Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 127034 mal)

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1740 am: 13. August 2025, 14:39:09 »
Meldung aus Thüringen:





Jetzt hab ich vergessen, welche Partei da in Thüringen ... ???
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1741 am: 13. August 2025, 15:37:59 »
Da haben wohl wieder einige vergessen, welches der Haken am Hakenkreuz ist.
Und mit dem Zeigen eines Hakenkreuzes tut man durchaus was.
Man verletzt einige, die diesen Haken noch kennen. 
Und das ist mehr als einfach nur "nichts tun".
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1742 am: 14. August 2025, 18:48:00 »
Ist das nicht schön?

Wenn man endlich etwas lange Verbotenes singen darf, das gar nicht verboten war und ist:


Zitat
„Made-in-Germany“-Tour
Nach „Deutschlandlied-Eklat“ bei Feuerwehrfest: Heino gibt Zusatzkonzert in Bad Belzig

Als bei der Feuerwehrmeisterschaft in Torgau Heinos Version der ersten Strophe des Deutschlandliedes abgespielt wird, ist der Nationalhymnen-Eklat da. Schuld sei ein Kampfrichter aus Brandenburg. Dieser erhält jedoch umgehend Unterstützung vom Schlagersänger persönlich – und nächstes Jahr Besuch bei einem Konzert in Bad Belzig.


Hajo von Cölln
13.08.2025, 12:18 Uhr

Bad Belzig. Schlagersänger Heino wird Ende März kommenden Jahres in Bad Belzig (Potsdam-Mittelmark) ein Zusatzkonzert im Rahmen seiner „Made-in-Germany“-Tournee (siehe unten) geben.
Spoiler
Hintergrund ist ein Vorfall bei den Deutschen Feuerwehrmeisterschaften im August im sächsischen Torgau. Bei der Eröffnungsfeier war dort die von Heino gesungene Version des „Lieds der Deutschen“ abgespielt worden – mit allen drei Strophen, darunter die umstrittene erste. Offiziell gilt seit 1991 nur die dritte Strophe als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls den Hauptwettkampfrichter Richard Münder aus Bad Belzig dafür verantwortlich gemacht und ihn dauerhaft aus allen Ämtern ausgeschlossen und ihm fortan das Tragen der Uniform untersagt.

Kampfrichter wehrt sich gegen Schuldzuweisungen – Heino an seiner Seite
Münder selbst hatte anschließend in einem Interview mit der MAZ erklärt, wie es zu dem Vorfall gekommen sei, geholfen hatte es ihm nicht. Der Verband bleibt hart.

Auch Heino war schließlich auf die Angelegenheit aufmerksam geworden und hatte sich deutlich positioniert. Er halte die Strafe gegen Münder für überzogen, ließ er verlauten. Seiner Meinung nach habe dieser „unbedingt eine zweite Chance verdient. Einen Hymnen-Skandal kann ich da nicht entdecken“, so die Botschaft des Musikers.

Der Manager des Sängers sprach gegenüber der MAZ von einem „konstruierten Eklat“. Anstatt einen „Ehrenmann“ mit „übertriebenen Maßnahmen“ zu bestrafen, sollte sich der Verband fragen, ob er selbst professionell genug mit dem Thema Musik umgegangen sei.

Heino und sein Management stehen jedenfalls fest an der Seite Münders und haben „aus Solidarität“ mit ihm ein Zusatzkonzert in Bad Belzig in den eng getakteten Terminplan eingeschoben. Der beim Feuerwehrverband in Ungnade gefallene Münder sei zu dem Konzert natürlich herzlich eingeladen. Man hoffe sogar, ihn im März 2026 in seinem Heimatort auf der Bühne begrüßen zu können.

Fest steht schon jetzt: Neben der Nationalhymne wird Heino auch die Brandenburger Hymne „Märkische Heide“ singen, teilte Heinos Manager Helmut Werner der Märkischen Allgemeinen Zeitung mit.
[close]
https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/bad-belzig/deutschlandlied-eklat-heino-gibt-konzert-fuer-feuerwehrmann-in-bad-belzig-QMSQS7M3YBBQJF4UUNLV2WPRS4.html


Der Held!

Und Heino macht das ganz uneigennützig!


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1743 am: 14. August 2025, 20:11:59 »
Ist das nicht schön?

