Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042912 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #780 am: 31. Oktober 2020, 13:32:18 »
Und wenn sie sich dagegen verwehren und es verneinen, ist das der Beweis, dass es stimmt 1Älf!
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Querdenken
« Antwort #781 am: 31. Oktober 2020, 13:38:56 »
Ich sehe schon, die Fortbildung zum Verschwörungsbeauftragten war ein voller Erfolg! ;)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #782 am: 1. November 2020, 00:57:46 »
Sacha Lobo zur Frage

Zitat
Wie die Blitzradikalisierung der Corona-Leugner funktioniert

...

https://www.spiegel.de/netzwelt/corona-leugner-wie-die-blitzradikalisierung-funktioniert-kolumne-a-eb3231e1-d3b5-46b3-b01e-309f9fa92891

und Yannick von Eisenhart Rothe zu

Zitat
Fler, Sido, Kollegah und Co.: Warum ist Verschwörungsglauben im Rap so verbreitet?

...

Zitat
...
Wer ist in der Verantwortung, etwas zu ändern?

Das Ziel könne nicht sein, verschwörungsliebende Rapper mit Fakten zu überzeugen. "Man muss ihnen Grenzen aufzeigen", sagt Jakob. Er sieht Streaming-Anbieter, Konzertveranstalter, Sponsoren und Labels in der Pflicht. Außerdem sei es wichtig, jugendliche Rapkonsumenten über die Inhalte aufzuklären. "Sie müssen lernen, zwischen verschwörungsideologischen Argumentationen und legitimer Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen zu unterscheiden."

Flers Telegramgruppe dürfte dafür der falsche Ort sein.

(am 12.05.2020 auf bento.de veröffentlicht)

https://www.spiegel.de/kultur/musik/corona-virus-warum-verschwoerungstheorien-im-deutschrap-so-verbreitet-sind-a-2c06d306-b25b-4523-80c0-983b48c3d941


 
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Re: Querdenken
« Antwort #783 am: 1. November 2020, 08:50:27 »
Da hat sich zusammengefunden was zusammengehört: Pegidi.oten und Covidi.oten. Allerdings hat es mit der erträumten "Regierungsübernahme" und dem "Ende des Systems" für diesen Tag wohl wieder mal nicht geklappt.

Die im Artikel zu findenen Bilder sind schön, da wird u.a. nämlich auch Freiheit für die Nazi-Oma Haverbeck gefordert.

Besonders nett (ja, man weiß eben wo man das darüber erfreute Publikum findet)
Zitat
Für ein Nachspiel sorgte der Auftritt des derzeit freigestellten Polizisten Michael Fritsch (57) zusammen mit Artur Helios (55): Nicht nur, dass der Beamte behauptete Deutschland habe keine Verfassung. Beide streckten so auffällig ihre Arme, dass die Polizei gegen sie nun wegen Verdachts des Hitlergrußes ermittelt.

Spoiler
Tausende bei "Querdenken"-Demo in Dresden: Viele davon ohne Maske

Von Eric Hofmann

Dresden - Während die Infektionszahlen wieder steigen, pfeifen Tausende auf die Schutzmaßnahmen: Am Nachmittag sammelten sich bis zu 5000 sogenannte Querdenker auf dem Dresdner Theaterplatz. Viele von ihnen ohne Maske, die Polizei war machtlos.

Rund um den Theaterplatz bezog die Polizei Stellung: "Wir haben an den Zugängen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert", sagt Sprecher Marko Laske (46).

"Dabei wurden den Einsatzkräften mehrere hundert Atteste und Maskenbefreiungen gezeigt. Inwiefern diese authentisch waren, ließ sich vor Ort nicht klären. In Einzelfällen gehen wir dem Verdacht auf Urkundenfälschung nach."

Das Resultat: Tausende drängten sich ohne Maske auf den Platz. Weil mehr als erwartet kamen, wurde die Versammlungsfläche erweitert. Mehrfach wurde der Veranstalter auf Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstände hingewiesen.

Auf der Bühne redete unter anderem Michael Ballweg (45), Gründer der Stuttgarter "Querdenker".

