Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67775 mal)

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Online Ba_al

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1080 am: 10. Oktober 2024, 20:13:31 »
Ist das der alternative Weg zum Rauchen am offenen Fenster in Zaristan?

….auch der IV. Weg genannt?
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2024, 20:51:25 von Ba_al »
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1081 am: 11. Oktober 2024, 08:01:32 »
Vorstandsmitglied des III.Weg stürzt bei Wanderung an Hitler's Lieblinsgberg in den Tod

Muss für jemanden wie ihn ein toller Tod gewesen sein. Näher, mein Führer, zu dir!

Juristische Hilfe beim Einklagen von Schaansersatz wird auch immer schwieriger:


Zitat
BVerwG urteilt spät zu "III.-Weg"-Jurist Ver­fas­sungs­feinde müssen nicht zu Voll­ju­risten aus­ge­bildet werden

von Roman Fiedler

10.10.2024

Wegen langjähriger verfassungsfeindlicher Betätigung durfte ein Juraabsolvent und Funktionär einer Neonazi-Partei in Bayern nicht ins Referendariat. Zu Recht, entschied das BVerwG. Das Urteil kommt dennoch zu spät.

In einem dreiteiligen Anzug und mit geflochtenem Vollbart betrat der Kläger am Donnerstag kurz nach 10 Uhr den Gerichtssaal. Unauffällig schob sich Matthias B. durch die wartende Zuschauermenge vor dem Eingang des großen Sitzungsaals im Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und nahm Platz, ganz vorne. Mit einer selbstbewussten Bewegung warf er sich seine Robe über – ganz der Anwalt. Denn der ist der Kläger ja schließlich mittlerweile selbst auch.

Daran ändert auch das Urteil des BVerwG nichts mehr, das das Gericht einige Stunden später am Abend verkünden wird. Mindestanforderungen im Hinblick auf die Verfassungstreuepflicht muss auch der Bewerber für einen juristischen Vorbereitungsdienst erfüllen, auch wenn der nicht als Beamtenverhältnis ausgestaltet ist. Damit hat der Senat, die Klage von B. zurückgewiesen.

Eine lange "politische Vita"

Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Würzburg wollte B. in Bayern sein Referendariat absolvieren. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg lehnte im März 2020 seinen Antrag auf Zulassung jedoch ab – wegen seiner langjährigen verfassungsfeindlichen Betätigung sei er charakterlich ungeeignet.

B. war von 2005 bis 2012 als Mitglied in der NPD, zeitweise sogar als Kreisvorsitzender tätig. Ab 2009 gehörte er außerdem zur Kernstruktur einer Kameradschaft, die dem "Freien Netz Süd" zuzurechnen war. Das neonazistische Netzwerk wurde 2014 verboten – viele Mitglieder, so auch B., fanden danach ihren Weg in die Kleinstpartei "Der Dritte Weg". In der am historischen Nationalsozialismus orientierten Partei war B. eine prägende Figur mit herausgehobener Funktion, so der bayerische Verfassungsschutz. Nachdem B. nicht zum Referendariat zugelassen wurde, wehrte er sich dagegen beim Verwaltungsgericht (VG) Würzburg. Das Urteil des VG bezeichnete die politische Betätigung als "lückenlose Kette von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zielenden Aktivitäten".
Spoiler
Der lange Weg durch die Instanzen

Gegen die Nichtzulassung zum Referendariat ließ B. keine Rechtsschutzmöglichkeit ungenutzt. So bemühte er sich vergebens um Eilrechtschutz und blieb auch vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht erfolglos. LTO berichtete hierzu ausführlich.

Nach der Ablehnung bewarb er sich ebenfalls in Thüringen und Sachsen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Auch hier klagte er sich vergeblich durch die Instanzen – bis der sächsische Verfassungsgerichtshof (SächsVerfGH) zugunsten des Klägers entschied und anordnete, ihn rückwirkend in Sachsen als Referendar einzustellen (Beschluss v. 04.11.2021, Az. Vf. 96-IV-21). Dort hat er mittlerweile das zweite Staatsexamen absolviert und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Und zwar in Bayern.

Trotzdem will B. festgestellt wissen, dass er damals in Bayern zu Unrecht abgelehnt wurde. Das BVerwG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

"Die Todesstrafe. Gegen die bin ich immer gewesen."

Der altehrwürdige große Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts war an diesem Vormittag gut besucht. Auffallend viele Studierende und Referendarinnen und Referendare fanden sich unter den Zuschauern – manche vielleicht gar ehemalige Kollegen von Matthias B.

Gleich zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Markus Kenntner den Kläger, ob dieser sich mittlerweile von bestimmten Programmpunkten der Partei "Der Dritte Weg" distanzieren wolle. Etwas überrumpelt entgegnete dieser, ihm falle jedenfalls eine Sache ein: "Die Todesstrafe." Gegen die sei er immer gewesen, er wisse jedoch nicht, ob sie noch im Parteiprogramm stehe, schließlich habe er sich in den letzten Jahren nicht mehr in der Partei eingebracht.
Die übrige Verhandlung verlief ausgesprochen nüchtern und höflich im Umgang. Der Vorsitzende betonte die Fülle an schwerwiegenden Rechtsfragen, die an diesem Tag zu erörtern seien.

Wie ein besonders kniffliger Lerngruppenfall

Fraglich war zunächst, ob es für die Nichtzulassung überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben hat. Das bayerische Ausbildungsgericht stützte sich landesrechtlich auf das Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes. Das Gesetz regelt die Aufnahme in das Referendariat, gibt aber keinerlei inhaltliche Vorgaben hierfür. Allerdings verweist es auf das Beamtenrecht des Bundes. Klarheit gibt also erst der § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz, wonach in ein Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer "die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten". Fraglich aus Sicht des Senats war also zunächst, ob das Landesgesetz überhaupt hinreichend bestimmt ist.

Damit noch nicht genug, stellte der Vorsitzende die Frage in die Runde, ob das Landesgesetz durch seinen Verweis auf das Beamtenstatusgesetz selbst zu Beamtenrecht würde – das BVerwG als Revisionsgericht sei nämlich gar nicht für die Überprüfung der korrekten Anwendung von Landesrecht zuständig. Sowohl die Anwältin des Klägers, Rechtsanwältin Christina Reinhart aus der Kanzlei von Andreas Wölfel, der immer wieder Szenengrößen vertritt, als auch Anwaltsteam des beklagten Freistaates Bayern, mussten daraufhin den Vorsitzenden darum bitten, seine Ausführungen noch einmal zu wiederholen. Beamtenrecht sei sehr kompliziert, darüber waren sich alle Verfahrensbeteiligten einig.

Anwesende Juristen und Juristinnen im Publikum dürfte die heutige Verhandlung etwas an das gemeinsame Lösen besonders kniffliger Fälle in ihrer Examenslerngruppe erinnert haben.

Mindestmaß an Treuepflichten für Referendare

Der Senat interessierte sich auch für die Frage, welcher verfassungsrechtliche Mindestmaßstab an die Treuepflichten von Referendaren gegenüber dem Staat zu setzen sei. Die Anwältin des Klägers betonte, an das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis, in dem in Bayern das Referendariat absolviert wird, seien jedoch niedrigere Maßstäbe anzulegen, als diese für Beamte durch das BeamtStG vorgeschrieben würden.

