Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 185319 mal)

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Die Polizei hat gestern einen Waffenhändler überprüft, der in Markt Indersdorf ein Grundstück angemietet hatte. Während ihrer Razzia betraten die Ermittler auch die Wohnung des Vermieters. Und waren sprachlos. Der Mann hortete in einem Raum Unmengen von Nazi-Devotionalien, darunter eine Dose Zyklon B und eine KZ-Häftlingsuniform.

Markt Indersdorf – Um 7 Uhr früh schwärmen gestern 60 Beamte des Landeskriminalamts sowie der Bereitschaftspolizei Dachau auf einem 2500 Quadratmeter großen Grundstück in der Nähe des Bahnhofs Markt Indersdorf im Landkreis Dachau aus. Ihr Auftrag: Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft Potsdam in Brandenburg. Sie sollen einen Teil des Grundstücks durchsuchen, den ein 58-jähriger Brandenburger Militariahändler im Dachauer Hinterland angemietet hat. Eine Routineaktion, eigentlich. Doch was die Ermittler finden, macht sie fassungslos.

Im Zuge der Razzia wird der 34-jährige Vermieter des Händlers als Zeuge befragt. Und als die Polizisten in dessen Wohnung im Hauptgebäude schauen, sind sie baff. Ludwig Waldinger, langjähriger Pressesprecher des LKA und so manches gewohnt, nennt die Details: „In einem Raum, direkt neben der Wohnung, stehen Uniformteile aus dem Dritten Reich, unter anderem eine KZ-Häftlingsuniform. Daneben steht eine leere Dose mit der Aufschrift Zyklon B. Zahlreiche Rangabzeichen der SS und der SA, Uniformen, massenweise Nazi-Literatur, Maschinengewehre, Langwaffen, die an der Wand montiert sind. Alles, was man sich vorstellen kann, was aus dieser Zeit gesammelt werden könnte.“
Im Zuge der Razzia wird der 34-jährige Vermieter des Händlers als Zeuge befragt. Und als die Polizisten in dessen Wohnung im Hauptgebäude schauen, sind sie baff. Ludwig Waldinger, langjähriger Pressesprecher des LKA und so manches gewohnt, nennt die Details: „In einem Raum, direkt neben der Wohnung, stehen Uniformteile aus dem Dritten Reich, unter anderem eine KZ-Häftlingsuniform. Daneben steht eine leere Dose mit der Aufschrift Zyklon B. Zahlreiche Rangabzeichen der SS und der SA, Uniformen, massenweise Nazi-Literatur, Maschinengewehre, Langwaffen, die an der Wand montiert sind. Alles, was man sich vorstellen kann, was aus dieser Zeit gesammelt werden könnte.“
Die Staatsanwaltschaft Potsdam schaut dem Mann schon länger auf die Finger. Sie führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz, „in dessen Verlauf bereits im Januar umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Jüterbog stattfanden“, sagt Friederike Morich, Pressesprecherin und Staatsanwältin. Experten müssten nun prüfen, ob er sich strafbar gemacht habe, ergänzt LKA-Mann Waldinger. Als Extremist gelte der Händler bislang nicht. Wegen waffenrechtlicher Delikte gehen das LKA und die Staatsanwaltschaft München II nun gegen den 34-jährigen Vermieter vor, bei dem es sich „um einen Sammler handeln dürfte“, sagt Waldinger. Allerdings: „Der Besitz der Nazi-Devotionalien ist nicht strafbar, solange man sie nicht öffentlich zeigt. Sammeln ist leider nicht verboten“, erklärt Waldinger.
Der LKA-Mann sagt aber auch, dass es „sehr genaue Vorschriften gibt, wie diese Waffen entschärft werden müssen, damit man sie auch sammeln darf“. Deshalb würden alle Waffen von Gutachtern sorgfältig überprüft. Das gilt im Übrigen auch für die Dose mit Zyklon B, einem Giftgas, das von den Nazis zum industriell organisierten Massenmord eingesetzt wurde.

https://www.merkur.de/lokales/dachau/nazi-devotionalien-bei-razzia-in-wohnung-in-indersdorf-entdeckt-94292974.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Einmal Professor, immer Professor?

Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker gilt als Liebling der Rechten, an seiner Hochschule ist er weniger gefragt. Nun ist sein Titel als Professor in Gefahr, doch Höcker wehrt sich.

Von Jürgen Dahlkamp
10.05.2026, 06.48 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/medienanwalt-ralf-hoecker-uni-erkennt-professorentitel-ab-a-03b72b72-5293-4b52-a692-c49383bd9928
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Einmal Professor, immer Professor?

Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker gilt als Liebling der Rechten, an seiner Hochschule ist er weniger gefragt. Nun ist sein Titel als Professor in Gefahr, doch Höcker wehrt sich.

Von Jürgen Dahlkamp
10.05.2026, 06.48 Uhr
https://www.spiegel.de/panorama/medienanwalt-ralf-hoecker-uni-erkennt-professorentitel-ab-a-03b72b72-5293-4b52-a692-c49383bd9928

Siehe Spoiler.

Spoiler
Einmal Professor, immer Professor?

In der bunten Welt der Medienanwälte, wo der Starruhm der Kläger gern mal abfärbt auf die Eitelkeit der Advokaten, ist Ralf Höcker – Professor Dr. Ralf Höcker – so etwas wie die deutsche Nummer zwei. Der Kölner kommt, was große Namen auf der Mandantenliste angeht, gefühlt gleich hinter dem Berliner Promi-Paten Christian Schertz. Auch der ist natürlich ein Professor Dr., wie bestimmt ein Dutzend weiterer Anwälte in der überschaubaren Branche. Offenbar schmeichelt so eine Titelsammlung dem Ego. Und im Kampf um schöne Aufträge und gegen hässliche Medienberichte sorgt der Prof. Dr. für die Art von Reputation, die manchen Klienten eher abgeht.
Das gilt erst recht bei einigen von Höckers Mandanten. Er vertritt zwar auch die Model-Macherin Heidi Klum oder den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Aber im Prinzip nimmt er jeden, der zahlt. »Ein Anwalt mit Berufsethos«, sagte Höcker mal dem Deutschlandfunk, »muss bereit sein, Hitler gegen Stalin zu vertreten und Stalin gegen Hitler. Und zwar je nachdem, wer als Erster anruft.«

Erdoğan, die AfD – Hauptsache, einer ruft an
Anrufen ließ zum Beispiel der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, der bei einem Schmähgedicht des Komikers Jan Böhmermann keinen Spaß verstand. Oder die Spitze der AfD, die sich mehrfach einen Anwalt aus der Kanzlei Höcker nahm. Ebenfalls im Portfolio: ein Professor der Bundespolizei aus Lübeck, dem öffentlich vorgeworfen wird, zu weit rechts zu stehen. Eine Zeitlang tat sich die Kanzlei mit dem umstrittenen Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen zusammen, dockte ihn als Berater an. Nicht zu vergessen, dass Höcker – Professor Dr. Höcker – auch mal Pressesprecher der erzkonservativen Werteunion war.
Allerdings ist Höckers Titel als Professor nun in Gefahr. Die CBS University for Applied Sciences, eine private Kölner Wirtschaftshochschule, hat ihn widerrufen, und das schon im März 2024. Weiterführen darf er den Titel seitdem nur noch, weil er vor dem Kölner Verwaltungsgericht dagegen geklagt hat; solange das Verfahren läuft, ist die Entscheidung der Hochschule ausgesetzt.
Offiziell dreht sich der Streit darum – und nur darum –, dass Höcker seit 2020 keine Vorlesungen mehr gehalten, keine Seminare mehr gegeben hat. Das ist zumindest die Lesart, die sich in Schriftsätzen der Uni ans Gericht widerspiegelt. Ob in Wahrheit nicht auch Höckers Mandate und sein entsprechender Ruf eine Rolle spielen, bleibt dagegen Spekulation, solange weder Höcker noch die Hochschule dazu auch nur ein Wort sagen wollen.