Dieser sprach der Bewegung eine Radikalisierung ab. Im Publikum fanden sich trotzdem wieder Reichsfahnenträger, am Rande wurde Neonazi-Propaganda verteilt, Reichsbürger forderten ein Verbot aller Parteien und die Wiederinkraftsetzung der Verfassung von 1871.

Das Publikum selbst zog sich jedoch durch sämtliche Spektren der Gesellschaft.Rednerin war auch Heike Oehlert (54), Kreisvorsitzende der "Freien Wähler Leipzig-Land".

Diese wollte auf der Anti-Corona-Demo in Berlin keine Neonazis oder Rechten gesehen haben, verkündete auf der Bühne ihren Austritt aus der Partei. Im Publikum war dabei auch der sächsische Landes-Vize Andreas Hofmann (54).

Von der AfD sahen sich unter anderem Bundestagsmitglied Karsten Hilse (55) und der sächsische Landeschef Jörg Urban (56) die Kundgebung an.

Für ein Nachspiel sorgte der Auftritt des derzeit freigestellten Polizisten Michael Fritsch (57) zusammen mit Artur Helios (55): Nicht nur, dass der Beamte behauptete Deutschland habe keine Verfassung. Beide streckten so auffällig ihre Arme, dass die Polizei gegen sie nun wegen Verdachts des Hitlergrußes ermittelt.

Selbiges werfen die Beamten auch einem Teilnehmer (31) vor. Die weiteren Reden befassten sich zum Großteil damit Masken zu verteufeln und die Gefahr der Pandemie kleinzureden. Insgesamt blieb die Veranstaltung jedoch friedlich und der Gegenprotest mit rund 15 Teilnehmern friedlich.
[close]
https://www.tag24.de/dresden/tausende-bei-querdenken-demo-in-dresden-viele-davon-ohne-maske-1706235
______________________

In Freiburg hat man es wohl auch versucht mit dem "völkisch traditionellen Gruß". Scheint sich wohl als neues "Erkennungsmerkmal" zu etablieren.

Spoiler
Immer brauner - Nach Judenstern, KZ und KindsmordNicht nur in Freiburg - Quer"denken"-Vorturner versuchen Hitlergruss als Freiheitssymbol zu popularisieren

Immer offener demonstrieren die Vorturner der Sekte Quer"denken" nach den Bekenntnissen ihrer Obergurus Schiffmann u. Ballweg sich nicht mehr von Nazis abgrenzen zu wollen, mittels ihrer örtlichen Vorturner*innen ihren unverhohlenen Willen Teil einer braunkonformistischen Rebellion zu sein.  Nach der notorischen Verharmlosung der Judenvernichtung durch Anheften von Judensternen als Attest, KZ Verharmlosungen und Reichsbürger Ideologie  wurden jetzt in Dresden und Brauschweig direkt von der Bühne aus, das Zeigen des Hitlerguß zum  Ruf "Freiheit" inszeniert.
Aber auch in Freiburg erhielt aus dem örtlichen Lenkungsgremien dieser Nazigruß und nicht nur Netz"masken" und FakeAtteste offenbar eine "Frieden und Liebe" Weihe. Ein Frau kam zur Feststellung der Personalien mit Beistand des Standard Vorredner ins Revier Nord.

In Freiburg scheint der antifaschistische Selbstschutz erkennbar noch nicht richtig ernst genommen zu werden. Als ob das anthroposophische Milieu nicht selbst zu den feurigsten Befürworter*innen  mit nassen Augen und Lenden des tierliebenden, veganen  "Führer"(-huldigern) gehört hätten. Der Ihnen dann die "Reinigung des Volkskörpers" mit der Etablierung der antijüdischen und Erbgesundheits Gesetzen mit dem 100.000 fachen Massenmord im "Euthansiegeschehen" als Fullfilling Steinersche Visionen bescherte. Dieser Massenmord war die Vorstufe zum Holocaust, dessen Leugnerinnen jetzt mit offenen Armen aufgenommen werden (kmm)
Zur ebenso langen wie heftigen Beziehung der Esoterik und Antisemitismus seit den Nachwendezeiten siehe unser Fundstück aus de RDL Archiv
[close]
https://rdl.de/beitrag/nicht-nur-freiburg-querdenken-vorturmer-popularisieren-hitlerguss-als-freiheitssymbol
« Letzte Änderung: 1. November 2020, 08:54:00 von Gutemine »
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Re: Querdenken
« Antwort #784 am: 1. November 2020, 13:00:59 »
Netzfund zum Topic:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #785 am: 1. November 2020, 15:13:08 »
Die Balinger Gastgeber der "Kaffeefahrt" hatten die Anmeldefrist für ihren "Spaziergang" verpennt.

