Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 185327 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2295 am: 16. April 2026, 18:38:37 »



Oh, wenn sie das Juvenal-Zitat doch korrekt zitieren würden!  :oldtimer:

Es lautet vollständig:

„Orandum est, ut sit mens sana in corpore sano“ – „Man muss halt darum beten/bitten, dass auch tatsächlich ein gesunder Geist in einem gesunden Körper sei“. (Tatsächlich ist es nämlich nicht so, Gruß geht raus an meine Ex-Turnlehrer Waldi (Kriegsteilnehmer, Ostfront, posthum), Fuzzi, Pollock und vor allem an Mehrsport-Maier!)


Zitat
Prozessbeginn in Mainz
Rechtsextremer Ex-Soldat wegen Messerangriffs vor Gericht

Der Vorwurf lautet auf versuchten Totschlag: Vor mehr als drei Jahren soll der damalige Bundeswehrsoldat Florian K. ein Mitglied der Studentenverbindung Rhenania in Bingen am Rhein mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Jetzt hat vor dem Landgericht Mainz der Prozess gegen den 26-Jährigen begonnen. Zum Tatmotiv steht in der Anklage nichts. Doch es gibt Hinweise für einen extrem rechten Hintergrund.

Donnerstag, 16. April 2026
Joachim F. Tornau

Als die Polizei im Haus der Studentenverbindung ankam, stieß sie auf ein Waschbecken voller Erbrochenem. Auf Blutstropfen, die sich überall auf dem Fußboden verteilt hatten. Und auf einen Mann, der nicht nur eine Bundeswehr-Uniform trug, sondern sich trotz seines augenscheinlich erheblichen Alkoholpegels aufführte, als stünde er auf dem Kasernenhof. „Das war alles extrem zackig und sehr, sehr gestelzt“, erinnert sich ein Polizeibeamter beim Prozessauftakt im Mainzer Landgericht. „Er hat ständig nach meinem Dienstvorgesetzten gefragt.“

Dabei sollte Florian K. nur wenige Minuten zuvor ein Mitglied jener Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit einem Messer angegriffen haben – in Tötungsabsicht, wie die Staatsanwaltschaft meint. Die Anklagebehörde wirft dem heute 26-Jährigen aus dem hessischen Langen deshalb versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Mehr als drei Jahre nach der mutmaßlichen Bluttat vom Februar 2023 hat jetzt der Prozess begonnen.
Spoiler
Mitten in der Nacht zugestochen
Die von Staatsanwalt Thomas Kröger beim Auftakt vorgetragene Anklage ist knapp: Florian K. habe mit zwei Männern im Haus des „Technischen Rudervereins Rhenania Bingen“, wie die farbentragende, aber nichtschlagende und gemischtgeschlechtliche Korporation heißt, gesoffen und Musik gehört. Gegen zwei Uhr nachts soll er sich nach einem Toilettengang dann entschlossen haben, mit seinem Bundeswehr-Klappmesser auf sein späteres Opfer loszugehen.

Mit den Worten „Er hat uns verraten“ habe er dem Mann in den linken Brustkorb gestochen – und als dieser flüchtete, habe er ihn verfolgt und noch dreimal an Rücken und Hüfte verletzt. „Dabei“, sagte Kröger, „rief er sinngemäß, er werde den Zeugen abstechen beziehungsweise umbringen.“ Dem Angegriffenen sei jedoch gelungen, sich ins angrenzende Wohnheim zu retten. Zu seinem Glück sollen die Verletzungen, die er davontrug, nur oberflächlich und nicht lebensgefährlich gewesen sein.

Tat war Strafverfolgungsbehörden keine Mitteilung wert
Und warum das alles? Dazu enthält die Anklage nichts. Es gibt aber Hinweise, die für einen extrem rechten Hintergrund der Tat sprechen. Öffentlich bekannt geworden war der Fall nur durch Recherchen der Frankfurter Rundschau, Staatsanwaltschaft und Polizei hatten damals keinen Anlass für eine Pressemitteilung gesehen. Auf Nachfrage der Zeitung erklärte die Anklagebehörde dann jedoch, dass dem Messerangriff ein Streit um das Abspielen von Rechtsrock durch Florian K. vorangegangen sei.

