Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67696 mal)

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Offline Froschkönig

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Ich habe den Artikel gelesen. Er nennt fünf Verbote:

  • eins, das aufgehoben wurde, weil es sich gegen einen Einzelkaufmann richtete und keine Personenvereinigung
  • ein Betätigungsverbot, das gegen einen Ausländerverein erging und das teilweise aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben wurde
  • eins, gegen das niemand geklagt hat
  • eins, gegen das nicht der Verein geklagt hat, weil die Vereinseigenschaft bestritten wurde
  • eins, das erging, weil der Verein als Teilorganisation eines bereits verbotenen Vereins betrachtet wurde

Insofern ist die Frage offen, ob dieses Vorgehen in Ordnung war oder nicht. Bei der Einleitung von Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, ... ist es deutlich klarer, bei jugendschutzrechtlichen Maßnahmen gegen rechtsextreme Presse ebenfalls.

Und, was wieder irgendwie keiner versteht: Dieses Vorgehen stellt eine Blaupause für 17 Personen, die künftig auch mal Antidemokraten sein könnten, dar, gegen unliebsame Medien vorzugehen. Natürlich wird das Verbot, das der neue sächsische Innenminister Jörg Urban gegen das "Antifa Recherche Team Dresden" und die "Leipziger Internetzeitung" ausgesprochen hat, irgendwann gerichtlich aufgehoben, bis dahin sind die Seiten aber erst einmal ein paar Monate bis Jahre offline und die ganze Technik beschlagnahmt, womit der Schaden bereits angerichtet ist.
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Ich habe den Artikel gelesen. Er nennt fünf Verbote:

  • eins, das aufgehoben wurde, weil es sich gegen einen Einzelkaufmann richtete und keine Personenvereinigung
  • ein Betätigungsverbot, das gegen einen Ausländerverein erging und das teilweise aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben wurde
  • eins, gegen das niemand geklagt hat
  • eins, gegen das nicht der Verein geklagt hat, weil die Vereinseigenschaft bestritten wurde
  • eins, das erging, weil der Verein als Teilorganisation eines bereits verbotenen Vereins betrachtet wurde

Insofern ist die Frage offen, ob dieses Vorgehen in Ordnung war oder nicht. Bei der Einleitung von Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, ... ist es deutlich klarer, bei jugendschutzrechtlichen Maßnahmen gegen rechtsextreme Presse ebenfalls.

Und, was wieder irgendwie keiner versteht: Dieses Vorgehen stellt eine Blaupause für 17 Personen, die künftig auch mal Antidemokraten sein könnten, dar, gegen unliebsame Medien vorzugehen. Natürlich wird das Verbot, das der neue sächsische Innenminister Jörg Urban gegen das "Antifa Recherche Team Dresden" und die "Leipziger Internetzeitung" ausgesprochen hat, irgendwann gerichtlich aufgehoben, bis dahin sind die Seiten aber erst einmal ein paar Monate bis Jahre offline und die ganze Technik beschlagnahmt, womit der Schaden bereits angerichtet ist.

Nochmals: Das Vorgehen von Faeser ist mit dem Gesetzestext konform. Das Risiko, dass ein Gericht das alles anders abwägt, ist dem Vorgehen immanent, bekanntlich weiß man nie wie die Gerichte entscheiden. Aber nichts zu tun wegen der Angst, Gerichte könnten etwas "kassieren", das ist vielleicht auch keine Option.

Im Übrigen bezweifle ich, dass Antidemokraten für irgendetwas eine Blaupause benötigen. Etwas Legitimes zu unterlassen, weil Antidemokraten sonst zu etwas ähnlichem Illegitimen ermuntert werden, scheint mir auch ein eher schwaches Argument zu sein.

