Autor Thema: Patriotische Union - Terrorprinz Reuß, Meister Eder, Frau Mahlzahn und Konsorten  (Gelesen 22558 mal)

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Verschwörung
Razzia bei Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß in Sachsen-Anhalt

11. Juni 2024, 11:46 Uhr

An mehreren Orten in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen durchsuchen Behörden Objekte der Reichsbürger-Gruppe um Prinz Reuß. Ihnen wird vorgeworfen einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben. Mitglieder der Gruppe stehen aktuell in Frankfurt am Main, Stuttgart und München vor Gericht.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die mutmaßliche Terrorgruppe von "Reichsbürgern" um Heinrich XIII. Prinz Reuß gibt es eine neue Razzia. "Wir durchsuchen seit heute Morgen an mehreren Orten in Niedersachsen und an einem Ort in Sachsen-Anhalt", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Celle am Dienstag der dpa. "Die Maßnahmen dauern an." Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung €" berichtet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat in dem Komplex um Reuß sieben Verfahren mit 13 Beschuldigten vom Generalbundesanwalt übernommen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist die niedersächsische Zentralstelle Terrorismusbekämpfung angesiedelt.
Mitglieder der Gruppe-Reuß vor Gericht

In drei Mammutprozessen in Stuttgart, Frankfurt am Main und München müssen sich insgesamt 26 mutmaßliche Verschwörer und Verschwörerinnen rund um Reuß verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben. Als Oberhaupt einer neuen Staatsform hätte laut Anklage Reuß selbst fungieren sollen.


 Sogenannte minderschwere Fälle gibt die Bundesanwaltschaft an die Länder ab. Dabei handelt es sich um Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer, die anders als die Angeklagten nicht in Untersuchungshaft sitzen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/razzia-unterstuetzer-gruppe-reuss-reichsbuerger-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-06/reichsbuerger-razzia-gruppe-reuss-ermittlung

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichsbuerger-razzia-gegen-mutmassliche-unterstuetzer-der-prinz-reuss-gruppe-a-79b4f729-58f9-4a37-b6ee-571e6c22eabe
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REICHSBÜRGER-RAZZIA
Deutsch und ungeimpft: Sollte "Die Löwin" eine Heimatschutzkompanie leiten?

Von Vicky Bargel
12.06.2024, 15:36

Die Ärztin Ellen K. ist offenbar ins Visier der Ermittlungen zur mutmaßlichen Terror-Gruppe um Prinz Reuß geraten. Sie ist eine von vier Beschuldigten, wie die jüngsten Reichsbürger-Razzien in zwei Bundesländern ergaben.
Sie nennt sich "die Löwin". So steht es jedenfalls in Ermittlerakten zur Gruppe Reuß. Im bürgerlichen Leben heißt die "Löwin" Ellen K. und ist Ärztin im Wendland. Am gestrigen Dienstag durchsuchten die Ermittler der Generalstaatsanwalt Celle wohl auch ihre Wohnung. Der Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Insgesamt durchsuchten Ermittler-Einheiten Wohnungen wie Fahrzeuge von vier Beschuldigten in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, beschlagnahmten dabei mehrere Festplatten, Handys und Papiere. Alle vier sollen zu den Verschwörern rund um den mutmaßlichen Terroristen Heinrich XIII. Prinz Reuß gehören.

Dabei soll K. – "die Löwin" - den militärischen Flügel der Reichsbürger-Gruppierung um Prinz Reuß unterstützt haben. Dieser unterstand wohl dem ehemaligen Kommandanten des Fallschirmjägerbataillons 251, Rüdiger von Pescatore. Das geht aus den Ermittlerakten des Generalbundesanwalts geht hervor, die der stern einsehen konnte.

"Die Löwin" sollte eine Heimatschutzkompanie der Reichsbürger leiten
Die Ermittler gehen davon aus, dass der militärische Flügel um die mutmaßliche Reichsbürgergruppe deutschlandweit sogenannte Heimatschutzkompanien errichten wollte, die nach einem gewaltsamen Putsch die Kontrolle in den Kommunen hätten übernehmen sollen. Ellen K., so legen es Ermittlungsakten nah, habe eine dieser Heimatschutzkompanien leiten wollen. Sie sollte demzufolge die Kompanie mit der Nummer 374, Landkreis Lüneburg, übernehmen. Zur Voraussetzung wurde von der Führungsriege des Militärs offenbar gemacht, dass Ellen K. deutsch und ungeimpft sei. So geht es aus einem Telefonprotokoll hervor, das dem stern vorliegt.

Ellen K. war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Bei den anderen Beschuldigten handelt es sich laut Informationen des Norddeutschen Rundfunk (NDR) um eine weitere Frau und zwei Männer zwischen 48 und 60 Jahren. Die Vorwürfe: Einmal geht es um die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, in zwei Fällen um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und in einem weiteren Fall um das Werben um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer.

Festgenommen wurden die Beschuldigten nicht. Ob und wann Anklage gegen sie erhoben wird, konnte Ann-Kristin Fröhlich, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Celle, nicht sagen. Insgesamt sieben Verfahren mit 13 Beschuldigten um die Gruppe Reuß hatte der Generalbundesanwalt wegen "minderer" Bedeutung an Niedersachsens Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben. Dazu gehören die vier Beschuldigten, bei denen nun durchsucht wurde.