Die Frage, warum davon in der Anklage nun nicht mehr die Rede ist, will Staatsanwalt Kröger am Rande der Verhandlung nicht beantworten. Dafür berichtet der Polizist, der vom Angeklagten immerzu nach seinem Dienstvorgesetzten gefragt worden war, wie er den Spieß umgedreht und seinerseits den Vorgesetzten von Florian K. bei der Bundeswehr angerufen hatte. Er erfuhr: Der Militärische Abschirmdienst (MAD) habe Florian K. bereits auf dem Radar gehabt und seine Entfernung aus der Truppe betrieben. Der Militärgeheimdienst soll unter anderem überprüfen, ob Bundeswehrangehörige fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Auch ein Statement: Wahl eines Szeneverteidigers
Der Angeklagte, ein Mann mit breiten Schultern und rotem Rauschebart, erscheint zu seinem Prozess im Trachtenjanker – und mehr als anderthalb Stunden zu spät. Er habe verschlafen, entschuldigt er sich: „Das war nicht so geplant.“ Kleinlaut und brav gibt er sich, ganz anders als damals bei seiner Festnahme. Da soll er die militärische Disziplin irgendwann vergessen und den Polizist*innen immerzu den Stinkefinger gezeigt haben.

Seine beteuerte Reue vor Gericht beschränkt sich indes aufs Verschlafen. Zu den Anklagevorwürfen will er sich nicht äußern. Ein erstes Statement hat er jedoch bereits durch die Wahl seines Verteidigers abgegeben: Der Düsseldorfer Björn Clemens ist nicht nur ein bekannter Szene-Anwalt, sondern auch ein extrem rechter Aktivist und Publizist – früher bei den „Republikanern“, später unter anderem als Vorstandsmitglied der „Gesellschaft für freie Publizistik“, die als eine Art Lobbyorganisation für Leugner*innen der Shoah und andere extrem rechte Geschichtsrevisionist*innen auftritt.

Der 59-Jährige gehört der vom Verfassungsschutz beobachteten Marburger Burschenschaft Rheinfranken an und vertritt neben anderen Rechtsextremen immer wieder auch Burschenschafter vor Gericht.

Was und wie viel Florian K. mit diesem Milieu zu tun hat, wird sich im weiteren Prozessverlauf zeigen. Am 28. April geht es weiter. Insgesamt sind noch vier Verhandlungstage bis Anfang Mai angesetzt.
[close]
https://www.endstation-rechts.de/news/rechtsextremer-ex-soldat-wegen-messerangriffs-vor-gericht
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2296 am: 21. April 2026, 16:01:32 »
Zitat
Nach doppeltem Nazi-Skandal vor bayerischem Finanzamt: Jetzt ermittelt der Generalstaatsanwalt

Stand: 21.04.2026, 13:07 Uhr

Von: Martin Weidner

Der Fall sorgte über die Grenzen Bayerns hinaus für Schlagzeilen: Ein zunächst unbekannter Täter hatte vor dem Finanzamt in Eggenfelden (Niederbayern) für einen Nazi-Skandal gesorgt. Jetzt ermittelt der Generalstaatsanwalt.

Eggenfelden/München – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das von den Kollegen in Landshut eingeleitete Ermittlungsverfahren inzwischen übernommen. „Die Generalstaatsanwaltschaft München legt dem Beschuldigten (...) zur Last, Mitte März 2026 im Eingangsbereich des Finanzamtes Eggenfelden einen etwa drei mal vier Meter großen Torbogen aus Holz errichtet zu haben,  welcher in Art und Weise der Darstellung dem Torbogen eines NS-Konzentrationslagers entspricht. Das Modell weist unter anderem den Schriftzug ‚Arbeit macht frei‘ sowie mehrere Hakenkreuze auf“, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung der Behörde. rosenheim24.de hatte bereits berichtet.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Nacht zum 13. April ebenfalls im Eingangsbereich des Finanzamts Eggenfelden eine Holzskulptur errichtet zu haben, welche einen Vergaserofen eines Vernichtungslagers aus der Zeit der NS-Diktatur darstellt  und einem Kamin nachempfunden ist. „An der Holzkonstruktion soll der Beschuldigte mehrere Hakenkreuze sowie die Aufschrift „Zyklon B, SS-kaliert“ angebracht haben“, hieß es in der Mitteilung weiter.

