Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1080199 mal)

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Offline Tweety

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Re: Querdenken
« Antwort #6435 am: 22. Oktober 2021, 16:25:56 »
Der Verfassungsschutz ist doch ein staatliches Organ und wichtiger Bestandteil der wehrhaften Demokratie. Seit wann ist eine Zuordnung zu ihm geeignet
Zitat
[…] den Unterzeichner in Misskredit zu bringen, in seiner Ehre zu kränken und wider besseren Wissens verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
?
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6436 am: 22. Oktober 2021, 16:28:09 »
"Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte"

[…]

b) "aller in Betracht kommender Delikte": Ist das eine "erwachtentypische" Joker-Formulierung?


Seine Baurechtsparagrapfen, die er kennt, passen halt nicht.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #6437 am: 22. Oktober 2021, 17:19:28 »
"Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte"

Bei mir schlägt jetzt der Laie durch, darum frage ich entsprechend:

a) Strafantrag: Kommt das Ding nicht von dem Staatsanwalt in einem Strafverfahren? So ziemlich spät gegen Ende des Verfahrens?

Nein. Vom Staatsanwalt kommt die Anklage. Es gibt Straftaten, die werden nur auf Antrag des Opfers verfolgt (sog. absolute Antragsdelikte). Dazu gehören die Beleidigungsdelikte §§ 185 ff. StGB.

Zitat
b) "aller in Betracht kommender Delikte": Ist das eine "erwachtentypische" Joker-Formulierung?

Nein. Da hat der Anwaltsschlumpf ausnahmsweise mal aufgepasst im Studium. Die Antragsfrist ist mit 3 Monaten sehr kurz. Wenn er jetzt Strafantrag wegen Verleumdung (§ 187 StGB) stellen würde (die Anzeige zielt darauf ab, wie man dem ungelenken Abschreiben des Gesetzestextes entnehmen kann, immerhin verzichtet er diesmal auf die "Kreditgefährdung", die er sonst immer bringt, hat wohl inzwischen mal in einen StGB-kommentar geguckt), die StA bei der Anklageerhebung meint, dass sie es nicht beweisen kann, dass der Polizist wider besseren Wissens gehandelt hat und daher nur wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) anklagen wollen würde, dann ginge das nicht, weil der Strafantrag fehlt und, bei dem üblichen Tempo der Justiz, auch nicht mehr nachgereicht werden kann. Deswegen bei Antragsdelikten immer gleich den Strafantrag für alle in frage kommenden Delikte stellen, wenn man die Anzeige macht.

Aber bitte nicht so wie der Hutmops, der immer Strafantrag stellt, auch bei Nicht-Antragsdelikten oder wo er gar nicht antragsberechtigt wäre.

Zitat
c) Wäre die Beleidigung/Verleumdung nicht "nur" eine Zivilklage, die ein Haintz einreichen könnte? Dann gäbe es aber keinen Staatsanwalt und siehe a).

Dazu müsste er die, wie Rüdi sagen würde, "ladungsfähige Anschrift" des Polizisten haben. Die hat er mit seinem ersten Schrieb in der Sache versucht rauszubekommen. Gleich nach der Aktion hatte er ein (sicher hier im Forum irgendwo verlinktes) Mimimi an die Polizeipräsidentin geschrieben und darauf entweder keine oder eine abschlägige Antwort bekommen. 2 Monate sind schon fast rum seit der Tat, daher wird es langsam Zeit für den Strafantrag, bevor die Frist abgelaufen ist.

Du meinst vielleicht die Privatklage. Auf diese kann die Staatsanwaltschaftden Antragsteller verweisen, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Da hier aber ein Polizist der Beschuldigte ist und die Äußerung im Internet verbreitet wurde (dummerweise von dem Opfer selbst), wird das vermutlich nicht passieren.

Zitat
d) "dachte du bist beim Verfassungsschutz, Markus" ist doch lediglich das Eingeständnis eines Irrtums und keine (falsche) Tatsachenbehauptung?

