Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67703 mal)

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Offline Lonovis

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Ist genauso wie "Die Basis" mit Füllmirdietäsch. Aber warum gibt er sich mit MP von Thüringen ab? Fit for Kanzler!
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Ba_al

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Vielleicht traut er sich den befizten König nicht zu und gibt sich MP zufrieden
 
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Offline Reichsschlafschaf

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90 TS ist doch eine freundliche Ansage?


Zitat
08.04.2024, 17:01 Uhr

Söder-Beleidigung: Geldstrafe für österreichischen Ex-Politiker

Was ist bei Reden am Politischen Aschermittwoch erlaubt? Der österreichische Ex-Politiker Grosz verteidigt seine Verbalattacken gegen Bayerns Ministerpräsident Söder als Satire. Das Amtsgericht Deggendorf verurteilte ihn heute trotzdem.

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz verhängt. Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Vorfall beim politischen Aschermittwoch 2023
Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown". Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt. Das hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert.

Grosz verteidigt Wortwahl als "Satire"
Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als "Satire". Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als "Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch". Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Messer mitgeführt? Ex-Politiker bestreitet Vorwurf
Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt. Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind - wie die AfD in Deutschland - rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/soeder-beleidigung-geldstrafe-fuer-oesterreichischen-ex-politiker,U8xJkbo
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Offline Reichsschlafschaf

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Bombenstimmung in Halle:


Zitat
Bombenfund in Halle an der Saale
Verdächtiger plante offenbar terroristischen Anschlag

Er baute eine Bombe und drohte Passanten: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein 36-Jähriger mit einem Sprengsatz gezielt Menschen töten wollte. In seiner Wohnung wurden demnach rechtsextreme Schriftstücke gefunden.
09.04.2024, 00.14 Uhr

Am Wochenende fand die Polizei in der Wohnung eines 36-Jährigen einen zündfähigen Sprengsatz, nun stellt sich heraus, dass die Beamten in Halle offenbar die mutmaßlichen Terrorpläne eines Rechtsextremisten vereitelt haben. »Wir ermitteln wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat«, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der »Mitteldeutschen Zeitung «.

»Wir gehen davon aus, dass er Menschen aus seiner rassistischen und rechtsextremen Gesinnung heraus töten wollte«, so Cernota weiter. Dementsprechend sei auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe benachrichtigt worden, der sich mit besonders schwerwiegenden Terrorakten befasst.

Am Samstag hatte die Polizei in seiner Wohnung einen Gegenstand gefunden, bei dem es sich den Ermittlungen zufolge um einen zündfähigen Sprengsatz handelte. Auch am Sonntag durchsuchten die Polizisten die Wohnung des Verdächtigen. Dabei seien Schriftstücke gefunden worden, die auf eine rassistische und rechtsextreme Gesinnung hindeuten, so Cernota.

Unklar bleibt weiterhin, ob der Verdächtige bereits konkrete Ziele oder Zeitpunkte für einen Anschlag hatte. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass der Verdächtige den Sprengsatz in der Öffentlichkeit zünden und damit gezielt Menschen töten wollte.

Hinweise auf etwaige Mittäter oder Mitwisser seien derzeit nicht bekannt, wie Cernota der »MZ« mitteilte.

Verdächtiger ist mehrfach vorbestraft
Am vergangenen Samstagmittag war die Polizei darüber informiert worden, dass der 36-Jährige aus dem Mehrfamilienhaus in der Schlosserstraße heraus rassistische Äußerungen von sich gebe und Passanten mit einem mutmaßlichen Gewehr bedrohe, hieß es. Bei der Überprüfung der Wohnung des Mannes habe es sich als Spielzeuggewehr erwiesen.

Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge ist es nicht das erste Mal, dass der 36-Jährige in Konflikt mit dem Gesetz gerät. »Der Mann ist vielfach vorbestraft wegen verschiedenster Straftaten«, sagte Cernota. Demnach sei der Verdächtige unter anderem wegen Vermögens- und Gewaltdelikten auffällig geworden.
eru
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-saale-verdaechtiger-plante-offenbar-terroristischen-anschlag-a-cb22c6e2-d7fc-405d-a7df-289757313d41
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90 TS ist doch eine freundliche Ansage?