Verdächtiger sitzt in Justizvollzugsanstalt
Die Generalstaatsanwaltschaft München wertet dies als zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, für die §86a des Strafgesetzbuchs einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht. „Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden“, hieß es abschließend. Nach Bekanntwerden des ersten Vorfalls hatte die Polizei umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Kurz darauf geriet ein 33-jähriger Pole ins Visier der Ermittler. rosenheim24.de hatte ebenfalls darüber berichtet.

Wenig später durchsuchte die Kriminalpolizei die Wohnung des Beschuldigten. Dabei wurden Beweismittel aufgefunden und sichergestellt, die im Anschluss ausgewertet werden sollten. Zudem stellte sich heraus, dass gegen den 33-Jährigen bereits ein bestehender Haftbefehl vorlag. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurde dieser vollzogen. Seither sitzt der Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt. (mw)
https://www.rosenheim24.de/bayern/eggenfelden-nazi-bogen-an-bayerischem-finanzamt-jetzt-ermittelt-staatsanwalt-gegen-verdaechtigen-94271756.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2298 am: 24. April 2026, 06:09:46 »
Steinhöfel mal wieder.

Die Wahrheit wird man noch sagen dürfen in diesem Lande?  :think:


Zitat
TV-Auftritt sorgt für Ärger
Nius verliert Prozess gegen Ministerpräsident Günther

23.04.2026, 19:00 Uhr

In Markus Lanz' Talkshow kritisiert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther das Online-Portal Nius scharf und spricht von "vollkommen faktenfreier" Recherche. Eine Klage gegen die Aussage weist das Oberverwaltungsgericht ab: Günther habe als Parteipolitiker gehandelt.

In einem Eilverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde des Online-Portals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in der ZDF-Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 zurückgewiesen.

Am 7. Januar hatte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident bei "Lanz" im Zusammenhang mit Medien wie dem rechtspopulistischen Online-Portal Nius von "Gegnern" und "Feinden der Demokratie" gesprochen. Außerdem hinterfragte der CDU-Politiker die Sorgfalt der Recherche. In Artikeln des Portals, mit denen er "irgendetwas zu tun" habe, stimme in der Regel nichts. Sie seien "vollkommen faktenfrei".

Die hinter Nius stehende Betreibergesellschaft wandte sich daraufhin an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG), um dem Bundesland zu verbieten, Teile der Aussagen Günthers zu verbreiten und um deren Widerruf zu erreichen. Sie beanstandete, Günther habe mit seinen Aussagen als Ministerpräsident gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen und die Grundrechte von Nius verletzt.
Spoiler
Hat nicht als Minister gehandelt
Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des VG vom 5. Februar 2026, wie das OVG mittelte. Darin waren die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt worden. Günther habe die angegriffenen Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker.

Der 6. Senat des OVG betonte in seinem Beschluss, dass das VG den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab zur Beurteilung der streitigen Äußerung angewendet habe. Es hebe die Doppelrolle von Amtsinhabern hervor. Eine sich äußernde Amtsperson sei als Amtsinhaber an das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot gebunden.

Zugleich könne sie aber auch als Parteipolitiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson auftreten, der das Recht auf Meinungsfreiheit zukomme. Dies gelte insbesondere in Talkrunden, die in der Regel dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienten. Daher sei jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten. Dem sei das Verwaltungsgericht hier nachgekommen, betone der Senat.

"Sieg für die Meinungsfreiheit"
Günther selbst reagierte nach dieser Entscheidung erfreut. "Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit", sagte er auf Nachfrage. "Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden. Das macht hoffentlich vielen Menschen Mut. Ich lasse mir auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern."

Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: "Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Für Äußerungen des Ministerpräsidenten wird eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Die reale Außenwirkung des Auftritts wird als unerheblich abgetan, Hoheitszeichen und die Übernahme der Reisekosten durch das Land semantisch wegdefiniert. Wir werden die Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen."

