Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1042951 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #750 am: 29. Oktober 2020, 21:00:06 »
Danke @Rechtsfinder, ich kann die Aussagen vom Ludwig jetzt verstehen und einordnen, denn ich ging (wie vermutlich der normale Zuschauer auch) davon aus, dass die Polizei zum Zeitpunkt der Demo den Nachweis der Korrektheit der Auflagen hätte erbringen müssen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #751 am: 29. Oktober 2020, 21:06:21 »
Danke für die ausführliche Erläuterung. Falls ich doch mal Jura studieren sollte, weiß ich ja jetzt, wen ich bei Verwaltungsrecht fragen kann. Anders als Ludwig hatte nicht beansprucht, Quelle der Weisheit zu sein!  8)

Ich bezog mich mit "rechtmäßig" auf den Spruch von Ludwig, die Polizei müsse darlegen können, dass die Auflagen rechtmäßig sind.

"Rechtmäßig" in diesem Sinne bedeutet aber nur, dass sie rechtskräftig im Sinne von vollziehbar sind. Was sogar nicht-Verwaltungsrechtlern logisch erscheint: Die Polizei kann vollziehbare Auflagen vollziehen. [Loriot] Ach! [/Loriot]

Ich hätte gleich "vollziehbar" statt "rechtskräftig" nehmen sollen.

Wenn einem die Demo-Auflagen nicht passen, muss man im Eilverfahren die Vollziehbarkeit der Auflagen aufheben lassen und nicht hinterher der Polizei vorwerfen, dass diese nicht mal eben auf der Straße die Spruchpraxis zu Feinheiten des Versammlungsrechts nachrecherchiert. Das muss sie nicht, sie kann sich (leicht vereinfacht) auf den Bescheid verlassen, außer eben er leidet offensichtlich (!) an einem schweren Fehler.

Off-Topic:
Ansonsten ist das mit dem Verwaltungsrecht so eine Sache. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Behörden grundsätzlich rechtstreu sind und räumt daher Verwaltungsakten eine große Vertrauensstellung ein. Gerade im Umgang mit Reichsbürgern, Querzänkern und anderen in erster Linie querulatorischen Elementen sieht man, warum dies sinnvoll ist.

Allerdings kann das auch den Bürger zur Verzweiflung bringen, wenn er sich Behörden gegenüber sieht, die entweder ahnungslos sind (und so ein Mitarbeiter in einem kleinen Landratsamt muss mitunter ein riesiges Rechtsgebiet abdecken!), oder auch mal aus politischen Gründen willfährig. Mit Klagen läuft man erst mal den rechtswidrigen, aber vollziehbaren Verwaltungsakten hinterher, und das Verfahren kann dauern.

Mein Liebling sind ja Behörden, die in ihrem Wirkungsbereich einfach die Beschlüsse der Gebietskörperschaften übernehmen, ohne eigenständig Ermessen auszuüben. Der Beschluss ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Entscheidung rechtmäßig etc. ist, und die Behörde ist an die Bewertung der Gebietskörperschaft nicht gebunden, auch wenn wie  in Bayern der (gewählte) Landrat oder Oberbürgermeister Chef der untergeordneten Behörde ist und Anweisungen erteilen kann.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #752 am: 29. Oktober 2020, 21:29:53 »
Oh, den Dank kann ich nur zurückgeben, @lobotomized.monkey, denn diese Interpretationsmöglichkeit habe ich gar nicht gesehen. Betriebsblindheit. :-)

Dann, um das nochmal klar zu stellen: Die Polizei durfte zum Zeitpunkt der Demo auf die Wirksamkeit der Auflagen vertrauen. Das hat die Auswirkung, dass man gegen die Polizei als solches nicht großartig wird vorgehen können. Denn selbst wenn sich nun im Nachhinein herausstellt, dass die Auflagen rechtswidrig waren und daher die Auflösung wegen ihrer Verletzung nicht hätte ergehen dürfen, kann die Polizei sich darauf zurückziehen, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Maßnahmen auf die Rechtmäßigkeit der Auflagen vertrauen durfte. Wird also nichts mit drölf Fantastillionen Schahnersatz aus der persönlichen Haftung eines jeden Polizisten.

Das ändert aber nichts daran, dass das zuständige VG durchaus entscheiden könnte, dass die Auflagen und/oder die Auflösung tatsächlich rechtswidrig waren.

Ob das passiert, werden wir sehen.



