Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 185368 mal)

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Offline Anmaron

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Die eingelegte Revision

Weder in Spreewäldersaft noch in Chemtrails, aber immerhin, eingelegt.

Zitat
https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/startseite/detail/news/koenig-preuss-erstattet-strafanzeige-gegen-thorsten-heise-und-weitere-personen/

Ich denke nicht, dass in Schweden Senioren frei erhältlich sind, irgendeine Verbindung wird in nächster Zeit offengelegt. Ich bin gespannt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Zitat
Hamburg
Staatsschutz nimmt 17-Jährigen nach brutalen, mutmaßlich rechtsextremen Überfällen fest

Von Denis Fengler
Redakteur WELT/WELT AM SONNTAG Hamburg
Stand: 01.04.2026

Mehrere Wohnungen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind am Mittwochmorgen durchsucht worden. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 17 Jahre alter Deutscher, der mit Komplizen einen 19-Jährigen in dessen Jugendwohnung schwer misshandelt und beraubt haben soll und mit rechtsextremen Straftaten auffiel.

Nach einer Serie schwerer Gewalttaten und mutmaßlich politisch motivierter Delikte hat die Hamburger Polizei am Mittwochmorgen mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie einen Haftbefehl vollstreckt. Einsatzkräfte der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts durchsuchten nach Angaben der Polizei seit 6 Uhr morgens insgesamt sechs Wohnungen in Altona, Bergedorf, Billstedt und Lohbrügge sowie in der mecklenburg-vorpommerschen Stadt Lübtheen. In Lohbrügge nahmen die Beamten einen 17 Jahre alten Deutschen fest, der als Hauptverdächtiger gilt.
Spoiler
Die Maßnahmen gehen auf Ermittlungen zurück, die nach Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft ein erhebliches Gewaltpotenzial offenbaren. Der Jugendliche steht unter anderem im Verdacht, gemeinsam mit mehreren weiteren Beteiligten einen 19-Jährigen zweimal in dessen Jugendwohnung überfallen, misshandelt und beraubt beziehungsweise räuberisch erpresst zu haben. Ein Richter hatte die Durchsuchungen und den Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der bisherigen Ermittlungsergebnisse erlassen, unter anderem wegen des Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei soll sich der erste Angriff am 4. März ereignet haben. Demnach drang der 17-Jährige gemeinsam mit einem 16-jährigen Deutschen und einem 19-jährigen Mann mit usbekischer Staatsangehörigkeit in die Wohnung des 19 Jahre alten Geschädigten ein. Unter Vorhalt eines Messers sollen sie von ihm die Herausgabe eines vierstelligen Geldbetrags verlangt haben. Als der junge Mann sich weigerte, eskalierte die Situation offenbar massiv.

Laut Polizei traten die Angreifer so lange auf ihn ein, bis er zu Boden ging. Selbst dort sollen die Täter weiter auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Besonders brutal wirkt in der Darstellung der Ermittler ein Detail: Die Angreifer sollen zur Tatzeit Springerstiefel getragen haben. Bevor die Gruppe flüchtete, nahm der 17-Jährige laut Polizei noch eine Trainingsjacke des Opfers an sich.

Nur vier Tage später soll es zu einem weiteren Überfall gekommen sein – erneut in derselben Jugendwohnung. Diesmal sollen neben den drei bereits genannten Tatverdächtigen auch ein 16-jähriger Pole und ein 15 Jahre altes deutsches Mädchen beteiligt gewesen sein. Wieder habe die Gruppe Geld und Wertgegenstände gefordert. Wieder sei der 19-Jährige geschlagen und getreten worden, obwohl er bereits am Boden lag. Anschließend flohen die mutmaßlichen Täter.

Besonders brisant: Teile der Taten sollen gefilmt und später veröffentlicht worden sein. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand könnte eine Kontaktanbahnung des 19-Jährigen zu dem 15 Jahre alten Mädchen Auslöser der Angriffe gewesen sein.

