Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 448942 mal)

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Offline echt?

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Da kannst du bei solchem Volk sicher sein!
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Gelehrsamer

Zitat von: Neubuerger am Heute um 09:46
Die Welt  berichtet übrer "Widerstand" gegen den Rechtskurs des "Flügels" der AfD. Demnach sei die Mehrzahl der 35.000 Mitglieder "bürgerlich" und dagegen, das die AfD eine "Höcke-Partei" würde. ...

Ws man unter Rechtsradikalen so alles unter "bürgerlich" fasst - Kopfschüttel ...
 
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Offline Rabenaas

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Die "überwiegend bürgerliche Mitgliedschaft" hat, soweit mir bekannt, sich noch nie ernsthaft von Rassismus distanziert. Im Gegenteil, diese Partei ist doch gerade mit und durch rassistische Hetze groß geworden. Stichworte: "Messermigration", "Kopftuchmädchen und andere Taugenichtse" uswusf., und schon eine gewisse Frauke Petry, welcher die AfD angeblich zu rechtsextrem geworden ist, wollte den Begriff "völkisch" wieder "salonfähig" machen.

Zum Kotzen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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dtx

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Eine klare Distanzierung von Rassismus und Antisemitismus sieht anders aus.

Zumal das so ja auch gar nicht stimmt. Nicht "die überwiegend bürgerliche Mitgliedschaft" lehnt Höcke ab, sondern bestenfalls - und da bin ich mir keinesfalls sicher - "der überwiegende, bürgerliche Teil der Mitgliedschaft". Da die Herrschaften Verfasser überwiegend der deutschen Sprache mächtig sind, sieht man schon an diesem Detail, was von dem Schreiben zu halten ist.

... und schon eine gewisse Frauke Petry, welcher die AfD angeblich zu rechtsextrem geworden ist, wollte den Begriff "völkisch" wieder "salonfähig" machen.

Sie unterschied sich vom Fönich - und offenbar dem überwiegenden Teil der Mitgliedschaft - durch das Quentchen mehr Intelligenz, das sie die totale Konfrontation mit dem Staat vermeiden läßt. Ob die Leute, die im Grunde dasselbe wolllen, aber lediglich keinen Bock auf Beobachtungen des Verfassungsschutzes und ein zukünftiges Verbotsverfahren haben, tatsächlich in der Mehrzahl sind, ist zweifelhaft. Denn weder Petry noch Gauland sind in der Lage (gewesen), sich mit dem Argument Gehör zu verschaffen.


« Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 11:24:12 von dtx »
 
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Online SchlafSchaf

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Meuthen hat sich mittlerweile geäußert
Auch hier: Ihn stört das unsolidarische Verhalten, zu Inhalten äußert er sich aber nicht

https://www.welt.de/regionales/thueringen/article196629459/Anti-Hoecke-Aufruf-AfD-Parteichef-Meuthen-zeigt-Verstaendnis.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline califix

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Bei uns im Ort hatte die NSDAP auch über 70% geholt und nach dem Krieg waren alle bürgerlich. So gut wie keiner war Nazi, wenn man fragte. So neu ist das Phänomen gar nicht.
 
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Die afd hat "juristisch geprüft"!     :rotfl:


Zitat
Mitteldeutschland Gestrichene Wahllisten
Sachsens AfD legt Verfassungsbeschwerden ein – Mitglieder aus Leipzig klagen zusätzlich

Die AfD geht gerichtlich gegen die teilweise Streichung ihrer Kandidatenliste zur Landtagswahl vor. Demnach will die Partei in Sachsen und auch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerden einreichen. Außerdem klagen sechs Leipziger Mitglieder.
Spoiler
Leipzig
Die AfD in Sachsen will gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das kündigte der sächsische Parteichef Jörg Urban am Mittwoch in Dresden an. Die Unterlagen sollen am Donnerstag eingereicht werden. „Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen“. Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, „um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“.

Der Landeswahlausschuss hatte vergangenen Freitag nur die ersten 18 der 61 Plätze auf der Landesliste der Partei für gültig erklärt. Für die Streichung wurden formale Gründe genannt.

Klage in Karlsruhe
Neben einer Klage in Sachsen, will die AfD auch nach Karlsruhe ziehen. „Wir werden auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweicht“, erklärte Landes-Vizechef Joachim Keller.

Unabhängig von der Partei hat sich nach LVZ-Informationen haben sich sechs AfD-Mitglieder aus Leipzig bereits am Dienstag an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewandt. Sie sind unmittelbar von der Streichung der Wahlliste betroffen.

Von ski/mro
[close]
https://www.dnn.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsens-AfD-legt-Verfassungsbeschwerden-ein-Mitglieder-aus-Leipzig-klagen-zusaetzlich
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Es hätte auch ein schlimmeres Video sein können ...