Die Vertreter des Beklagten unterstrichen, das verfassungsrechtliche Minimum sei, dass Referendare nicht aktiv die Verfassung bekämpften. Das dürfe man wohl erwarten. Aus der allgemeinen Loyalitätspflicht gegenüber dem Dienstherrn ergebe sich auch für nicht verbeamtete Referendare, dass sie zwar die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht verteidigen müssten, sie aber keinen Falls bekämpfen dürften. Die Wertentscheidungen der Verfassung verböten es, "dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgingen", so die Verteter aus Bayern. Damit zitierten sie die Vorinstanz.

Der Kläger und seine Anwältin stellten sich auf den Standpunkt, den auch der SächsVerfGH in seinem viel diskutierten Urteil vertrat. Demnach sei die Schwelle der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu entnehmen sei. Nach § 7 S.1 Nr. 6 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft demjenigen zu versagen, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Für den Zugang ins Referendariat dürften keine strengeren Regeln gelten als für den Zugang in die Anwaltschaft.

Verfassungsfeinde als Volljuristen?

Es blieb die schwierige Frage, was daraus folge, dass auch angehende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunächst die "Befähigung zum Richteramt" durch das Referendariat erwerben müssten. Der Vorsitzende Richter Kenntner betonte zum Schluss der Sitzung am Mittag noch einmal, dass diese Regelungsbereiche nicht zueinander passen würden und hier Klärungsbedarf bestehe.

Zuletzt wurde noch die Frage erörtert, ob Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche, nicht aber bereits für verfassungswidrig erklärte Partei bei der Entscheidung über die Zulassung zum Referendariat berücksichtigt werden könnten. Der Kläger stellte sich auf den Standpunkt, dass die politische Betätigung für eine legale – also nicht verbotene – Partei hier zu einem "Berufsverbot" geführt habe. Der Senat ließ jedoch deutlich werden, dass zu dieser Frage eine gefestigte Rechtsprechungslinie bestehe und derartige Betätigungen bei der Einstellung berücksichtigt werden dürfen.

Als in der der Verhandlung dem Kläger eine Formulierung aus einem seiner Schriftsätze vorgehalten wurde, in dem es hieß, er könne "seine politische Überzeugung nicht wie ein benutztes Hemd ablegen" entgegnete B. schnell: Natürlich habe er seine Überzeugung behalten – er habe nur seine Tätigkeit geändert. Dies sei aber nicht entscheidend, da "wir nicht in einem Gesinnungsstaat leben".

Mit seinem Urteil stellte das BVerwG nun aber fest, dass auch Referendare vorrübergehend Teil der Rechtspflege sind und sich somit nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen dürfen.
Nun dürfte der Weg durch die Instanzen für B. zu Ende sein. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde von ihm im Jahr 2020 bereits abgelehnt.
 

Roman Fiedler ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität Leipzig.
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-2c1523-referendariat-juristischer-vorbereitungsdienst-zulassung-iii-weg-funktionaer
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1082 am: 11. Oktober 2024, 12:34:33 »
Bezahlschranke, aber Herr Steimle erzählt offenbar gerne einen antisemitischen Witz?





Zitat
Uwe Steimle in Salzwedel
Deckt die Kunstfreiheit Antisemitismus?

Der Kabarettist Uwe Steimle machte bei seinem jüngsten Auftritt im Kulturhaus einen Witz auf Kosten von Juden. Bürger fragen in einem offenen Brief nun nach Konsequenzen.

Von Beate Achilles
Aktualisiert: 11.10.2024, 09:05

Salzwedel. - Ein Witz, in dem ein Jude sowohl als Geizhals als auch als Kunde im Rotlichtmilieu auftaucht. „Die Pointe funktioniert vor allem über das antisemitische Stereotyp vom geldgierigen Juden“, sagt Michael Schüßler, Projektreferent der Meldestelle Antisemitismus RIAS Sachsen-Anhalt, der den Vorfall für den RIAS-Jahresbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert hat. Auch Leser der Volksstimme zeigen sich beunruhigt und haben deswegen nun einen offenen Brief an die Stadt Salzwedel geschrieben.
https://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/uwe-steimle-antisemitismus-kabarett-kunstfreiheit-3930440
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1083 am: 13. Oktober 2024, 07:11:16 »
Zitat
Gleichsetzung von Grünen und Nationalsozialisten ist laut Urteil Volksverhetzung

München: Wer die Grünen mit den Nationalsozialisten vergleicht, begeht Volksverhetzung. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, wie die "Welt am Sonntag" erfuhr. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz gegen einen 62-Jährigen. Dieser hatte bei Facebook eine Grafik verbreitet, auf der es heißt: "Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!" In der Begründung des Amtsgerichts Kulmbach hieß es damals, das Bild suggeriere eine NS-Unrechtherrschaft durch die Grünen. Dadurch werde die Bevölkerung aggressiv emotionalisiert und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt. Letztlich würde so auch die Hemmschwelle bezüglich Gewaltakte gesenkt, so die Richter. Dieser Argumentation folgte nun auch das Oberste Landesgericht. Der Mann muss nun eine Strafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro zahlen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 13.10.2024 07:00 Uhr
https://www.br.de/nachrichten/meldung/gleichsetzung-von-gruenen-und-nationalsozialisten-ist-laut-urteil-volksverhetzung,3006c2fe5


Gemeint ist „gleichsetzt“, nicht „vergleicht“.

Denn wer vergleicht, wird die Unterschiede feststellen.

In der Headline stimmt's immerhin. Vermutlich wieder ein Versuch „mit dem Ausdruck abzuwechseln“.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1084 am: 16. Oktober 2024, 20:06:42 »
Und wieder einer, der auszog um Föhrer zu werden.

Zitat
Hitlers SS als Vorbild: Undercover-Videos enthüllen Pläne von AfD-nahem Influencer

Erik Ahrens versucht, pseudowissenschaftliche Rassentheorien massentauglich zu machen. Sein Netzwerk reicht bis nach Österreich und zur FPÖ

Als Erik Ahrens erklärt, Deutschlands nächster Führer werden zu wollen, sitzt er gerade bei einem Teller Fischsuppe in einem feinen Seafood-Restaurant in Athen. "Meine Vision ist, eines Tages in Deutschland zur Wahl anzutreten, wie Trump es getan hat", erklärt der rechtsextreme Influencer und damalige Social-Media-Einflüsterer der AfD, sein Löffel ruht in der Suppe, mit den Händen gestikuliert er mal, mal ruhen sie auf der weißen Tischdecke. "Eine populistische Bewegung rund um eine Person, das gab es seit 100 Jahren nicht." Und er sagt weiters: "Wahrscheinlich werde ich diese Rolle übernehmen müssen." Vor hundert Jahren war Adolf Hitler Vorsitzender der NSDAP.

Allerdings sieht Ahrens Probleme voraus: Die deutsche Regierung, prognostiziert er, werde versuchen, ihn anzugehen, das sei unvermeidlich, daher brauche er dann "ein internationales Netzwerk, das weiterhin Geldmittel generiert". Dieses müsse wie eine Spinne funktionieren: Wenn ein Bein wegfalle, gebe es noch weitere.

Kurz unterbricht Ahrens seinen Vortrag an diesem Tag Ende November 2023 – ihm gehen die eilfertigen Bediensteten "extrem auf die Nerven", die dauernd vorbeilaufen und, wie er vermutet: zuhören. Dieses Gespräch ist natürlich nicht für fremde Ohren bestimmt. Allerdings spricht Ahrens all das in eine versteckte Kamera, die seit mehr als drei Stunden läuft. Der Mann mit der Kamera wurde Ahrens als möglicher Investor vorgestellt, ein reicher Erbe mit Rechtsdrall, er ist aber in Wahrheit ein britischer Aktivist der Organisation Hope Not Hate.....

https://www.derstandard.at/story/3000000240766/hitlers-ss-als-vorbild-undercover-videos-enthuellen-plaene-von-ex-afd-einfluesterer
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1085 am: 23. Oktober 2024, 10:14:26 »
Vorläufiges Ende eines unsäglichen Gerichtsverfahren von Beton-Drews und der Fa. Hentschkebau aus Bautzen gegen die Wissenschaftsfreiheit.