Das ist die beim Hutmops so beliebte "Ich stelle ja nur Fragen"-Technik. Die nützt aber nix, um straffrei zu bleiben. Grob kann man die Beleidigungsdelikte der §§ 185 ff. StGB in 3 Teile teilen:

1. Beleidigung: § 185 StGB
Das ist die Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung. Dies erfordert, dass dem Opfer der sittliche, personale oder soziale Geltungswert durch das Zuschreiben negativer Merkmale abgesprochen wird. Da man in den Quarkdenkerkreisen die Mitarbeit beim Verfassungsschutz durchaus negativ sieht, kann die Behauptung einer Zugehörigkeit zum Verfassungsschutz durchaus beleidigend sein.
Im Unterscheid zu den beiden anderen Delikten kann die Beleidigung auch nur gegenüber dem Opfer erfolgen. Ansonsten muss immer ein Dritter beteiligt sein. Höchststrafe 1 Jahr.

2. Üble Nachrede: § 186 StGB
Hier ist die Tathandlung das Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet sind, das Opfer verächtlich zu machen. Einschlägig ist hier das Tatbestandsmerkmal "Verbreiten". Der Polizist behauptet nicht selbst, dass Haintzi beim VS ist (so wie es Asterix schreibt), sondern der Polizist sagt (wenn man sich das Video anguckt), dass dies auf Telegram stehen würde. Die Behauptung einer Mitarbeit beim VS ist auch geeignet, den Baurechts"experten" verächtlich zu machen.

Jetzt kommt der besondere Kniff. Normalerweise ist die Staatsanwaltschaft beweispflichtig. Bei der üblen Nachrede ist es aber so, dass jeder Tatsache den Tatbestand erfüllt, die nicht erweislich wahr ist. Die StA muss also nicht beweisen, dass Haintzi nicht beim VS ist, sie muss nur darlegen, dass es keinen Beweis dafür gbt, dass er dort tätig ist. Höchststrafe 1 Jahr, außer die Tat wird (wie hier geschehen) öffentlich oder durch die Verbreitung von Schriften begangen, dann sind es 2 Jahre.

3. Verleumdung: § 187 StGB
Objektiver Tatbestand wie oben, allerdings muss der Täter im subjektiven Tatbestand diesmal wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Der § 187 StGB hat auch noch einen zweiten Tabestand, die Kreditgefährdung. Die falsch behauptete Tasache muss das Opfer nicht unbedingt verächtlich machen, es reicht auch, wenn die Kreditwürdigkeit des Opfers unberechtigt in Frage gestellt wird.
Höchststrafe 2 Jahre. Wenn öffentlich oder durch Schriften begangen 5 Jahre.

Da Haintzi den Polizisten natürlich maximal schädigen will, zielt er mit seiner Anzeige auf die öffentlich begangene Verleumdung, also auf eine Höchststrafe von 5 Jahren. Die §§ 185 und 186 StGB werden durch § 187 StGB verdrängt (der § 186 StGB ist beim § 187 SGB mit erfüllt, außer bei der Kreditgefährdung). Aber auch in diesem Fall wäre es ein Fall der Tateinheit oder Idealkonkurrenz, so dass sich an der Strafhöhe nix ändern würde (es wird dann nur die mit dem höchsten Strafmaß versehene Tat geahndet).

Da es aber vermutlich nicht zu beweisen ist, dass der Polizist sicher Kenntnis davon hat, dass Asterix nicht beim Verfassungsschutz ist, bleibt wohl nur die üble Nachrede übrig. Daher war es schlau, den Strafantrag nicht nur wegen Verleumdung zu stellen. So kann die Staatsanwaltschaft problemlos wegen übler Nachrede anklagen, obwohl die Anzeige wegen Verleumdung war.

Vermutlich wird das Ding erst einmal irgendwo beim Team Resopal kompostiert, bevor es irgendwann eingestellt wird.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6438 am: 22. Oktober 2021, 17:26:05 »
Wenn sie in 40 Kleinststädten jeweils 0.5% der Stimmen bekommen,
müssen sie die doch nur aufsummieren, dann haben sie die geforderten 10% beisamme.  :)) :)) :))

Und weg ist Kini Söder…….oder etwa doch nicht.  ;D ;D ;D





« Letzte Änderung: 22. Oktober 2021, 17:28:25 von Ba_al »
 
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Offline DinoVolare

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Re: Querdenken
« Antwort #6439 am: 22. Oktober 2021, 17:46:54 »
Seit Mittwoch steht Anselm Lenz vor Gericht. Tatvorwürfe: Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, öffentliche Aufforderungen zu Straftaten und Körperverletzung.

