Die AfD Brandenburg möchte den Vorsitz über die Kontrollkommission des Verfassungsschutzes
Den Bock zum Gärtner zu machen und dem Wolf einen Schafspelz überzuwerfen, hat alte Tradition ...
Jetzt habe ich etwas zu tun, was mir gar nicht behagt. Und was mir vermutlich weder Likes noch Karma einbringen wird, was aber meiner Meinung um der Wahrheit willen zu tun ist: ich muß einem afd-Mann rechtgeben.
Wenn's auch schwerfällt.
Nach rassistischem Anschlag in Hanau
Saarländischer AfD-Abgeordneter zeigt Generalbundesanwalt an
Mo., 24. Februar 2020, 14:08 Uhr
Der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete sieht Behördenversagen und hat nach dem rassistischen Anschlag von Hanau Anzeige gegen den Generalbundesanwalt gestellt. Aus seiner Sicht habe dieser nach einem Schreiben des Täters nicht angemessen reagiert.
Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau mit elf Toten hat der saarländische AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth Anzeige gegen den Generalbundesanwalt gestellt. Es sei das Versäumnis der Behörde gewesen, auf die Strafanzeige des Täters Tobias R. "nicht angemessen" reagiert zu haben, schreibt Wirth in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundestagsabgeordneten Andreas Bleck (ebenfalls AfD).
Spoiler
Täter schrieb an Generalbundesanwalt
R. hatte der Bundesanwaltschaft im November vergangenen Jahres einen Brief geschickt, in dem er Anzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation stellte. Darin schrieb der Täter von Hanau, dass diese Organisation "sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern", so Generalbundesanwalt Peter Frank. Laut Frank seien in dem Schreiben keine rechtsextremistischen oder rassistischen Äußerungen enthalten gewesen, weswegen man kein Ermittlungsverfahren gegen R. eingeleitet habe.
AfDler: Verdacht des "Behördenversagens"
Laut den AfD-Abgeordneten Christian Wirth und Andreas Bleck bestehe der "begründete Verdacht des Behördenversagens". Das Schreiben von Tobias R. habe eine psychische Erkrankung nahegelegt. Beim Generalbundesanwalt hätten ernsthafte Zweifel bestehen müssen, ob der Todesschütze zum Umgang mit Waffen und Munition geeignet gewesen war.
Mehrheit der Deutschen gibt AfD Mitverantwortung
Durch eine Einwohnermeldeanfrage, so Wirth und Bleck weiter, hätte die Behörde wissen müssen, dass R. im legalen Besitz von Waffen sei. Die zuständige Waffenbehörde sei aber nicht über seine psychische Auffälligkeit in Kenntnis gesetzt worden. Dem mutmaßlichen Täter seien die Waffen folglich nicht entzogen worden. "So konnte es zum Terroranschlag von Hanau kommen", schilderten die AfD-Abgeordneten.
Die AfD steht nach dem Anschlag von Hanau in der Kritik. 60 Prozent der Deutschen geben der Partei eine Mitverantwortung für solche Taten, ergab eine Umfrage der "Bild am Sonntag". Nur 26 Prozent glauben das nicht.
Verwendete Quellen:
- AfDBundestag.de: Mitteilung von Wirth/Bleck, 22.02.2020
- Süddeutsche.de: "Sehr hohe Bedrohungslage", 21.02.2020
- Bild am Sonntag: "Trägt die AfD eine Mitschuld?", 23.02.2020
https://www.sol.de/news/update/News-Update,450748/Hanau-Anzeige-gegen-Generalbundesanwalt-von-Abgeordneten-von-AfD-im-Bundestag-Christian-Wirth-und-Andreas-Bleck,450898Leider hat er da nämlich nicht unrecht. Die Gründe, warum der General die zuständige Untere Waffenbehörde nicht über das Schreiben benachrichtigt hat, kenne ich natürlich nicht, aber warum nach den Schüssen von Reuden und Georgensgmünd wirre Schreiben immer noch als harmlos abgetan werden, erschließt sich mir nicht (auch unter der Berücksichtigung, daß der GBA vielleicht täglich 25 solcher wirrer Schreiben bekommt).
"Erwiesenermaßen psychisch Kranke" - wie Frau Mayer sagt, die 2009 in Winnenden eine Tochter verloren hat und von etlichen Medien derzeit zitiert wird, bekommen nämlich jetzt bereits keine erlaubnispflichtigen Waffen. §§ 4, 5 und 6 WaffG geben hier die nötigen Handhaben.
Nur war der Attentäter den zuständigen Behörden eben nicht als solcher bekannt. Hätte der Generalbundesanwalt (Karlsruhe, Baden-Württemberg) im November 2019 die zuständige Untere Waffenbehörde (Hanau, Hessen) über das Schreiben informiert, dann hätte diese davon Kenntnis erlangt und hätte handeln können.
Dann hätte diese im Nationalen Waffenregister NWR die Waffenerlaubnisse des spätere Täters schon im November sehen können.
Dann hätte sie ihm die Waffenerlaubnisse entziehen können - evtl. unter Anordnung sofortigen Vollzugs - und der spätere Attentäter wäre etwa zu Beginn des Jahres 2020 ohne Waffen gewesen (hätte er selbst diese nicht abgegeben, so wäre ein Beschluß beantragt worden, der Gerichtsvollzieher wäre als Spedition tätig geworden und hätte ein SEK zur Amtshilfe zugezogen wie in Georgensgmünd).
Die Rückgabe der Waffen hätte dann unter dem Vorbehalt einer MPU gestanden (wie sie unter 25-jährige Bewerber für eine WBK ohnehin machen müssen).
Wie die MPU ausgefallen wäre, kann man sich leicht ausmalen.
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts gäbe hier keine weitere Sicherheit - ironischerweise ist das 3. WaffRÄndG genau am 19. 2. 2020 im Bundesanzeiger verkündet worden. Die Anwendung des seit Juli 2017 gerade im Hinblick auf unsere Kundschaft geänderten Rechts hätte genügt, um den Täter zu entwaffnen. Daß die Behörden die ihnen gegebenen Möglichkeiten nicht genutzt haben, ist mehr als nur ärgerlich!
Aber nur, weil ein afd-ler hier ausnahmsweise mal recht hat, ist die afd natürlich noch keine demokratische Partei uns weiterhin nicht wählbar, das ist klar.
Die Sache muß aber aufgeklärt werden und da erscheint eine Anzeige als Mittel der Wahl.