Fazit: außer Spesen (vorerst) nichts gewesen und ein eher unwichtiges Detail entfällt, aber nur, weil nicht "ausreichend" belegt, was allerdings den Gegenvorwurf der angeblichen "Lüge" wiederum auch nicht rechtfertigt, aber das zählt ja bekanntlich nicht, es gilt halt der eigene Grundsatz: "wahr ist, was mir nützt"! Und so sieht sich die Klägerseite und deren Gefolgschaft mal wieder szenetypisch als "Sieger".  :facepalm:

Der Kampf der Firma gegen ihre erklärten "Gegner" dürfte aber lt. Ankündigung via Zuvielrecht leider noch nicht zu Ende sein, dafür nimmt man sicher auch gern wieder mal richtig viel Geld in die Hand, also genau das Geld das man selbst ausgerechnet bei u.a. öffentlichen (!) Aufträgen und in Verbindung mit regelmäßigen und oft absurd hohen "Nachträgen" kassiert hat oder bisweilen auch schon mal gerichtlich via so genanntem "Vergleich" gegen einen argumentativ schwachen Auftraggeber erfolgreich "durchgesetzt" hat, also ohne dass der geteilte Anspruch überhaupt oder in der entsprechenden Höhe in der Sache gerichtlich festgestellt wurde. Also das Geld der Allgemeinheit.

Es ist allerdings auch eine Firma, die schon mal 5stellig die AfD bedacht hatte, deren Chef offen auf Querdenkendemos mitläuft oder einfache Privatpersonen verklagt, die u.a. seine prorussische "Druschba- Verbindungen" (!) offen gelegt hatte und eine Firma, die so genannte "Alternativmedien" sponsort, bei denen dann einschlägige Figuren wie Peter Fitzek oder ein Radikal-  IBler wie Maximilian Thorn (übrigens damals gleichzeitig ein MA der Firma) und allerlei andere merkwürdige "Geistesgrößen" und Querschwurbler ihren Sermon unters Volk verbreiten können, sicher alles reiner Zufall.

"Reiner Zufall" ist sicher auch, dass ausgerechnet mitten in (!) einer damals scheinbar unbewachten (?) Brückenbaustelle von Hentschkebau an der Albertbrücke jene spektakulären "Klunkerräuber vom grünen Gewölbe" genau den einzigen und wichtigen Schaltkasten mit der gesamten Elt- Hauptversorgung des Theaterpatzes "ausschalten" konnten und "reiner Zufall" ist sicher auch, dass es ausgerechnet wieder mal die Hentschkebau war, die bis vor kurzem noch die Brückenzüge A und B neben dem nun spektakulär und ebenfalls kurz vor der Sanierung stehenden Brückenzuges C der Dresdner Carolabrücke milllionsschwer "saniert" hatte, wie auch immer, wenn nun plötzlich doch "festgestellt" wird, dass die zentralen und tragenden Spannglieder aller 3 (!) Brückenzüge quasi "fertig" sind und der Totalabriss ansteht, so ein "Zufall", aber der orchestrierte Mainstream wird mal wieder nur darauf focussiert, dass allein der "böse" grüne Baubürgermeister von Dresden "an allem Schuld" sei. Logisch.

Nun also sucht man wieder eine neue Einnahmequelle, hier aus "Schadenersatz" aus unangenehmer wissenschaftlicher Einordnung? Bemerkenswert.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/rechtsextremismus-hentschke-bau-urteil-oberlandesgericht-100.html

Zitat
Urteil am Oberlandesgericht Dresden
Recherchekollektiv darf Text über Hentschke Bau teils wieder veröffentlichen

22. Oktober 2024, 16:38 Uhr

Ein Bauunternehmen in der Oberlausitz hat ein Recherchekollektiv wegen dessen Aussagen, dass in der Firma rechtsradikale Äußerungen getätigt und geduldet würden, verklagt. Das Landgericht Dresden hatte in erster Instanz zugunsten der Firma entschieden. Dagegen hat das Recherchekollektiv Berufung eingelegt. Am Dienstag wurde am Oberlandesgericht Dresden das Urteil verkündet.

von MDR SACHSEN

Das Oberlandesgericht erklärt Publikation in Teilen für zulässig.

Beide Streitparteien sehen sich bestätigt.
Hentschke will gegen die Uni Leipzig vorgehen.

Im Rechtsstreit zwischen einem Recherchekollektiv und der Bautzner Firma Hentschke Bau mit ihrem Geschäftsführer Jörg Drews ist das Urteil gefallen. Laut dem Oberlandesgericht Dresden darf die Aussage einer anonymen Quelle über rechtsradikale Gespräche im Pausenraum der Firma nicht weiter veröffentlicht werden. Dafür habe das Recherchekollektiv - so die Richter - keine ausreichenden Beweise vorgetragen.

Künftig darf aber publiziert werden, dass die Baufirma durch eine AfD-Parteispende von 19.500 Euro und die Teilfinanzierung von medialen Auftritten extrem rechter Akteure rechte Strukturen in Ostsachsen befördert habe. "Die Schlussfolgerung daraus, der Kläger falle durch extrem rechtes Engagement auf - diese Äußerung ist im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig", sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.

Publikation über rechtes Unternehmertum in Ostsachsen

Zum Hintergrund: Sowohl das Recherchekollektiv 15 Grad Research als auch das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (Efbi) der Uni Leipzig hatten im Frühjahr 2023 Texte über rechte Strukturen in ostsächsischen Unternehmen veröffentlicht. In diesen ging es unter anderem um die Firma Hentschke Bau und deren Geschäftsführer.

Diese gingen juristisch gegen die Veröffentlichung vor. Stein des Anstoßes für die Firma war vor allem das Zitat eines ehemaligen Hentschke-Mitarbeiters über rechtsradikale, menschenverachtende Aussagen im Pausenraum. Hentschke weist das als behaupteten Vorfall zurück und klagte gegen "15 Grad Research". Das linke Recherchekollektiv, vertreten von der Vereinigung der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Sachsen, verlor den Rechtsstreit am Landgericht Dresden Anfang April in erster Instanz. Mit der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 66.000 Euro bei der Gerichtskasse hatte zudem Hentschke Bau die vorübergehende Löschung von Rechercheergebnissen erwirkt. Der VVN-BdA legte Berufung ein.

Policy Paper der Uni Leipzig
Beide Parteien sehen sich bestätigt

Mit dem Richterspruch am heutigen Dienstag zeigten sich beide Seiten zunächst zufrieden: "Wir bewerten das Urteil grundsätzlich positiv", sagte Silvio Lang vom VVN-BdA. Das Zentrale sei, dass man Herrn Drews als Unterstützer rechter Netzwerke bezeichnen darf. Auf den Pausenraumvorfall könne man gut verzichten, das sei nur ein ergänzender Sachverhalt gewesen, so Lang. 15 Grad Research will nun den entsprechend gekürzten Absatz über das Bauunternehmen wieder in seine Veröffentlichung hineinnehmen.