Und weil in der Zwischenzeit der Kollege @Sandmännchen nachgelegt hat:

Ich hätte gleich "vollziehbar" statt "rechtskräftig" nehmen sollen.
Super korrekt wäre "wirksam" gewesen. :-) Die Vollziehbarkeit ist zum Teil etwas komplizierter, weil sie die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage aufhebt. :-)

Off-Topic:
Mit Klagen läuft man erst mal den rechtswidrigen, aber vollziehbaren Verwaltungsakten hinterher, und das Verfahren kann dauern.
Naja. Normalerweise hat ein Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. Es gibt allerdings eine Reihe von Fällen (prominent die Fallgruppe "Staat kriegt Geld"), in denen eine solche aufschiebende Wirkung von vorn herein entfällt. In diesen Fällen kann man allerdings die aufschiebende Wirkung vom Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen lassen. Und dann kann die Behörde auch die sofortige Vollziehung anordnen. Auch in diesem Fall haben dann Widerspruch bzw. Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht kann aber auch hier im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung wiederherstellen.

Und zum Schluss:

Falls ich doch mal Jura studieren sollte, weiß ich ja jetzt, wen ich bei Verwaltungsrecht fragen kann.
Besser nicht. Da bin ich eher durchschnittlich. ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #753 am: 29. Oktober 2020, 21:57:05 »
Falls ich doch mal Jura studieren sollte, weiß ich ja jetzt, wen ich bei Verwaltungsrecht fragen kann.
Besser nicht. Da bin ich eher durchschnittlich. ;)

Naja, für Laien wie mich liest sich das, was Du schreibst aber durchaus nachvollziehbar und verständlich. Ob  Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit Ausslusskriterien der Juristerei sind, das zu beurteilen überlasse ich dann doch wieder eher Leuten wie Dir. Die nachvollziehbar und verständlich erklären, warum sie gerade das sind oder eben nicht.

Danke!
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2020, 21:59:56 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #754 am: 29. Oktober 2020, 22:24:07 »
Off-Topic:
Ob  Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit Ausslusskriterien der Juristerei sind, das zu beurteilen überlasse ich dann doch wieder eher Leuten wie Dir.
Hierzu verweise ich an kundigere Stellen: https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/roland-schimmel-juristendeutsch-jura-sprache-rechtssprache-how-to-rezension/
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #755 am: 29. Oktober 2020, 22:59:52 »
Da wir gerade so einen schönen Grundkurs im Allgemeinen Verwaltungsrecht machen, seien die Ausführungen des geschätzten Kollegen @Rechtsfinder noch um einen verwaltungsprozessualen Aspekt ergänzt:

Wie @Rechtsfinder schon angemerkt hat, wird ein Verwaltungsakt - unabhängig von der Diskussion um den exakten Rechtscharakter von Nebenbestimmungen packe ich da jetzt mal die „Auflage“ zur Vereinfachung mit dazu - mit seiner Bekanntgabe wirksam (§ 43 Abs. 1 VwVfG). Das bedeutet, dass er ab diesem Moment zu beachten ist. Der / die einzelne Bedienstete der Polizei kann daher davon ausgehen, dass die Auflagen(n) von den Demonstrierenden einzuhalten sind, wobei egal ist, ob diese später womöglich als rechtswidrig beurteilt werden. Vor Ort „beweisen“ muss die Polizei gar nichts (selbst wenn sie - wie zB in Niedersachsen - zugleich Versammlungsbehörde ist).

Allerdings kann man die Pflicht zur Beachtung einer Regelung durch einen Rechtsbehelf (in Abhängigkeit von Materie und Landesrecht Widerspruch oder Klage) „aushebeln“, denn ein Rechtsbehelf entfaltet grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt zunächst unbeachtet gelassen werden darf. Um das zu vermeiden, gibt es Fälle, in denen der Verwaltungsakt ausnahmsweise „sofort vollziehbar“ ist, dann entfällt dieser Suspensiveffekt. Neben dem von @Rechtsfinder genannten Beispiel (Staat kriegt Geld, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) sind dies insbesondere Fälle, in denen die Verwaltung dies aufgrund der Dringlichkeit der Sachlage ausdrücklich anordnet (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO). Das ist bei Auflagenbescheiden im Versammlungsrecht typischerweise der Fall. Selbst wenn kurz vor der Demo schnell noch eine Klage „abgeworfen“ wird, hilft das den Veranstaltern daher nicht. Sie müssten dann zusätzlich die „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage“ beantragen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO). Diese Folge tritt dann aber erst ein, wenn das Verwaltungsgericht sie ausdrücklich ausspricht.

