Autor Thema: Patriotische Union - Terrorprinz Reuß, Meister Eder, Frau Mahlzahn und Konsorten  (Gelesen 22557 mal)

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Online Sandmännchen

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Wollt ihr hier jetzt jede einzelne Meldung über irgendein Detail zitieren? Das wird leicht unübersichtlich werden.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Helvetia

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Online Ba_al

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Bitte.....Bitte......Vokuhila-Bilder von Meister Eder.......Büdde....Büdde....
 
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Offline kairo

Ich komme nur, wenn der Operettenprinz auch wirklich in Paradeuniform kommt, mit Marschallstab und allem Drum und Dran. So wie Göring in der guten alten Zeit, oder was er dafür hält. Noch besser: wie der Kaiser mit allem Lametta.
 
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Offline Mr. Devious

Dieser Bericht liest sich gut. Als habe die Zeitung einen eigenen Mitarbeiter vor Ort im Gerichtssaal gehabt und übernehme nicht nur die Agenturmeldungen:

Spoiler
Alles ungerecht? Tag eins im Terror-Prozess am OLG Stuttgart – Verteidigung greift an
Alexander Roth Autorenbild Profil Foto
Von Alexander Roth
Veröffentlicht: 01.05.2024 22:28

Am Montag (29.04.) hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in Stammheim der Prozess gegen neun Angeklagte begonnen, die im Verdacht stehen, der mutmaßlichen Reichsbürger-Terrorgruppe um Prinz Reuß angehört zu haben. Laut Bundesanwaltschaft sollen alle neun dem "militärischen Arm" der Gruppe angehört haben. In Frankfurt und München beginnen demnächst Verfahren gegen insgesamt 17 weitere Angeklagte der mutmaßlichen Terrorgruppe. An Tag eins schwebten in Stuttgart deshalb zwei Fragen über allem: Warum Prozesse an drei Orten? Und wie fair ist das? Einen Fall, der am OLG verhandelt werden soll, wollten manche Anwälte gar vom Verfahren abkoppeln lassen, andere gleich den ganzen Prozess einstellen oder zumindest aussetzen lassen. Die wichtigsten Antworten und Argumente im Überblick.

Was wird den Angeklagten in Stuttgart vorgeworfen?
Der Generalbundesanwalt wirft allen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor. Sie sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben. Zwei Männern werden zusätzlich Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Einer von diesen beiden, Markus L., sieht sich weiteren Vorwürfen ausgesetzt: Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Er soll im März 2023 in Reutlingen auf Polizisten geschossen haben, die seine Wohnung durchsuchen wollten. Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Details zu den Vorwürfen haben wir hier zusammengefasst. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Worauf kommt es beim Prozess in Stammheim an?
Der Prozess in Stammheim hat mehrere Besonderheiten. Eine davon: In der Regel wird der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dann erhoben, wenn diese Vereinigung bereits gerichtlich festgestellt wurde. Beispiel: Dass der IS existiert, ist unstrittig. Das muss bei Verhandlungen gegen mutmaßliche IS-Mitglieder nicht nochmal zur Diskussion gestellt werden.

Im Fall der mutmaßlichen Reichsbürger-Terrorgruppe ist das anders. Im Prozess in Stuttgart muss nachgewiesen werden, dass es überhaupt eine Terror-Organisation gab, der die Angeklagten angehört haben sollen. Dafür braucht es eine klar erkennbare Struktur und klar erkennbare Ziele. Eine Organisation muss außerdem auf das Verüben schwerster Straftaten ausgerichtet gewesen sein, um als Terror-Organisation durchzugehen.

Wenn alle zur selben Reichsbürger-Gruppe gehört haben sollen, warum dann drei Prozesse?
Hier setzen Verteidigerinnen und Verteidiger an. Mehrere von ihnen kritisierten, dass die 26 Angeklagten nicht vor einem, sondern drei Oberlandesgerichten angeklagt wurden, und sprachen sich am Montag für eine Verbindung der Verfahren aus. Es wurden gewichtige Argumente dafür und dagegen ausgetauscht.

