Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 185332 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2280 am: 11. April 2026, 15:07:25 »
Zudem sind die Gefängnisse dort etwas ungemütlicher als jene in Deutschland, auch wenn es durchaus deutlich schlimmer geht.





Wieso „Horror“?  :think:

Das sieht doch recht aufgeräumt aus?

Jedenfalls, wenn man Sinn für Architektur hat …  ;D
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2281 am: 11. April 2026, 15:09:45 »
Er sieht nicht gut aus.

Vorsicht ! Drunter steht —> Bild KI
 
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Offline califix

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2282 am: 11. April 2026, 15:43:39 »
Also der Schmuck an den Handgelenken unterstreicht Marlas dezenten Charme wirklich treffend. Ich hoffe, da hat die KI nicht gelogen.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2283 am: 11. April 2026, 18:56:51 »
Denn niemand petitiert die Aufhebung des europäischen Haftbefehls.
Egal, irgendwann verliert der vermutlich auch so seine Gültigkeit, wenn nichts weiter passiert.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2284 am: 12. April 2026, 16:39:35 »
Er sieht nicht gut aus.

Vorsicht ! Drunter steht —> Bild KI


Danke für den Hinweis, hatte ich glatt übersehen.

Aber die KI weiß jetzt auch, warum sie ihn gekriegt haben.


Spoiler
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:biggrin:
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Offline Seb

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2285 am: 14. April 2026, 10:30:24 »
Zitat
Marla-Svenja Liebich lehnt Auslieferung nach Deutschland ab
Die in Tschechien festgenommene Rechtsextremistin Liebich will nicht nach Deutschland ausgeliefert werden. Sie lehnt das nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle ab. Nun muss ein tschechisches Gericht darüber entscheiden.

Die in Tschechien festgenommene Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich will nicht nach Deutschland ausgeliefert werden. Sie lehnt das nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle ab. Ein Sprecher sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden müsse. Dieses Verfahren kann sich demnach bis zu drei Monate hinziehen.

Liebich trat Haftstrafe nicht an und floh
Liebich war nach ihrer Flucht im August Anfang April im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der deutschen Grenze gefasst worden. Sie hatte noch versucht, mit einem E-Roller zu fliehen.

Die Rechtsextreministin hatte in Chemmitz eine Haftstrafe über 18 Monate wegen Volksverhetzung nicht angetreten und war untergetaucht. Aktuell sitzt Liebich im tschechischen Pilsen in Auslieferungshaft.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/liebich-lehnt-auslieferung-nach-deutschland-ab-100.html


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/marla-svenja-liebich-will-auslieferung-nach-deutschland-verhindern-a-1a27a653-105b-4ba1-95f5-0988a37d04af
Der Spiegel verwendet  im Gegensatz zum MDR durchgehend die männliche Form.
Niemand sollte diskreditiert werden, weil er anderer Meinung ist. Aber wer Blödsinn erzählt, hat kein Recht darauf, ernst genommen zu werden.
 
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Offline califix

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2286 am: 14. April 2026, 11:15:42 »
Wird die Zeit in der Abschiebehaft auf die spätere Haft angerechnet oder ist das eine "Zugabe"?
 
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Online Neubuerger

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2287 am: 14. April 2026, 11:24:58 »
Wird die Zeit in der Abschiebehaft auf die spätere Haft angerechnet oder ist das eine "Zugabe"?

Wenn die Abschiebehaft in Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht, für das jemand hier ins Gefängnis soll, ja. Wir[tm] sind ja ein Rechtsstaat ;D
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2288 am: 14. April 2026, 12:35:43 »
Zitat
Marla-Svenja Liebich lehnt Auslieferung nach Deutschland ab
Die in Tschechien festgenommene Rechtsextremistin Liebich will nicht nach Deutschland ausgeliefert werden. Sie lehnt das nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle ab.

