Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 126954 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1770 am: 19. August 2025, 13:49:15 »
Es gibt im Knast bestimmt auch Frauen, die Frau Liebig körperlich deutlich überlegen sind und unter Umständen auch keine Probleme oder Skrupel damit haben die Geschlechtsumwandlung mit einfachen Werkzeugen zu vollenden.

Oder anders
play stupid games, win stupid prizes!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1771 am: 19. August 2025, 15:08:09 »
Es gibt im Knast bestimmt auch Frauen, die Frau Liebig körperlich deutlich überlegen sind


Dazu gehört nicht viel.

Allerdings gehe ich davon aus, dass die Damen subtilere Mittel anwenden. Da erfährt die Nazidiva vielleicht einmal wie sich Hinterfotzigkeit anfühlt. Zudem rechne ich fest damit, dass Liebich dort nur ein kurzes Gastspiel haben wird und auch die Erfahrung des (vermutlich robusteren) Männerknastes machen wird.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1772 am: 19. August 2025, 15:10:46 »
Ich seh durchaus eine Chance, dass er in beiden Fällen irgendwie aufgemischt wird - Frauen die im Frauenknast sitzen, sind normal nicht gerade die zarten und wehrlosen Blümchen.

Ich sehe es auch so, dass sein biologisches Geschlecht männlich ist und er sich offensichtlich nicht als Frau versteht, dann muss man ihn auch nicht so behandeln - er darf sich im Pass gerne als weiblich aufführen, das ist sein gutes Recht.

Was jetzt besser oder schlechter ist wage ich nicht so sagen, für seine Propaganda wird beides dienlich sein, wie ich befürchte.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1773 am: 19. August 2025, 15:35:13 »
Dann kriegt er halt doppelt eingeschenkt. Ich gönn's ihm ihr.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1774 am: 19. August 2025, 16:17:22 »
Öfter mal nach den Rechten sehen und durchlüften.  :)


Zitat
Wohnungsdurchsuchungen bei Neonazis in Bremen: Waffen und Datenträger sichergestellt
Stand: 19.08.2025, 11:37 Uhr

Von: Dierk Rohdenburg

Die Polizei in Bremen hat am Dienstag, 19. August, mit einem Großaufgebot Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen Gruppierung durchsucht und zahlreiche Waffen und Datenträger sichergestellt.

Wie die Polizeipressestelle berichtet, sorgt seit Ende Dezember 2024 eine rechtsextremistische Gruppierung, die sich „weserems.aktion“ nennt, durch gezielte politisch motivierte Straftaten und Aktionen für öffentliche Aufmerksamkeit in Bremen. So war Ende 2024 ein Video in sozialen Netzwerken veröffentlicht worden, indem fünf Personen zu sehen sind, die der rechten Szene zugeordnet werden. Sie präsentieren vor der Parteizentrale von Bündnis 90/Die Grünen in der Bremer Altstadt mehrere Transparente, die zuvor vom Sielwall-Haus entwendet worden waren. Zwei der Beteiligten zeigen dabei das sogenannte „White-Power-Zeichen“, das in extremistischen Kreisen als rassistisches Symbol gilt. Bei den Transparenten handelt es sich um Banner mit den Aufschriften „Free Maja“ und „Freiheit für Nanuk!“. Die Darstellungen wurden bewusst verkehrt herum gehalten.
Spoiler
Kurze Zeit später tauchte zudem ein Foto auf, das ein Banner mit der Aufschrift „Grenzen dicht“ vor dem ehemaligen Sportamt zeigt – ein Ort, der als symbolträchtig für die linke Szene in Bremen gilt.

