Autor Thema: Patriotische Union - Terrorprinz Reuß, Meister Eder, Frau Mahlzahn und Konsorten  (Gelesen 22556 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
Trunkenheit am Steuer:
Mutmaßlicher „Reichsbürger“ zu Haft verurteilt
14. Mai 2024, 15:53 Uhr

München (dpa) - Der mutmaßliche „Reichsbürger“ Maximilian Eder ist vor dem Amtsgericht München unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn zudem der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Der 65-jährige mutmaßliche Rechtsextremist, der sich Ende Mai als einer der mutmaßlichen Rädelsführer der „Reichsbürger“-Gruppierung um Heinrich XIII. Prinz Reuß vor Gericht in Frankfurt wegen Terrorverdachts verantworten muss, hatte zu Prozessbeginn angegeben, seinen Alkoholkonsum vor allem in der Corona-Zeit deutlich erhöht zu haben.

Obwohl der ehemalige Bundeswehr-Offizier seinen Führerschein zu dem Zeitpunkt bereits wegen Alkohols am Steuer los war, soll er 2022 mehrfach betrunken mit dem Auto unterwegs gewesen sein. Laut Anklage hatte er schon am Vormittag 1,8 Promille im Blut, als er sein Auto im März 2022 auf der Flucht vor einer Polizeistreife gegen einen Baum fuhr. Nur rund zwei Wochen später erwischten Polizisten ihn mit 1,3 Promille auf dem Mittleren Ring in München. Bei seinem vergeblichen Fluchtversuch beschädigte er laut Generalstaatsanwaltschaft zwei parkende Autos, einen Roller und ein Motorrad. Die Anklage hatte eine Haftstrafe von elf Monaten gefordert.

Der Prozess in München war unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen geführt worden. „Eine Verkehrsstraftat im Staatsschutzmantel“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

In Frankfurt wird Eder gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Rädelsführern der Gruppe auf der Anklagebank sitzen, die ab August 2021 einen Umsturz und einen Sturm auf den Bundestag in Berlin geplant und konkret vorbereitet haben sollen.

Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert, daher ihr Name. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.

© dpa-infocom, dpa:240513-99-17865/3
https://www.sueddeutsche.de/panorama/trunkenheit-am-steuer-mutmasslicher-reichsbuerger-zu-haft-verurteilt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240513-99-17865
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Mr. Devious

Pressebericht vom dritten Prozesstag vor dem OLG Stuttgart.

Zitat
Reichsbürger-Prozess Stuttgart: Terror- oder Hilfsorganisation? Die Waffen-Frage

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist am Montag (13.05.) der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer Reichsbürger-Terrorgruppe fortgesetzt worden. Am dritten Prozesstag setzte der Angeklagte Wolfram S. seine Aussage fort. Die Linie, die er dabei stets verfolgte: Eine Terrorgruppe habe es nie gegeben, Bewaffnung sei nie Thema gewesen, er habe sich für den Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall engagieren wollen. Im Gerichtssaal wurden Bilder und Dokumente gezeigt, die dazu nicht so recht passen wollten.

Spoiler
Angeklagter Wolfram S.: „Nie eine terroristische Vereinigung gegeben“

S. hatte bereits am zweiten Prozesstag mit seiner Aussage begonnen – und knüpfte an, wo er aufgehört hatte. „Aus meiner Sicht hat es nie eine terroristische Vereinigung gegeben, bei der ich hätte Mitglied sein können“, so S. gleich zu Beginn seiner Aussage. Wohl zur Sicherheit schob er dann hinterher: „Wenn Sie davon ausgehen, dass eine solche gibt, dann distanziere ich mich davon.“

S. hatte bereits am zweiten Prozesstag gesagt, dass er sich schon länger für Krisenvorsorge interessiert habe. So will er auch sein Engagement in der Gruppe verstanden wisse. Ein Beispiel: Die „Heimatschutzkompanien“ (HSK) der Gruppe beschrieb der Angeklagte vor Gericht als eine Art Hilfstruppen, die im Katastrophenfall mit der Bundeswehr kooperieren sollten. „Es stand völlig außer Frage, dass es einfach darum geht, die Zivilbevölkerung zu schützen.“

Anders sieht es die Anklage: Laut Bundesanwaltschaft soll es sich bei den HSK um „militärisch organisierte Verbände“ gehandelt haben, um „Säuberungskommandos“, die nach dem „Tag X“ auf kommunaler Ebene „aufräumen“ sollten.

Krasse Widersprüche: Terror- oder Hilfsorganisation?

