Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 459802 mal)

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Offline Schreibtischtäter

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Die Entscheidung ist sachlich nachvollziehbar. Der Wahlausschuss hat die Maximaloption gezogen (Aufgrund der Termine), das SächsVerfG hat dieses begründet relativiert. Es ist kein "Sieg" für die AfDer, es ist eine Bestätigung des Rechtsstaates. An der Maximaldämlichkeit der AfDer ändert das nichts, diese haben auf ihren "Wahlparteitagen" mindestens grob fahrlässig bekannte Rechtsnormen für die Kandidatenaufstellung gebrochen. Da haben sie nicht gesiegt, sie haben maximal Mitleidsbonus für ♥♥♥en bekommen.
 
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In den konservativen Kreisen der CDU denken manche darüber nach die Büchse der Pandorra zu öffnen

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_86161886/cdu-csu-werteunion-lehnt-kooperationsverbot-mit-afd-ab.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Es ist kein "Sieg" für die AfDer, es ist eine Bestätigung des Rechtsstaates. An der Maximaldämlichkeit der AfDer ändert das nichts, diese haben auf ihren "Wahlparteitagen" mindestens grob fahrlässig bekannte Rechtsnormen für die Kandidatenaufstellung gebrochen. Da haben sie nicht gesiegt, sie haben maximal Mitleidsbonus für ♥♥♥en bekommen.

Es ist auch noch nicht die endgültige Entscheidung. Es kann also nach der Wahl noch passieren, das die Entscheidung des Wahlausschusses bestätigt wird und ggfs. Personen ein Mandat wieder verlieren.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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M. E. ist das hochgrsdiger Euphemismus. So sind das keine konservativen Kreise in der CDU, sondern faschistische Kreise in einer konservativen Partei. Und da ist mit Gauland nicht der letzte Faschist gegangen, sondern der erste.
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Offline SchlafSchaf

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passend dazu heute:

https://bildblog.de/113381/stammtischjournalismus-ohne-recherche/

Nach den rassistisch motivierten Schüssen auf einen Eritreer im hessischen Wächtersbach, bei denen das Opfer lebensgefährlich verletzt wurde, haben „Bild“-Reporter die Stammkneipe des Täters im Nachbarort besucht, mit dem Wirt gesprochen und gleich mehrere Artikel veröffentlicht.

Recherchiert haben die Stümper von BLÖD aber nicht.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Die afd ist wohl von der Entscheidung des Sächs. VGH am meisten verwirrt:



Zitat
LANDESWAHLLISTE IN SACHSEN :
AfD reagiert widersprüchlich auf Urteil
VON KIM BJÖRN BECKER, LEIPZIG -AKTUALISIERT AM 26.07.2019-13:33

Der sächsische Landesparteichef Urban bezeichnet die vorläufige Entscheidung als „großen Sieg für die AfD“. In einer späteren Erklärung kommt die Partei zu einer anderen Einschätzung.

Die AfD in Sachsen hat widersprüchlich auf die vorläufige Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs reagiert, der am Donnerstag mehr Kandidaten der Partei für Landtagswahl im September zuzulassen hat, aber nicht alle. Landesparteichef Jörg Urban sprach nach der Urteilsverkündung am Donnerstagabend in Leipzig von einem „großen Sieg für die AfD“. Später teilte die Partei in einer Erklärung mit, sie sei mit der Entscheidung des Gerichts „nicht zufrieden“. Es sei ein Teilerfolg, aber man werde die Sache trotzdem „juristisch und politisch weiterverfolgen“.
Spoiler
Die Partei hatte sich beim Verfassungsgerichtshof beschwert, nachdem der Landeswahlausschuss nach mehrstündiger Beratung zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Partei ihre Kandidaten bei zwei verschiedenen Versammlungen aufgestellt hatte – was einen Verstoß gegen das sächsische Wahlgesetz darstellen würde. Deshalb ließ das Gremium nur die ersten 18 Kandidaten zu, die beim ersten Termin gewählt worden waren, und strich alle übrigen. Die AfD vertrat die Auffassung, dass der Parteitag lediglich um fünf Wochen unterbrochen worden war, und verlangte, dass alle 61 gewählten Kandidaten zugelassen werden müssen. Das Gericht kam unter der Leitung seiner Präsidentin Birgit Munz zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Ausschusses „nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ ist. Die Richter wollen ihre abschließende Bewertung zwar erst am 16. August abgeben, allerdings verfügten sie bereits, dass vorläufig die ersten 30 Kandidaten der AfD zugelassen werden – also zwölf mehr, als der Ausschuss erlaubt hatte, aber eben auch nicht alle. Denn beim zweiten Termin hatte die Partei nach Platz 30 das Wahlverfahren gewechselt, sie ging von einer langwierigen Einzelwahl zu einer zügigeren Blockwahl über. Dies hatte der Wahlausschuss nach Ansicht des Gerichts zu recht moniert.