In Stuttgart, Frankfurt und München stehen derzeit 26 mutmaßliche Verschwörer der Gruppe Reuß vor Gericht. Sie gelten als Führungsriege der mutmaßlichen Terrorgruppe, die einen gewaltsamen Umsturz geplant haben soll. Erst vergangene Woche gab es eine Razzia in Schleswig-Holstein, Sachsen und Baden-Württemberg, mit dem Ziel, verschwundene Waffenbestände zu finden.
https://www.stern.de/gesellschaft/neue-reichsbuerger-razzia--ermittlungen-gegen-gruppe-reuss-gehen-weiter-34792756.html
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Reichsbürger um Prinz Reuß planten Staatsstreich von Schwaben aus

VON HOLGER SABINSKY-WOLF
Der militärische Arm der mutmaßlichen Rechtsterroristen wollte sein Hauptquartier auf dem Lechfeld einrichten. Von dort aus sollte der Umsturz koordiniert werden.

Am Morgen des 17. Oktober 2022 brechen drei Staatsfeinde zu einer langen Fahrt auf. Die Reise über 700 Kilometer führt sie mitten in unsere Region. Mit einem Truppendienstausweis schleichen sie sich laut den Ermittlungen in Bundeswehrkasernen ein. Sie inspizieren die Lechfeld-Kaserne und den Fliegerhorst Lechfeld in Graben (Landkreis Augsburg), die Welfenkaserne in Landsberg am Lech, den Fliegerhorst und die Wilhelm-Frankl-Kaserne in Neuburg an der Donau. Das Ziel der mutmaßlichen Rechtsterroristen: ein Hauptquartier zu finden, von dem aus an einem "Tag X" ein Umsturz in Deutschland losbrechen soll.

Kasernen in Ulm, Neuburg, Landsberg und im Landkreis Augsburg ausgekundschaftet
Zuvor waren weitere Kasernen ausgekundschaftet worden: in Fritzlar in Hessen, in Ulm, Laupheim und Niederstetten in Baden-Württemberg. Am 3. November wird dann die Entscheidung des ehemaligen Oberstleutnants Rüdiger von Pescatore verkündet: Das Hauptquartier des "M-Stabes", wie die mutmaßlichen Verschwörer ihren militärischen Arm nannten, soll in der Lechfeld-Kaserne und dem angrenzenden Fliegerhorst im Landkreis Augsburg eingerichtet werden. Der gewaltsame Umsturz der selbst ernannten "Patriotischen Union" hätte also von Schwaben aus gesteuert werden sollen.

So weit ist es nicht gekommen. Im Dezember 2022 ließ die Bundesanwaltschaft bei einer der größten Anti-Terror-Razzien in der deutschen Geschichte 25 Männer und Frauen festnehmen, die sie der Reichsbürger-, Verschwörungstheoretiker- und QAnon-Szene zurechnet. Hunderte Waffen wurden sichergestellt und Tausende Schuss Munition. Unter den Verhafteten sind der mutmaßliche Anführer der "Patriotischen Union", Heinrich XIII. Prinz Reuß (72), und der mutmaßliche Chef des militärischen Arms, Rüdiger von Pescatore (70). Ihnen und ihrer Truppe wird vorgeworfen, einen Staatsstreich geplant zu haben.

Als sich die Gruppe im Sommer 2021 gründete, verband schon die ersten Mitglieder eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Und so entschlossen sie sich offenbar, die staatlichen Strukturen in Deutschland gewaltsam zu bekämpfen.
Spoiler
Staatsfeinde glaubten an den sogenannten "Deep State"
Das Weltbild und die Verschwörungserzählungen, die in der Gruppe verbreitet waren, wirken absolut gespenstisch. So waren zumindest große Teile fest davon überzeugt, dass die Geschicke der Welt von einer verschwörerischen Gruppe pädophiler Eliten kontrolliert werden, dem sogenannten "Deep State". Dieser habe auch die staatlichen Institutionen in Deutschland unterwandert und begehe schwerste Verbrechen – zum Beispiel einen systematisch betriebenen rituellen Missbrauch von Kindern, um aus deren Körpern ein Verjüngungselexier zu gewinnen. Die Staatsfeinde glaubten zudem, dass der "Deep State" zu diesem Zweck geheime Tunnelkomplexe – "Deep Underground Military Bases" (DUMBs) – betreibe.

Wie ernst es der Verschwörertruppe damit war, zeigt sich daran, dass Mitglieder tatsächlich versuchten, solche DUMBs zu finden beziehungsweise Beweise für deren vermeintliche Existenz zu sammeln. Sie waren sicher: Wenn sie solche Tunnels finden würden, würde die deutsche Bevölkerung "aufwachen", sich gegen die herrschende Elite stellen und die Machtübernahme der "Patriotischen Union" unterstützen. Sie fanden keine Tunnels.

Doch ideologisch derart aufgeheizt, plante die Vereinigung nach Überzeugung der Ermittler, mit Waffengewalt in den Bundestag einzudringen, um Abgeordnete und möglicherweise auch Mitglieder der Bundesregierung festzunehmen. Der Generalbundesanwalt wirft den Beteiligten vor, dabei skrupellos in Kauf genommen zu haben, dass bei diesem Putsch Menschen – zum Beispiel vom Sicherheitspersonal des Bundestags – getötet würden. Mithilfe der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und Richterin Birgit Malsack-Winkemann spionierten die mutmaßlichen Verschwörer das Reichstagsgebäude in Berlin gezielt dafür aus. Von Russland erhoffte sich die Truppe materielle Hilfe für den geplanten Putsch. Die Ermittler wissen von mindestens zwei konkreten Kontaktaufnahmen zu den russischen Generalkonsulaten in Leipzig und Frankfurt am Main. Ob Russland jemals auf die Ideen der Verschwörer reagiert hat, ist bislang nicht geklärt.

