Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042877 mal)

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Offline hair mess

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Re: Querdenken
« Antwort #795 am: 1. November 2020, 18:42:40 »
Bei Minute 34 deliriert ein gewisser "Bodo Schiffmann": "Der Mundschutz ist der neue Hitlergruß. Weil auch damals sind alle mitgelaufen und haben das gemacht, was die Regierung gemacht hat und haben im Nachhinein gesagt: 'Ich hab' auch gewusst, dass das völlig falsch war.' Das ist ein Vergleich und es ist ein pervers treffender Vergleich, was hier läuft".
Ähnlich empfindet es ein Kollege, dem ich die Shice auch abkaufe.
Seine Frau hatte nach dem dritten Kind als noch junge, vitale Frau Krebs bekommen und die ganze Familie lief nach den ersten Chemos wochenlang mit Mundschutz rum. Geholfen hat es nicht. Wenn er jetzt so viele Masken sieht, hat er schon mehrfach einen Backflash gehabt und hat auch eine Maskenbefreiung, die bei uns im Betrieb weitgehend akzeptiert ist, da wir die Geschichte kennen und auch seine Frau Kollegin war. Einkaufen geht seine älteste Tochter. Nur wenn es sich nicht vermeiden lässt geht er in die Öffentlichkeit und dann mit Schal. Trotz Mund-Nasebedeckung wurde er schon mehrfach böse angegriffen. Obwohl er ja niemand anmacht, der Maske trägt. Er selbst traut sich fast nirgends mehr hin. Sein Leben hat sich gewaltig eingeschränkt. Er hat einen Teil der Lebensfreude verloren. Hier habe ich Verständnis. Es gibt also Einzelfälle, bei denen man das Leiden nicht sieht.
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #796 am: 1. November 2020, 18:46:22 »
@Reichskasper Adulf Titler
Der Vergleich zwischen Hitlergruß und Maske ist durchaus geeignet, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. Ich sehe da das Problem eher bei der Gefährdung des öffentlichen Friedens. Der Abs. 2 ist nicht einschlägig, wenn es um Äußerungen von Schwindel-Bodo selbst geht. Der regelt den Fall, dass Dr. Bonobo Videos eines anderen Querfurzes mit einer solchen Aussage verbreitet.

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Re: Querdenken
« Antwort #797 am: 1. November 2020, 19:05:03 »
Zu Ludwigs Ralf:

Zitat
"Der Senat sieht - auch unter Berücksichtigung der umfangreichen - teilweise nur schwer nachvollziehbaren - Einwendungen des Antragstellers [ ;D], der einen Nachweis einer Infektionsgefahr beim Sars-CoV-2-Virus als nicht erbracht ansieht [ :facepalm:], keine Veranlassung, im Rahmen dieses Eilverfahrens diese indizielle Risikobewertung ernsthaft in Frage zu stellen."
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #798 am: 1. November 2020, 19:16:41 »
@Reichskasper Adulf Titler

Wenn jemand sagt "Die Maske ist der neue Hitlergruß" und dann ergänzt "Weil auch damals sind alle mitgelaufen und haben das gemacht, was die Regierung gemacht hat und haben im Nachhinein gesagt [dass sie wussten, es sei falsch gewesen]", dann sehe ich darin eine Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords. Du magst Recht damit haben, dass es mit Abs. 4 (billigen, verherrlichen oder rechtfertigen) vielleicht nicht gut funktioniert, da es sich hier "nur" um Verharmlosen handelt.

Schauen wir uns an, was Schiffmann sagt.
Er setzt zunächst den Hitlergruß mit der Maske gleich und deutet dann beides als Symbol der Loyalität zu einer Regierung. Der Hitlergruß zur nationalsozialistischen Regierung, die Maske zur Bundesregierung.
Dann betont er, dass "auch damals alle mitgelaufen sind und das gemacht hätten, was die Regierung gemacht hat". Die nationalsozialistische Regierung ist besonders für ihre Völkermorde bekannt. Es gab da natürlich auch der eine oder andere Angriffskrieg und diverse Autobahnen dabei, aber beides darf man in Deutschland straflos verharmlosen. Auch (und gerade, man denke an "Arisierung" jüdischen Eigentums oder den flächendeckenden Einsatz von Zwangsarbeitern) bei diesen Völkermorden ist die deutsche Bevölkerung damals "mitgelaufen". Nun wollen die meisten nachher gar nichts davon gewusst haben, aber die, die es wussten, warn selbstverständlich alle im Widerstand.