Natürlich ist die Äußerung Faesers, sie habe das Magazin verboten, vereinfachend und juristisch unkorrekt. Aber darauf kommt es nicht an, in der Verbotsverfügung wird es schon erwas differenzierter stehen. Die Äußerung von Kubicki ist ungefähr auf dem Niveau, wie wenn mich ein Nachbar fragt, ob ich ihm ein paar Eier leihen könne und ich antworte, dass er vermutlich ein Sachdarlehen und keine Leihe meine.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 09:37:59 von Judge Roy Bean »
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Nochmals: Das Vorgehen von Faeser ist mit dem Gesetzestext konform. Das Risiko, dass ein Gericht das alles anders abwägt, ist dem Vorgehen immanent, bekanntlich weiß man nie wie die Gerichte entscheiden. Aber nichts zu tun wegen der Angst, Gerichte könnten etwas "kassieren", das ist vielleicht auch keine Option.

Wer spricht von Nichtstun? Es geht darum, andere Wege zu wählen, die erprobt sind. Das sagt Kubicki und das sage auch ich.

Zitat
Im Übrigen bezweifle ich, dass Abtidemokraten für irgendetwas eine Blaupause benötigen. Etwas Legitimes zu unterlassen, weil Antidemokraten sonst zu etwas ähnlichem Illegitimen ermuntert werden, scheint mir auch ein eher schwaches Argument zu sein.

Das Ziel muss natürlich sein, die Gesetze rechtzeitig so zu ändern, dass illegitime Vorgehensweisen auch illegal sind.

Und wie gesagt: Ich traue einem AfD-Landesminister(präsidenten) zu, ein Vorgehen zu wählen, das "mit dem Gesetzestext konform ist", aber am Sinn des Gesetzes vorbeigeht. Einen offenen Rechtsbruch und Putsch aber nicht. Der Hintergrund ist das Eigeninteresse: Die gesetzeskonforme Vorgehensweise bietet keine Angriffspunkte für ein Parteiverbot oder die Anwendung des Bundeszwangs und sogar Kritik kann man damit abwehren, dass es die "Altparteien" ja genauso machen würden. Der Putsch führt zwangsläufig zu Verhaftung, Absetzung der Landesregierung und Parteiverbot.
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Andere Wege sind ebenso risikobehaftet, und Faeser hat hier mit einem - vertretbaren (ich muss aufpassen, nicht wie unsere Kundschaft mehrere Ausrufezeichen hintereinander zu setzen) - Vereinsverbot "Nägel mit Köpfen" gemacht.

Das Problem mit Kubicki ist ein allgemeines und parteiübergreifendes: Viele Politiker fühlen sich berufen, zu jedem Ereignis sofort irgendetwas in den asozialen Medien abzusondern, ohne Beachtung von "si tacuisses ..." (oder auf Südwestdeutsch "Heddschd doi gosch ghalde, hedd känns gemergd, wie bleed dassd bischd").
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Andere Wege sind ebenso risikobehaftet, und Faeser hat hier mit einem - vertretbaren (ich muss aufpassen, nicht wie unsere Kundschaft mehrere Ausrufezeichen hintereinander zu setzen) - Vereinsverbot "Nägel mit Köpfen" gemacht.

Auch ein vertretbares!!!!! Vereinsverbot kann politisch eine schlechte Idee sein.

Eine Rücktrittsforderung für den Fall, dass das Vereinsverbot gerichtlich aufgehoben wird, ist eine politische Forderung, er fordert ja keine rechtlichen Konsequenzen für Faeser.

Und warum wurde hier überhaupt rechtliches Neuland betreten? Rechtsextreme Magazine in der Bundesrepublik sind so alt wie die Bundesrepublik und rechtsextreme Webseiten in Deutschland gibt es seit Mitte der 90er. Gegen diese wurde mit vielfach erprobten Mitteln vorgegangen: Strafbare Inhalte wurden strafrechtlich verfolgt, kriminelle Organisationen angeklagt und jugendgefährdende Inhalte für Kinder und Jugendliche unzugänglich gemacht bzw. aus Auslagen oder Suchmaschinen entfernt.

Da liegt der Gedanke nahe, dass Faeser aus politischen Gründen diesen Weg gegangen ist und sie sich als Kämpferin gegen den Rechtsextremismus inszenieren wollte - mit dem Risiko, dass es nach hinten losgeht, entweder weil es doch rechtswidrig war oder weil ein AfD-Innenminister das Prinzip kopiert. Der von Kubicki beschriebene Weg hätte dieses Risiko nicht gehabt, aber Faeser hätte weniger politisches Kapital daraus schlagen können.