Hitlergruß gezeigt
Der festgenommene 17-Jährige steht nach Polizeiangaben auch im Verdacht, bereits am 13. Februar gemeinsam mit einer gleichaltrigen Deutschen in Billstedt einen 39 Jahre alten Mann mit Migrationshintergrund mit einem Messer bedroht und rassistisch beleidigt zu haben. Eine weitere Tat mit politischer Dimension soll eine Woche später gefolgt sein: Im Bereich des U-Bahnhofs Kiwittsmoor in Langenhorn habe der Jugendliche ein Wahlplakat beschädigt und dabei den sogenannten Hitlergruß gezeigt.

Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte nach Angaben der Polizei szenetypische Propagandamaterialien sowie weitere mögliche Beweismittel sicher. Diese werden nun ausgewertet. Der 17-Jährige wurde nach seiner Festnahme dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Dort sollte ihm ein Richter den Haftbefehl verkünden.

Die Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft dauern an. Dabei geht es nicht nur um die genaue Rekonstruktion der bereits bekannten Taten, sondern auch um mögliche weitere Beteiligte. Der Fall zeigt in bedrückender Deutlichkeit, wie eng rohe Gewalt, Einschüchterung und mutmaßlich extremistische Symbolik in einzelnen Jugendmilieus ineinandergreifen können. Für die Ermittler dürfte nun entscheidend sein, ob sich der Verdacht auf ein weiterreichendes Tat- und Beziehungsgeflecht erhärtet.
[close]
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69cd64d554836f652f88b9b5/hamburg-staatsschutz-nimmt-17-jaehrigen-nach-brutalen-mutmasslich-rechtsextremen-ueberfaellen-fest.html
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zahlschranke

https://www.otz.de/lokales/saalfeld-rudolstadt/article411620498/kandidat-nr-4-der-naechste-rudolstaedter-der-landrat-werden-will.html

Volltext:

Zitat
Kandidat Nr. 4: Der nächste Rudolstädter, der Landrat werden will
Rudolstadt/Saalfeld. Den Namen des Bewerbers, der bereits Unterstützungsunterschriften sammelt, kennt kaum einer. Ein unbeschriebenes Blatt ist er nicht.

So schnell kann es gehen: Anfang der Woche sah alles nach einem Zweikampf um das Amt des Landrates im Kreis Saalfeld-Rudolstadt aus, inzwischen muss man davon ausgehen, dass sich bei der Wahl am 7. Juni 2026 mindestens ein Quartett dem Votum der Wählerinnen und Wähler stellt. Zwei Rudolstädter, ein Gräfenthaler und ein Probstzellaer wollen demnach künftig die Verwaltung führen.

Bis zum 31. März seien drei Wahlvorschläge bei Kreiswahlleiter Olaf Neugärtner eingegangen, bestätigte das Landratsamt am Mittwoch auf Anfrage dieser Zeitung. Darüber hinaus habe eine weitere Person Formulare für eine mögliche Kandidatur erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch keine Auskunft über die Namen möglicher Bewerberinnen und Bewerber erteilt werden. Hintergrund sei, „dass Wahlvorschläge noch bis zum 24.04.2026 zurückgenommen werden können bzw. Bewerberinnen und Bewerber ihre Zustimmung zur Kandidatur widerrufen können“, heißt es dazu aus der Kreisbehörde.
Unterschriftenlisten liegen öffentlich aus
Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich bei den vier Bewerbern um Amtsinhaber Marko Wolfram (SPD), AfD-Kandidat Thomas Benninghaus sowie die beiden Einzelbewerber Prof. Dr. Wolfgang Wehr und Mario Ralf Brehme. Wolfram und Benninghaus waren von ihren Parteien offiziell nominiert worden, Wehr kündigte seine Kandidatur am 1. April via OTZ an, Brehme sammelt bereits Unterstützungsunterschriften. Die entsprechenden Listen liegen in den Rathäusern aus.

