LOL... Das heißt also, dass Oppermann jetzt die Rechte an Fitzeks genialen Schwurbelschinken "Wege zur Entdeckung feinstofflicher Welten" hat. Und wenn ich Oppermann davon überzeuge, dass 100 EUR ein fairer Preis für diesen Blödsinn sind und er es nicht besser verscherbelt bekommt, kann ich ihm die Rechte abkaufen und damit sicher stellen, dass in den nächsten 70 Jahren keiner den Unsinn nachdruckt?
Noch viel länger, das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers. Allerdings könnte bei Deinem Vorhaben § 41 Abs. 1 UrhG ein Problem werden:
(1) Übt der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht nicht oder nur unzureichend aus und werden dadurch berechtigte Interessen des Urhebers erheblich verletzt, so kann dieser das Nutzungsrecht zurückrufen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtausübung oder die unzureichende Ausübung des Nutzungsrechts überwiegend auf Umständen beruht, deren Behebung dem Urheber zuzumuten ist.
Wobei man sicher argumentieren könnte, dass die Nichtausübung des Nutzungsrechts allein an Schellen-Piet liegt, weil der da so eine gequirltet Kaka niedergeschrieben hat.
Ich würde allerdings eher die "Verfassung" des KRD zum Ziel solcher Bemühungen machen. Dabei ist aber zu beachten, dass der Weiterverkauf bereits in Umlauf gekommener Printausgaben dieses Machwerks (es kann sich nur um eine sehr übersichtliche Stückzahl handeln) damit nicht zu verhindern wäre, da diese unter den Erschöpfungsgrundsatz des § 17 Abs. 2 UrhG fallen würden.
Und die "Verfassung" des KRD ist natürlich kein "Amtliches Werk" im Sinne des § 5 UrhG.
Die Idee hat einen gewissen Charme. Andererseits hätte ich auch keine Lust die Königspudel auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu wollen, dass dürfte deutlich teurer kommen als die Verschaffung der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Unfug aus Wittenberg (Aufwandserstattung durch die unterlegene Prozesspartei dürfte ja wohl ausfallen, mangels Masse).