https://www.zak.de/Nachrichten/Querdenker-verpassen-Anmeldefrist-kein-Corona-Protest-in-Balingen-143238.html

Auch die Münchener kriegen vom VGH nicht, was sie wollen. Keinen Sternmarsch, in der Stadt ein paar Häufche von 100 bis 200 Hanseln, auf der Theresienwiese höchstens 1.000 und die noch dazu maskiert:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-corona-demo-theresienwiese-einschraenkung-1.5099534

In Karlsruhe klappte es weder mit der Teilnehmerzahl, noch mit den Abständen:

https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/coronavirus-karlsruhe./900-teilnehmer-bei-querdenker-demo-am-karlsruher-schloss;art6066,2590024




 
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Re: Querdenken
« Antwort #786 am: 1. November 2020, 15:35:10 »


Mimimi von Friedemann Däblitz, dass er ohne Maske gestern nicht bei Querdeppen 30 mitmachen durfte. Er hat gelernt, dass Klug♥♥♥n bei der Polizei mit Platzverweis geahndet wird.

Und er stellt unter Beweis, dass man als Rechtsanwalt nicht unbedingt lesen können muss. Er versucht bei Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Platzverweises zu stellen. Allerdings sind Weisungen durch Polizeibeamte nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar und nicht nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.

Könnte er § 80 Abs. 5 VwGO lesen und verstehen dann wüsste er, dass sein Antrag auf Anordnung und nicht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lauten müsste.
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Re: Querdenken
« Antwort #787 am: 1. November 2020, 15:52:19 »
Und er stellt unter Beweis, dass man als Rechtsanwalt nicht unbedingt lesen können muss.

Also ich weiß schon, warum ich mich vor ... Jahren (den genauen Wert bitte ich nicht erfragen zu wollen) nicht für ein Jurastudium entschieden habe...

Aber unabhängig davon: Unsere Spitzenkandidaten sind ja alle nicht gerade in einem Alter, bei dem man sagen könnte "Na ja, der hat halt seit 30 Jahren nichts mehr mit solchen Themen zu tun gehabt". Herr Däblitz sieht im Gegenteil eher so aus, als hätte er grade erst sein Studium abgeschlossen. Da sollte man doch eigentlich erwarten können, dass er sich noch düster an irgendwelche Vorlesungen zum Thema Verwaltungsrecht erinnern kann?!? Oder gibt es im Jurastudium eine Spezialisierung bzw. ist die so zeitig, dass man mit Verwaltungsrecht nicht in Berührung kommt?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #788 am: 1. November 2020, 15:54:05 »
Könnte er § 80 Abs. 5 VwGO lesen und verstehen dann wüsste er, dass sein Antrag auf Anordnung und nicht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lauten müsste.

Es ist iÜ anzunehmen, dass der Platzverweis mittlerweile erledigt ist. Dann ist der Antrag es auch. Er kann dann gerne im Nachhinein im Hauptsacheverfahren eine Fortsetzungsfeststellungsklage versuchen. Das dauert allerdings seine Zeit ...

---------------------------------------

Und hier noch ein Fall, bei dem der Anwalt ganz viel Schaaaaaanersatz beanspruchen wird, weil er seinen Mandanten so richtig in die Shice galoppiert hat (ok, mit etwas Glück kann er da noch schadlos rauskommen, aber die Leuchte des Nordens ist das offenbar ja nicht):



 
 

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Re: Querdenken
« Antwort #789 am: 1. November 2020, 16:07:46 »
Oder gibt es im Jurastudium eine Spezialisierung bzw. ist die so zeitig, dass man mit Verwaltungsrecht nicht in Berührung kommt?

Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht ist nicht überall Pflichtfachstoff. Und falls doch, dann nur ganz kurz. Wer also nicht Öffentliches Recht als Schwerpunkt wählt, der hat davon höchstens mal gehört. Umso mehr sollte mann dann aber noch einmal nachlesen, anstatt irgendwas in die Welt zu posaunen. Aber das ist ja eines der Probleme der Querbürger, dass sie meine sie hätten wie Weisheit mit Löffeln gefressen und bei allem den Durchblick. Also plappert man lieber den Kollegen Ludwig und Haintz nach, anstatt nochmal ins Gesetz zu gucken.

Da ich die letzten Tage leider keine Zeit fürs Forum hatte weiß ich nicht, ob wir diesen Blick in die Volksseele der Querdeppen schon hatten

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Offline Tonto

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Re: Querdenken
« Antwort #790 am: 1. November 2020, 16:16:44 »
Könnte er § 80 Abs. 5 VwGO lesen und verstehen dann wüsste er, dass sein Antrag auf Anordnung und nicht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung lauten müsste.

Auch Anträge von Rechtsanwälte sind der Auslegung zugänglich, außerdem genießt dieses Bübchen sicher noch Welpenschutz.

Off-Topic:
Würde ich natürlich niemals sagen, aber mir fällt bei solchen Gelegenheiten immer Horst Schimanski ein, derb aber klar...
Spoiler
Keine Haare am Sack, aber im Puff drängeln!
[close]
Dass es seit dem 01.01.2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach gibt und die Verwaltungsgericht schon sehr früh bei elektronischer Kommunikation dabei waren, scheint er auch noch nicht zu wissen, wenn er ein Telefax schicken möchte, um seine Eingabe "beweissicher" zu dokumentieren. Da sollte er sich auf jeden Fall noch einmal Rechtsprechung zum Zugangsnachweis bei Telefax-Schreiben anschauen, wenn er das für sicher hält.

Dass die "gesundheitlichen Ausnahmetatbestände", wegen denen er keine Maske tragen kann und wofür er natürlich auch ein Attest mit Stempel hat, in diesem Fall ausnahmesweise vielleicht doch einmal mit einer Sauerstoffunterversorgung bestimmter Organe zusammenhängen, kann nur gemutmaßt werden.

Wie man sich in diesem Alter hinstellen kann und voller Überzeugung mitteilt, man könne keine Maske tragen, wolle aber sein voll wichtiges Recht wegen himmelschreienden Unrechts zu demonstrieren unbedingt wahrnehmen, ist einfach nur peinlich.

 
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #791 am: 1. November 2020, 17:40:39 »
Da ich die letzten Tage leider keine Zeit fürs Forum hatte weiß ich nicht, ob wir diesen Blick in die Volksseele der Querdeppen schon hatten
Ich kannte ihn noch nicht.

Bei Minute 34 deliriert ein gewisser "Bodo Schiffmann": "Der Mundschutz ist der neue Hitlergruß. Weil auch damals sind alle mitgelaufen und haben das gemacht, was die Regierung gemacht hat und haben im Nachhinein gesagt: 'Ich hab' auch gewusst, dass das völlig falsch war.' Das ist ein Vergleich und es ist ein pervers treffender Vergleich, was hier läuft".

Ich habe das akute Bedürfnis, ihn wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3, 4 StGB) anzuzeigen. Was für eine Aussage, was für ein #§!$%&.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #792 am: 1. November 2020, 18:16:16 »
Ich fürchte, daraus wird nichts werden.

Eher das hier:
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
« Letzte Änderung: 1. November 2020, 18:20:46 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Querdenken
« Antwort #793 am: 1. November 2020, 18:29:32 »
 :scratch: @Reichskasper Adulf Titler Der @Rechtsfinder schreibt was von den Absätzen 3 und 4 des § 130 StGB und Du versuchst anhand der Absätze 1 und 2 zu begründen, warum das nichts werden kann. Merkste selber.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Querdenken
« Antwort #794 am: 1. November 2020, 18:37:18 »
nein, ich meine dass das mit 3 und 4 nichts werden wird, aber evtl mit 1 und 2. 3 und 4 beschreiben, wenn ich als Nichtjurist das richtig verstanden habe, die Verherrlichung oder Verharmlosung der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Taten. Aber so weit würde ich bei Schiffmann nicht gehen.
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