Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 421613 mal)

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Hmm, nach der Logik gibts Dummheit, weil man sie so deutlich sehen kann :D
 
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Das Volksverpetzer-Video zeigt eindrucksvoll, dass bei der AfD auf, auf Kreisebene, nicht gerade die hellsten Kerzen herumlaufen. Besonders beim ersten Kandidaten habe ich mich gefragt, wie der es schafft sich morgens unfallfrei anzukleiden.
Doch man darf sich nicht vertun, in den Landtagen und im Bundestag sitzen keinesfalls dumme Menschen. Wie es mit der emotionalen Intelligenz ausschaut, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Man nehme nur die endlosen kleinen und großen Anfragen, die diese Partei im Monatsrhythmus raushaut. Klar, damit wollen sie Kräfte binden, die eigentlich wichtigere Dinge zu erledigen hätten, doch es ist in meinen Augen nicht nur das.
Wenn man sich das grandiose Scheitern vor dem BVerfG anschaut, überkommt mich der Gedanke, dass es sich hier um eine wohlkalkulierte Methode handelt. Während die Gegenseite sich freut, dass die Partei gescheitert ist und sich über vermeintliche Unfähigkeit amüsiert, suhlt sich die AfD offiziell mal wieder in der Opferrolle. Gleichzeitig jedoch schaffen sie es, dass sich die Gräben zwischen "Volk" und Legislative, sowie Judikative  und oppositionellen Bürgern zunehmend vertiefen und das beherrschen sie in der AfD hervorragend.
Man hofft auf einen Umsturz, der vom "Volk" getragen wird und ganz ehrlich, so langsam glaube ich, dass die Möglichkeit durchaus ein reales Bedrohungsszenario darstellt und kein bloßes Planspiel mehr ist.
Das sieht man u.a. daran, dass inzwischen, sobald Entscheidungen gegen die AfD gefällt werden, automatisch Todesdrohungen folgen und nur Wenige scheinen sich daran zu stören, weil immer noch relativiert wird.
Ein Rassist erschießt einen Eritreer und das Entsetzen hält sich deutschlandweit in Grenzen. Im Gegenzug werden Hufeisen gebogen, mit dem man die gesamten Reiterbatallione des 1. und 2. Weltkriegs ausrüsten könnte.

Ich werde natürlich dennoch nicht aufhören zu grinsen, wenn so etwas wie beim Scheitern vor dem BVerfG geschieht. Unter anderem, weil es so offensichtlich ist, was da abläuft.
Oder muss ich mir nun einen Aluhut aufsetzen?

"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Das ist eine interessante Theorie. Hoffentlich hast Du nicht recht. Mir wäre lieber, wenn die wirklich so unorganisiert wären. Aber das ist Utopie.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Mit Pauken und Trompeten. :hello2:

Aber sowas von!


Der coolste Satz ist

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

Juristen können so herrlich trocken sein.  ;)


Bevor man in Leipzig entschiedet, gleich mal im Nachbarbundesland die nächste Niederlage kassieren:

Zitat
Brandenburger Wahlausschuss weist Beschwerde von AfD-Kandidat zurück

Bürger, die bei der Landtagswahl in Brandenburg im Wahlkreis 38 wählen, werden nicht für einen AfD-Direktkandidaten abstimmen können. Der Landeswahlausschuss wies eine entsprechende Beschwerde zurück. Grund für den Ausschluss: zwei fehlende Unterschriften.
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Potsdam
Die AfD kann im Wahlkreis 38 (Oberspreewald-Lausitz 1) im Süden Brandenburgs keinen Direktkandidaten zur Landtagswahl am 1. September aufstellen. Der Landeswahlausschuss Brandenburg wies am Mittwoch in Potsdam einstimmig mit acht Stimmen die Beschwerde des AfD-Kandidaten Silvio Wolf zurück. Landeswahlleiter Bruno Küpper begründete die Entscheidung damit, dass zwei Unterschriften fehlten und die eingereichten Unterlagen deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Im gleichen Wahlkreis tritt auch der Spitzenkandidat der CDU, Landeschef Ingo Senftleben, zur Wahl an.

