Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 230958 mal)

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Offline Grashalm

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Was sollen denn jetzt die ganzen Zeitungskioske in den Nazikiezen und AFD-Hochburgen passieren?
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Offline Reichsschlafschaf

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Zitat
Rechtsextremes Magazin
FDP-Vize bringt wegen „Compact“-Verbot Rücktritt von Faeser ins Spiel

Wolfgang Kubicki hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots des rechtsextremen „Compact“-Magazins geäußert – und Konsequenzen gefordert, sollte die Maßnahme vor Gericht scheitern.

Dietmar Neuerer
16.07.2024 - 23:50 Uhr

Berlin. Der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hat die Ablösung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für den Fall gefordert, dass das von ihr verfügte Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. „Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, schrieb Kubicki auf Facebook und der Plattform X.

Faeser hatte das Verbot des Magazins „Compact“ und der „Conspect Film GmbH“ als harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene bezeichnet. Man gehe gegen „geistige Brandstifter“ vor, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. „Compact“ hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“.

Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Kubicki monierte indes, das Vereinsrecht könne nicht als „Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien“ dienen. Der Satz von Faeser „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‛ verboten“, sei daher problematisch. „Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien.“

Nach Einschätzung von Kubicki könnte die Äußerung der Innenministerin den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter „Compact“ stehenden GmbH vorgeschoben sei. „Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft“, erklärte der Bundestagsvizepräsident.
Spoiler
„Compact“-Chef Elsässer spricht von ungeheuerlichem Eingriff in die Pressefreiheit
Gleichwohl betonte Kubicki, dass er keinen Zweifel daran habe, dass es sich bei „Compact“ um ein rechtsextremistisches Blatt handele. Aus seiner Sicht hätte man man aber auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen „handeln können und müssen“.

Die von Jürgen Elsässer geleitete „Compact“-Magazin GmbH wurde bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft. Der Sitz der Redaktion befindet sich in der brandenburgischen Stadt Falkensee, wo Elsässer auch wohnt.


Elsässer sprach von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit und sagte vor Reportern: „Dieses Regime wird damit nicht durchkommen.“ Faeser habe „einen Nagel in ihren eigenen politischen Sarg geschlagen“.

Unterstützung für Elsässer kam von der AfD. Die Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel schrieben in einer gemeinsamen Mitteilung: „Wir beobachten diese Vorgänge mit großer Sorge.“ Das Verbot sei „ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“.

Faeser wiederum erhielt Zuspruch unter anderem von den Grünen. Der Parteivorsitzende Omid Nouripour schrieb auf der Plattform X, es sei „absolut richtig“, dass das Innenministerium dieses antisemitische und rassistische Medium verbiete.

Union begrüßt Vorgehen der Innenministerin gegen „Compact“
Medienstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sagte: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und umfasst völlig zu Recht einen großen Schutzbereich.“ Wenn sie allerdings dafür missbraucht werde, in einer aggressiv-kämpferischen Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorzugehen, noch dazu in einer aggressiv-kämpferischen Weise, seien ganz klar Grenzen überschritten.

Zustimmung kam auch aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) sagte dem „Nordkurier“: „Ein Medium, in dem Monat für Monat gegen die parlamentarische Demokratie agitiert und Hass auf Minderheiten geschürt wird, ist in Deutschland nicht akzeptabel.“ Es wäre falsch, das Verbot in irgendeiner Weise mit Zensur in Verbindung zu bringen.


Nach Angaben des Innenministeriums haben im Rahmen der Verbotsverfügung insgesamt 339 Einsatzkräfte Räumlichkeiten der Organisation durchsucht sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, im sächsischen Pirna und in Sachsen-Anhalt.

Insgesamt waren es den Angaben zufolge 14 Objekte, die auf richterliche Anordnung durchsucht wurden. Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung.
[close]
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/compact-verbot-kubicki-bringt-ruecktritt-von-faeser-ins-spiel/100053376.html


Mal überlegen: Bis das VG entschieden hat, ein Jahr.

OVG: nochmal ein Jahr.

Bis die Berliner Verkehrsgesellschaft zu Potte gekommen ist: wieder ein Jahr.

Dann eine unbekannte Zeit vor dem BVerfG.

Die endgültige Entscheidung dürfte dann zu Zeiten der nächsten oder gar übernächsten Bundesregierung da sein.

Faeser ist dann kaum noch IM.

Kubicki dürfte das bekannt sein.

Braucht Herr Kubicki grad einen Artikel?   :think:

Ja, ist denn schon Sommerloch?   :scratch:
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Offline Judge Roy Bean

Kleine Korrektur: Gemäß Para. 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist das BVerwG erst- und letztinstanzlich zuständig. Ansonsten gebe ich dir Recht - Kubicki ist ein notorischer Dummschwätzer.

NB: Auf taz-online ist alles einfach, verständlich und rechtlich zutreffend erklärt. Zum Verlinken bin ich mit meinem Schmartfohn immer noch zu doof.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 07:27:58 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Reichsschlafschaf

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Der Judge meint wahrscheinlich diesen Artikel.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Grashalm

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Ich hoffe allerdings auch, dass sich das BMI diese Maßnahme gut überlegt hat. Es wäre schon ein ziemlicher Rückschlag, wenn das Verbot vor Gericht scheitern würde.
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Offline Froschkönig

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Ansonsten gebe ich dir Recht - Kubicki ist ein notorischer Dummschwätzer.

Dieser "notorische Dummschwätzer" würde auch dich gegen eine AfD-Landesregierung verteidigen, die versucht, dich mit herbeikonstruierten Vorwürfen loszuwerden und durch einen "alternativen" Richter zu ersetzen.

