Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67600 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Finde im übrigen nur ich das sie ziemlich aufgedunsen aussieht? Misslungene Schönheits-OP oder Cortison?
Irgendwie derselbe "Schönheits"chirurg wie beim Glööckler...


Das ist nicht nur Dir aufgefallen, sondern auch etlichen Kommentatorinnen.

Tag24 hat dann da etwas zusammengestellt:




 :o

Ich weiß nicht, warum diese Leute das Selbstoptimierung nennen.
In der Baubranche würde man das als Abriss und anschließend als Ruine bezeichnen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Offline Gerntroll

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Bei Glööckler sehe ich es als Strategie. Er bleibt dauerhaft im Gespräch und wird sein Geschäft wohl damit auch ankurbeln. Jedenfalls hat er Erfolg.
Müller hingegen scheint einfach einer Sucht verfallen zu sein. Ähnlich wie Anorexie. Da verschiebt sich das Selbstbild mächtig. Vom Ballermann auf die große Bühne schafft sie es damit nicht.
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Offline Chemtrail-Fan

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Vom Ballermann auf die große Bühne schafft sie es damit nicht.

Aber vielleicht zum Film. Die beste Ehefrau von allen und ich sind unabhängig voneinander auf die Idee gekommen, dass sie mit dem aktuellen Aussehen z.B. eine Aufseherin in einer russischen Strafkolonie spielen könnte... Eine passende Uniform und einen Knüppel in die Hand, das reicht schon. Null Euro/Dollar Kosten für die Maske.  :P
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Ba_al

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Oder wie die Südfrucht in nem #bjoernout enden.

Bei dem gats ja auch mit dem Ballermann angefangen
 
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Offline Gerntroll

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eine Aufseherin in einer russischen Strafkolonie spielen könnte...

Ich glaube der würde Film nicht reichen. Bzw spielt sie es dann sehr realistisch  und mit Genugtuung.
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Offline dieda

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Sächsische "Fördermittel" für Rechtsverstrahlte und Anastasia-Anhänger, nicht nur für die Sanierung von historischen Gebäuden:

https://en.rattibha.com/thread/1820143062028263559

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline Gerntroll

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Der Wetterbericht scheint ja zu stimmen.
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Offline Froschkönig

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Sächsische "Fördermittel" für Rechtsverstrahlte und Anastasia-Anhänger, nicht nur für die Sanierung von historischen Gebäuden:

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Mich würde interessieren, wofür Maik Förster und Mathias Priebe die Fördermittel bekommen haben, das steht leider nicht dabei.

Dass man Fördermittel für den Aufbau eines Ausbildungszentrums für Kinder und Jugendliche für "Telegonielöschungen" bekommen kann, ist ein Skandal. Dass Fördermittelgeber nicht tausende Tweets eines Antragstellers durchsuchen, bevor sie über den Förderantrag entscheiden, nicht.
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Offline Schnabelgroß

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Nach Verbot des Compact-Magazins
Der Verfassungsschutz liest auch Näncy
Stand: 06.08.2024 18:21 Uhr

Ein aus dem "Querdenker"-Milieu bekannter Verlag bietet neuerdings das Magazin Näncy an. Es sieht dem kürzlich verbotenen Compact-Magazin erstaunlich ähnlich. Ist das rechtlich zulässig?Von Philipp Raillon, ARD-RechtsredaktionDas Unternehmen hinter dem Magazin Compact ist verboten und darf aktuell nicht mehr tätig sein. Trotzdem erschien vor wenigen Tagen ein Magazin, das den früheren Compact-Ausgaben sehr ähnlich scheint. Der Titel der Zeitschrift: Näncy. Es liegt nahe, dass sich der Name auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezieht. Sie ist auch auf dem Cover der neuen Näncy abgedruckt.Der Verlag, der Näncy nun vertreibt, ist aus dem sogenannten Querdenker-Milieu bekannt. Auf seiner Vertriebs-Webseite wirbt er mit den Namen der zwei Verleger. Und: mit Jürgen Elsässer. Elsässer gilt als in rechten und rechtsextremen Kreisen beliebter Publizist. Er war Hauptgesellschafter und Geschäftsführer der Compact-Magazin GmbH - das Unternehmen, das Mitte Juli von Faeser als rechtsextremistische Vereinigung verboten wurde.

