Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67691 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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« Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 14:08:51 von lobotomized.monkey »
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Offline Anmaron

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Zitat
Sie hatten das Papier zum Download angeboten, um "einen transparenten Dialog zwischen Juristen und Medien" über den Fall zu ermöglichen.

Geschwärzt oder mit nur den Pseudonymen geht das natürlich nicht. Heißt einer der Anwälte Maulwurf?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Sandmännchen

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"Ein Magazin ist kein Verein" - auf dem Niveau laufen ja die aktuellen Diskussionen.

"I'm not driving, I'm traveling" sagte der Freeman on the land, bevor ihm der Sheriff die Scheibe einschlug und ihn aus dem Auto zerrte.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline dieda

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Zur Razzia in Pirna:

https://www.saechsische.de/sachsen/compact-verbot-pirna-razzia-elsaesser-6023395.html

Zitat

"Compact"-Verbot: Beschuldigter aus Pirna saß für die NPD im Landtag

SACHSEN
19.07.2024
15:11
"Compact"-Verbot: Beschuldigter aus Pirna arbeitete für die NPD im Landtag

Bei der Razzia gegen die Macher des verbotenen neurechten Magazins "Compact" gab es auch eine Durchsuchung in Pirna. Nun ist klar, bei wem.

Von Ulrich Wolf

Polizisten durchsuchen eine Immobilie im Pirnaer Stadtteil Copitz: Vorangegangen war das Verbot des neurechten Magazins "Compact".
© Daniel Förster

Pirna. Nach dem Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften "Compact"-Magazins ermittelt das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen auch gegen einen 50-Jährigen in Pirna. Dabei handelt es sich um Thorsten Thomsen, den ehemaligen Sprecher der NPD-Fraktion, die von 2004 bis 2014 im sächsischen Landtag vertreten war.

Das geht aus der 79-seitigen Verbotsbegründung des Bundesinnenministeriums hervor, die die Anwälte von Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer ungeschwärzt ins Internet stellten. Das Portal t-online berichtete zuerst darüber.

Der Verfügung zufolge war Thomsen unter dem Pseudonym Daniell Pföhringer bei "Compact" als Chef vom Dienst tätig. Als die NPD noch im sächsischen Landtag vertreten war, arbeitete er dort als deren Pressesprecher. LKA-Beamten der Sonderkommission Rex hatten am Dienstag seine Wohnung durchsucht, ebenso Büros im ehemaligen NPD-Treff "Haus Montag" im Pirnaer Stadtteil Copitz.

Durchsuchungen gab es in Pirna im "Haus Montag", wo es auch einen Treff der NPD gab.
© Daniel Förster

Thomsen schreibt seit Mitte der 1990er-Jahre Artikel für nationalistisch geprägte Publikationen, ging nach Sachsen und fungierte ab 2009 als Sprecher der sächsischen NPD-Fraktion. Die Rechtsextremisten scheiterten dann 2014 knapp an der Fünfprozenthürde. In seinem Autorenprofil bei "Compact" heißt es, er stamme aus Bayern und sei in Hamburg aufgewachsen. Dort habe er Politik, Soziologie und Kulturwissenschaften studiert. Seit 2017 arbeite er für "Compact". Über seine Tätigkeit für die NPD Sachsen findet sich dort nichts.

Auch in Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt durchsuchten Einsatzkräfte Immobilien und Wohnungen führender Akteure. Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verkündete Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen seien Straftaten.

"Compact" als Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene

Faeser begründet das Verbot damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Sie sagte: "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie." Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen". (mit dpa)
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Offline dieda

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Ergänzung zum "Haus Montag" in Pirna:
https://www.foiaresearch.net/organization/haus-montag-pirna

Thomas Sattelberg ist inwischen im Vorstand der "Freien Sachsen".
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Offline Mr. Devious

Zitat
Pressemeldung des Polizeipräsidiums Aalen zu Polizeieinsatz im Zuge einer Musikveranstaltung in Bopfingen

Das Polizeipräsidium Aalen führte am Samstagnachmittag einen polizeilichen Einsatz in einem Gewerbegebiet in Bopfingen durch. Aufgrund von Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz wurde bekannt, dass eine Musikveranstaltung mit rechtsextremistischem Hintergrund durchgeführt werden sollte. Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse musste davon ausgegangen werden, dass es im Zuge der Veranstaltung zu Straftaten kommen könnte. Insbesondere, da die dort auftretenden Musiker nach Bewertung des Verfassungsschutzes als rechtsextremistisch eingestuft wurden. Aus diesem Grund wurde der Auftritt der Bands durch die zuständigen Behörden untersagt und ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen.