Bereits im März ein Ermittlungserfolg
Ermittlungen führten bereits im März zu einem 28-jährigen Mann aus dem Landkreis Verden, der auf einer Social-Media-Plattform in einem Video mit rechtsextremistischer Musik in Erscheinung trat. In dem Lied war unter anderem der in Deutschland verbotene Refrain „Sieg Heil“ zu hören. Eine durch das Amtsgericht angeordnete Wohnungsdurchsuchung der Polizei in Niedersachsen Mitte März förderte in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Bremen neben anderen Beweismitteln auch das gestohlene Banner mit der Aufschrift „Free Maja“ zutage, das sichergestellt wurde.

Im Zusammenhang mit den Aktivitäten hat die Polizei Bremen nun am Dienstag mit einem Großaufgebot bei fünf Personen im Alter zwischen 19 und 30 Jahren Wohnungsdurchsuchungen zur Gefahrenabwehr im Stadtgebiet durchgeführt. Die Ermittler stellten dabei zahlreiche Waffen und Datenträger sicher.

Aktivisten schon länger im Visier des Verfassungsschutzes
Die Personen stehen seit längerem im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die Gruppierung, der sie angehören, wird vom Bremer Verfassungsschutz als neonazistisch und rechtsextremistisch eingestuft. Nach vorliegenden Erkenntnissen richten sich die Taten der Gruppe gegen die linksextremistische Szene in Bremen, die dadurch gezielt provoziert werden soll.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer lobt die Aktion in einer Pressemitteilung: „Das ist eine sehr gelungene Zusammenarbeit zwischen dem Staatsschutz der Polizei Bremen und dem Verfassungsschutz. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass wir entschlossen und Hand in Hand gegen extremistische und gewaltbereite Strukturen vorgehen. Wir haben diese Szene sehr genau im Blick und lassen nicht nach. Für Hass und Gewalt ist in Bremen kein Platz.“

Szene offenbar gut vernetzt
Die bisherigen Ermittlungen mit verdeckt durchgeführten Maßnahmen weisen auf eine gut vernetzte und gewaltbereite rechtsextremistische Szene in Bremen und dem Umland hin, die in der Vergangenheit bereits Straftaten begangen hat. Da weitere Taten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, erfolgten die präventiven polizeilichen Maßnahmen. Im Zuge der Maßnahmen wurde neben Datenträgern unter anderem Messer, Macheten, Dolche, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke, sowie Propagandamaterial sichergestellt.
[close]
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/wohnungsdurchsuchungen-bei-rechtsextremisten-in-bremen-waffen-und-datentraeger-sichergestellt-93889707.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1775 am: 19. August 2025, 16:38:45 »
Also ein Mann der sich zur Frau hat erklären lassen und eine Ladung in die Frauen-JVA bekommen hat darf dennoch als Mann bezeichnet werden. Recht kann schon verwirrend sein...

Zitat
„Nius“-Chefredakteur Reichelt hatte im Juli auf X gepostet: „Jeder, der die Berichterstattung über den Neonazi Sven Lieblich verfolgt, kann nur zu einem Schluss kommen: Die Ampel-Regierung hat es per Gesetz geschafft, nahezu die gesamte deutsche Medienlandschaft zu zwingen, die Unwahrheit zu sagen und grotesk falsche Dinge zu behaupten. Sven Liebich ist keine Frau.“

Die zweite Zivilkammer des Gerichts hat nun am Montag beschlossen, Liebichs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückzuweisen.

Spoiler
Warum Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich als Mann bezeichnet werden darf

in bewertet dessen Aussage für zulässig, dass der in Marla-Svenja umbenannte Neonazi Sven Liebich „keine Frau“ sei. WELT liegt der Gerichtsbeschluss vor. Liebich erhält gleichwohl eine Ladung zum Haftantritt in einer Frauen-JVA.


Der Rechtsextremist Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag in weiblich geändert und sich in Marla-Svenja umbenannt hat, hat vor dem Landgericht Berlin gegen den Journalisten Julian Reichelt verloren.