Zum Schutz von Demokratie, Grundrechten und Rechtsstaat gegenüber Leuten wie Elsässer und Höcke brauchen wir Menschen, die sie laut und deutlich verteidigen. Kubicki ist einer von ihnen.
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Offline Sandmännchen

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Warum lässt er sich dann gegen Fraeser aus, ausgerechnet aus Anlass dieses Verbots?
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Online lobotomized.monkey

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Dieser "notorische Dummschwätzer" würde auch dich gegen eine AfD-Landesregierung verteidigen, die versucht, dich mit herbeikonstruierten Vorwürfen loszuwerden und durch einen "alternativen" Richter zu ersetzen.

Zum Schutz von Demokratie, Grundrechten und Rechtsstaat gegenüber Leuten wie Elsässer und Höcke brauchen wir Menschen, die sie laut und deutlich verteidigen. Kubicki ist einer von ihnen.

Mag sein, dass er das eine macht (mich gegen die AfD zu verteidigen). Wäre erst einmal seine Pflicht (nach meinem Verständnis). Aber in der Vergangenheit ist er bei anderen Themen nicht besonders durch tiefgreifende Analysen oder nachvollziehbare Begründungen aufgefallen. Daher halte ich das Attribut "Dummschwätzer" (als Zusammenfassung) für durchaus für zutreffend; neben der Forderung nach einem Rücktritt falls etwas vor Gericht nicht durchgehen sollte. Es wäre verständlich, falls die Fäser da etwas gemacht hätte, was offensichtlich keine rechtsstaatliche Chance hätte.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 08:56:33 von lobotomized.monkey »
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Offline Judge Roy Bean

Ansonsten gebe ich dir Recht - Kubicki ist ein notorischer Dummschwätzer.

Dieser "notorische Dummschwätzer" würde auch dich gegen eine AfD-Landesregierung verteidigen, die versucht, dich mit herbeikonstruierten Vorwürfen loszuwerden und durch einen "alternativen" Richter zu ersetzen.

Zum Schutz von Demokratie, Grundrechten und Rechtsstaat gegenüber Leuten wie Elsässer und Höcke brauchen wir Menschen, die sie laut und deutlich verteidigen. Kubicki ist einer von ihnen.

Das alles schließt nicht aus, dass er ein notorischer Dummschwätzer ist. Und ob ich in dem von dir geschilderten Szenario einen Kubicki brauche, das lassen wir einmal dahingestellt.

Die Äußerung von ihm ist - unabhängig, wie man zu seiner und deiner Partei steht und ob man meint, das sei für Mandatsträger dieser Partei kennzeichnend (was ich bei allen politischen Differenzen nicht meine) - Dummgeschwätz, wie vieles Andere von ihm auch.

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Off-Topic:
Dieser "notorische Dummschwätzer"...

...schwätzt notorisch dumm.
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Offline Froschkönig

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Warum lässt er sich dann gegen Fraeser aus, ausgerechnet aus Anlass dieses Verbots?

Das kann man den Zitaten entnehmen:

Zitat
Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Kubicki monierte indes, das Vereinsrecht könne nicht als „Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien“ dienen. Der Satz von Faeser „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‛ verboten“, sei daher problematisch. „Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien.“

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Die genannten Wege sind bekannt und lange erprobt. Das Verbot eines Presseerzeugnisses auf der Basis des Vereinsrechts aufgrund der enthaltenen Inhalte, für die Elsässer nie angeklagt oder verurteilt wurde*, die also der Meinungsfreiheit unterfallen, nicht.

* Man korrigiere mich, falls ich falsch liege, aber meines Wissens hat Elsässer ein sauberes Vorstrafenregister und steht nicht unter Anklage.
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Offline Judge Roy Bean

Genau darauf kommt es nicht an, ich verweise auf den von @Rabenaas verlinkten Artikel in taz-online.

Und wenn K. "laut und deutlich Demokratie" pp. verteidigen will, dann soll er nicht Faeser, die eine jedenfalls juristisch vertretbare Verfügung erlassen hat, in den Rücken fallen.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 09:30:55 von Judge Roy Bean »
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Ich habe den Artikel gelesen. Er nennt fünf Verbote:

  • eins, das aufgehoben wurde, weil es sich gegen einen Einzelkaufmann richtete und keine Personenvereinigung
  • ein Betätigungsverbot, das gegen einen Ausländerverein erging und das teilweise aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben wurde
  • eins, gegen das niemand geklagt hat
  • eins, gegen das nicht der Verein geklagt hat, weil die Vereinseigenschaft bestritten wurde
  • eins, das erging, weil der Verein als Teilorganisation eines bereits verbotenen Vereins betrachtet wurde

Insofern ist die Frage offen, ob dieses Vorgehen in Ordnung war oder nicht. Bei der Einleitung von Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, ... ist es deutlich klarer, bei jugendschutzrechtlichen Maßnahmen gegen rechtsextreme Presse ebenfalls.

Und, was wieder irgendwie keiner versteht: Dieses Vorgehen stellt eine Blaupause für 17 Personen, die künftig auch mal Antidemokraten sein könnten, dar, gegen unliebsame Medien vorzugehen. Natürlich wird das Verbot, das der neue sächsische Innenminister Jörg Urban gegen das "Antifa Recherche Team Dresden" und die "Leipziger Internetzeitung" ausgesprochen hat, irgendwann gerichtlich aufgehoben, bis dahin sind die Seiten aber erst einmal ein paar Monate bis Jahre offline und die ganze Technik beschlagnahmt, womit der Schaden bereits angerichtet ist.
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