Damit und mit nichts anderem vergleicht Schiffmann die heutigen Bemühungen, die Pandemie in den Griff zu kriegen bzw. ihren Verlauf zu verlangsamen. Er betont ja sogar, dass er den Vergleich zwischen den Völkermorden an den europäischen Juden, Sinti und Roma und einigen slawischen Ethnien und der Pandemieeindämmung für treffend hält.

Ich finde dass die Behauptung, die Anordnung der Regierung, in der Öffentlichkeit mit einem Stückchen Stoff im Gesicht herum zu laufen, sei vergleichbar mit der Anordnung der Regierung, Millionen von Menschen umzubringen, den Massenmord an Millionen von Menschen verharmlost. Mit anderen Worten: Ich halte den Unsinn für tatbestandsmäßig nach § 130 Abs. 3 StGB.

Der Kollege @Gerichtsreporter hat wohl Recht, dass hier durchaus ein Problem in der Geeignetheit zur Gefährdung des öffentlichen Friedens besteht. Wäre ich Staatsanwalt, würde ich das aber nicht so eng sehen, wenn jemand das in eine Fernsehkamera des Öffentlich-Rechtlichen blökt.
(Vielleicht ist es daher ganz gut, dass ich kein Staatsanwalt bin.)

Unabhängig davon ist das eine unfassbar widerliche Aussage.

Nachtrag:
Verehrter Mithetzer @hair mess ich bedaure wirklich, wie sehr Dein Kollege unter einer solchen ständigen Erinnerung an ein traumatisches Erlebnis leiden muss. Das wünsche ich niemandem. Ich kann auch verstehen, dass er sich ungerecht behandelt fühlt, wenn er sich in der Öffentlichkeit ständigen Angriffen ausgesetzt sieht, da er der gesellschaftlichen Konvention, Maske zu tragen, nicht nachkommt. Und ich hätte auch, wäre er ein Kollege in meinem Betrieb, wirklich Verständnis dafür, würde er keine Maske tragen.
Sollte er aber tatsächlich auf die Idee kommen, den gesellschaftlichen Druck zur Maske mit dem gesellschaftlichen Druck zur Systemkonformität unter dem NS-Regime zu vergleichen, dann würde mir zu ihm nicht viel mehr einfallen, als eine Tirade ausgesuchten Unflats. Das gehört sich einfach nicht.
« Letzte Änderung: 1. November 2020, 19:21:28 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #799 am: 1. November 2020, 19:20:51 »
@Schrohm Napoleon:  Sehr schön!  :)

Jetzt auch PM des Gerichts (falls es jemand für die asozialen Netzwerke braucht):

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/querdenken-versammlung_am_1-11-2020.pdf
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #800 am: 1. November 2020, 19:23:37 »
Weil Haintz und Co ihren Willen nicht bekommen, schmollt man und eröffnet die Veranstaltung erst gar nicht sondern verkauft das Ganze als Gottesdienst  :facepalm:
Ist das die neue „Geheimwaffe“?
Und wieder wird Religion missbraucht
« Letzte Änderung: 1. November 2020, 19:34:22 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #801 am: 1. November 2020, 19:29:28 »
Wir können bestimmt davon ausgehen, dass der Kollege unseres Mitagenten @hair mess nicht auf Cov♥♥♥en-Demos rumrennt, so wie viele der Betroffenen auch, denen das Tragen einer Maske schwer fällt oder gar nicht möglich ist. Die größten Schreihälse dort spielen den Kranken, haben eigentlich aber keine Lust sich solidarisch zu zeigen und sind eher der Typ: "Ich-zuerst"
 
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Re: Querdenken
« Antwort #802 am: 1. November 2020, 19:37:22 »
verkauft das Ganze als Gottesdienst

Aufgelöst. Vermutlich wegen Democharakter durch "Frieden! Freiheit"-Rufe. Amen.
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Re: Querdenken
« Antwort #803 am: 1. November 2020, 19:41:34 »
Ist das die neue „Geheimwaffe“?