Nein. Ich möchte ab September die neuen Ministerpräsidenten von Sachsen und Thüringen, Tino Chrupalla und Björn Höcke, mit deftigen Worten kritisieren können, ohne dass die Polizei vor der Tür steht.

Also: Weg mit § 188 StGB, der für verletzte Gefühle von Politikern eine völlig außer Verhältnis stehende Strafe von bis zu drei Jahren Haft androht. Und am besten weg mit dem gesamten 14. Abschnitt des StGB, da das "öffentliche Interesse" für die Anklageerhebung durch die StA eher als "privates Interesse von Einzelpersonen" interpretiert wird, und Privatklagen aufgrund des Kostenrisikos fast nie erhoben werden.

Ist wirklich niemand in der Lage, die gefährliche Kombination aus Gummiparagraf und AfD-Landesregierung zu verstehen?
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Offline Schnabelgroß

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Hörempfehlung Podcast (vom 10.04.2024)

Zitat
Eisernes Schweigen. Über das Attentat meines Vaters | WDR
Doku & Reportage · True Crime
Das ist die wahre Geschichte eines Attentäters, der sein Leben lang über die Tat schwieg - aufgearbeitet von seiner Tochter. Traudl Bünger sucht in 8 Folgen nach der Wahrheit über ihren Vater, der 1962 an einem tödlichen Bombenanschlag beteiligt war. Dabei geht es um ihre Familie, um blinde Flecken in der deutsch-deutschen Geschichte, um rechtsnationale Netzwerke, die bis heute wirken - und um die große Frage nach dem Warum.

Mehr Hintergründe findet ihr auf www.wdr.de/k/eisernesschweigen

https://www.ardaudiothek.de/episode/eisernes-schweigen-ueber-das-attentat-meines-vaters-wdr/eisernes-schweigen-1-8-mein-vater/wdr/13299281/
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Offline Reichsschlafschaf

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LG Hamburg zu Streit Grüne vs. Reichelt
Gericht ver­bietet Julian Rei­chelt Aus­sagen zu "Poli­zei­Grün"

von Charlotte Hoppen und Dr. Felix W. Zimmermann10.04.2024

Das LG Hamburg hat Julian Reichelt und NIUS u.a. die Erweckung des Eindrucks verboten, der Verein "PolizeiGrün" sei im Auftrag der Grünen tätig. Bei weiteren Anträgen differenzierte das Gericht zwischen Tweet-Leser und Artikel-Leser.

Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt bewegt sich mit seinen Äußerungen oft an der Grenze zwischen gerade noch zulässigen und eben nicht mehr zulässigen Meinungsäußerungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen. Zuletzt musste er vermehrt gerichtliche Niederlagen einstecken, wie mit seinem Taliban-Tweet oder seinen Vorwürfen gegenüber "ZDF Magazin Royale".

Auch für die Grünen ging er jetzt einen Schritt zu weit: Er habe durch Tweets und Berichte den Eindruck erweckt, der Verein "PolizeiGrün e.V." handele im Auftrag der Partei, so der Vorwurf der Grünen – etwa durch Äußerungen wie "ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf". Tatsächlich handelt es sich bei "PolizeiGrün e.V. " um einen rechtlich, personell und finanziell unabhängigen Verein. Seine Mitglieder sind grüne und grünen-nahe Polizeibeamte. Dass auch andere Parteien ähnliche Gruppierungen haben, die im Unterschied zu den "PolizeiGrün e.V." sogar in die jeweilige Parteistruktur eingegliedert sind (etwa die Sozialdemokrati:innen in der Polizei oder der CSU-Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit) ließ Reichelt dabei unter den Tisch fallen.

Die Partei forderte ihn und das rechtspopulistische Medium Nius auf, die aus ihrer Sicht falschen Nachrichten zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem kamen weder Reichelt noch Nius nach. Daraufhin stellten die Grünen – vertreten durch Redeker Sellner Dahs – beim Landgericht (LG) Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).