Die Kluft zwischen dem, wie S. am Montag die sogenannte „Reuß-Gruppe“ beschrieb, und dem, was in der Anklageschrift zu lesen ist, könnte kaum größer sein. Auf der einen Seite ist von einer mutmaßlichen Terror-Organisation mit eigenem „militärischem Arm“ die Rede, die etliche Waffen für den gewaltsamen Umsturz gehortet haben soll. Bei den Aussagen des Angeklagten hatte man dagegen zeitweise das Gefühl, es handle sich um eine gemeinnützige Hilfsorganisation. Krasse Widersprüche also.

Welche Version der Wahrheit näher kommt, versuchte der Senat des OLG Stuttgart mit zahlreichen Fragen an S. zu klären. Im Kern ging es dabei stets um zwei Punkte: Welche Rolle spielte S. in der Gruppe? Und was kann er über deren Organisationsstruktur sagen?

Gefechtsstand, Aufräumarbeiten, neue Gesellschaftsordnung: Wie S. das interpretiert

Mehrfach wurde S. im Gerichtssaal mit Telefonaten, Sprachnachrichten oder Dokumenten konfrontiert. Er blieb bei allen Nachfragen dazu stets bei seiner Linie. Ein paar Beispiele:

Was ist mit den „Aufräumarbeiten“ der „Heimatschutzkompanien“ gemeint gewesen? Die habe er sich so vorgestellt, dass man halt aufräumen müsse nach chaotischen Zuständen.
„Was verstehen Sie unter neuer Gesellschaftsordnung?“, wurde er gefragt. „Das wir wieder anders miteinander umgehen.“
Warum hieß es in einer Nachricht, die Empfänger müssten sich 48 Stunden vor dem „Tag X“ „von ihren Lieben verabschieden“ und „beim Gefechtsstand eintreffen“? Der „Gefechtsstand“ habe keine militärische Bedeutung, so S., und die Verabschiedung erfolge nach seiner Einschätzung vermutlich nur, weil alle dann viel zu tun hätten.

S. hatte zu nahezu jeder Frage eine Antwort, die in das Bild passte, das er von sich zeichnete. Das vom Krisenhelfer, der eigentlich nur ein „Dorfcafé“ zur zivilen Vorsorge einrichten wollte, und darüber an die Gruppe geraten war. Dann fragte der Senat nach den Waffen.

Überwachungsvideo: Sitznachbar mit Gewehr im Anschlag

Trotz mehrerer hundert Waffen und fast 148.000 Munitionsteilen, die der Gruppe zur Verfügung gestanden haben sollen, bekräftigte S. am dritten Prozesstag noch einmal: Um Bewaffnung sei es, soweit er sich erinnere, nie gegangen.

Wenig später ging es im Gerichtssaal um ein Treffen mit weiteren Beschuldigten im Verfahrenskomplex, bei dem S. anwesend gewesen sein soll. Im Verhandlungssaal wurden Bilder gezeigt, die S. auf dem Anwesen eines mutmaßlichen Gruppenmitglieds zeigen. Die Bilder stammten von einer Videoüberwachung des Grundstücks und waren mit Anmerkungen eines ermittelnden Beamten versehen. Ein Foto zeigte S. mit einem weiteren mutmaßlichen Mitglied der Gruppe. Der andere Mann hält ein Gewehr in der Hand, das er laut Vermerk mehrfach „probemäßig“ in Anschlag genommen haben soll.

Bewaffnung war nie Thema? Präsentation legt das Gegenteil nahe

S. räumte ein, dort gewesen zu sein. An das, was im gezeigten Moment gesprochen wurde, könne er sich nicht erinnern. Aber um Bewaffnung könne es nicht gegangen sein, denn dann hätte er sich nicht beteiligt, sagte er. Ob er sich denn an die Präsentation erinnern könne, die am Tag der Foto-Aufnahmen auf dem Anwesen noch gezeigt wurde?

