Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67642 mal)

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Online Judge Roy Bean

Judge an krankes Pferd, dem er etwas erklärt (ich erwarte noch ein Urteilsdiktat zum Signieren und habe deshalb Zeit zu überbrücken):

Art. 2 GG statuiert nach "herrschender Meinung" eine allgemeine Handlungsfreiheit. Trotzdem darf ich dich nicht ohne rechtfertigenden Grund umbringen (sonst werde ich bestraft). Also schränken die Para. 211 ff. StGB die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Vereinfacht ausgedrückt: Mord und Totschlag fallen nicht unter die allgemeine Handlungsfreiheit. Diese gibt es aber immer noch.

Art. 5 GG statuiert die Freiheit der Presse. Trotzdem darf ich in der Presse nicht den Holocaust gutheißen und ähnliche Dinge in der Richtung schreiben. Vereinfacht ausgedrückt: Das Gutheißen des Holocaust fällt nicht unter die Pressefreiheit. Diese gibt es aber immer noch.

Hoffentlich ist mein Urteilsdiktat bald geschrieben. Der Beklagte - obwohl Prof. Dr. (nicht jur.) oder weil - war ein ähnlicher Fall.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2024, 16:08:36 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Rabenaas

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Der Beklagte war ein Lurch?  :think:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Hat nie jemand behauptet!!!Einself!!! :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Dazu ein paar Zitate:

[...]

Ob die vertickten Erzeugnisse dann noch unter die Pressefreiheit fallen, das halte ich für zweifelhaft.

Ich meinen Fall würde ich noch den Teil davor zitieren, denn sonst könnte der unbedarfte Leser der Meinung sein, dass ich mich in den Sätzen vorher nicht auf eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit bezogen habe und daher mein Zitat nicht als Begründung taugt.
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Online Judge Roy Bean

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Der Beklagte war ein Lurch?  :think:

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Sancho und Pancho in Personalunion - nur nicht so lustig.
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Offline Froschkönig

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Art. 2 GG statuiert nach "herrschender Meinung" eine allgemeine Handlungsfreiheit. Trotzdem darf ich dich nicht ohne rechtfertigenden Grund umbringen (sonst werde ich bestraft). Also schränken die Para. 211 ff. StGB die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Vereinfacht ausgedrückt: Mord und Totschlag fallen nicht unter die allgemeine Handlungsfreiheit.

Art. 5 GG statuiert die Freiheit der Presse. Trotzdem darf ich in der Presse nicht den Holocaust gutheißen und ähnliche Dinge in der Richtung schreiben. Vereinfacht ausgedrückt: Das Gutheißen des Holocaust fällt nicht unter die Pressefreiheit.

Und alle diese Einschränkungen kann ich im Strafgesetzbuch nachlesen und mich daran halten; für den Fall, das ich es nicht tue, stehen dort auch die möglichen Konsequenzen. Wenn mir ein Verstoß vorgeworfen wird, habe ich Anrecht auf einen Prozess vor einer etwaigen Verurteilung und das Urteil spricht ein Gericht. Das Urteil (im zweiten Fall) kann dabei beinhalten, dass das konkrete Presseerzeugnis, in dem der Holocaust gutgeheißen wurde, beschlagnahmt wird und einem Verkaufsverbot unterliegt.

Gegen diese Vorgehensweise hätten nur sehr wenige Menschen etwas gehabt. Ich habe zum Beispiel kein Problem damit.
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Offline dieda

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@Froschkönig
Hier versteht mich jemand (siehe o.g. Zitat) aber deutlich falsch, aber Danke, dass Du das kleine aber feine Detail zum Fall Al Capone noch mal in aller Form ausgeschrieben hast: der Gute hatte, wie auch immer, ja die Justiz von Illinois "in der Tasche". Eben.

Vielleicht liest Du jetzt doch nochmal meine Beiträge und vielleicht erinnert sich hier noch jemand an den so seltsamen, bis heute nicht aufgeklärten angeblich nicht existenten "Sachsensumpf", welchem auch immer, von dem wohl nicht mal der Schatten eines Prozent öffentlich aufploppte und dessen Akten spektakulär aus diversen Aktenschränken diverser Ämter verschwanden und diverse Ermittler bestenfalls dauer-"erkrankten", wenn sie noch Glück hatten.

Was, wenn also "jemand" hier die lokale Justiz aucg schon fest in "der Hand" hat, wie auch immer, oder warum geschehen eigentlich immer so viele seltsame Dinge am LG Dresden ("Hauptstadt der Bewegung", Ex-Wirkungsort Jens Maier), oder am für den Zopfkonig zuständigen LG Halle und auch am LG Cottbus? Fragen über Fragen.