Auch Hentschke Bau sieht sich als Sieger der Auseinandersetzung: Das Gericht habe entschieden, dass die Lüge, in einem Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu rechtsradikalen Äußerungen gekommen, verboten bleibt. Damit habe es "den für uns wichtigsten Punkt" im Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt, sagte Hentschke Bau-Sprecher Falk Al-Omary. Man erwäge nun eine Schadensersatzklage gegen den VVN-BdA. Auch wolle man die Klage gegen die Uni Leipzig weiterführen. Im Policy Paper der Uni Leipzig sind bisher alle Passagen lesbar.

Ex-Mitarbeiter äußert sich zum Rechtsstreit

MDR SACHSEN hatte mit dem früheren Mitarbeiter gesprochen und sich die Situation schildern lassen. "Es ist eine Lachnummer", sagte er mit Blick auf das ganze juristische Nachspiel. Ohne Klage wäre der Beitrag von 15 Grad Research nach zwei Wochen vergessen gewesen. "Aber jetzt, mit der Medienpräsenz, schaden die sich doch nur selbst", findet der Mann*. "Jeder, der gegenüber Hentschke skeptisch war, fühlt sich bestätigt."

Eine Revision zum Urteil wird vom Oberlandesgericht nicht zugelassen. Beide Seiten, sowohl Hentschke Bau als auch der VVN-BdA, tragen die Kosten des Verfahrens.

* Der Name des ehemaligen Hentschke-Mitarbeiters ist der Redaktion bekannt.

MDR (ama)

Zur juristischen Einordnung des Falls:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wissenschaft-freiheit-politik-rechtsextremismus-100.html

Zitat
Professor Klaus Gärditz von der Uni Bonn
Interview
Wissenschaftsrechtler: "Klage von Hentschke-Bau ist ein exotisches Phänomen"

19. Januar 2024, 05:00 Uhr

Das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) an der Uni Leipzig hat sich mit unternehmerischen Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen beschäftigt. Jetzt klagt ein Unternehmer, der in der Publikation genannt wird – zum einem gegen das Recherchekollektiv, zum anderen gegen die Universität. Ist das ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit? MDR SACHSEN hat mit Professor Klaus Gärditz von der Uni Bonn gesprochen, der auf Wissenschaftsrecht spezialisiert ist.

von MDR SACHSEN

Herr Gärditz, in Sachsen klagt ein Unternehmer gegen eine wissenschaftliche Veröffentlichung. Wie oft kommt so etwas vor?

Dass gegen wissenschaftliche Veröffentlichungen geklagt wird, ist sehr selten. Der einzige Fall, der mir bekannt ist, spielte auch in Sachsen. Das war im Jahr 2016, als der Politologe Steffen Kailitz, der seiner Zeit auch als Sachverständiger in dem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tätig war, von der NPD verklagt worden ist. Dabei ging es um Äußerungen, dass die NPD organisierte Staatsverbrechen plant. Und da hatte die NPD im Eilverfahren zunächst Erfolg gehabt und zwar vor dem Einzelrichter der Kammer des Landgerichts Jens Maier.

Dieser Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete wurde vom Sächsischen Verfassungsschutz 2020 wegen seiner Äußerungen als Rechtsextremist eingestuft. Er ist ja inzwischen des Dienstes enthoben worden. ...

Ja. Der Fall damals war auch ein Skandal: Ein Richter, der sich vorher schon offen positiv zur NPD geäußert hatte, erließ, ohne auf die Wissenschaftsfreiheit einzugehen, eine einstweilige Verfügung gegen einen Wissenschaftler. Seine Entscheidung im Eilverfahren wurde am Ende vom Landgericht in einer Kammerbesetzung mit drei Richtern auch aufgehoben. Aber weitere Fälle sind mir nicht bekannt, es ist also ein exotisches Phänomen.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch neben einem Bücherregal.
Weil sich Extremismusforscher Steffen Kailitz über seine wissenschaftlichen Erkenntnisse in "Die Zeit" geäußert hatte, war er 2016 von der NPD verklagt worden.
Bildrechte: MDR/Benjamin Jakob

Ging es damals auch um eine Publikation?

Steffen Kailitz, der zu politischem Extremismus forscht, hatte auf Grundlage seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine Zusammenfassung in der "Zeit" in Form eines Interviews gegeben. Der Wissenschaftskontext war hier unbestritten, weil Herr Kailitz in der "Zeit" schlicht seine Forschungsergebnisse zusammengefasst hatte. Diese hatte er auch bereits als Sachverständiger in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen.

Fällt die Analyse des EFBI-Policy Paper unter die Wissenschaftsfreiheit?

Zunächst ist der bloße Umstand, dass Forschende an einer Wissenschaftseinrichtung etwas äußern, nicht ausreichend, um zu sagen, dass hier die Wissenschaftsfreiheit betroffen sein könnte. Damit daraus wissenschaftliche Forschung wird, muss das Paper in ein methodengeleitetes und erkenntnisgerichtetes Projekt eingebunden sein: zum Beispiel in ein Forschungsprojekt, das sich mit politischem Extremismus in Sachsen oder der Verstrickung lokaler Unternehmen beschäftigt. Dann wäre das Wissenschaft.

Das lässt sich aus dem Paper aber nicht herauslesen?

Nein. Darin werden total knapp ein Ergebnis präsentiert und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Es liest sich eher wie politischer Aktivismus, dass man Machenschaften aufdeckt und dafür recherchiert hat. Das ist verdienstvoll und mit Sicherheit auch grundrechtlich geschützt, entweder durch Pressefreiheit, Informationsfreiheit oder die politische Meinungsfreiheit.

Papier liegt auf einem Tisch
Das EFBI-Policy Paper "Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen" beschäftigt sich mit der politischen Macht Oberlausitzer Unternehmen.
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Nun wird von dem Unternehmen auch die politische Ausrichtung des Else-Frenkel-Brunswik-Institut kritisiert. Ist das für die Forschung ein Problem?
Dass ein Institut einen gewissen Drall hat, schließt dessen Wissenschaftlichkeit nicht aus. Das Entscheidende ist nicht, ob ich eine bestimmte Haltung zu einer Sache habe, sondern ob ich in der Lage bin, mich objektivierend und methodisch diszipliniert mit einer Sache auseinanderzusetzen. Dann genießt mein Vorhaben selbstverständlich Wissenschaftsfreiheit und ist geschützt. Auf die Frage der politischen Ausrichtung kommt es meines Erachtens gar nicht an.

Inwieweit ist das Policy Paper juristisch anfechtbar?

So wie das Policy Paper hier klingt, ist es für mich eher eine journalistische Recherche zu einem ganz konkreten Umfeld. Aber das ist für den Prozess nicht entscheidend. Egal, ob ich mich als Wissenschaftler, Journalist oder aktiver Bürger äußere, vor Gericht wird entscheidend sein, dass diese Äußerung wahrheitsgemäß ist. Man wird bei Verbreitung einer Tatsache keinen Unterlassungsanspruch geltend machen können. Letztlich ist also der Wahrheitsgehalt der Rechercheergebnisse entscheidend. Und auf dieser Grundlage des Dargestellten wäre die Einordnung als rechts oder rechtsextrem ein Werturteil, dass sich der Unternehmer dann auch gefallen lassen müsste.

Policy Paper der Uni Leipzig
Das Interview führte Madeleine Arndt.

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1086 am: 23. Oktober 2024, 11:26:30 »
Man guckt nach den Rechten und lüftet etwas durch:


Zitat
Razzia bei neun Beschuldigten
Polizei durchsucht Wohnungen von Neonazis

Mit einer Razzia geht die Staatsanwaltschaft gegen rechtsextreme Aktivisten in Berlin und Brandenburg vor. Die Männer sollen unter anderem brutale Überfälle begangen haben.
23.10.2024, 10.42 Uhr

Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen seit dem frühen Morgen die Wohnungen von Neonazis in Berlin und Brandenburg. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL.