Professor ohne Habilitation
Aber der Reihe nach: 2009 hatte die Europäische Fachhochschule, eine Vorgängerin der CBS, Höcker zum Professor ernannt. Eine Habilitation hatte er nicht geschrieben, die wird bei Fachhochschulen allerdings auch nicht verlangt; fünf Jahre im Beruf können reichen. Das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen stimmte zu. Höcker war angestellt, lehrte vor allem Medienrecht, bis 2014. Da endete das feste Arbeitsverhältnis, der Titel aber blieb: Aus dem angestellten Professor wurde ein unbezahlter Honorarprofessor an der CBS, wieder nickte das Ministerium die Sache ab.

Tatsächlich lehrte Höcker weiter, wenn auch weniger als vorher. Doch 2020 war Schluss. Was zunächst nach einer Coronapause aussah, entpuppte sich als Aus. Höcker fragte nach, wollte weitermachen. Doch im November 2020 teilte ihm die Uni mit: Ein »Media Law-Kurs«, wie ihn Höcker gab, sei aktuell »nicht eingeplant«, bei Bedarf melde man sich »gerne in der Zukunft« wieder bei ihm.
Dazu kam es nie. Stattdessen teilte ihm die Hochschule einen Beschluss aus dem März 2024 mit: Weil er nicht mehr an der CBS lehre, habe sie ihm den Professorenstatus entzogen. Und damit das Recht, sich noch Professor zu nennen. Zwar räumte die Hochschule später ein, es sei nicht seine schuld, dass seine Vorlesung gestrichen worden sei; das tue aber nichts zur Sache.

Warum sie bei Höcker durchzieht, will die CBS nicht sagen
Rückendeckung bekommt die CBS grundsätzlich vom Land NRW. Dort heißt es, »für die Führung der Bezeichnung Professor« sei »eine aktuell bestehende Lehrtätigkeit regelmäßig Voraussetzung«. Und zweiter Punkt: »Die Rücknahme und den Widerruf der Bezeichnung« dürften die Hochschulen selbst regeln. Allerdings schreibt das Wissenschaftsministerium auch: »Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung« zur Lehre sollte schon vorliegen.
Tatsächlich hat die CBS die Sache selbst in die Hand genommen, allerdings erst 2023, lange nach Höckers Ernennung. Sie änderte ihre Satzung. Seitdem kann sie bei Honorarprofessoren jederzeit den Titel widerrufen, wenn die nicht mehr lehren. Wobei das eben nur ein Kann ist, wie aus der Satzung hervorgeht, kein Muss. Warum die CBS bei Höcker durchzieht, dazu will sie wegen des laufenden Verfahrens nichts sagen.

Höcker: »Klar rechtswidrig«
Höcker hält den Beschluss der Hochschule jedenfalls für »klar rechtswidrig«: »Normalerweise müssen Honorarprofessoren silberne Löffel klauen, um ihre Professur zu verlieren«, behauptet Höcker. »Eine Regelung, die darauf hinausläuft, dass man einem arbeitswilligen und von den Studenten hervorragend evaluierten Professor einfach zwei Semester lang keine Vorlesungen mehr geben muss, um seine Professur widerrufen zu können, gibt es nach meiner Kenntnis an keiner anderen deutschen Hochschule.« Freiwillig verzichten will Höcker auf keinen Fall. Einmal Professor, immer Professor?
Noch gibt es keinen Gerichtstermin, und bis die Sache entschieden ist, steht Höcker das »Professor« im Namen jedenfalls unverändert gut. Auch auf der Homepage seiner Kanzlei. Dort stellt er sich Kunden mit einer Fotosession im Eiscafé vor: unrasiert, kurze Hose, Sonnenbrille, den Kragen vom Poloshirt hochgeschlagen. Da kann ein bisschen Seriosität bestimmt nicht schaden.
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Wann wird die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert? Das Landgericht in Pilsen (Plzen) habe in der Sache für den 18. Mai eine öffentliche Verhandlung angesetzt, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Ob noch am selben Tag eine Entscheidung fallen werde, könne er nicht vorwegnehmen.

