Der interessante Aspekt ist, das mein enteigneter Großvater, mein Vater und meine Mutter alle per Geburt auch Engländer sind. Man kann folgerichtig im Wording recht forsch sein.
Ich verstehe nicht den Zusammenhang. Und auch nicht, warum der "Wording" schreibt.
Weil sie alles Engländer sind, natürlich!
Die Argumentation vor dem Verwaltungsgericht war, dass die Enteignungen nicht zulässig waren, weil sie sich nicht gegen andere als deutsche oder österreichische Staatsangehörige richten durften. Nur bezog sich dieses Verbot lediglich auf Maßnahmen deutscher Behörden, nicht auf die der sowjetischen Besatzungsmacht, die das Verbot selbst für deutsche Behörden erlassen hat, und die Maßnahmen nach Besatzungsrecht dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Außerdem ist den Reußens die angebliche andere Staatsbürgerschaft erst nach der Wende eingefallen, als es opportuner war, nur deutsch zu sein, waren sie nur deutsch. Und selbst wenn das alles keine Hindernisse wären, Doppelstaatsbürger werden in Deutschland immer wie Deutsche behandelt.