Silvio Wolf ist den Angaben des Landeswahlleiters zufolge der einzige Direktkandidat, der nicht zur Wahl zugelassen wurde. In allen übrigen 43 Wahlkreisen stellt die Partei Kandidaten auf. Wegen zwei fehlender Unterschriften war der Vorschlag der Partei bereits vor einer Woche vom zuständigen Kreiswahlausschuss zurückgewiesen worden. Nach Angaben des Sprechers der Brandenburger AfD, Detlev Frye, war eine innerparteiliche Auseinandersetzung Grund für die fehlenden Unterschriften.

Stimmzettel können gedruckt werden
Landeswahlleiter Küpper erklärte das Zulassungsverfahren für die Landtagswahl am 1. September für abgeschlossen. Die Stimmzettel der 44 Wahlkreise könnten nun gedruckt werden, erklärte er. Die Länge der Stimmzettel bewege sich zwischen 33 und 39 Zentimetern. Die meisten Wahlkreisbewerber gibt es nach seinen Angaben in den Wahlkreisen 10 (Uckermark III/Oberhavel IV) und 22 (Potsdam II). Laut Küpper bewerben sich in diesen Wahlkreisen jeweils zehn Kandidaten von Parteien und politischen Vereinigungen sowie jeweils ein Einzelbewerber um ein Direktmandat.


Am 1. September können sich die Wähler in Brandenburg unter elf Parteien für die Zweitstimme entscheiden. 13 Parteien hatten ihre Landesliste eingereicht. Zugelassen wurden die Listen der Parteien SPD, CDU, Linke, AfD, Grüne, Freie Wähler, FDP, Piraten, Ökologisch-Demokratische Partei, Tierschutzpartei und V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Die Listen der Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (LA) und der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenbeförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei) hatten die Formalien nicht erfüllt.
Von RND/dpa/sag
[close]
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Landtagswahl-in-Brandenburg-Wahlausschuss-weist-Beschwerde-von-AfD-Kandidat-Silvio-Wolf-zurueck


Diejenige Partei, die so penibel auf Einhaltung der Gesetze pocht, kriegt noch nicht einmal die einfachsten Formalien hin ...   :rotfl:
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Offline Rolly

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Zitat
Nach Angaben des Sprechers der Brandenburger AfD, Detlev Frye, war eine innerparteiliche Auseinandersetzung Grund für die fehlenden Unterschriften.
Den Satz finde ich persönlich am besten. Wie bescheuert muss man eigentlich sein dann auch noch zu klagen. Das macht die These von @DinoVolare leider nur noch wahrscheinlicher.  Die AfD spekuliert einfach darauf dass ihre Klientel das sowieso nicht liest und wenn doch dann nicht versteht...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline Gutemine

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Die AfD und ihre "sauberen Spitzenpolitiker", (Ex)Soldaten und Burschenschafter mit besten Verbindungen zur IB.

Es handelt sich da übrigens um Tobias Lipski.

Spoiler
23 Jul2019
Recherche der Welt am Sonntag
Vorstandsmitglied der „Jungen Alternative Ostbayern“ im Zwielicht

Warum wurde der stellvertretende Vorsitzende der „Jungen Alternative Ostbayern“ 2017 aus der Bundeswehr entlassen? Recherchen der Welt am Sonntag zufolge gab es schwerwiegende Verdachtsmomente gegen den Burschenschafter, der der extrem rechten Identitären Bewegung zumindest nahe steht.

Christoph Maier stockt kurz. „Ich kenn diese Person nicht. Muss ich hier so sagen wie es ist“, meint der AfD-Politiker dann. Außerdem passe das gar nicht zum Thema, es gehe um Opfer, nicht um Täter. „Und damit ist die Sache erledigt.“ Anlass der Erwiderung Maiers am vergangenen Mittwoch im Bayerischen Landtag war eine Intervention des Passauer Abgeordneten Toni Schuberl (Grüne), der mit Blick auf Aktivisten der „Jungen Alternative“, die Maier zuvor in seinem Redebeitrag erwähnt hat, einen Fall anspricht, der bereits seit einer guten Woche durch die Medien geistert.
Recherche der Welt am Sonntag

Ein Offiziersanwärter wurde laut einer Recherche der Welt am Sonntag im Mai 2017 wegen Rechtsextremismus aus der Bundeswehr geworfen. Die Sicherheitsbehörden hätten demnach vermutet, dass er „womöglich etwas Größeres plante“, dass er „verbotenerweise schwere Waffen gehortet“ habe und dass man befürchtete, er könne einen Angriff beim Besuch von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei der Truppe bei Schloss Nymphenburg am 24. Juni 2017 verüben – also vor knapp zwei Jahren.

