Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 452748 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Der Fahrer aus Kassel war übrigens auch polizeibekannt.

Eben.

Es gibt kein Grundrecht auf 100%ige Sicherheit.
Die gibt es nur in einer Diktatur wie in der DDR und da werden "Ausnahmen" von der gefühlten Sicherheit garantiert nicht öffentlich gemacht. Was die Bevölkerung zu der irrigen Annahme verleitet, in einer Diktatur sei es aber sicherer (wie die Süddeutsche vor zwei Jahren etwa festgestellt hat, fühlen sich in einer Diktatur die Leute sogar ziemlich wohl und wählen sich diese freiwillig, weil sie da nicht viel denken müssen).

Die Anzeige zwingt jetzt die Staatsanwaltschaft wohl zu einer irgendwiegearteten Stellungnahme. Veröffentlicht sie diese nicht selbst, dann wird es der Anzeigeerstatter tun.

Vielleicht ist dann weniger Hysterie im Raume.

„Das Grundgesetz kennt keine Sicherheit, es kennt nur Freiheit und Unfreiheit; und es gibt dem Staat auf, die Freiheit durch Achtung der Grundrechte zu verteidigen. Daraus erwächst Sicherheit.“ (H. Prantl, SZ 18. 7.2013)
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Die Anzeige zwingt jetzt die Staatsanwaltschaft wohl zu einer irgendwiegearteten Stellungnahme. Veröffentlicht sie diese nicht selbst, dann wird es der Anzeigeerstatter tun.
Das ist ein Einzeiler. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da keine Straftat zu erkennen ist. Falls  die Verfahrenseröffnung nicht schon am Anfangsverdacht scheitert, dann gibt es gar nix.
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Offline Reichsschlafschaf

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Hinweis: Prof. Dr. Dietmar Heubrock gutachtet hinsichtlich des Waffenbesitzes für etliche Landesparlamente und auch für den Bundestag. Er kann tatsächlich als Experte bezeichnet werden.


Zitat
Können einem Verdächtigen auch die Waffen abgenommen werden, wenn er durch rechtsextreme Äußerungen im Internet auffällig wird?

In dem Moment, wo das der Polizei oder der Ordnungsbehörde gemeldet wird, wäre das bereits im Sinn des Waffenrechts eine Anknüpfungstatsache, ein Hinweis auf eine Überprüfung. Dann muss die Behörde bereits tätig werden.

Und das würde auch für die Bundesanwaltschaft gelten?

Natürlich.

Wie könnte eine mögliche fehlende Reaktion der Behörde zu erklären sein?

Nur durch ermittlungstaktische Gründe könnte man eine Verzögerung einbauen. So könnte die Bundesanwaltschaft geglaubt haben, dass es sich nicht um einen Einzeltäter, sondern um ein Netzwerk handelt. Das könnte ein übergeordnetes Interesse gewesen sein, nicht gleich das SEK in seine Wohnung zu schicken.


Hier das ganze Interview, interessanterweise finde ich viele Übereinstimmungen mit meiner Sichtweise:


Spoiler
Experte: "Dann wären seine Waffen sofort einkassiert worden"


Der Attentäter von Hanau trat Monate vor den Morden mit der Bundesanwaltschaft in Kontakt. Hätten die Behörden eingreifen müssen? t-online.de sprach mit dem Waffenrechtsexperten Dietmar Heubrock.

Der rassistische Terrorakt von Hanau wirft schwerwiegende Fragen auf. Tobias R., der am Mittwoch offenbar zehn Menschen tötete und sich anschließend selbst das Leben nahm, verbreitete rechtsradikales Gedankengut und fühlte sich von dunklen Mächten verfolgt. Dennoch besaß er als Sportschütze legal Schusswaffen und war Mitglied im Schützenverein. Dessen Reaktion einen Tag nach der Tat sehen Sie oben im Video.

Wie am Donnerstag zuerst t-online.de erfuhr, schrieb Tobias R. schon im November 2019 an die Bundesanwaltschaft, um eine angebliche Überwachung und Beeinflussung durch dunkle Mächte anzuzeigen. Das Schreiben ist in weiten Teilen identisch mit dem späteren Bekennerschreiben R.s zu den Taten in Hanau. Die Behörde leitete jedoch kein Ermittlungsverfahren ein.