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https://www.tag24.de/thema/aus-aller-welt/tschechien/neonazi-liebich-klagt-ueber-knast-hoelle-tschechische-justiz-verteidigt-vorgehen-3498142

Versteh’ ich jetzt nicht!
Was gibt’s denn über eine Nackt-Kontrolle vor zwei Wärterinnen zu klagen?  :scratch:

Sicher war es eine 1a Kontrolle? :)

Jedenfalls hat er/sie/es dem Süstem es mal so richtig gegeben! :biggrin:
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Und in Deutschland angekommen, kommt die gleiche Prozedur noch mal!
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Und man jammert und heult wie "brutal" doch der Zugriff gewesen sei mit dem man Liebich gefasst hat

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Und man jammert und heult wie "brutal" doch der Zugriff gewesen sei mit dem man Liebich gefasst hat

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https://x.com/KoelnAnonymous/status/2053896976693940546?s=20

Wie schrecklich!
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Wurde schon Amnesty International / UNO / Putin / Nato (?!) / Trump informiert?
 
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Und man jammert und heult wie "brutal" doch der Zugriff gewesen sei mit dem man Liebich gefasst hat

Er Sie hätte sich auch einfach ruhig festnehmen lassen können und nicht noch Widerstand leisten müssen. Wobei das wirklich nicht brutal ist. Nach keinen Maßstäben.
« Letzte Änderung: 13. Mai 2026, 10:12:19 von Neubuerger »
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Und man jammert und heult wie "brutal" doch der Zugriff gewesen sei mit dem man Liebich gefasst hat

Was sind das bloß alles für Schneeflocken

Sie ist, laut Papieren, eine Frau. Da darf frau doch wohl erwarten, dass einem der rote Teppich zum Streifenwagen ausgerollt wird und es Rosenblätter regnet, während frau erhobenen Hauptes einsteigt. Ob zu der Prozedur auch eine Mariachi-Band gehört, weiß ich allerdings nicht genau.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Man scheint sich ja liebevoll um Svenja zu kümmern.

Man weiss ja wie lange es geplant ist, hier in DE einzusitzen.
Da könnte man ja den Auslieferungsprozess nicht unbedingt beschleunigen, sondern
es einfach der geplanten Zeit in DE anpassen.

Wird die Zeit in Tschechien angerechnet? Wenn ja, spart man sich den Platz hier.
Wenn nein.....tut uns leid....aber kann ja dann ans Reha betrachtet werden.
 
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NIUS dreht frei weil "der Adenauer" zu Schulen fährt

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Ein Jünger Haverbecks:


Zitat
Rechtsextremer verliert Job bei Stadt Frankfurt wegen Lob für Holocaustleugnerin

Stand: 15.05.2026, 17:00 Uhr

Von: Hanning Voigts

Mitte März hat das Arbeitsgericht die Kündigung des Rechtsextremen Stefan Jagsch durch die Stadt Frankfurt bestätigt. Der Frankfurter Rundschau liegt das Urteil vor.

Frankfurt – Das Urteil fiel Anfang März: Die Stadt Frankfurt hat Stefan Jagsch, den hessischen Landesvorsitzenden der rechtsextremen Kleinpartei „Die Heimat“, im September vergangenen Jahres zu Recht entlassen. Seit Sommer 2010 hatte der 39 Jahre alte Rechtsextreme, der in Altenstadt in der Wetterau lebt, für die Stadt gearbeitet, zuletzt in der Verwaltung des Jugend- und Sozialamts.