Fazit Teil 1: Der Polizei vor Ort muss die Rechtmäßigkeit von Auflagen nicht prüfen, sie darf sie durchsetzen.

Ein weiterer Fall des Fehlens einer aufschiebenden Wirkung sind „unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten“ (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO). Die Auflösung einer Demo sowie deren Vollzug dienende Maßnahmen (zB ein „Platzverweis“) sind daher ebenfalls zunächst zu befolgen - völlig unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Darüber kann später im Wege der von @Rechtsfinder beschriebenen „Fortsetzungsfeststellungsklage“ gestritten werden. Hier gibt es allerdings noch eine kleine Besonderheit: Die Nichtbefolgung einer Auflösungsverfügung ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die Auflösungsverfügung rechtswidrig war, steht dies aber der Ahndung der Nichtbefolgung trotz der grundsätzlichen Befolgungspflicht nach einer älteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegen.

Fazit Teil 2: Die Polizei muss zwar eine Auflösungsverfügung ggf. vor Gericht rechtfertigen. Sofern diese ergeht, muss diese aber ebenfalls erst einmal befolgt werden.


Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #756 am: 30. Oktober 2020, 07:22:59 »
Zitat
Hunderte Quark"Querdenker" hatten am vergangenen Samstag in Weiden zu Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen aufgerufen.





;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #757 am: 30. Oktober 2020, 07:58:25 »
Könnte natürlich auch in den AfD-Faden. Bei diesem (Ex?)AfD-Funktionär und "Corona-Rebell Bayreuth" scheint der Nachname ja wohl Programm zu sein: "Ochse".  ;)

Beim BR ist man nicht ganz aktuell. Zuletzt hat Jürgen Ochse heute um 0.46 h einen Beitrag des Hirsekönigs geteilt.  ;)

Der Kanal bei Telegram ist wirklich schauerlich, da ist von unserer Kundschaft über Herrmann und Co. über Q-Anon wirklich alles bei.
https://t.me/CoronaRebellenBayreuth
Spoiler
30.10.2020, 06:00 Uhr

"Deutscher Volksgenozid": Bayreuther AfD-Funktionär tritt zurück

Ein AfD-Kreisvorstand in Bayreuth fällt in Chatgruppen mit fragwürdigen Äußerungen auf. Dem Mann wird vorgeworfen, antisemitische Verschwörungstheorien zu verbreiten. Nach einer BR-Anfrage musste der AfD-Funktionär nun seinen Posten räumen.

Der Bayreuther Jürgen O. ist Erster Beisitzer im Bayreuther Kreisvorstand der AfD, zuständig für die Wahlkampfkoordination. Neben seinem Engagement für die Partei ist der ehemalige Krankenpfleger auch Administrator der Telegram-Chatgruppe "Corona Rebellen Bayreuth", in der sich mehr als 200 Nutzer über die Corona-Krise austauschen. Nach BR-Recherchen zu Aussagen von O. musste dieser sein Amt nun aufgeben.
Experte: "Aussagen sind antisemitisch"

Dem BR liegen die Äußerungen von O. im Telegram-Chat vor. Dort behauptet er unter anderem, dass Corona nur ein "Deckmantel" sei, um "unkontrolliert Migration zuzulassen" oder die "Wirtschaft zu zersetzen". Nebenbei finde derzeit ein "deutscher Volksgenozid" statt, also ein Völkermord an Deutschen. Hinter all dem stecke die Regierung. Diese bezeichnete der AfD-Funktionär als "Globalisten-Knechte".

Der Bayreuther Rechtsextremismus-Experte Markus Müller beobachtet die Szene der "Corona-Rebellen" schon seit Monaten. Müller arbeitete mehrere Jahre für die Bayerische Landeskoordinationsstelle gegen Rechtsextremismus. Die Aussagen von O. würden einmal mehr den antisemitischen Charakter der Gruppierung unterstreichen, so Müller.