Hätte die Bundesanwaltschaft sich darum bemühen müssen, dass Tobias R. seine Waffenberechtigungskarte verliert oder würde allgemein eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland solche Taten verhindern? Dazu spricht t-online.de mit Prof. Dr. Dietmar Heubrock. Der führende Rechtspsychologe und Waffenrechtsexperte befasst sich mit der Prävention von Attentaten.

t-online.de: Herr Heubrock, Tobias R., der mutmaßliche Täter von Hanau, verfügte über ein extrem rassistisches Gedankengut und war gleichzeitig legaler Waffenbesitzer. Hätten schärfere Waffenkontrollen die Tat verhindern können?

Dietmar Heubrock: Ein strengeres Waffenrecht würde wenig ändern. Der Anteil der Legalwaffenbesitzer an gefährlichen Straftaten lag die letzten Jahre bei ungefähr drei Prozent. Die meisten Schusswaffendelikte werden mit illegal im Besitz befindlichen Waffen ausgeführt. Aber auch unter Legalwaffenbesitzern gibt es, wie in Hanau, immer wieder Einzelfälle.

Hanau ist ein Einzelfall, der sich nur schwer verhindern lässt?

Das sehe ich so. Ich habe mit vielen Fällen zu tun, wo der Waffen-Kontrollmechanismus in Deutschland greift. Die waffenrechtlichen Begutachtungen funktionieren in der Regel gut.

Der mutmaßliche Täter war Sportschütze. Wie oft wird man als solcher von den Behörden kontrolliert?

Sportschützen müssen regelmäßig nachweisen, dass sie überhaupt als Sportschützen aktiv sind. Sie müssen auch an Wettkämpfen teilnehmen, die von den jeweiligen Vereinen eingetragen werden. Tun sie das nicht, verlieren sie die Berechtigung, ihre Waffen zu führen.

Doch auch ein aktiver Sportschütze kann psychisch erkranken.

Genau. Psychische Erkrankungen können wir natürlich nie ausschließen.

Brauchen wir dann nicht regelmäßige psychiatrische Gutachten, auch für langjährige Waffenbesitzer?

Da könnte man ernsthaft drüber nachdenken, aber wir haben kaum Gutachter in Deutschland. Eine waffenrechtliche Begutachtung sieht mehr als ein lockeres Gespräch vor, die Gutachter müssen psychologisch geschult sein. Im bundesweiten Register der Gutachter stehen derzeit vielleicht 23 Namen, vielleicht ist die Hälfte von ihnen nicht mal mehr aktiv. Deshalb müssen Waffenbesitzer durch das ganze Land fahren, auf der Suche nach einem Gutachter.

Ganz generell gefragt: Wie werde ich überprüft, wenn ich legal eine Waffe in Besitz nehmen möchte?

Vor dem 25. Lebensjahr muss ein Gutachten über die persönliche Reife vorliegen, wenn man einen Waffenschein als Sportschütze und eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben möchte. Bei Älteren gibt es eine Regelüberprüfung. Dabei wird das staatsanwaltliche Ermittlungsregister und das Bundeszentralregister herangezogen und auch bei der örtlichen Polizei und beim Verfassungsschutz nachgefragt. Es gibt also eine Kontrolle, aber ohne psychologische Untersuchung.

Demnach werden jüngere Menschen stärker kontrolliert?

Menschen, die das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben, müssen einen psychologischen Eignungstest bestehen. Sonst wird ihnen die Berechtigung, eine Waffe zu führen, nicht erteilt.

Warum entscheidet das Alter über die Befähigung, eine Waffe zu führen?

Diese Regelung wurde nach dem Amoklauf von Robert Steinhäuser in Erfurt im Jahr 2002 eingeführt. Steinhäuser, damals 19 Jahre alt, ist es gelungen, für seine Tat zum Teil legal und zum Teil illegal an Schusswaffen zu kommen.

Die Gesetzgebung wurde verschärft, aber nur für jüngere Menschen?