In Bayern jedenfalls nicht. In Ländern, in denen noch das Versammlungsgesetz des Bundes gilt, wirdin § 17 die Anwendbarkeit der Vorschriften über Versammlungen unter freiem Himmel (Anmeldepflicht, Möglichkeit des Verbotes und von Auflagen, Vermummungs- und Waffenverbot) für Gottestdienste ausgenommen. Im § 16 Abs. 4 BayVersG wird für Gottesdienste jedoch nur die Anwendbarkeit der Regelungen zum Waffen. und Vermummungsverbot ausgenommen. Gottesdienste müssen demnach in Bayer angemeldet und können beauflagt werden. § 6 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht auch für Gottestdiente Mindestabstand vor.

Also wieder ein Fail für die Anwälte für Atmung.
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Re: Querdenken
« Antwort #804 am: 1. November 2020, 19:56:08 »
Ein Gottesdienst ist nicht Gottesdienst nur weil man es so nennt.
Ein Gottesdienst braucht ein Ritual.
Und dieses Ritual ist in den meisten Religionen ziemlich festgelegt.
Auch beim Spaghettimonster gab es sowas.

Einer meiner Söhne hat einmal als Künstler mit anderen Künstlern gemeinsam Rituale für eine NewWave Sekte entwickelt,
in der junge, erfolgreiche Amerikaner Urlaub machen, aber keiner Religion an sich angehören.
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Re: Querdenken
« Antwort #805 am: 1. November 2020, 20:22:33 »
Also ich würde mich anbieten, Rituale für Querdenker zu entwickeln... da wären Paddel im Spiel, Dörrobst, Gurken und, als Gnadenakt, etwas Olivenöl :D
 
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Re: Querdenken
« Antwort #806 am: 1. November 2020, 20:34:04 »
Also ich würde mich anbieten, Rituale für Querdenker zu entwickeln... da wären Paddel im Spiel, Dörrobst, Gurken und, als Gnadenakt, etwas Olivenöl :D

Keine ganzen Ananasfrüchte?  >:D
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Re: Querdenken
« Antwort #807 am: 1. November 2020, 21:35:51 »


Anwaltsschlumof Haintzelmännchen mit Mimimi zum Demoverbot in Bayern. Bayern ist kein Rechtsstaat und sie werden die Straegie ändern. Er hat da mit dem Ralf was entwickelt. Irgendwie müssen sie nach Karlsruhe kommen. Eine der Ideen scheint zu sein, Demos am Montag zu machen. Haintzelmännchen will im einstweiligen Rechtsschutz "Experten" laden. :facepalm:
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Re: Querdenken
« Antwort #808 am: 1. November 2020, 22:47:31 »
Haintzelmännchen will im einstweiligen Rechtsschutz "Experten" laden. :facepalm:

Wenn ich das richtig verstehe, beschwert sich :brilsmurf: über Behördentaktik und die daraus resultierenden Zeitabläufe.

Die Behörden haben nämlich die ganz furchtbar undemokratische Taktik, zu den angemeldeten Versammlungen für's Wochenende immer erst am Freitag Nachmittag die Auflagenbescheide zu erlassen, obwohl allen Beteiligten schon vorher klar ist, was da drin steht (immer irgendwas mit Abstand und Maske, vielleicht auch noch das schlimme Hände waschen). 

Dann muss  :smurfin: schon Glück haben, so kurz vor dem Wochenende noch einen Richter zu erreichen. Dann braucht das Gericht auch noch ein paar Stunden für eine Entscheidung, obwohl die sich gar nicht mit dem ach so tollen Inhalt der Beschwerde auseinandersetzen Einself!!