Wenn man endlich etwas lange Verbotenes singen darf, das gar nicht verboten war und ist:


Zitat
„Made-in-Germany“-Tour
Nach „Deutschlandlied-Eklat“ bei Feuerwehrfest: Heino gibt Zusatzkonzert in Bad Belzig

Als bei der Feuerwehrmeisterschaft in Torgau Heinos Version der ersten Strophe des Deutschlandliedes abgespielt wird, ist der Nationalhymnen-Eklat da. Schuld sei ein Kampfrichter aus Brandenburg. Dieser erhält jedoch umgehend Unterstützung vom Schlagersänger persönlich – und nächstes Jahr Besuch bei einem Konzert in Bad Belzig.


Hajo von Cölln
13.08.2025, 12:18 Uhr

Bad Belzig. Schlagersänger Heino wird Ende März kommenden Jahres in Bad Belzig (Potsdam-Mittelmark) ein Zusatzkonzert im Rahmen seiner „Made-in-Germany“-Tournee (siehe unten) geben.
Spoiler
Hintergrund ist ein Vorfall bei den Deutschen Feuerwehrmeisterschaften im August im sächsischen Torgau. Bei der Eröffnungsfeier war dort die von Heino gesungene Version des „Lieds der Deutschen“ abgespielt worden – mit allen drei Strophen, darunter die umstrittene erste. Offiziell gilt seit 1991 nur die dritte Strophe als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls den Hauptwettkampfrichter Richard Münder aus Bad Belzig dafür verantwortlich gemacht und ihn dauerhaft aus allen Ämtern ausgeschlossen und ihm fortan das Tragen der Uniform untersagt.

Kampfrichter wehrt sich gegen Schuldzuweisungen – Heino an seiner Seite
Münder selbst hatte anschließend in einem Interview mit der MAZ erklärt, wie es zu dem Vorfall gekommen sei, geholfen hatte es ihm nicht. Der Verband bleibt hart.

Auch Heino war schließlich auf die Angelegenheit aufmerksam geworden und hatte sich deutlich positioniert. Er halte die Strafe gegen Münder für überzogen, ließ er verlauten. Seiner Meinung nach habe dieser „unbedingt eine zweite Chance verdient. Einen Hymnen-Skandal kann ich da nicht entdecken“, so die Botschaft des Musikers.

Der Manager des Sängers sprach gegenüber der MAZ von einem „konstruierten Eklat“. Anstatt einen „Ehrenmann“ mit „übertriebenen Maßnahmen“ zu bestrafen, sollte sich der Verband fragen, ob er selbst professionell genug mit dem Thema Musik umgegangen sei.

Heino und sein Management stehen jedenfalls fest an der Seite Münders und haben „aus Solidarität“ mit ihm ein Zusatzkonzert in Bad Belzig in den eng getakteten Terminplan eingeschoben. Der beim Feuerwehrverband in Ungnade gefallene Münder sei zu dem Konzert natürlich herzlich eingeladen. Man hoffe sogar, ihn im März 2026 in seinem Heimatort auf der Bühne begrüßen zu können.

Fest steht schon jetzt: Neben der Nationalhymne wird Heino auch die Brandenburger Hymne „Märkische Heide“ singen, teilte Heinos Manager Helmut Werner der Märkischen Allgemeinen Zeitung mit.
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https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/bad-belzig/deutschlandlied-eklat-heino-gibt-konzert-fuer-feuerwehrmann-in-bad-belzig-QMSQS7M3YBBQJF4UUNLV2WPRS4.html


Der Held!

Und Heino macht das ganz uneigennützig!


 :facepalm:

Nächstes Jahr?
In Anbetracht des fortgeschrittenen Alters ist der Schlagerbarde recht optimistisch.
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1744 am: 15. August 2025, 17:16:36 »
Zitat
Sachsen
Polizei: neue Verdachtsfälle mit Bezug zu Rechtsextremismus

15.08.2025, 14:39 Uhr

Bei der sächsischen Polizei werden seit acht Jahren mutmaßliche rechtsextreme Äußerungen und Handlungen von Polizisten erfasst. Inzwischen sind 122 Vorfälle bekannt.
Spoiler
Dresden (dpa/sn) - Der sächsischen Polizei sind im ersten Halbjahr 2025 weitere neun Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus in den eigenen Reihen bekanntgeworden. Demnach werden 15 Bediensteten unter anderem "ausländerfeindliche Äußerungen", die Nutzung verbotener Symbole und Parolen sowie auch eine Körperverletzung zur Last gelegt.

In einem Fall aus dem Februar ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke).