Man hat gedacht, dass von Jugendlichen und Heranwachsenden eine besondere Gefahr ausgeht. Deswegen kam dann im Jahr 2002 quasi eine "Lex Steinhäuser", ein Gesetz, das mit ganz heißer Nadel gestrickt wurde. Innerhalb eines Jahres kam das Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und durch Bundesrat und das war für deutsche Verhältnisse extrem schnell. Die handwerklichen Fehler hat man erst später gemerkt.

Warum wählte der Gesetzgeber gerade diese Altersgrenze?

Die Altersgrenze von 25 Jahren kann man neurobiologisch begründen, weil bis zu dem Alter das Frontalhirn, das für kognitive Funktionen wie Planung und Reife verantwortlich ist, ausgereift ist. Und wir kennen diese Altersgrenze auch aus dem Strafrecht: Bis zum 25. Lebensjahr können Angeklagte unter Umständen noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Nun war Tobias R. 43 Jahre alt. Müssen die Behörden bei Älteren einschreiten, wenn sie beispielsweise psychisch erkranken?

Das passiert auch normalerweise. Wenn die Bundesanwaltschaft oder die Polizei davon Kenntnis bekommt, setzen sie sich automatisch mit der Waffenbehörde in Verbindung und dann wird der Waffenschein entzogen oder eine psychiatrische Begutachtung veranlasst.

t-online.de liegt ein Schreiben vor, welches der mutmaßliche Täter bereits im November 2019 an die Bundesanwaltschaft geschickt hat. Hätte die Behörde demnach einschreiten müssen?

Dann hat der Informationsfluss zwischen den Behörden nicht gut geklappt. Aber mit Hilfe des Nationalen Waffenregister, das in Deutschland im Jahr 2013 in Betrieb genommen wurde, sollte eben solche Dinge nachgeprüft werden.

Funktioniert das nur auf dem Papier oder tatsächlich auch in der Praxis?

Möglicherweise sind die Wege zwischen den Behörden noch zu schleppend. Sie müssten eigentlich funktionieren, aber in der Praxis scheint es da zu hapern. Ich mache selbst waffenrechtliche Begutachtungen und eigentlich reagieren die Behörden bei möglichen Gefahrenlagen, wie Suizidandrohungen, alkohol- oder Drogenmissbrauch, sehr schnell.

Demnach waren Sie persönlich für Gutachten bei Menschen, deren psychische Gesundheit es nicht mehr zuließ, eine Waffe zu führen.

Selbstverständlich.

Wie lange dauert es, bis einem Verdächtigen die Waffen abgenommen werden?

Das geht schnell. In dem Moment, wo eine Anknüpfungstat vorliegt, werden die Waffen sichergestellt. Beispiel: ein Mann droht einer Frau mit Suizid, wenn sie sich scheiden lässt. Wenn die Frau das den Behörden meldet, steht sofort ein Sondereinsatzkommando (SEK) vor der Tür und sammelt die Waffen ein. Wenn er sie wiederhaben möchte, muss er ein psychologisches Gutachten vorlegen.

Können einem Verdächtigen auch die Waffen abgenommen werden, wenn er durch rechtsextreme Äußerungen im Internet auffällig wird?

In dem Moment, wo das der Polizei oder der Ordnungsbehörde gemeldet wird, wäre das bereits im Sinn des Waffenrechts eine Anknüpfungstatsache, ein Hinweis auf eine Überprüfung. Dann muss die Behörde bereits tätig werden.

Und das würde auch für die Bundesanwaltschaft gelten?

Natürlich.

Wie könnte eine mögliche fehlende Reaktion der Behörde zu erklären sein?

Nur durch ermittlungstaktische Gründe könnte man eine Verzögerung einbauen. So könnte die Bundesanwaltschaft geglaubt haben, dass es sich nicht um einen Einzeltäter, sondern um ein Netzwerk handelt. Das könnte ein übergeordnetes Interesse gewesen sein, nicht gleich das SEK in seine Wohnung zu schicken.

