Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1043036 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #690 am: 27. Oktober 2020, 13:40:17 »
Der schwere Landfriedensbruch ist interessant. Ist das absichtliche Nichttragen von Maske und Zugehen auf eine Absperrung etwas, das "einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt"? Oder kommt's darauf an, ob man konkret Corona hat?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Querdenken
« Antwort #691 am: 27. Oktober 2020, 13:48:40 »
Demo-Anmelderin Kirsten erklärt, dass geplante Verstösse gegen Auflagen von vornherein zum Konzept ihrer Demo gehört haben(ab 00:10).
Dazu noch Breaking News:
„Das deutsche Volk hat den Durchbruch durch die Polizeiketten gewagt“ (ab 00:35) :o
… und warum es vielleicht Gründe gäbe, Alkohol in Berlin doch zu verbieten. ;D

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Offline Kontra-Bass

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Re: Querdenken
« Antwort #692 am: 27. Oktober 2020, 13:53:45 »
Demo-Anmelderin Kirsten erklärt, dass geplante Verstösse gegen Auflagen von vornherein zum Konzept ihrer Demo gehört haben(ab 00:10).

Schön zu wissen! Hoffentlich bekommt's die Polizei auch mit.
Das wäre doch dann Vorsatz?
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #693 am: 27. Oktober 2020, 15:30:31 »
Weitere juristische "Erfolge"....  ::)

Zitat
Ein Mann hatte zuvor einen Eilantrag auf Befreiung der Grundschüler von der Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung gestellt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und für die Kinder eine absolute Belastung. Zudem sei es in Bayern möglich, Ausnahmen für Grundschulen zu vereinbaren, so der Antragsteller.

Die Kammer sah das anders. Erstens habe der Mann nicht dargelegt, ob er als Schüler oder Lehrer von der Maskenpflicht betroffen sei oder den Antrag für ein eigenes Kind gestellt habe. Zudem habe er nicht glaubhaft gemacht, dass es einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Infektionsschutzverordnung gibt.

Zitat
Dieser hatte am Montag den Eilantrag zweier Grundschülerinnen aus Unterfranken auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt. Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten „aus gesundheitlichen Gründen“ die Masken nicht tragen. Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte ebenfalls. (Az: 20 CE 20.2185)

Spoiler
Gericht weist Antrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab
Würzburg
erstellt am 27.10.2020 um 14:21 Uhr
aktualisiert am 27.10.2020 um 14:23 Uhr
Grundschüler in Stadt und Landkreis Würzburg müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiter eine Maske im Unterricht tragen. Das habe eine Kammer am Montag entschieden, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. W 8 E 20.1573)

Ein Mann hatte zuvor einen Eilantrag auf Befreiung der Grundschüler von der Pflicht zu einer Mund-Nasen-Bedeckung gestellt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und für die Kinder eine absolute Belastung. Zudem sei es in Bayern möglich, Ausnahmen für Grundschulen zu vereinbaren, so der Antragsteller.

Die Kammer sah das anders. Erstens habe der Mann nicht dargelegt, ob er als Schüler oder Lehrer von der Maskenpflicht betroffen sei oder den Antrag für ein eigenes Kind gestellt habe. Zudem habe er nicht glaubhaft gemacht, dass es einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Infektionsschutzverordnung gibt. Diese sieht in Bayern eine grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht ab 50 Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen je 100 000 Einwohner vor.

Nach Angaben des Landratsamtes sind die Coronavirus-Ausbrüche in Stadt und Landkreis Würzburg nicht auf ein klar abgrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen. Grundschulen seien ebenso betroffen wie Pflegeeinrichtungen und Kitas, so das Gericht unter Verweis auf das Landratsamt.

Gegen die Gerichtsentscheidung ist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) möglich.

Dieser hatte am Montag den Eilantrag zweier Grundschülerinnen aus Unterfranken auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt. Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten „aus gesundheitlichen Gründen“ die Masken nicht tragen. Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte ebenfalls. (Az: 20 CE 20.2185)
[close]
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Gesundheit-Krankheiten-Schulen-Justiz-Urteile-Corona-Covid-19-Bayern-Gericht-weist-Antrag-gegen-Maskenpflicht-im-Unterricht-ab;art155371,4708128
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #694 am: 27. Oktober 2020, 15:38:08 »
Weitere juristische "Erfolge".... 