Kurz nach dem Rauswurf habe die Staatsanwaltschaft München I ein Verfahren wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“ gegen den jungen Mann eingeleitet. Seine Wohnung sei durchsucht worden. Ergebnislos. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Betroffene schien mit der Durchsuchung gerechnet zu haben, so die Welt am Sonntag unter Berufung auf ihr vorliegende Akten. Die Recherche hat ein breites Medienecho ausgelöst. Unter anderem der österreichische Standard und die Süddeutsche Zeitung zogen in ihrer Berichterstattung nach. Die SPD im Bayerischen Landtag hat von der Staatsregierung in einem Antrag Aufklärung über die mögliche Anschlagsplanung verlangt.
Abgeordneter nennt Ross und Reiter

Während in den bisherigen Medienberichten der Name des Betroffenen aber immer abgekürzt wurde, nennt Schuberl in seinem Debattenbeitrag im Landtag Ross und Reiter: den vollen Namen von Tobias L. Der Student wurde erst kürzlich erneut in den Vorstand der „Jungen Alternative Ostbayern“ gewählt, ist Mitglied der Burschenschaft „Markomannia Wien zu Deggendorf“ und hat zumindest enge Kontakten zur „Identitären Bewegung“, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Mittlerweile studiert er in Passau.

regensburg-digital hatte bereits Anfang Mai im Rahmen einer Recherche zur „Jungen Alternative Ostbayern“ auch über L. berichtet. Das damalige Fazit:

    „Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass mit Tobias L. ein extrem rechter, der neofaschistischen Identitären Bewegung nahestehender und bestens an der Waffe ausgebildeter Burschenschafter in den Vorstand der Jungen Alternative Ostbayern gewählt wurde.“

Tobias L. äußert sich nicht

Wir haben mehrfach, zuletzt am vergangenen Donnerstag, per E-Mail bei Tobias L. nachgefragt, und ihn um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen gebeten. Eine Antwort haben wir nicht erhalten. Auch andere Funktionäre bei AfD und Junger Alternative hüllen sich in Schweigen. Rückfragen bei den zuständigen Behörden und Institutionen geben zwar nur spärliche Informationen her, zeichnen aber zumindest ein gewisses Bild.

Fest steht: L. ist seit dem 24. Mai 2017 kein Soldat mehr. „Das ist eine finale Sache“, heißt es aus Sicherheitskreisen. Das deckt sich auch mit einem Eintrag auf L.s Facebookseite, demzufolge an diesem Datum sein letzter Arbeitstag bei der Bundeswehr war. Ebenfalls erfahren wir, dass es bereits im Vorfeld der Entlassung – im April 2017 – eine Durchsuchung von L.s Studentenzimmer gegeben hat. Damals wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft bei der Identitären Bewegung. Wenig später folgte seine Entlassung.

Die Staatsanwaltschaft München I bestätigt, dass es (kurz danach, am 9. Juni 2017) „ein Verfahren gegen einen ehemaligen Bundeswehrangehörigen“ gegeben habe. Und weiter: „Gegenstand war der Verdacht des Besitzes von Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen könnten. Im Rahmen der Durchsuchung konnten keine Waffen aufgefunden werden, das Verfahren wurde, da ein Tatnachweis nicht zu führen war, eingestellt.“ In Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren „ist uns eine konkrete Anschlagsplanung nicht bekannt“, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Rätselhafter Handgranatenfund

Vieles bleibt also Spekulation und das Verhalten der Ermittlungsbehörden wirft zumindest Fragen auf. Einen Tag nach der ersten Veröffentlichung der Welt am Sonntag teilte das Landeskriminalamt am 15. Juli 2019 mit, dass Passanten zwei Jahre zuvor am 19. Juni 2017 eine voll funktionsfähige Handgranate in einem Kanal in München gefunden hatten. Der Fundort liegt gerade einmal sechs Kilometer stromabwärts von Schloss Nymphenburg, wo die Verteidigungsministerin am 24. Juni 2017 vor 500 Offiziersanwärtern sprach, zu denen auch L. gehört hätte, wäre er nicht einen Monat zuvor entlassen worden.

