Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 460338 mal)

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Offline Knallfrosch

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6360 am: 4. Oktober 2024, 08:06:09 »
Aber welchen Sinn macht ein Stempel "Eingang" ohne Datum?
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Offline califix

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6361 am: 4. Oktober 2024, 08:09:49 »
Umso schöner kann man ihn jetzt aufziehen, wenn er ja doch kein richtiger Busfahrer mehr ist. Wie schon oben gesagt, er verstrickt sich gerade in seiner eigenen Eitelkeit. Nur hat er sich den Weg in die Rolle des Justizopfers versperrt, wenn er erklären will, warum er nur Leerfahrten machen darf.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6362 am: 4. Oktober 2024, 08:12:40 »
Ihr Zeichen ...HS/ln deutet auch auf einen Bevollmächtigten hin. Wissen wir, wer ihn bislang vertreten hat?

Die Auflösung des Schreibens ist leider zu gering, als dass man Pixelfehler durch Löschvorgänge sicher erkennen könnte.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6363 am: 4. Oktober 2024, 08:18:50 »
Ich habe mal Brauners lange vier Minuten zu seiner Behauptung, dass alle Verfahren spätestens beim Landgericht eingestellt wurden, auf YT hochgeladen. Caveman hat ihn dann erlöst.
https://youtu.be/7b4BxLdSbvE
Spoiler
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Edit: Seine Denkpause schmerzt.
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2024, 09:14:00 von lobotomized.monkey »
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Offline John

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6364 am: 4. Oktober 2024, 08:32:23 »
Hier passt so einiges nicht.

Zunächst das Aktenzeichen:
Das AZ beginnt mit 113. Die Fahrerlaubnisbehörde ist beim Landratsamt im Dezernat II angegliedert. Es ist nur sehr vage, aber üblicherweise wäre im ersten Bereich dann auch eine Zwei zu finden. Ich habe gewisse Zweifel, dass das Landratsamt die 11 als eine Römische Zwei interpretiert.

Hier könnte er sich also ein eigenes Aktenzeichen gebastelt haben.

Die Ansprache:
Es fehlt jedweder Hinweis auf den Addressaten. Wer wird angesprochen? Er wird (nicht DIN-gerecht) im Bezug genannt. Was ist also die Zielrichtung des Schreibens? Da Brauner nicht selber angesprochen wird, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Dieser wäre nicht hinreichend bekanntgegeben. Nun könnte man Argumentieren, dass dies bei einem begünstigen Verwaltungsakt nicht zur Rechtswidrigkeit führt, ist aber schwer verdächtig. Ebenso habe ich noch keine Behörde gesehen, die Briefe versendet, welche der DIN 5008 nicht genügen.

Die Lücke im ersten Absatz wäre groß genug um ihn Namentlich und mit Geburtsdatum zu nennen, vielleicht auch mit der Anschrift. Wieso erntfernt er also auch seinen Namen, während er im Führerschein stolz Geburtsdatum und -ort nennt?

Der Brief wurde also nicht an ihn verfasst. Eine Behörde, die einem Dritten Auskünfte über einen Verwaltungsakt erteilt, der ihn nicht betrifft? Eher unwahrscheinlich.


Erste Person Plural
Im ersten Absatz spricht der Verfasser in der zweiten Person Plural. Ein Landratsamt schreibt erst einmal aus dem Selbstverständnis nicht im Plural. Ihr Verhalten wird dem Hauptverwaltungsbeamten zugerechnet. Der Sachbearbeiter verfasst also ein Schreiben in der ersten Person Singular und meint mit dem "ich" den Landrat. Da dieser zu beschäftigt ist, das Schreiben selbst zu unterzeichnen übernimmt das der Ersteller beziehungsweise der Vorgsetzte im Auftrag für ihn.

Nun ist es nicht auszuschließen, dass sich hier ein unerfahrener Verfasser an das Schreiben begeben hat und so zum Ausruck gebracht hat, dass nicht nur er geprüft hat, aber es ist mal wieder eine Auffälligkeit. Zumal Reichsdeppen gerne das "Wir" verwenden, um eine größere Masse an Menschen vorzutäuschen.

Satzfehler
Wie @Anmaron bereits andeutete ist die Schriftgröße eine andere.

Verwendung der dritten Person
Im folgenden Absatz schreibt die Fahrerlaubnisbehörde über die Fahrerlaubnisbehörde. Die Verwendung der dritten Person ist zwar in behördlichen Schreiben eine Möglichkeit, aber absolut aus der Mode gekommen. Ich kenne nur sehr wenige Sachbearbeiter, die eine solche Form verwenden. Diese wird dann aber auch konsequent durchgezogen und nicht von der ersten Person Plural in die Dritte Person gewechselt.

Ich glaube selbst im Landratsamt Sömerda ist es nicht so schwer gutes Personal zu finden...

Orthographie
Der letzte Satz schmerzt beim Lesen einfach. Das "richtige Führerschein Dokument"? Deutsche Sprache voll schwere Sprache. Sollte das wirklich aus der Feder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst stammen gehört dieser gefeuert. Also... Im wahrsten Sinne des Wortes. Dafür würde in meiner Büttelei die Kanone vom nächstgelegenen Schloss wieder ausgegraben.

Erwähnte ich bereits, dass ich Zweifel habe, dass es selbst für das Landratsamt Sömerda nicht so schwer sein kann, gutes Personal zu finden, welches diese Fehler nicht machen würde?

