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Einer der wahrscheinlich bedeutsamsten journalistischen Artikel der vergangenen Jahre gilt inzwischen als hochumstritten. Es war eine Reportage, die den Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ trug. Der Schauplatz war ein familiengeführtes Hotel in Potsdam, ein Konferenzraum in altmodischem Glanz. Eine Standuhr an der Wand, ein fein geschnitztes Spinett in der Ecke – das bildete die Kulisse. Ein Reporter des jungen Medienunternehmens Correctiv lauschte und spähte, wohl mit versteckter Kamera, wie hier am 25. November 2023 eine illustre Runde zusammenkam.
In diesem Hotel in Potsdam fand im November 2023 das umstrittene Treffen statt, über das „Correctiv“ berichtete.
Jens Kalaene
Mit dabei waren AfD-Politiker, unter ihnen der damalige persönliche Referent der Parteichefin Alice Weidel, sowie bekannte Rechtsextremisten, aber auch einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion. In der Reportage beschrieb Correctiv, wie über einen angeblichen Masterplan beraten worden sei, eine düstere politische Fantasie. Das erklärte Ziel: die „Remigration“ von Menschen, die einst nach Deutschland eingewandert sind, oder von Nachfahren solcher Menschen.
Bei den Demonstrationen waren so viele Menschen auf den Straßen wie schon lange nicht mehr
Von Vertreibungsideen ist hinterher in der medialen Rezeption die Rede. Von der „Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit“ spricht etwa am 10. Januar 2024 im „Heute-Journal“ des ZDF die Moderatorin Marietta Slomka. Die Reportage nehmen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland zum Anlass, um zu Demonstrationen auf die Straße zu gehen, so viele wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Geeint von dem Wunsch, einer rassistisch enthemmten Minderheit zu zeigen, dass sie noch immer eine Minderheit sei. Ein verbreiteter Plakat-Slogan dabei lautet: „Remigriert euch ins Knie“.
War diese Reportage korrekt? Nun ja. Der Correctiv-Text ist in vielerlei Hinsicht „überverkauft“ gewesen, wie das Journalisten manchmal in ihrem Jargon nennen. Das ist eine Sünde, derer sich vor allem Boulevardmedien oft schuldig machen. Die Sensation wird ein bisschen sensationeller dargestellt, als sie in Wirklichkeit ist. An dem „Geheimplan“ war in Wahrheit nichts geheim. Martin Sellner, 37 Jahre alt, der Kopf der rechtsextremen „Identitären Bewegung“, der in dem Potsdamer Hotel zum Thema „Remigration“ referiert hatte, hielt solche Vorträge sogar des Öfteren. Ganz offen. Er publizierte auch dazu.
Die Teilnehmer in Potsdam hörten Sellner zu, spendeten Applaus, diskutierten aber hinterher auch kontrovers mit ihm, wie in dem Correctiv-Text sogar zu lesen war. Im Vorspann des Berichts stand zwar: Die Teilnehmer „planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. Auf kritische Nachfragen hin musste Correctiv aber schnell zugeben: Nein, nicht alle Teilnehmer „planten“ das. Sondern nur der besagte Martin Sellner und der Konferenz-Gastgeber Gernot Mörig, ein Zahnarzt. Aus dem Werben von zwei Personen für einen „Plan“ hatte Correctiv die Planung aller Teilnehmer gemacht.
Der Pressekodex verlangt von Journalisten die „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“
Es sind solche Schludrigkeiten oder, ernster gesagt, Übertreibungen, die nach geltendem Presserecht selbstverständlich auch dann nicht legitimer werden, wenn Journalisten ein ehrenwertes Anliegen zu verfolgen meinen. Ehrenwert wäre die „wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit“, wie es im Pressekodex gleich im ersten Satz heißt und von Zivilgerichten auch mit zunehmender Strenge eingefordert wird. So haben einige der von Correctiv angeprangerten Konferenzteilnehmer es leicht gehabt, vor Gericht zu ziehen. Schon im vergangenen Januar pfiff das Landgericht Hamburg die Correctiv-Journalisten in einigen, wenigen Punkten zurück. Nun ist das Landgericht Berlin II gefolgt. Seit wenigen Tagen liegt seine 29 Seiten starke Urteilsbegründung vor (Aktenzeichen 27 O 379/25).
