Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 207349 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2490 am: 2. August 2026, 12:54:50 »




Zitat
Sonntag, 2. August 2026
·
Neue Geschlechtsangabe

Gericht erlaubt Neonazi den Namenszusatz Adolfa
Wegen Hakenkreuz-Tattoos musste er sich nun vor Gericht verantworten.

Bobbi
01. August 2026

Erfurt (Thüringen) – Mit Hitlerbärtchen und akkurat gescheiteltem Haar betritt Adolfa B. (55) am Freitag den Sitzungssaal des Landgerichts Erfurt. Adolfa? Dieser Vorname sorgt für verwunderte Blicke im Gerichtssaal, als ein unübersehbarer Mann in den Raum marschiert. Ein Rechtsextremist, dem man auf den ersten Blick ansieht, wer ihm zu diesem Namen verholfen hat.

Im Inneren verkündet der Angeklagte mit sonorer Stimme, der weibliche Vorname stehe „sogar in meiner Geburtsurkunde“. Denn im Sommer 2025 ließ der Mann, der damals noch André hieß, beim Standesamt Erfurt seinen Geschlechtseintrag ändern und benannte sich offiziell in Adolfa Andrea B. um. Doch wegen des Vornamens muss sich diese Person, die sich zudem selbstbewusst als „schönste Frau von Apolda“ bezeichnet, nicht vor Gericht verantworten. Vielmehr geht es – wie der Anblick bereits vermuten lässt – um verbotene Neonazi-Tätowierungen.
Spoiler
Schon am 15. Dezember 2025 wurde der Gerüstbauer, der inzwischen auf dem Papier als Frau geführt wird, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Am 31. Januar 2025 hatten ihn Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei nahe seiner Wohnung in Apolda gestoppt, weil er mit einem Compoundbogen in der Hand unterwegs war. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten zwei Hakenkreuz-Tätowierungen an den Fingern seiner linken Hand.

1200 Euro Geldstrafe für Hakenkreuz-Tattoos
Für das Amtsgericht Apolda war der Fall eindeutig: Der Neonazi, der zuvor bereits wegen verschiedener Delikte wie gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Fahrens ohne Führerschein im Gefängnis gesessen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Doch André B., inzwischen Adolfa, wollte das Urteil nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Stinkefinger Richtung Staatsanwältin
Sein Anwalt, der als Szenenanwalt bekannte Andreas Wölfel, bemühte sich um eine Einstellung des Verfahrens, scheiterte jedoch an Staatsanwältin Rena Sophie Heß. „Bei so offensichtlichen Tätowierungen muss man damit rechnen, dass sie jederzeit gesehen werden können“, führte sie aus. Dafür erhielt sie von Adolfa B. kurz darauf den ausgestreckten Mittelfinger.

Offenbar dient Rechtsextremist Liebig als Vorbild
Warum sich der Angeklagte inzwischen als Frau ausgibt, wird in einer Verhandlungspause deutlich, als sich B. und sein Verteidiger über Marla-Svenja Liebich (55) unterhalten. Der Rechtsextremist hatte 2024 seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und trat danach in Frauenkleidung auf. Und Adolfa? Spottet über das Selbstbestimmungsgesetz: „Die müssen mich als Frau ansprechen!“ Das Gespräch wird durch einen Anruf unterbrochen. Klingelton: Die erste Strophe der Deutschlandhymne. Adolfa meldet sich mit den Worten „Heil Hitler“. Schamloser geht es kaum.

Doch Richter Peter Andres lässt sich von dem skurrilen Auftreten nicht beeindrucken. Sein Urteil: Die Berufung wird verworfen, das Urteil aus Apolda bleibt bestehen: 40 Tagessätze à 30 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten. Adolfa B. hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.

Offen bleibt vorerst nur eine Frage: Warum wurde einem offenkundigen Neonazi ausgerechnet der Vorname Adolfa genehmigt? Eine entsprechende Anfrage beim Standesamt Erfurt blieb bislang unbeantwortet.
[close]
https://thepik.de/gericht-erlaubt-neonazi-den-namenszusatz-adolfa


Weitere „nette“ Bilder im Artikel.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2491 am: 2. August 2026, 19:15:11 »
Klingelton: Die erste Strophe der Deutschlandhymne
:facepalm: Das ist ja wieder ein tolles Beispiel von Qualitätsjournalismus. Was genau ist denn die "Deutschlandhymne"? Die deutsche Nationalhymne hat übrigens nur eine Strophe, nämlich die dritte Strophe des Liedes der Deutschen.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Die Bundesanwaltschaft hat in Thüringen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« festnehmen lassen.


In HH hat's mit der Vertedigung auch nicht so recht geklappt.  ???


Zitat
Haftstrafen von bis zu fünf Jahren
Gericht verurteilt Mitglieder rechtsextremer Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle"

05.08.2026, 12:48 Uhr

Im Hamburger Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung "Letzte Verteidigungswelle" werden Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hamburger Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsend Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Spoiler
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen.

"Stern"/RTL-Recherche deckt Gruppenaktivität auf
Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von "Stern" und RTL verhindert werden konnte.

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden.

Quelle: ntv.de, als/AFP
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https://www.n-tv.de/politik/Gericht-verurteilt-Mitglieder-rechtsextremer-Terrorgruppe-Letzte-Verteidigungswelle-id31161696.html


Vermutlich war es das Hanseatische Oberlandesgericht ...
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