Das erinnert mich an eine Folge Bones. Die mutmaßliche Mörderin ist überführt, gesteht und sagt dann sowas wie: "Aber Gefängnis? Ich kann und will das nicht. Kann ich nicht statt dessen Sozialstunden machen?"

Aber es scheint im tschechischen Knast nicht so schlimm zu sein, wenn sie nicht nach Deutschland überstellt werden will. Vielleicht sollten wir ihr einfach den Gefallen tun und sie dort lassen. Man kann ja durchaus Kompensationszahlungen leisten - natürlich nicht an sie, sondern an den sie beherbergenden Staat.
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2289 am: 14. April 2026, 18:27:37 »
Er sieht nicht gut aus?
In der Tat tat er das nie.
« Letzte Änderung: 14. April 2026, 18:29:53 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline topic

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2290 am: 14. April 2026, 18:50:30 »
Aber es scheint im tschechischen Knast nicht so schlimm zu sein, wenn sie nicht nach Deutschland überstellt werden will. Vielleicht sollten wir ihr einfach den Gefallen tun und sie dort lassen. Man kann ja durchaus Kompensationszahlungen leisten - natürlich nicht an sie, sondern an den sie beherbergenden Staat.
Sie, er oder wie? Ich komme durcheinander
 
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Offline theodoravontane

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2291 am: 14. April 2026, 19:32:31 »
Er sieht nicht gut aus?
In der Tat tat er das nie.

Man muss auch nicht gut aussehen, um ein Arsxxloch zu sein. So liberal sind wir in diesem Land …
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Offline John

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2292 am: 14. April 2026, 19:37:42 »
Sie, er oder wie? Ich komme durcheinander
Um mal meinen Mostrich dazuzugeben: Er.

Liebig ist ein ekelhafter Extremist, der die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes ad absurdum führen will. Der sich unheimlich klug vorkommt, weil die Medien die Bezeichnung genutzt haben. Der eine unfassbare Freude darüber hat, dass ihm ein Schreiben bestätigt hat, dass er zunächst einmal in einem Frauengefängnis Menschen nerven darf. Ein ♥♥♥, das mit jedem Gejammer, dass es "misgendert" wurde, diejenigen verhöhnt, die er und seine Kumpane durch die Straßen jagen wolle,
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2293 am: 15. April 2026, 11:03:04 »
Zitat
Sachbuch: „Oben rechts“
Endlich straff durchregieren

Übersetzt auf die aktuellen Debatten: Neben Themen wie Mindestlohn, Mieterschutz und auskömmlichen Renten werden Einstellungen zu Migration, Minderheiten und gleichgeschlechtlicher Ehe entscheidend. Gerade diese Reizthemen des Kulturkampfes sind es, die von den Rechtspopulisten gekonnt als Triggerpunkte der Polarisierung genutzt werden.

Mit ihrer zweidimensionalen Matrix haben die beiden amerikanischen Politwissenschaftler ein inzwischen etabliertes Interpretationsschema politischer, ökonomischer, kultureller Konfliktlinien und Lagerbildungen entwickelt. Kleines Beispiel: Die Schnittmenge zwischen kulturkonservativen, aber ökonomisch an einem schützenden Staat interessierten Milieus wollte bekanntlich die politische Ich-AG Sahra Wagenknecht adressieren.
Spoiler
Ein Perspektivwechsel
Ein erhellender Sammelband über „Rechtspopulismus als Klassenprojekt“ knüpft jetzt ausdrücklich an die Pionierarbeit von Kitschelt und McGann an. Der Buchtitel „Oben rechts“ schlägt einen Perspektivwechsel vor: Als Treiber und Zielgruppe des Rechtspopulismus rücken statt der üblichen Verdächtigen, also Globalisierungs- und Modernisierungsverlierern, hier Selbständige und Unternehmer in den Blick, also Leute wie Theo Müller, der „Nius“-Geldgeber Frank Gotthardt, Tech-Oligarchen oder die US-Milliardäre Charles und David Koch.