Die Vorsitzende des sächsischen Landeswahlausschusses, Carolin Schreck, die sich in dem Verfahren am Donnerstag teils heftiger Angriffe der AfD-Vertreter erwehren musste, sagte nach der Verkündung, man werde das Urteil „jetzt bei der weiteren Wahlvorbereitung umsetzen“. Sie fügte hinzu, es sei „erfreulich“, dass der Landesverfassungsgerichtshof so zügig entschieden habe. Der Wahlausschuss, der bei der Wahlleiterin angesiedelt ist, traf seine Entscheidung Anfang Juli.

Sachsens Landtagspräsident Matthias Rößler lobte das Urteil als „weise Entscheidung“ des Verfassungsgerichts. Von diesem gehe das Signal aus, dass die Demokratie in Sachsen funktioniere und die Chancengleichheit politischer Parteien gewahrt werde. „Das jetzt vorliegende Urteil ermöglicht eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebt.“ Ähnlich äußerte sich Henning Hohmann, der Generalsekretär der SPD in Sachsen. Die Entscheidung des Gerichts schütze die Demokratie, sagte er.

Dass die AfD die Wahl nachträglich im Wege einer Wahlprüfungsbeschwerde anfechten und im Erfolgsfall sogar Neuwahlen erzwingen könnte, schien vielen Beobachtern im Vorfeld des Prozesses als das denkbar schlechteste Ergebnis des Kandidatenstreits. Auch der Verfassungsgerichtshof sprach am Donnerstag in der Begründung seiner Eilentscheidung von einem „voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte“. In Abhängigkeit vom Wahlergebnis „könnte dieser Wahlfehler sogar dazu führen, dass Neuwahlen notwendig werden“. Das hat etwas damit zu tun, dass der AfD nach derzeitigen Umfragen voraussichtlich 30 Mandate oder mehr zustehen. Hätte die Partei mit nur 18 Kandidaten antreten können, würden wohl etliche Stimmen keine Entsprechung im Parlament finden. Allerdings ist es nach wie vor möglich, dass die AfD – oder eine andere Partei – die Wahl nachträglich wegen der Kontroverse infrage stellt.
[close]

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-reagiert-widerspruechlich-auf-urteil-zur-parteiliste-16303875.html
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline Rabenaas

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Es ist kein "Sieg" für die AfDer, es ist eine Bestätigung des Rechtsstaates.

Das ist doch kein Widerspruch: die AfD hat immerhin einen Teilerfolg erzielt.

Und so sehr mich die Entscheidung des Landeswahlausschuss einerseits gefreut hat, sah ich andereseits die Gefahr, daß der Verein

a) mit seinem Opfermimimi Erolg hat und mehr Direktmandate abgrast

und, schlimmer noch,

b) die Landtagswahl erfolgreich anfechtet und bei Neuwahlen deutlich dazugewinnt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Man soll ja auch immer das Gute sehen! Wegen der afd fiel ein Flug aus und das Klima konnte geschützt werden.