Das LG Hamburg gab den Grünen in mehreren Punkten recht und untersagte Reichelt und Nius – vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel aus Hamburg – im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Äußerungen. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte es, wie üblich, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft an. Andere angegriffene Aussagen hielt das Gericht für zulässige, wertende Meinungsäußerungen (Beschl. v. 08.04.2024, Az. 324 O 129/24).
Spoiler
Reichelt erweckt unwahren Eindruck zu "PolizeiGrün"
Reichelt hatte unter anderem Äußerungen getätigt wie: "Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X" oder "Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale". Das LG Hamburg nimmt an, dass Personen, die den gesamten Beitrag lesen, nicht davon ausgehen, dass die Grünen eine Vollzugspolizei aufbauen oder dulden würden. Vielmehr würde der durchschnittliche Leser erkennen, dass es sich nur um einen Zusammenschluss von den Grünen nahestehenden Polizisten handelt. Dies erkenne der Leser etwa an der Passage, wonach "echte Polizisten unter dem Namen Polizei (...) auftreten". Entsprechend wurden Reichelt Aussagen, die zum Gegenstand haben, dass die Grünen eine eigene Polizei haben, nicht verboten – weil eben der Leser durch den Kontext des Berichts erkenne, dass es sich dabei nicht um eine Vollzugspolizei handele, sondern den Verein.

Allerdings würde durch mehrere Passagen von Reichelt der unwahre Eindruck erweckt, der Verein "PolizeiGrün" sei in enger Abstimmung und im Auftrag der Grünen tätig. Dieser Eindruck entstünde etwa durch die einleitenden Sätze eines Artikels, wonach es um eine Polizei gehe, die einer solchen entspreche, die "im Dienste der herrschenden Partei" stehe und die "aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt" werde. Dieser falsche Eindruck werde verstärkt durch die Äußerung "ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf". Entsprechend wurde Reichelt und Nius diese Eindruckserweckung verboten.

Reichelts Falschbehauptung zu Büroräumen
Außerdem untersagte das Gericht Reichelt und Nius, zu behaupten oder zu verbreiten, in einem Gebäude in Berlin-Mitte befänden sich sowohl die Parteizentrale der Partei Bündnis 90/Die Grünen als auch die Büros der "PolizeiGrün". Diese als Bildunterschrift erscheinende Äußerung stelle eine unstreitig unwahre Behauptung dar. Der maßgebliche Durchschnittsleser nehme hier an, dass der Verein in dem gezeigten Gebäude über tatsächliche Büroräume verfüge, was nicht der Fall ist.

Den Grünen stehen insoweit Unterlassungsansprüche gegen Reichelt und Nius aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 19 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die angegriffene Berichterstattung verletze die Grünen in dem ihr zukommenden Achtungsanspruch. Auch eine politische Partei könne sich über Art. 19 Abs. 3 GG auf den Schutz der ihrem Wesen nach auf sie anwendbaren Grundrechte berufen.

"Grünen bauen sich eigene Polizei auf" ist je nach Kontext unwahr oder zulässige Meinung
Die Grünen hatten weiterhin die Aussage angegriffen, "die Grünen bauen sich eine eigene Polizei auf". Diesbezüglich gab das LG Hamburg den Grünen nur zum Teil recht.

Soweit diese Äußerungen in einem bei Nius veröffentlichten Beitrag vom 12.02.2024 als auch in einem Video getätigt wurden, handele es sich um zulässige, wertende Meinungsäußerungen. Der maßgebliche Zuschauer erkenne, dass mit der Umschreibung "Polizei" die Tätigkeit des in dem Beitrag ausdrücklich als "e.V." dargestellten Verein "PolizeiGrün e.V." gemeint ist und keine Vollzugspolizei im herkömmlichen Sinne. Es bleibe in tatsächlicher Hinsicht unscharf und offen, welche konkreten Maßnahmen die Grünen unternehmen, um eine Polizei "aufzubauen". Im Kern handele es sich daher um eine Wertung, entschied das LG. Für diese Wertung lägen auch Anknüpfungstatsachen vor, führte das Gericht aus. Denn der Verein dürfe unstreitig die Anschrift der Grünen als Postadresse nutzen und der Verein habe einen Empfang in den Räumen der Grünen durchführen dürfen, bei dem deren Parteivorsitzende ein Grußwort gesprochen hat.