„Nius“-Chefredakteur Reichelt hatte im Juli auf X gepostet: „Jeder, der die Berichterstattung über den Neonazi Sven Lieblich verfolgt, kann nur zu einem Schluss kommen: Die Ampel-Regierung hat es per Gesetz geschafft, nahezu die gesamte deutsche Medienlandschaft zu zwingen, die Unwahrheit zu sagen und grotesk falsche Dinge zu behaupten. Sven Liebich ist keine Frau.“

Die zweite Zivilkammer des Gerichts hat nun am Montag beschlossen, Liebichs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückzuweisen. Der siebenseitige Beschluss liegt WELT vor. Darin heißt es, mit der streitgegenständlichen Äußerung werde „in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin eingegriffen“. Eine Äußerung, die einer Person die empfundene geschlechtliche Identität abspreche, sei geeignet, „diese Person bloßzustellen und sie auch in ihrer Lebensrealität zu verunsichern“.

Dieser Eingriff sei im vorliegenden Fall jedoch nicht rechtswidrig, da er durch ein „überwiegendes Recht des Antragsgegners auf Meinungsfreiheit gedeckt“ sei. Das Posting von Reichelt sei eine Meinungsäußerung und „nach dem Verständnis des Durchschnittsempfängers als Kritik an der ‚Ampel-Regierung‘ zu verstehen bzw. als Kritik an dem von dieser 2024 verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz, aufgrund dessen die Hürden einer Änderung des Geschlechtseintrags geändert wurden“.


Das Landgericht geht auch auf das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ein. Diese wiege umso höher, „je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso weniger, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht“. Reichelt behandle „eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, die kontrovers und scharf diskutiert wird, nämlich unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel des Geschlechts möglich ist“, schreiben die Richter.

Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel-Koalition im November 2024 ist für die Änderung des Geschlechtseintrags eine einfache Erklärung vor dem Standesamt ausreichend. Zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten und ein familiengerichtliches Verfahren notwendig, was von vielen Betroffenen als entwürdigend kritisiert worden war. Nun gibt es weder eine Plausibilitätsprüfung noch eine Beratungspflicht.


Sven Liebich änderte seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Dezember 2024. Er ist seit Jahrzehnten im organisierten Rechtsextremismus aktiv. Bereits in den 1990er-Jahren war er führender Aktivist der sachsen-anhaltischen Sektion des Neonazi-Netzwerks Blood & Honour. In der rechtsextremen Ideologie gibt es keinen Platz für Transpersonen.


Liebich hatte sich mehrfach schwulen- und transfeindlich geäußert. Etwa im September 2022 störte er den Christopher Street Day in Halle, beschimpfte Teilnehmer als „Parasiten der Gesellschaft“. Ein Jahr später beleidigte er die CSD-Demonstranten als „Schwuletten“ und ließ sich über einen vermeintlichen „Transfaschismus“ aus. Liebich ließ sich im aktuellen Verfahren von der Anwaltskanzlei Wölfel in Tröstau vertreten. Dort arbeiten zwei in der Neonazi-Szene beliebte Rechtsanwälte, die selbst mehrfach an neonazistischen Aufmärschen teilnahmen. Reichelt ließ sich von dem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten.

„Queer- und transfeindliche Äußerungen“ berücksichtigt
Das Landgericht Berlin stellt in dem aktuellen Beschluss fest, dass das Absprechen der Geschlechtsidentität einer Transperson unter Nennung des Namens im Allgemeinen einen „besonders intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ darstellen kann. Der Zuordnung zu einem Geschlecht komme „für die individuelle Identität eine herausragende Bedeutung zu“. Und: „Diese Zugehörigkeit kann nicht allein nach den äußerlichen Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt seiner Geburt bestimmt werden, sondern sie wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und selbstempfundenen Geschlechtlichkeit abhängen.“

Die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit gebieten es, schreiben die Richter weiter, „dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person Rechnung zu tragen und ihre selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihr damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in ihrer Intimsphäre (...) bloßgestellt zu werden“.

