Autor Thema: http://krd-blog.de/ 2015  (Gelesen 168016 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #45 am: 24. Februar 2015, 21:10:58 »
Und Dennis hat ja einige Beiträge 1zu1 von der KRD Website in "seinen" Blog übernommen, heißt das, der Herr Oppermann könnte nun auch urheberrechtlich gegen ihn vorgehen? Oder ist das zu weit gedacht?
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline camillo

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #46 am: 24. Februar 2015, 21:15:56 »
auf der berichtet werden würde, wie arg Unrecht dem Herrn R., dem früheren Geschäftsführer von Qukon getan wurde. Er wäre doch so ein genialer Unternehmer und um die Visionen des Herrn R zu fördern sollte man doch möglich Geld- oder Sachspenden über Mittelsmänner an ihn übermitteln. … Der Insolvenzverwalter von Qukon verlangt nun vom Betreiber des qukon-blog Unterlassung.

Wie ist Deine Meinung zu diesem Sachverhalt? Zensur? Einschränkung der Meinungsäußerung?

Ich würde diesen Fall als gesetzlich legitimierte Nachzensur einstufen. Aber liegt dies denn hier vor? Ich sehe auf dem Blog einfach keine Aufforderung Geld in die Reichsbank/sparkase/whatever einzuzahlen; ich sehe keine Erklärung wie furchtbar unrecht dem Bezopften getan wurde; ich sehe einfach nur eine Ansammlung von Links und finde es nicht ok, das eine staatliche Stelle versucht dies zu unterdrücken (egal ob straf- oder zivielrechtlich).
 

Offline camillo

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #47 am: 24. Februar 2015, 21:19:45 »
Du verkennst hier etwas, und zwar, daß die KRD-Seiten jetzt Seiten von Oppermanns Gnaden, sprich in seiner Verfügungsgewalt sind. Er hat quasi das Hausrecht - und kann daher mit der Seite und den Domains machen, was er will. Genauso wie Du über Deine Seiten verfügen kannst.

Du setzt voraus das der Betreiber des Blog etwas mit den Angeklagten vor Ort zu tun hat. Ich stelle mir dagegen vor, ich hätte diese Seite selber erstellt, weil ich nunmal aus Gründen der Meinung bin mich für Peter einsetzen zu müssen... ohne jemals Kontakt zum 'Königreich' gehabt zu haben. Einfach nur weil ich der Meinung bin, jemand sollte diese Infos sammeln... ich finde ich hätte das Recht dazu eine Linksammlung zu erstellen.

 

Offline A.R.Schkrampe

Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #48 am: 24. Februar 2015, 21:21:34 »
Du verkennst hier etwas, und zwar, daß die KRD-Seiten jetzt Seiten von Oppermanns Gnaden, sprich in seiner Verfügungsgewalt sind. Er hat quasi das Hausrecht - und kann daher mit der Seite und den Domains machen, was er will. Genauso wie Du über Deine Seiten verfügen kannst.

Du setzt voraus das der Betreiber des Blog etwas mit den Angeklagten vor Ort zu tun hat. Ich stelle mir dagegen vor, ich hätte diese Seite selber erstellt, weil ich nunmal aus Gründen der Meinung bin mich für Peter einsetzen zu müssen... ohne jemals Kontakt zum 'Königreich' gehabt zu haben. Einfach nur weil ich der Meinung bin, jemand sollte diese Infos sammeln... ich finde ich hätte das Recht dazu eine Linksammlung zu erstellen.

Das kannst Du gerne machen - dann darfst Du aber eben nicht unter der KRD-Flagge segeln und in deren Namen sprechen.
 

Müllmann

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #49 am: 24. Februar 2015, 21:22:08 »
http://krd-blog.de/anleitung-zur-zerschlagung-eines-unliebsamen-projekts/

Ist kein Link irgendwohin.

http://krd-blog.de/rundbrief-32015/
Ist ein kopierter Artikel von den Köigspudeln und auch kein Link. Darin wird zur Umgehung von Maßnahmen von Oppermann aufgerufen.

http://krd-blog.de/krd-kostenuebersicht/
Ist auch kein Link sondern ein kopierter Artikel.

usw.