Die Koch-Brüder finanzieren mit ihren Millionen aus dem Ölgeschäft seit Jahrzehnten rechtslibertäre Netzwerke, Klimaleugner und Thinktanks wie die Heritage Foundation, die mit dem „Project 2025“ so etwas wie das Drehbuch für Trumps zweite Amtszeit verfasst hat. Die Akteure des hier skizzierten „Klassenprojekts“ des Rechtspopulismus von rechts oben lassen sich in Kitschelts und McGanns Kreuzschema leicht verorten: Marktradikale Reaktionäre, oder, in der Terminologie der amerikanischen Debatte, eine Allianz aus Paläo-, also Steinzeit-Konservativen und Paläo-Libertären.

Nebenbei liefert die marxistisch imprägnierte These vom rechten „Klassenprojekt“ natürlich eine Gegenerzählung oder zumindest eine Ergänzung zur gern wiederholten Instant-Diagnose, die angeblich nur noch „woke“ Linke und ihr Verrat an der Arbeiterklasse sei die Hauptschuldige am Aufschwung des autoritären Nationalradikalismus.
13. April 2026, 12:27 Uhr|

Ist die „woke Linke“ wirklich der Brandbeschleuniger des neuen rechten Autoritarismus? Wissenschaftler liefern in einem erhellenden Sammelband eine viel beunruhigendere Erklärung – und nehmen dafür die wohlhabenden Hardcore-Libertären in den Blick.

Von Peter Laudenbach

Vor ziemlich genau drei Jahrzehnten, als Donald Trump noch ein New Yorker Immobilienunternehmer am Rand des Bankrotts und Alexander Gauland in Potsdam Herausgeber der FAZ-Tochter Märkische Allgemeine war, skizzierten die Politikwissenschaftler Herbert Kitschelt und Anthony McGann ein mögliches Erfolgsmodell für rechtspopulistische Bewegungen. Es liest sich wie eine Blaupause für die Strategie, mit der die Parteien des autoritären Nationalradikalismus in den vergangenen Jahren alte Gewissheiten demontiert und an Einfluss gewonnen haben.

Wie Oldschool-Nazis einfach nur auf Rassismus und autoritäre Ordnungsphantasien zu setzen, genüge nicht, so die These der Wissenschaftler. Um das Wählerpotenzial unter Selbständigen, Handwerkern, Mittelständlern abzuschöpfen, müssten die alten Feindbilder mit dem aggressiven Bekenntnis zu einem deregulierten Markt und Polemik gegen Sozial- und Verwaltungsstaat gekoppelt werden. Nur mit dieser Kombination des rassistischen mit dem staatsskeptischen Ressentiment könnten Rechtspopulisten, so Kitschelts und McGanns These, gleichzeitig Arbeiter, Selbständige aus der Mittelschicht und Unternehmer erreichen.

Neue Spielräume für rechtspopulistische Parteien
Wie gut das die AfD beherrscht, zeigen nicht nur ihre Wahlerfolge in der Arbeiterschaft, sondern auch die jüngste Wortmeldung des Müllermilch-Milliardärs und Weidel-Freundes Theo Müller: Er findet, die CDU sollte in Baden-Württemberg gemeinsam mit der AfD eine Regierung bilden.

Kitschelt, Professor an der Duke University in North Carolina, hatte schon in den Neunzigern prognostiziert, dass eine Entfremdung zwischen Industriearbeiterschaft und Sozialdemokratie in Westeuropa Spielräume für rechtspopulistische Parteien eröffnen könnte. Lange vor den heutigen Kulturkampf-Debatten schlugen er und McGann vor, politische Einstellungen nicht nur entlang der ökonomischen Achse zwischen Staats- und Marktorientierung einzuordnen, sondern in einer zweiten Dimension entlang der kulturellen Präferenzen zwischen progressiv-liberal und konservativ oder reaktionär.