Beim Wort "Globalisten" handelt es sich um einen von Rechtsextremen international verstandenen Code, schreiben die Politikwissenschaftler Thomas Grumke und Andreas Klärner. Rechtsextreme würden verbreiten, dass von Juden/Zionisten "besetzte Regierungen" die Vernichtung von Kulturen, Traditionen und Werten vorantreiben würden.
Beiträge von Attila Hildmann geteilt

O. spricht in Beiträgen auch von einer angeblichen NWO, einer "Neuen Weltordnung". Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Verschwörungsmythos, demzufolge die Machtübernahme durch eine globale Elite bevorstehe. Zudem verbreitete der ehemalige Krankenpfleger in der Bayreuther Chatgruppe auch Postings des Berliner Verschwörungsideologen Attila Hildmann, der sich selbst als "Ultra-Rechter" bezeichnet und behauptete, jüdische Familien wollten die "deutsche Rasse auslöschen".
Bayreuther AfD-Funktionär muss sein Amt räumen

Jürgen O. hat auf eine BR-Anfrage zu seinen Äußerungen in der Chatgruppe nicht reagiert. Dafür antwortete Christian Erdelen, der Vorsitzende des Bayreuther AfD-Kreisverbands. Die Aussagen von O. seien dem Vorstand der AfD nicht bekannt gewesen. An den Veranstaltungen habe O. als Privatperson und nicht als Funktionär der AfD teilgenommen, so Erdelen weiter. Die AfD würde "rechtsextreme Propaganda, Antisemitismus oder Verbreitung von Verschwörungstheorien" ablehnen. Der Bayreuther AfD-Chef ergänzte: "Herr O. ist von seinem Amt als Beisitzer in unserem Vorstand zurückgetreten."

Für Szenekenner Markus Müller kommt die Reaktion der AfD überraschend. Er hält die Argumentation der Partei für vorgeschoben: "Wenn die AfD Bayreuth behauptet, die Einstellung von O. wäre ihr nicht bekannt geworden, ist das ein politisches Armutszeugnis. O. war jahrelang im Vorstand des AfD-Kreisverbands".
Verschwörungsmythen und Reichsbürger-Thesen in Chatgruppe

Laut Müller würden sich in der Telegram-Chatgruppe der "Corona Rebellen" neben besorgten Eltern auch christliche Fundamentalisten, Reichsbürger und Anhänger der QAnon-Verschwörungstheorie sammeln. Diese behaupten unter anderem, dass der Coronavirus nur ein Vorwand der US-Regierung sei, um mit einer geheimen Militäroperation gegen einen angeblichen "tiefen Staat" vorzugehen.

Der Rechtsextremismus-Experte sieht in der Chatgruppe aber auch Ideologiefragmente der sogenannten Reichsbürgerszene. "Neben antisemitischen Verschwörungstheorien diskutieren die Chat-Teilnehmer auch über einen angeblichen Kriegszustand, in dem sich die 'BRiD' angeblich befindet. BRiD steht für 'Bundesrepublik in Deutschland', eine bekannte reichsbürgerliche Phrase." Zudem werde jede Maßnahme zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie als Schritt in Richtung einer Diktatur wahrgenommen. "Im Chat werden auch Gewaltphantasien verbreitet, verbunden mit dem Vorschlag, Listen mit den Daten von 'Linientreuen' zu erstellen", so Müller weiter.
Ehemaliger AfD-Funktionär setzt keine Beiträge mehr ab

Die Bayreuther "Corona Rebellen" vernetzen sich jedoch nicht nur virtuell. An Kundgebungen der Gruppe, die laut Müller unter dem Namen "20plus1" firmiert, nehmen zwischen 20 und 40 Personen teil. Jürgen O. spiele dort eine zentrale Rolle, fungiere als Ordner oder helfe bei der Technik, so Müller. Ob O. nach seinem Rücktritt vom Bayreuther AfD-Vorstand auch seine Aktivitäten in der von ihm administrierten Chatgruppe aufgibt, ist nicht bekannt. Eine entsprechende Nachfrage ließ der ehemalige AfD-Funktionär unbeantwortet. Nach der BR-Anfrage zu seinen Äußerungen hat O. jedoch keine weiteren Beiträge mehr abgesetzt.