Betonen muss man allerdings ebenfalls: Auch wenn L. die Bundeswehr verlassen musste, gibt es keinen Nachweis dafür, dass er eine Straftat begangen hat, allen Verdachtsmomenten, für die der Welt am Sonntag offenbar auch Unterlagen vorliegen, zum Trotz.
Die Burschenschaft Markomannia

Toni Schuberl hat nun am Montag mit einer schriftlichen Anfrage an die Staatsregierung nachgelegt und die Affäre um Tobias L. zum Anlass genommen, die Rolle von dessen Burschenschaft „Markomannia Wien zu Deggendorf“ zu beleuchten.

Die Markomannia ist nicht nur Mitglied der rechten „Deutschen Burschenschaft“, sondern auch der extrem rechten „Burschenschaftlichen Gemeinschaft“. Einzelne Mitglieder der Markomannia besitzen darüber hinaus Kontakte, die von der AfD über die Identitäre Bewegung bis ins neonazistische Milieu reichen. Auch das Gründungstreffen der Identitären Bewegung Niederbayern fand im Haus der Markomannia statt.

Die Verstrickungen mit der Markomannia wurden auch der „Campus Alternative Passau“ zum Verhängnis. Neben Tobias L. war an deren Gründung 2017 unter anderem Alexander Salomon, ehemaliger NPDler und ebenfalls Markomanne, beteiligt. Im Sommer 2018 wurde der Campus Alternative Passau ihre Akkreditierung als Hochschulgruppe entzogen, da sie gegen die Grundwerte der Universität verstoße. Insbesondere auch die Mitgliedschaften von Salomon und Tobias L. in der Burschenschaft Markomannia waren laut einer Stellungnahme des Passauer AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler dafür ausschlaggebend.

Bei der „Jungen Alternative Ostbayern“ hingegen scheint die Mitgliedschaft bei der Markomannia kein Karrierehindernis zu sein. Nachdem Tobias L. zunächst im März 2019 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde, fanden bereits Ende Juni neuerliche Vorstandswahlen und Umstrukturierungen statt. Der bisherige Vorsitzende Thomas Deutscher, der bis dahin eine Doppelspitze mit Luis Hill bildete, schied aus dem Vorstand aus. Tobias L. wurde erneut als dessen Stellvertreter bestätigt.

Verweis

Der erwähnte Bericht der Welt am Sonntag vom 14.7.19 (Paywall)
[close]
https://www.regensburg-digital.de/markomannia-afd-bundeswehr-vorstandsmitglied-der-jungen-alternative-ostbayern-im-zwielicht/23072019/
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Wie bescheuert muss man eigentlich sein dann auch noch zu klagen.

Zumindest beim Beschwerdeverfahren (bzw. Nichtverfahren) vor dem BVerfG habe ich den Eindruck, die Juristen in der afd wissen von den Vorentscheidungen (Priatenpartei) und wußten auch genau, wie es ausgehen würde.

Deswegen bin ich der Meinung, die afd mißbraucht dieses Gericht für ihre Propaganda, um sich hinterher wieder als Opfer des Systems darstellen zu können (dagegen wird man aber wohl wenig machen können).

Das BVerfG hat dies auch erkannt und eine sehr umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben.

Dennoch meine ich, es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG einen Sprecher hätte, der in den nächsten Wochen zu Fernsehsendung zu Fernsehsendung tingelt, um die Entscheidung und ihre Gründe zu erklären.

In einer Medien-Demokratie spricht das Gericht eben nicht "durch sich selbst", wie traditionell eingestellte Juristen meinen.

Deshalb vermeide ich in meinen FB-Kommentaren alle Häme, damit die afd-Fanboyz nicht den falschen Eindruck bekommen, das Urteil sei abgesprochen und nur gegen die afd, während andere ... etc, wir kennen das.
Ja, ich weiß, Gerichte tun sich schwer, durch und in den Medien zu sprechen ...