Vom Hauptquartier auf dem Lechfeld aus sollte der Umsturz gesteuert werden
Neben den militärischen Aktionen plante die "Patriotische Union" nach den Erkenntnissen der Ermittler eine politische Neugestaltung Deutschlands. Sie ersannen zu diesem Zweck einen "Rat", der Deutschland nach dem Umsturz übergangsweise regieren sollte. Prinz Reuß sollte das Gremium leiten.

All diese Umsturz-Aktivitäten sollten von einer Kaserne im Landkreis Augsburg aus gelenkt werden. Die Pläne der mutmaßlichen Terroristen sahen vor, dass an einem "Tag X" die Mitglieder des politischen "Rats" und die militärische Führungsriege zunächst über eigens zu diesem Zweck angeschaffte Satellitentelefone über den Angriff informiert und dann zum gemeinsamen Hauptquartier, der Lechfeld-Kaserne südlich von Augsburg, gebracht würden.

Drei Strafprozesse gegen Mitglieder der "Patriotischen Union" gibt es. Die ersten beiden haben bereits begonnen, der erste Ende April in Stuttgart, der zweite gegen die Führungsriege um Prinz Reuß und von Pescatore, im Mai in Frankfurt am Main.

Fünf Männer aus Bayern waren in der Führungsriege der "Patriotischen Union"
Am kommenden Dienstag, 18. Juni, startet der dritte Prozess am Oberlandesgericht München. Insgesamt wird gegen 27 Angeklagte verhandelt. Darunter sind fünf Männer aus Bayern, von denen vier Gründungsmitglieder der mutmaßlichen Rechtsterroristenbande sind. Mindestens zwei sind ehemalige Mitglieder der Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK), die schon häufiger wegen rechtsextremistischer Umtriebe seiner Angehörigen in die Schlagzeilen geraten sind. Rüdiger von Pescatore war als Oberstleutnant Kommandeur des Fallschirmjägerbataillons 251 in Calw, einer Vorgängereinheit des KSK.

Die juristischen Vorwürfe lauten unter anderem: Bildung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat, Hochverrat. Wegen der großen Zahl an Angeklagten ist die Justiz gezwungen, mehrere Strafprozesse gegen die Mitglieder der "Patriotischen Union" zu führen.

Wie weit die Pläne der Truppe waren, ist umstritten. Während die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, dass die Pläne sehr konkret und relativ weit gediehen waren, bestreiten das die Verteidiger der Angeklagten und sprechen von "Hirngespinsten". AfD-Chefin Alice Weidel sprach von einer "Rentnertruppe" und einem "Rollator-Putsch". Vor Kurzem jedenfalls wurde die Bundesanwaltschaft bei erneuten Razzien fündig und entdeckte weitere Waffendepots.
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/reichsbuerger-um-prinz-reuss-planten-staatsstreich-von-schwaben-aus-id71056411.html?wt_mc=redaktion.schnittstelle.facebook.az.
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Was muss man eigentlich nehmen damit man glaubt, dass die ganzen Nasen die auf diesen Kasernen rumspazieren da so einfach mitmachen und das total Korke finden? Frage natürlich für einen Freund.
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
— Solid Jackson, Fischer aus Ankh-Morpork
 
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Mahlzeit!   :spork:


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Nach "Reichsbürger"-Vorwürfen: Promi-Koch startet mit Lokal am Tegernsee

Es waren schwere Vorwürfen und drei Monate in U-Haft für Frank Heppner: Jetzt steht der Promikoch wieder am Herd und zwar in Rottach-Egern am Tegernsee.

Niclas Vaccalluzzo | 17. Juni 2024 - 07:18 Uhr

Rottach-Egern – Ein Gastro-Duo wie es im Buche steht: Starkoch Frank Heppner und Sternegourmet Dieter Maiwert. Zusammen stehen sie seit Montag in der Küche des Au Lac 51 in Rottach-Egern am Tegernsee.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/nach-reichsbuerger-vorwuerfen-promi-koch-startet-mit-lokal-am-tegernsee-art-986772

https://www.tageskarte.io/gastronomie/detail/nach-reichsbuerger-vorwuerfen-und-u-haft-frank-heppner-oeffnet-restaurant-am-tegernsee.html


https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Heppner
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18.06.2024, 05:13 Uhr

Terrorverfahren gegen Reichsbürger: Ein Komplex – drei Prozesse

In Stuttgart und Frankfurt laufen bereits Prozesse gegen das Reichsbürgernetzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß. In München beginnt nun das dritte Verfahren. Warum der Komplex an drei Standorten stattfindet und was das für die Urteile bedeuten könnte.

Von
Alf Meier

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am 18.06.2024 um 06:00 Uhr.

Es ist ein Mammut-Fall – ungewöhnlich vor allem wegen der hohen Zahl der Angeklagten: Insgesamt 26 Personen müssen sich vor den Oberlandesgerichten von Stuttgart, Frankfurt und München wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten.