Nun stellt sich aber offenbar heraus, dass der mutmaßliche Täter eben in keinem Netzwerk war. Demnach hätte die Behörde reagieren müssen?

Wir müssten dann schauen, welche Informationswege in dem Fall nicht funktioniert hätte. Das wäre aber ein klassischer Fall, bei dem die Polizei die Ordnungsbehörde sofort informiert hätte und umgekehrt auch.

Was wäre dann passiert?

Dann wären seine Waffen sofort einkassiert und eingelagert worden.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Heubrock.
[close]
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87383824/anschlag-in-hanau-der-informationsfluss-hat-nicht-gut-geklappt-.html
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Der Heubrock ist Psychologe und kein Jurist.

interessanterweise finde ich viele Übereinstimmungen mit meiner Sichtweise:
Und "zufällig" auch das gleiche Beispiel. Wen willst Du hier eigentlich verarschen?
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Wen willst Du hier eigentlich verarschen?


Nun, ich denke, wenn wir uns hier gegenseitig beschimpfen und nicht alle Aspekte der Angelegenheit betrachten, werden wir in der Sache nicht weiterkommen.
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Zitat
Es gibt kein Grundrecht auf 100%ige Sicherheit.
Im Vergleich zu anderen Ländern und anderen Zeiten haben wir eine unvergleichbar gute Sicherheit. Sowohl körperlich als auch in Bezug auf den Staat. Natürlich ist es dumm, falls "aus ermittlungstaktischen Gründen" (wenn es denn so war) ein Tod eintritt, der vermeidbar gewesen wäre, wenn man früher mehr gewusst hätte. Und aufrechnen "was geschehen wäre, wenn", ist unmöglich und nicht angebracht. Man kann nur hoffen, dass die Menschheit friedfertiger wird und der Staat daher noch weniger eingreifen braucht. Aber allem Anschein nach wird es eher wieder turbulent und militant. Schade, Menschheit.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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@Reichsschlafschaf Nicht jeder "Querulant" wird von Verwaltungen gemeldet, wozu auch? Das Reichsbürgerphänomen ist nach Verwaltungsmaßstäben neu, d.h. Richtlinien und Weisungen über mehrere Behörden und Instanzen kommen nur dort, wo der Schuh auch drückt... so ist bspw. die Handreichung in BRA entstanden. Bei Reichsbürgern ist die Sache auch relativ gut erkennbar, die nutzen immer die selben Codes, Floskeln etc. Der Irre von Hanau wäre (nachdem ich nur das Manifest, nicht jedoch den Brief an den Bundesanwalt kenne) nicht unbedingt da reingerutscht... aufgrund der rassistischen und anderen widerwärtigen Dinge im Manifest wäre eine Weitergabe angebracht gewesen... Aber: Wir wissen nicht, wie der Typ sein schreiben formuliert hat. Wenn er keine strafbare/verdächtige Aussage getroffen hat, sondern nur seine VT bzgl. der Geheimdienststeuerung und allgemeine Paranoia vom Stapel gelassen hat gibt es auch keinenAnfangsverdacht. Natürlich fragt man sich von Amts wegen mehr als einmal, was Antragssteller/innen und Bürger/innen so an psychoaktiven Substanzen vor dem Verfassen eines Schreibens genommen haben, aber das rechtfertigt in der Regel keine "Kontrolle von Amts wegen". Schon gar nicht ohne Rechtsgrundlage für die betreffenden Verwaltungsmitarbeiter/innen. Da bleibt nur der "Jedermannsweg" als besorgter Bürger (hab ich bzgl. Reichsdeppen und LandesVS auch schon getan, ohne eine Antwort zu bekommen).