Compact-Verbot mithilfe des Vereinsrechts
Nochmal zur Erinnerung: Die Ministerin nutzte dazu Mitte Juli das Vereinsrecht. Damit kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Unternehmen vorgehen. Nötig ist, dass das Unternehmen gegen die Grundlagen der Verfassung arbeitet. Im Fokus des Verbots von Compact: Die Publikationen des Unternehmens, insbesondere das gleichnamige Magazin sowie der Videokanal im Internet. Dort würden zum Beispiel antisemitische, rassistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreitet. In der rund 80 Seiten dicken Verfügung, die der ARD-Rechtsredaktion vorliegt, listet das Bundesinnenministerium eine ganze Reihe von Belegen auf - etwa einige Magazincover und Zitate des Geschäftsführers Elsässer.
Gegen das Verbot wehrt sich Compact juristisch. Es hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverwaltungsgericht gestellt. Mit so einem Eilantrag könnte es erreichen, dass Compact vorerst weiterarbeiten darf, etwa das Magazin veröffentlichen kann. Diese vorläufige Möglichkeit würde gelten, bis final über eine ebenfalls eingereichte Klage entschieden wird. Für beides, Eilverfahren und Klage, ist das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig.

Vorerst gilt: Jede Compact-Aktivität ist verboten
Über den Eilantrag entscheiden die Richter wohl in einigen Wochen. Eine Frist zur Stellungnahme für das Bundesinnenministerium lief nach Informationen der ARD-Rechtsredaktion Anfang dieser Woche ab. Bis zu einer Entscheidung der Richter in Leipzig gilt: Durch das Verbot wurde jede Aktivität von Compact untersagt. Gelder sind beschlagnahmt, die Webseiten offline gestellt. Und wer gegen das Verbot verstößt, macht sich strafbar.
Mitglieder - beziehungsweise bei einem Unternehmen die Mitarbeiter - dürfen also nicht einfach so weitermachen, wie zuvor. Auch Dritte, die bisher nicht direkt etwas mit Compact zu tun hatten, nun aber deren Arbeit noch unterstützen, können sich strafbar machen.

Behörden haben Näncy wahrgenommen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 müssen für die Strafbarkeit die Ziele der verbotenen Organisation auf Dauer gefördert werden. Nötig ist aber, dass man die Ziele mit einer "messbaren organisatorischen Bedeutung" verfolgt, so der Bundesgerichtshof damals. Für den BGH reichte es in dem zu beurteilenden Fall aus, dass ein Angeklagter die Zeitschrift eines verbotenen Vereins verteilt hatte.
Die Aktivitäten rund um das neue Magazin Näncy haben die Behörden jedenfalls bereits wahrgenommen. Für einen Verstoß gegen das Verbot von Compact wären die Staatsanwaltschaften zuständig. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft aktuell, ob es gegen Compact-Geschäftsführer Elsässer einen Anfangsverdacht für eine Straftat sieht. Elsässer soll sich laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bei einer AfD-Veranstaltung in Brandenburg zu der Näncy-Erstausgabe als Compact-Magazin unter neuem Namen geäußert haben. Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

Was könnte für die neuen Verleger von Näncy gelten?
Es ist auch verboten, in einem neuen Zusammenschluss die verbotenen Aktivitäten fortzuführen und den Zweck weiterzuverfolgen. Dann handelt es sich um eine sogenannte Ersatzorganisation. Ob so eine besteht, müssen die Behörden entscheiden, hier erneut das Innenministerium von Faeser.
Die Behörden machen die Prüfung an verschiedenen Kriterien fest, etwa an den agierenden Personen, der zeitlichen Abfolge und der Übernahme von Publikationsorganen wie Zeitschriften. Dazu könnte im konkreten Fall beispielsweise auch zählen, das Magazin als Näncy weiter zu veröffentlichen. Denn das Magazin war ein zentraler Bestandteil der verbotenen Compact GmbH. Ob Näncy tatsächlich Compact mit neuem Namen ist, ist unklar und wäre vom Innenministerium ganz genau zu prüfen.

