@Reichskasper Adulf TitlerWenn jemand sagt "Die Maske ist der neue Hitlergruß" und dann ergänzt "Weil auch damals sind alle mitgelaufen und haben das gemacht, was die Regierung gemacht hat und haben im Nachhinein gesagt [dass sie wussten, es sei falsch gewesen]", dann sehe ich darin eine Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords. Du magst Recht damit haben, dass es mit Abs. 4 (billigen, verherrlichen oder rechtfertigen) vielleicht nicht gut funktioniert, da es sich hier "nur" um Verharmlosen handelt.
Schauen wir uns an, was Schiffmann sagt.
Er setzt zunächst den Hitlergruß mit der Maske gleich und deutet dann beides als Symbol der Loyalität zu einer Regierung. Der Hitlergruß zur nationalsozialistischen Regierung, die Maske zur Bundesregierung.
Dann betont er, dass "auch damals alle mitgelaufen sind und das gemacht hätten, was die Regierung gemacht hat". Die nationalsozialistische Regierung ist besonders für ihre Völkermorde bekannt. Es gab da natürlich auch der eine oder andere Angriffskrieg und diverse Autobahnen dabei, aber beides darf man in Deutschland straflos verharmlosen. Auch (und gerade, man denke an "Arisierung" jüdischen Eigentums oder den flächendeckenden Einsatz von Zwangsarbeitern) bei diesen Völkermorden ist die deutsche Bevölkerung damals "mitgelaufen". Nun wollen die meisten nachher gar nichts davon gewusst haben, aber die, die es wussten, warn selbstverständlich alle im Widerstand.
Damit und mit nichts anderem vergleicht Schiffmann die heutigen Bemühungen, die Pandemie in den Griff zu kriegen bzw. ihren Verlauf zu verlangsamen. Er betont ja sogar, dass er den Vergleich zwischen den Völkermorden an den europäischen Juden, Sinti und Roma und einigen slawischen Ethnien und der Pandemieeindämmung für treffend hält.
Ich finde dass die Behauptung, die Anordnung der Regierung, in der Öffentlichkeit mit einem Stückchen Stoff im Gesicht herum zu laufen, sei vergleichbar mit der Anordnung der Regierung, Millionen von Menschen umzubringen, den Massenmord an Millionen von Menschen verharmlost. Mit anderen Worten: Ich halte den Unsinn für tatbestandsmäßig nach § 130 Abs. 3 StGB.
Der Kollege
@Gerichtsreporter hat wohl Recht, dass hier durchaus ein Problem in der Geeignetheit zur Gefährdung des öffentlichen Friedens besteht. Wäre ich Staatsanwalt, würde ich das aber nicht so eng sehen, wenn jemand das in eine Fernsehkamera des Öffentlich-Rechtlichen blökt.
(Vielleicht ist es daher ganz gut, dass ich kein Staatsanwalt bin.)
Unabhängig davon ist das eine unfassbar widerliche Aussage.
Nachtrag:Verehrter Mithetzer
@hair mess ich bedaure wirklich, wie sehr Dein Kollege unter einer solchen ständigen Erinnerung an ein traumatisches Erlebnis leiden muss. Das wünsche ich niemandem. Ich kann auch verstehen, dass er sich ungerecht behandelt fühlt, wenn er sich in der Öffentlichkeit ständigen Angriffen ausgesetzt sieht, da er der gesellschaftlichen Konvention, Maske zu tragen, nicht nachkommt. Und ich hätte auch, wäre er ein Kollege in meinem Betrieb, wirklich Verständnis dafür, würde er keine Maske tragen.
Sollte er aber tatsächlich auf die Idee kommen, den gesellschaftlichen Druck zur Maske mit dem gesellschaftlichen Druck zur Systemkonformität unter dem NS-Regime zu vergleichen, dann würde mir zu ihm nicht viel mehr einfallen, als eine Tirade ausgesuchten Unflats. Das gehört sich einfach nicht.