Von den vom
@Froschkönig zitierten Verlautbarungen scheint mir die des MVFP die allerdümmste zu sein.
- Dass die Ermächtigungsgrundlage für das Verbot des Verlags durch die Gerichte zu klären ist, ist angesichts Art. 19 Abs. 4 GG eine Binsenweisheit. Aber vorher ist die Exekutive dran. Oder soll die erst beim BVerwG nachfragen, ob sie wirklich darf?
- Wo bitteschön werden die Grenzen der Meinungsfreiheit politisch definiert?
- Zum drölfzigsten Mal: Ein einfacher Blick ins Gesetz sollte bei einem Mindestmaß an Leseverständnis zu der Erkenntnis führen, dass die Verwirklichung von Straftatbeständen nur eine Variante (unscharf, aber verständlicher: Alternative) der Voraussetzungen für ein Vereinsverbot ist.
Warum hauen die so einen unqualifizierten Riesenstuss hinaus?
Moment, wenn ich mir den Schwachsinn von Yücel durchlese, bekomme ich wieder Zweifel. Da schreibt der allen Ernstes und auch noch apodiktisch den gleichen Stuss über strafbares Handeln als Voraussetzung.
Ich kriege das große Ko..en über derartige anmaßende Besserwisserei zum Zweck des Wichtigtuns bei völliger Rechtskenntnislosigkeit und arroganter Weigerung, sich wenigstens Grundkenntnisse anzueignen, bevor man seine unqualifizierte Meinung hinausposaunt.
(Sorry, ich hatte heute z. T. wieder mit derartigen Kandidaten beruflich zu tun, und jetzt muss ich noch solche Auswürfe im SSL lesen, da verliert man leicht die Fassung.)
PS: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie das Komitee für Grundrechte und Demokratie (von deren Existenz ich hierdurch erfahre) haben sich auch geäußert. Jetzt würden mich nur noch die Stellungnahmen des Turn- und Sportvereins Venningen-Fischlingen und der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH interessieren.