Den Volltext der VGH-Entscheidung gibt's hier:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20a02185b.pdf
 
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #695 am: 27. Oktober 2020, 16:26:39 »
1. Auch wenn das "Symbolfoto", welches stets im Zusammenhang mit Zeitungsartikeln zum Thema Kontaktverfolgung verbreitet wird und auf dem nur eine Sachbearbeiterin von wenigstens vier Maske trägt, gänzlich anderes vermuten läßt: Plastikvisiere sind kein "milderes Mittel" zum MNS.
Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstr.)
Az.: 2020 – 5 L 757/20.NW
Beschluss vom 10. September 2020


2. Die RKI-Berichte verletzen nicht die Menschenwürde und führen nicht zu posttraumatischen Belastungsstörungen.
Verwaltungsgericht Berlin
Az.: VG 14 L 382/20
Beschluss vom 10. September 2020


3. Der inzwischen vom VGH Bayern abschließend entschiedene Fall: Wischiwaschi-"Atteste" bringen nichts.

https://www.zm-online.de/news/gesellschaft/ohne-konkrete-diagnose-keine-befreiung-von-der-maskenpflicht/
(22.09.2020)
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Querdenken
« Antwort #696 am: 27. Oktober 2020, 16:41:16 »
Schade, die Kirsten ist ja nicht richtig aufgelöst, hatte da etwas spannendes Video mit Lauge erwartet.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Re: Querdenken
« Antwort #697 am: 27. Oktober 2020, 17:03:09 »
Die wirkt langsam und von innen, beginnend zwischen den Ohren.

Empathie, Demokratieverständnis und Sozialverhalten sind schon stark betroffen.
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Re: Querdenken
« Antwort #698 am: 27. Oktober 2020, 17:24:23 »
Der schwere Landfriedensbruch ist interessant. Ist das absichtliche Nichttragen von Maske und Zugehen auf eine Absperrung etwas, das "einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt"? Oder kommt's darauf an, ob man konkret Corona hat?

"Schweren Landfriedensbruch" gibt es eh nicht, sondern nur den besonders schweren Fall eines Landfriedensbruches (Das ist keine Pingeligkeit, es geht darum, ob § 125a StGB eine Qualifikation zu § 125 StGB ist oder eine Strafzumessungsregel). Landfriedensbruch kann auch durch Einwirken auf eine Menge begangen werden. Das hat der Anwalts-Schlumpf wohl mit seiner Aufforderung, trotz Untersagens durch die Polizei jetzt loszulaufen, erfüllt.

Da § 125a StGB keine Qualifikation sonderne eine Strafzumessungsregel ist, sind die einzelnen Punkte keine Tatbestandsmerkmale sondern Regelbeispiele. Daneben gibt es noch die unbenannten besonders schweren Fälle. Einen solchen hat der BGH zum Beispiel bei einem Rädelsführer einer Menschenmenge gesehen (BGH 4 StR 670/10 vom 24.3.2011 = NStZ 2011, 576).

Mit seiner wiederholten Äußerung, dass man sich doch bloß den Text des § 125a StGB ansehen müsse um zu wissen, dass der nicht zutrifft, zeigt unser Haintzelmännchen mal wieder seine umfassende Unkenntnis im Strafrecht.

Ob das am Ende durchgeht ist noch eine andere Frage. Leise Zweifel hätte ich da, weil zu einer Rädelsführerschaft mehr gehört, als auf einem LKW Unsinn zu quaken. Aber den Anfangsverdacht rechtfertigt es auf jeden Fall. Mal gucken wann das Mimimi wegen einer Hausdurchsuchung kommt.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2020, 17:30:25 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #699 am: 27. Oktober 2020, 17:32:47 »
LKW Unsinn zu quaken
Naja, damit kennt sich die Berliner Polizei ja aus. Bullen aus versehen schief angeguckt – zack, Anzeige nach Schema LKW. *scnr*

Aber den Anfangsverdacht rechtfertigt es auf jeden Fall.
Wobei sich da dennoch bei jemandem der sich augenscheinlich von der Demo entfernt, die Frage nach dem Festnahmerecht stellt. Wenn es lediglich um einen Anfangsverdacht geht, hätte man da auch schlicht Personalien aufnehmen können. Zumal er ja als Redner ohnehin gemeldet & bekannt sein dürfte und ihn angeblich die Bullen auch gekannt haben sollen, wie er behauptet.