Sicherheit und Diktatur (aka Kriminalität in der DDR): Diktaturen leben nur von gefühlter Sicherheit. Kriminalität und anomisches Verhalten lässt sich nicht auf null reduzieren. Auch in der DDR gabs extreme Kriminalfälle und Alltagskriminalität. Wussten nur die meisten nicht. Ohne BLÖD-Schlagzeile bleibts halt nur im Plattenbau, wenn Hubert im Suff seine Gerda totprügelt. Es wurde totgeschwiegen, genauso wie Eigentumskriminalität (sowohl gegen Bürger/innen wie auch volkseigene Betriebe) und politische Straftaten gabs gar nicht, niemals, nimmernicht (dafür hatte man die Stasi). Trotzdem gab es auch in der DDR kriminelle Subkulturen, teilweise durch den Staat und seine Ausgrenzung geschürt, teilweise durch Wegsehen (Hools, Skinheads) gefördert. Das "Arbeiter- und Bauernparadies" DDR, wie es jetzt in Dunkeldeutschland so verklärt wird war eine Jauchegrube. Nur darüber redet man bis heute nicht.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Die afd sammelt weiterhin Strafanzeigen:



Zitat
Video aufgetaucht
"Eine aufs Maul" – Rosenheimer OB-Kandidat der AfD spricht über seine Gewalt gegen Migranten

Andreas Kohlberger (AfD) will Oberbürgermeister von Rosenheim werden. Nun ist ein Video aufgetaucht, das ihn bei einer öffentlichen Veranstaltung zeigt. Er spricht offen davon, wie er Gewalt gegen Migranten anwende. Das hat ihm nun eine Strafanzeige eingebracht.

Rosenheim – Wie verträgt sich eine Rede von AfD-Mitglied Andreas Kohlberger (50) mit dessen Ambition, bei der Kommunalwahl am 15. März Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim und damit ihr Repräsentant zu werden? Ein Youtube-Video zeigt eine delikate Aussage des Kandidaten. Menschen mit Migrationsgeschichte, die sich „wie die Sau“ aufführen, müsse man die Grenzen aufzuzeigen.
Spoiler
Kohlberger: "Weil mit Reden lernen sie es nicht"

Der Rosenheimer Stadtrat Abuzar Erdogan (SPD) hat am Dienstag aufgrund des Videos nach eigener Aussage bei der Staatsanwaltschaft Traunstein Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt.

Das Video zeigt Kohlberger, wie er über "Nicht so lange hier Lebende" spricht, die sich "bei uns aufführen wie die Sau". Zuerst sagt er, dass man mit körperlicher Gewalt nicht weiterkomme. Dann aber: "Wenn ich von so einem Deppen blöd angemacht werde, dann zeig' ich ihm, wo seine Grenzen sind." Und weiter: "Weil mit Reden lernen sie es nicht. Aber wenn ich dem eine, entschuldigen Sie den Ausdruck, eine aufs Maul geb‘, dann weiß er, was eine Grenze ist. Das hab' ich mein Leben lang so gemacht, und das werd' ich immer so machen.“
"AfD Watch" macht Video öffentlich

Das etwas mehr als eine Minuten lange Video mit der Aufnahme Kohlbergers stammt von einer öffentlichen AfD-Veranstaltung in Frasdorf vom 1. Juli 2018. Es wurde auf Youtube hochgeladen von einer Gruppe oder einer Einzelperson, die oder der sich selbst "AfD Watch" nennt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit seinem Kreisvorsitzenden Andreas Winhart betont Kohlberger in einer Reaktion auf das Video: „Ich distanziere mich von jeglicher körperlicher Gewalt in der Politik. Wie dem Video zu entnehmen ist, handelte es sich um Erzählungen aus meiner Jugendzeit. Ferner äußerte ich, dass aggressiven Migranten Grenzen aufzuzeigen sind. Das halte ich im Rahmen der Zivilcourage weiter für geboten."

Der vorliegende Videoausschnitt verkürze zudem die gesamte Diskussion. Kohlberger behauptet, Hintergrund seiner Aussagen sei ein Übergriff auf ihn uns seine Familie beim Rosenheimer Sommerfest 2017.
Stadtrat Erdogan wirft Kohlberger "gelebte Definition von Rassismus" vor

Das Videomaterial mit den Aussagen Kohlbergers ist der Polizei bislang nicht bekannt, wie es von dort auf Anfrage der Redaktion heißt. Die Polizei verweist für eine rechtliche Bewertung an die Staatsanwaltschaft, die am Dienstag dazu noch nicht Stellung nehmen konnte.