Demnach richtet sich die Aktion gegen insgesamt neun Beschuldigte im Alter von 16 bis 23 Jahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird ihnen unter anderem räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl vorgeworfen. Zunächst hatte die »Bild«-Zeitung über die Razzia berichtet.

Hintergrund der Durchsuchungen sind nach SPIEGEL-Informationen drei Ermittlungsverfahren. So sollen sieben Beschuldigte am 13. September in Berlin-Marzahn einen Mann überfallen und dessen »Antifa«-T-Shirt geraubt haben.

Eine Woche später sollen sechs teils vermummte Neonazis im Berliner Stadtteil Hellersdorf einen Passanten auf der Straße brutal attackiert, zu Boden gebracht und auf ihn eingetreten haben. Nur mit Glück konnte sich der Angegriffene damals in einen Linienbus retten.

Im dritten Fall geht es um einen mutmaßlichen Diebstahl im vergangenen Jahr. Demnach soll einer der beschuldigten Neonazis, der beruflich als Handwerker tätig ist, in einer Polizei-Liegenschaft gearbeitet haben. Dabei soll er Gegenstände entwendet haben.

Bei heute erfolgten Durchsuchungen stellten die Beamten nach SPIEGEL-Informationen unter anderem Teile der Tatbeute, verbotene Schlagwerkzeuge, Schreckschusspistolen und größere Mengen illegale Pyrotechnik sicher. Festnahmen gab es demnach zunächst keine.

Nach Erkenntnissen der Ermittler sind unter den neun Beschuldigten Anhänger der »Nationalrevolutionären Jugend«, des Jugendverbands der neonazistischen Kleinstpartei »III. Weg« sowie der rechtsextremen Gruppierungen »Jung und Stark« und »Deutsche Jugend voran«.
srö
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremismus-razzia-bei-neonazis-in-berlin-und-brandenburg-a-ae259559-2188-44f0-a186-2cba18d7055e

https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-razzia-gegen-junge-neonazis-in-mehreren-bezirken-li.2265318

https://www.n-tv.de/der_tag/Polizei-geht-mit-Razzia-gegen-Neonazi-Jugend-vor-article25308409.html

https://www.bz-berlin.de/polizei/razzia-bei-neonazi-jugend


Folg ist empört.

Man soll doch erst einmal bei denen durchsuchen, die für „täglich Machete und Messerattacken“ verantwortlich sind oder „ der Clan Kriminalität gegenüber“.

Räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl  reichen natürlich nicht für eine HD!  ???
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1087 am: 23. Oktober 2024, 11:46:16 »
Räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahl  reichen natürlich nicht für eine HD!  ???

Nein, da die Vornamen vermutlich Andreas, Kevin, Dieter u.ä. lauten und nicht Ali, Mustafa oder Mahmud.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1088 am: 23. Oktober 2024, 15:11:55 »



Folg zum Artikel der B.Z.:



Dafür gibt's dann 66 Likes ...  :doh:
Immerhin nicht 88.


 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1089 am: 23. Oktober 2024, 18:21:11 »
Aus gegebenem Anlaß!

Sag' nie wieder jemand, Nazis seinen dämlich wie 3 Meter Feldweg!

So geht aktive Mitarbeit, um unseren Organen die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zu erleichtern:  :)





Zitat
23.10.2024, 14:55 Uhr
Polizei-Razzia nach Raub

Berliner Neonazis lassen sich nach Überfall in Kneipe fotografieren

Von Axel Lier

Da wurde nicht mitgedacht... Nach einem gewalttätigen Raub lassen sich Neonazis mit ihrer Beute fotografieren, die Aufnahme landet im Internet. Am Mittwochmorgen rückte die Polizei in Berlin und Brandenburg zu den Tatverdächtigen aus – Razzia!

Das Foto mit den tatverdächtigen Neonazis soll in einer Berliner Kneipe aufgenommen worden sein. Zu sehen sind sieben Männer, einer von ihnen trägt ein T-Shirt der Partei „III. Weg“.

Ein Polizeisprecher: „Am Abend des 13. September sollen sieben Beschuldigte in der Mehrower Allee in Marzahn einen Mann zunächst verfolgt und umstellt haben.“ Dann hagelte es Schläge gegen den Kopf. Das Opfer wurde gezwungen, sein T-Shirt mit der Aufschrift „Antifaschistische Aktion“ auszuziehen.

Die Polizei veröffentlichte nach der Razzia Fotos auf der Plattform „X“, die sowohl ein beschlagnahmtes T-Shirt mit dem Antifa-Aufdruck, als auch ein T-Shirt sowie Flugblätter der Partei „III. Weg“ zeigen.

Die Durchsuchungen richteten sich nach Angaben der Polizei vor allem aber gegen Mitglieder und Sympathisanten (16 bis 23 Jahre) der Neonazi-Gruppen „Deutsche Jugend voran“ (DJV) sowie „Jung und Stark“ (J&S). Durchsucht wurde mit zwölf Beschlüssen insgesamt zehn Wohnanschriften von neun Tatverdächtigen.
Spoiler
Polizei ermittelt gegen Neonazis
Nach B.Z.-Informationen sind die meisten von ihnen bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei geht es überwiegend um Raub, Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Bedrohung mit Waffen, Nötigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und Trunkenheitsfahrten.

Die Männer sind demnach in Hellersdorf, Köpenick, Marzahn, Neu-Hohenschönhausen sowie in Brandenburg in den Orten Letschin und Wandlitz gemeldet. Dort wurde auch die Wohnung von Julian M. (23) durchsucht. Bei ihm soll es sich um den Leiter von DJV handeln. Er war zuletzt auf einer Neonazi-Demonstration am vergangenen Sonnabend in Marzahn mit Megafon unterwegs.

Die Beamten der „BAO (Besondere Aufbau-Organisation) Sirene“ und die Staatsanwaltschaft ermitteln in zwei weiteren Verfahren gegen die Neonazis.

► Am Abend des 20. September sollen sechs Beschuldigte, zum Teil vermummt, an einer Bushaltestelle in der Hellersdorfer Straße (Hellersdorf) auf einen unbekannten Mann eingeschlagen, ihn zu Boden gebracht und dort weiter auf ihn eingetreten haben. Das Opfer flüchtete in einen BVG-Bus, der abfuhr. In der Nähe des Tatorts konnten Polizisten drei Tatverdächtige festnehmen. Mithilfe von Aufnahmen einer BVG-Kamera konnte ein Teil der Angreifer identifiziert und den beiden rechten Gruppierungen zugeordnet werden.

► Nach B.Z.-Informationen soll einer der Verdächtigen, Janeck G. (20) aus Marzahn, im Juni ein Foto von sich auf der Social-Media-Plattform „Flickr“ veröffentlicht haben. Darauf soll er in einer ballistischen Schutzweste der Berliner Polizei, einer Lang- sowie Kurzwaffe zu sehen sein. G. soll als Maler eine Zugangsberechtigung für Liegenschaften der Polizei gehabt haben.

Die Polizei ermittelt in allen Fällen wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung, wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls mit Waffen.
[close]
https://www.bz-berlin.de/berlin/neonazis-nach-ueberfall-in-kneipe




 :facepalm:
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1090 am: 23. Oktober 2024, 19:01:23 »
Auswirkungen des Alltagsrassismus

Zitat
KÜNDIGUNGSGRUND ALLTAGSRASSISMUS
Ingenieur nach Wegzug aus Dresden: "Die Kinder hatten so viel Angst: Ist es das wert?"

