Der Möglichkeiten sind Viele.
Erstmal geht es um die Steuerpflicht bei uns.
Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt von über 180 Tagen reichen hierzu.
Dann kommt es darauf an, ob die Einnahme unter eine der Einkunftsarten fällt.
Vermutlich müsste man die Einkünfte als sonstige Einkünfte oder als gewerbliche Einkünfte einsortieren.
Die Einsortierung obliegt dem jeweils zuständigen Finanzamt.
Dann muss man noch schauen, ob im Ausland selbst eine Steuerpflicht für die Einkünfte besteht.
Und dann ein Blick ins Doppelbesteuerungsabkommen.
Das praktische Problem wird insbesondere die Beschaffung von Daten sein, die eine steuerrechtlichen Würdigung ermöglicht, und möglichst auch noch einer strafrechtliche Würdigung stand hält. Das ist das deutlich schwierigere.
Wer will, kann einem Finanzamt der Wahl ja das Geschäftsmodell, eventuell die Geschäftsmodelle aller Verrückten, möglichst detailliert darstellen
und um eine rechtliche Würdigung bitten.
Das Finanzamt sollte das dann an das örtlich zuständige Amt weiterleiten.
Ich mache mir die Arbeit nicht, weil ich nicht glaube, dass die Ermittlungen zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis führen.
Nur um wen zu ärgern, dürfen wir nichts mehr machen.
Zu Zeiten meiner Ausbildung hatte die Wirtschaftlichkeit keinen Gesetzesrang.
Das sieht man jetzt Anders.