Faschistische Symbole und Parolen in Chatgruppe versendet
Ein Bediensteter der Bereitschaftspolizei soll über Jahre hinweg "faschistische Symbole und Parolen" in einer Chatgruppe versendet haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte die Ermittlungen ein, nun wird aber ein Entlassungsverfahren "wegen charakterlicher Nichteignung" geprüft, hieß es.

Inzwischen 122 Verdachtsfälle
Das Innenministerium hatte erstmals Anfang 2020 auf eine Linken-Anfrage hin detailliert Auskunft zu derartigen Vorfällen gegeben. Mit den seither veröffentlichten Daten summiert sich die Zahl bekanntgewordener Verdachtsfälle auf inzwischen 122.

Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte solche Vorfälle immer wieder scharf verurteilt. Zugleich stellte er stets auch die Relation her: "Ich möchte allerdings auch betonen, dass von 15.500 Polizeibediensteten über 99 Prozent mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen", sagte er dazu vor zwei Jahren.

Quelle: dpa
[close]
https://www.n-tv.de/regionales/sachsen/Polizei-neue-Verdachtsfaelle-mit-Bezug-zu-Rechtsextremismus-article25968011.html


Und schon wieder #sucksn ...
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1745 am: 17. August 2025, 11:32:09 »
Die Dresdner Staatsanwalt stellt also mal wieder offensichtlich ziemlich klare Fälle ein, wie auch immer und mit welcher Begründung auch immer.

Nunja, in dieser speziellen Dresdner "Firma" ;) wurden ja schon öfters, bisweilen sogar gefühlt am Fließband, beachtliche Formulierungen in Einstellungsverfügungen "produziert", die regelmäßig hart an echter Comedy vorbeischrammten, frei nach dem Motto: "Humor ist immer die beste Medizin" oder so, vor allem auch für die Opfer von Straftaten.  :facepalm:
Also hab Dich nicht so, komm klar!

Immerhin: der Dienstherr im Freistaat wird mittlerweile selbst aktiv.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1746 am: 17. August 2025, 11:57:10 »
Alles unwichtige Einzelfälle
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1747 am: 17. August 2025, 12:11:10 »
Die Dresdner Staatsanwalt stellt also mal wieder offensichtlich ziemlich klare Fälle ein, wie auch immer und mit welcher Begründung auch immer.

Propagandadelikte müssen „öffentlich“ begangen werden - das ist bei geschlossenen Chatgruppen der Knackpunkt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1748 am: 17. August 2025, 12:25:41 »
Knackpunkt? Strafbar, wenn man nur will:

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e3f99d06-b616-4dd9-9891-f8257a3eda4d#:~:text=1.,1%20StGB%20dar.

Ja, Nieder- Sachsen, ich weiß.

Wenn der Wille schon im Ermittlungsverfahren zu fehlen scheint, bist Du in Sachsen, nicht anhaltend oder nieder.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1749 am: 17. August 2025, 13:10:00 »
Der Link funktioniert nicht.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1750 am: 17. August 2025, 14:15:31 »
Der Link funktioniert nicht.

Hmm, hab dafür gerade keinen besseren.
Es geht um:
Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 11.10.2022, Az.: 2 Ss 127/22
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1751 am: 17. August 2025, 14:28:38 »
@dieda: die von dir verlinkte Entscheidung des OLG Celle betrifft einen Fall von Volksverhetzung, der in Sachsen dagegen Propagandadelikte.

Zwei verschiedene Paar Schuhe; eine Volksverhetzung muss anders als z.B. das Zeigen eines Hakenkreuzes nicht unbedingt öffentlich begangen werden.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1752 am: 17. August 2025, 15:11:28 »
Ich habe den Tenor des Urteils etwas anders, eher weiter gefasst verstanden:

Zitat
1.
Das Hochladen eines Bildes, das einen fremdenfeindlichen und dunkelhäutige Menschen herabwürdigenden Charakter aufweist, in einer WhatsApp-Gruppe, deren 60 Mitglieder rechte und ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB, denn angesichts der massenhaften, über den Instant-Messaging-Dienst vorgenommenen Weiterverbreitung dort ausgetauschter Bild-Dateien ist mit einer Weiterverbreitung des Bildes an eine unbekannte Vielzahl von Personen und damit mit einer Störung des öffentlichen Friedens zu rechnen.

2.
Vor diesem Hintergrund stellt auch das Hochladen von nationalsozialistische Symbole verherrlichenden Bildern in einer derartigen WhatsApp-Gruppe ein Verbreiten im Sinne von § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB dar.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1754 am: 17. August 2025, 20:32:17 »
Ich hinterlege mal sicherheitshalber das PDF.
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