Zitat
NICHT WILLKOMMEN
NRW-Digitalisierungsausschuss muss Israel-Reise wegen AfD-Politiker absagen

Ein Besuch des AfD-Politikers Sven Tritschler wäre von israelischer Seite abgelehnt worden, Probleme sollten vermieden werden

26. Juli 2019, 16:22 

Berlin/Jerusalem – Weil ein Politiker der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Israel offenbar nicht willkommen gewesen wäre, hat ein Parlamentsausschuss des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen eine Reise ins Heilige Land abgesagt. Ein Landtagssprecher in Düsseldorf bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Absage am Freitag.

Landtagspräsident André Kuper (CDU) sagte dem WDR-Magazin Westpol, es habe Hinweise gegeben, dass die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses – wenn sie geflogen wären – Termine hätten nicht wahrnehmen können, "weil wir Mitglieder der AfD in der Reisegruppe haben". Vorgesehen war für die Reise nach dpa-Informationen unter anderem ein Treffen mit der deutsch-israelischen Handelskammer, der Besuch eines Start Up-Unternehmens, eines Cyber-Security-Centers sowie der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem.

Nicht zum ersten Mal
"Es scheint auf israelischer Seite so zu sein, dass es dort eine entsprechende Vorgehensweise gibt", sagte Kuper weiter. Im nordrhein-westfälischen Digitalisierungsausschuss sitzt der AfD-Abgeordnete Sven Tritschler als ordentliches Mitglied. Die Reise war für den 26. bis 29. August geplant. Der Ausschuss werde entscheiden, ob sie nun zu einem anderen Zeitpunkt stattfinde, sagte der Sprecher weiter.

Wegen eines hessischen AfD-Abgeordneten war es im Juli bereits bei der Reise der dortigen Digitalministerin Kristina Sinemus (parteilos) mit einer größeren Delegation zu Problemen gekommen. Die hessischen Abgeordneten waren – obwohl bereits im Land – in Israel nicht offiziell empfangen worden. Mehrere Termine platzten. (APA, 26.7.2019)
https://www.derstandard.de/story/2000106737060/nrw-digitalisierungsausschuss-muss-israel-reise-wegen-afd-politiker-absagen
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Offline Reichsschlafschaf

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Was sagen die Forenjuristen?


Zitat
Mit der vorläufigen Zulassung weiterer Listenkandidaten der AfD haben Sachsens Verfassungsrichter vor der Landtagswahl Neuland betreten, sagen Verfassungsrechtler. Sie fordern nun neue Wahlgesetze.

Leipzig
Die Entscheidung von Sachsens Verfassungsgerichtshof zur Ausweitung der AfD-Liste rückt nach Einschätzung eines Verfassungsrechtlers von der bisherigen Rechtsprechung ab. Jochen Rozek von der Universität Leipzig fordert deshalb eine Reform des Rechtsschutzes in Wahlsachen. „Nach bisheriger Rechtsprechung kann ein sächsisches Gericht nicht vor der Wahl eingreifen“, erklärte Rozek. Auch das Bundesverfassungsgericht stelle das Prüfungsverfahren nach einer Wahl über ein Gerichtsurteil vor dem entsprechenden Urnengang, sagte der Verfassungsrechtler. Damit solle verhindert werden, dass ein Gericht in ein laufendes Wahlverfahren eingreife.
Spoiler
Zwei-Klassen-Rechtsschutz vermeiden
Das Verfassungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstagabend im Eilverfahren entschieden, dass die AfD zur Landtagswahl am 1. September 2019 mit einer Landesliste von 30 statt der bislang zugelassenen 18 Kandidaten antreten darf. Damit gab das Gericht einem Antrag der AfD jedoch nur zum Teil statt. Die Partei wollte mit insgesamt 61 Listenkandidaten antreten, zwei wurden wegen fehlender Voraussetzungen ohnehin nicht zugelassen. Im eigentlichen Verfahren zur Verfassungsbeschwerde der AfD soll das Urteil am 16. August gesprochen werden.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes führt zu einem Zwei-Klassen-Rechtsschutz“, kritisiert Rozek. In besonders schweren Fällen könne man nun vor der Wahl juristisch gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses vorgehen. Weniger schwere Fälle würden hingegen weiterhin auf das Wahlprüfungsverfahren verwiesen. „Der Rechtssicherheit dient das nicht“, moniert der Leipziger Professor.

