Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 472830 mal)

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6375 am: 4. Oktober 2024, 15:24:47 »
Die meisten Merkwürdigkeiten sind ja bereits erwähnt. Ich hatte sehr oft mit dem Versand von Dokumenten an Antragsteller und Behörden zu tun.

Privatperson: per PZU (Empfangsbekenntnis)
Behörden: per Einschreiben mit Empfangsbestätigung.

Ich denke nicht, dass die FsSt das anders macht.

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6376 am: 4. Oktober 2024, 20:42:12 »
Ich hatte schon mehrfach echte Behördenschreiben in der Hand, die fragwürdige Grammatik und Rechtschreibung hatten. Inklusive einem rechtskräftig gewordenen Urteil mit dem schönen Satz "Die Klägerin ist."

Aber das, was Brauner da präsentiert, ist offensichtlich Fake. Mir fällt zu den zahlreichen genannten noch ein weiterer Aspekt ein: Im Schreiben steht, dass der vorläufige Führerschein übersendet wird. Den erhält man aber nur persönlich ausgehändigt, dafür sofort.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6377 am: 4. Oktober 2024, 21:44:10 »
Bei der letzten Behörde, bei der ich beschäftigt war, äh, die mir Gehalt zahlte, hieß es in der AGA, dass der "Wir-Stil" zu bevorzugen sei (also "wir schlagen Sie hiermit nach einer Neubewertung der Umstände zum Ritter 1. Grades), allerdings in der allgemeinen Kommunikation mit Bürgern. Was zu Bescheiden geregelt wurde, weiß ich nicht, damit hatte ich nichts zu tun.

Der letzte Absatz, in dem Brauner in der dritten Person angesprochen wird, geht dagegen gar nicht.

Kann sein, dass das Dokument ursprünglich einen etwas anderen Inhalt hatte, andere Teile geweißt und der letzte Absatz ergänzt wurde.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6378 am: 4. Oktober 2024, 23:22:39 »
Bei Bescheiden gilt meist die neutrale Form. Hiermit wird entschieden..., hiermit werden sie verpflichtet, es wird Ihnen... zugesprochen, es ergeht folgender Bescheid..., zumindest beim BaMF ist das so.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6379 am: 4. Oktober 2024, 23:39:19 »
Ich habe schon alle Varianten gesehen:

"Ich spreche Ihnen ..."

"Wir sprechen Ihnen ..."

"Das Amt für XYZ spricht Ihnen ..."

"Ihnen wird ... zugesprochen."

"Dem Antragsteller wird ... zugesprochen."

"Das Amt für XYZ spricht dem Antragsteller ..."

Im sonst so überbürokratisierten Deutschland scheint genau das nicht geregelt zu sein.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6380 am: 4. Oktober 2024, 23:50:22 »
In an mich gerichteten Bescheiden benutzen die Behörden für sich als Urheber des Bescheids sowohl erste Person Plural, erste Person Singular oder auch nur den Passiv. Das dann allerdings jeweils konsequent.

Als Addressat werde ich jeweils in der 2. Person angesprochen. Die 3. Person ("Dem Sandmännchen wird für besondere Dienste um den Schlaf der Bürger das Bundesverdienstkreuz verliehen") habe ich noch nie gesehen. Das passt auch nicht dazu, dass sich der Verwaltungsakt ja an den Adressaten selber richtet und nicht über ihn schreibt.

"Dem Antragsteller" kenne ich eher von Gerichten.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6381 am: 5. Oktober 2024, 08:20:11 »
Ich fand die Zusammenfassung

Orthographie
Der letzte Satz schmerzt beim Lesen einfach. Das "richtige Führerschein Dokument"? Deutsche Sprache voll schwere Sprache. Sollte das wirklich aus der Feder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst stammen gehört dieser gefeuert. Also... Im wahrsten Sinne des Wortes. Dafür würde in meiner Büttelei die Kanone vom nächstgelegenen Schloss wieder ausgegraben.

deutlich prägnanter als die nachfolgende Diskussion. Das Schreiben vom Brauner ergibt im gesamten Ablauf mit seinen Auslassungen überhaupt keinen Sinn, außer bei einem Täuschungsversuch, weil der Rest "Busfahrerführerschein" mit "Personenbeförderungserlaubnis" (oder wie das auch immer heissen mag) auch(!) nicht derart ist, wie vom Braunen dargestellt.
Wesentliche Argumentation vom Braunen ist: Mit Vorstrafen bekäme er nie nimmer niemals D und D1, er habe D und D1, also habe er keine Vorstrafen.
Das Urteil 16 Monate auf Bewährung hat seit Juni/Juli 2023 Bestand, also hat der Braune eine Vorstrafe und angeblich danach D und D1 bekommen. Der Knackpunkt ist (meiner Meinung nach), dass der Braune nicht als vorbestraft, so wie die ganzen kriminellen Migranten, gelten möchte. Deshalb die Logik, vielleicht hat er tatsächlich D/D1 bekommen, weil ein geneigter Sachbearbeiter da mitgespielt hat (immer 30% potenzielles Gesindel Wohlgesonnene in den Behörden).