Der Rosenheimer Stadtrat Erdogan sagt, wer eine gelebte Definition von Rassismus erhalten wolle, der solle das Video ansehen. Erdogan weiter: "Wer dann noch AfD wählt, der muss sich den Vorwurf desselbigen entgegenhalten lassen.“
[close]
https://www.fnp.de/politik/rosenheim-afd-oberbuergermeisterkandidat-kohlberger-gewalt-migranten-eine-aufs-maul-zr-13559867.html
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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AfD-Fraktion NRW verteilt rassistisches Malbuch.

Spoiler
Der Titel klingt noch harmlos. Doch die Hefte mit dem Namen "Nordrhein-Westfalen zum Ausmalen" hatten der AfD neue Rassismus-Vorwürfe eingebracht. Die Malbücher sollen bei einer Veranstaltung der AfD-Landtagsfraktion in Krefeld verteilt worden sein. Darin werden unter anderem bewaffnete Menschen unter türkischer Flagge gezeigt - offenbar bei einem Autokorso. Unter dem Banner "Wir baden das aus" sind in einem Schwimmbad Vollverschleierte und eine Hand mit Messer zu sehen. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Die AfD-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag hatte die heftige Kritik an dem Buch zuerst als "Angriff auf die Kunst- und Satirefreiheit" gewertet, lenkte später aber ein: "Das Buch hätte in dieser Form nicht erscheinen dürfen", teilte Fraktionschef Markus Wagner am Mittwoch vergangener Woche mit. Das gesamte Projekt werde ersatzlos beendet.

Die Bundesspitze schlägt nun noch deutlich schärfere Töne an. "Dieses Buch geht gar nicht, da sind wir uns doch alle einig", sagte AfD-Chef Tino Chrupalla der "Welt". "Wer so etwas rausbringt, hat in der AfD nichts zu suchen." Das habe er am Dienstag im Bundesvorstand auch genau so deutlich angesprochen. "Dieses Buch bleibt nicht folgenlos, das können Sie mir glauben." Allerdings, so Chrupalla, seien solche Vorkommnisse Einzelfälle. "Derjenige, der dieses Buch erstellt hat, setzt damit die AfD dem Verdacht des Rechtsextremismus aus", sagte er.
[close]
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/tino-chrupalla-ueber-malbuch-wer-so-etwas-rausbringt-hat-in-der-afd-nichts-zu-suchen-a-244d63b6-14cc-4416-8e29-c3cb5e71ce9d
Und Chrupalla tut entsetzt
« Letzte Änderung: 26. Februar 2020, 08:19:00 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline theodoravontane

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Wenn Behörden auf jedes wirre Schreiben andere Behörden in Kenntnis setzen sollten, müßte der öffentliche Dienst personell massiv aufgestockt werden. Auf mindestens 50 % der Bevölkerung, eher mehr.

Gut, so geht's also nicht. Wenn aber die Behörden nicht in der Lage sind – kein Vorwurf, aber sie sind es wohl nicht – die Schusswaffenbesitzer im Auge zu behalten, dann, und dafür bin ich schon lange, sollten die Menschen schlicht keine Schusswaffen zu Hause haben dürfen.

Sportschützen schießen wo? In der Natur? Im Garten? Doch eher im Schützenhaus. Wieso genau muss die Knarre dann daheim unter dem Kopfkissen liegen?

Klar, wenn ein Sportschütze es plant, dann kann er die Waffe auch aus dem Schützenhaus mitnehmen, aber zumindest Winnenden hätte so nicht stattfinden können, wenn der Vater des Täters die Waffe nicht zu Hause gehabt hätte.

Also: Schusswaffen raus aus Privatwohnungen. Und wo es nicht geht, regelmäßige Kontrollen, daß die Knarren im Tresor liegen z.B. und harte Strafen (Entzug der Waffen) bei Zuwiderhandlungen.