Dicke Osterüberraschung: Dritter Kandidat für Landratswahl in Saalfeld-Rudolstadt
Der Name Mario Brehme dürfte im Landkreis kaum einem etwas sagen, ist der 1977 in Rudolstadt Geborene bisher doch nirgends kommunalpolitisch in Erscheinung getreten. Ein unbeschriebenes Blatt ist der 48-Jährige dennoch nicht. Mitte der 1990er Jahre war er die Nummer 2 der örtlichen Neonazi-Szene nach Tino Brandt. Brehme gehörte zum engen Kameradenkreis um Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben und beteiligte sich vielfach an gemeinsamen Aktionen.
Aussage als Zeuge im NSU-Prozess in München
Im NSU-Prozess in München sagte der Pharmareferent, der in Bayreuth Jura studiert hat, mehrfach über seine Verbindungen zum NSU-Trio und zu anderen Rechtsextremisten aus, die vor dem Abtauchen regelmäßig an Stammtischen der „Anti-Antifa Ostthüringen“ und des Thüringer Heimatschutzes in Saalfeld-Gorndorf teilnahmen. Von November 1995 bis 1997 wurde gegen Brehme, Tino Brandt, André Kapke und weitere Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Treffen der kommunalen Wahlleiter zur Vorbereitung der Landratswahl, vorn der Kreiswahlleiter Olaf Neugärtner mit seiner Stellvertreterin Teresa Schneider.
Dieses Team soll die Landratswahl im Kreis Saalfeld-Rudolstadt schaukeln
Was ihm – von einem Anschlag auf das Mahnmal der Opfer des Faschismus in Rudolstadt über eine Quartiersuche für das NSU-Trio in Südafrika bis zu paramilitärischer Ausbildung – sonst noch so vorgeworfen wird, kann man auf den einschlägigen Rechercheportalen der linken Szene nachlesen. Was Mario Brehme bewegt, als zweiter Rudolstädter neben Thomas Benninghaus für das Amt des Landrates zu kandidieren, muss vorerst offenbleiben. Man findet im Netz weder Kontakt noch aktuelle Fotos des jüngsten der vier Kandidaten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Wenn sie sonst Nichts können, machen sie wenigstens Ärger.
https://www.derwesten.de/region/ice-nrw-beweise-motiv-staatsanwaltschaft-id302033441.html
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Für Antisemiten gilt: „Wir müssen draußen bleiben!“   :naughty:


„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline Gerntroll

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"Eine neue Eskalationsstufe"
Rechtsextreme attackieren Parteizentralen in Flensburg und Kiel

Es trifft fast alle großen Parteien: In Flensburg und Kiel werden am Osterwochenende Parteibüros beschädigt. Rechtsextreme Sticker und Rückstände von Molotow-Cocktails werden gefunden. Der Staatsschutz ermittelt.

In Flensburg sind am Osterwochenende die Büros der Parteien CDU, SPD, Linke, Grüne und SSW beschädigt worden. Betroffen war auch die Landesgeschäftsstelle der SPD in Kiel. In der Nacht zum Ostermontag wurden an den Büros in Flensburg mit Lackfarbe Deutschlandflaggen aufgesprüht und an einigen Fassaden rechtsextreme Sticker angebracht, wie die SPD in Flensburg mitteilte. Am Büro der Grünen ging zudem eine Glasscheibe zu Bruch. In Kiel wurde der Schaden erst am Morgen nach Ostern bemerkt und bei der Polizei angezeigt.

Außerdem entdeckte man an mehreren Büros Rückstände von Molotow-Cocktails. Laut Polizei kam es zwar zu keinem größeren Brand, die Fassaden wurden aber oberflächlich beschädigt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Nacht zum Dienstag folgten weitere Brandanschläge auf die Büros von SPD, Grünen und Linken, berichteten die Sozialdemokraten.

"Diese Angriffe gegen unsere Parteibüros sind feige und treffen alle Menschen, die sich für unsere demokratische Gesellschaft engagieren", sagte Annabell Pescher, Vorsitzende der Grünen in Flensburg. Uta Wenzel, die Vorsitzende der CDU Flensburg betonte: "Wir demokratischen Parteien stehen fest zusammen, Seite an Seite. Wir verurteilen die Gewalt insgesamt und ausnahmslos."

Die konzertierte Aktion gegen alle demokratischen Parteien sei eine Grenzüberschreitung, die nicht hingenommen werde. "Besonders perfide ist der Versuch, unsere eigenen nationalen Farben dafür zu missbrauchen", erklärte die CDU-Politikerin. "Schwarz-Rot-Gold steht nicht für Ausgrenzung - sondern für Freiheit, Demokratie und Vielfalt." Auch der SPD-Landesvorsitzende Ulf Kämpfer reagierte deutlich: "Wer Büros beschädigt, Brandanschläge verübt oder mit rechtsextremen Symbolen markiert, greift nicht einzelne Parteien an, sondern das Fundament unseres Zusammenlebens."