Die Stadt hatte bereits 2014 versucht, Jagsch wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen „Heimat“ zu kündigen, die damals noch NPD hieß. Dieser hatte sich aber mit Erfolg juristisch dagegen gewehrt: Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied Ende 2014, dass für Jagschs Tätigkeit ein „einfaches Maß an Verfassungstreue“ genüge und er seinem Arbeitgeber gegenüber schon dadurch ausreichend loyal sei, dass er die verfassungsmäßige Ordnung „jedenfalls nicht aktiv bekämpft“. Alle Versuche der Stadt, dieses Urteil vor höheren Instanzen anzufechten, waren letztlich gescheitert.
Spoiler
Facebook-Postings zu bekannter Neonazistin
Warum das Arbeitsgericht die im vorigen Jahr ausgesprochene erneute Kündigung anders bewertet, geht aus dem 17-seitigen Urteil hervor, das der Frankfurter Rundschau mittlerweile vorliegt. Zum Verhängnis sind Jagsch demnach vor allem Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken geworden. Diese belegten, so heißt es in dem Urteil, dass der 39-Jährige „das für seine Tätigkeit bei der beklagten Stadt unabdingbare Maß an Verfassungstreue nicht (mehr) aufbringt“.

Seine Aktivitäten für die „Heimat“ allein könnten eine Kündigung weiterhin nicht begründen, selbst wenn die Partei vom Bundesverfassungsgericht 2017 als verfassungsfeindlich eingestuft und seit 2024 für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sei. Deutlich kritischer sieht das Arbeitsgericht hingegen Beiträge, die Jagsch zwischen 2020 und 2024 über die bundesweit bekannte und mehrmals verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck bei Facebook veröffentlicht hatte.

Holocaustleugnerin als „Kämpferin für die Wahrheit“
Dort hatte Jagsch unter anderem geschrieben, Haverbeck müsse „aufgrund von Meinungsäußerungen“ ins Gefängnis und sei als politische Gefangene zu betrachten. Zudem hatte er die 2024 verstorbene Neonazistin eine „der größten Dissidenten Deutschlands“ und „eine der mutigsten Kämpferinnen für die historische Wahrheit“ genannt.

Einer Richterin, die Haverbeck wegen Volksverhetzung verurteilt hatte, wünschte Jagsch auf Facebook, dass sie „mindestens dieselbe Zeit in Haft mit kriminellen Straftätern verbringen muss und jeder der Insassen erfährt, welchen Beruf sie vorher ausführte“.

Fehlendes Mindestmaß an Verfassungstreue
All diese Ausführungen könnten nur so verstanden werden, „dass der Kläger den Holocaust ebenfalls leugnet oder jedenfalls verharmlost“, heißt es in dem Urteil. Der Holocaust sei eine historisch belegte Tatsache, und Haverbeck habe nicht für die Wahrheit gekämpft, „sondern stellte diese vielmehr in Abrede“. Jagschs Äußerungen könnten daher nicht mehr mit einem nötigen Maß an Verfassungstreue in Einklang gebracht werden – und es überwiege das Interesse der Stadt an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ob das Urteil das endgültige Ende des jahrelangen Rechtsstreits bringt, ist bislang nicht klar. Jagsch kann dagegen noch Berufung einlegen. (Hanning Voigts)
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https://www.fnp.de/frankfurt/stefan-jagsch-verliert-job-wegen-lob-fuer-holocaustleugnerin-94308372.html


Und die verfolgten Braunis so:

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Jaja, kaputte Schallplatte, böse Fakten und so. Aber dennoch und zum wiederholten Male:

Kann mal jmd solchen Arschlöchern beibringen, das der Holocaust keine Meinung ist?

Rhetorische Frage.....
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Deshalb verbietet das LG Berlin Correctiv eine Kernaussage

"Im Wesent­li­chen unwahr; unklar, ungenau und unvoll­ständig"

von Dr. Felix W. Zimmermann, 14.04.2026

Auf dem Potsdam-Treffen sei es um einen "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen. Diese Kernaussage des Correctiv-Berichts stufte das LG Berlin II im März als rechtswidrig ein. Nun liegt die Urteilsbegründung vor.


Offenbar sieht das KG die Sache anders (einstweilen nur Video):



Zitat
Vosgerau unterliegt vor Gericht. Remigration darf Ausweisung genannt werden

:)
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