Argument 1: Der Beschleunigungsgrundsatz auf dem Prüfstand
Die Bundesanwaltschaft hatte die Anklage vor drei Oberlandesgerichten mit dem Beschleunigungsgrundsatz begründet. Dieser besagt, dass Strafverfahren möglichst zügig durchgeführt und abgeschlossen werden müssen. Das liegt in der Regel im Interesse der Angeklagten, die sich so möglicherweise von einem Verdacht "reinwaschen" können. Der Grundsatz fällt ins besondere ins Gewicht, wenn Menschen – wie im vorliegenden Fall – teilweise seit fast anderthalb Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Ein Argument war in diesem Zusammenhang auch der schiere Umfang der Verfahren: Alleine die Anklageschrift in Stuttgart hat rund 600 Seiten, die Akten füllen über 700 Leitz-Ordner – das sind etwa 400.000 Blatt Papier.

Hier argumentierten mehrere Anwälte, dass eine Beschleunigung kaum gegeben sei. Die Prozesse in Frankfurt und München starten ebenfalls demnächst, die Aufteilung biete daher kaum Vorteile. Organisatorisch und räumlich sei es durchaus möglich, alles vor einem Gericht zu verhandeln. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Michael Klemm entgegnete kurz und knapp: Natürlich sei das machbar, aber das Verfahren würde stark in die Länge gezogen – es bräuchte deutlich mehr Prozesstage, um allen Angeklagten, Anwälten und Zeugen Gehör zu schenken. Das könne nicht im Sinne der zurzeit inhaftierten Angeklagten sein.

Argument 2: Nachteile für die Angeklagten und ihre Verteidigung
Es gab aber noch andere Argumente dafür, die Prozesse zusammenzulegen. Die mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe wurden vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt. Was dort verhandelt wird, ist also auch für den Stuttgarter Prozess von enormer Wichtigkeit. Und dann gibt es noch den Prozess in München, wo ebenfalls über die Existenz einer möglichen Terrorgruppe verhandelt wird. Gäbe es hierzu "abweichende Beurteilungen in einem Senat", seien unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten, so ein Anwalt. Und das sei nicht fair. Auch könnten Zeugen, die zu mehr als einem Verfahren geladen würden, unterschiedliche Aussagen treffen.

Die Verteidigung eines weiteren Angeklagten gab zu bedenken, dass die Bundesanwaltschaft einen "Wissens und Erkenntnisvorsprung" habe. Schließlich säßen ihre Vertreter in allen drei Prozessen auf der Anklagebank. Verteidiger im Stuttgart Prozess könnten dagegen nicht noch die Prozesse in Frankfurt und München parallel beobachten oder beobachten lassen. Somit könne man auch nicht Stellung nehmen zu dem, was in Frankfurt oder München gesagt wird, sagte die Anwältin des Angeklagten Marco v. H. – sondern nur zu dem, was davon in den Stuttgart Prozess eingebracht werde. Das kann beispielsweise in Form von Protokollen geschehen. Es sei zu befürchten, so die Anwältin, dass dabei wichtige Details ausgelassen würden. Der Tenor lautete insgesamt: Das Verfahren wäre fairer, wenn allen Angeklagten an einem Ort der Prozess gemacht würde.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft räumten ein, dass natürlich "alles mit allem" zusammenhänge. Die Auftrennung sei auf den Beschleunigungsgrundsatz zurückzuführen. Dass damit Nachteile einhergehen, sei richtig. Man habe daher versucht, die Angeklagten "sinnvoll" auf die drei Gerichte aufzuteilen. So sollen in Stuttgart alle Angeklagten dem "militärischen Arm" der Gruppe angehört haben, die in Frankfurt dem "Parlamentarischen Rat". Eine Schwierigkeit sei, dass man das "Einlassungsverhalten" der Angeklagten nicht voraussehen könnte. Wer wird in München und Frankfurt aussagen? Und wie viel? Man werde sich bemühen, alles von Relevanz auch in Stuttgart in den Prozess einzuführen – das unterstrich auch der Vorsitzende Richter. Inwiefern es dabei Probleme geben wird oder nicht, muss sich zeigen.