LG: Tweet-Leser haben anderes Verständnis als Artikel-Leser
Sofern Reichelt aber in einem Tweet bei X geschrieben hat, "Die Grünen bauen in der Parteizentrale ihre eigene Polizei auf", sei dies rechtswidrig und zu untersagen. Im Unterschied zu den Äußerungen in einem Beitrag und Video gehe der maßgebliche Betrachter des angegriffenen Tweets davon aus, dass die Grünen eine Polizei im herkömmlichen Sinne in ihrer Parteizentrale installieren. Hierbei sei auf den Empfängerkreis abzustellen, der nur den im Tweet enthaltenen Text, nicht aber auch das Video zur Kenntnis nimmt. Die Kammer ging davon aus, dass der durchschnittliche Nutzer des Mediums X in scrollender Weise eine Mehrzahl von Tweets nacheinander wahrnimmt und eine Vielzahl von Lesern davon absehen, ein in einen Tweet eingebettetes Video zusätzlich zu betrachten. Der so beschriebene Betrachter erfahre nicht, was Reichelt mit der Beschreibung "eigene Polizei" tatsächlich meint, sondern gehe von einer Vollzugspolizei aus. Da dies unwahr sei, müsse der Tweet gelöscht werden.

Reichelt und sein Anwalt mit irreführender Litigation PR
Insgesamt gab das LG Hamburg den Anträgen der Grünen circa zur Hälfte statt, hinsichtlich der anderen Anträge bekamen Reichelt und Nius Recht. Die Kosten des Verfahrens tragen die beiden Parteien im Wesentlichen zur Hälfe.

In der medialen Verarbeitung des Beschlusses versuchen Reichelt und sein Anwalt allerdings, die gerichtliche Teilniederlage als Sieg umzudeuten. Sein Anwalt Steinhövel schrieb unter vollständiger Weglassung der verlorenen Punkte  "Die Grünen scheitern mit Angriffen auf die Pressefreiheit gegen Julian Reichelt vor dem Landgericht Hamburg." Dass von der Pressefreiheit die Verbreitung von unwahren Behauptungen nicht gedeckt ist, das LG Hamburg aber drei Aussagen oder Eindrücke wegen Unwahrheit verbot, ließ Steinhövel unerwähnt.

Reichelt selbst postete auf X "Wir dürfen weiterhin sagen, dass die Grüne Partei sich eine eigene Polizei aufbaut", obwohl ihm genau diese Aussage isoliert, ohne weiteren Artikelkontext, gerade verboten wurde. Dass die Nichtbeachtung von einstweiligen Verfügungen teuer werden kann, musste unlängst Stephan Brandner von der AfD erfahren, der wegen stehengelassener Tweets zunächst ein Ordnungsgeld von 5.000,- Euro und sodann von 15.000,- Euro vom Landgericht Berlin auferlegt bekam.

Der Beschluss des LG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des LG können Reichelt und Nius Widerspruch nach § 924 ZPO einlegen. Die Grünen selbst können im Hinblick auf die unterlegenen Punkte sofortige Beschwerde zum OLG Hamburg nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO einlegen.
[close]

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/landgericht-hamburg-324o12924-julian-reichelt-gruenen-verein-polizeigruen/


Ist dem eigentlich langweilig seitdem er nicht mehr grapschen darf?

Wie kommt man auf solch dämliche Ideen?
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Ist dem eigentlich langweilig seitdem er nicht mehr grapschen darf?

Wie kommt man auf solch dämliche Ideen?

Wenn man bezahlt wird um gegen Grün zu hetzen und den "Kunden" des Milliardärs etwas bieten will, dann greift man eben in die Schmutzkiste.
Die Unetrlassung interessiert doch heute niemanden mehr, die Shice wurde von ihm geschmissen udn wie immer ist etwas hängen geblieben
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gerntroll

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Mein Handy hatte ich leider nicht schnell genug zur Hand.

https://twitter.com/AndK1180/status/1769721078195110029
« Letzte Änderung: 14. April 2024, 15:36:25 von Gerntroll »
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Offline John

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Ich finde es leider nicht wieder. Aber ich meine, dass das dieses Design von der DPolG geschützt ist. Da könnte man denen ein bisschen Spaß zu bereiten.
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Offline Gerntroll

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Da hab ich mich schon ein wenig schlau gemacht. Ist nicht verboten solange keine reflektierende Folie verwendet wird. Gab ja auch diese komischen "Friedensfahrzeuge" und allerlei Komiker mit "Polimanzei" und ähnlichen Beschriftungen.
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Aber ich meine, dass das dieses Design von der DPolG geschützt ist.