Und weil wir gerade dabei waren, warum musste ausgerechnet in "Festerlings" Freital leider erst die BAW mit dem SEK einrücken, um gewisse Burschis aus den Büschen zu pflücken, derweil die lokale Polizei und Justiz in den schappathmungstiefen Mimimimodus verfielen und min. 2(!) Verteidiger der "stark besorgten Bürger", der RA Endrik Wilhelm und der RA Martin Kohlmann (!) mit seltsamen Verlautbarungen im "Terrorprozess" aufgefallen sind, von dem einer später zurückgezogen und der andere erst richtig aufgedreht hat, mal abgesehen davon, dass die durchschnittliche Lebenserwartung (!) der seinerzeit Beschuldigten und/oder Angeklagten auch irgendwie sehr auffällig deutlich unter der der hiesigen Durchschnittsbevölkerung liegt.
Unvergessen auch, dass der NSU in Sachsen "gut und gerne" und vor allem unbehelligt leben konnte. Sicher alles Dank Herrn Rainer Zufall. Die Region Sachsen hat schon irgendwie so einen gewissen Ruf, von dem aber leider nur die einfache "Normalbevölkerung" so richtig was "hat", nämlich einerseits viel Spott und Hohn und andererseits beängstigende Verlassenheit von allem guten Geistern, Polizei und Justiz. Na Danke!

Nur wenn dann mal wieder plötzlich Berlin mit der flachen Hand in den großen (braunen) Matsch reinschlägt, und es nach alles Seiten spritzt, ist plötzlich "Meinungs- und Pressefreiheit".

Unterhalte Dich doch einfach mal mit den "Sachsensumpf-Journalisten" über deren Erfahrungen zum Thema "Pressefreiheit", oder geh doch mal offen als "Presse" zu hiesigen "Montagsdemos" oder zu einschlägigen Veranstaltungen, viel Spaß!
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Compact-Magazon hat gegen die Verbotsverfügung Eilantrag und Klage eingereicht

https://www.spiegel.de/politik/compact-magazin-klage-gegen-verbot-von-rechtsextremem-magazin-eingereicht-a-84fa8b70-83f9-4b31-8006-a26e38cd28e4

Ich bin gespannt, welche Kanzlei sich dafür hergibt.

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Herr Kissler von der NZZ scheint der Meinung zu sein, die IM habe eine GmbH zu einem Verein „erklärt“ und das Verbleiben im Amt hänge vom Obsiegen in einem Verfahren ab:


Zitat
Die Klage von «Compact» entscheidet über Nancy Faesers Zukunft

Das rechtsextreme Magazin zieht vor das Bundesverwaltungsgericht. Sollte das von Faeser ausgesprochene Verbot keinen Bestand haben, müsste die Sozialdemokratin zurücktreten. Eine Innenministerin darf keine Kämpferin gegen die Meinungsfreiheit sein.

Alexander Kissler, Berlin

25.07.2024, 16.05 Uhr

Am Morgen des 16. Juli verkündete die deutsche Innenministerin Nancy Faeser, sie habe «das rechtsextremistische ‹Compact-Magazin› verboten». Insgesamt waren 339 Beamte im Einsatz. Sie durchsuchten vierzehn Objekte in vier Bundesländern.

Sowohl der Satz der Ministerin als auch die polizeiliche Aktion werfen Fragen auf, die nun ein Gericht beantworten muss. Durfte die SPD-Politikerin die Monatszeitschrift und deren digitale Formate verbieten? Und durfte sie für einen derart massiven Eingriff in die Pressefreiheit einen juristischen Umweg wählen?

Das Innenministerium erklärte die Compact Magazin GmbH zum Verein und ging mit dem Vereinsrecht gegen sie vor. Das Bundesverwaltungsgericht wird jetzt nicht nur über einen Eilantrag und eine Klage der verbotenen GmbH entscheiden, sondern auch über die Zukunft von Nancy Faeser.

Für den schnellen Applaus
In der Verbotsverfügung des Innenministeriums heisst es: «Bei der Compact-Magazin GmbH handelt es sich um einen Verein, der sich gegen die verfassungsmässige Ordnung richtet. Er erfüllt daher die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot.» Bis jetzt jedoch ist der Beweis nicht erbracht, dass das 2010 gegründete Magazin tatsächlich und konstant verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

«Compact» agiert am äussersten rechten Rand, schreckt nicht vor verschwörungstheoretischen, geschichtsrevisionistischen, antisemitischen Erzählungen zurück. Doch ob daraus, wie von Faesers Behörde behauptet, «eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmässigen Ordnung» folgt, hätten Gerichte klären können – vor dem unverhältnismässigen Einsatz in den frühen Morgenstunden.