Verdacht auf versuchten Mord: Markus L. und der "Fall 2"
Die Angelklageschrift des Stuttgarter Verfahrens enthält zwei Fälle. Der erste Fall betrifft die mutmaßliche Terrorgruppe und die Frage nach der Mitgliedschaft aller neun Angeklagten. Der zweite Fall betrifft den Verdacht auf versuchten Mord gegen den Angeklagten Markus L., der in Reutlingen auf Polizisten geschossen und einen dabei am Arm verletzt haben soll. Mehrere Verteidiger anderer Angeklagter plädierten darauf, "Fall 2" vom Verfahren abzutrennen. Im Kern lautete die Argumentation: Ihre Mandanten hätten mit diesem Fall nichts zu tun – da es sich dabei aber um eine schwere Straftat handelt, würde unnötigerweise ein schlechtes Licht auf die restlichen Angeklagten geworfen.

Und die Bundesanwaltschaft? Die sprach sich gegen eine Abspaltung aus. Markus L. sei auch im ersten Fall angeklagt, der zweite Fall nehme zeitlich vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch. Bereits früher am Tag war auch klargestellt worden, dass die Anklage die beiden Fälle in deutlichem Zusammenhang sieht: L. habe sich seit der Großrazzia vom 7. Dezember 2022, bei der die meisten mutmaßlichen Terrorgruppen-Mitglieder festgenommen wurden, vorbereitet. Er habe geladene Waffen in seinem Schlafzimmer, Wohnzimmer und Auto deponiert. Als er auf die Beamten geschossen habe, habe er sich hinter einem drehbaren Sessel verschanzt, den er mit einer Schutzweste präpariert habe. Nichts daran sei spontan gewesen. L. habe verhindern wollen, dass seine Mitgliedschaft in der mutmaßlichen Terrorgruppe auffliegt.

Tag eins geht zu Ende: Zwei Angeklagte wollen aussagen
Die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens wurden am ersten Prozesstag abgelehnt. Mit der Frage nach einer möglichen Verbindung der drei Prozesse wird sich das Gericht weiter befassen müssen. Zwei der Angeklagten haben in Aussicht gestellt, dass sie sich in irgendeiner Form zur Sache äußern wollen. Was sie sagen werden, darauf gab es bislang keine Hinweise.

Die Anklage ließ dagegen in Stuttgart keinen Zweifel daran, wie sie den Sachverhalt beurteilt: Allen Angeklagten sei klar gewesen, worauf sie sich eingelassen hätten. Die Gruppe habe klare Strukturen gehabt und klare Vorbereitungen getroffen. Es sei allen klar gewesen, "dass es Tote geben würde", sollte der mutmaßliche Plan umgesetzt werden. Das zu belegen oder widerlegen, wird noch etliche Prozesstage brauchen. Beobachter rechnen mit einer Dauer von mehreren Jahren. Für die Angeklagten gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.
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https://www.zvw.de/stuttgart-region/alles-ungerecht-tag-eins-im-terror-prozess-am-olg-stuttgart-verteidigung-greift-an_arid-808492

Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Online Rabenaas

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Göring mußte in Nürnberg auch auf die Insignien seiner vergangenen Macht und Herrlichkeit verzichten.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Chemtrail-Fan

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Göring mußte in Nürnberg auch auf die Insignien seiner vergangenen Macht und Herrlichkeit verzichten.

...unter anderem auf seine Wampe, die gar nicht mal so lange vorher noch sehr ausgeprägt war...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Gerntroll

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Göring mußte in Nürnberg auch auf die Insignien seiner vergangenen Macht und Herrlichkeit verzichten.

Und wenig später ist sogar sein Feinrippschlüpfer in der Hölle verbrannt!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline SchlafSchaf

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Pankalla glaubt nicht das Meister Eder irgendwas mit der Sache zu tun hat

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline hair mess

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Wie ich die Verwendung des Begriffs des "aufrechten Demokraten" anzweifle.
Auf rechten Demokraten kannst Du keine Demokratie aufbauen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Schattendiplomat

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Pankalla glaubt nicht das Meister Eder irgendwas mit der Sache zu tun hat
(...)

Der "aufrechte Demokrat" Pankalla wäre doch selbst liebend gern bei denen dabei gewesen.
Bin mir sicher der wäre direkt gerannt gekommen, wenn sie leise mit den Fingern geschnippt hätten.