 

Offline David Aaronson

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #50 am: 24. Februar 2015, 21:22:29 »
Und Dennis hat ja einige Beiträge 1zu1 von der KRD Website in "seinen" Blog übernommen, heißt das, der Herr Oppermann könnte nun auch urheberrechtlich gegen ihn vorgehen? Oder ist das zu weit gedacht?

Urheber ist nach meinem Verständnis nicht der Blog, sondern der Autor der jeweiligen Texte - und die Rechte liegen bei dem. Dadurch stellt sich mir aber auf der anderen Seite die Frage, ob das grundsätzlich pfändbar wäre, wenn ich z.B. als Musiker meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkäme.
 

Müllmann

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #51 am: 24. Februar 2015, 21:24:10 »
Urheber ist nach meinem Verständnis nicht der Blog, sondern der Autor der jeweiligen Texte - und die Rechte liegen bei dem. Dadurch stellt sich mir aber auf der anderen Seite die Frage, ob das grundsätzlich pfändbar wäre, wenn ich z.B. als Musiker meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkäme.

Wäre es. Allerdings stellt sich mir hier die Frage nach der Schöpfungshöhe des (Mach)werks. Nein, nicht bei Deiner Musik sondern bei der textuellen Ejakulation aus dem Zwergenreich.

Zur Ergänzung noch:

Das bloße Kopieren von fremden Meinungsäußerungen ist keine eigene Meinungsäußerung und somit auch nicht grundrechtlich geschützt. Von daher liegt der Verdacht der "Werbung" nicht fern.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2015, 21:27:45 von Müllmann »
 

Offline David Aaronson

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #52 am: 24. Februar 2015, 21:29:17 »
Wäre es. Allerdings stellt sich mir hier die Frage nach der Schöpfungshöhe des (Mach)werks. Nein, nicht bei Deiner Musik sondern bei der textuellen Ejakulation aus dem Zwergenreich.

Ist noch niemand vom KRD auf die Idee gekommen, vom Sonnenstaatland Lizenzgebühren für das Zitieren der Äußerungen zu verlangen?  :)
 

Müllmann

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #53 am: 24. Februar 2015, 21:33:33 »
Ist noch niemand vom KRD auf die Idee gekommen, vom Sonnenstaatland Lizenzgebühren für das Zitieren der Äußerungen zu verlangen?  :)

Bisher ist nur Pferdi auf die Idee gekommen. Und das mit wenig Erfolg wegen § 51 UrhG.
 

Offline camillo

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #54 am: 24. Februar 2015, 21:38:23 »
http://krd-blog.de/anleitung-zur-zerschlagung-eines-unliebsamen-projekts/

Ist kein Link irgendwohin.

http://krd-blog.de/rundbrief-32015/
Ist ein kopierter Artikel von den Köigspudeln und auch kein Link. Darin wird zur Umgehung von Maßnahmen von Oppermann aufgerufen.

http://krd-blog.de/krd-kostenuebersicht/
Ist auch kein Link sondern ein kopierter Artikel.

usw.

Ja, du hast Recht. Hier werden solche Artikel zwar auch vollzitiert, aber das ist tatsächlich was anderes.

Danke
 

Müllmann

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #55 am: 24. Februar 2015, 21:40:11 »
Ja, du hast Recht. Hier werden solche Artikel zwar auch vollzitiert, aber das ist tatsächlich was anderes.

Bis auf Beiträge von gewissen Linkfarmer hier werden doch solche Artikel bei uns nicht nur zitiert sondern auch kommentiert.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #56 am: 24. Februar 2015, 21:49:56 »
..und hier werden Zitate in der Regel auch als Zitate gekennzeichnet, beim KRD-Blog fehlt auch das.
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Offline camillo

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #57 am: 24. Februar 2015, 21:53:56 »
Ja, du hast Recht. Hier werden solche Artikel zwar auch vollzitiert, aber das ist tatsächlich was anderes.

Bis auf Beiträge von gewissen Linkfarmer hier werden doch solche Artikel bei uns nicht nur zitiert sondern auch kommentiert.

Ich habe zum Beispiel hier¹ einen Newsletter vollzitiert; ohne jedwede Kommentierung. Dies wurde mir nicht als Versäumnis vorgeworfen; es wurde sogar ein paar mal geliked. Es werden hier durchaus Vollzitate eingepflegt, mit dem alleinigen Ziel es für die Nachwelt zu erhalten. Es ergibt sich dann in 100% der mir bekannten Fälle eine Kommentierung, aber das kann der ursprüngliche Poster nicht wissen.