Zum Artikel: "Gruppe Reuß" - Welche Spuren führen nach Bayern?
Was den Angeklagten in München vorgeworfen wird
Allein in München stehen deshalb ab Dienstag acht Personen vor Gericht. Vier von ihnen müssen sich zudem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten, einer wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Ihnen drohen langjährige Haftstrafen.

Mehrere der in München Angeklagten sollen dem sogenannten "Rat" der Vereinigung, der mutmaßlichen "Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß, angehört haben – ähnlich dem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung oder dem Führungsstab des "militärischen Arms". Mehrere Beschuldigte waren laut Anklage frühzeitig in die Planungen für ein gewaltsames Eindringen in den Bundestag eingebunden oder sollten selbst daran teilnehmen und wurden hierfür ausgerüstet. Das Gericht hat für die Hauptverhandlung zunächst insgesamt 55 Termine bestimmt, aktuell bis Ende Januar 2025.
Spoiler
Unterschiedliche Urteile denkbar
Zur hohen Zahl der Angeklagten kommt eine Vielzahl von Verteidigerinnen und Verteidigern und mehrere hundert Zeugen. Wohl wegen dieser Dimension hat sich die Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, dazu entschlossen, den Komplex auf drei Gerichte zu verteilen. Bereits im Vorfeld der Prozesse hatte zum Beispiel der Präsident des OLG Stuttgart, Andreas Singer, gesagt, man könne sonst nicht gut genug auf jeden einzelnen Angeklagten eingehen und ihm gerecht werden.

Für Laurent Lafleur, den Leiter der Pressestelle für Strafsachen in München, liegen die Gründe für die Entscheidung der Bundesanwaltschaft zur Aufteilung des Prozess-Komplexes auf drei Standorte auf der Hand: Eine Hauptverhandlung mit 26 Personen auf der Anklagebank sei in Deutschland schon räumlich nicht zu realisieren gewesen, passende Gerichtssäle würden einfach fehlen.

Jedes der drei Gerichte hat nun andere Anklagen zu verhandeln. Es sind jeweils unterschiedliche Personen angeklagt. Jedes Gericht führe auch seine eigene Beweisaufnahme und seine eigene rechtliche Würdigung durch, so Lafleur. Nachdem all dies jeweils unabhängig von dem erfolge, was andere Gerichte machen, seien auch unterschiedliche Urteile, die sich vielleicht sogar widersprechen, denkbar.

Auch andere Prozesse wurden aufgeteilt
Dass ein identisches oder vergleichbares Kriminalitätsphänomen an unterschiedlichen Gerichtsstandorten – auch zeitgleich – verhandelt werde, ist nach Auskunft von Lafleur an sich nichts Besonderes. So würden etwa jedes Jahr mehrere Verfahren gegen Angehörige der PKK in ganz Deutschland verstreut stattfinden. Auch Verfahren gegen Angehörige des IS werden demnach nicht an einem Ort konzentriert, sondern an unterschiedlichen Oberlandesgerichten verhandelt.

Verteidiger sind skeptisch
Die Verteidigerinnen und Verteidiger sehen die Aufteilung in drei Prozesse allerdings sehr kritisch. Die Struktur einer mutmaßlichen neuen terroristischen Vereinigung könne ein Gericht nur in einer gemeinsamen Hauptverhandlung feststellen, argumentieren einige. Weil sie nicht genau mitbekommen, was in den anderen Gerichtssälen verhandelt würde, könnten sie ihre Mandanten nicht effektiv verteidigen.

Mit Informationen von dpa
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https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/terrorverfahren-gegen-reichsbuerger-ein-komplex-drei-prozesse,UFxvx2e
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Reuß-Prozesse

Sommer der Verschwörer
17. Juni 2024, 16:56 Uhr


Wie viel ein Seher und eine Astrologin zu den Machenschaften der Demokratieverächter um Heinrich XIII. Prinz Reuß beitrugen und warum ihre Vorstellungen nach Auffassung der Anklage keineswegs nur harmlose Hirngespinste blieben.

Von Annette Ramelsberger, Benedikt Warmbrunn

Sommer 2021, der zweite Sommer seit Beginn der Corona-Pandemie. Die Gefahr durch das Virus ist nicht gebannt, doch zumindest läuft die Impfkampagne nach ruckeligem Start besser. Viele, die zuvor besorgt waren, sind etwas beruhigt. Zwei Menschen hingegen sind offenbar alarmiert. Die Astrologin Ruth Hildegard Leiding und der selbständige Gussschweißer Thomas Tscherneschek, genannt „Thomas der Seher“, da er nach eigenen Angaben über seherische Fähigkeiten verfügt. Die beiden, so rekonstruieren das später Ermittler, unterhalten sich in diesen Sommerwochen über eine Gefahr, die ihrer Meinung nach immer größer werde: die Gefahr, die von den Impfungen ausgehe. Tscherneschek fragt, was sie tun könnten, um „unsere Kinder“ zu schützen. Die Astrologin Leiding sieht nur einen Weg: durch das Eingreifen des Militärs.