Quelle: ntv.de, mwa/dpa/AFP
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https://www.n-tv.de/politik/Nius-verliert-Prozess-gegen-Ministerpraesident-Guenther-id30748513.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2299 am: 24. April 2026, 13:42:35 »
Und wieder verloren.  :dance:

Hin und wieder wehrt sich auch mal jemand gegen den Dreck (Bezahlschranke):




https://www.spiegel.de/wirtschaft/saemtlich-unwahr-vor-gericht-verliert-nius-gegen-kantinenbetreiberin-a-66d37801-2063-4d78-bd8b-e28cc20d92b0
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2301 am: 24. April 2026, 21:43:33 »
https://www.bild.de/regional/halle-saale/neonazi-unzufrieden-liebich-schickt-jammer-post-aus-dem-knast-69e9efc8af304ad3eb22997f

Eine Tüte Mitleid bitte!
Oh, hab meine irgendwie alle verlegt. Und Amazon hat auch keine lieferbar.
Dann halt nicht.


Interessant, wenn sogar die B*** etwas von "rechter Hetzer" schreibt...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2302 am: 24. April 2026, 22:58:17 »
https://www.bild.de/regional/halle-saale/neonazi-unzufrieden-liebich-schickt-jammer-post-aus-dem-knast-69e9efc8af304ad3eb22997f

Wer nicht auf bild.de klicken will, unten ist der Volltext. Lustig ist ja auch, dass er sich nicht nach Deutschland ausliefern lassen wollte. Denkt er da jetzt möglicherweise anders?

Spoiler
Liebich schickt Jammer-Post aus der Zelle

Ob als Mann oder Frau – eins ist der deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich (55) nie gewesen: kleinlaut. Nach zwei Wochen in Auslieferungshaft im Horror-Gefängnis von Pilsen-Bory ist er es aber offenbar geworden. Der rechte Hetzer meldet sich jetzt mit Jammerbriefen aus dem härtesten Männergefängnis Tschechiens.

Mangelnde Privatsphäre, Maskenpflicht und rigide Gefängnisregeln verhageln Liebich, der zuletzt noch seine Auslieferung nach Deutschland verweigerte, gründlich die Laune. Besonders die Tatsache, dass ein erster genehmigter persönlicher Besuch am 13. Hafttag „hinter Glas mit Telefonhörer stattzufinden habe“, moniert der Neonazi in einem Schreiben, das seine Vertrauten im Internet öffentlich machten. Hintergrund der verschärften Besuchsregelung ist offenbar eine von Liebich verweigerte, routinemäßige Blut- und Röntgenuntersuchung. „Seitdem muss ich jeden Gang mit FFP2-Maske machen, weil sie denken, ich habe offene TBC“, jammerte der Deutsche in einem früheren Post.

Wärterinnen beim Duschen belustigt

Zudem sei Liebich von zwei schmunzelnden Wärterinnen ungeniert beim Duschen beaufsichtigt worden. „Ich lasse die Legalität prüfen und schreibe dazu eine Beschwerde“, ereifert sich der Auslieferungshäftling, der in Deutschland seinen Geschlechtseintrag auf „weiblich“ ändern ließ. Die Führung des gefürchteten Pilsener Gefängnisses hält nach BILD-Informationen wenig von den Extratouren, lässt Liebich aber weitgehend ungerührt lamentieren. Der stellvertretende Gefängnisdirektor Martin Černý dementiert weder Maskenpflicht noch die Verschärfung der Besuchsregel. „Ich kommentiere all das nicht“, erklärt Černý ganz ohne Aufregung auf BILD-Nachfrage.

Jetzt sollen die Medien helfen

Um seine Situation zu verbessern, ruft Liebich nun sogar nach der Presse. „Ich werde über die Zustände in diesem Zuchthaus meine Medienblockade aufheben und Fragen diesbezüglich beantworten. Das gilt für alle Medien“, lässt er abschließend mitteilen und gibt seine aktuelle Adresse im Horror-Gefängnis an.