Zitat
10.07.2019
Peinlich: AfD-Abgeordneter teilt pornografische Inhalte auf Twitter?

Berlin. Viele Follower des deutschen Bundestagsabgeordneten der AfD Petr Bystron staunten nicht schlecht, als sie sahen, wie dieser auf seinem Twitter-Profil ein pornografisches Video geteilt hatte. Medienberichten zufolge wurde das Profil des Politikers gehackt.


 
Bystron hatte bei einem Video auf dem eine Frau und ein Mann beim Geschlechtsverkehr zu sehen sind, auf "gefällt mir" geklickt. Dadurch wurde es nicht nur in dem Profil des Abgeordneten gespeichert, sondern auch seinen Followern angezeigt. Der AfD-Politiker wird auf Twitter von 12.000 Nutzern gefolgt. Durch den Porno-Patzer hat Bystron wohl viele neue Follower geerntet. Dies zelebriert der Politiker schadenfroh mit dem Hashtag #sexsells.

...
Das Video wurde in der Zwischenzeit gelöscht. Zu spät: Screenshots von dem Fauxpas kursierten bereits am Dienstag im Internet. Medienberichten zufolge wurde das Profil des Politikers gehackt. Das Team von Petr Bystron habe sich um den Tweet und um die Angelegenheit gekümmert.

https://www.pz-news.de/nachrichten_artikel,-Peinlich-AfD-Abgeordneter-teilt-pornografische-Inhalte-auf-Twitter-_arid,1304949.html
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Die afd hat "juristisch geprüft"!     

Die AfD-Postille "Welt" berichtet jetzt ebenfalls:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article196650529/AfD-Sachsen-legt-Verfassungsbeschwerde-gegen-Kuerzung-der-Landesliste-ein.html

Spoiler
Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban nennt die Kürzung der Landesliste einen politischen „Willkürakt“ mit dem Ziel, den stärksten Bewerber zur Landtagswahl „entscheidend zu schwächen“. Seine Partei legt Verfassungsbeschwerde ein.

Die AfD in Sachsen wehrt sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die Kürzung ihrer Landesliste zur Landtagswahl. Der sächsische AfD-Chef Jörg Urban erklärte am Mittwoch in Dresden, die juristische Prüfung habe „keine Fehler“ bei der Aufstellung der Liste ergeben.

Er sprach von einem politischen „Willkürakt“ mit dem Ziel, den stärksten Bewerber zur Landtagswahl „entscheidend zu schwächen“. Beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig gingen bereits zwei Verfassungsbeschwerden ein.

Knapp zwei Monate vor der Wahl in Sachsen hatte der Landeswahlausschuss in der vergangenen Woche entschieden, dass die AfD am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Der Landeswahlausschuss erklärte die Plätze 19 bis 61 allerdings für ungültig und begründete dies mit einem Verstoß gegen das Landeswahlgesetz. Die zweite Versammlung zur Besetzung der hinteren Listenplätze sei nicht regulär gewesen sei.

Als Konsequenz könnte die AfD nach der Landtagswahl womöglich nicht alle Sitze besetzen. Umfragen sehen die Partei derzeit bei 24 bis 26 Prozent. Die AfD hat aber noch die Möglichkeit, Direktmandate in den Wahlkreisen zu holen. Gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses kann die AfD erst nach der Wahl Einspruch einlegen. Damit muss sich dann der Wahlprüfungsausschuss des Landtags befassen.

Urban wirft Landeswahlleiterin erneut Unwahrheiten vor

Der Landesvorstand habe die Ablehnung der Landesliste juristisch geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, „dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen“, erklärte Urban. Er warf der Landeswahlleiterin erneut Unwahrheiten vor. Die Aussage, die AfD habe nicht auf Hinweise der Landeswahlleitung reagiert und Mängel beseitigt, sei falsch. Zudem sei der Parteitag eine Versammlung gewesen, die lediglich unterbrochen und dann fortgesetzt worden sei, erklärte Urban.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig bestätigte am Mittwoch den Eingang von zwei Verfassungsbeschwerden. In einem Fall handelt es sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin um die Beschwerde von sechs Kandidaten, die auf den gestrichenen Listenplätzen standen. Dies sei verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die strittige Entscheidung des Landeswahlausschusses. Damit werde die vorläufige Zulassung der Kandidaten auf den Listenplätzen 19 bis 61 begehrt. Die zweite Verfassungsbeschwerde sei von einem Bürger eingereicht worden.

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Joachim Keiler erklärte, Verfassungsbeschwerden in Zusammenhang mit einstweiligen Anordnungen seien ein außerordentlicher Rechtsbehelf. „Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn jemand nachweislich in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies ist hier der Fall.“ Zudem werde die AfD Sachsen auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweiche.