Zu den Übertreibungen, die das Berliner Gericht moniert, zählt: Die Correctiv-Journalisten schrieben am Ende ihrer Reportage zusammenfassend von einem „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ – nachdem sie zuvor aber ausführlich geschildert hatten, dass der Redner Martin Sellner jene Einwandererkinder mit deutschem Pass, die er „nicht-assimiliert“ nennt, keineswegs ausweisen, sondern „nur“ mit schikanösen („maßgeschneiderten“) Gesetzen zum Beispiel gegen ihre islamische Religion vergraulen wolle. Stichwort: „freiwillige“ Ausreise.
Wegekeln ist eine Sache, Ausweisen eine andere. Das ist nicht dasselbe, kritisiert das Berliner Gericht. Das Gericht akzeptiert auch nicht die Ausrede der Correctiv-Journalisten, dass sie sich hier sprachliche Freiheiten nehmen wollten, um eine eigene „Wertung“ auszudrücken.
Das triumphierende Getöse, das nun nicht nur AfD-Politiker anstimmen, führt von der Wahrheit weg
Gleichzeitig ist bemerkenswert: Ein Jahr zuvor hatten die Hamburger Richter das noch nicht so strikt gesehen. Aus ihrer Sicht war zumindest die Aussage über einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen, sondern durchaus als zulässige Wertung. Schließlich gab es im Correctiv-Text eine lange Vorrede. Die Leserinnen und Leser hatten also alle Fakten zur Hand. Wie viel Textverständnis und kritische Wachheit man ihnen dann zutrauen (oder abverlangen) möchte – da scheiden sich offenbar die juristischen Geister. Es ist eine Interpretationsfrage – und im Fall des Hamburger wie des Berliner Urteils im Übrigen auch noch nicht rechtskräftig.
Vor allem aber: Das triumphierende Getöse, das seither nicht nur AfD-Politiker anstimmen, führt von der Wahrheit eher weiter weg. Ein Beispiel ist der Kölner Medienrechtsanwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei im Auftrag einer AfD-Abgeordneten geklagt hat. Er frohlockte auf X: „Mit dieser Urteilsbegründung ist Correctiv erledigt.“ Der Anwalt setzte den juristischen Kampf mit publizistischen Mitteln fort – viel sensationsheischender aber, als Correctiv es je war. Denn Höcker setzte noch einen drauf: „Es handelt sich bei diesem linksradikalen Aktivistenkollektiv um eine komplett unseriöse Fakenews-Bude, die im Tarnkleid des Journalismus agiert und den Ruf echter Journalisten beschädigt.“
Der Bericht schildert einen – realen – Schulterschluss von Rechtsextremen, AfD- und CDU-Leuten
Das ist eine arge Übertreibung, bedenkt man, dass Correctiv in den 13 Jahren seiner Existenz nicht annähernd so oft presserechtlich verurteilt worden ist, wie die Bild-Zeitung es gelegentlich in einem einzigen Monat erlebt. Ebenso zweifelhaft ist es, wenn nun Julius Böhm, Redakteur der Online-Plattform Nius, formuliert: „Millionen Menschen waren wegen einer Fake-Geschichte auf der Straße.“ Nein, Millionen Menschen waren nicht wegen einer Fake-Geschichte auf der Straße. Sondern wegen eines sehr realen Problems: Rassismus.
Wenn man alle Übertreibungen abzieht, die sich die Correctiv-Journalisten vorwerfen lassen müssen, dann bleibt ihre Reportage immer noch ein Bericht über einen – realen – Schulterschluss von Rechtsextremen, AfD- bis hin zu CDU-Leuten und einen – realen – menschenverachtenden Plan.
Auch das Vergraulen von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, also das Wegekeln auf legalem oder pseudolegalem Wege mit „maßgeschneiderten“ Gesetzen zur Schikane à la Martin Sellner ist mit einer Demokratie nicht vereinbar. Daran haben Millionen Menschen in Deutschland Anstoß genommen und tun es weiterhin. Und die Correctiv-Recherche war für viele von ihnen ein Anlass, um dies einmal gemeinsam zu artikulieren.