In diesem konkreten Fall überwiege dennoch das Recht des Antragsgegners, also des Journalisten Reichelt, auf Meinungsfreiheit. „Denn die Antragstellerin hat nichts zu den Gründen des Geschlechtswechsels vorgetragen.“

Daher sei der Fall anders zu bewerten als eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte Reichelt im Februar dieses Jahres untersagt, eine Transfrau in einem Tweet als Mann zu bezeichnen. Reichelt habe „der dortigen Antragstellerin die seit 40 Jahren nach außen gelebte geschlechtliche Identität abgesprochen“, heißt es dazu nun im Beschluss des Landgerichts Berlin.


Im Fall Liebich sei auch zu berücksichtigen, „dass die Antragstellerin vor ihrem Geschlechtswechsel durch Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen, durch Aktivitäten in der rechtsextremen Szene, durch queer- und transfeindliche Äußerungen, durch eine Verurteilung u.a. wegen Volksverhetzung und durch die Änderung ihres Geschlechtseintrags öffentlich bekannt wurde“.

Die Änderung des Geschlechtseintrags habe Liebich selbst auf X gepostet. „Vor diesem Hintergrund betreffen die beiden durch den Antragsgegner in Bezug genommenen Umstände, nämlich die Änderung des Geschlechtseintrages sowie die Zugehörigkeit zu der rechten Szene, die Sozialsphäre der Antragstellerin und nicht wie die Antragstellerin meint die Intimsphäre. Zugleich stellt der Verweis auf das Vorleben der Antragstellerin als ‚Neonazi‘ eine hinreichende Anknüpfungstatsache für die von dem Antragsgegner verbreitete Meinung dar, bei der Antragstellerin handele es sich nicht um eine Frau. Die Antragstellerin muss die streitgegenständliche Äußerung angesichts dessen hinnehmen.“


Der zuvor bereits mehrfach verurteilte Rechtsextremist Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Am Montag hatte Liebich auf X ein Dokument mit dem Titel „Ladung zum Strafantritt“ der Staatsanwaltschaft Halle gepostet, aus dem hervorgeht, dass Liebich die Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten soll – einem Frauengefängnis.


Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte WELT die Echtheit des Dokuments. „Wir prüfen das eingetragene Geschlecht und den Wohnsitz. Liebich ist formalrechtlich eine Frau und wohnt in Sachsen, sodass der sächsische Vollstreckungsplan heranzuziehen ist“, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen WELT. Dieser sehe vor, dass Frauen grundsätzlich in der JVA Chemnitz unterzubringen seien. „Die JVA wird prüfen, ob Sicherheitsinteressen anderer inhaftierter Frauen sowie von Liebich selbst gewahrt werden und ob sich die Besonderheiten des konkreten Falls mit der Anstaltsordnung vereinbaren lassen.“

Im Zuge eines Aufnahmegesprächs werde die Anstaltsleitung prüfen, ob die Inhaftierung eine „Gefahr für Sicherheit und Ordnung innerhalb des Gefängnisses“ berge. Daraus könne sich eine Verlegung ergeben.

Quelle Welt.de
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1776 am: 19. August 2025, 17:49:51 »
Tja, da weiß die linke Hand mal wieder nicht was die Rechte macht. Ich glaube, dass ein Informationsaustausch zwischen deutschen Behörden aus Prinzip nicht funktionieren soll.

"Wenn jemand anderes unsere Infos hat, dann sind sie ja weniger wert."

So ein verdammter Irrsinn.


https://dubisthalle.de/von-156-auf-223-sachsen-anhalt-verzeichnet-massiven-anstieg-waffenberechtigter-rechtsextremisten
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1777 am: 19. August 2025, 18:37:16 »
Wollte Marla-Svenja nicht alle verklagen, die sie als Mann bezeichnet?