Nach Angaben der Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs können Verfassungsbeschwerden parallel am sächsischen Gericht und am Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Der Verfassungsgerichtshof habe das sächsische Innenministerium zu einer Stellungnahme bis zum 17. Juli aufgefordert. Wann es eine Entscheidung gebe werde, sei offen.
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Die AfD will offenbar Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht und zum Sächsischen VerfGH einlegen. Das ist in der Tat theoretisch möglich, weil § 90 Abs. 3 BVerfGG dies ausdrücklich zulässt und die sächsische Verfassung es (offenbar) nicht verbietet. Maßstab für das BVerfG wäre dann Art. 38 GG und für den SächsVerfGH Art. 41 der Landesverfassung.

Allerdings hat das BVerfG bereits entschieden, dass die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegenüber dem Rechtsschutz durch die "normale" Gerichtsbarkeit der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch dann entgegensteht, wenn die Möglichkeit des nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens eröffnet ist (zB im Falle Piratenpartei wegen der Dortmunder Kommunalwahl 2012, Beschluss vom 8. August 2012- 2 BvR 1672/12). Zugleich wurde klargestellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 38 GG allein für Bundestagswahlen zuständig ist: "Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend".       

Also: Beim Bundesverfassungsgericht bestehen hier kaum zu überwindende Zulässigkeitshürden. Und wenn der SächsVerfGH der Rechtsprechung zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde folgt, wird man auch da die Zulässigkeitshürden nicht überwinden können. 
« Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 19:58:44 von Gelehrsamer »
 
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dtx

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Es hätte auch ein schlimmeres Video sein können ...


Zitat
10.07.2019
Peinlich: AfD-Abgeordneter teilt pornografische Inhalte auf Twitter?
...
https://www.pz-news.de/nachrichten_artikel,-Peinlich-AfD-Abgeordneter-teilt-pornografische-Inhalte-auf-Twitter-_arid,1304949.html

Wer hackt schon den Twitter-Account von Bystron?

Allerdings hat das BVerfG bereits entschieden, dass die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegenüber dem Rechtsschutz durch die "normale" Gerichtsbarkeit der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch dann entgegensteht, wenn die Möglichkeit des nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens eröffnet ist (z. B. im Falle Piratenpartei wegen der Dortmunder Kommunalwahl 2012, Beschluss vom 8. August 2012- 2 BvR 1672/12).

Nun sind die Auswirkungen bei einer Kommunalwahl und der Landtagswahl eines Flächenlandes  nicht vergleichbar. Es wäre deshalb wünschenswert, da mit etwas mehr Augenmaß heranzugehen.

Zugleich wurde klargestellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 38 GG allein für Bundestagswahlen zuständig ist: "Die Länder gewährleisten den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts in ihrem Verfassungsraum allein und abschließend". 

Dieses Argument ist schon eher nachvollziehbar. Soweit die sächsische Landes-AfD eine Ungleichbehandlung gegenüber der Praxis anderer Länder sieht, muß sie das eben in Leipzig vortragen (das Sächs. Verfassungsgericht  befindet sich im Gebäude des Landgerichts gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht).

Also: Beim Bundesverfassungsgericht bestehen hier kaum zu überwindende Zulässigkeitshürden. Und wenn der SächsVerfGH der Rechtsprechung zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde folgt, wird man auch da die Zulässigkeitshürden nicht überwinden können. 

Die AfD hat sich die Misere durch ihren Dilettantismus selbst zuzuschreiben. Es wäre insofern wünschenswert, wenn sie das noch vor der Wahl vom Gericht diktiert bekäme - auch wenn damit kein Rechtsfrieden herzustellen ist, weil der "Flügel" das Urteil ohnehin nicht akzeptieren wird.


« Letzte Änderung: 10. Juli 2019, 21:08:30 von dtx »
 
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Fiechtner ist ja seit einiger Zeit staatenlos fraktionslos und fliegt wohl bald aus dem Gemeinderat, in dem er sitzt.

Da muß er natürlich dringend durch kleine Späße auf sich aufmerksam machen!   :facepalm:


Zitat
Der fraktionslose Abgeordnete Heinrich Fiechtner redet Landtagspräsidentin Muhterem Aras konsequent mit „Frau Präsident“ an.

Stuttgart - Der fraktionslose Stuttgarter Abgeordnete Heinrich Fiechtner hat am Mittwoch mit gezielten Provokationen gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras das Parlament gegen sich aufgebracht. Gleich zu Beginn der Sitzung lieferte er sich mit ihr einen Schlagabtausch um die Geschäftsordnung und betitelte sie mehrfach mit „Frau Präsident“.