Es wäre übrigens nicht das erste Mal, dass Faeser ein Vereinsverbot verbockt. Als Hamas und Samidoun in Deutschland verboten wurden, wurden keine Hausdurchsuchungen beantragt oder vorbereitet, bevor das Vereinsverbot veröffentlicht wurde. Die erfolgten erst etwa drei Wochen später - ob man da noch irgendetwas Brauchbares gefunden hat?

Zitat
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Kubicki sagt manchmal Quatsch, das stimmt. Aber ich schätze seine Fähigkeit und seinen Willen, den Kaiser als nackt zu bezeichnen, während der ganze restliche Politikbetrieb noch von seinen schönen Kleidern spricht.
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Dass die Innenministerin aber nicht strafrechtlich vorgehen und Anklage erheben kann, ist dir schon bewusst?
Was indessen in dieser Situation eine vorsorgliche Rücktrittsforderung innerhalb der Koalition soll, ist mir nun wieder nicht klar. Moment, Profilierungssucht, ich vergaß ...

Off-Topic:
Zum Abschluss der Diskussion noch folgender passender Juristenwitz (kann sein, dass ich den hier schon einmal gebracht habe): Zwei BGH-Richter gehen durch Karlsruhe. Da kommt ihnen jemand mit zerrissenem und blutverschmierten Hosenbein entgegen und fordert von Richter A Schadensersatz/Schmerzensgeld, weil dessen Hund ihn gebissen habe. Richter A einigt sich mit ihm auf einen gewissen Geldbetrag und übergibt diesen sofort. Beim Weitergehen meint Richter B: "Ich wusste gar nicht, dass Sie einen Hund haben." - Richter A antwortet: "Natürlich habe ich keinen Hund, aber man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden."
« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 11:50:08 von Judge Roy Bean »
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Dass die Innenministerin aber nicht strafrechtlich vorgehen und Anklage erheben kann, ist dir schon bewusst?

Ja, das fällt nicht in ihre Zuständigkeit. Das der Innenministerin unterstehende BfV kann aber die aus öffentlichen Quellen gewonnenen Informationen (und das sind hier ohnehin die Relevanten) an die Staatsanwaltschaften der Länder und den Generalbundesanwalt weitergeben, die dann Anklage erheben können. Ebenso an die BzKJ für die Indizierung.

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Gefahrenabwehr ist also nicht Aufgabe des Innenministerims?
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@Froschkönig: Können, kann, können ... und das Innenministerium MACHT hier, mit vollumfänglicher Wirkung, ohne Umwege und -schweife und auf vertretbarer gesetzlicher Grundlage. So stelle ich mir wehrhafte Demokratie vor.

Das soll's von meiner Seite jetzt aber wirklich gewesen sein.
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Verbot von Altermedia.info und linksunten.indymedia.org
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@Froschkönig: Können, kann, können ... und das Innenministerium MACHT hier, mit vollumfänglicher Wirkung, ohne Umwege und -schweife und auf vertretbarer gesetzlicher Grundlage. So stelle ich mir wehrhafte Demokratie vor.

Das soll's von meiner Seite jetzt aber wirklich gewesen sein.

Mal sehen, ob du das immer noch so siehst, wenn die Katastrophe eintritt und die AfD tatsächlich mal auf Landes- oder Bundesebene Macht erhält und dann einfach mal MACHT. Mit vollumfänglicher Wirkung, ohne Umwege und -schweife und auf vertretbarer gesetzlicher Grundlage. Die Argumentation dazu liefert ein Schüler Carl Schmitts.

Oder ob es dann nicht doch besser gewesen wäre, wenn man in früheren, demokratischen Zeiten nicht die Blaupause geliefert hätte.

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Gegen das Altermedia-Verbot wurde gar nicht geklagt, gegen das Linksunten-Verbot klagten Menschen, die sich nicht zum Verein bekannten.
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« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 16:05:45 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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