Ich verstehe aber 100% was du meinst und stimme zu. Ich bin nur immer erst einmal auf Angriff, wenn es um Unterdrückung von Meinungen geht.

[1] http://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1309.0
 

Offline Der Plöngler

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #58 am: 24. Februar 2015, 22:12:31 »
.... finde es nicht ok, das eine staatliche Stelle versucht dies zu unterdrücken (egal ob straf- oder zivielrechtlich).

Es ist gerade nicht egal, ob dies strafrechtlich oder zivilrechtlich geschieht!
Normadressat der Meinungsfreiheit ist (nahezu) ausschließlich der Staat, denn er hat die unvermittelte Macht. Der Abwickler bedient sich, auch wenn er im öffentlichen Auftrag handelt, eines zivilrechtlichen Anspruches, d.h. er muß wiederum gesetzlich begründet sein und wird nur durch eine gerichtliche Entscheidung vermittelt. Der Abwickler hat insofern nicht mehr Macht, als jeder Firmenkonkurrent, der Unterlassungsansprüche durchsetzen will.
Bisher hat der Abwickler sowieso nur einen Unterlassungsanspruch formuliert; der muß ja gar nicht begründet sein, jedenfalls nicht in dem Umfange. Es wäre nicht zu verwundern, wenn der Anspruch sogar teilweise abgewiesen würde. Nicht ersichlich ist, worauf sich Oppermann stützen will; man müßte beispielsweise wettbewerbsrechliche Ansprüche (§1 UWG ff., Irreführende Werbung, Täuschung der Verbraucher, o.ä.) prüfen; das sei dem guten Müllmann überlassen.
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Offline Pantotheus

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Re: http://krd-blog.de/
« Antwort #59 am: 24. Februar 2015, 22:21:10 »
In Sachen Urheberrecht nur folgender Hinweis:
Man muss unterscheiden zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht und den sonstigen Urheberrechten. Das Urheberpersönlichkeitsrecht hängt an der Person, die ein Werk tatsächlich geschaffen hat (bei Gemeinschaftswerken natürlich bei allen Beteiligten). Dieses Recht grundsätzlich nicht übertragbar, sondern fest mit der Person verbunden. Dessen Bedeutung ist in der Praxis aber gering, vor allem geht es um die Nennung des Namens. Ich kann als Urheber eines Werkes alle Rechte an diesem verkaufen oder abtreten, aber dadurch wird es nicht auf einen anderen Namen übertragen, sondern mein Name muss weiterhin zu dem Werk genannt werden.
Alle anderen Rechte lassen sich wirtschaftlich nutzen, verpachten oder verkaufen. Bei einer Insolvenz, einer Abwicklung, Zwangsverwaltung u. dgl. fallen die einzelnen Rechte des Urheberrechts in die Masse und unterliegen somit den Verfügungen des Insolvenz-Verwalters, Abwicklers usw. Nur das Urheberpersönlichkeitsrecht teilt dieses Schicksal nicht, sondern verbleibt bei der Person des tatsächlichen Urhebers, mit anderen Worten: Hat Fitzek etwas von sich gegeben, das nun im WWW umherschwirrt, wird durch die Abwicklung dieser Text nicht plötzlich dem Urheber Oppermann zugeschrieben, sondern muss weiterhin als Text von Fitzek kenntlich gemacht werden. Aber Oppermann kann über die verbleibenden Urheberrechte bestimmen, also etwa die Veröffentlichung eines noch unveröffentlichten Werkes verhindern, eine Weiterverbreitung eines publizierten Werkes untersagen usw., auch Nutzerentgelte einziehen oder bei unerlaubter Nutzung die entsprechenden Gebühren nachfordern usw. Wenn allerdings Rechte bereits vorher rechtskräftig abgetreten oder verkauft wurden, fallen diese natürlich nicht an Fitzek oder Oppermann bzw. in die Masse zurück.

Das ist ein simples Problem des Zivil-/Privatrechts zwischen privatrechtlichen Akteuren.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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