Wäre es bei diesem Gespräch geblieben, es wäre eines von vielen in diesem Sommer 2021, geführt von Corona-Leugnern, von Impfgegnern, von Menschen, die sich vom Staat bevormundet fühlen. Aber es blieb nicht bei einem Gespräch. Die Astrologin und der Seher fingen an, sich an der Planung eines solchen Militäreinsatzes zu beteiligen, sie vernetzten sich und gehörten bald zu einer größeren Gruppe an Verschwörern, die die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland umstürzen wollte. Das wirft ihnen der Generalbundesanwalt vor.
Spoiler
Alle hielten die Corona-Maßnahmen für grundfalsch
An diesem Dienstag werden sich Ruth Hildegard Leiding und Thomas Tscherneschek nach mehr als eineinhalb Jahren erstmals wiedersehen, vor dem Oberlandesgericht München. Dann beginnt der dritte Prozess gegen acht Mitglieder der verschwörerischen Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß.

Die Bundesanwaltschaft hat die Angeklagten auf drei Gerichte verteilt, aus logistischen, aber auch aus inhaltlichen Gründen. In Frankfurt verantworten sich die wichtigsten Mitglieder des sogenannten Rats, der nach einem erfolgreichen Umsturz eine Übergangsregierung bilden sollte; Ratsvorsitzender war Prinz Reuß. In Stuttgart sind die wichtigsten Mitglieder der Heimatschutzkompanien angeklagt, die über die gesamte Republik verteilt die geplante neue Ordnung militärisch durchsetzen sollten. Die Münchner Angeklagten werden von so manchem Verteidiger als „Exoten“ bezeichnet, aber das verniedlicht ihre Rolle. Einige von ihnen saßen auch im Rat, einer sollte Außenminister werden, eine Gesundheitsministerin. Und dann sind da noch die Astrologin und der Seher, verantwortlich für das Ressort „Transkommunikation“. Ihr besorgtes Gespräch im Sommer 2021 war der Startpunkt all dessen, was letztlich zur Gründung der Vereinigung geführt hatte. So sieht das zumindest die Bundesanwaltschaft.

Tscherneschek meldete sich nach dem Gespräch bei einem ehemaligen Bundeswehrleutnant, Peter Wörner, der inzwischen Survival-Trainings anbot. Das war der erste Kontakt zum Militär. Ende Juli 2021 besuchte Wörner gemeinsam mit Maximilian Eder, einem ehemaligen Oberst des Kommandos Spezialkräfte (KSK), Tscherneschek zu Hause. Auch Leiding war bei dem Treffen dabei. Per Videocall redeten sie mit Rüdiger von Pescatore, in den Neunzigerjahren Kommandant des Fallschirmjägerbataillons 251, der Vorgängereinheit des KSK – und als solcher damals der Vorgesetzte von Eder und Wörner. Bei diesem Treffen haben die Teilnehmer laut Bundesanwaltschaft beschlossen, den Bundestag zu stürmen.

Nur wenige Tage später besichtigten Eder und Wörner auch die unterirdischen Verbindungsgänge im Bundestag, geführt von der damaligen AfD-Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Den Kontakt vermittelt hatte die Astrologin Leiding, selbst AfD-Mitglied und damals die Mitarbeiterin der Abgeordneten. (Wie diese Mitarbeit aussah, konnten die Ermittler nicht herausfinden, Leiding soll Malsack-Winkemann aber in astrologischen Fragen beraten haben.)

Die Militärs, die Politikerin, die Astrologin, den Seher und weitere spätere Mitglieder der Vereinigung wie auch Heinrich XIII. Prinz Reuß verband nicht nur, dass sie alle offenbar die Bundesrepublik Deutschland und überhaupt die Demokratie ablehnten. Auch ein ideologischer Mix war ihnen gemeinsam. Diese Überzeugung beruhte vor allem darauf, so wurde es in den Anklagen in Stuttgart und Frankfurt verlesen, dass alles mit allem zusammenhänge, dass es keinen Zufall gebe, sondern dass das aktuelle Geschehen zurückzuführen sei auf „das Werk im Geheimen agierender Mächte“.

Alle in der Vereinigung konnten sich darauf verständigen, dass die Corona-Maßnahmen des Staates falsch waren und die Impfungen gefährlich. Der ehemalige KSK-Oberst Eder reiste durch die Republik, um auf Corona-Demos zu reden. Die promovierte Neurochirurgin Melanie Ritter, die als Gesundheitsministerin vorgesehen war, hielt über die Gefahr der Impfungen Vorträge auf den Sitzungen des Rats. Der ehemalige Polizist Michael Fritsch, im Rat verantwortlich für das Ressort „Inneres“, forderte, dass nach einem erfolgreichen Umsturz alle geimpften Beamten aus dem Staatsdienst entlassen werden sollten. Und Marco van Heukelum, ein weiterer ehemaliger KSKler, schrieb im Sommer 2022, dass die Gruppe die steigende Inflation nutzen solle, um das System zu kippen – so könne man dann auch die Geimpften „fertigmachen“.

Van Heukelum hatte auch eine andere ideologische Überzeugung der Gruppe immer wieder befeuert: den Glauben an eine „Allianz“, auf deren Signal die Vereinigung wartete, um dann die Bundesrepublik zu stürzen. Van Heukelum sagte, er habe Kontakt zu dieser „Allianz“, in der sich Geheimdienste, Militärs und Regierungen zusammengeschlossen hätten. Der Mythos von dieser „Allianz“ ist zentral in der rechtsextremen Verschwörungserzählung QAnon, die in den USA entstanden ist und während der ersten Monate der Corona-Pandemie auch nach Deutschland überschwappte.