Faesers Vorgehen war auf den schnellen Applaus derer gerichtet, denen beim «Kampf gegen rechts» jedes Mittel recht ist. Die Sozialdemokratin nahm mit dem juristisch riskanten, politisch törichten Verbot jede Menge Kollateralschäden in Kauf. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen den Eindruck haben, sie könnten ihre Meinung nicht mehr offen sagen, präsentierte sich der Staat als illiberaler Zwingherr, der oppositionellen Medien den Mund verbietet. Faeser kümmerte sich nicht um das Redaktionsgeheimnis, nicht um die Würde der Beschäftigten, als sie aus den Redaktionsräumen von «Compact» alles abtransportieren liess, was nicht niet- und nagelfest war.
Spoiler
Schräge Konzepte sind nicht verboten
Die Ministerin verkannte: Ein freiheitlicher Rechtsstaat verlangt keinem Bürger und keinem Journalisten Treueschwüre ab. Es ist nicht verboten, in der Demokratie mit der Demokratie zu fremdeln. Kommunisten dürfen die Einführung einer Räterepublik fordern, Monarchisten auf ein Königreich hoffen und Nationalisten einen homogenen Nationalstaat herbeisehnen.

Die Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, nicht Benimmregeln für unbotmässige Untertanen. Genau diesen Eindruck hat Faeser durch den Verweis auf so schwammige Kategorien wie «Hetze» oder «geistige Brandstifter» erweckt: dass die Obrigkeit nach Art eines Fürsten genehme von unerlaubten Meinungen trennt.

Das von Faesers Behörde inkriminierte «völkisch-nationalistische Gesellschaftskonzept» allein rechtfertigt kein Verbot. Auch schräge, schlimme und falsche Konzepte stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Die Grenze des Tolerablen ist da erreicht, wo aus der Ablehnung der bestehenden Ordnung der kämpferische Einsatz gegen diese wird. Papier ist geduldig, erst die Tat oder deren Planung macht den Extremisten.

Aufgrund der bisher dünnen Beweislage wirkt das Verbot von «Compact» wie eine Drohbotschaft auch an andere Medien, es mit der Regierungskritik nicht zu übertreiben. Faeser akzeptierte, dass ihr Ministerium wie in autoritären oder feudalen Regimen als Zensor erschien.

Sollte die Ministerin vor Gericht keine besseren Belege präsentieren können als die bisher bekannten Lektüreeindrücke und juristisch Schiffbruch erleiden, kann es nur eine Konsequenz geben: Sie müsste, sofern sie dann noch im Amt ist, zurücktreten.
[close]
https://www.nzz.ch/meinung/compact-zieht-vor-gericht-und-nancy-faesers-zukunft-steht-auf-dem-spiel-ld.1841157
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Rabenaas

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Compact-Magazon hat gegen die Verbotsverfügung Eilantrag und Klage eingereicht

https://www.spiegel.de/politik/compact-magazin-klage-gegen-verbot-von-rechtsextremem-magazin-eingereicht-a-84fa8b70-83f9-4b31-8006-a26e38cd28e4

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U.a. Ralf Ludwig.
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Offline Rolly

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Mir geht es darum, dass man nicht einfach sagen kann, dass der Vorgang für die Pressefreiheit irrelevant ist

Dazu ein paar Zitate:
Aus keinem dieser Zitate geht in irgend einer Form hervor das die Pressefreiheit von dem Vorgang nicht betroffen ist oder irrelevant wäre. Im Gegenteil, es wird erwähnt dass die Pressefreiheit hier eine massgebliche Rolle spielt, aber gegenüber anderen Rechtsgütern in diesem Fall zurück treten muß. Für den unbedarften Mathematiker handelt es sich hier um ein Beispiel für eine
https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCterabw%C3%A4gung

Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Offline dieda

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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-klage-bverwg-6a424-verbot-verein-klage
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Offline Froschkönig

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Hier versteht mich jemand (siehe o.g. Zitat) aber deutlich falsch

Klar und deutlich schreiben statt Andeutungen und Anspielungen aneinanderreihen hilft mir beim Verständnis.
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Hier versteht mich jemand (siehe o.g. Zitat) aber deutlich falsch

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Definitiv nicht!
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Definitiv nicht!

Jedenfalls helfen mir Argumente statt ständigem Betonen, dass man selbst der Größte und Beste sei und alle anderen nur dumme Dummschwätzer und man daher Recht habe.
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Online Judge Roy Bean

Nein, nicht alle anderen! Du musst dich nicht etwa zu Rhein-Fischer, die zwar eine andere Meinung vertritt, aber dabei nicht dumm schwätzt, aufschwingen.

Aber du, @Froschkönig, du zeigst sprunghafte Gedankenführung, nimmst nur selektiv wahr, hast keine fachlichen Grundlagen, störst dich aber auch nicht daran, kapierst nichts und haust mit bemerkenswerter Sturheit eine Schote nach der anderen raus. Du bekommst also hiermit schriftlich, dass du ein   D u m m s c h w ä t z e r   vor dem Herrn bist. Mit dir ist ähnlich zu diskutieren wie mit einem Exemplar unserer Stammkundschaft.

Uff, das musste jetzt aber mal raus! Ich bitte die geliebte Staatsführung um gerechte Strafe mir gegenüber in Form von Karmaabzug oder was weiß ich. Das war es mir wert.

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