Und noch einmal: Was soll hiermit ausgedrückt werden? Wer ist der Adressat? Würde das Schreiben an seinen Anwalt gehen, wäre es trotzdem an ihn gerichtet, da der Anwalt nur Zustellungsbevollmächtiger wäre. Seinen Arbeitgeber geht es nichts an, was das Landratsamt entscheidet, entweder sein Angetsellter kann einen Führerschein vorweisen, oder nicht.


Ich halte daher das Schreiben für eine Totalfälschung.
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6365 am: 4. Oktober 2024, 08:36:15 »
Hier passt so einiges nicht.
Ich bekomme ja wenig behördliche Schreiben, weil die geliebte Staatsführung für mich alles regelt, aber so genau kann ich die nicht lesen, dass mir die ganzen Details auffallen.
Danke.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6366 am: 4. Oktober 2024, 08:37:11 »
Der letzte Satz im letzten Absatz ist derart ungelenk, dass er aus Brauners Feder stammen könnte.

Der Satz wird so nie in einem Behördenschreiben stehen. Inkl. des Rechtschreibfehlers bei "Führerschein Dokument". Und wieso das "richtige"? Das stinkt.

Vor dem Lücken sind sicherlich negierende Wörter vor "ausgeräumt".

Denke ich auch.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6367 am: 4. Oktober 2024, 10:37:40 »
wenn das alles Fake ist warum dann die Teile mit der Auslassung so stümperhaft? Das ist doch so dämlich.

Oh schon selbst beantwortet. Das ging schnell.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6368 am: 4. Oktober 2024, 10:38:12 »
Der "richtige Führerschein" ist eine auffällige Formulierung. Die mag es umgangssprachlich so geben, aber im Sprachgebrauch einer Behörde wird sich jeder Sachbearbeiter an die exakten Begriffe halten. Beim Braunen würde mich nichts wundern, auch kein vollständig selbst verzapfter Text mit einkopiertem Briefkopf der Führerscheinstelle.
Wäre schon interessant, was die Führerscheinstelle dazu meint. Das darf sie zwar nicht veröffentlichen, aber wenn die schlechte Laune bekommen würde Brauner es erfahren.
Pflegt jemand eine Briefreundschaft?
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6369 am: 4. Oktober 2024, 10:50:16 »
Noch einmal "gearbeitet" und mir den Stream angetan. Bei folgenden Fundstellen gab es folgende Dokumente zu sehen:

00:37:06 Führerschein Rückseite
00:38:35 Führerschein Vorderseite, abgedeckt
00:38:57 erneute Führerschein Vorderseite, abgedeckt
01:18:03 Fahrerkarte Vorderseite
01:18:07 Fahrerqualifizierungsnachweis Vorderseite
01:18:11 Präsentation einer Führerscheinrückseite, dann den Führerschein aus Sichtbereich, danach Präsentation einer Führerscheinvorderseite
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6370 am: 4. Oktober 2024, 11:25:02 »
Ich bin nicht vom Fach, daher eine dumme Frage: Laut dem Schreiben des LRA hat Brauner einen vorläufigen Führerschein erhalten. Wie sieht so ein vorläufiger Führerschein aus? Hat er das Scheckkartenformat, das Brauner so stolz vorzeigt?
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2024, 11:34:40 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6371 am: 4. Oktober 2024, 11:34:55 »
Laut dem Schreiben des LRA hat Brauner einen vorläufigen Führerschein erhalten. Wie sieht so ein vorläufiger Führerschein aus? Hat er das Scheckkartenformat, das Brauner so stolz vorzeigt?

Nein, das ist ein Blatt rosa Papier im Format DIN A5 ohne Bild, nur gültig in Deutschland mit Ausweis.

Zitat
Sind die Führerscheinklassen D und D1 gleichbedeutend mit Personenbeförderungserlaubnis? Ich lese die einschlägigen Bestimmungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung anders.

Nicht im Allgemeinen, aber für alles außer Taxen, Mietwagen und "gebündelten Bedarfsverkehr" schon (siehe Absatz 2 Ziffer 4 in deinem Zitat).
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Offline Mr. Devious

Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6372 am: 4. Oktober 2024, 11:38:17 »
Danke. Die zweite Frage habe ich schon wieder gelöscht. Nach mehrmaligem Lesen hatte ich es auch wie Du verstanden.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6373 am: 4. Oktober 2024, 14:23:02 »
Es scheint, also wolle er am am 13.10. seine Bustour auf YT präsentieren. Warten wir's ab...
(Am Ende fährt er auf seinem Dreirad um das Goethe-Schiller-Denkmal herum.)
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2024, 14:26:19 von Knallfrosch »
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6374 am: 4. Oktober 2024, 15:19:17 »
Es fehlt der Verweis auf die Rechtsgrundlagen und die Gründe, die nun zu einer "Neubewertung" geführt haben.

Die fehlende Anrede und das Sprechen über Brauner in der Dritten Person ist auch auffällig, selbst wenn eine Neubewertung und damit ein neuer VA erstellt wird, wird die betroffene Person direkt adressiert, egal ob bevollmächtigte Personen dazwischen stehen oder nicht. Sonst ist es kein VA^^

Aus meiner Sicht: jämmerlich, ohne Ahnung und mit sehr eingeschränktem geistigen Horizont zusammengeschmiert von einem Ex-Busfahrer^^