Für viele Mitglieder galt noch die Verfassung des Kaiserreichs von 1871
Diese „Allianz“ ist dabei der Gegenspieler des „Deep State“, einer geheimen Elite, die im Verborgenen eine globale Diktatur anstrebt – und jeder, der für einen demokratischen Staat arbeitet, gerät automatisch in den Verdacht, im Auftrag dieses Geheimbundes zu handeln. Diese Elite wird von den QAnon-Anhängern oft dargestellt als satanistischer Pädophilen-Ring, der in unterirdischen Tunneln Kinder gefangen halte, diese dort missbrauche, töte – um dann aus ihrem Blut ein Verjüngungselixier zu gewinnen. In diesen Tunneln, den sogenannten Deep Underground Military Bases (DUMBs), habe er bereits gekämpft, behauptete van Heukelum gegenüber den anderen Mitgliedern der Vereinigung – er wurde daher zum Verbindungsoffizier zur „Allianz“ ernannt. Auch der selbsternannte Seher Tscherneschek glaubte anscheinend an diese „Allianz“ und an die Tunnel. In einem Chat schrieb er, dass er hoffe, dass die Vereinigung bald „in Action“ treten dürfe, um „den ganzen Schweinestall zu säubern“.

Und dann ist da noch die Reichsbürger-Ideologie. Viele in der Vereinigung glaubten daran, dass die Bundesrepublik Deutschland nur eine Firma sei, eingesetzt von den Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Für viele Mitglieder galt noch die Verfassung des Kaiserreichs von 1871, offenbar auch für die Astrologin Leiding. Deswegen war für die Gruppe ja auch Prinz Reuß so wichtig – nur ein Adeliger wie er, so die Überzeugung, könne nach dem Umsturz eine Übergangsregierung anführen, denn nur er sei legitimiert, mit den Mitgliedern der „Allianz“ einen Friedensvertrag auszuhandeln. Bei fast allen Angeklagten wurden auch Schriftstücke oder Gegenstände gefunden, die sich der Reichsbürger-Ideologie zuordnen lassen. Tscherneschek zum Beispiel hatte eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne bei sich zu Hause, dazu unter anderem eine CD mit volksverhetzenden Songs. Bei dem Survival-Trainer Wörner fanden die Beamten ein Schild, auf dem stand: „Achtung! Sie verlassen die Bundesrepublik Deutschland und betreten deutsches Reichsgebiet.“ Dieses Schild, erklärte W. vergangene Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, habe er aber nie aufgehängt.

Und wenn eine der Ideologien nicht weiterhalf, dann hatte die Vereinigung ja immer noch Leiding und Tscherneschek. Die wichtigste Aufgabe ihres Ressorts „Transkommunikation“ war es, neue Mitglieder der Vereinigung zu überprüfen – mithilfe von Astrologie, Esoterik und Spiritualität: Anwärter mussten dazu ihr Geburtsdatum an Leiding schicken. Tscherneschek konnte offenbar auch Prinz Reuß davon überzeugen, van Heukelum, den vermeintlichen Verbindungsmann zur „Allianz“, zu weiteren Ratssitzungen einzuladen, obwohl Reuß diesem zunächst nicht traute. Durch dessen Teilnahme, sagte Tscherneschek, kämen alle „in höhere Stimmung“.

Doch harmlose Hirngespinste waren das alles nicht. Die Vereinigung hatte bereits Unmengen an Waffen gesammelt, darunter 382 Schusswaffen und 148 000 Schuss Munition. Die Bundesanwaltschaft glaubt: Sie war auch bereit, sie einzusetzen. Und auch der Sohn von Ruth Hildegard Leiding hatte erkannt, wie groß die Gefahr für die Demokratie gewesen sein könnte. Was seine Mutter betreibe, sagte er den Ermittlern, sei „braune Esoterik“.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-reichsbuerger-heinrich-xiii-prinz-reuss-lux.YC6dzZbob8egnw1UGR8P5t


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Bei Spiegel+ gibts auch was vom Prozessanfang in München. Ich glaube wir brauchen noch sehr viel Popcorn

Zitat
Heer zitiert Thomas T. aus jenem Telefonat: »Die wollen die Regierung stürzen« und »die Wehrmacht aufleben lassen«. Seinem Sohn gegenüber soll T. von Leuten mit »Allmachtsfantasien« gesprochen haben, immer wieder würden welche abspringen, »aber immer wieder bekommen sie neue Deppen dazu«.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/reichsbuerger-prozess-dritter-prozess-gegen-mutmassliche-gruppe-um-heinrich-xii-prinz-reuss-beginnt-in-muenchen-a-be69d997-131f-40f3-8128-c0426c615dec
"Gibt man einem Mann Feuer, dann ist er für einen Tag gewärmt; zündet man ihn aber an, dann ist ihm für den Rest seines Lebens warm."
— Solid Jackson, Fischer aus Ankh-Morpork
 
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Längerer Bericht vom ersten Prozesstag in München bei t-online.

Zitat
"Reichsbürgerprozess" in München
"Nichts ist, wie es scheint" – nur der erste Verhandlungstag war lang

Am Dienstag hat in München der Prozess gegen sogenannte "Reichsbürger" begonnen. Am ersten Verhandlungstag wurde vor allen Dingen eins: viel vorgelesen.