Wer gibt ihr den Tip?    Svenja <—> Reichelt    wird sicher lustig.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1778 am: 19. August 2025, 18:42:07 »
Zitat
Statistik

Thüringen zählt die meisten antisemitischen Vorfälle im Osten

Verunstaltete Stolpersteine, judenfeindliche Sprüche an Wänden, Bedrohungen: Antisemitismus hat in Thüringen einen neuen Höchststand erreicht. Besonders beunruhigend seien laut des Jahresberichts der Meldestelle RIAS neue Entwicklungen

von Jonas Grimm
 19.08.2025 16:58 Uhr
Spoiler
Antisemitische Vorfälle in Thüringen haben mit 392 Vorfällen im Jahr 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr (297 Meldungen) stelle dies einen Anstieg um rund ein Drittel dar, wie aus dem am Dienstag in Erfurt vorgestellten Jahresbericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) hervorgeht. Thüringen habe damit die höchste Zahl an Vorfällen aller ostdeutschen Länder, ohne Berlin.

Von den 392 Vorfällen wurden 291 der Kategorie »verletzendes Verhalten« zugeordnet, worunter antisemitische Äußerungen in Wort, Schrift und Bild fallen. In sieben Fällen wurden Bedrohungen gemeldet. Im Jahr 2023 war es ein Fall. Zudem wurden zwei Gewaltdelikte erfasst, eines mehr als im Vorjahr. Projektleiterin Susanne Zielinski sagte bei der Präsentation, die Lage im Land habe sich »stetig und rapide verschlechtert.«

Beunruhigender Anstieg von Vorfällen an Bildungseinrichtungen
Erstmals seit Beginn der Dokumentation durch RIAS entfiel der Großteil der Vorfälle mit 197 Meldungen (2023: 103) auf den »israelbezogenen Antisemitismus«, bei dem etwa das Existenzrecht des Staates Israel abgesprochen wird. In allen weiteren Erscheinungsformen seien die Schwankungen gering gewesen. Bislang seien die meisten Vorfälle im Post-Schoah-Antisemitismus zu beobachten gewesen, der 40 Prozent und damit 158 Meldungen ausmacht (2023: 142). Laut Zielinski sei dieser ein »kontinuierliches Grundrauschen«, während der israelbezogene Antisemitismus je nach politischer Lage schwanke.

Beunruhigend ist Zielinski zufolge der Anstieg von Vorfällen an Bildungseinrichtungen: Dort stiegen die Zahlen binnen eines Jahres von 17 auf 48 an und machten zwölf Prozent der Gesamtfallzahl aus. »Dass Antisemitismus gerade dort, wo Wissenschaft, Lehre und Vielfalt zu Hause sein sollten, derart offen zutage tritt, ist beschämend und gefährlich«, erklärte dazu die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss.

Auch die Angriffe auf die Erinnerungskultur hätten an Quantität und Aggressivität zugenommen: In 69 Fällen (2023: 57) richteten sich Angriffe gegen Gedenkstätten oder deren Mitarbeitende. Die meisten Vorfälle (161) fanden jedoch auf der Straße statt, gefolgt vom Internet (70).

Im Bereich des Rechtsextremismus wurden demnach 56 dokumentierte Vorfälle verzeichnet (2023: 33). Seinen Anteil verdoppelt an der Gesamtzahl der Vorfälle mit einem politisch-weltanschaulichen Hintergrund habe der antiisraelische Aktivismus mit 16 Prozent (2023: acht Prozent). Der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl betonte, »berechtigte Kritik an der israelischen Regierung darf niemals zu Hass gegen Juden und den Staat Israel an sich führen«.

