Wie bescheuert muss man eigentlich sein dann auch noch zu klagen.
Zumindest beim Beschwerdeverfahren (bzw. Nichtverfahren) vor dem BVerfG habe ich den Eindruck, die Juristen in der afd wissen von den Vorentscheidungen (Priatenpartei) und wußten auch genau, wie es ausgehen würde.
Deswegen bin ich der Meinung, die afd mißbraucht dieses Gericht für ihre Propaganda, um sich hinterher wieder als Opfer des Systems darstellen zu können (dagegen wird man aber wohl wenig machen können).
Das BVerfG hat dies auch erkannt und eine sehr umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben.
Dennoch meine ich, es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG einen Sprecher hätte, der in den nächsten Wochen zu Fernsehsendung zu Fernsehsendung tingelt, um die Entscheidung und ihre Gründe zu erklären.
In einer Medien-Demokratie spricht das Gericht eben nicht "durch sich selbst", wie traditionell eingestellte Juristen meinen.
Deshalb vermeide ich in meinen FB-Kommentaren alle Häme, damit die afd-Fanboyz nicht den falschen Eindruck bekommen, das Urteil sei abgesprochen und nur gegen die afd, während andere ... etc, wir kennen das.
Ja, ich weiß, Gerichte tun sich schwer, durch und in den Medien zu sprechen ...
Auch in Thüringen zeigt die Partei der Wahrheit, daß sie es nicht aussehen kann, wenn einer die Wahrheit sagt.
Eine Niederlage hat sie schon hinnehmen müssen:
Bezeichnung als „Prüffall“: Verfassungsgericht verhandelt Klage der AfD
Frank Schauka
25.07.2019, 05:15
WEIMAR Die Thüringer AfD beklagt die Diffamierung durch den Verfassungsschutzpräsidenten. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter wurde abgelehnt.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage der AfD und ihres Vorsitzenden Björn Höcke gegen Innenminister Georg Maier und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer (beide SPD) angenommen. Die öffentliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren werde am 4. September um 9 Uhr in Weimar beginnen, teilte Gerichtssprecher Matthias Doms dieser Zeitung auf Anfrage mit.
Acht Wochen vor der am 27. Oktober stattfindenden Landtagswahl soll somit höchstrichterlich geklärt werden, ob Verfassungsschutzpräsident Kramer am 6. September 2018 die Thüringer AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen durfte.
Spoiler
AfD sieht Rufschädigung und Wählerbeeinflussung
Die AfD sieht in Kramers Äußerung eine Rufschädigung der Partei mit der Folge, dass potenzielle Wähler abgeschreckt werden könnten. Gegenstand des Rechtsstreits ist zudem eine Bemerkung Kramers gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel. „Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er macht. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht“, hatte Kramer gesagt.
Die AfD sieht darin eine Warnung, die Partei zu wählen, weshalb Kramer seine Neutralitätspflicht verletzt hätte.
Die Partei befürchtet, dass die Beschäftigung des Verfassungsschutzes mit der AfD eine erhebliche politische Wirkung, konkret auf die Wahlentscheidung haben wird. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine Umfrage des Erfurter Meinungsforschungsinstituts Insa im Auftrag der AfD-Bundestagsfraktion. Demnach würde die AfD 15 Prozent ihrer potenziellen Wähler verlieren, wenn sie als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes gilt. Sogar 27 Prozent würden von der AfD abrücken, wenn die Partei offiziell als extremistisch eingestuft und mit nachrichtendienstlichen Mitteln, also auch mit Geheimmaßnahmen, beobachtet würde.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Anders als von der Thüringer AfD erhofft, wird der Verfassungsgerichtshof in sechs Wochen in regulärer Besetzung über die Organstreitklage gegen Präsident Kramer und Minister Maier verhandeln. Eine Befangenheitsklage der AfD gegen einen der neun Verfassungsrichter, den Juristen und ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken, Jens Petermann aus Arnstadt, wurde bereits am 3. April „als unbegründet zurückgewiesen“. Es bestehe „aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei kein hinreichender Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“, befanden die Verfassungsrichter.
Die AfD hatte in ihrer Begründung behauptet, Petermann offenbare „eine innere Haltung, die klar linksextrem, hochpolitisch und gegen die AfD gerichtet sei“. Der Richter sei ein „bekennender linksextremer Verfassungsfeind“ und habe sich zu „Gewaltverherrlichung und DDR-Nostalgie bekannt“.
https://www.otz.de/politik/bezeichnung-als-prueffall-verfassungsgericht-verhandelt-klage-der-afd-id226580799.html