Mit 1200 SchwerkriminellenLiebich im härtesten Männerknast Tschechiens

Neonazi Liebich sitzt in Tschechien in Auslieferungshaft im Gefängnis Bory.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Eigentlich hätte er seine Haftstrafe, unter anderem wegen wiederholter Volksverhetzung, bereits am 29. August vergangenen Jahres antreten sollen. Doch Liebich erschien nicht zum Haftantritt und tauchte unter. Nach monatelanger Flucht wurde er am 9. April im westböhmischen Dorf Krasna gefasst. Bei einem Liebesbesuch seiner Freundin.
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Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2303 am: 24. April 2026, 23:04:37 »
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Interessiert NIUS nur am Rande! Die Anwalts-/Gerichtskosten hat das Agitieren mit Sicherheit mehrfach eingespielt. Oder anders, das ist alles einkalkuliert und auf nackte Zahlen, sprich auf Gewinn><Verlust runtergebrochen. Und solange es sich rechnet, solange es Leser>Leserkommentare, also Traffic generiert, generiert es auch Aufmerksamkeit und Werbeschaltungen und/oder "Spender" und somit Geld.

Aber solange sich das "Folg" verstanden fühlt ist es ihm egal, ob jmd. damit und auf ihre Kosten Geld scheffelt, vergl. Donnie und sein "Ich verzichte auf das Salär des POTUS" oder Addi mit der gleichen Masche. Das NIUS, Donnie oder Addi ein Vielfaches durch andere Quellen verdienen/verdient haben ist dabei nebensächlich und fällt unter "Er spriicht die Wahrheit, ist alles nicht so schlimm, hat er für seine aufopferungsvolle Arbeit verdient!"
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2304 am: 25. April 2026, 08:45:36 »
Zitat
Bericht zu Potsdamer Treffen
„Correctiv“-Enthüllungen: Was ist wahr und was übertrieben?

24. April 2026, 15:53 Uhr||

Was darf Journalismus? Mit dieser Frage haben sich zwei Gerichte anlässlich der „Correctiv“-Reportage aus dem Jahr 2024 befasst.

Das Medienunternehmen „Correctiv“ löste 2024 mit einer Reportage über das Potsdamer „Remigration“-Treffen bundesweite Proteste aus. Zwei Landgerichte monieren nun Schludrigkeiten in der Darstellung. Doch das heißt nicht, dass sie falsch ist.

Von Ronen Steinke

Ein Problem, das in Zeiten der medialen Ausdifferenzierung immer häufiger wird: Wenn so viele Leute durcheinanderreden und ihre Version der „Wahrheit“ hinauströten, und allesamt bei voller Lautstärke, angriffslustig, teils auch mit unübersehbarem Missionseifer, dann ist es gar nicht so leicht zu beantworten, welche Version am Ende eigentlich hängen bleibt. Also: bei einem selbst. Als Leser, als Leserin. Was merkt man sich? Außer dem Getöse, natürlich. Und haben Gerichte noch irgendeine Chance, die „Wahrheit“ zu beschützen?
Spoiler
Einer der wahrscheinlich bedeutsamsten journalistischen Artikel der vergangenen Jahre gilt inzwischen als hochumstritten. Es war eine Reportage, die den Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ trug. Der Schauplatz war ein familiengeführtes Hotel in Potsdam, ein Konferenzraum in altmodischem Glanz. Eine Standuhr an der Wand, ein fein geschnitztes Spinett in der Ecke – das bildete die Kulisse. Ein Reporter des jungen Medienunternehmens Correctiv lauschte und spähte, wohl mit versteckter Kamera, wie hier am 25. November 2023 eine illustre Runde zusammenkam.

In diesem Hotel in Potsdam fand im November 2023 das umstrittene Treffen statt, über das „Correctiv“ berichtete.

Jens Kalaene
Mit dabei waren AfD-Politiker, unter ihnen der damalige persönliche Referent der Parteichefin Alice Weidel, sowie bekannte Rechtsextremisten, aber auch einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion. In der Reportage beschrieb Correctiv, wie über einen angeblichen Masterplan beraten worden sei, eine düstere politische Fantasie. Das erklärte Ziel: die „Remigration“ von Menschen, die einst nach Deutschland eingewandert sind, oder von Nachfahren solcher Menschen.