"Dass es in Flensburg sogar zu Brandanschlägen kam und die Gefährdung von Menschen in Kauf genommen wurde, zeigt eine neue Eskalationsstufe. Das verurteile ich aufs Schärfste", so Kämpfer. Die Antwort der SPD sei klar: "Wir lassen uns nicht einschüchtern und treten weiter für eine offene, vielfältige und wehrhafte Demokratie ein."

Auch Innenministerin Magdalena Finke verurteilte die Sachbeschädigungen und versuchten Brandstiftungen. "Wir stehen geschlossen an der Seite der betroffenen Parteien", betonte die CDU-Politikerin. "Wir müssen unmissverständlich zeigen, dass wir derartige Angriffe auf unsere Demokratie niemals akzeptieren werden." Daher würden die Angriffe konsequent verfolgt und geahndet werden.

https://www.n-tv.de/politik/Rechtsextreme-attackieren-Parteizentralen-in-Flensburg-und-Kiel-id30689063.html
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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"Eine neue Eskalationsstufe"
Rechtsextreme attackieren Parteizentralen in Flensburg und Kiel

Es trifft fast alle großen Parteien: In Flensburg und Kiel werden am Osterwochenende Parteibüros beschädigt. Rechtsextreme Sticker und Rückstände von Molotow-Cocktails werden gefunden. Der Staatsschutz ermittelt.

Wenn man doch nur was gegen rechtsextreme Parteien tun könnte. Aber ich fürchte das gibt es rein gar nichts.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Noch nicht mal als Feuerwehrmann darf man lustig herumhitlern:


Zitat
Rassismus ist nicht witzig
Entlassung eines Bremer Feuerwehrmanns aufgrund rechtsextremer Gruppenchats.

Donnerstag, 09. April 2026
Andreas Gutmann

Rechtsextreme Äußerungen in Gruppenchats können zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen im Mai 2025 im Fall eines Feuerwehrmanns bestätigt, der über Jahre vermeintlich witzige Beiträge rassistischer und den Nationalsozialismus verherrlichender Natur teilte. Das Urteil hat Signalwirkung in Bezug auf die Bewertung rechtsextremer Äußerungen in geschlossenen Chatgruppen. Das Gericht stellt überzeugend klar, dass solche Äußerungen als öffentlich zu bewerten und entsprechend sanktionierbar sind.

Rechtsextreme Gruppenchats beschäftigen immer wieder Gerichte und Öffentlichkeit (siehe etwa Laura Wisser im Report 2022, S. 85 ff.; Fynn Wenglarczyk im Report 2025, S. 157 ff.; Andreas Nitschke im Report 2025, S. 185 ff.). Diese Fälle berühren verschiedene juristische Details. Gerichte und Staatsanwaltschaften stehen vor der Frage, ob entsprechende Äußerungen Straftatbestände erfüllen und etwa als Volksverhetzung zu verfolgen sind. Daneben sind beamten- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen denkbar. So stellt sich die Frage, ob gegen Beamt*innen, die durch rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen auffallen, disziplinarrechtlich vorgegangen werden kann. Hiermit befasste sich das Oberverwaltungsgericht Bremen.
Spoiler
Der Bremer Feuerwehrskandal
Das Gerichtsverfahren war Teil der Aufarbeitung des sogenannten Bremer Feuerwehrskandals, der seit 2020 die Öffentlichkeit erschüttert. Maßgeblich angestoßen durch Hinweisgeber*innen kam hier ans Licht, dass sich innerhalb der Feuerwehr Bremen über Jahre rechtsextreme Strukturen etabliert hatten. Rassismus, Sexismus, Misogynie, Homophobie und Mobbing prägten den Alltag auf Bremer Wachen.