Auch in Thüringen zeigt die Partei der Wahrheit, daß sie es nicht aussehen kann, wenn einer die Wahrheit sagt.
Eine Niederlage hat sie schon hinnehmen müssen:


Zitat
Bezeichnung als „Prüffall“: Verfassungsgericht verhandelt Klage der AfD

Frank Schauka
 25.07.2019, 05:15

WEIMAR  Die Thüringer AfD beklagt die Diffamierung durch den Verfassungsschutzpräsidenten. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter wurde abgelehnt.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage der AfD und ihres Vorsitzenden Björn Höcke gegen Innenminister Georg Maier und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer (beide SPD) angenommen. Die öffentliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren werde am 4. September um 9 Uhr in Weimar beginnen, teilte Gerichtssprecher Matthias Doms dieser Zeitung auf Anfrage mit.


Acht Wochen vor der am 27. Oktober stattfindenden Landtagswahl soll somit höchstrichterlich geklärt werden, ob Verfassungsschutzpräsident Kramer am 6. September 2018 die Thüringer AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen durfte.
Spoiler
AfD sieht Rufschädigung und Wählerbeeinflussung
Die AfD sieht in Kramers Äußerung eine Rufschädigung der Partei mit der Folge, dass potenzielle Wähler abgeschreckt werden könnten. Gegenstand des Rechtsstreits ist zudem eine Bemerkung Kramers gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel. „Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er macht. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht“, hatte Kramer gesagt.


Die AfD sieht darin eine Warnung, die Partei zu wählen, weshalb Kramer seine Neutralitätspflicht verletzt hätte.

Die Partei befürchtet, dass die Beschäftigung des Verfassungsschutzes mit der AfD eine erhebliche politische Wirkung, konkret auf die Wahlentscheidung haben wird. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Umfrage des Erfurter Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag der AfD-Bundestagsfraktion. Demnach würde die AfD 15 Prozent ihrer potenziellen Wähler verlieren, wenn sie als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes gilt. Sogar 27 Prozent würden von der AfD abrücken, wenn die Partei offiziell als extremistisch eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also auch mit Geheimmaßnahmen, beobachtet würde.

Befangenheitsantrag abgelehnt
Anders als von der Thüringer AfD erhofft, wird der Verfassungsgerichtshof in sechs Wochen in regulärer Besetzung über die Organstreitklage gegen Präsident Kramer und Minister Maier verhandeln. Eine Befangenheitsklage der AfD gegen einen der neun Verfassungsrichter, den Juristen und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken, Jens Petermann aus Arnstadt, wurde bereits am 3. April „als unbegründet zurückgewiesen“. Es bestehe „aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei kein hinreichender Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“, befanden die Verfassungsrichter.

Die AfD hatte in ihrer Begründung behauptet, Petermann offenbare „eine innere Haltung, die klar linksextrem, hochpolitisch und gegen die AfD gerichtet sei“. Der Richter sei ein „bekennender linksextremer Verfassungsfeind“ und habe sich zu „Gewaltverherrlichung und DDR-Nostalgie bekannt“.
[close]
https://www.otz.de/politik/bezeichnung-als-prueffall-verfassungsgericht-verhandelt-klage-der-afd-id226580799.html
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habe sich zu „Gewaltverherrlichung und DDR-Nostalgie bekannt“


Das ist ja bekanntlich allen Nicht-AfDern verboten!!!!!!!11111111elfelf #derostenstehtauf

 
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Offline hair mess

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es liegt schließlich klar auf der Hand, wes Geistes Kind sie sind.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline kairo

Zitat
Bezeichnung als „Prüffall“: Verfassungsgericht verhandelt Klage der AfD

Acht Wochen vor der am 27. Oktober stattfindenden Landtagswahl soll somit höchstrichterlich geklärt werden, ob Verfassungsschutzpräsident Kramer am 6. September 2018 die Thüringer AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen durfte.

Es wird ja vermutlich beim Verfassungsschutz klare Regeln geben, wie so ein Verfahren abläuft und was ein "Verdachtsfall" und was ein "Prüffall" ist usw. usw.

Wenn nun die AfD ein Prüffall ist, dann war Kramer nicht nur berechtigt, dies mitzuteilen, sondern dann musste er das sogar, damit die Öffentlichkeit weiß, wo die AfD vom Verfassungsschutz derzeit eingeordnet wird.

Und wenn das Amt das bei allen beobachteten Vereinigungen so macht, liegt keine Diskriminierung vor.
 
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Syssi

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Plätze 19 bis 30 zugelassen, restlichen bleiben gestrichen.