Aras ermahnte ihn daraufhin wiederholt: „Ich bin Frau Präsidentin“. Sie rede ihn ja auch nicht mit „Frau Fiechtner“ an. Doch der frühere AfD-Abgeordnete ließ sich davon nicht beirren und begann auch seinen Redebeitrag in der Debatte mit „Sehr verehrter Präsident“.

Unter lautstarken Missfallensbekundungen der weitaus meisten Abgeordneten sagte der Abgeordnete schließlich: „Ich befleißige mich der klassischen Sprache und werde dabei bleiben.“

Falls sich Fiechtner dabei auf die Geschäftsordnung stützt, unterliegt er einem Irrtum: Denn darin ist auf der ersten Seite ausdrücklich von „dem Präsidenten/der Präsidentin“ die Rede.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.landtag-fiechtner-provoziert.b7076cb4-5697-4269-bf8a-a13d4db72bff.html
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Es ist halt wie immer bei der NSDAfD: Regeln sind gut wenn andere sich daran halten...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Das sieht ja jetzt bald wie eine Rewoluschohn aus!   :o


Zitat
Dem Appell „Für eine geeinte und starke AfD“, den bundesweit Parteimitglieder unterzeichnet haben, schließen sich bisher sechs Thüringer Parteimitglieder an. Das Schreiben richtet sich vor allem gegen den Personenkult um Björn Höcke und um seinen Flügel.

Drei ehemalige Funktionäre gehören dazu. Die Arnstädterin Steffi Brönner, die einst wegen Höcke als Thüringer Landesvize aus dem Vorstand zurückgetreten war, hat den Appell unterzeichnet, in dem Höcke aufgefordert wird, sich auf die Aufgaben zu konzentrieren, für die er von der Partei legitimiert sei. Auf dem Treffen des rechtsnationalen Flügels am Wochenende habe er dies nicht getan und der Partei geschadet. „Björn Höcke soll es André Poggenburg gleich tun und eine eigene Partei gründen. Dann weiß der Wähler sehr genau, wo diese im politischen Spektrum zu verorten ist“, sagte Steffi Brönner der TLZ. Sie ist Sprecherin der „Alternativen Mitte in Thüringen“, die sich als Gegenentwurf zum Höcke-Flügel sieht. Gegen Brönner läuft seit zwei Jahren ein Parteiausschlussverfahren wegen der Kritik am Parteichef.

Neben Brönner gehört Matthias Wohlfahrt zu den Unterstützern des Appells. Er hatte die AfD in Thüringen einst aus der Taufe gehoben – und war nach wenigen Monaten von Höcke als Landessprecher abgelöst worden. Wohlfahrt gehört in Thüringen seit Jahren zu den lautesten Kritikern am „Personenkult“ um den Parteichef.

Auch Klaus Gebhard stellt sich gegen Höcke und unterstützt den Appell. Er war vor einigen Jahren Schatzmeister der AfD in Thüringen. Er zog außerdem vor das Landesschiedsgericht und bemängelte dort eine zu deutliche Verstrickung von AfD-Landtagsfraktion und AfD-Landesvorstand.
https://www.tlz.de/politik/bjoern-hoecke-soll-eine-eigene-partei-gruenden-widerstand-gegen-hoecke-personenkult-id226449979.html
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Offline DinoVolare

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Hansjörg Müller von der AfD machte nach dem gestrigen erneuten „Zitteranfall“ von Angela Merkel, mit einer erneuten Geschmacklosigkeit auf sich aufmerksam.
Der Mann ist immerhinMitglied des Bundestags und nicht irgendeine Witzfigur aus der zweiten oder dritten Reihe.

Zitat
Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland... kaum erklangen diese Töne, fingen bei Frau Merkel die Knie an zu schlottern. Ein eindrückliches Video hiervon finden wir auf Spiegel Online.

Bei Empfang des finnischen Ministerpräsidenten Antti Rinne schlotterten ihr die Knie dermaßen, dass man sich wundern muss, wie Frau Merkel ihren Termin noch absolvieren konnte.

Dr. Maaz, eine wirklich anerkannte Autorität in der Psychiatrie und Psychoanalyse, nennt Angela Merkels Politik "vollkommen irrational" und er warnte bereits 2015 vor dem Zusammenbruch.

Frau Merkel, ihre Zeit ist gekommen, treten Sie zurück und kümmern Sie sich um ihre Gesundheit anstatt unser Land noch weiter zu zerstören und von einer Krise in die nächste zu schieben.
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« Letzte Änderung: 11. Juli 2019, 09:09:49 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Ich vermute mal er meint Dr. Hans-Joachim Maaz. Weiß jemand was über den?
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