Übersetzt auf die aktuellen Debatten: Neben Themen wie Mindestlohn, Mieterschutz und auskömmlichen Renten werden Einstellungen zu Migration, Minderheiten und gleichgeschlechtlicher Ehe entscheidend. Gerade diese Reizthemen des Kulturkampfes sind es, die von den Rechtspopulisten gekonnt als Triggerpunkte der Polarisierung genutzt werden.

Mit ihrer zweidimensionalen Matrix haben die beiden amerikanischen Politwissenschaftler ein inzwischen etabliertes Interpretationsschema politischer, ökonomischer, kultureller Konfliktlinien und Lagerbildungen entwickelt. Kleines Beispiel: Die Schnittmenge zwischen kulturkonservativen, aber ökonomisch an einem schützenden Staat interessierten Milieus wollte bekanntlich die politische Ich-AG Sahra Wagenknecht adressieren.

Ein Perspektivwechsel
Ein erhellender Sammelband über „Rechtspopulismus als Klassenprojekt“ knüpft jetzt ausdrücklich an die Pionierarbeit von Kitschelt und McGann an. Der Buchtitel „Oben rechts“ schlägt einen Perspektivwechsel vor: Als Treiber und Zielgruppe des Rechtspopulismus rücken statt der üblichen Verdächtigen, also Globalisierungs- und Modernisierungsverlierern, hier Selbständige und Unternehmer in den Blick, also Leute wie Theo Müller, der „Nius“-Geldgeber Frank Gotthardt, Tech-Oligarchen oder die US-Milliardäre Charles und David Koch.

Die Koch-Brüder finanzieren mit ihren Millionen aus dem Ölgeschäft seit Jahrzehnten rechtslibertäre Netzwerke, Klimaleugner und Thinktanks wie die Heritage Foundation, die mit dem „Project 2025“ so etwas wie das Drehbuch für Trumps zweite Amtszeit verfasst hat. Die Akteure des hier skizzierten „Klassenprojekts“ des Rechtspopulismus von rechts oben lassen sich in Kitschelts und McGanns Kreuzschema leicht verorten: Marktradikale Reaktionäre, oder, in der Terminologie der amerikanischen Debatte, eine Allianz aus Paläo-, also Steinzeit-Konservativen und Paläo-Libertären.

Nebenbei liefert die marxistisch imprägnierte These vom rechten „Klassenprojekt“ natürlich eine Gegenerzählung oder zumindest eine Ergänzung zur gern wiederholten Instant-Diagnose, die angeblich nur noch „woke“ Linke und ihr Verrat an der Arbeiterklasse sei die Hauptschuldige am Aufschwung des autoritären Nationalradikalismus.

Der Schwerpunkt des Bandes liegt auf Westeuropa und den USA
Die Autorinnen und Autoren des Sammelbandes, Wissenschaftler wie die Harvard-Professorin Moira Weigel, der Frankfurter Politikwissenschaftler Thomas Biebricher oder die australische Soziologin Melinda Cooper, interessieren sich für die historische Tiefendimension und die langen Linien. Sie untersuchen die Genealogie, die politische, ökonomische und ideologische Entwicklung in dieser Schnittmenge zwischen Rechts-Autoritarismus und Hardcore-Libertären seit den Fünfzigerjahren.

Eine zentrale Unterscheidung ist dabei die zwischen börsennotierten Konzernen und der „Kapitalfraktion“ der inhabergeführten Unternehmen. Zumindest ein Teil dieser „Kapitalfraktion“ der Unternehmenseigentümer, der kleinen und großen Selbständigen teilen nach Beobachtung der Autoren nicht nur eine gewisse Staatsverdrossenheit, sondern auch den Wunsch, in der Gesellschaft ähnlich straff durchzuregieren wie im eigenen Unternehmen.