Mehr bei ihm hier: https://twitter.com/kollenbergkai
 
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Jo:


Zitat
AfD darf bei Sachsenwahl vorläufig mit größerer Liste antreten
Stand: 20:40 Uhr

Die sächsische AfD kann vorläufig mit 30 Bewerbern ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl am 1. September antreten.
Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Freistaates am Donnerstag in Leipzig.
Das Gericht gab damit zwei Anträgen statt, allerdings nicht in dem von der AfD gewünschten Umfang.
Spoiler
Im Streit um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Partei darf bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Das haben die Leipziger Richter am Donnerstag im Eilverfahren entschieden. Die ersten 30 Plätze der Liste wurden in einem Einzelwahlverfahren bestimmt, danach wählte die AfD aus Zeitgründen im Block.

Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung ist für den 16. August terminiert, wie das Gericht mitteilte.

Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Kürzung ihrer Landesliste, die der Landeswahlausschuss am 5. Juli aufgrund formaler Mängel bei der Aufstellung der Kandidaten beschlossen hat. Von ursprünglich 61 Listenkandidaten wurden nur 18 zur Landtagswahl zugelassen.

AfD bezeichnete die Streichung als Willkürakt
Das Gremium monierte unter anderem, dass die AfD ihre Kandidaten auf zwei Parteitagen wählte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Allerdings ging es nicht mehr um 43 abgelehnte Bewerber, sondern nur noch um 41. Denn für die Listenplätze 54 und 60 lägen formale Voraussetzungen nicht vor, hieß es am Donnerstag nach der Verhandlung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Beschwerde der AfD in dieser Angelegenheit wegen diverser inhaltlicher Mängel abgewiesen. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 18. Juli.

Vor allem bemängelten die Karlsruher Richter aber, dass die AfD nicht ausreichend dargestellt habe, warum sie bereits vor einer Entscheidung in Sachsen das höchste deutsche Gericht eingeschaltet hatten. In der Regel sind für die Gewährleistung des Wahlrechts die Länder zuständig.

Die AfD bezeichnete die Streichung eines Großteils ihrer Kandidaten als Willkürakt, „um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“. Im Fall eines guten Abschneidens bei der Wahl könnte sie mit einer gekürzten Liste womöglich nicht alle Mandate übernehmen.

Fehler bei ihrem Aufstellungsverfahren sah die Partei nicht. Allerdings wurde in den eigenen Reihen auch Kritik laut, sich zu wenig auf die Listenaufstellung vorbereitet zu haben. Die Partei hatte dazu im Februar und März zwei Termine benötigt. Schon zur Landtagswahl 2014 gab es Probleme mit der Liste.

Die Entscheidung der sächsischen Verfassungsrichter vom Donnerstag bezog sich auf Anträge der AfD, mit der die Partei die vorläufige Zulassung der gestrichenen Kandidaten begehrte. Dem kamen die Richter nun zum Teil nach.

[close]
https://www.welt.de/politik/deutschland/article197485261/Verfassungsgerichtshof-AfD-darf-bei-Sachsenwahl-vorlaeufig-mit-groesserer-Liste-antreten.html



Und in Hannover:

Zitat
Hannover 

AfD geht mit Ex-Luftwaffengeneral in OB-Wahl in Hannover
25.07.2019, 14:41 Uhr | dpa

Die AfD will bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover mit dem ehemaligen Luftwaffengeneral Joachim Wundrak ins Rennen gehen. Der 64 Jahre alte Wundrak, der bis September vergangenen Jahres bei der Bundeswehr beschäftigt war, müsse am 6. August noch von den Mitgliedern offiziell bestätigt werden, teilte die AfD nach der Ankündigung der Kandidatur vom Mittwochabend mit. Der bisher als OB-Kandidat gehandelte Bundestagsabgeordnete Jörn König verzichte auf eine Kandidatur. Die AfD hat im Stadtrat von Hannover sechs Sitze und war bei der letzten Kommunalwahl auf 8,6 Prozent der Stimmen gekommen.

Die Neuwahl des Oberbürgermeisters am 27. Oktober wird nötig, weil der bisherige Amtsinhaber Stefan Schostok (SPD) nach einer Anklage wegen schwerer Untreue zurückgetreten war. Er soll von unzulässigen Gehaltszulagen für Spitzenbeamte gewusst und diese nicht gestoppt haben.
https://www.t-online.de/nachrichten/id_86158540/afd-geht-mit-ex-luftwaffengeneral-in-ob-wahl-in-hannover.html
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Warum die Lügenpresse von "Teilerfolg für die afd" und "recht gegeben" spricht, ist mir schleierhaft. Die afd Fanboyz jubeln schon.