Ich verstehe diesen Waffenwahn nicht, wie man sicher merkt und habe da eine sehr klare Haltung. Merkt man sicher auch. Und jetzt sind die Sportschützen wieder sauer auf mich.
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Offline Rabenaas

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@theodoravontane: so lange man problemlos illegal an Waffen kommt, werden Einschränkungen für legale wenig nützen. In Deutschland dürfte der Bestand an illegalen Schußwaffen den an legalen um ein Mehrfaches übertreffen. Anfang bis Mitte der 90er waren Knarren aus Beständen der ruhmreichen Sowjetarmee massenweise zu Dumpingpreisen im Angebot - eine Makarowpistole kriegte man für 80 DM, eine Kalaschnikow für unter 200. Allein in Berlin könnte man damit sicher auch heute noch eine kleine Armee ausrüsten.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline kairo

Ich verstehe diesen Waffenwahn nicht, wie man sicher merkt und habe da eine sehr klare Haltung. Merkt man sicher auch. Und jetzt sind die Sportschützen wieder sauer auf mich.

Das kann man wohl auch nur unter psychiatrischen Gesichtspunkten verstehen. Für manche Menschen ist die Waffe ein Ersatz für ... [nach Belieben auszufüllen]. Ohne fühlen sie sich klein und unbedeutend, was sie vielfach auch sind.

Schau doch in die USA. Da steht das Recht auf Bewaffnung im 2. Zusatzartikel zur Verfassung, genannt "Bill of Rights". Wie das von den Urhebern der Verfassung ursprünglich mal gemeint war, steht sehr dahin. Heute jedenfalls meinen viele, dieses Recht sei wertvoller als das auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Und in Lateinamerika oder im Orient kommt ja ein Entzug der Waffe einer öffentlichen Kastration gleich.

Selbst hier bei uns in Europa trugen viele Offiziere noch vor gar nicht so langer Zeit ein Käsemesser mit sich herum (in manchen Ländern tun sie das wohl immer noch), obwohl das rein dekorative Funktion hatte; mir ist nicht bekannt, dass jemand mal davon Gebrauch machte, wenn die Pistole Ladehemmung hatte. Zur Kapitulation allerdings gehörte unbedingt die förmliche Übergabe des Degens.

Mir reicht schon mein Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche, und das benötige ich auch tatsächlich ab und zu.
 

Offline Rabenaas

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Off-Topic:
Das kann man wohl auch nur unter psychiatrischen Gesichtspunkten verstehen. Für manche Menschen ist die Waffe ein Ersatz für ...

Mir reicht schon mein Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche...

Das heißt in der Schweiz übrigens Sackmesser. :lol:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline kairo

Off-Topic:
Das kann man wohl auch nur unter psychiatrischen Gesichtspunkten verstehen. Für manche Menschen ist die Waffe ein Ersatz für ...

Mir reicht schon mein Schweizer Taschenmesser in der Hosentasche...

Das heißt in der Schweiz übrigens Sackmesser. :lol:

Weiß ich, in Teilen Süddeutschlands sagt man das auch. Es gibt auch entsprechende Begriffe für Taschentücher. Aber eben nicht im fernen Preußen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Wieso genau muss die Knarre dann daheim unter dem Kopfkissen liegen?


Die darf schon seit 2009 (seitdem explizit im Gesetz, vorher durch die Rechtsprechung) gar nicht unter dem Kopfkissen liegen, die Bestimmungen zur Aufbewahrung wurden erst im Juli 2017 verschärft (in Hinsicht auf Verwirrte wie Reichsdeppen), die Waffenschränke müssen seitdem eine höhere Sicherheitsstufe haben.
Nur in Tatort-Filmchen liegen die Waffen unter dem Kopfkissen oder in der Nachttischschublade. In der Realität nicht. Jedenfalls nicht legal (hier erinnere ich an die sofortige Entwaffnung des Reichsdeppen in Dresden, der seine Flinte hinter der Tür stehen hatte).

Nach WaffVwV 36.9.2. ist die zentrale Lagerung (wie in der DDR) verboten und wird nicht genehmigt. Die Gründe sind ganz einfach: Schon bei einem kleinen Verein würden locker 300, eher 400 Waffen zusammenkommen, dazu Kiloweise Nettosprengmasse durch die Munition. Einbrecher könnten sich frei bedienen.