Auch wenn das an den untersuchten Beispielen schlüssig dargestellt wird, liegt im Hang zur Pauschalisierung und einem latenten Generalverdacht eine gewisse Schwäche der Argumentation. Neben AfD-Verstehern wie Theo Müller gibt es unzählige Mittelständler, die politisch genau für das Gegenteil stehen. Sie engagieren sich zum Beispiel in Initiativen wie „Weltoffenes Thüringen“ dezidiert für die Verteidigung der Demokratie. Es waren Familienunternehmen wie Rossmann oder Vorwerk, die die Brandmauer verteidigt und den „Verband der Familienunternehmen“ verlassen haben, als dessen Vorsitzende so tollpatschig oder opportunistisch war, das Gespräch mit AfD-Politikern zu suchen. Die Einseitigkeit ist eine der wenigen Schwächen des Buches.

Erhellend ist der Blick auf die „Kapitalfraktion“, weil die Autoren neben akkurat nachgezeichneten Einflussnahmen und erfolgreichen Versuchen, im Stil der Koch-Brüder mit Geld politische Stimmung zu kaufen, den weiten Horizont der Wirtschafts- und Ideengeschichte in den Blick nehmen. Nur so versteht man zum Beispiel, wie eine obskure Außenseiterfigur wie der Rassist und Anarcho-Libertäre Murray Rothbard Jahrzehnte nach seinem Tod zum Stichwortgeber heutiger Disruptions-Propheten werden konnte.

Auch weil einer der Schwerpunkte des Bandes neben Westeuropa auf den USA liegt, wirkt die vom Herausgeber, dem Suhrkamp-Lektor Heinrich Geiselberger, klug und schlüssig zusammengestellte Essaysammlung wie das Seitenstück zu Quinn Slobodians und Ben Tarnoffs gerade erschienener ideologiekritischer Analyse des „Muskismus“. Zeichnen Slobodian und Tarnoff ein düsteres Zukunftsszenario, in dem Figuren wie der Darth Vader des Tech-Utopismus mit ihren Konzernen ganze Staaten entmachten und entkernen, kann man hier nachvollziehen, wann und wie das alles angefangen hat.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/kultur/geiselberger-oben-rechtspoulismus-rezension-li.3458305
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #2294 am: 15. April 2026, 20:09:22 »
Zitat
Deshalb verbietet das LG Berlin Correctiv eine Kernaussage

"Im Wesent­li­chen unwahr; unklar, ungenau und unvoll­ständig"

von Dr. Felix W. Zimmermann, 14.04.2026

Auf dem Potsdam-Treffen sei es um einen "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen. Diese Kernaussage des Correctiv-Berichts stufte das LG Berlin II im März als rechtswidrig ein. Nun liegt die Urteilsbegründung vor.

In der Vergangenheit ging es in Urteilen zum Correctiv-Bericht zum Potsdamer Treffen oft nur um Nebensächlichkeiten. Das Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 17. März 2026 (27 O 379/25) betrifft allerdings das zentrale, wirkmächtige Resümee der Recherche. So zentral, dass zahlreiche Medien die Aussage in den Vordergrund stellten. Derart entscheidend, dass Correctiv seine verfassungsrechtliche Einstufung des Potsdamer "Geheimplans" genau an diesem Satz anschloss, nämlich die Aussage:

"Es bleiben zurück: (…) ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen."