Die Veranstaltung wurde deshalb durch die Polizei verhindert. Im weiteren Verlauf wurden die dort anwesenden Personen kontrolliert, deren Personalien erhoben und die Fahrzeuge der Teilnehmer kontrolliert. Hierbei stellte das Polizeipräsidium Aalen, welches durch Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt wurde, fünf Straftaten fest. Es handelte sich dabei um vier Verstöße gegen das Verbot der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie um einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Den 50 Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern wurden im Anschluss der Personalienfeststellung Platzverweise ausgesprochen. Im Zuge des Einsatzes kam es zu keinen Widerstandshandlungen, es wurden keine Personen verletzt und die Beteiligten verließen ohne besondere Zwischenfälle den Veranstaltungsort.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/5827177
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline kairo

Zitat
Pressemeldung des Polizeipräsidiums Aalen zu Polizeieinsatz im Zuge einer Musikveranstaltung in Bopfingen

... Im Zuge des Einsatzes kam es zu keinen Widerstandshandlungen, es wurden keine Personen verletzt und die Beteiligten verließen ohne besondere Zwischenfälle den Veranstaltungsort.

Was sind denn das für Flaschen? Keine Saalschlacht, keine Straßenkämpfe - die tun einfach, was man ihnen sagt? Deutsche Männer waren das nicht.
 
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Offline califix

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Verfassungswidrige Kennzeichen und Verstoß gegen das Waffengesetz, früh krümmt sich, was ein HKNKRZchen werden will......
 
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Offline Froschkönig

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Zitat von: lobotomized.monkey am Heute um 13:58
Verbot von Altermedia.info und linksunten.indymedia.org

Gegen das Altermedia-Verbot wurde gar nicht geklagt, gegen das Linksunten-Verbot klagten Menschen, die sich nicht zum Verein bekannten.

Und? (Implizite) Ausgangsbehauptung war, dass der beschrittene Weg nicht erprobt sei. Aktuell hat es 2x funktioniert, also erprobt, also würde ich nicht daraus ableiten wollen, dass man lieber andere Wege gehen sollte.

Beide Fälle sind nicht mit Compact vergleichbar. Die Webseiten wurden anonym betrieben und deren Inhalte waren strafrechtlich relevant. Dies führte dazu, dass niemand zugeben wollte, diese betrieben zu haben und dagegen mit dem Argument, dass seine Meinungs- und Pressefreiheit als Teil des Vereins eingeschränkt wurde, vor Gericht ziehen wollte.

Ansonsten, hier einmal ein paar weitere Meinungen zu dem Thema von Personen und Organisationen, denen man sicher keine ideologische Nähe zu Compact unterstellen kann:

Der MVFP Medienverband der freien Presse, der Nachfolger des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, schreibt:

Zitat
Der Medienverband der freien Presse (MVFP) bewertet das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit. Eine Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlages nach dem Vereinsrecht erscheint rechtlich zweifelhaft und müsste aus Sicht des Verbandes letztlich durch die Gerichte und nicht von der Exekutive entschieden werden.

Der Medienverband der freien Presse verurteilt jede Form von Extremismus und distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten des betroffenen Magazins.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungen als ihre Grundlage sind jedoch zentrale Elemente jeder gelebten Demokratie, und ihre Grenzen dürfen nicht politisch definiert werden, sondern sind durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Verstoß gegen Strafgesetze wurde von der Innenministerin nicht vorgetragen.