Auch der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Martin Morlok fordert eine Wahlgesetz-Änderung: „Es war höchste Zeit zu zeigen, dass der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor einer Wahl ein Unding ist“, sagte er der „Welt“. „Deshalb ist es gut, dass der Gesetzgeber, der dies ändern muss, nun einen Schubser durch das sächsische Verfassungsgericht bekommen hat“, so Morlok.

AfD zwischen Siegestaumel und Unzufriedenheit
Die Vorsitzende Richterin Birgit Munz hatte in der Urteilsbegründung der Verfassungsgerichtshofes von einem „besonderen Ausnahmefall“ gesprochen, da der Landeswahlausschuss „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig entschieden“ habe.

In der AfD selbst wurde das vorläufige Urteil zwiespältig aufgenommen. Während Landeschef Jörg Urban von einem „großen Sieg für die AfD“ und für die Demokratie sprach, teilte sein Sprecher kurz danach mit, man sei mit der Entscheidung „nicht zufrieden“ und werde die Sache juristisch und politisch weiterverfolgen, um alle Listenkandidaten durchzusetzen. Auch Sachsens AfD-Generalsekretär Jan Zwerg hofft auf die Komplett-Zulassung der Liste und meint: „Der Landeswahlleitung wurde durch diese vorläufige Entscheidung die Rote Karte gezeigt“.

Wahltermin 1. September wackelt nicht
Ob Landeswahlleiterin Carolin Schreck aus der teilweisen juristischen Niederlage Konsequenzen zieht und zurücktritt, blieb vorerst offen. Ihr Stellvertreter Robert Kluger nahm seine Chefin auf LVZ-Anfrage lediglich mit der Anmerkung in Schutz, dass der Verfassungsgerichtshof „eine von mehreren relevanten Rechtsfragen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren anders entschieden hat als der Landeswahlausschuss, in dem die Landeswahlleiterin eine von insgesamt sieben Stimmen hat“. Den Wahltermin 1. September sieht Kluger dadurch nicht in Gefahr.

Sachsens Landtagspräsident Matthias Rößler bezeichnete das Urteil als „weise Entscheidung“ des Verfassungsgerichts und „ein wichtiges Signal: Die Demokratie in Sachsen funktioniert und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt.“ Der Wählerwille müsse sich im Parlament widerspiegeln. „Das jetzt vorliegende Urteil ermöglicht eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebt.“

Von Theresa Held und Winfried Mahr
[close]
https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/AfD-Listenstreit-Leipziger-Verfassungsrechtler-fordert-Reform-des-Wahlrechts


Jetzt auch bei der Welt:


Zitat
WELT: Es sieht so aus, als hätte das Gericht Neuland betreten, indem es bereits vor einer Wahl eine solche Entscheidung getroffen hat.

Morlok: Durchaus. Nach meinem Wissen hat so etwas noch kein Gericht in Deutschland gemacht. Die Wahlgesetze in Bund und Ländern sehen ja vor, dass die Wahlzulassungsakte erst nach der Wahl im Wege der Wahlprüfung angefochten werden können. Nur eine Ausnahme im Bund gibt es neuerdings – als Folge einer Auseinandersetzung um die Partei Die Partei –, dass nämlich vor der Wahl das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, wenn eine Partei als solche nicht anerkannt wird.

Jetzt aber hat das sächsische Verfassungsgericht von sich aus den viel größeren Schritt gewagt, in einem ganz anders gelagerten Fall den Rechtsschutz vor der Wahl zu ermöglichen. Faktisch also haben die Richter gesagt: Der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor der Wahl ist verfassungswidrig.

WELT: Das heißt, die Richter hätten Rechtsgeschichte geschrieben.