Die sind jetzt nur böse weils gescheitert ist, sonst wäre er sofort da aufgesprungen.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Online Reichsschlafschaf

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Zitat
"REICHSBÜRGER"-PROZESS: ANGEKLAGTER BESCHREIBT HANG ZUR KRISENVORSORGE
06.05.2024 11:49

Stuttgart - Im Terror-Prozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat einer der Angeklagten seinen ausgeprägten Hang zur Krisenvorsorge dargestellt

Bereits sein Vater, ein Kriegsveteran, habe stets "Extremvorsorge" betrieben und einst etwa ein Angebot eingeholt für einen kleinen Atomschutzbunker im Garten, berichtete der 55-Jährige am Montag vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart.

Das habe der Vater an seine Schwester und ihn weitergegeben, so habe ihn das Thema Stromausfälle sehr beschäftigt.

"Bei solchen Szenarien kriege ich ein mulmiges Gefühl."

Der Ingenieur ist der erste der Angeklagten, der sich zu den Vorwürfen äußert. Auf Nachfrage eines Anwalts bezeichnete er seine politische Haltung am Montag als links-grün.

Der Prozess in Stuttgart ist der erste von drei Mammutprozessen gegen die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Die insgesamt 26 Angeklagten sollen einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant haben.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa-Pool/dpa
https://www.tag24.de/thema/reichsbuerger/reichsbuerger-prozess-angeklagter-beschreibt-hang-zur-krisenvorsorge-3179343


Ja, wenn der Vater Veteran war ...

Der Mann selbst ist so eine Art Humorist?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Mr. Devious

Über den zweiten Prozesstag stelle ich in vollkommener Willkür den Pressebericht ein, den ich persönlich am informativsten finde. In anderen Berichten sind die kritischen Nachfragen des Vorsitzenden nicht erwähnt:

Spoiler
„Reichsbürger“-Prozess:Angeklagter distanziert sich von Verschwörungstheorien

Der Erste, der redet, will mit den „Reichsbürger“-Thesen nicht viel zu tun gehabt haben: Ein 55-jähriger Ingenieur spricht im Terrorprozess um Prinz Reuß von Krisenvorsorge und Nachbarschaftshilfe.

Von Nico Pointner, dpa

Stuttgart (dpa) - Als der Mann mit dem lichten Haar aus seinem Leben erzählt, zeichnet er ein bodenständiges, aber auch etwas schillerndes Bild. Der 55-Jährige ist im Terror-Prozess gegen Mitstreiter von Heinrich Prinz Reuß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der erste Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen äußert.

Er stellt sich als harmloser Computerschrauber dar, als ein Tüftler und Wehrdienstverweigerer, der sich politisch eher links verortet und schon die Grünen gewählt hat. Einen Schamanismus-Lehrgang hat er auch absolviert. Mit Gewalt jedenfalls will er nichts zu tun haben. „Ich habe keine Affinität zu Waffen“, sagt er. „Ich habe ja mit Camouflage-Klamotten schon Schwierigkeiten.“ Trotzdem traf er sich nach eigenen Angaben mit den Männern der mutmaßlichen Terroristengruppe, der blutige Putschpläne vorgeworfen werden.

„Wolf“ in der Gruppe und Schaf vor Gericht

Von den Verschwörungstheorien der „Reichsbürger“ und von den Umsturzplänen distanziert sich der angeklagte Ingenieur deutlich. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, die IT-Infrastruktur für die Gruppe geplant und aufgebaut und etwa Laptops beschafft zu haben. Sein selbst gewählter Spitzname in der Gruppe: „Wolf“. Vor Gericht präsentiert er sich aber als Schaf.

Der Prozess ist der erste von drei Mammutverfahren gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Prinz Reuß. Die insgesamt 26 Angeklagten sollen einen gewaltsamen Umsturz geplant haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte laut Anklage Reuß fungieren sollen. Auch Ex-Soldaten gehören zu den Beschuldigten.

In Stuttgart geht es vor allem um den militärischen Arm der Gruppe, der die Machtübernahme mit Waffengewalt hätte durchsetzen sollen. Dazu ist laut Anklage schon mit dem Aufbau von mehr als 280 militärisch organisierten Heimatschutzkompanien begonnen worden. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Andreas Singer, sprach im Vorfeld von einem der größten Staatsschutzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der Angeklagte wollte Beitrag zu Zivilschutz leisten

Der angeklagte Ingenieur berichtet, man habe ihn kontaktiert, weil mehrere Leute Heimatschutzkräfte hätten aufbauen wollen für den Fall eines Systemzusammenbruchs. Dafür habe man einen IT-ler gebraucht. Er habe einen Beitrag zum Zivilschutz leisten und Menschen vernetzen wollen. Aber mit den Narrativen rund um einen angeblichen „Tag X“ oder eine internationale politische „Allianz“ habe er nichts zu tun gehabt. Er höre bei sowas lediglich gerne lange zu, sagt er, „auch wenn es für viele andere daneben klingt“.

