Dann sag ich auch einmal etwas zu dem neuen Beitrag im KRD-Blog:
http://krd-blog.de/katalonien-wieder-ein-neuer-staat/Dass Abspaltungen möglich und legal sind, zeigt das folgende Beispiel [...]
Dass Abspaltungen von Staaten und die Gründung neuer Staaten möglich sind, ist ja nicht umstritten. Die Abspaltung des Südsudan vom Sudan ist ein gutes Beispiel für eine solche legale Abspaltung.
Nur, das geht völkerrechtskonform eben nach herrschender Lehre nur mit Zustimmung jenes Staates, von dem sich der neue Staat abspalten möchte. Der Südsudan hat sich deshalb
völkerrechtskonform vom Sudan abgespalten, weil der Sudan sich damit einverstanden erklärt hat.
Auch die Katalanen brauchen die Zustimmung Spaniens, wollen sie sich völkerrechtskonform von Spanien abspalten. Wenn der spanische Staat nicht zustimmt, dann gibt es keine Abspaltung.
Der Vorteil den die Katalanen aber haben um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, ist die simple Tatsache, dass sie eine nicht unwesentliche Anzahl von Menschen sind und ihre Region einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftsleistung Spaniens beiträgt. Dadurch könnte es sein, dass Katalonien eventuell genug politischen Druck aufbauen kann, um Spanien dazu zu bringen, einer Abspaltung zuzustimmen.
Diesen Vorteil hat das KRD nicht. Im Gegenteil, der Phantasiestaat in Wittenberg hat so wenige Anhänger, dass zumindest die absolut überwiegende Mehrheit der Entscheidungsträger auf deutscher Bundesebene nicht einmal eine Ahnung davon hat, dass diese Idee existiert und dass es ein paar Leute gibt, die gerne einen Teil des Territoriums der BRD zu "KRD-Staatsgebiet" machen wollen würden.
Im Übrigen zeigt das wieder einmal die typische komplett widersprüchliche und inkonsistente Denkweise in Bezug auf Völkerrecht in der KRD-Anhängerschaft. Denn hier wird wieder einmal von einer "Abspaltung" von einem Staat geredet, während gleichzeitig immer wieder aus KRD-Kreisen zu hören ist, die BRD sei kein Staat. Wenn das aber zutrifft, dann braucht man sich auch von keinem Staat "abzuspalten".
Aber ich fürchte, selbst so klare und eindeutige Widersprüche werden keinen einzigen der KRD-Insassen dazu bringen, seine falschen Auffassungen einzusehen.
Im Übrigen sind die Formulierungen in der Süddeutschen die teils auch in diesem Beitrag im Blog zitiert werden, irreführend:
[...] somit könne auch von einem automatischen Ausschluss Kataloniens aus der EU nicht die Rede sein
Natürlich kann von einem "Ausschluss" aus der EU keine Rede sein, denn um ausgeschlossen werden zu können, müsste Katalonien ja erst einmal Mitglied gewesen sein. Sollte sich also ein neuer Staat von einem EU-Mitgliedstaat abspalten ist die Frage nicht, ob dieser neue Staat "automatisch ausgeschlossen" wird, was übrigens schon daran scheitert, dass die EU-Verträge den Ausschluss eines Mitgliedstaates gar nicht vorsehen und dieser daher gar nicht möglich ist, sondern die Frage muss lauten, ob ein solcher neuer Staat "automatisch EU-Mitgliedstaat wird".
Da, wie es im Bericht der Süddeutschen durchaus richtig steht, auch dazu in den EU-Verträgen keine Regelung zu finden ist, darf davon keinesfalls ausgegangen werden. Die völkerrechtlich überzeugendste Antwort auf diese Frage wäre, dass ein solcher neuer Staat erst um eine Aufnahme in die EU ansuchen müsste, wie jeder andere neue Mitgliedstaat auch. Natürlich wäre es sinnvoll, wenn für einen solchen Fall eine "beschleunigte Aufnahmeprozedur" etabliert werden würde, da der neue Staat ja schon effektiv in alle rechtlichen und sonstigen Strukturen eingebunden ist.
Gegen eine "automatische Mitgliedschaft" spricht aber schon, dass dadurch ja z.B. auch die Stimmverhältnisse in der EU verändert werden würden. Stellen wir uns also den Fall vor, dass ein EU-Mitgliedstaat in fünf neue Staaten zerfällt, so würde eine automatische Mitgliedschaft bedeuten, dass auf einmal vier neue stimmberechtigte Staaten in der EU vorhanden wären, eine entsprechende Verschiebung des politischen Gleichgewichts inklusive. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die (oder zumindest nicht alle) anderen EU-Mitgliedstaaten damit einverstanden wären. Sie werden sich also wohl vorbehalten wollen, weiterhin die Aufnahme jedes neuen Mitgliedes einzeln abzusegnen.