ARD, ZDF, t-online, SPIEGEL, taz, der Verfassungsblog, prominente Anwälte – auch LTO –und viele andere Medien und Influencer hatten die Ausführungen in der Correctiv-Recherche falsch verstanden. Und zwar so, dass in Potsdam tatsächlich über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden oder geplant gewesen sei oder Ähnliches. Und die Demonstrationen, zu denen bis zu einer Million Menschen auf die Straße gingen, dürften ebenfalls von der Sorge angetrieben worden sein, dass eingebürgerte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund des Landes verwiesen und gegebenenfalls abgeschoben werden sollten. Dabei ist und bleibt unstreitig: In Potsdam wurde kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger geschmiedet. Correctiv trug in einem anderen Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg sogar ausdrücklich vor, dass der Rechtsextremist Martin Sellner, der in Potsdam seinen Remigrationsplan vorstellte, die Staatsbürgerschaft als Sperre für Ausweisungen anerkenne (Az. 324 O 61/24).
Spoiler
Landgericht Hamburg gab Correctiv recht
Gleichwohl ist die äußerungsrechtliche Lage komplex. Denn es lassen sich Argumente dafür anführen, dass es sich bei der Aussage ",Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" nicht um eine unwahre und daher zu verbietende Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung handelt. Wer den gesamten Bericht von Correctiv akribisch studiert, wird feststellen, dass von Ausweisungsplänen Sellners zuvor gar nicht die Rede ist. Ein solcher Leser wird daher womöglich schlussfolgern, dass "Ausweisung" keine Tatsache beschreibt, sondern als wertende Zusammenfassung gemeint ist.

Bereits das LG Hamburg hatte sich mit der Deutung dieser Passage zu beschäftigen, und zwar auf Klage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Die Hamburger Pressekammer gab Correctiv recht. Sie stellte darauf ab, dass der Bericht den Ablauf des Treffens und die Äußerungen der Beteiligten an vielen Stellen mit wörtlichen Zitaten und indirekter Rede detailliert nachzeichne. Vor diesem Hintergrund erkenne der verständige Leser, so die Hamburger Kammer, welche Passagen die Wiedergabe des Gesagten seien und welche lediglich dessen redaktionelle Zusammenfassung oder Bewertung.

So kam das LG Hamburg zu dem Schluss, dass es sich bei der Formulierung nicht um eine (unwahre) Tatsachenbehauptung handele, sondern um eine Meinungsäußerung. Während Tatsachenbehauptungen bei Unwahrheit verboten werden können, entziehen sich Meinungen als Wertungen grundsätzlich dem Wahrheitsbeweis.

Landgericht Berlin II sieht Tatsachenbehauptung
Vosgeraus Anwalt Dr. Carsten Brennecke zog daraus den naheliegenden Schluss, für die Klage einer anderen Teilnehmerin, die AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, ein anderes Gericht auszuprobieren. Möglich macht dies der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Die AfD-Politikerin klagte gegen die Masterplan- und weitere Äußerungen also vor dem LG Berlin II. Dort gewann sie im März in allen Punkten. Correctiv wurde verurteilt, mehrere Äußerungen im Bericht zu unterlassen, darf sie also nicht mehr verbreiten. Inzwischen liegt das – nicht rechtskräftige – Urteil im Volltext vor.

Das LG Berlin II nimmt an, dass die Aussage "'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" jedenfalls auch als Tatsachenbehauptung verstanden werden kann. Und zwar mit dem Inhalt, dass Sellners Remigrationskonzept die "Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland" und Abschiebungen vorsah. Dies sei unwahr. Denn unstreitig habe Herr Sellner im Rahmen seines Vortrags weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger als Teil seines Remigrationskonzepts vorgestellt.

Wirkung des Artikels auf Öffentlichkeit interessiert auch LG Berlin II nicht
Trotz diametraler Entscheidungen zur Frage "Tatsache oder Meinung" haben dabei die Urteile des LG Hamburg und des LG Berlin II eines gemeinsam: Für beide Pressekammern spielt es in der Argumentation keine Rolle, dass zahlreiche Journalisten und andere Bürger die streitige Aussage als Tatsachenbehauptung auffassten. Während das LG Hamburg diesen Umstand im Urteil beiseiteschob, erwähnt ihn das LG Berlin II nicht einmal. In der mündlichen Verhandlung betonte der Vorsitzende Richter Michael Reinke bereits, die Auslegung Dritter könne nur indizielle Bedeutung haben, sei aber keine "Smoking Gun". Es wäre interessant zu erfahren, warum.

