Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1043004 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #721 am: 27. Oktober 2020, 23:47:34 »
Ist das eigentlich ein üblicher Karriereweg für Anwälte?

Nach nur zwei Monaten für nicht einmal ein Jahr Geschäftsführer?

Zitat von: Markus Haintz
Rechtsanwalt bei webis legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Geislingen an der Steige (11/19 – 12/19)
Rechtsanwalt und Geschäftsführer webis legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Geislingen an der Steige (01/20 – 09 /20)

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"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
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Re: Querdenken
« Antwort #722 am: 27. Oktober 2020, 23:53:25 »
Off-Topic:
Die GdP Berlin steht Wendt in nichts nach. Diese (tatsächlich wirklich unnötige) taz-Kolumne von neulich, in der die Kolumnistin nahelegte, Polizisten gehörten als Sondermüll auf Deponien entsorgt (nein. Auch nicht die Nazis. Knast reicht), hat deren Landeschef dazu verleitet, zu behaupten, die Kolumnistin sei "nicht besser als jeder(sic) Nazi". Der Rechtsfinder maßt sich an, auch nach einer durchzechten Woche ohne Schlaf noch mindestens jeweils drei Unterschiede der Kolumnistin zu z.B. Himmler, Göring und Freisler zu finden. Aber er ist auch kein Ermittlungsprofi bei der GdP, die ihn sicher eines besseren belehren könnten.

(Wer jetzt übrigens mockieren möchte, dass das ein unzulässiger Godwin sei, weil das die Äußerung der GdP zu haarspalterisch interpretiere – der hat nicht verstanden, dass die GdP mit der zitierten Pressemitteilung einen missverständlich formulierten Text, den man durchaus auch anders als wörtlich hätte interpretieren können, wörtlich interpretiert und dann massiv kritisiert hat. Mit anderen Worten: Der Rechtsfinder hat zur Textkritik der GdP-Verlautbarung die GdP-eigenen Maßstäbe verwendet.)

Off-Topic:
Und nochmal der Vollständigkeit halber zu dem, was der geschätzte Kollege @Gelehrsamer zitiert hat: Diese Äußerung des GdP-Wahnwichtels ist unter allen denkbaren Umständen schlichtweg falsch. Nicht missverständlich, schwer vertretbar oder absolute Mindermeinung, sondern: falsch. Die Ahndung von Straftaten ist Sache der Justiz. Die Vollstreckungsbeamten, die die Verurteilten im Gefängnis halten? Justizbedienstete. Die Richter, die sie dort hinschicken? Justizbedienstete. Die Staatsanwälte, die sie anklagen? Justizbedienstete. Aber Rechtsfinder! Die Polizei ermittelt doch aber! Ja. Richtig. Und zwar als Ermittlungsperson (früher treffender: Hilfsbeamter) der Staatsanwaltschaft. Und Staatsanwälte sind, wie zuvor geschrieben: Justizbedienstete. Die Staatsanwaltschaft ist die sog. "Herrin des Verfahrens", d.h. alles, was ein Polizist zur Ermittlung von Straftaten tut, tut er, weil er hier der Staatsanwaltschaft dient. Das ist Nebenaufgabe. Eine Nebenaufgabe, auf den sich ein ganzer Polizeizweig (Kriminalpolizei) spezialisiert hat. Aber eben Nebenaufgabe.

Hauptaufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr ("Schutzpolizei"). Und zur Abwehr von Gefahren ist die Polizei auch zur Anwendung von Gewalt authorisiert. Das ist auch gut und richtig so. Schade, dass das offenbar selbst Interessenvertreter nicht verstanden haben; man hofft ja immer, dass Interessenvertreter irgendwie besonders schlau seien.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2020, 23:55:31 von Rechtsfinder »
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #723 am: 28. Oktober 2020, 00:10:32 »
...
Da steht wohl "rechtstreu" und das hat der Haintz mit Textmarker markiert. Auf der PDF, die Haintz übrigens auf seinem Telegram-Kanal zum Runterladen gepostet hat, ist das noch lesbar, auf dem Screenshot nicht mehr. Das habe ich gerade auf irgendeinem Twitter-Account gelesen.

https://twitter.com/AnonNewsDE/status/1321186687037440002

https://twitter.com/AnonNewsDE/status/1321187556470509568/photo/1

Off-Topic:
Dem @Rechtsfinder ist geläufig, daß Polizisten im Strafprozeß vor allem als Zeugen auftreten. Es kommt freilich auch vor, daß sie Verfehlungen ahnden. Dann handelt es sich allerdings um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 00:22:26 von dtx »
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #724 am: 28. Oktober 2020, 00:45:22 »
Off-Topic:
@dtx:

"Es kommt freilich auch vor, daß sie Verfehlungen ahnden. Dann handelt es sich allerdings um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten."