Quelle: https://www.mvfp.de/nachricht/artikel/mvfp-kritisiert-verlagsverbot-durch-das-innenministerium

Deniz Yücel schreibt in der Welt:

Zitat
[...]
Da aber, siehe oben, unterhalb der Strafbarkeitsgrenze alles erlaubt ist, versucht die Innenministerin nun etwas anderes: Sie senkt die Strafbarkeitsgrenze. „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“
Eine Begründung, die für diese Bundesregierung zur Handschrift wird: Ob das Forschungsministerium versucht, missliebige Universitätsprofessoren zu bestrafen oder das Innenministerium „unsäglich“ für eine hinreichende Verbotsbegründung hält – es ist derselbe Mechanismus: Eine Exekutive, die keinen Unterschied mehr zwischen Recht und Moral kennt und deren leitendes Personal derart beseelt ist von der Richtigkeit des eigenen Tuns (gegen „Hass“, Rechtsextremismus, Antisemitismus etc.), dass es rechtsstaatlichen Prinzipien so viel Beachtung schenkt wie dem Kleingedruckten auf einem Beipackzettel.

Mit moralischem Rigorismus und hemdsärmeliger Auslegung von Grundrechten kann man Twitterdebatten führen, aber kein Ministerium. Wer dies versucht, schadet der Demokratie mehr, als es das „Compact“-Magazin und dessen schillernder Chefredakteur Jürgen Elsässer je könnten.
Der Verfassungsschutz mag „Compact“ als „gesichert rechtsextrem“ einstufen, das Blatt mag presseethische Prinzipien ignorieren – für ein Verbot zählt etwas anderes. „Compact“ wurde noch nie wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt – laut eigener Aussage und Erkenntnissen der WELT.
[...]

Quelle: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus252549360/Compact-Verbot-Moralischer-Rigorismus-und-hemdsaermelige-Auslegung-von-Grundrechten.html

David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie Laura Wisser vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sagten dem Neuen Deutschland:

Zitat
Der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält das Vorgehen des Bundesinnenministeriums gegen das Magazin "Compact" für einen Missbrauch des Vereinsrechts, da es eigentlich um das Verbot einer Zeitung gehe. Das sagte der Verfassungsrechtler am Dienstag der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "nd". Zudem sei die Verhältnismäßigkeit zweifelhaft. Ein milderes Mittel sei es, gegen konkrete Beiträge vorzugehen, wenn diese rechtswidrige oder strafbare Inhalte haben. Insgesamt hält Werdermann das Verbot für "wahrscheinlich rechtswidrig".

[...]

Ähnlich vorsichtig zu dem am Dienstag erlassenen Verbot des rechtsextremen Magazins äußert sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie aus Köln. Es verweist darauf, dass 2019 auch der pro-kurdische Mesopotamien Verlag sowie die Musikproduktions- und Vertriebsfirma MIR Multimedia verboten wurden. "Das Innenministerium unterläuft so mithilfe des Vereinsrechts die Pressefreiheit", sagt Laura Wisser vom Vorstand des Komitees dem "nd". Sie betont zugleich: "Natürlich halten wir ein rassistisches Hetzmedium wie >Compact< für gefährlich. Aber wir können die verfassungsrechtlichen und demokratischen Gefahren nicht ausblenden, die von solchen repressiven Maßnahmen ausgehen."

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/59019/5824462

Paula Rhein-Fischer schreibt beim Verfassungsblog:

Zitat
[...]
Tatsächlich reibt man sich kurz die Augen: Nein, das Verbot von Compact ist keine Maßnahme einer Landespolizeibehörde gegen ein politisch missliebiges Pressemedium während des Deutschen Kaiserreichs, sondern eine Maßnahme der Bundesinnenministerin im Jahre 2024 unter Geltung des erst jüngst gefeierten Grundgesetzes.
[...]
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wo verläuft die Grenze zwischen ausgeklügeltem Einsatz des Instrumentariums der wehrhaften Demokratie und seinem Missbrauch? Wie ist das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit zur Vereinigungsfreiheit? Beides klingt an in der Frage, die hier im Zentrum stehen soll: Kann das Vereinsrecht gezielte Verbote von Medienerzeugnissen begründen?