Es kommt wieder mal drauf an:




Zitat
Auffälliger Look
Darf man sein Auto als Streifenwagen dekorieren?

Von Christopher Clausen
12.07.2023

Blau und Neongelb auf silbernem Lack: Manche Autofans lassen ihr Auto wie ein Polizeifahrzeug aussehen. Welche Dinge dabei verboten sind.

Silberne oder weiße Grundlackierung, blaue und gelbe Streifen – aus der Ferne sieht das Auto von Tunerin Svenja Gertz aus wie ein Polizeiwagen. Beim näheren Hinschauen irritiert aber der "Police"-Schriftzug: Wie weit darf Tuning aus rechtlicher Sicht gehen, wann wird das falsche Polizeiauto ein Fall für die echte Polizei?
Spoiler
Auto im Polizeilook: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist das Design von Polizeiautos nicht urheberrechtlich geschützt. Dennoch gibt es einige Fallstricke: So ist es nicht erlaubt, reflektierende Folien oder Leuchtstreifen zu verwenden – das darf nur die echte Polizei, um bei Dunkelheit besser gesehen zu werden. Finger weg auch von Blaulicht – das ist im öffentlichen Straßenverkehr streng verboten, wenn es sich um ein privates Fahrzeug handelt.

Ebenso sollten Sie auf jegliche Hoheitszeichen verzichten, heißt es von Michael Bertram, Sprecher der Polizeidirektion Hannover. Am wichtigsten aber: Der "Polizei"-Schriftzug ist tabu. "Police" oder andere Begriffe wie "Pozilei" oder "Politur" hingegen nicht.
Diese Strafen sind möglich

Halten Sie sich nicht an diese Regeln, können Ihnen die Beamten bei einer Kontrolle Amtsanmaßung vorwerfen. Je nach Vergehen sind eine Geldstrafe, teilweise aber auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.
Tuning: Am besten rechtzeitig Experten einbeziehen

Wenn Sie Ihren Wagen tunen wollen und das Ganze legal vonstattengehen soll, sollten Sie so früh wie möglich Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra in Ihre Pläne einbeziehen. Die Experten dort können Sie beraten, was erlaubt ist und was nicht.

Schließlich ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) genau festgehalten, welche Eingriffe erlaubt sind, ohne sie in die Fahrzeugpapiere eintragen zu müssen, und wann es sich um massive Eingriffe in das Fahrzeug handelt. Diese könnten sich auf die Sicherheit auswirken und müssen daher mit einem speziellen Gutachten abgesichert werden.
Verwendete Quellen

    Archivmaterial
    suedkurier.de: "Was die Polizei zum Pozilei-Auto sagt"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

    autotuning.de: "Tuning als Ordnungswidrigkeit: Darauf sollte geachtet werden!"
    tuningblog.eu: "Die Umrüstung vom normalen PKW zum Polizeifahrzeug!"
[close]
https://www.t-online.de/mobilitaet/recht-und-verkehr/id_100205914/auto-zum-polizeiwagen-machen-was-ist-beim-tuning-erlaubt-.html

https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/22533701_Was-die-Behoerden-zu-den-Friedensmobilen-im-Polizeidesign-sagen.html


Was so alles erlaubt ist in der Diktatur ...



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Es kommt wieder mal drauf an:
Ja, aber nein ;)

Wenn ich das recht im Kopf habe, dann ist das Design der Bauchbinde mit gelben Rändern und drei zur Fahrzeugfront, und Fahrzeugseiten abfallenden streifen durch die DPolG als Geschmacksmuster geschützt um eben diese Reglungslücke zu schließen. Aber diese Anmeldung, beziehungsweise die Meldung über den Schutz finde ich ncht wieder. Ich suche aber noch weiter.
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Offline Mr. Devious

Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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