Hier muss man wiederum unterscheiden: Das Verhängen und Einziehen von Bußgeldern ist wiederum nicht Aufgabe der Polizei, sondern dafür zuständiger Ordnungsbehörden oder eigener Bußgeldstellen. Die Polizei kann allenfalls an Ort und Stelle kleine Verwarnungsgelder erheben. Das hat aber weder mit der Ahndung von "Straftaten" noch der Anwendung von Gewalt zu tun. 

Aber nun langsam zurück zum Thema ...

 
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Re: Querdenken
« Antwort #725 am: 28. Oktober 2020, 00:48:53 »
Off-Topic:
Off-Topic:
Es kommt freilich auch vor, daß sie Verfehlungen ahnden. Dann handelt es sich allerdings um Ordnungswidrigkeiten und nicht um Straftaten.
Wenn man "ahnden" jetzt als quasivertragliche Handlung mit Zustimmung des Betroffenen versteht, oder "Polizei" als "Ordnungsbehörde im weiteren Sinne" und nicht als die allseits bekannte Wortmarke, dann stimmt das.

Denn Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit zwingendem Charakter (also gegen den Willen des Betroffenen) ist die dafür zuständige Ordnungsbehörde (sehr häufig gerade nicht die Landespolizei, sondern kommunale Einrichtungen). Aus dem Kopf wüsste ich jetzt nicht, für welche OWis die Polizei selbst zuständig wäre. Aber ich will es nicht ausschließen, dass es das gibt. Die Verwarnung, die der WegelagererPolizist am Straßenrand erhebt, geschieht mit ausdrücklichem Einverständnis des Betroffenen, § 56 OWiG.

Wenn wir jetzt allerdings anfangen, ob das städtische Bauamt unter den Begriff "Polizei" fällt (übrigens gar nicht mal so abwegig), dann muss ich anmerken, dass quasi jeder Förster Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist...
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #726 am: 28. Oktober 2020, 08:08:36 »
...
Aber nun langsam zurück zum Thema ...

Versuchen wirs mal: Wenn der Herr Überall angesichts des Verhaltens der Cov♥♥♥en gegenüber Journalisten Deutschland noch als "Paradies" empfindet, müßten in den Niederlanden bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Dort habe der Mob den ÖR quasi in den Untergrund gezwungen.

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Sender NOS entfernte vorige Woche die Logos des Senders von den Dienstfahrzeugen, um Mitarbeiter zu schützen. Fast täglich werden in den Niederlanden Journalisten attackiert.

Von Thomas Kirchner

...

https://www.sueddeutsche.de/medien/niederlande-journalisten-angriffe-1.5085701





@Sandmännchen

Der Begriff "Cov♥♥♥en" dürfte bei der nächsten Runde im Duden stehen; vermutlich in Klarschrift, nicht mit Sternchen. Eine Beleidigung ist er jedenfalls nicht.

Zitat
...
"Die zugespitzte Bezeichnung 'Cov♥♥♥' ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt", teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch auf Twitter mit.

...

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/09/saskia-esken-strafanzeige-cov♥♥♥-staatsanwaltschaft-berlin.html


Unser Server scheint auch Probleme mit dem ÖR zu haben
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 08:16:15 von dtx »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #727 am: 28. Oktober 2020, 09:01:20 »
Ist das eigentlich ein üblicher Karriereweg für Anwälte?

Nach nur zwei Monaten für nicht einmal ein Jahr Geschäftsführer?

Das ist eine eher kleine Kanzlei mit vier Anwälten. Auf deren Webseite ist das Haintzelmännchen noch als Geschäftsführer geführt.

https://webis-legal.de/impressum-webis-legal-gmbh/?lang=de

Der zweite Geschäftsführer ist auf dem Weg zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Der dürfte geeigneter für den Job sein. Vermutlich hat der Markus auch einfach keien Zeit mehr bei seinen vielen anderen Verpflichtungen. Insgesamt macht die Kanzlei den Eindruck als wolle sie mit dem Haintzelmännchen und seiner Mandantschaft nicht so viel zu tun haben:

Zitat
nformationen in eigener Sache

Uns erreichen derzeit in Zusammenhang mit Corona eine große Anzahl an Anfragen.  Derartige Mandatsanfragen werden ausschließlich von Herrn RA Markus Haintz bearbeitet. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre Anfrage unmittelbar an Herrn RA Haintz unter dessen E-Mail-Adresse [email protected] (nicht über unser Kontaktformular) zu richten. Bitte lesen Sie zuvor dessen Hinweise auf seiner Vorstellungsseite unter dem Link https://anwalt.de/markus-haintz.