Meine Antwort lautet: nein. Anders als das BVerwG meint, wird das Vereinsrecht bei primär auf das Presseerzeugnis selbst zielenden Verboten vom Presserecht verdrängt. Teilt man diese Ansicht nicht, so bedarf es jedenfalls einer verfassungskonformen Auslegung von § 3 VereinsG unter Berücksichtigung der hier besonders betroffenen Pressefreiheit.
[...]
Vor dem Hintergrund der jeweils primären Schutzrichtung von Vereins- und Presserecht sollte dabei maßgeblich sein, worauf das Verbot in erster Linie abzielt. Ist dies die Vereinigung, die neben anderen gegen die Verfassung gerichteten Tätigkeiten auch der Publikation von gegen die Verfassung gerichteten Inhalte nachgeht, besteht ein näherer Sachzusammenhang mit dem Vereinsrecht. Das Gleiche gilt in Konstellationen wie den erwähnten PKK-Verlagsfällen, in denen sich der Verlag in eine verbotene oder verbotsfähige Organisation eingliedert (siehe zuletzt BVerwG NVwZ 2023, 423). Hier ist das (mittelbare) Verbot des Presseerzeugnisses – um ein Wort von Christoph Gusy im Verfassungsblog  aufzugreifen – nur ein „Annex“ des Vereinsverbotes. Ist eigentliches Ziel dagegen ein bestimmtes Presseerzeugnis, deren dahinterstehende Gruppierung nur als „Mittel zum Zweck“ verboten wird, ist das Presserecht vorrangig. Dabei ist die Bedeutung, die die Inhalte des Presseerzeugnisses für die Begründung des Verbotes haben, für die Abgrenzung ein wichtiges Indiz (der Vorschlag des GFF-amicus-curiae-Briefs (S. 13), Verbote, die schwerpunktmäßig mit Medieninhalten begründet werden, dem Medienrecht zuzuordnen, läuft deshalb auf ein ähnliches Ergebnis hinaus). Aber auch sonstige Umstände wie etwa die Darstellung des Verbotes in der Öffentlichkeit sind berücksichtigungsfähig. Eine Aussage wie Faesers Satz in ihrer Videobotschaft auf X „Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten“ deutet daher stark in Richtung Presserecht.
[...]
Es ist überragend wichtig, Rechtsextremismus einzudämmen. Doch wie alle Instrumente der wehrhaften Demokratie sind Vereinsverbote wegen Verfassungswidrigkeit ein zweischneidiges Schwert. Sie werden schnell dafür kritisiert, dass sie für Intoleranz gegenüber Andersdenkenden stehen und mit einem System brechen, das Systemkritik gerade zulassen soll. Umso problematischer ist es, wenn Vereinsverbote  – worauf im vorliegenden Fall einiges hindeutet – als Vehikel eingesetzt werden, um etwas zu erreichen, das sich nicht mit den eigentlich dafür vorgesehenen Mitteln der Rechtsordnung erreichen lässt. Schon der Anschein, der Rechtsstaat überdehne seine Möglichkeiten, stärkt letztlich Rechtsextreme und -populisten.

Quelle: https://verfassungsblog.de/compact-verbot/
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Online Reichsschlafschaf

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Union und Ampel einigen sich auf Reform zum Schutz für Bundesverfassungsgericht
Stand: 15:18 Uhr

Die Gespräche liefen lange Zeit vertraulich, nun soll es eine Einigung geben: Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien wollen die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union gemeinsam das Bundesverfassungsgericht resilienter gestalten.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich mit der Union auf eine Reform für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten geeinigt. Einzelheiten zu ihrem gemeinsamen Entwurf sollen an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt werden.

Der Verein der Bundespressekonferenz lud am Montag zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts“ ein, an der unter anderem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) teilnehmen wird.

Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien hatte die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Für eine entsprechende Änderung ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, womit die Koalition auf die Unterstützung der Unionsfraktion angewiesen ist.

Bei den Beratungen wurden die Fragen der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch mit Blick auf Erfahrungen in Polen diskutiert.

In Polen hatte die mittlerweile abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, gleich nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen. Der erste Schritt galt damals dem Verfassungsgericht. Die PiS-Regierung erkannte drei vor ihrer Machtübernahme ernannte Verfassungsrichter nicht an und besetzte die Posten mit eigenen Kandidaten.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article252641232/Schutz-fuer-Bundesverfassungsgericht-Union-und-Ampel-einigen-sich-auf-Reform.html


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Beide Fälle sind nicht mit Compact vergleichbar.
Doch, ich habe es gemacht. Es wurde der Umweg über das Vereinsgebot gewählt, dieses wurde mindestens 2x so gemacht, also betrachte ich es als einen erprobten Weg.
Ich bin mir übrigens sicher, dass man noch weitere Unterschiede zwischen compact, linksunten und altermedia finden kann, aber ob das für eine Begründung als wenig erprobter Weg ausreicht?