Spoiler
Die acht Angeklagten, die am Dienstagmorgen den Verhandlungssaal A 101 betreten, wirken auf den ersten Blick unauffällig. Sie tragen Anzüge, Blazer, Hemden und sind von Beruf unter anderem Jurist, Ärztin oder Landschaftspfleger. Sie leben in ganz Deutschland verteilt, sind zwischen 46 und 70 Jahre alt. Auch wenn sie unterschiedlicher nicht sein könnten, soll sie alle ein Ziel verbinden: der Systemsturz. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor.

Pünktlich um 9.30 Uhr betreten die acht Angeklagten einer nach dem anderen den Gerichtssaal. Im Schlepptau haben sie ihre Verteidiger. Die sechs Männer und vier Frauen wirken entspannt, lächeln sogar. Die Schwere dieses Prozesses ist ihren Gesichtern nicht anzumerken. Die rund 20 Polizeibeamten, die während des Prozesses die Sicherheit im Gerichtssaal gewährleisten sollen, lassen erahnen, dass es hier nicht nur um ein Delikt wie Fahren ohne Fahrerlaubnis geht. Vielmehr geht es an diesem Dienstagmorgen um ein Staatsschutzverfahren, das vor dem Oberlandesgericht München (OLG) verhandelt wird.

Acht Angeklagte müssen sich vor dem OLG verantworten
Die Angeklagten Paul G., Ruth L., Tomas M., Harald P., Frank R., Melanie R., Thomas T. und Christian W. sind ordentlich gekleidet. Die 68-jährige Ärztin Melanie R. trägt ein helles Hemd mit einem dunkelblauen Blazer darüber. Ähnlich schick gekleidet ist auch der selbständige Landschaftspfleger Christian W. (46). Er hat kurz rasierte, dunkle Haare und trägt einen schwarzen Anzug mit weißem Hemd darunter. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Dagmar Illini, welche Staatsbürgerschaft er habe, antwortet er: "Angenommen ist die Staatsbürgerschaft deutsch", sagt Christian W. Vermutlich meint er damit, er habe die Staatsbürgerschaft angenommen, aber nicht anerkannt.

Die acht Angeklagten machen ihre Angaben, alle sind höflich und auskunftswillig. Alles scheint normal. Dann, nach rund 15 Minuten, erteilt die Vorsitzende Richterin Illini den drei Vertretern der Generalbundesanwaltschaft das Wort. Doch bevor einer von ihnen beginnen kann, meldet sich der Verteidiger von Thomas T. zu Wort und bittet um eine Antragstellung. Doch die Richterin unterbricht ihn, bittet darum, zuerst die Anklage zu verlesen.

Verlesung der Anklage dauert über zwei Stunden
"Warum unterbrechen Sie mich denn?", fragt Verteidiger Wolfgang Heer. "Weil ich Ihnen jetzt nicht das Wort für einen Antrag erteile. Den Antrag können Sie nach der Verlesung der Anklage stellen", antwortet Illini mit lauter und fester Stimme. "Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass wir uns im Laufe der Verhandlung aussprechen lassen", bittet Heer. "Ja, aber ich erteile Ihnen jetzt nicht das Wort für einen Antrag", beendet Illini die Diskussion.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft beginnen kurz vor 10 Uhr, die Anklage vorzulesen. Nach den ersten Worten fängt plötzlich jemand aus dem Zuschauerraum an, laut und mit wuterfüllter Stimme zu brüllen und die Staatsanwaltschaft zu beleidigen. Nachdem die Person von der Polizei aus dem Saal gebracht worden ist, folgt eine rund zweistündige Verlesung der Anklageschrift. Anhand der Detailtiefe der Vorwürfe wird deutlich, dass die Bundesanwaltschaft die Angeklagten über lange Zeit beobachtet haben muss.

36 Seiten Opening Statements
Die Verteidigung will die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht unkommentiert stehen lassen und bittet bei der Vorsitzenden Richterin Illini darum, sogenannte Opening Statements vortragen zu dürfen. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung zur Anklage, die vor der Vernehmung des Angeklagten abgegeben wird. Vier der Angeklagten lassen diese von ihren Verteidigern vortragen. Es beginnt Rechtsanwältin Braun, die den Angeklagten Tomas M. vertritt.

"Unserem Mandanten wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein", liest Braun vor. "Eine der Kernfrage dieses Prozesses wird lauten: Was ist Wahrheit? Was hat die Angeklagten verbunden, was getrennt? Hat sie überhaupt etwas verbunden?" Dieses Verfahren werde sich nicht nur mit den Angeklagten befassen, sondern auch mit der Frage, was einen Rechtsstaat ausmache. "Wir stehen nun am Beginn eines langen Weges, einem Erkenntnisprozess. Nichts ist, wie es scheint."

Ähnlich argumentiert auch Rechtsanwalt Wolfgang Heer für seinen Mandanten Thomas T. Er braucht noch ein Stückchen länger, trägt seine 36 Seiten in rund anderthalb Stunden vor. Die Kernaussage seines Statements: "Die Tatvorwürfe wiegen insgesamt sehr schwer." Deshalb haben er und seine beiden Kollegen folgendes Vorhaben: "Wir verteidigen Herrn T. mit dem Ziel des Freispruchs."