Das Haintzelmännchen präsentiert sich auch lieber bei Anwalt.de
Zitat
Wir nehmen aktuell primär Mandate in folgenden Gebieten an:


Versammlungsrecht:

Juristische Begleitung der Veranstalter (deutschlandweit)

Anfragen über mein Anwalt.de Profil, bei eiligen Sachen über die Kanzlei.


Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit versammlungsrechtlichen Bezug bzw. Coronaverstößen NUR im Umkreis von bis 50 km um Ulm ([email protected]) sowie im Umkreis von 50 km um Passau ([email protected]).

(Andere Anfragen an diese E-Mail-Adresse können über diese NICHT beantwortet werden)


NEU: Datenschutzrecht (Bundesweit):
In unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind personenbezogene Daten nicht nur eine heißbegehrte Ware, sondern auch ein höchst schützenswertes Gut. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen. Datenschutz soll dabei nicht zur lästigen Pflicht werden, sondern Ihr Unternehmen als ganz besonders kunden- und mitarbeiterfreundlich auszeichnen und so zur Profilschärfung beitragen.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten die DSGVO. Dies stellt nicht nur Unternehmen sondern auch Start-Ups, Software- und Webentwickler, Vereine und Solo-Selbstständige vor die Frage: „Bin ich DSGVO-konform?“ Unsere Experten für Datenschutzrecht knüpfen genau bei dieser Fragestellung an und begleiten Sie professionell auf Ihrem Weg zur DSGVO-Konformität.
Im Rahmen der Mandatsübernahme als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie in folgenden Punkten:
• Beratung in allen Gesichtspunkten des Datenschutzes
• Einführung, Betrieb und Weiterentwicklung eines Datenschutz-Konzepts für Ihr Unternehmen
• Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO
• Datenschutzkonformer Einsatz von Dienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO
• Beratung bei Fragestellungen bezüglich des internationalen Datentransfers
• Erstellung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung inkl. Cookie-Banner für Ihre Website
• Durchführung von Schulungen und Workshops
• Privacy by Design & Privacy by Default für Ihre Softwareanwendungen
• Microsoft 365-Compliance

Anfragen bitte direkt an: [email protected]

(Bitte ausschließlich zum Thema Datenschutz, andere Anfragen an diese E-Mail-Adresse können über diese NICHT beantwortet werden!)


Tätigkeitsschwerpunkt: Bau-und Architektenrecht (Umkreis 50 km um Ulm)

Meine absolute Leidenschaft gilt dem Baurecht. Eine professionelle Beratung im Bereich des Bau- und Architektenrecht setzt nicht nur vertiefte rechtliche Kenntnisse voraus, sondern auch ein weitreichendes Verständnis für technische/bauhandwerkliche Zusammenhänge, welche ich mir über viele Jahre in tausenden Stunden als begeisterter Hobbyheimwerker angeeignet habe.

Nur mit diesem Hintergrundwissen kann meines Erachtens eine ganzheitliche und umfassende Beratung gewährleistet werden. Ich berate Sie zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts und den diesbezüglichen Nebengebieten, z. B. dem Vergaberecht, Immobilienrecht, dem Baustrafrecht oder dem Insolvenzrecht.

    rechtssichere Gestaltung von Bauverträgen (Werkvertrag, VOB-Vertrag, Bauträgervertrag)
    Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln und Planungsfehlern
    Schadenersatz, Minderung und Rücktritt bei „Pfusch“ und Mängeln am Bau
    Durchsetzung von Werklohnansprüchen von Bauunternehmern und Geltendmachung von Architektenhonorar
    Bauverzögerungen und Probleme mit Bauunternehmern bei Neubau und Sanierungen
    schnelle und unkomplizierte Lösungen im Fall von Baurechtsstreitigkeiten, möglichst ohne langwierige Gerichtsverfahren
    Insolvenzen von Bauunternehmen
    Architektenhaftung
    selbstständige Beweisverfahren zur Vermeidung von Prozessen

Anfragen bitte über mein Anwalt.de Profil, bei eiligen Sachen telefonisch über die Kanzlei.