Dass im Eilverfahren besondere Regeln gelten, ist natürlich auch nur so gemacht, um alle freiheitsliebenden Demokraten mundtot zu machen. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass da eine Position "Gesundheit und Schutz der Bevölkerung" einfach so gegen das Versammlungsrecht gestellt wird und dann auch noch entschieden wird, das letztere sei nicht viel viel viel wichtiger.

Daraufhin tippselt  :bigsmurf: dann zwischen Mitternacht und 6.30 Uhr eine Rechtsmittelschrift zusammen, dann heißt es aber auch schon "einmal werden wir noch wach, heissa dann ist Demotach.

Wenn dann die Entscheidung der nächsten Instanz da ist, ist die Demo schon gelaufen bzw. irgendwie auch nicht, weil man/frau ja auf einer Fläche eingepfercht wird
Spoiler
(ich vermisse hier noch den Vergleich mit den Rheinwiesenlagern  :brave:)
[close]
und weiter geht es dann schon deshalb nicht, weil die bösen Eliten einfach alle paar Tage die Verordnungen leicht abändern, so dass man sich über die alte gar nicht mehr streiten muss.

Menno!

Dabei haben die ganz tollen :smurf: :smurf: doch herausgefunden, dass das Abstellen auf die Inzidenzwerte falsch ist, weil all die vielen Inzidenzwerte ganz und gar falsch sind! Weil es gibt ja gar keine Infizierten, also keine juristischen, also Infizierte im Rechtssinn, weil die alle die Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes gar nicht erfüllen (das wird bestimmt alle positiv Getesteten sehr beruhigen).

Da das aber bis jetzt außerhalb der Filterblase niemanden interessiert muss diese bahnbrechende Information unbedingt in Karlsruhe überprüft werden.

Tja und jetzt rauchen da die Köpfe  :brilsmurf: :smurfin: :bigsmurf:  :extinguishflame: weil man nach einer neuen Taktik sucht, um diese Abläufe beeinflussen zu können, dass die Behörden früher entscheiden ( :downtown: :rotfl:), damit vor der Demo mehr Zeit bleibt, die Gerichte zu belästigen.

Jedenfalls ist Bayern deswegen kein Rechtsstaat, die sind alle gemein zum  :smurf: .

O.K. Karen, keep fighting...
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #809 am: 1. November 2020, 22:51:57 »
Mimimi ... alle Richter sind böse zu mir und lehnen meine Anträge ab ... muss wohl sein, dass das kein Rechtstaat ist.

Vielleicht liegt er auch einfach falsch? Neeeeeeee ... Seine Argumentation hört sich an wie der alte Geisterfahrerwitz.

Interessanter ist ein anderer Punkt.

Haintz behauptet, dass es die Inzidenzwerte nicht gebe, weil man dafür nachgewiesene Infektionen brauche, die vermehrungsfähig sein und durch einen Arzt bestätigt sein müssten, laut §§ 24 und 2 IfSG (Ab ca. 5:20).

Allerdings entnimmt doch ein Arzt die Blutprobe und bekommt das Laborergebnis, insofern verstehe ich den Einwand nicht.


§ 24 regelt einen Arztvorbehalt für die Feststellung, allerdings mit der Ausnahme: "Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Satz 1 auch nicht für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika gilt, die für patientennahe Schnelltests bei Testung auf weitere Krankheiten oder Krankheitserreger verwendet werden.

Eine solche Verordnung habe ich per Google nicht gefunden. Aber wenn's eh der Arzt durchführt, ist das ja belanglos.


Im § 2 wiederum wird festgelegt, dass ein Krankheitserreger ein "vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterius, Pilz, Parasit) (...)" ist. Nun, SARS-CoV-2 ist ein vermehrungsfähiges Virus - will er das bestreiten? Oder meint er, dass man am Patienten nachweisen müsse, dass dessen Ausscheidungen noch vermehrungsfähig sind? Letzteres steht da nicht, und ersteres ist Stand der Wissenschaft.

Also wie gehabt, alles Schall und Rauch, wie bei der sonstigen Kundschaft entweder eigenwillige Interpretationen oder zu beim Lesen zu früh aufgehört.
« Letzte Änderung: 1. November 2020, 22:56:42 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.