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Melanie Müllers Verteidiger erklärt die Armbewegungen zu "Ost, Ost, Ostdeutschland"
Auch habe sie, entgegen der Anklage, nicht "Zicke zacke, zicke Zacke, heil heil heil", sondern am Ende "hoi hoi hoi" gerufen, sagt ihr Anwalt.
In dem vor fast zwei Jahren frontal aufgenommenen Video, in der sie die Parole "Ost, Ost, Ostdeutschland" anstimmt, seien ihre Armbewegungen im synchronen Rhythmus zu den gesungenen Worten zu sehen. Stahl: "Das hat mit 'Heil Hitler' nichts zu tun!"
Zudem habe seine Mandantin den Arm auch nicht - wie beim Hitlergruß typisch - auf Augenhöhe, sondern deutlich weiter oben, was gegen die Anschuldigungen spräche.
Mehrere Sequenzen von besagtem Abend werden eingespielt. Die 36-Jährige starrt dabei aus dem Fenster, möchte sie sich nicht anschauen. Sie weiß, dass später auch Videos gezeigt werden, die sie bei anderen Auftritten mit ähnlichen - wie sie sagt anheizenden - ruckartigen Armbewegungen zeigen. Der Richter soll glaubhaft bewiesen bekommen, dass Müllers Vorgehensweise an dem Abend nicht außergewöhnlich war, und erst recht keinen rechtsradikalen Hintergedanken hat.
Beweis genug fürs Gericht, dass sie sich auch im September 2022 nicht strafrechtlich relevant verhalten hat?
Melanie Müller: "Ich war einfach total durch und angesoffen!"
Immer wieder gibt der Verteidiger zu Protokoll, dass die zweifache Mutter "keine rechte Gesinnung" in sich trage, zudem viele homosexuelle und nichtdeutsche Freunde besitze. Man sei sich freilich sicher, dass Frau Müller "nicht Mitglied der NSDAP" ist, sagt Staatsanwalt Schmelzer. Derartige Armbewegung müssten dennoch verfolgt werden.
Als möglichen Beweis für ihre Unschuld werden am Dienstag auch Sprachnachrichten abgespielt. Einer unbekannten Person sagte sie nach dem Auftritt - ihrem dritten des Tages: "Ich war einfach total durch und angesoffen."
Die rechtsradikalen Parolen habe sie "erst gar nicht so geschnallt. Als ob ich sowas mit Absicht mache". Sie vermutete schon da, dass "noch einiges auf mich zukommen" werde.
Dass der Auftritt später von ihrer Seite abgebrochen wurde, kann nicht bewiesen werden, beteuert ihr Verteidiger aber.
Der Besitz von 0,69 Kokaingemisch und einer Ecstasypille, der im selben Prozess mitverhandelt wird, könnte möglicherweise keine Konsequenzen für die Entertainerin haben. Die Staatsanwaltschaft stellte in Aussicht, das Verfahren hierzu trotz widersprüchlichen Aussagen zur Schuldhaftigkeit in einem TAG24-Interview einzustellen.
Am 13. August wird die Verhandlung fortgesetzt - unter Einbeziehung einer befreundeten Zeugin der Partysängerin.
Titelfoto: EHL Media/Erik-Holm Langhof
Interessant: gerät man hierzulande unter NZI-Verdacht, gibt's keine (seriösen) Aufträge mehr.
Offenbar nicht mal im Osten.