Rechtsgebiete allgemein:

    Bau- und Architektenrecht (Fachanwalt, Ulm Umkreis 50 km)
    Immobilienrecht (Ulm Umkreis 50 km)
    Versammlungsrecht (Deutschlandweit)
    WEG-Recht (Ulm Umkreis 50 km)
    Strafrecht (bezüglich Versammlungen 50 km um Ulm sowie allgemein 50 km um Passau)
    Ordnungswidrigkeitenrecht (bezüglich Versammlungen 50 km um Ulm sowie allgemein 50 km um Passau)
    Arbeitsrecht und Schulrecht bezüglich Corona (Umkreis 50 km um Passau (primär) sonst nur außergerichtlich)
    "Corona-Recht " (50 km um Ulm sowie 50 km um Passau)
    Datenschutzrecht (Deutschlandweit)

Anfragen mit örtlichen Bezug zum Raum Passau bitte direkt an:

[email protected]

(Achtung: Es können über diese E-Mail-Adresse ausschließlich Anfragen mit örtlichen Bezug nach Passau bearbeitet und beantwortet werden!)

Kooperationen und "Corona-Krise":

Wir verfügen deutschlandweit über ein breites Kooperationsnetzwerk:

Anfragen bezüglich Ärzten, welche im Zusammenhang mit Attesten etc. Strafverfahren haben, bitte über Anwalt.de Profil.

www.klagepaten.eu  (KEINE Anwaltsvermittlung, allgemeine Informationen zum Thema Coronakrise)

www.anwälte-für-aufklärung.de


Telegram Kanal:

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Was macht der in Passau? :scratch: Seine Ische ist doch aus Oldenburg.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 09:07:26 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline echt?

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Re: Querdenken
« Antwort #728 am: 28. Oktober 2020, 09:43:12 »
Zitat
Was macht der in Passau?  Seine Ische ist doch aus Oldenburg.

Sterbebegleitung für seine berufliche Karriere?
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Tiefschlafende

Re: Querdenken
« Antwort #729 am: 28. Oktober 2020, 13:04:56 »
Gerade gefunden. Auf diesem Facebook-Account könnt ihr euch das komplette Kündigungsschreiben durchlesen.
Der Prof. haut ganz schön drauf.  :dance:  Schadenfreude macht sich breit...

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=868826267259431&id=180838102724921&__tn__=-R


Achso ist von der Kurfürstlichen Kurpfälzischen Antifa und sind noch mehr nützliche Infos über Haintz gesammelt worden.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 13:08:00 von Tiefschlafende »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #730 am: 28. Oktober 2020, 13:50:50 »
Hä?  :scratch:

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #731 am: 28. Oktober 2020, 13:53:18 »
Siehe auch hier
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7055.msg317465#msg317465

Hannig hat jetzt endlich sein Testergebnis bekommen, er hat kein Corona, nur eine extrem schwere Männergrippe (die wohl vor allem das (Rest)Hirn angreift bzw. zerstört).
Deshalb erklärt er jetzt was der nächste "Lockdown" bedeuten wird.


Zitat
HANNIG. the view
Heute treffen sich 13:00 die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel, um den "Lockdown light" zu beschließen. Aber was bedeutet das? Uns liegt ein internes Strategiepapier vor, in welchem die konkreten Maßnahmen aufgeführt sind. RA Frank Hannig erläutert Punkt für Punkt, was alles dahinter steckt!
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #732 am: 28. Oktober 2020, 13:55:59 »
Hä?  :scratch:
Die Idee mit der Versammlung ... die ist echt schräg.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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Re: Querdenken
« Antwort #733 am: 28. Oktober 2020, 13:56:33 »
Na, da bin ich mal gespannt, wie Stefan die Ordner für seine gesamtdeutsche  Versammlung hernehmen möchte. Spannend auch, wie das mit den Bannmeilenverordnungen der einzelnen Bundesländer aussieht.

Naja, wenn er gerne Geld zum Fenster rauswerfen möchte, landet ja zumindest in den öffentlichen Kassen.  ;D

P.S.: Investiert schon mal in Dixi-Klos. Da braucht er eine ganze Menge.

P.P.S.: Der Hannig scheint ja völlig ahnungslos zu sein. Selbstverständlich wurden die Parlamente gefragt, die haben die Regierung schließlich zu den entsprechenden Verordnungen ermächtigt. Und wären die Parlamente unzufrieden, könnten sie die Macht dazu jederzeit zurück holen.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 14:00:41 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #734 am: 28. Oktober 2020, 14:22:57 »
Hä? 

Grundgesetz § 20   ;D

Wahre Helden.

Der Anmelder macht so ein bisschen den Eindruck wie ein Kind, das doch bitte das Gedicht aufsagen soll, das es extra auswendig gelernt hat.
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2020, 14:26:05 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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