Der Landesbeauftragte für jüdisches Leben, Michael Panse, forderte mehr Projekte gegen Antisemitismus sowohl an Schulen als auch in der Erwachsenenbildung. »Es geht darum, jüdisches Leben sichtbar und erlebbar zu machen«, sagte der CDU-Politiker. Die Meldestelle wies zudem darauf hin, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Ein großer Teil der Vorfälle seien RIAS Thüringen direkt auf der Online-Meldeseite mitgeteilt worden. Zudem würden zivilgesellschaftliche und jüdische Organisationen regelmäßig befragt oder meldeten sich selbst.
[close]
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/thueringen-zaehlt-die-meisten-antisemitischen-vorfaelle-im-osten/


Wer hetzt da noch gleich in Thüringen ...
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1779 am: 19. August 2025, 19:17:08 »
Wer hetzt da noch gleich in Thüringen ...
Das müssen die ganzen Islamisten sein! Schließlich leben in Thüringen die meisten Muslime in den östlichen Bundesländern

https://mediendienst-integration.de/artikel/muslime-in-ostdeutschland-1.html

(aber der Anteil liegt trotzdem bei nur 1/3 vom Bundesdurchschnitt...)
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1780 am: 19. August 2025, 19:32:16 »
Wollte Marla-Svenja nicht alle verklagen, die sie als Mann bezeichnet?

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Hat er/sie/es doch. Hat nicht funktioniert  ;D
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1781 am: 19. August 2025, 20:00:17 »
Hat er/sie/es doch. Hat nicht funktioniert 

Das billigste Argument zur Abwehr einer Klage ist doch, "visuell" zu argumentieren: ich habe das Bild gesehen um anhand dessen mich auf das phänotypische Geschlecht festgelegt. Den Text habe ich gar nicht gelesen. (Funktioniert jetzt vielleicht nicht ganz so gut, wenn man promovierter Naturwissenschaftler ist...)
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1783 am: 20. August 2025, 14:18:36 »
Liebich zum Haftantritt in Frauengefängnis geladen

Bezahlschranke: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremistin-marla-svenja-liebich-nach-geschlechtsaenderung-in-ein-frauengefaengnis-geladen-a-77643e94-96b6-4c27-bf8d-5c34c4edb44b

Siehe Spoiler. Mal sehen, wann ihm dieses "Spiel" zu blöde wird.

Spoiler
Marla Svenja Liebich zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen
Unter männlichem Vornamen wurde sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt. Jetzt wird geprüft, ob die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich in ein Frauengefängnis soll.

Liebich im Landgericht Leipzig: Nur Propaganda eines Neonazis?

Marla Svenja Liebich muss ins Gefängnis, so viel steht fest. Nur ob es eine Vollzugsanstalt für Frauen oder Männer sein wird, ist noch offen.
Im Juli 2023 wurde Liebich unter männlichem Vornamen vom Amtsgericht Halle (Saale) unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Eine Berufung und spätere Revision scheiterten, das Urteil ist rechtskräftig. Zuletzt kündigte Liebich an, sich mit einer Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Im November 2024 ließ Liebich den eigenen Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich ändern. Grundlage war das damals neue Selbstbestimmungsgesetz
, das die Rechte von trans Personen stärkt.
Ob die Änderung ernst gemeint ist, darf bezweifelt werden: Liebich ist seit Jahren für eine rechtsextreme Haltung bekannt und fiel in der Vergangenheit auch mit queerfeindlichen Äußerungen auf. Noch im September 2023 hatte sie CSD-Teilnehmer als »Schwuletten« beschimpft und von angeblichem »Transfaschismus« gesprochen.

Formal eine Frau
Selbst wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Namenswechsel nur Propaganda eines Neonazis sind, stellt sich seitdem die Frage, wie konkret damit umzugehen ist. Liebich ging mitunter gegen Medien vor, die über den Personenstandswechsel berichteten oder das falsche Pronomen verwendeten. Vom SPIEGEL forderte ihr Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schmerzensgeld.
Eine Beschwerde gegen den SPIEGEL beim Presserat wurde vom Rat einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«, heißt es in dem Schreiben.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich nun in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen, ein Frauengefängnis. Innerhalb einer zweiwöchigen Frist solle sie ihre Strafe dort antreten, so sei es laut Vollstreckungsplan vorgesehen, sagte der zuständige Staatsanwalt Benedikt Bernzen dem SPIEGEL. Formal sei Liebich eine Frau, »das ist für uns maßgeblich«.
Auf weitergehende Prüfungen verzichtete die Staatsanwaltschaft demnach, schließlich sei eine Begutachtung der Geschlechtszugehörigkeit nicht mehr im Sinne des neuen Gesetzes. Auch ob hinter der Änderung des Eintrags unlautere Motive stecken könnten, sei nicht genauer untersucht worden, so Bernzen. »Es gab keine vertiefte Prüfung einer rechtsmissbräuchlichen Anwendung dieses Gesetzes.«