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6382 am: 5. Oktober 2024, 11:10:27 »
immer 30% potenzielles Gesindel Wohlgesonnene
Das Risiko besteht leider. Sein Wohnort scheint ja eine Hochburg der Truppe zu sein. Aber mal abwarten, was aus der groß angekündigten Bustour dann am Ende wird.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6383 am: 5. Oktober 2024, 11:19:13 »
Der Knackpunkt ist (meiner Meinung nach), dass der Braune nicht als vorbestraft, so wie die ganzen kriminellen Migranten, gelten möchte. Deshalb die Logik, vielleicht hat er tatsächlich D/D1 bekommen, weil ein geneigter Sachbearbeiter da mitgespielt hat (immer 30% potenzielles Gesindel Wohlgesonnene in den Behörden).

Würde ein „geneigter Sacharbeiter“ dafür seinen Job riskieren wenn das rauskommt?
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6384 am: 5. Oktober 2024, 11:43:03 »
Also um Herrn Leitenden Regierungsdirektor [den Namen verrate ich nicht] zu zitieren:
"Wenn Sie sich also bestechen lassen wollen, müssen Sie sicherstelllen, dass das Bestechungsgeld so hoch ist, um in Brasilien ein neues Leben aufbauen zu können. Mit denen haben wir kein Auslieferungsabkommen."
Ich wage, dass Brauner so viel zahlen kann.


Sympathiesanten haben wir nun leider schon bis auf Richterebene gefunden. Gänzlich auszuschließen wäre es also nicht, dass da ein Sachbearbeiter heimlich still und leidse versucht hat ihm seine Fleppe zu besorgen. Wenn man das mal frei fortspinnt, könnte vielleicht auch dieses komische Schreiben erklären. Dann hätte Brauner durch Umstrukturierung versucht, seinen Mittäter zu schützen. Insgesamt halte ich es aber für weniger wahrscheinlich.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6385 am: 5. Oktober 2024, 11:46:05 »
Also um Herrn Leitenden Regierungsdirektor [den Namen verrate ich nicht] zu zitieren:
"Wenn Sie sich also bestechen lassen wollen, müssen Sie sicherstelllen, dass das Bestechungsgeld so hoch ist, um in Brasilien ein neues Leben aufbauen zu können. Mit denen haben wir kein Auslieferungsabkommen."

Das erinnert mich an einen ehemaligen Vorgesetzten von mir. Den wollte ein südafrikanischer Stromkonzern mal bestechen. Über die Summe hat er sich oft beschwert.
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6386 am: 5. Oktober 2024, 12:03:13 »
Ich würde nicht von Bestechung reden, sondern vom Ausreizen eines Ermessensspielraumes. Es muss ja auch kein einfacher Sachbearbeiter (m/w/d) sein, vielleicht sitzt da ein blauner Vorgesetzter rum, möglicherweise gibt es auch eine positiv ausgefallene MPU, weil man den Brauner nicht kannte oder es einfach egal war.
Die Führerscheinstelle meldet sich bei mir aktuell nicht mehr auf Rückfragen, vorher war man da interessierter.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6387 am: 5. Oktober 2024, 12:32:29 »
Also um Herrn Leitenden Regierungsdirektor [den Namen verrate ich nicht] zu zitieren:
"Wenn Sie sich also bestechen lassen wollen, müssen Sie sicherstelllen, dass das Bestechungsgeld so hoch ist, um in Brasilien ein neues Leben aufbauen zu können. Mit denen haben wir kein Auslieferungsabkommen."

Das erinnert mich an einen ehemaligen Vorgesetzten von mir. Den wollte ein südafrikanischer Stromkonzern mal bestechen. Über die Summe hat er sich oft beschwert.


Wie ich schon oft geäussert habe: "Natürlich bin ich bestechlich, es war nur noch nie jemand bereit diese Summe zu bezahlen"
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6388 am: 5. Oktober 2024, 13:58:03 »
In an mich gerichteten Bescheiden benutzen die Behörden für sich als Urheber des Bescheids sowohl erste Person Plural, erste Person Singular oder auch nur den Passiv. Das dann allerdings jeweils konsequent.

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"Dem Antragsteller" kenne ich eher von Gerichten.

Ich kenne das vom Finanzamt, wenn das Schreiben (wegen der Empfangsvollmacht) an meinen Steuerberater gerichtet ist, aber mich bzw. mein Unternehmen betrifft.

Das ist auch die einzige Behörde, die verschiedene Formen im gleichen Schreiben mischt, vermutlich weil verschiedene Textbausteine und Individualtexte miteinander kombiniert werden.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #6389 am: 5. Oktober 2024, 15:24:48 »
Mit dem Schreiben stimmt so vieles nicht, ich bezweifle die Echtheit nach wie vor. Der Braune lügt wie gedruckt.
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