So offenbarte der 2021 veröffentlichte Bericht einer durch die Innenbehörde eingesetzten Sonderermittlerin ein hochgradig toxisches Klima, das auch von der Führungsebene gestützt wurde. So löste etwa „[d]er Hinweis, dass ein Vorgesetzter Nacktfotos einer Feuerwehrbeamtin auf dem PC gespeichert hatte und diese jeweils den auf der Wache neu anfangenden Beamten vorgeführt haben soll, […] bei der Feuerwehrleitung keine unmittelbare Reaktion aus“. Das ganze Ausmaß des Komplexes wird deutlich, wenn es dem Bericht erwähnenswert erscheint, dass es „zahlreiche Wachabteilungen [gibt], die auf Pornos und sexistische Poster gänzlich verzichten“. Der Regelfall war dies offensichtlich nicht. Auch homophobe und rassistische Bemerkungen gegenüber Kolleg*innen und Externen standen auf der Tagesordnung.

Hetze im Feuerwehrchat
Darüber hinaus wurden in einer feuerwehrinternen Chatgruppe bereits seit 2015 regelmäßig rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte geteilt. Es folgten Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen Verdachts der Volksverhetzung. Zu Verurteilungen ist es, soweit ersichtlich, bislang nicht gekommen, ein Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Verden eingestellt. Folgenreicher war die disziplinarrechtliche Aufarbeitung. So entfernte das Verwaltungsgericht Bremen im November 2024 einen Feuerwehrmann aus dem Dienst, da er durch Nachrichten in Chatgruppen eine schwere Dienstpflichtverletzung begangen hatte. Mit Urteil vom 28. Mai 2025 bestätigte dies das Oberverwaltungsgericht Bremen.

Angesichts der Tatsache, dass sich der Beamte über Jahre rassistisch geäußert (zahlreiche Äußerungen finden sich etwa in den Randnummern 74 ff. des Urteils und sollen hier nicht reproduziert werden) und dem Nationalsozialismus, etwa durch Verwendung des Hakenkreuzes oder der Formel „Sieg Heil“, gehuldigt hatte, wäre bei unbefangener Betrachtung ein anderes Ergebnis schwer verständlich gewesen. Allerdings sind die beamtenrechtlichen Hürden für solche Maßnahmen hoch. Die Ernennung von Beamt*innen erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit, der Verlust dieses Status ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich (hierzu Nils Kohlmeier/Tore Vetter im Report 2020, S. 181 ff.).

Ein solches Fehlverhalten sah das Oberverwaltungsgericht hier in der Verletzung der politischen Treuepflicht. Diese verlangt, „dass der Beamte den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht, sie als schützenswert anerkennt, in diesem Sinne sich zu ihnen bekennt und aktiv für sie eintritt“. Die Bestimmung dessen, was zu dieser von Beamt*innen zu affirmierenden verfassungsrechtlichen Ordnung gehört, bewegt sich auf einem schmalen Grat. Ihre Anrufung weckt unvermeidlich Assoziationen zum sogenannten Radikalenerlass, in dessen Ausführung unzähligen – überwiegend linken – politisch aktiven Personen der Zugang zum Staatsdienst verwehrt worden war. Auch heute missverstehen Sicherheitsbehörden das Tatbestandsmerkmal gerne, um gegen unliebsame Kritik an Staat und Institutionen vorzugehen (hierzu Peer Stolle im Report 2020, S. 77 ff.).

Im konkreten Fall führt das Urteil den Treuepflichtverstoß jedoch richtigerweise auf eine Infragestellung der Menschenwürde, die sich in den rassistischen und den Nationalsozialismus glorifizierenden Äußerungen des Feuerwehrmanns manifestiert, zurück. Wie das Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017 festgestellt hatte, stellt der Schutz der Menschenwürde den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar, Rassismus und Antisemitismus sind hiermit unvereinbar. Die Menschenwürde als oberster und änderungsfester Kern des Grundgesetzes darf richtigerweise keiner Relativierung durch Beamt*innen zugänglich sein, wohingegen Kritik an staatlichen Institutionen zulässig sein muss. Rassistische Äu- ßerungen sind also geeignet, Zweifel an der erforderlichen Verfassungstreue von Beamt*innen zu begründen.

Ähnlich hatte im Februar 2024 schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt und die Disziplinarmaßnahmen gegen einen Polizeihauptkommissar, der sich in einer Chatgruppe ebenfalls wiederholt rassistisch und den Nationalsozialismus verherrlichend geäußert hatte, bestätigt (hierzu Andreas Nitschke im Report 2025, S. 185 ff.). Es verfestigt sich also die Erkenntnis, dass rechtsextreme Äußerungen in Gruppenchats disziplinarrechtlich geahndet werden können.