Worauf die Frage abzielte, wurde klar, als ein Dokument an die Wand des Verhandlungssaals projiziert wurde: „Waffen und Munition der HSK Kräfte“ stand darauf. Die Folie soll aus der Präsentation stammen, von der S. Minuten zuvor eingeräumt hatte, sie gezeigt bekommen zu haben. Er habe daran keine Erinnerung, sagte der Angeklagte.
Verschwörungserzählungen: „Ich halte davon nix, ich glaube nicht daran“

Die Waffen, so sieht es die Bundesanwaltschaft, sollten der Gruppe unter andrem dazu dienen, an einem „Tag X“ den gewaltsamen Umsturz herbeiführen zu können. Einige Mitglieder sollen geglaubt haben, die Bemühungen einer angeblichen „Allianz“ zu unterstützen. Zu diesem und anderen verschwörungsideologischen „Narrativen“ sagte S. am Montag: „Ich halte davon nix, ich glaube nicht dran.“ Der „Tag X“ sei auch nicht eingetreten, obwohl er mehrfach angekündigt worden war – nicht nur innerhalb der Gruppe. Und die gegen Covid geimpften Menschen seien auch nicht alle tot umgefallen, wie in der Szene der „Corona-Kritiker“ behauptet worden sei.

„Was ich damals als einziges für möglich gehalten habe, ist, dass eine krisenhafte Situation entstehen könnte. Das war mein Antreiber, dass ich das unterstützt habe“, so S. „Rein aus der Angst heraus habe ich das unterstützt.“

Die Organisation: Prinz Reuß? Nie getroffen

Die Aussagen, die S. am Montag zur Organisationsstruktur der mutmaßlichen Terrorgruppe traf, dürften wohl eher wenig zur Aufklärung beitragen. Wer für was zuständig war, daran könne er sich nicht erinnern. Er habe Laptops besorgt und dafür eine Kontaktperson gehabt. Wer das am Ende genehmigt und bezahlt habe, wisse er nicht.

Dass er auf internen Dokumenten der Gruppe in bestimmter Funktion auftauche, sei ohne sein Wissen veranlasst worden und gebe zudem einen veralteten Stand wieder. Seine Mitangeklagten will er teilweise noch nie gesehen, mutmaßliche Führungsfiguren der Gruppe wie Prinz Reuß oder Birgit Malsack-Winkemann nie getroffen haben. Letzteres lege laut Verteidigung nahe, dass S. „keine Kenntnis von etwaigen Umsturzplänen gehabt habe“.

Von der Gruppe losgesagt? „Sehr deutliche Distanz sichbar“

Dass S. eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben habe, bei deren Missachtung die Todesstrafe angedroht wird, mache ihn nicht zum Mitglied einer Organisation, sagte er. Zumal er die Drohung nicht ernst genommen habe. Stellenweise stellte S. es dar, als habe er innerhalb der Organisation sein eigenes Ding gemacht. Er habe sich mehr und mehr rausgezogen und nur "passiv" mitgemacht. Ende November will er sich in einer Sprachnachricht sogar von der Gruppe losgesagt haben.

Im Verhandlungsaal wurde eine schriftliche Fassung der entsprechenden Sprachnachricht an die Wand geworfen, die sich weniger deutlich las: „Bei mir ist es jetzt auch so, dass ich mich aus privaten Gründen ‚rarer‘ machen muss, leider“, wurde S. zitiert. In einer weiteren Nachricht an eine „Vertraute“ sei nach der Wahrnehmung des vorsitzenden Richters Joachim Holzhausen eine „sehr deutliche Distanz sichtbar“ geworden. Eine Wahrnehmung, die Holzhausen unter Vorbehalt äußerte – schließlich wird das Verfahren wohl noch etliche Sitzungstage andauern.

Weitere Verfahren in Frankfurt und München starten demnächst

In Stuttgart stehen insgesamt neun Angeklagte vor Gericht. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ vorgeworfen. Die Männer sollen sich laut Anklage im „militärischen Arm“ der Gruppe betätigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Weitere mutmaßliche Mitglieder stehen demnächst in Frankfurt und München vor Gericht.
[close]

https://www.zvw.de/stuttgart-region/reichsb%C3%BCrger-prozess-stuttgart-terror-oder-hilfsorganisation-die-waffen-frage_arid-813727
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Trunkenheit am Steuer:
Mutmaßlicher „Reichsbürger“ zu Haft verurteilt


(Eder hat im Gericht seinen Suizid angekündigt:)

Zitat
In seinem Schlusswort, das Eder auf fast vier Stunden ausdehnte, sagte er deutlich, dass er die Strafe nicht absitzen werde: „Ich werde noch ein paar Dinge erledigen. Dann sage ich, Tschüss Welt. Ich habe nicht vor, mein Leben so weiterhin in einer Zelle zu fristen.

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(Eder hat im Gericht seinen Suizid angekündigt:)

Zitat
In seinem Schlusswort, das Eder auf fast vier Stunden ausdehnte, sagte er deutlich, dass er die Strafe nicht absitzen werde: „Ich werde noch ein paar Dinge erledigen. Dann sage ich, Tschüss Welt. Ich habe nicht vor, mein Leben so weiterhin in einer Zelle zu fristen.