Keine automatische Geschlechtertrennung
Zuständig ist nun die JVA Chemnitz, und als übergeordnete Stelle das Sächsische Staatsministerium der Justiz. Dort werde noch geprüft, wie mit dem Fall weiter umgegangen werde, sagte ein Ministeriumssprecher dem SPIEGEL auf Anfrage. Dass Liebich zunächst in ein Frauengefängnis geladen wurde, sei ein formaler Vorgang. »Ich gehe davon aus, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist«, so der Sprecher.
Grundsätzlich werden männliche und weibliche Gefangene in sächsischen Haftanstalten getrennt voneinander untergebracht, so steht es im sächsischen Strafvollzugsgesetz. Im Einzelfall darf von dieser Geschlechtertrennung jedoch abgewichen werden, etwa um die Sicherheit und Ordnung in der JVA zu gewährleisten. Eine entsprechende Regelung, die auch den Umgang etwa mit trans Personen oder Menschen mit dem Geschlechtseintrag »divers« regelt, trat im vergangenen Jahr in Kraft.
Laut sächsischem Justizministerium kann in besonders zweifelhaften Fällen auch eine »ärztliche oder psychologische Stellungnahme« eingeholt werden. Diese beinhalte konkret auch die Beurteilung, ob der Geschlechtseintrag womöglich mit dem Ziel geändert wurde, im Frauenvollzug untergebracht zu werden. Ob das bei Liebich der Fall sein könnte, ist noch nicht bekannt.

In der JVA Chemnitz jedenfalls ist Liebich kein echter Präzedenzfall. Man habe über viele Jahre Erfahrung im Umgang mit nicht-binären Gefangenen gesammelt, teilten das Justizministerium und die JVA Chemnitz mit. Einzelfälle würden jeweils geprüft, dafür würden etwa Informationen über die medizinische Geschlechtsangleichung eingeholt oder Maßnahmen wie Einzelduschen oder Einzelseelsorge abgewogen. Das Ziel: Mitgefangene zu schützen, aber auch sogenannte TIN-Gefangene – TIN steht für trans, inter, nicht-binär – nicht zu isolieren oder zu stigmatisieren.
Das letzte Wort haben die Vollzugsanstalten. »Eigene Entscheidungsspielräume über die Unterbringung in einer bestimmten Anstalt stehen keiner verurteilten Person zu, gleich welchen Geschlechts oder welcher Identität«, so Ministerium und JVA.
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Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Mal sehen, wann ihm dieses "Spiel" zu blöde wird.


Einstweilen verführt die Causa auch einen bekannten Rechtsanwalt, den ich gestern bereits zitiert habe, wiederum zu denkwürdiger Aussage:



