Die afd ist wohl von der Entscheidung des Sächs. VGH am meisten verwirrt:
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Die Partei hatte sich beim Verfassungsgerichtshof beschwert, nachdem der Landeswahlausschuss nach mehrstündiger Beratung zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Partei ihre Kandidaten bei zwei verschiedenen Versammlungen aufgestellt hatte – was einen Verstoß gegen das sächsische Wahlgesetz darstellen würde. Deshalb ließ das Gremium nur die ersten 18 Kandidaten zu, die beim ersten Termin gewählt worden waren, und strich alle übrigen. Die AfD vertrat die Auffassung, dass der Parteitag lediglich um fünf Wochen unterbrochen worden war, und verlangte, dass alle 61 gewählten Kandidaten zugelassen werden müssen. Das Gericht kam unter der Leitung seiner Präsidentin Birgit Munz zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Ausschusses „nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ ist. Die Richter wollen ihre abschließende Bewertung zwar erst am 16. August abgeben, allerdings verfügten sie bereits, dass vorläufig die ersten 30 Kandidaten der AfD zugelassen werden – also zwölf mehr, als der Ausschuss erlaubt hatte, aber eben auch nicht alle. Denn beim zweiten Termin hatte die Partei nach Platz 30 das Wahlverfahren gewechselt, sie ging von einer langwierigen Einzelwahl zu einer zügigeren Blockwahl über. Dies hatte der Wahlausschuss nach Ansicht des Gerichts zu recht moniert.
Die Vorsitzende des sächsischen Landeswahlausschusses, Carolin Schreck, die sich in dem Verfahren am Donnerstag teils heftiger Angriffe der AfD-Vertreter erwehren musste, sagte nach der Verkündung, man werde das Urteil „jetzt bei der weiteren Wahlvorbereitung umsetzen“. Sie fügte hinzu, es sei „erfreulich“, dass der Landesverfassungsgerichtshof so zügig entschieden habe. Der Wahlausschuss, der bei der Wahlleiterin angesiedelt ist, traf seine Entscheidung Anfang Juli.
Sachsens Landtagspräsident Matthias Rößler lobte das Urteil als „weise Entscheidung“ des Verfassungsgerichts. Von diesem gehe das Signal aus, dass die Demokratie in Sachsen funktioniere und die Chancengleichheit politischer Parteien gewahrt werde. „Das jetzt vorliegende Urteil ermöglicht eine Landtagswahl mit einem verlässlichen Ergebnis, über dem nicht von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl schwebt.“ Ähnlich äußerte sich Henning Hohmann, der Generalsekretär der SPD in Sachsen. Die Entscheidung des Gerichts schütze die Demokratie, sagte er.
Dass die AfD die Wahl nachträglich im Wege einer Wahlprüfungsbeschwerde anfechten und im Erfolgsfall sogar Neuwahlen erzwingen könnte, schien vielen Beobachtern im Vorfeld des Prozesses als das denkbar schlechteste Ergebnis des Kandidatenstreits. Auch der Verfassungsgerichtshof sprach am Donnerstag in der Begründung seiner Eilentscheidung von einem „voraussichtlichen Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht, der erst nach der Wahl beseitigt werden könnte“. In Abhängigkeit vom Wahlergebnis „könnte dieser Wahlfehler sogar dazu führen, dass Neuwahlen notwendig werden“. Das hat etwas damit zu tun, dass der AfD nach derzeitigen Umfragen voraussichtlich 30 Mandate oder mehr zustehen. Hätte die Partei mit nur 18 Kandidaten antreten können, würden wohl etliche Stimmen keine Entsprechung im Parlament finden. Allerdings ist es nach wie vor möglich, dass die AfD – oder eine andere Partei – die Wahl nachträglich wegen der Kontroverse infrage stellt.