Hier passt so einiges nicht.
Zunächst das Aktenzeichen:Das AZ beginnt mit 113. Die Fahrerlaubnisbehörde ist beim Landratsamt im Dezernat II angegliedert. Es ist nur sehr vage, aber üblicherweise wäre im ersten Bereich dann auch eine Zwei zu finden. Ich habe gewisse Zweifel, dass das Landratsamt die 11 als eine Römische Zwei interpretiert.
Hier könnte er sich also ein eigenes Aktenzeichen gebastelt haben.
Die Ansprache:Es fehlt jedweder Hinweis auf den Addressaten. Wer wird angesprochen? Er wird (nicht DIN-gerecht) im Bezug genannt. Was ist also die Zielrichtung des Schreibens? Da Brauner nicht selber angesprochen wird, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Dieser wäre nicht hinreichend bekanntgegeben. Nun könnte man Argumentieren, dass dies bei einem begünstigen Verwaltungsakt nicht zur Rechtswidrigkeit führt, ist aber schwer verdächtig. Ebenso habe ich noch keine Behörde gesehen, die Briefe versendet, welche der DIN 5008 nicht genügen.
Die Lücke im ersten Absatz wäre groß genug um ihn Namentlich und mit Geburtsdatum zu nennen, vielleicht auch mit der Anschrift. Wieso erntfernt er also auch seinen Namen, während er im Führerschein stolz Geburtsdatum und -ort nennt?
Der Brief wurde also nicht an ihn verfasst. Eine Behörde, die einem Dritten Auskünfte über einen Verwaltungsakt erteilt, der ihn nicht betrifft? Eher unwahrscheinlich.
Erste Person PluralIm ersten Absatz spricht der Verfasser in der zweiten Person Plural. Ein Landratsamt schreibt erst einmal aus dem Selbstverständnis nicht im Plural. Ihr Verhalten wird dem Hauptverwaltungsbeamten zugerechnet. Der Sachbearbeiter verfasst also ein Schreiben in der ersten Person Singular und meint mit dem "ich" den Landrat. Da dieser zu beschäftigt ist, das Schreiben selbst zu unterzeichnen übernimmt das der Ersteller beziehungsweise der Vorgsetzte im Auftrag für ihn.
Nun ist es nicht auszuschließen, dass sich hier ein unerfahrener Verfasser an das Schreiben begeben hat und so zum Ausruck gebracht hat, dass nicht nur er geprüft hat, aber es ist mal wieder eine Auffälligkeit. Zumal Reichsdeppen gerne das "Wir" verwenden, um eine größere Masse an Menschen vorzutäuschen.
SatzfehlerWie
@Anmaron bereits andeutete ist die Schriftgröße eine andere.
Verwendung der dritten PersonIm folgenden Absatz schreibt die Fahrerlaubnisbehörde über die Fahrerlaubnisbehörde. Die Verwendung der dritten Person ist zwar in behördlichen Schreiben eine Möglichkeit, aber absolut aus der Mode gekommen. Ich kenne nur sehr wenige Sachbearbeiter, die eine solche Form verwenden. Diese wird dann aber auch konsequent durchgezogen und nicht von der ersten Person Plural in die Dritte Person gewechselt.
Ich glaube selbst im Landratsamt Sömerda ist es nicht so schwer gutes Personal zu finden...
OrthographieDer letzte Satz schmerzt beim Lesen einfach. Das "richtige Führerschein Dokument"? Deutsche Sprache voll schwere Sprache. Sollte das wirklich aus der Feder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst stammen gehört dieser gefeuert. Also... Im wahrsten Sinne des Wortes. Dafür würde in meiner Büttelei die Kanone vom nächstgelegenen Schloss wieder ausgegraben.
Erwähnte ich bereits, dass ich Zweifel habe, dass es selbst für das Landratsamt Sömerda nicht so schwer sein kann, gutes Personal zu finden, welches diese Fehler nicht machen würde?
Und noch einmal: Was soll hiermit ausgedrückt werden? Wer ist der Adressat? Würde das Schreiben an seinen Anwalt gehen, wäre es trotzdem an ihn gerichtet, da der Anwalt nur Zustellungsbevollmächtiger wäre. Seinen Arbeitgeber geht es nichts an, was das Landratsamt entscheidet, entweder sein Angetsellter kann einen Führerschein vorweisen, oder nicht.
Ich halte daher das Schreiben für eine Totalfälschung.