Könnte man so deuten, aber reicht das, um ihm, auch gegen seinen Willen, Hilfe angedeihen zu lassen?
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Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Ja.

Bei allem nicht so Schönen, das ich ihm wünschen will, aber es wäre wirklich gut, wenn er Hilfe bekommt.
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Pressebericht vom dritten Prozesstag vor dem OLG Stuttgart.

Es war doch alles nur eine Hilfsorganisation, ich wollte nie einen Umsturz veranstalten, mit Waffen hatte ich nichts zu tun, all das garniert mit einer Menge taktischer Erinnerungslücken.

Das Ganze hat absolute Staatenbund-Österreich-und-ICCJV-Vibes.

Ich kanns kaum erwarten, selbst mal einen Prozesstag zu besuchen. Hat jemand zufälligerweise einen Link zur Hand, wo die Verhandlungsdaten angekündigt sind?
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Ich kanns kaum erwarten, selbst mal einen Prozesstag zu besuchen. Hat jemand zufälligerweise einen Link zur Hand, wo die Verhandlungsdaten angekündigt sind?

Also wenn sich die Chefin der Abteilung Helvetien wirklich in die niederen Gefilde des Schwabenlandes begibt, dann würde ich möglicherweise auch grenzüberschreitend tätig werden und aus dem Badischen anreisen.
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grenzüberschreitend tätig werden und aus dem Badischen anreisen.

Anschlag in einem würtembergischen Polizeiposten im 19. Jahrhundert.

"Es wurde gemeldet, dass sich in der Umgebung des Dorfes ein tollwütiger Hund herumtreibt. Wer ihn sieht, soll ihn erschlagen oder hinübertreiben ins Badische, damit kein Unglück geschieht!"
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Wie ist das bei so einer Verurteilung - fährt man dann erst heim und nach ein paar Tagen geht es in den Knast? Oder direkt ab Gerichtssaal?
 
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Wie ist das bei so einer Verurteilung - fährt man dann erst heim und nach ein paar Tagen geht es in den Knast? Oder direkt ab Gerichtssaal?

Das hängt in erster Linie von der Strafhöhe und davon ab, ob die Kammer resp. in diesem Fall der Senat Fluchtgefahr bejaht. Ggf. gibt es dann eine so genannte Saalverhaftung, wenn der Betreffende zuvor auf freiem Fuß war. Hier geht es aber um einen Untersuchungshäftling, der geht bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in aller Regel wieder in die U-Haftanstalt zurück (und bleibt dort, bis das Urteil rechtskräftig ist).
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Offline Gerntroll

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Offline theodoravontane

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Anschlag in einem würtembergischen Polizeiposten im 19. Jahrhundert.

"Es wurde gemeldet, dass sich in der Umgebung des Dorfes ein tollwütiger Hund herumtreibt. Wer ihn sieht, soll ihn erschlagen oder hinübertreiben ins Badische, damit kein Unglück geschieht!"

Es gibt hier, im badisch-württembergisch-französisch-schweizerischen Grenzgebiet eine Geschichte über einen Gasthof, der ziemlich mittig auf der Grenze zwischen Baden und Württemberg stand resp. immer noch steht.

Dort soll es dem Vernehmen nach vorgekommen sein, daß der württembergische Wachtmeister kam, um die Sperrstunde zu kontrollieren. Die Gäste gingen zur badischen Seite und der württembergische Wachtmeister hat dort sein Viertele getrunken. Als dann der badische Wachtmeister wegen der Sperrstunde kam, gingen sie nach Württemberg und dort hat der Badner seinen Schoppen konsumiert. Das dürfte einer der ersten, zumindest anekdotisch belegten Fälle von Föderalismus sein, der zu aller Zufriedenheit funktioniert hat.

Den Gasthof gibt es übrigens immer noch und man kann dort ausgezeichnet essen.
« Letzte Änderung: 15. Mai 2024, 16:03:13 von theodoravontane »
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Offline Anmaron

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„Ich glaube, dass man auf die Übereinstimmung in der Spurweite einen viel zu hohen Wert legt; angenommen auch, dass durch Deutschland ein und dasselbe Gleis wäre, so würde nie und nimmer ein badischer Wagen auf der Württembergischen Eisenbahn fahren.“

Von da.

Und jetzt haben wir die DB, die auch nicht immer fährt, wo sie soll.

Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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