Keine vertrauliche Kommunikation
Darüber hinaus nimmt das Oberverwaltungsgericht Klarstellungen vor, die über den Fall hinaus für die Aufarbeitung rechtsextremer Äußerungen im digitalen Raum Orientierung bieten können. Strafgerichte lehnen eine Volksverhetzung häufig ab, wenn entsprechende Inhalte in kleineren Chatgruppen gepostet werden. In solchen Fällen lägen nicht ohne weiteres Anhaltspunkte vor, dass die Inhalte an eine nicht überschaubare Anzahl an Personen verbreitet würden (hierzu kritisch Fynn Wenglarczyk im Report 2025, S. 157 ff.; Kati Lang im Report 2020, S. 133 ff.). Das Bundesarbeitsgericht hatte hingegen angenommen, dass alleine von einer überschaubaren Mitgliederzahl einer Chatgruppe nicht auf deren Vertraulichkeit geschlossen werden kann (hierzu Ina Reichhold im Report 2024, S. 183 ff.).

Das Oberverwaltungsgericht Bremen begründet überzeugend, dass es sich bei der Chatgruppe nicht um vertrauliche Kommunikation in einem geschützten Raum handele. Diese begrüßenswerte Deutlichkeit stellt ein Novum in der Rechtsprechung dar. Solche Äußerungen im engsten Umfeld dürfen nach der Rechtsprechung auch im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren nicht herangezogen werden. Vorliegend spricht nach dem Oberverwaltungsgericht Bremen bereits eine Gruppengröße von elf Personen gegen eine solche Vertraulichkeit. Des Weiteren argumentiert es mit den Spezifika der Kommunikation über Messengerdienste: Hier liege eine Vertraulichkeit fern, da solche Kommunikation „auf leichte Kopierbarkeit und schnelle Weiterleitung eines Datentauschs angelegt“ sowie „gerade auf das Erreichen einer möglichst großen Reichweite gerichtet ist“. In der Folge dürfte insbesondere beim Verschicken von Bildern, Memes und anderen Inhalten, die sich zum182 Weiterleiten eignen, eine Vertraulichkeit stets ausgeschlossen sein.

Nach dem Oberverwaltungsgericht spricht gegen die Vertraulichkeit der Kommunikation weiterhin, dass ein Mitglied der Chatgruppe die rassistischen Posts seines Kollegen wiederholt kritisiert und diesen zum Unterlassen aufgefordert hatte. Hiervon dürfen sich alle aufgefordert fühlen, Rechtsextremen nicht das Gefühl zu geben, ihre Äußerungen würden in einem bestimmten Raum toleriert.

Eine weitere begrüßenswerte Klarstellung nimmt das Oberverwaltungsgericht in Bezug auf den Inhalt der Äußerungen des Feuerwehrmanns vor. Wie häufig in derartigen Verfahren hatte dieser vorgebracht, seine Ausführungen seien nicht so gemeint gewesen, es habe sich lediglich um Witze gehandelt. Diese Schutzbehauptung dekonstruiert das Gericht knapp, indem es ausschließt, „dass sich erwachsene Personen auf einen ›Überbietungswettbewerb‹ aus menschenverachtenden Nachrichten einlassen, wenn sie nicht selbst nationalsozialistische oder rassistische Vorurteile besitzen“. In anderen Worten: Rassistische Witze witzig zu finden, ist rassistisch. Erschütternd ist, dass in der Bremer Feuerwehr offenbar über Jahre ein Klima herrschte, in dem der entlassene Feuerwehrmann davon ausgehen durfte, mit seinem Rassismus Heiterkeit zu erzeugen.

Kein Einzelfall
Was bleibt angesichts der Ausmaße des Bremer Feuerwehrskandals also außer einem Stoßgebet zum heiligen Sankt Florian, dass er nicht nur vor Feuer, sondern auch vor solchen Feuerwehrleuten schützen möge? So begrüßenswert die disziplinarrechtliche Maßnahme und die klaren Worte des Oberverwaltungsgerichts sind, so fraglich ist, ob diese Aufarbeitung der strukturellen Dimension des Bremer Feuerwehrskandals gerecht wird. Nach dessen Aufdecken hatte nicht nur die Innenbehörde, sondern auch die Gewerkschaft Verdi reflexartig betont, es handele sich um „Einzelfälle“, eine Figur, die regelmäßig ins Feld geführt wird, um Diskussionen über strukturellen Rassismus in Sicherheitsbehörden zu verhindern.