Morlok: Sie haben auf jeden Fall etwas Neues gemacht, und das begrüße ich sehr. Es war höchste Zeit zu zeigen, dass der bisherige Ausschluss des Rechtsschutzes vor einer Wahl ein Unding ist. Ich sage seit Jahren, dass das verfassungswidrig ist. Zum einen weil Rechtsschutz verfassungsrechtlich garantiert ist und es da keine Lücken geben darf. Zum andern ist es nicht hinnehmbar, dass Parteien nur im Nachhinein eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Parlament einlegen und gegebenenfalls das Verfassungsgericht anrufen können.

Das kann sich jahrelang hinziehen und dazu führen, dass gegen Ende einer Legislaturperiode ein Parlament für falsch zusammengesetzt erklärt wird, das schon viele Gesetze verabschiedet, eine Regierung gewählt und auch etwa über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts entschieden hat. Das wäre ein unerträglicher Zustand. Deshalb ist es gut, dass der Gesetzgeber, der dies ändern muss, nun einen Schubser durch das sächsische Verfassungsgericht bekommen hat.

WELT: Was meinen Sie: Wird dieser Schubser nun bei den Gesetzgebern im Bund und in den Ländern Wirkung entfalten?

Morlok: Das kann ich natürlich nicht voraussagen. Aber schwer zu bestreiten ist doch, dass Rechtspolitiker bemüht sind, sich mal mit einem Vorhaben zu profilieren. Und wenn ich Rechtspolitiker wäre, würde ich gleich am Montag vorschlagen, die Wahlgesetze so zu ändern, dass Rechtsschutz vor einer Wahl gewährleistet ist.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article197517029/AfD-Wahlliste-Sachsen-So-etwas-hat-noch-kein-Gericht-gemacht.html
« Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 19:11:39 von Reichsschlafschaf »
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Offline Grashalm

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Eine unerwartete Entscheidung, da werden bei der AfD sicherlich die Sektkorken knallen.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 

Offline Gutemine

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Der Ex-Staatsanwalt und Superjurist Seitz kommentiert...

https://vimeo.com/channels/1485638/350340096?fbclid=IwAR3FVsQOQTul9E9_mgOdqpLK6FrjyMO1ztXmioWK0v4YHo7mfALLHJGM_VI

Dann noch der Kommentar des Superstaranwalts Ulbrich.

Bei solchen geistigen Überfliegern wundert einen gar nichts mehr.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Rolly

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Hatten wir das eigentlich schon:
https://bildblog.de/113281/bild-zieht-wieder-in-den-schnitzelkrieg/
sowie im Nachgang, noch ohne alternativlose Kommentare
https://bildblog.de/113345/schweinische-luege/

Mich kotzt diese Art der Stimmungsmache so was von an. Diese ewig wiederholte Lüge, dass uns "wegen den Moslems" Schnitzel, Gummibärchen, Ostern, Weihnachten oder was auch immer weg genommen werden! Bisher haben meine Kinder noch immer ein Schnitzel bekommen wenn sie es wollten. An Versorgung mit Süßigkeiten gleich welcher Art fehlt es auch nicht und wenn sie wollen dürfen sie es sogar in die Schule mit nehmen! Religiöse Feiertage interessieren mich eigentlich nicht wirklich, aber die Tage an Ostern, Pfingsten und Weihnachten genießen wir gerne in Ruhe. Bisher hat jedenfalls noch niemand mich oder die Kinder aufgefordert, sie durch Ramadan, Jom Kippur, Mittwinter, Thanksgiving, Vesakh, Diwaii, Laternenfest oder was auch immer zu ersetzen und an den entsprechend eingerichteten gesetzlichen Feiertagen zur Arbeit oder zu Schule zu gehen (wie es in vielen europäischen, christlich geprägten Ländern übrigens üblich ist!).
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Anmaron

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Man darf auch nicht vergessen, dass Maggi-Flüssigwürze erst dank den Goldstücken helal produziert wird, obwohl sich an der Rezeptur nicht mal ein Fliegenschiss geändert hat.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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