Das kann sich am 16.August aber noch ändern.
Jetzt ist endlich die PM des Gerichts da:


Spoiler
25.07.2019 - Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Landtagswahl am 1. September 2019

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom heutigen Tage die Landesliste der AfD auch mit den dort aufgeführten Listenplätzen 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September 2019 vorläufig zugelassen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Die möglichen Nachteile der Nichtzulassung für die Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag sind insoweit gewichtiger als die der Zulassung. Für die Listenplätze 31 bis 61 ist dies nicht der Fall.


Die Antragsteller – die Partei Alternative für Deutschland (AfD) Landesverband Sachsen sowie acht einzelne Bewerber/-innen für deren Landesliste – sehen sich durch die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste der AfD nur mit den Listenplätzen 1 bis 18 zur Landtagswahl am 1. September 2019 zuzulassen und die weiteren Bewerber auf den Listenplätzen 19 bis 61 zu streichen, in ihren Grundrechten verletzt. Deshalb haben sie sich im Wege von Verfassungsbeschwerden sowie im einstweiligen Rechtsschutz an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Der Verfassungsgerichtshof hat im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Regelung getroffen. Er hat keine umfassende inhaltliche Überprüfung der Entscheidung des Landeswahlausschusses vorgenommen. In seinem Urteil entspricht er teilweise den Anträgen. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden steht die Sperrwirkung des nach der Wahl durchzuführenden Wahlprüfungsverfahrens im Umfang der Stattgabe nicht entgegen. In dem hier zu entscheidenden besonderen Ausnahmefall sind die Verfassungsbeschwerden zulässig, soweit sich die Entscheidung des Landeswahlausschusses als mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig erweist und einen voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht begründete, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte. Dies ist bei dem vom Landeswahlausschuss angenommenen Verstoß gegen einen etwa geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit der Aufstellungsversammlung im Ergebnis der Fall. Für den zusätzlich beanstandeten Wechsel des Wahlverfahrens hingegen kann ein derartiger Rechtsfehler der Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht festgestellt werden. Dies betrifft indes allein die Listenplätze 31 bis 61, weshalb die Verfassungsbeschwerden nur in Bezug auf die Listenplätze 19 bis 30 zulässig sind. Nur insoweit kann eine einstweilige Anordnung ergehen.

Im Rahmen der dann eröffneten Abwägung hat der Verfassungsgerichtshof die nachteiligen Wirkungen berücksichtigt, die sich aus einer voraussichtlich fehlerhaften Entscheidung des Landeswahlausschusses ergeben können. Die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag wäre dann auf der Grundlage eines Beschlusses durchgeführt worden, der die von der Verfassung garantierte Chancengleichheit der AfD in diesem Umfang nicht hinreichend berücksichtigt. In Abhängigkeit vom Wahlergebnis könnte dieser Wahlfehler sogar dazu führen, dass Neuwahlen notwendig werden.

Ergibt sich bei einer späteren Prüfung hingegen, dass die durch den Landeswahlausschuss getroffene Regelung rechtmäßig ist, wären die mit der weitergehenden vorläufigen Zulassung der Landesliste verbundenen Nachteile letztlich weniger gravierend.

In den Hauptsacheverfahren ist am Verhandlungstag aus verfahrensrechtlichen Gründen noch keine Entscheidung verkündet worden. Hier ist Verkündungstermin auf Freitag, den 16. August 2019 um 16.00 Uhr bestimmt worden.

 

Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen

Urteil vom 25. Juli 2019 – Vf. 77-IV-19 (e.A.), Vf. 82-IV-19 (e.A.)
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https://www.verfassungsgerichtshof.sachsen.de/content/1660.htm
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Würde gern mal die Begründung lesen, warum ein Teil der Streichung unzulässig war und der andere nicht.

Edit: las gerade, daß nach den ersten 30 Kandidaten das Wahlverfahren geändert wurde.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 07:55:51 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Das ist erst einmal nur die PM zu der Einstweiligen Anordnung.

Die Einstweilige selbst ist noch nicht veröffentlicht.
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