Dabei zeigt gerade der Feuerwehrskandal, wie der „Einzelfall“ des nun entlassenen Feuerwehrmanns jahrelang in einem fruchtbaren Umfeld gedeihen konnte. Für die Aufarbeitung dieser Strukturen stellt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nur einen ersten – wenn auch vielversprechenden – Schritt dar.

Verfahren: Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 28. Mai 2025, Aktenzeichen 4 LD 24/25.

Literatur: Andreas Nitschke, Die Relevanz der inneren Einstellung: Zum Kriterium der „Ernsthaftigkeit“ rassistischer oder rechtsextremer Äußerungen von Beamt:innen, Verfassungsblog vom 24. Februar 2022, abrufbar unter www.verfassungsblog.de; Karen Buse, Rassismus, Rechtsextremismus und Sexismus in der Feuerwehr Bremen?, Bericht der Sonderermittlerin 2021, abrufbar unter www.transparenz.bremen.de

Bei dem Text handelt es sich um ein Kapitel aus dem Report 2026 "Recht gegen rechts".
[close]
https://www.endstation-rechts.de/news/rassismus-ist-nicht-witzig


Entscheidung:
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/gerichtsentscheidung-en/entfernung-eines-feuerwehrbeamten-aus-dem-beamtenverhaeltnis-24771
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Zitieren wir doch ob dieses freudigen Ereignisses die Lückenpresse:

Zitat
[...]
Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle.

Der flüchtige, bundesweit bekannte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich ist in Tschechien entdeckt und festgenommen worden. Der leitende Oberstaatsanwalt der in Deutschland zuständigen Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt, Dennis Cernota, bestätigte die Festnahme auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls.
[...]
https://www.n-tv.de/politik/Verurteilter-Rechtsextremist-Marla-Svenja-Liebich-gefasst-id30697316.html


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Zitieren wir doch ob dieses freudigen Ereignisses die Lückenpresse:

Zitat
[...]
Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle.

Der flüchtige, bundesweit bekannte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich ist in Tschechien entdeckt und festgenommen worden. Der leitende Oberstaatsanwalt der in Deutschland zuständigen Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt, Dennis Cernota, bestätigte die Festnahme auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls.
[...]
https://www.n-tv.de/politik/Verurteilter-Rechtsextremist-Marla-Svenja-Liebich-gefasst-id30697316.html


Das Protektorat ist auch nicht mehr sicher ...  ???

Lag ich mit meiner Hauptvermutung doch richtig, hat sich in Tschechien verkrochen

Und sie war als Cross-Dresserin unterwegs, bei der Festnahme trug sie Männerkleidung...

Zitat
Die bundesweit bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich wurde am Donnerstag von der Polizei in der Tschechischen Republik festgenommen. Das bestätigte der leitende Oberstaatsanwalt Dennis Cernota aus Halle der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagausgabe). Dabei habe die Polizeidirektion Halle mit der tschechischen Polizei kooperiert.

Liebich wurde in Luby (Schönbach) gefasst und soll nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung Männerkleidung getragen haben und einen kahlrasierten Kopf haben. Seit Ende August 2025 fahndeten Polizei und Staatsanwaltschaft nach Liebich.

Seit Januar 2025 gilt Liebich - im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt - als Frau. Deshalb sollte sie ihre Freiheitsstrafe im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Dort tauchte sie aber nicht auf und stattdessen unter - bis jetzt.

Die hallesche Staatsanwaltschaft bereitet nun die Auslieferung Liebichs vor. Wo sie dann inhaftiert werden soll, wird nach Informationen der Zeitung derzeit geprüft.

https://www.presseportal.de/pm/47409/6252455
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Wird jetzt interessant, wie er seine Flucht finanziert hat und ob es Unterstützer gab.
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
(Ukrainischer Helfer, der Kriegstote sucht um sie zu bergen, damit ihre Familien sie bestatten können)
 
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Online Rabenaas

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Ihre! Ihre Flucht!
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