Also befassten sich auch die drei Richter der Berliner Pressekammer allein damit, wie sie selbst – als Repräsentanten des verständigen Durchschnittslesers – die Ausführungen im Correctiv-Bericht verstanden. Nach Auffassung des Gerichts verweist der Ausdruck "Masterplan" im Kontext des Artikels gerade auf den konkreten Vortrag Martin Sellners beim Potsdamer Treffen und sei daher eine Tatsachenbehauptung. Dass "Ausweisungen" deutscher Staatsbürger nach derzeitiger Rechtslage gar nicht möglich seien, ändere daran nichts, schon weil der Artikel nicht an ein Fachpublikum gerichtet sei, das hierüber Kenntnis hätte.

LG Berlin II kassiert auch verfassungsrechtliche Einordnung
Für eine Einordnung als Tatsachenbehauptung spreche auch die vorangehende Formulierung "Es bleiben zurück". Die von Correctiv weiter oben im Artikel verwendeten Satzanfänge wie "Anders gesagt" oder "Im Grunde laufen" oder "Das bedeutet" machten "unmissverständlich deutlich, dass es um Deutung oder Wertung gehe". Die Formulierung "Es bleiben zurück" sei hingegen "nicht dahingehend zu verstehen, dass im Folgenden lediglich eine zusammenfassende Würdigung des zuvor berichteten Gesamtgeschehens formuliert werden sollte".

Unzulässig sei aber nicht nur die Tatsachenbehauptung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger", sondern auch der Zusatz "also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen". Zwar handelt es sich hierbei laut Urteil um eine eigenständige Einordnung. "An der Bewertung eines angeblichen Sachverhalts, der sich nicht so wie behauptet zugetragen hat, besteht aber kein grundrechtlich geschütztes Interesse", so das Gericht.

Auch Meinung wäre "aus der Luft gegriffen"
Das LG Berlin II bleibt aber bei der Einstufung als unwahre Tatsachenbehauptung nicht stehen, sondern prüft hilfsweise auch die Rechtslage für den Fall, dass die Äußerung als Meinung einzuordnen wäre. Auch Meinungen sind nicht unbegrenzt zulässig. Fehlen etwa tatsächliche Anknüpfungstatsachen für eine Meinung, kann auch diese als unzulässig eingestuft werden.

Auch insoweit kommt die Berliner Kammer zu einem anderen Ergebnis als das LG Hamburg. Dieses war von einer zulässigen Meinungsäußerung ausgegangen. Der "hohe Anpassungsdruck", den Sellner auf "nicht assimilierte deutsche Staatsbürger" erzeugen wolle, ziele auf die Beendigung des Aufenthalts dieser Personengruppe. Eine derartige Ausreise sei nur "vermeintlich freiwillig". Nach dem LG Hamburg bestünden daher tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Wertung, dass Sellner "Ausweisungen" deutscher Staatsbürger plane.

Das LG Berlin II nimmt das Gegenteil an. Der geforderte Anpassungsdruck würde anders als der Entzug der Staatsbürgerschaft oder die Ausweisung nicht eindeutig auf einen offenkundigen Rechts- und Verfassungsbruch abzielen und falle daher in eine andere Kategorie. In der Abwägung falle zulasten von Correctiv zudem ins Gewicht, dass die Äußerung auch bei Gesamteinstufung als Meinung mit der Formulierung "Ausweisung" unwahre tatsächliche Bestandteile enthalte, auf denen die Wertung aufbaue. Die Wertung "Ausweisung deutscher Staatsbürger" sei "aus der Luft" gegriffen, es fehle ihr "jeder tatsächliche Anhaltspunkt".

LG Berlin II: Correctiv-Bericht "bewusst unvollständig"
Das LG Berlin II stellt sein Urteil noch auf eine dritte Säule. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung als unwahre Tatsachenbehauptung aufzufassen. Genau hierauf rekurriert die Berliner Pressekammer und geht dabei mit Correctiv besonders hart ins Gericht.