Innenministerium müsste Ersatzorganisation feststellen
Nötig wäre dann, dass das Ministerium eine neue Verfügung erlässt. Damit müsste es ausdrücklich feststellen, dass es sich bei dem Näncy-Verlag um eine Ersatzorganisation handelt. Die Anforderungen daran sind niedriger als ein Erstverbot. Doch erst nach dieser weiteren Verfügung würden sich die Akteure der Ersatzorganisation strafbar machen. Dafür ist es egal, ob es sich um eine ganz neue oder schon zuvor bestehende Organisation handelt, die sich erst jetzt dem verbotenen Zweck widmet und die Tätigkeit quasi fortführt.
Das Bundesinnenministerium will sich derweil zu möglichen Umgehungen des Compact-Verbots durch und mit Näncy nicht äußern. Der Verfassungsschutz beobachte mögliche Folgeaktivitäten, so ein Sprecher. Ob auch ein Verbot des Herausgeber-Verlages von Näncy geprüft wird, lässt das Ministerium offen. Dazu äußere man sich "grundsätzlich nicht, um etwaige Maßnahmen nicht zu gefährden", so der Sprecher.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/naency-compact-nachfolge-100.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Offline Reichsschlafschaf

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„Die Tonträger stacheln zu Hass auf“
Rechtsrock-Produzenten wegen Bildung krimineller Vereinigung vor Gericht

Lüneburg · Aufruf zur Gewalt ist strafbar – und in den Texten rechtsextremer Bands verbreitet. Weil sie Musik mit menschenverachtenden, Holocaust-leugnenden Texten auf den Markt gebracht haben, stehen fünf Männer in Lüneburg vor Gericht.

07.08.2024 , 00:13 Uhr

Versteckt hinter einem Magazin lässt sich ein 34-jähriger Lüneburger mit Handschellen in den Gerichtssaal führen, seine Mitstreiter tragen Sonnenbrille, Gesichtsmaske und Kapuze. Seit neun Monaten sitzt der Mann in Untersuchungshaft, weil er der Rädelsführer eines Produktionsteams für rechtsextreme Musik sein soll. „Die Tonträger stacheln zu Hass auf“, sagte der Celler Staatsanwalt zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Lüneburg. Es werde zu massiver und unmenschlicher Gewalt und auch Folter aufgerufen.

Von seinem Wohnort in Bardowick bei Lüneburg und seinem Laden in Hamburg soll der Mann zusammen mit vier Männern CDs und Schallplatten vertrieben haben. Er habe Anweisungen gegeben, die Mitstreiter entlohnt und angestrebt, eine feste Größe in der Rechtsrockszene zu werden, sagte eine Staatsanwältin. Hunderte Tonträger wurden bei Durchsuchungen im Herbst vergangenen Jahres in fünf Bundesländern sichergestellt.

Massenhaft Lieder mit Aufrufen zur Gewalt, Nazi-Parolen, Hetze gegen „alles Fremde“ produziert
Dutzende Lieder mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer und nationalsozialistischer Ideologie sollen die Männer zwischen 34 und 54 Jahren produziert haben. Adolf Hitler werde darin glorifiziert, Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte würden gutgeheißen und es werde gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt. Der Holocaust werde in den Liedtexten geleugnet.
Spoiler
Seit 2018 soll der Lüneburger zusammen mit den Angeklagten aus Berlin, Hamburg, den Landkreisen Herzogtum-Lauenburg in Schleswig-Holstein und Biberach in Baden-Württemberg nationalsozialistische, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie verbreitet haben. „Die Texte sind zutiefst rassistisch und menschenverachtend“, betonte die Staatsanwältin.

Sie handelten immer wieder von der Ablehnung alles Fremden: Ausländer, Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen, aber auch Politiker. „Es wird von einem weißen Deutschland geträumt“, ergänzte sie. Gehetzt werde auch gegen Homosexuelle.

Verherrlichung von Nazi-Symbolen auf Plattencovern
Die Plattencover zeigen in zahlreichen Fällen verbotene Symbole des Nationalsozialismus wie die doppelte Sig-Rune als Kennzeichen der SS, das stilisierte Totenkopfsymbol der SS sowie Losungen der SA, der NSDAP und der Hitlerjugend, wie es die Staatsanwaltschaft auflistet.

285.000 Euro mit menschenverachtenden Songs – Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung
Die Gruppe soll mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben. Gekostet haben sie jeweils zwischen 20 und 50 Euro, hieß es im Gericht. Den Angeklagten wird die Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Hinzu kommen die Vorwürfe des Verdachts der Volksverhetzung in bis zu 48 Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung.