Ansonsten, hier einmal ein paar weitere Meinungen zu dem Thema von Personen und Organisationen, denen man sicher keine ideologische Nähe zu Compact unterstellen kann
Ich könnte auch meinen Nachbarn befragen, der hat auch eine Meinung. Ich vertraue da mal lieber den Gerichten anstelle meinem Nachbarn.
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Offline Judge Roy Bean

Von den vom @Froschkönig zitierten Verlautbarungen scheint mir die des MVFP die allerdümmste zu sein.

 - Dass die Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlags durch die Gerichte zu klären ist, ist angesichts Art. 19 Abs. 4 GG eine Binsenweisheit. Aber vorher ist die Exekutive dran. Oder soll die erst beim BVerwG nachfragen, ob sie wirklich darf?

 - Wo bitteschön werden die Grenzen der Meinungsfreiheit politisch definiert?

 - Zum drölfzigsten Mal: Ein einfacher Blick ins Gesetz sollte bei einem Mindestmaß an Leseverständnis zu der Erkenntnis führen, dass die Verwirklichung von Straftatbeständen nur eine Variante (unscharf, aber verständlicher: Alternative) der Voraussetzungen für ein Vereinsverbot ist.

Warum hauen die so einen unqualifizierten Riesenstuss hinaus?

Moment, wenn ich mir den Schwachsinn von Yücel durchlese, bekomme ich wieder Zweifel. Da schreibt der allen Ernstes und auch noch apodiktisch den gleichen Stuss über strafbares Handeln als Voraussetzung.

Ich kriege das große Ko..en über derartige anmaßende Besserwisserei zum Zweck des Wichtigtuns bei völliger Rechtskenntnislosigkeit und arroganter Weigerung, sich wenigstens Grundkenntnisse anzueignen, bevor man seine unqualifizierte Meinung hinausposaunt.

(Sorry, ich hatte heute z. T. wieder mit derartigen Kandidaten beruflich zu tun, und jetzt muss ich noch solche Auswürfe im SSL lesen, da verliert man leicht die Fassung.)

PS: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie das Komitee für Grundrechte und Demokratie (von deren Existenz ich hierdurch erfahre) haben sich auch geäußert. Jetzt würden mich nur noch die Stellungnahmen des Turn- und Sportvereins Venningen-Fischlingen und der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH interessieren.



« Letzte Änderung: 22. Juli 2024, 19:23:48 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Froschkönig

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Doch, ich habe es gemacht.

Was aus den erwähnten Gründen aber keinen Sinn macht.

Zitat
Ich könnte auch meinen Nachbarn befragen, der hat auch eine Meinung. Ich vertraue da mal lieber den Gerichten anstelle meinem Nachbarn.

Die Gerichte können aber aufgrund der Nutzung des Instruments des Vereinsverbots erst im Nachhinein entscheiden. Was vermutlich Teil der Gründe war, warum Nancy Faeser diesen Weg gewählt hat.

Warum hauen die so einen unqualifizierten Riesenstuss hinaus?

Moment, wenn ich mir den Schwachsinn von Yücel durchlese, bekomme ich wieder Zweifel. Da schreibt der allen Ernstes und auch noch apodiktisch den gleichen Stuss über strafbares Handeln als Voraussetzung.

Ich kriege das große Ko..en über derartige anmaßende Besserwisserei zum Zweck des Wichtigtuns bei völliger Rechtskenntnislosigkeit und arroganter Weigerung, sich wenigstens Grundkenntnisse anzueignen, bevor man seine unqualifizierte Meinung hinausposaunt.

Betrachtest du die Aussagen von David Werdermann, Laura Wisser und Paula Rhein-Fischer, die in eine ganz ähnliche Kerbe schlagen, auch als "unqualifizierten Riesenstuss", "Schwachsinn", "anmaßende Besserwisserei zum Zweck des Wichtigtuns", "völlige Rechtskenntnislosigkeit" und "unqualifizierte Meinung"?
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Offline Judge Roy Bean

Ich habe mir zuerst einmal die dümmsten Stellungnahmen vorgenommen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Froschkönig

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