Bei den Demonstrationen waren so viele Menschen auf den Straßen wie schon lange nicht mehr
Von Vertreibungsideen ist hinterher in der medialen Rezeption die Rede. Von der „Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit“ spricht etwa am 10. Januar 2024 im „Heute-Journal“ des ZDF die Moderatorin Marietta Slomka. Die Reportage nehmen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland zum Anlass, um zu Demonstrationen auf die Straße zu gehen, so viele wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Geeint von dem Wunsch, einer rassistisch enthemmten Minderheit zu zeigen, dass sie noch immer eine Minderheit sei. Ein verbreiteter Plakat-Slogan dabei lautet: „Remigriert euch ins Knie“.

War diese Reportage korrekt? Nun ja. Der Correctiv-Text ist in vielerlei Hinsicht „überverkauft“ gewesen, wie das Journalisten manchmal in ihrem Jargon nennen. Das ist eine Sünde, derer sich vor allem Boulevardmedien oft schuldig machen. Die Sensation wird ein bisschen sensationeller dargestellt, als sie in Wirklichkeit ist. An dem „Geheimplan“ war in Wahrheit nichts geheim. Martin Sellner, 37 Jahre alt, der Kopf der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, der in dem Potsdamer Hotel zum Thema „Remigration“ referiert hatte, hielt solche Vorträge sogar des Öfteren. Ganz offen. Er publizierte auch dazu.

Die Teilnehmer in Potsdam hörten Sellner zu, spendeten Applaus, diskutierten aber hinterher auch kontrovers mit ihm, wie in dem Correctiv-Text sogar zu lesen war. Im Vorspann des Berichts stand zwar: Die Teilnehmer „planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. Auf kritische Nachfragen hin musste Correctiv aber schnell zugeben: Nein, nicht alle Teilnehmer „planten“ das. Sondern nur der besagte Martin Sellner und der Konferenz-Gastgeber Gernot Mörig, ein Zahnarzt. Aus dem Werben von zwei Personen für einen „Plan“ hatte Correctiv die Planung aller Teilnehmer gemacht.

Der Pressekodex verlangt von Journalisten die „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“
Es sind solche Schludrigkeiten oder, ernster gesagt, Übertreibungen, die nach geltendem Presserecht selbstverständlich auch dann nicht legitimer werden, wenn Journalisten ein ehrenwertes Anliegen zu verfolgen meinen. Ehrenwert wäre die „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“, wie es im Pressekodex gleich im ersten Satz heißt und von Zivilgerichten auch mit zunehmender Strenge eingefordert wird. So haben einige der von Correctiv angeprangerten Konferenzteilnehmer es leicht gehabt, vor Gericht zu ziehen. Schon im vergangenen Januar pfiff das Landgericht Hamburg die Correctiv-Journalisten in einigen, wenigen Punkten zurück. Nun ist das Landgericht Berlin II gefolgt. Seit wenigen Tagen liegt seine 29 Seiten starke Urteilsbegründung vor (Aktenzeichen 27 O 379/25).

Zu den Übertreibungen, die das Berliner Gericht moniert, zählt: Die Correctiv-Journalisten schrieben am Ende ihrer Reportage zusammenfassend von einem „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ – nachdem sie zuvor aber ausführlich geschildert hatten, dass der Redner Martin Sellner jene Einwandererkinder mit deutschem Pass, die er „nicht-assimiliert“ nennt, keineswegs ausweisen, sondern „nur“ mit schikanösen („maßgeschneiderten“) Gesetzen zum Beispiel gegen ihre islamische Religion vergraulen wolle. Stichwort: „freiwillige“ Ausreise.

Wegekeln ist eine Sache, Ausweisen eine andere. Das ist nicht dasselbe, kritisiert das Berliner Gericht. Das Gericht akzeptiert auch nicht die Ausrede der Correctiv-Journalisten, dass sie sich hier sprachliche Freiheiten nehmen wollten, um eine eigene „Wertung“ auszudrücken.