Die Bedingungen für die Rückkehrer aus Westdeutschland klangen gut: eine neue, gut bezahlte Arbeit, schöne Altbauwohnung, Kita-Plätze, die Schwiegereltern wieder in der Nähe für die drei Enkel. Und trotzdem zog ein Ingenieurs-Ehepaar wieder zurück nach Bayern. Als Kündigungsgrund nannte der pakistanischstämmige Familienvater rassistische Angriffe, denen sich die Familie nicht mehr aussetzen wollte.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/familie-westen-osten-alltag-rassismus-wegzug-fachkraefte-100.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gerntroll

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1091 am: 23. Oktober 2024, 20:20:03 »
Aktueller denn je!
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1092 am: 24. Oktober 2024, 19:37:14 »
Bezahlschranke.


Zitat
Schwer verletztes Opfer erinnert sich an nichts
VW-Arbeiter fast totgeschlagen? Drei Neonazis stehen in Hannover wegen Mordversuchs vor Gericht

Drei Mitglieder der Neonazigruppe „Calenberger Bande“ stehen wegen versuchten Mordes in Hannover vor Gericht. Sie sollen einen VW-Mitarbeiter in Garbsen beinahe totgeschlagen haben. Dass das Trio vier Jahre nach der Tat vor dem Richter steht, ist offenbar einem „Zufallsfund“ des Staatsschutzes zu verdanken.

https://www.haz.de/lokales/hannover/vw-arbeiter-fast-tot-geschlagen-drei-neonazis-stehen-in-hannover-vor-gericht-TNIXOLGXHBCHBPRUMYB3HL2O74.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Calenberger_Bande


Leider überall derzeit Bezahlschranke:


Zitat
Landgericht Hannover verurteilt drei Neonazis der „Calenberger Bande“ zu langen Haftstrafen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio im Januar 2020 in Garbsen einen VW-Arbeiter halb totgeschlagen hatte und verurteilte jeden der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Einen politischen Hintergrund für die Tat sah es jedoch nicht.
https://www.haz.de/lokales/hannover/landgericht-hannover-verurteilt-drei-neonazis-der-calenberger-bande-zu-langen-haftstrafen-VTDFM5TMLZEQLASHJGSAJPKLAA.html
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1093 am: 26. Oktober 2024, 12:14:53 »
Mahlzeit!


Zitat
Landkreis Hildburghausen
Rechtsextremist Frenck plant Konzertreihe in neuem Neonazi-Gasthaus

25. Oktober 2024, 09:07 Uhr

Der Gasthof in Kloster Veßra im Kreis Hildburghausen ist Geschichte, doch offenbar hat Rechtsextremist Tommy Frenck bereits ein neues Domizil, wo er Neonazi-Konzerte veranstalten will. Während die Sicherheitsbehörden alarmiert sind, gibt man sich vor Ort unwissend. Die Mobile Beratung warnt vor aufgestachelten Neonazis, die für viele Menschen eine Gefahr sein könnten.

Der rechtsextreme Gastwirt Tommy Frenck hat nach MDR-Informationen ein neues Domizil in Südthüringen gefunden. Demnach betreibt er seit September einen Gasthof in Brattendorf (Landkreis Hildburghausen). Eine erste Neonazi-Konzertreihe ist nach MDR Investigativ-Recherchen bis Jahresende geplant. Zuvor hatte Frenck seinen Gasthof im rund 20 Kilometer entfernten Kloster Veßra schließen müssen.

Neonazi-Konzertserie bis Jahresende angemeldet
Eine Sprecherin des Landkreises Hildburghausen teilte MDR Investigativ mit, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung Auengrund seien für die Wochenenden bis Ende Dezember öffentliche Veranstaltungen wie Lieder- und Vortragsabende angemeldet worden. Die Gemeinde habe einen Auflagenbescheid erlassen, weitere Details seien dem Landratsamt nicht bekannt. Nach MDR Investigativ-Informationen werden mindestens fünf Konzerte mit einschlägig bekannten Musikern aus dem militanten Neonazi-Spektrum für November und Dezember im Internet beworben.

Polizei plant Einsätze in Brattendorf
Die Polizeiinspektion Suhl bestätigte dem MDR auf Anfrage die Veranstaltungsserie. Es handle sich demnach um eine sogenannte "Daueranmeldung". An den Veranstaltungen dürften jeweils nicht mehr als 40 Menschen teilnehmen. Die Polizei werde, wie schon in Kloster Veßra, vor Ort sein.

Neue Neonazi-Gaststätte nach "Aus" in Kloster Veßra
Betreiberin des Gasthofes in Brattendorf ist nach Angaben des Landratsamts Hildburghausen offiziell die "GGA Grundstücks-Gesellschaft Auengrund mbH" und ihr Geschäftsführer Werner M. Ihm gehört nach Angaben der Gemeinde auch die Immobilie. Tommy Frenck selbst hat laut Landratsamt und Gemeinde an der Adresse mehrere Gewerbe angemeldet, darunter eine Franchise-Beratung, seinen Szene-Versand und einen Getränkehandel. Allerdings habe Frenck eine Schank- und Speisewirtschaft und die Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen abgemeldet. Die Gaststätte wird offiziell von Werner M. betrieben. Eine Anfrage von MDR Investigativ nach seiner Verbindung zum Besitzer der Immobilie Werner M., auf den auch das Gastgewerbe in Brattendorf offiziell gemeldet ist, hat Tommy Frenck unbeantwortet gelassen.
Spoiler
Frenck hatte über Jahre in Kloster Veßra ein Gasthaus betrieben. Dieses hatte sich zu einem überregionalen Treffpunkt der rechtsextremen Szene entwickelt. Die Gemeinde wollte das Gasthaus übernehmen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Frencks Immobilie bestätigt. Frenck musste Kloster Veßra nach Jahren juristischer Streitigkeiten verlassen.

Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Frenck
Möglicherweise wurde der Gaststättenbetrieb in Brattendorf auf M. und nicht auf Frenck angemeldet, weil gegen Frenck ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 141.000 Euro läuft. Zwar wird in Thüringen seit 2008 keine Gaststättenkonzession mit dem Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit durch das Finanzamt mehr benötigt. Allerdings könnte ein möglicher Schuldspruch für Frenck und die auf ihn angemeldeten Gewerbe nach MDR-Informationen schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Neonazi erhoben, ein Verhandlungstermin am zuständigen Amtsgericht Meiningen stehe aber noch nicht fest, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem MDR.

Frenck selbst war schon seit Monaten in Brattendorf präsent. So trat er bereits zu den Kommunalwahlen im Mai für sein rechtsextremes "Bündnis Zukunft Hildburghausen" in der Gemeinde Auengrund an und sitzt seitdem im Gemeinderat

Gemeindeverwaltung spricht von "Gasthaus für jedermann"
Der von MDR Investigativ angefragte Bürgermeister der Gemeindeverwaltung Auengrund, René Pfötsch, ließ durch einen Sprecher seines Bauamts mitteilen, die Gemeinde distanziere sich von der Bezeichnung "Neonazi-Treffpunkt" für das Gasthaus in Brattendorf. Es handele sich "vorliegend bei dem ‚Gasthaus Eiserner Löwe‘ um ein Gasthaus, welche Speisen und Getränke für jedermann anbietet und nicht nur für eine spezielle Klientel." Vom Landratsamt Hildburghausen sei keine Gewerbeuntersagung erteilt worden, "von daher hat der Bürgermeister der Gemeindeverwaltung Auengrund in dieser Sache keine weitere Handhabe."

Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde an der Immobilie habe nicht bestanden. "Welche Gruppierungen sich dort treffen, entzieht sich unserer Kenntnis. Visuell sichtbar ist lediglich ein Querschnitt der Gesellschaft von jung bis alt über sämtliche Gesellschaftsschichten hinweg." Es seien noch zwei weitere Liederabende angezeigt worden. "Sicherheitsbedenken gab/gibt es schon, zumal Herr Frenck auch Bedrohungen aus der Linken Szene ausgesetzt ist."

Gemeindeverwaltung wollte Informationen beim Verfassungsschutz einholen
Auf die Frage, ob die Gemeinde polizeiliche Einschätzungen zu den einzelnen Bands eingeholt habe, heißt es von dem Bauamtssprecher weiter, der Leiter des Ordnungsamtes habe eine Besprechung mit einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehabt. Dieser habe im Nachgang des Gesprächs zugesichert, Informationen, soweit vorhanden, zu den einzelnen Künstlern bzw. Bands der Gemeinde Auengrund zukommen zu lassen. Ergebnisse lägen derzeit noch nicht vor.

Mobile Beratung warnt vor Gefahr durch neuen Neonazi-Treffpunkt
Bereits in seiner alten Immobilie in Kloster Veßra hatte Frenck regelmäßig Neonazi-Konzerte organisiert. Ein Sprecher der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thüringen sagte dem MDR, eine Frequenz wie die nun angekündigte Konzertreihe habe es schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Damit fülle Tommy Frenck auch eine Lücke, die durch das völlige Wegbrechen der "Die Heimat"-Landesgeschäftsstelle als Veranstaltungsort durch szene-interne Streitigkeiten in Eisenach entstanden sei.

"Wir hoffen, dass die Sicherheitsbehörden in Südthüringen eine entsprechende Gefahreneinschätzung zu den Konzerten haben. Im Vorfeld und Nachgang von derartigen Konzerten kommt es immer wieder zu Straftaten. Wenn alkoholisierte und durch extrem rechte Musik aufgestachelte Neonazis unterwegs sind, kann dies für viele Menschen, die nicht ins rechte Weltbild passen, gefährlich werden."
[close]
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/hildburghausen/rechtsextremist-frenck-neonazi-vessra-brattendorf-gasthof-100.html


:puke:


Vielleicht doch lieber den köstlichen Fisch in der SSL-Kantine ...
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1094 am: 26. Oktober 2024, 14:27:44 »
Jo, auch mal aufgeschlossen sein für neue Ideen.

Für Lebensborn zum Beispiel.

Mit Samenbank.


:facepalm:


Zitat
Sachsen-Anhalt

Luxusbunker für die kühnsten Prepper-Träume
25. Oktober 2024, 16:10 Uhr

Ein Unternehmer will Bunker für die Apokalypse bauen, inklusive Wellness und Samenbank. Und das in einem Stollen, den Zwangsarbeiter für die Nazis bei einem KZ ausheben mussten.

Von Marcel Laskus

Der Stollen fraß die Menschen mit ungeheurem Heißhunger auf. Von Bernard Klieger sind diese Worte überliefert, er war im Stollen, er litt im Stollen und er hat ihn überlebt. Es ist Zeitzeugen wie ihm zu verdanken, dass auch heute niemand leugnen kann, was es mit der Entstehung dieses Tunnelsystems auf sich hatte. „Sie schleppten und trugen, bohrten und mauerten. Sie brachen zusammen und neue Sklaven traten an ihre Stelle“, heißt es in Kliegers 1946 erschienenen Memoiren. 7000 Menschen waren im KZ Langenstein-Zwieberge untergebracht, einem Außenlager von Buchenwald, in der Nähe von Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Ihre unter Aufsicht von SS-Männern erbrachte Aufgabe: ein 13 Kilometer langes Stollensystem in den nahen Fels zu treiben. Die Waffenproduktion sollte so vor den Bomben der Alliierten verborgen werden.

Noch achtzig Jahre danach ist dieses Stollensystem erhalten. Die Nazis hatten es fast fertiggestellt. Heute könnte es ein Mahnmal sein, ein Ort anschaulicher historischer Bildung, wurde doch hier Joseph Goebbels’ perfide Vorstellung von „Vernichtung durch Arbeit“ Realität. Nur ist in diesen Tagen an ein würdiges Gedenken kaum zu denken. Eher sieht es danach aus, dass die 2000 Menschen, die die Strapazen nicht überlebten, ein weiteres Mal entwürdigt werden könnten.

„Bunker-Coins“ für einen sicheren Unterschlupf
Einem Immobilienunternehmer gehört der Stollen seit zwei Jahren – aus Gründen, von denen noch zu sprechen sein wird. Und wenn es nach ihm geht, soll dieser Stollen nicht mehr ungenutzt im Gestein liegen. Auf einer Website, auf die er verweist, breitet sich sein Plan aus. Und der ist offenbar ernst gemeint: Zu lesen ist dort seit einigen Wochen, dass er aus dem „dunklen Ort mit seiner dunklen Vergangenheit eine Quelle des Lichts“ schaffen will. Wer das nötige Geld hat, soll sich mit „Bunker Coins“, einer Kryptowährung, seinen Platz erkaufen können in diesem Unterschlupf fernab der von der Sonne beschienenen Welt. Sollte diese Sonne eines Tages nicht mehr aufgehen oder sollten über das Harz „Hurrikane“, „Solarstürme“ oder „Asteroideneinschläge“ hereinbrechen, soll der Stollen die Zuflucht sein.
Spoiler
Auch an Komfort soll es nicht fehlen: Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, das soll alles in der Anlage entstehen, ebenso Orte des Nachtlebens, Casinos, Wellnesszentren. Die Bunkerzimmer, 20 Quadratmeter groß, „sollen Yachtunterkünften ähneln“, heißt es da. Auf einer Karte ist angelegt, in welchem Gang eines Tages eine Samenbank stehen soll und wo es Flächen gäbe für die Tierhaltung. Die kühnsten Fantasien von Preppern und Untergangspropheten werden da bedient. In einer Telegram-Gruppe, in der sich Interessierte tummeln, schreibt einer, er finde die Idee „wahnsinnig gut“. Ein anderer will gern zum Besichtigungstermin erscheinen. Aber selbst hier, in den Kreisen der Zugeneigten, hallt Skepsis durch: Ob die „Geschichte des Bunkers ernst genommen“ wird, fragt da einer. Zumindest Peter Karl Jugl, der Eigentümer, scheint daran nicht zu zweifeln.

Bunker-Webseite führt nach Gambia
Für die Nachfahren der Häftlinge hingegen sind die Pläne kaum erträglich. Jean-Louis Bertrand, Sohn des Überlebenden Louis Bertrand, bezeichnete sie einmal „aus ethischen Gründen völlig inakzeptabel“. Und für die öffentliche Hand, der solche Orte der Geschichte für gewöhnlich gehören? Für die ist die Sache längst peinlich. Und bald könnte sie auch teuer werden.

Peter Karl Jugl ist schwer zu fassen. Ihm gehört ein Immobilienunternehmen. Das Impressum der Bunker-Website verweist nach Gambia. Hat man ihn irgendwann am Telefon, sagt er, dass er Fragen nur schriftlich beantworten will, nur um später auf seine Website zu verweisen. Dort behauptet er etwa, das Projekt stehe „nicht im Zeichen des schnellen Geldes“. Was ihn stattdessen zu der Stollenanlage nahe einer KZ-Gedenkstätte führt, lässt sich schwer sagen. Nach Recherchen des Spiegels soll er Anfang der 90er an einem Treffen prominenter Rechtsextremer teilgenommen haben. Fragt man Jugl danach, gibt er keine Antwort. Das von ihm gekaufte Grundstück soll er im September zum ersten Mal selbst betreten haben. Auch dazu bleibt eine Antwort aus.