Jäger werden schonmal nachts um 2:30 h zu einem Wildunfall gerufen und sollen das Wild per Fangschuß erlösen (dürfen nicht in allen Bundesländern die Polizisten, außerdem ist deren 9 mm nicht für jedes Wild geeignet).

Die Gründe für ein Fortbestehen des Verbots hat als Sachverständiger Rainer Hofius (Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mainz) bei der Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages im Mai 2012 so ausgedrückt:
Zitat
„Zur zentralen Aufbewahrung: Das ist auch vor drei Jahren abgearbeitet worden. Neben mir saß damals der Innenminister von Sachsen-Anhalt, der hatte dasselbe gesagt, was ich hier gehört habe. Das führt nicht zur Lösung, sondern eher zu der Frage, wie komme ich schnell an Schusswaffen. Wer gerne aus Einzelfällen lernt, der darf den Blick auf den April 2009 nach Eislingen werfen. Da ist genau das passiert, was wir vorausgesagt haben, es ist jemand in ein Schützenhaus eingebrochen, hat sich eine Kleinkaliberwaffe und anderes besorgt und dann seine ganze Familie ausgelöscht. Es hilft nicht zwingend und es schafft Probleme.“

Erst gestern zeigt ein Artikel, wie gefährlich die Aufbewahrung selbst bei den Polizeien ist:


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Hunderte Patronen seit 2010 verschwunden

„Rund 300 Patronen gingen von 2010 bis 2018 verloren, dazu eine Leuchtpatrone, die Maschinenpistole und zwei weitere Pistolen. Die Zahlen stammen vom sächsischen Innenministerium und zeigen lediglich die bekannten Verluste. Die zwei Pistolen und die dazugehörige Munition wurden bei Einbrüchen entwendet. Wie die andere Munition verschwand, ist unklar.
Ein generelles Vorgehen bei Verlust von Waffen und Munition kann das Ministerium nicht beschreiben. "Es werden alle Maßnahmen ergriffen, die in Verlust geratenen Gegenstände wieder aufzufinden. Umfang und Dauer richten sich nach den Umständen des Verlustes und der Bedeutung der Sache", hieß es auf Nachfrage.“
https://www.mdr.de/sachsen/saechsische-polizei-munition-bei-nordkreuz-aufgetaucht-100.html

Und vor wenigen Tagen hat es Oldenburg erwischt:
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„Dabei erbeuteten Diebe 15 Langwaffen sowie 15 Schreckschusspistolen. Zwischen dem Alarm, den die Einbrecher ausgelöst haben, und dem Eintreffen der später verständigten Polizei verging etwa eine Stunde. Zugang zum Gebäude verschafften sich die Täter über ein Fenster im Innenhof des Gebäudes. Die Waffenschränke wurden mit schwerem Werkzeug aufgehebelt.“
https://www.nwzonline.de/plus/oldenburg-wardenburg-nach-einbruch-im-rathaus-oldenburg-das-sagt-der-tresor-experte-zum-waffen-diebstahl_a_50,7,1625117055.html

Die Aufbewahrung zu Hause beim Jäger oder beim Schützen ist die sicherste, schon, weil kein Schild auf das Vorhandensein von Waffen und Munition hinweist.


In Deutschland dürfte der Bestand an illegalen Schußwaffen den an legalen um ein Mehrfaches übertreffen.

In Deutschland 5,5 Mio legale Waffen (Anfrage der Grünen, Bundestag), dagegen bis zu 40 Millionen illegale Waffen (Schätzungen des BKA ud der einzelnen Polizeigewerkschaften), statistisch hat also jeder zweite Deutsche eine illegale Waffe zu Hause (Restbestände 1.Wk, dann 2.Wk - "falls der Ruß' kommt" - , dann beim WaffG von 1973 nichtangemeldete "Altbestände", die man bis dato bei Neckermann oder Quelle frei bestellen konnte und - wie Du sagst - dann Reste der Sowjetarmee. Hinzukommen "Importe" aus den ehemaligen Jugoslawischen Staaten. Die Aufnahme von Rumänien in die EU hat die GdP damals schon aufgeregt (wegen Reisefreiheit).
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Anmaron, Rabenaas, bollmann