Der schwere Landfriedensbruch ist interessant. Ist das absichtliche Nichttragen von Maske und Zugehen auf eine Absperrung etwas, das "einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt"? Oder kommt's darauf an, ob man konkret Corona hat?
"Schweren Landfriedensbruch" gibt es eh nicht, sondern nur den besonders schweren Fall eines Landfriedensbruches (Das ist keine Pingeligkeit, es geht darum, ob § 125a StGB eine Qualifikation zu § 125 StGB ist oder eine Strafzumessungsregel). Landfriedensbruch kann auch durch Einwirken auf eine Menge begangen werden. Das hat der Anwalts-Schlumpf wohl mit seiner Aufforderung, trotz Untersagens durch die Polizei jetzt loszulaufen, erfüllt.
Da § 125a StGB keine Qualifikation sonderne eine Strafzumessungsregel ist, sind die einzelnen Punkte keine Tatbestandsmerkmale sondern Regelbeispiele. Daneben gibt es noch die unbenannten besonders schweren Fälle. Einen solchen hat der BGH zum Beispiel bei einem Rädelsführer einer Menschenmenge gesehen (BGH 4 StR 670/10 vom 24.3.2011 = NStZ 2011, 576).
Mit seiner wiederholten Äußerung, dass man sich doch bloß den Text des § 125a StGB ansehen müsse um zu wissen, dass der nicht zutrifft, zeigt unser Haintzelmännchen mal wieder seine umfassende Unkenntnis im Strafrecht.
Ob das am Ende durchgeht ist noch eine andere Frage. Leise Zweifel hätte ich da, weil zu einer Rädelsführerschaft mehr gehört, als auf einem LKW Unsinn zu quaken. Aber den Anfangsverdacht rechtfertigt es auf jeden Fall. Mal gucken wann das Mimimi wegen einer Hausdurchsuchung kommt.