Nach dem Verlesen der etwa 70-seitigen Anklageschrift zum Auftakt wird der Prozess am 14. August fortgesetzt.
Sollten die Männer verurteilt werden, drohen ihnen Strafen zwischen Geldzahlungen und fünf Jahren Haft. Weitere Mitstreiter, die zum Teil später dazugestoßen sind, könnten in separaten Verfahren angeklagt werden.

(peng/dpa)
[close]
https://rp-online.de/politik/deutschland/rechtsextreme-musik-produzenten-wegen-volksverhetzung-vor-gericht_aid-117431465
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Offline Reichsschlafschaf

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Vorfall im Freizeitpark
Heide Park wirft Besucher mit Nazi-T-Shirt raus – und ändert Parkordnung
Soltau

Der Besuch des Heide Parks in Soltau endete für einen Gast mit dem Rauswurf, nachdem er sich weigerte, sein T-Shirt mit eindeutig rechtem Aufdruck auszuziehen.
Veröffentlicht:07.08.2024, 10:58

Von: Sebastian Lohse

Ein Besucher des Heide Parks in Soltau musste aufgrund eines T-Shirts den Freizeitpark verlassen. Der Aufdruck „Auch ohne Sonne braun“ mit eindeutig rechter Botschaft veranlasste die Security des Parks einzugreifen, nachdem der Mann entdeckt wurde.

Besucher wollte sein T-Shirt nicht ausziehen
„Dem Gast wurde freigestellt, das T-Shirt zu wechseln oder den Park zu verlassen“, erklärt eine Sprecherin des Heide Parks auf Anfrage der Redaktion. „Er wählte die zweite Option, was wir sehr begrüßt haben.“

Der Vorfall wurde publik, nachdem eine Berliner Journalistin ein Foto, das den Besucher mit dem rechtsextremen T-Shirt zeigte, auf Instagram veröffentlichte. „Der Heide Park bleibt also ein Hort für rechtes Gedankengut“, schreibt sie unter den Post. Die Behauptung, der Gast sei nicht rausgeschmissen worden, dementierte der Park.

Diffamierende Kleidung wird nicht geduldet
Man dulde im Heide Park keine Besucher mit Kleidung, die gekennzeichnet ist, um Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zu diffamieren, heißt es mit Verweis auf die Parkordnung. Auch verfassungsfeindliche, rechtsextreme oder fremdenfeindliche Symbole seien verboten.

Aufgrund des aktuellen Falls hat der Heide Park seine Parkordnung  verschärft. Wer mit entsprechender Kleidung den Park besucht, wird sofort verwiesen und erhält eine Anzeige. Bisher wurde das nur bei rechtsextremen Handlungen umgesetzt, wenn also beispielsweise der Hitlergruß gezeigt wurde.

Bei mehreren Tausend Gästen sei der Park bei der Einhaltung der Ordnung auch auf die Mithilfe seiner Besucher angewiesen. „Alles, was wir sehen oder worüber wir informiert werden, wird umgehend geahndet“, so die Sprecherin des Heide Parks.
https://www.nordkurier.de/panorama/heide-park-soltau-wirft-besucher-mit-nazi-t-shirt-raus-und-aendert-parkordnung-2776526
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Gericht bestätigt: Lehrerin aus Landau soll Beamtenstatus verlieren

Das hier sind dann wohl die letzten Zuckungen:








Oder kurz:  * Mimimi *  ;D

Das war's dann wohl.




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(...)
Der Vorfall wurde publik, nachdem eine Berliner Journalistin ein Foto, das den Besucher mit dem rechtsextremen T-Shirt zeigte, auf Instagram veröffentlichte. „Der Heide Park bleibt also ein Hort für rechtes Gedankengut“, schreibt sie unter den Post. Die Behauptung, der Gast sei nicht rausgeschmissen worden, dementierte der Park.
(...)
Das klingt so, als sei es nicht der erste Vorfall dieser Art. Hat jemand mehr Infos?
 
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Offline Gerntroll

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Sowas wird's überall geben. Gerade bei viel Andrang sind die Security schnell überlastet und können nicht jedem unter die Jacke schauen. Aber melden macht frei. Jeder Bürger sollte ein Bewusstsein dafür haben, dass er selbst auch etwas beitragen muss.
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Offline Anmaron

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Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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