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https://www.br.de/nachrichten/bayern/deutscher-volksgenozid-bayreuther-afd-funktionaer-tritt-zurueck,SEjnfye

Das im Artikel genannte Forum
https://20plus1.org/forum-2/

Die FB-Gruppe ist gelöscht. Das dürfte der dazugehörende Youtube-Kanal sein.
https://www.youtube.com/channel/UCXGCuPkUzFXP7dmIV3IRU5w
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Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #758 am: 30. Oktober 2020, 09:32:20 »
Falls wir es nicht schon irgendwo hatten, eine gute Nachricht zum Wochenende: Dem Haintz ist das nächste Spendengeier-Konto gekündigt worden...

https://twitter.com/Nightmare_Keks/status/1322042210536349696/photo/1
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Online SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #759 am: 30. Oktober 2020, 11:00:17 »
Ralf Ludwig zeigt eine Versammlung an und will keinerlei Beschränkungen einhalten
„Keine Masken, keine Einschränkungen, singen, tanzen, lachen, umarmen“
Zur Not will er bis vor das BVerfG

https://telesco.pe/Haintz/1235
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #760 am: 30. Oktober 2020, 11:31:14 »
Ich bin nicht gespannt, was VG, VGH und BVerfG davon machen. Ich weiß es nämlich schon. Aber das wird er nicht hören wollen.
 
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Offline echt?

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Re: Querdenken
« Antwort #761 am: 30. Oktober 2020, 11:32:39 »
Dem Haintzelmännchen ist seine Dulla nicht gut bekommen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline dieda

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Re: Querdenken
« Antwort #762 am: 30. Oktober 2020, 14:22:36 »
Dem Haintzelmännchen ist seine Dulla nicht gut bekommen.

Tr"(D)ulla"? Die meinst die Tochter von Walther Soyka?
https://twitter.com/ottos_mops_/status/1320580170668015618

Ups. Hat aber sicher nichts zu sagen... Reiner Zufall.

https://aufabstand.noblogs.org/who-is-who/friederikesp2-cleaned/

https://bgaoldenburg.wordpress.com/2020/05/02/verschworungsideologien-und-antisemitismus-bei-den-mahnwachen-fur-grundrechte-und-menschenwurde/

https://de.wikipedia.org/wiki/Walther_Soyka

Zitat
Soyka gehörte zum Umfeld des rechtsextremen Bundes für Gotterkenntnis der Ludendorff-Bewegung.[9] Im Februar 1976 gründete Soyka zusammen mit dem Rechtsextremisten und Ludendorffer Roland Bohlinger das „Institut für biologische Sicherheit“ in Bremen.[10] Mitglied im Institut-Kuratorium waren Manfred Roeder und der Ludendorffer Propagandist Eberhard Engelhardt.[11] Mittels des umstrittenen Instituts gelang den Ludendorffern, so Florian Mildenberger, zeitweise ein Einbruch in die deutsche und vor allem österreichische Ökologiebewegung.[12]...

https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_f%C3%BCr_Deutsche_Gotterkenntnis

Zitat
...Soyka gab im Rahmen seines „Instituts für biologische Sicherheit“ zahlreiche Schriften heraus. Er kandidierte als Parteiloser auf der Liste der rechtsextremen Deutschen Volksunion zu den Bundestagswahlen 1998.[9]

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Volksunion

 :o

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14330043.html
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2020, 14:42:54 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Tiefschlafende

Re: Querdenken
« Antwort #763 am: 30. Oktober 2020, 15:21:34 »
Dem Haintzelmännchen ist seine Dulla nicht gut bekommen.
Ich finde ja, die tun sich beide nix. Passen sogar sehr gut zusammen, nur sollten sie sich bitte nicht vervielfältigen.

Habt ihr schon was von dieser "Whistleblower"-Seite gehört/gelesen bzw. habt ihr schon gespendet?  ;D

 https://mutigmacher.org/der-anonyme-berater-im-deutschen-bundestag-ist-nicht-mehr-anonym-💥/

Für die Bayern unter euch: Der bayrische Landtag wird demnächst abberufen. Carl Hilz hat alles vorbereitet und die Querzänker und deren Verbündete sammeln jetzt die vorerst 25.000 benötigten Unterschriften.
https://buendnis-landtag-abberufen.de/
http://russlandfreund.de/index.php/9-11-u-a/corona/81-buendnis-landtag-abberufen
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2020, 15:28:31 von Tiefschlafende »
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #764 am: 30. Oktober 2020, 15:31:27 »
Den "Russlandfreund" hatten wir gestern schon einmal:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4750.msg317894#msg317894

Wie man sieht, auch total durchgeknallte Nichtdenker mit Reichsbürgeraffinität schaffen es in Bayern in "Amt und Würden".  ;)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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