Und auch ansonsten sollte man nicht allzu viel auf das Jura-Gerede geben, das aus Polizisten rauskommt. Da gilt erstmal immer die Vermutung, dass das Unfug ist. Und von diesem Unfug werden sie auch keinen Millimeter abrücken, ob sie nun zufällig Recht haben, oder nicht. Interessant ist, was die Staatsanwaltschaft sagt.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #700 am: 27. Oktober 2020, 17:39:34 »
Und der Starjournalist ist derweilen am Saufen.

Weisswein aus der Flasche  :facepalm:

vor laufender Kamera. unglaublich.

War der nicht mal Moslem?
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

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Re: Querdenken
« Antwort #701 am: 27. Oktober 2020, 17:56:36 »
Warum kann man es eigentlich vielen Leuten direkt ansehen, dass sie zu den Dödeln gehören? Womöglich mache ich es mir zu einfach, aber in meiner subjektiven Wahrnehmung habe ich das Gefühl, dass man einem erheblichen Teil der Anhänger die Dummheit ansieht.

Ich war am Sonntag auch mal aus verschiedenen Perspektiven vor Ort und nein die Wahrnehmung täuscht nicht. Wenn man dann noch zuhört was die zu sagen haben, komme ich eigentlich nur zu einem Schluss. Die meisten sind einfach fertig mit den Nerven, haben durch ihre Filterblase absurde Ängste und sind wirklich mit dein einfachsten zusammenhängen überfordert.
Oftmals unterhaltsame Realsatire von Lebensversagern, meistens aber einfach nur zum Kopf schütteln.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #702 am: 27. Oktober 2020, 18:01:58 »
Schade, die Kirsten ist ja nicht richtig aufgelöst, hatte da etwas spannendes Video mit Lauge erwartet.

Ihre Empathie den eigenen Kameraden gegenüber entschwindet jedenfalls schon in der ersten Hälfte dieses Videoschnipsels. Und der läuft nur 2:42 Minuten.

Und der Starjournalist ist derweilen am Saufen.

Weisswein aus der Flasche  :facepalm:

vor laufender Kamera. unglaublich.

War der nicht mal Moslem?

Er war ja (kürzlich) auch mal Rollstuhlfahrer, ohne daß auch nur andeutungsweise klar wurde, weshalb. Insofern ...

https://www.vice.com/de/article/9kq3xv/wir-waren-mit-martin-lejeune-bei-einer-preisverleihung-fur-verschwoerungstheoretiker




 
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Re: Querdenken
« Antwort #703 am: 27. Oktober 2020, 18:37:00 »
Warum kriecht der Martin den Leuten immer so auf die Pelle? Der ist echt eklig.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #704 am: 27. Oktober 2020, 19:51:47 »
Warum kriecht der Martin den Leuten immer so auf die Pelle? Der ist echt eklig.

Damit er mit im Bild ist.

Und auch ansonsten sollte man nicht allzu viel auf das Jura-Gerede geben, das aus Polizisten rauskommt. Da gilt erstmal immer die Vermutung, dass das Unfug ist.
Diese Vermutung gilt für das Haintzelmännchen auch.

Wenn es lediglich um einen Anfangsverdacht geht, hätte man da auch schlicht Personalien aufnehmen können.
So wie ich das verstanden habe, war das eine Gewahrsamnahme zur Personalienfeststellung. Könnte aber auch eine polizeirechtliche Maßnahme gewesen sein, um weiteres Anheizen der Menge zu verhindern. Irgendwas wird denen schon einfallen, um das zu rechtfertigen. Vielleicht hätten die das sogar vir Ort gemacht, wenn nicht sein Bodyguard den Helden und seine Freundin die Furie gespielt hätten. Der Wagen ist ja zuerst Richtung Alexwache gefahren und nicht Richtung Platz der Luftbrücke.
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