Das triumphierende Getöse, das nun nicht nur AfD-Politiker anstimmen, führt von der Wahrheit weg
Gleichzeitig ist bemerkenswert: Ein Jahr zuvor hatten die Hamburger Richter das noch nicht so strikt gesehen. Aus ihrer Sicht war zumindest die Aussage über einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen, sondern durchaus als zulässige Wertung. Schließlich gab es im Correctiv-Text eine lange Vorrede. Die Leserinnen und Leser hatten also alle Fakten zur Hand. Wie viel Textverständnis und kritische Wachheit man ihnen dann zutrauen (oder abverlangen) möchte – da scheiden sich offenbar die juristischen Geister. Es ist eine Interpretationsfrage – und im Fall des Hamburger wie des Berliner Urteils im Übrigen auch noch nicht rechtskräftig.

Vor allem aber: Das triumphierende Getöse, das seither nicht nur AfD-Politiker anstimmen, führt von der Wahrheit eher weiter weg. Ein Beispiel ist der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei im Auftrag einer AfD-Abgeordneten geklagt hat. Er frohlockte auf X: „Mit dieser Urteilsbegründung ist Correctiv erledigt.“ Der Anwalt setzte den juristischen Kampf mit publizistischen Mitteln fort – viel sensationsheischender aber, als Correctiv es je war. Denn Höcker setzte noch einen drauf: „Es handelt sich bei diesem linksradikalen Aktivistenkollektiv um eine komplett unseriöse Fakenews-Bude, die im Tarnkleid des Journalismus agiert und den Ruf echter Journalisten beschädigt.“

Der Bericht schildert einen – realen – Schulterschluss von Rechtsextremen, AfD- und CDU-Leuten
Das ist eine arge Übertreibung, bedenkt man, dass Correctiv in den 13 Jahren seiner Existenz nicht annähernd so oft presserechtlich verurteilt worden ist, wie die Bild-Zeitung es gelegentlich in einem einzigen Monat erlebt. Ebenso zweifelhaft ist es, wenn nun Julius Böhm, Redakteur der Online-Plattform Nius, formuliert: „Millionen Menschen waren wegen einer Fake-Geschichte auf der Straße.“ Nein, Millionen Menschen waren nicht wegen einer Fake-Geschichte auf der Straße. Sondern wegen eines sehr realen Problems: Rassismus.

Wenn man alle Übertreibungen abzieht, die sich die Correctiv-Journalisten vorwerfen lassen müssen, dann bleibt ihre Reportage immer noch ein Bericht über einen – realen – Schulterschluss von Rechtsextremen, AfD- bis hin zu CDU-Leuten und einen – realen – menschenverachtenden Plan.

Auch das Vergraulen von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, also das Wegekeln auf legalem oder pseudolegalem Wege mit „maßgeschneiderten“ Gesetzen zur Schikane à la Martin Sellner ist mit einer Demokratie nicht vereinbar. Daran haben Millionen Menschen in Deutschland Anstoß genommen und tun es weiterhin. Und die Correctiv-Recherche war für viele von ihnen ein Anlass, um dies einmal gemeinsam zu artikulieren.
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https://www.sueddeutsche.de/politik/correctiv-journalismus-potsdam-remigration-urteil-li.3470843
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2305 am: 30. April 2026, 09:00:22 »
Liebich und seine nützlichen ♥♥♥en wieder am jammern, er wird gefoltert #mussmanwissen

Zitat
Eilmeldung: Hilferuf aus dem Gefängnis! Marla-Svenja Liebich droht Folter in Tschechen-Knast!

Jetzt aktiv werden und online für die Gesundheit der Widerstandskämpferin einsetzen!

Soeben erreichte uns ein Hilferuf von @MarlaSvenjaL
 , derzeit in der JVA Pilsen in Tschechien inhaftiert: Schon am Mittwochmorgen (29. April 2026) wollen die Behörden, möglicherweise auf Druck der BRD und unter Androhung von Gewalt, ein Zwangs-Röntgen, sowie eine Blutentnahme durchführen. Ein klarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der ohne Zustimmung nicht erfolgen darf!