Die angegriffene Masterplan-Ausführung sei "nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig". Denn Sellner habe auf dem Treffen ausdrücklich erklärt, dass Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht förmlich oder zwangsweise zur Ausreise verpflichtet werden können. Dies habe Correctiv "verschwiegen". Und dieses Verschweigen sei "wesentlich", da es geeignet sei, der Berichterstattung "ein vollständig anderes Gewicht" zu geben. Denn: Die Teilnahme an einem Treffen, bei dem kein Plan zur Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger vorgestellt oder gefasst wurde, "ist nicht, jedenfalls aber erheblich weniger ehrenrührig als die Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der gerade das der Fall war".

Erschwerend komme hinzu, dass Correctiv im konkreten Fall besonders zur vollständigen Berichterstattung verpflichtet gewesen sei. Denn der Artikel sei schon wegen seiner ausdrücklichen Bezüge zur Wannseekonferenz, auf der 1942 der Holocaust an den Juden geplant wurde, geeignet, "die öffentliche Reputation der Veranstaltungsteilnehmer dauerhaft zu beeinträchtigen oder sogar zu zerstören".

Keine Ausbürgerungsidee von Martin Sellner in Potsdam
Das LG Berlin II verbot Correctiv darüber hinaus die Aussage: "An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können." Auch hier stritten die Parteien nicht darüber, ob Martin Sellner eine Ausbürgerungsidee präsentierte. Auch dies war unstreitig tatsächlich nicht der Fall.

Das LG Berlin II stellte sich gegen die Einordnung des LG Hamburg, das die Aussage nur als Wiedergabe der Stellungnahme von Ulrich Vosgerau im Artikel auffasste. Dies sei nicht nachvollziehbar. Vielmehr deuteten der Wortlaut und die grammatikalische Struktur der Äußerung für den Durchschnittsleser darauf hin, dass mit dem Satz eine Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen Geschehen und der Erinnerungsdarstellung des Herrn Dr. Vosgerau zur Sprache gebracht werden sollte.

Das LG Berlin II ließ insoweit offen, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinung handele. Läge eine Tatsachenbehauptung vor, wäre diese unwahr. Aber auch bei Einstufung als Meinung wäre dies unzulässig. Da der Vortrag von Sellner sich unstreitig nicht mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft befasst habe, sei diese Wertung jedenfalls "aus der Luft gegriffen" und entsprechend zu unterlassen.

LG Berlin II: Huy nicht pauschal für Wegnahme der deutschen Staatsbürgerschaft
Das LG sieht auch einen Unterlassungsanspruch für die Äußerung: "Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen." Dieser findet sich nicht in einer eidesstattlichen Versicherung des Teilnehmers Erik Ahrens, die Correctiv veröffentlichte. Auch hier greift die Pressekammer auf die Rechtsprechung zur Mehrdeutigkeit zurück. Ein Verständnis der Aussage, dass Huy sämtlichen "'nicht assimilierten Staatsbürgern'" mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche entziehen wolle, sei jedenfalls nicht fernliegend. Dies sei aber unwahr. Denn Huy nehme für sich keine außerhalb des Verfassungsbogens liegende migrationspolitische Position in Anspruch, sondern eine solche in der Nähe konservativer Parteien wie der CDU oder CSU. Ob dies eine Schutzbehauptung sein könnte, prüfte das LG Berlin II nicht. Allerdings hatte Correctiv auch im Prozess nicht behauptet, dass Huy eine uneingeschränkte Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft abgegeben hätte.

Correctiv und die mitverurteilten Redakteure gehen gegen das Urteil des LG Berlin II in Berufung. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. In Hamburg steht ebenfalls eine Berufungsentscheidung wegen des Artikels an.
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Von Jun gibt es dazu noch nichts so weit ich sehe.
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„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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