Prozessauftakt endet nach sechseinhalb Stunden Verhandlung
Ein Gähnen hier, ein auf dem abgestützten Arm aufgelegter Kopf da und ein resignierter Blick der Vorsitzenden Richterin machen deutlich, dass um 16 Uhr die Luft für den ersten Prozesstag so langsam raus ist. Es fehlen jedoch immer noch zwei Opening Statements. Diese verschiebt die Vorsitzende Richterin Dagmar Illini auf den nächsten Verhandlungstag. Außerdem bittet sie die Rechtsanwälte darum, mit ihren Mandaten zu klären, ob sie sich zur Sache äußern wollen.

Der Prozess wird am Mittwoch, dem 19. Juni, um 9.30 Uhr fortgesetzt. Hier soll dann die Beweisaufnahme beginnen. Für den Prozess sind 54 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil kann frühestens im Januar 2025 erwartet werden. Bis dahin gilt für die acht Angeklagten die Unschuldsvermutung.
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https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_100430048/muenchen-reichsbuerger-prozessauftakt-vor-dem-oberlandesgericht.html
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Auf solche Verehrerinnenpost hätte der Angeklagte wahrscheinlich gern verzichtet...

Zitat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
StB 24/24
vom 29. Mai 2024
in dem Strafverfahren
gegen
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Angeklagten und seiner Verteidiger am 29. Mai 2024 gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 Variante 6 beschlossen:
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. März 2024 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe:
I.
Der Generalbundesanwalt hat gegen den Beschwerdeführer, der sich seit Dezember 2022 in Untersuchungshaft befindet, am 8. Dezember 2023 Anklage wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß § 83 Abs. 1 StGB zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Dieses hat mit Beschluss vom 4. März 2024 einen Brief an den Angeklagten vom 22. Februar 2024 gemäß §§ 94, 98 StPO beschlagnahmt, weil das Schreiben als Beweismittel von Bedeutung sein könnte. Der Staatsschutzsenat hat angeordnet, dass eine beglaubigte Ablichtung zu den Akten genommen und das Original in den Postweg gegeben wird. Gegen den Beschluss wendet sich der Angeklagte mit seiner Beschwerde.

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 Variante 6, § 306 Abs. 1 und 2 StPO) hat in der Sache keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine richterliche Beschlagnahme gemäß §§ 94, 98 StPO liegen vor. Dem Inhalt des Briefes kommt insgesamt eine potenzielle Beweisbedeutung zu.

1. Ein Gegenstand hat dann potenzielle Bedeutung als Beweismittel, wenn die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, ihn im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, StV 2021, 558 Rn. 6; vom 11. Januar 2024 - StB 75/23, NStZ-RR 2024, 82). Diese Voraussetzungen liegen aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung vor, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. In dem beschlagnahmten Brief identifizierte die Verfasserin den Angeklagten auf einem in einem Presseartikel veröffentlichten Bild als Teilnehmer eines Treffens mit weiteren mutmaßlichen Mitgliedern der Vereinigung am 9. September 2022 in der Nähe von K. . Das Schreiben könnte somit als Indiz zu der Überzeugung beitragen, dass der Angeklagte bei dieser Zusammenkunft anwesend war. Der Brief hat auch im Übrigen Beweisbedeutung. Denn aus seinem Inhalt wird ersichtlich, dass die Verfasserin dem Angeklagten besonders nahesteht und es deshalb gerade ihr möglich ist, ihn zu identifizieren. Das aus dem Schreiben ersichtliche Näheverhältnis zwischen beiden ist daher ebenfalls relevant (zu den Unterschieden zwischen einem wissenschaftlichen Einzelvergleich anthropologisch-morphologischer Merkmale und einem laienhaften Wiedererkennen vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 19 mwN; vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20 u.a., juris Rn. 89; Beschluss vom 19. Dezember 2023
- 3 StR 160/22, NStZ 2024, 312 Rn. 85).

2. Die Beschlagnahmeanordnung entspricht zudem unter Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Belange des Angeklagten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme ist mit Blick auf die weiteren in der Anklageschrift genannten Beweismittel zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich. Insbesondere stellt die Fertigung einer Ablichtung des Schreibens ein milderes Mittel als die Beschlagnahme des Originaldokuments dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 BvR 2016/06, NJW 2009, 281, 282; BGH, Beschluss vom 9. Januar 1989 - StB 49/88 u.a., BGHR StPO § 94 Verhältnismäßigkeit 1). Zudem steht der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90, NJW 1992, 551, 552). Entgegen dem Beschwerdevorbringen begründet ferner die unterbliebene Schwärzung der weiteren Passagen nicht die Unverhältnismäßigkeit der Anordnung. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche teilweise Unkenntlichmachung aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 1977 - 1 Ws 1309/77, NJW 1978, 601), kann hier dahinstehen. Denn das aus dem gesamten Inhalt des Briefes erkennbare Näheverhältnis zwischen der Verfasserin und dem Angeklagten hat, wie oben dargelegt, Beweisbedeutung.

Die Beschlagnahmeanordnung verletzt den Angeklagten überdies nicht in seinem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Grundrecht auf Wahrung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1973 - 2 BvR 701/72, BVerfGE 35, 35, 39 f.). Denn der Inhalt des Briefes geht nicht über allgemeine Zuneigungsbekundungen hinaus und berührt weder die Intimsphäre des Angeklagten noch der Verfasserin.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=138034&pos=3&anz=1343
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.