Der Angeklagte beschreibt seinen ausgeprägten Hang zur Krisenvorsorge. Bereits sein Vater, ein Kriegsveteran, habe stets „Extremvorsorge“ betrieben und einst etwa ein Angebot eingeholt für einen kleinen Atomschutzbunker im Garten, berichtet der Mann. Ihn selbst habe das Thema Stromausfälle sehr beschäftigt.

„Warum-Kind“ hinterfragt Aktionen der Reuß-Gruppe nicht

Vor Gericht stellt er sich als neugierigen Naturwissenschaftler dar, der den Dingen stets auf den Grund gehen müsse, als „Warum-Kind“. Er habe sich in den vergangenen Jahren für „digitale Souveränität“ und gegen „Überwachungskapitalismus“ durch große Tech-Firmen eingesetzt, wollte demnach für die Menschen in seiner Heimat eine Dorfcafé-Plattform schaffen. Dass es bei Treffen mit den anderen mutmaßlichen Strippenziehern der Reuß-Gruppe um den Einsatz von Waffen ging oder ihm ein Wehrpass-Muster der „neuen Deutschen Armee“ zugeschickt wurde, will das „Warum-Kind“ aber nicht hinterfragt haben.
Der Angeklagte unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung

Bereits bei einem frühen Treffen mit einer Verbindungsperson zur Reuß-Gruppe sei ihm eine Verschwiegenheitserklärung vorgelegt worden im Zusammenhang mit der mutmaßlich geplanten „Reaktivierung Deutschlands“ - inklusive Androhung der Todesstrafe bei Zuwiderhandlung. 160 Personen sollen die Erklärung insgesamt unterzeichnet haben. Der Angeklagte berichtet, dass er über die Drohung gelacht habe. Gerade deshalb habe er sie unterschrieben. Er habe sich gedacht: „Wenn sie mich umbringen, dann haben sie halt auch keine IT.“

Die Gruppe wollte den Ermittlern zufolge zudem mit Fragebögen durch Ortschaften ziehen, um Anhänger anzuwerben. Der 55-Jährige sollte die Bögen demnach bearbeiten. Darin wurde zunächst der Covid-Impfstatus abgefragt, dann persönliche Daten, dann die eigene Erfahrung mit Waffen und die „Kontakte zu Behörden der BRD“. Auch das interessierte den Angeklagten nach seinen Worten nicht weiter. Mit Blick auf die Vertreter der „Reichsbürger“-Ideologie spricht er vor Gericht vom „Schwurbelkreis“. Er räumt aber ein, einen Tag vor dem „Tag X“ noch Fernwartungssoftware auf die Rechner gespielt zu haben.

Richter: Argumentation nicht komplett nachvollziehbar

Der Richter macht keinen Hehl daraus, dass er die Argumentation des Angeklagten nicht durchgängig nachvollziehen kann. Er habe sich doch als Mensch dargestellt, der studiert habe, der sich mit Kommunikation beschäftige, der „immens nachdenkt“, so Richter Joachim Holzhausen. Der Ingenieur argumentiert hingegen mit seiner angeblich katastrophalen Allgemeinbildung, vor allem in Geschichte und Politik, und damit, dass er sich nur mit Dingen befasse, die eine Auswirkung auf sein Leben hätten. „Ich habe mich mit den ganzen Themen nicht beschäftigt.“ Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

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https://www.sueddeutsche.de/panorama/reichsbuerger-prozess-angeklagter-distanziert-sich-von-verschwoerungstheorien-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240506-99-930845
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

Offline califix

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Erinnert mich irgendwie an früher(TM). Wen man in den Sechzigern auch immer fragte, keiner war jemals "dabei" gewesen und Nazis gab es nur in der nächsten Großstadt. Und überhaupt, so genau konnte man sich auch nicht erinnern, man kümmerte sich ja nur um die eigenen Angelegenheiten.
 
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Online Anmaron

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Bei der Stasi war ja auch keiner.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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