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Einmal Professor, immer Professor?
In der bunten Welt der Medienanwälte, wo der Starruhm der Kläger gern mal abfärbt auf die Eitelkeit der Advokaten, ist Ralf Höcker – Professor Dr. Ralf Höcker – so etwas wie die deutsche Nummer zwei. Der Kölner kommt, was große Namen auf der Mandantenliste angeht, gefühlt gleich hinter dem Berliner Promi-Paten Christian Schertz. Auch der ist natürlich ein Professor Dr., wie bestimmt ein Dutzend weiterer Anwälte in der überschaubaren Branche. Offenbar schmeichelt so eine Titelsammlung dem Ego. Und im Kampf um schöne Aufträge und gegen hässliche Medienberichte sorgt der Prof. Dr. für die Art von Reputation, die manchen Klienten eher abgeht.
Das gilt erst recht bei einigen von Höckers Mandanten. Er vertritt zwar auch die Model-Macherin Heidi Klum oder den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Aber im Prinzip nimmt er jeden, der zahlt. »Ein Anwalt mit Berufsethos«, sagte Höcker mal dem Deutschlandfunk, »muss bereit sein, Hitler gegen Stalin zu vertreten und Stalin gegen Hitler. Und zwar je nachdem, wer als Erster anruft.«
Erdoğan, die AfD – Hauptsache, einer ruft an
Anrufen ließ zum Beispiel der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, der bei einem Schmähgedicht des Komikers Jan Böhmermann keinen Spaß verstand. Oder die Spitze der AfD, die sich mehrfach einen Anwalt aus der Kanzlei Höcker nahm. Ebenfalls im Portfolio: ein Professor der Bundespolizei aus Lübeck, dem öffentlich vorgeworfen wird, zu weit rechts zu stehen. Eine Zeitlang tat sich die Kanzlei mit dem umstrittenen Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen zusammen, dockte ihn als Berater an. Nicht zu vergessen, dass Höcker – Professor Dr. Höcker – auch mal Pressesprecher der erzkonservativen Werteunion war.
Allerdings ist Höckers Titel als Professor nun in Gefahr. Die CBS University for Applied Sciences, eine private Kölner Wirtschaftshochschule, hat ihn widerrufen, und das schon im März 2024. Weiterführen darf er den Titel seitdem nur noch, weil er vor dem Kölner Verwaltungsgericht dagegen geklagt hat; solange das Verfahren läuft, ist die Entscheidung der Hochschule ausgesetzt.
Offiziell dreht sich der Streit darum – und nur darum –, dass Höcker seit 2020 keine Vorlesungen mehr gehalten, keine Seminare mehr gegeben hat. Das ist zumindest die Lesart, die sich in Schriftsätzen der Uni ans Gericht widerspiegelt. Ob in Wahrheit nicht auch Höckers Mandate und sein entsprechender Ruf eine Rolle spielen, bleibt dagegen Spekulation, solange weder Höcker noch die Hochschule dazu auch nur ein Wort sagen wollen.
Professor ohne Habilitation
Aber der Reihe nach: 2009 hatte die Europäische Fachhochschule, eine Vorgängerin der CBS, Höcker zum Professor ernannt. Eine Habilitation hatte er nicht geschrieben, die wird bei Fachhochschulen allerdings auch nicht verlangt; fünf Jahre im Beruf können reichen. Das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen stimmte zu. Höcker war angestellt, lehrte vor allem Medienrecht, bis 2014. Da endete das feste Arbeitsverhältnis, der Titel aber blieb: Aus dem angestellten Professor wurde ein unbezahlter Honorarprofessor an der CBS, wieder nickte das Ministerium die Sache ab.
Tatsächlich lehrte Höcker weiter, wenn auch weniger als vorher. Doch 2020 war Schluss. Was zunächst nach einer Coronapause aussah, entpuppte sich als Aus. Höcker fragte nach, wollte weitermachen. Doch im November 2020 teilte ihm die Uni mit: Ein »Media Law-Kurs«, wie ihn Höcker gab, sei aktuell »nicht eingeplant«, bei Bedarf melde man sich »gerne in der Zukunft« wieder bei ihm.
Dazu kam es nie. Stattdessen teilte ihm die Hochschule einen Beschluss aus dem März 2024 mit: Weil er nicht mehr an der CBS lehre, habe sie ihm den Professorenstatus entzogen. Und damit das Recht, sich noch Professor zu nennen. Zwar räumte die Hochschule später ein, es sei nicht seine schuld, dass seine Vorlesung gestrichen worden sei; das tue aber nichts zur Sache.
Warum sie bei Höcker durchzieht, will die CBS nicht sagen
Rückendeckung bekommt die CBS grundsätzlich vom Land NRW. Dort heißt es, »für die Führung der Bezeichnung Professor« sei »eine aktuell bestehende Lehrtätigkeit regelmäßig Voraussetzung«. Und zweiter Punkt: »Die Rücknahme und den Widerruf der Bezeichnung« dürften die Hochschulen selbst regeln. Allerdings schreibt das Wissenschaftsministerium auch: »Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung« zur Lehre sollte schon vorliegen.
Tatsächlich hat die CBS die Sache selbst in die Hand genommen, allerdings erst 2023, lange nach Höckers Ernennung. Sie änderte ihre Satzung. Seitdem kann sie bei Honorarprofessoren jederzeit den Titel widerrufen, wenn die nicht mehr lehren. Wobei das eben nur ein Kann ist, wie aus der Satzung hervorgeht, kein Muss. Warum die CBS bei Höcker durchzieht, dazu will sie wegen des laufenden Verfahrens nichts sagen.
Höcker: »Klar rechtswidrig«
Höcker hält den Beschluss der Hochschule jedenfalls für »klar rechtswidrig«: »Normalerweise müssen Honorarprofessoren silberne Löffel klauen, um ihre Professur zu verlieren«, behauptet Höcker. »Eine Regelung, die darauf hinausläuft, dass man einem arbeitswilligen und von den Studenten hervorragend evaluierten Professor einfach zwei Semester lang keine Vorlesungen mehr geben muss, um seine Professur widerrufen zu können, gibt es nach meiner Kenntnis an keiner anderen deutschen Hochschule.« Freiwillig verzichten will Höcker auf keinen Fall. Einmal Professor, immer Professor?
Noch gibt es keinen Gerichtstermin, und bis die Sache entschieden ist, steht Höcker das »Professor« im Namen jedenfalls unverändert gut. Auch auf der Homepage seiner Kanzlei. Dort stellt er sich Kunden mit einer Fotosession im Eiscafé vor: unrasiert, kurze Hose, Sonnenbrille, den Kragen vom Poloshirt hochgeschlagen. Da kann ein bisschen Seriosität bestimmt nicht schaden.