Treuhand verkaufte Grundstück an Privatleute
Seine Motivation ist das eine. Das andere ist, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Es hat mit einer Art Ur-Fehler zu tun, der vor 30 Jahren begangen wurde. Als der Stollen im Frühjahr 1945 wegen der nahenden Niederlage von den Nazis verlassen wurde, verwaiste er zunächst. Zu DDR-Zeiten dann nutzte die Nationale Volksarmee die Tunnel und baute sie teilweise um, nach der Wende kam die Bundeswehr.

1994 dann sollte Geld aus der untergegangenen DDR gekratzt werden. Die Treuhandanstalt verkaufte das Grundstück an Privateigentümer, von denen man bis heute nicht präzise weiß, was sie mit dem Stollen taten. Manche raunen, darin seien schon Oldtimer und Kunstwerke gelagert worden. Vor ein paar Jahren sollen dann Neonazis versucht haben, den Stollen zu kaufen. Immerhin das konnte das Land Sachsen-Anhalt verhindern. Was sich seit 1994 nicht verändert hat: Die Gedenkstättenarbeit ist dem Geschichtsbewusstsein der jeweils aktuellen Eigentümer ausgeliefert. Mit teils gravierenden Folgen.

Förderverein will mehr Platz für Gedenkstätte
Bis in die Neunzigerjahre hinein wussten viele Überlebende nicht mal davon, dass der Stollen noch existiert. 2001 wurde ehemaligen Häftlingen laut dem Förderverein der Zutritt verwehrt. 2003 endlich gab es einen Nutzungsvertrag zwischen Eigentümer und Gedenkstätte. Seit 2005 können immerhin 120 Meter besichtigt werden. Der Förderverein will seit Jahren mehr Fläche zugänglich machen. Für einen Ausbau braucht es jedoch Geld. Und die Zustimmung des Eigentümers.

Es liegt auch an der „Gruppe der 2. Generation“, den Nachfahren der Opfer, sowie den Mitgliedern des Fördervereins der Gedenkstätte, dass auf die prekäre Situation zumindest hingewiesen wird. 2018 brachte der Förderverein eine Petition in den Landtag ein, mehr als tausend Menschen unterzeichneten. Das Ziel: der Erhalt und Ausbau des für die Gedenkstätte nutzbaren Bereichs.

Sechs Jahre sind seitdem vergangen, und die Angelegenheit ist noch dringlicher geworden, wie man auch an der aufgebrachten Stimme von Rainer Neugebauer am Telefon hören kann. Er sitzt im Beirat des Fördervereins. Für „unerträglich“ hält er die Bunkerpläne, bezeichnet sie als „Geschäftemacherei“. Für ihn gebe es inzwischen nur noch eine Lösung: Das Land Sachsen-Anhalt muss das Grundstück kaufen. Aber will das Land das auch? Und zu welchem Preis?

Land scheiterte mit Versuch, das Gelände zu kaufen
2022 verkaufte der Nachlassverwalter des vorherigen Eigentümers den für die Gedenkstättenarbeit relevanten Teil des Stollensystems an Jugl. Als man in der Staatskanzlei davon erfuhr, wollte man vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um selbst zum Eigentümer zu werden. Und scheiterte. Da das Grundstück Insolvenzmasse war, hatte das Land kein Vorkaufsrecht, entschied ein Gericht im April. Der Verkauf an Jugl war rechtens. Schon damals sah das Land Sachsen-Anhalt unglücklich aus. Hinzu kommt, dass Jahre zuvor zwei Termine zur Zwangsversteigerung des Stollens verstrichen. Auch deshalb gehört die Anlage heute Peter Karl Jugl.

Die Aufregung um seine Pläne kann Jugl nicht verstehen. Er weist darauf hin, dass das Stollensystem doch zwei Kilometer entfernt von der Gedenkstätte liegt. Faktisch stimmt das. Nur bleibt es eine verblüffend kurzsichtige Argumentation: Die Gedenkstätte und die für die Häftlinge errichteten Baracken existierten eben nur, weil der Stollen ausgehoben werden sollte. Und Jugl geht noch weiter: „Darf man keine Volkswagen mehr fahren, weil Zwangsarbeiter in den Volkswagen Werken arbeiten mussten?“, schreibt er auf seine Website.

Gedenkstättenleiter Gero Fedtke steht bei alldem an der Seitenlinie. Er ist ein Mann der gewählten Worte, aber wenn man mit ihm spricht, klingt bei aller Professionalität auch bei ihm Ungläubigkeit durch. Fedtke verweist etwa darauf, dass Zwangsarbeiter in der NS-Zeit Luftschutzstollen herstellen mussten, in die sie aber, als der Luftangriff kam, nicht hereingelassen wurden. „Nun würden nach den Plänen von Herrn Jugl nur jene hereinkommen, die es sich leisten können.“ Ein privatisierter Schutzraum an einem solchen Ort. Das findet nicht nur Fedtke irritierend.

Bislang sind die Pläne nur Worte und von einer Umsetzung weit entfernt. Der zuständige Staatssekretär Sebastian Putz (CDU) weist darauf hin, dass die Pläne „viele Hürden überwinden“ müssten. Bei keiner Behörde in Sachsen-Anhalt sind bislang Anträge zu den Ideen von Jugl eingegangen. Hinzu kommt: Allein die Instandhaltungskosten für das Stollensystem dürften enorm sein. Aber selbst wenn aus den Bunkerplänen nichts wird, könnte sich Jugl bald als Gewinner fühlen.

Bald sind Wahlen in Sachsen-Anhalt
In der vergangenen Woche haben Vertreter des Landes den Stollen besichtigt. Schwenkt Jugl um und will den Stollen verkaufen? Jugl soll acht Millionen Euro für das gesamte Grundstück verlangen, es wäre deutlich mehr, als er damals aufbrachte. Ein mögliches Druckmittel: Auch wenn er bislang Gegenteiliges zugesagt hat, könnte er versuchen, der Gedenkstätte den Zutritt zu verwehren, oder eine Gebühr verlangen.

Und dann tickt auch noch die Uhr: Bis in Sachsen-Anhalt der nächste Landtag neu gewählt wird, vergehen nur noch anderthalb Jahre. Der damals noch nicht in der Verantwortung stehende heutige Kultusminister Rainer Robra (CDU) bezeichnete den Verkauf Mitte der Neunzigerjahre schon vor Jahren als Fehler. Einen Fehler, an dessen Behebung er mitwirken will. Aber eine erstarkende, als rechtsextrem geltende Landes-AfD, die 2026 vielleicht Minister stellen könnte? Nach allem, was zum historischen Bewusstsein der Partei bekannt ist, dürfte ihr Interesse, Millionen in ein Stollensystem aus der NS-Zeit zu stecken, überschaubar sein.

Am Donnerstag meldete sich Peter Karl Jugl erneut, diesmal telefonisch, er habe etwas Neues auf seiner Website geschrieben. Seinen Kritikern unterstellt er dort „keine Offenheit für neue Ideen“. Und ganz am Ende heißt es: „Unser Ziel ist klar.“ Mit der Stollenanlage Halberstadt und anderen Projekten werde „Großes geschaffen, das über Generationen hinweg Bestand hat“.
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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