Marla-Svenja Liebich bittet deshalb um eure SOFORTIGE Unterstützung, um so einen großen Druck aufzubauen, dass die Maßnahmen, die bereits in wenigen Stunden beginnen, abgesagt werden.

1.) Schreibt bitte E-Mails an die JVA, sowie die tschechische Botschaft in Deutschland und die deutsche Botschaft in Tschechien, um gegen die Maßnahme zu protestieren: [email protected]; [email protected]; [email protected]

2.) Ruft ab Mittwochfrüh in der JVA an, um euch beim Direktor Drahoslav Zervinka persönlich über die Maßnahmen zu beschweren: 00420 / 377 660 111 (ab 8 Uhr besetzt)

3.) Unterschreibt die Online-Petition
 , um noch mehr Aufmerksamkeit für den Fall zu schaffen.

Wichtig: Bitte bei allen Mails den Namen Marla-Svenja Liebich und das Geburtsdatum 19.09.1970 angeben, damit eine Zuordnung stattfinden kann!

Leitet die Nachricht an andere Mitstreiter weiter, es braucht jetzt unsere geballte Solidarität!

https://x.com/freiesachsen_/status/2049205782760050689?s=20
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline califix

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2306 am: 30. April 2026, 09:18:18 »
Ich vermisse den Aufruf zu Spenden.
Marlas einzigartiger Charme und ihr liebreizendes Wesen sei der tschechischen Justiz noch einige Tage gegönnt. Schließlich war es ihr sehnlichster Wunsch, nicht zu schnell in die BRD-Diktatur zurückzukehren.
 
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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2307 am: 30. April 2026, 09:49:06 »
Liebich und seine nützlichen ♥♥♥en wieder am jammern, er wird gefoltert #mussmanwissen

Es wird Svenja bestimmt auch ganz viel nutzen, wenn da möglichst viele Deppen versuchen, den Direktor anzurufen und ihn möglicherweise beschimpfen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2308 am: 30. April 2026, 10:17:50 »
Es sei darauf hingewiesen, dass im deutschen Knast genau die gleichen Aufnahmeuntersuchungen anstehen:

Zitat
1Die ärztliche Untersuchung erstreckt sich auch auf Hinweise für das Vorliegen gefährlicher übertragbarer Krankheiten, insbesondere auf eine Blutentnahme zur Untersuchung auf HIV, Hepatitis B und Hepatitis C. 2Den Gefangenen ist mitzuteilen, welchem Zweck die Blutentnahme dient. 3Sie sind erforderlichenfalls zu belehren, dass gemäß § 36 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, Personen, die in einer Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden, verpflichtet sind, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten zu dulden. 4Wird bei einer Verweigerung der Blutentnahme durch den Gefangenen oder die Gefangene auf eine zwangsweise Durchführung der Untersuchung verzichtet, ist bei fehlenden entgegenstehenden Erkenntnissen von einer Infektiosität des oder der Gefangenen auszugehen. 5Von der Blutentnahme kann abgesehen werden, wenn schon bei der Aufnahmeuntersuchung anzunehmen ist, dass der oder die Gefangene voraussichtlich vor dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses entlassen wird, oder wenn während der laufenden Haft die Untersuchung bereits in einer anderen Justizvollzugsanstalt durchgeführt wurde und das Ergebnis hierüber vorliegt. 6Der Anstaltsarzt oder die Anstaltsärztin entscheidet, ob weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Untersuchung erstreckt sich auch auf eine ansteckungsfähige Tuberkulose der Atmungsorgane.

Zitat aus: Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Strafvollzugsgesetz (VVBayStVollzG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 1. Juli 2008, Az. 4430 - VII a - 4696/08
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2309 am: 30. April 2026, 10:22:07 »
Es wird Svenja bestimmt auch ganz viel nutzen, wenn da möglichst viele Deppen versuchen, den Direktor anzurufen und ihn möglicherweise beschimpfen.

Auch wenn der Direktor vermutlich, wie so viele andere Tschechen auch, des Deutschen mächtig ist, würde ich an seiner Stelle auf Durchzug schalten und nur über die Amtssprache kommunizieren. Dann erledigen sich die Anrufe jeweils recht schnell.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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