Zitat
Jetzt sind sie da, unsere neuen Frauen
21.8.2025   

„Transfrauen sind Frauen, und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“ Wir erinnern uns gern an diesen Satz der früheren Familienministerin Lisa Paus, mit dem sie jede weitere Diskussion über ihr sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz abzuwürgen versuchte. Unter Assistenz des irgendwann ins woke Lager verirrten liberalen Justizministers Marco Buschmann sollte es der große Wurf werden: die Loslösung des biologischen Geschlechts von staatlicher Kontrolle; die Möglichkeit, mittels „Sprechakt“ das eigene Geschlecht zu ändern – und das sogar jährlich. Und jetzt sind sie da, unsere neuen Frauen: Rechtlich vollwertig, mit Schnauzbart, zweifellos noch vorhandenem Gemächt und einem aktiven Strafregister, weshalb die Justiz sie pflichtschuldig zum Strafantritt ins Frauengefängnis lädt. Ja, wer hätte das ahnen können?
Spoiler
Natürlich jeder, der mal einen Blick in das Gesetz wirft. Und vor allem jene aus dem weiten Regenbogenland, die es so vehement gefordert haben. Witzigerweise sind das genau die Personen, die nun in von der Bild abwärts Zeter, Mordio und Rechtsmissbrauch schreien, weil nun auch die „falschen“ Männer wenigstens zeitweise Frauen sein möchten. Dabei ist das Gesetz doch exakt so formuliert worden wie gewünscht: Die Bestimmung des sozialen und rechtlichen Geschlechts liegt seit Ende letzten Jahres allein bei der betroffenen Person. Es handelt sich um einen reinen Sprechakt – eine Erklärung vor dem Standesamt reicht aus, um den Geschlechtseintrag zu ändern.

Eine medizinische oder psychologische Begutachtung ist nicht erforderlich, und eine Plausibilitätskontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Es kommt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes gerade nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich zu einem anderen Geschlecht zählt oder ob die Änderung ernst gemeint ist. Um mögliche Diskriminierung zu verhindern, soll jeder Mensch selbst entscheiden können – und sein Äußeres darf schon mal gar keine Rolle spielen.

Besonders deutlich wird der Wille des Gesetzgebers am sogenannten Offenbarungsverbot. § 5 des Selbstbestimmungsgesetzes untersagt es audrücklich, die frühere geschlechtlichen Identität ohne Einwilligung des Betroffenen zu offenbaren. Dies unterstreicht das Grundanliegen des Gesetzes: Die selbsterklärte Änderung ist endgültig, sie darf nicht hinterfragt werden. Und wer einen per standesamtlicher Erklärung umgewandelten Mann weiter einen Mann nennt, zahlt Bußgeld. Bis zu 10.000 Euro können es sein.

Das Gesetz ist da, und es muss angewandt werden. Dass ausgerechnet nun jene, die es lautstark forderten, doch wieder nicht damit zufrieden sind und nach Korrekturen rufen, belegt die Richtigkeit der vorgebrachten Bedenken. Nun sind zwar Paus und Buschmann nicht mehr da, dafür aber der Erörterungsbedarf. Die Diskussion verspricht peinlich zu werden.
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https://www.lawblog.de/archives/2025/08/21/schau-der-eoerterungsbedarf-ist-da/


Und ZACK! gibt's schon wieder von einem gewissen Christoph was drübergezogen:


Zitat
Es wäre echt hilfreich, wenn im Artikel stände, ob, und wenn ja auf welche realen Fälle und welche diesbezüglichen Äußerungen er sich bezieht. Ohne dass ist doch eine sinnvolle Diskussion gar nicht möglich.

Ansonsten bin ich weiterhin der Ansicht, dass a) eine Transfrau eben nicht automatisch ins Frauengefängnis muss, wenn Sicherheitsbedenken dagegen sprechen, und b) auch innerhalb des Frauengefängnisses Möglichkeiten bestehen, um für die Sicherheit der anderen Insassinnen zu sorgen. Die Argumente gab's schon beim letzten Mal.

Die Fakten- und Argumenteallergie des Autors nimmt bedauerliche Ausmaße an.


Letztes Jahr gab es im LawBlog mal ein größeres Loch, dann tröpfelten einige Einträge ... dann wieder ein Loch und seit einiger Zeit blogd er wieder.

Oder schreibt Vetter die Sachen gar nicht mehr selbst?  Bzw. kontrolliert sie nicht mehr ...

Der veränderte Ton ist auffällig.
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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