Friedensdemo-Watch hat den ersten Prozesstag zusammengefasst und einen Blick auf seinen Anwalt geworfen:

Zitat
Initiator der Hygienedemos vor Gericht: Anselm Lenz wegen Gewalt gegen Polizisten angeklagt

Anselm Lenz wird wegen Gewalttätigkeit gegen Polizeibeamte angeklagt und bestreitet vor Gericht alles. Der Versuch der Inszenierung als vermeintlicher Kämpfer für das Grundgesetz schlägt fehl. Die Aussagen der geladenen Zeugen wiegen schwer und auch das Beweismaterial spricht gegen ihn. Plötzlich fällt auch Lenz aus seiner Rolle. Angesetzt sind voraussichtlich drei Prozesstage.

Spoiler
Am Mittwoch, den 20. Oktober begann der Prozess gegen den Initiator der Hygienedemos Anselm Lenz. Die ihm zur Last gelegten Taten beziehen sich auf einen Zeitraum von April bis August 2020 – einer ersten Phase der Coronademos, die zu einer drastischen und enthemmten Radikalisierung der Gesellschaft geführt haben. Hier stand aber nicht der “Widerstand gegen die Coronadiktatur” von Anselm Lenz auf der Anklagebank, sondern Lenz ist im Wesentlichen angeklagt, weil er auf vielfältige Art und Weise Polizeibeamte angegriffen und verletzt hat. Es ist wohl einer der ersten einschlägigen Prozesse gegen einen der Initiatoren der Corona-Demonstrationen. Die Anklage lautet „Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Körperverletzung.“
Im April 2020 habe der Angeklagte Videoaufnahmen von einem Polizeieinsatz an seiner Wohnanschrift gemacht und diese anschließend veröffentlicht, sowie er Aufnahmen von LKA Beamten ins Netz gestellt habe, die ihn zwecks Gefährderansprache aufgesucht hatten. Dann habe er auf einer frühen Hygienedemo vom 1. Mai 2020 Bündel seiner Zeitschriften auf Polizisten geschleudert und sich anschließend der Feststellung seiner Personalien durch Flucht in ein Taxi zu entziehen versucht. Bei einer Kundgebung im Mauerpark am 30.08.2020 habe er außerdem zum Mord an Angela Merkel aufgerufen und ein Kopfgeld ausgesetzt. Beim Versuch der Einsatzkräfte seine Personalien festzustellen, habe er sich derart gewehrt, dass er unter anderem einem Polizisten die Nase blutig geschlagen habe.

Als Lenz am ersten Prozesstag den Verhandlungsvorraum betritt, fixiert er die anwesenden Pressevertreter*innen und fotografiert diese erst mal ab. Die Aufnahmen werden später im Netz landen. Er tritt gewollt bürgerlich auf, hat sich ein Tuch um den Hals gewickelt und in einen langen Mantel gehüllt. Auf dem Kopf trägt er eine Fedora, eine Maske dagegen nicht. Das gewollt bürgerliche und schneidige Auftreten wirkt in dem 80er Jahre Betonjustizbau wie aus der Zeit gefallen. Heute wird der Raum keine Bühne für Inszenierungen von Selbstdarstellern sein.

Vor Gericht wirkt Lenz entgegen seiner bemühten Überheblichkeit ungeordnet, reiht in seiner einzigen längeren Redezeit Anekdoten aneinander, die ihn als arglosen und bekannten Künstler, Dramaturgen, Schriftsteller, Zeitungsverleger und Kämpfer für das Grundgesetz präsentieren sollen. Die Strategie den Prozess für seine Selbstinszenierung und Propaganda zu nutzen, zeigt sich gleich zu Beginn der Verhandlung: Als kurze Zeit Platz für Journalist*innen ist, den Angeklagten zu fotografieren, erhebt dieser sich und hält sich ein Grundgesetz vor die Brust. Es ist das Bild, das dann auch in Medien zu sehen sein wird. Anselm Lenz ist aber nicht als Verteidiger des Grundgesetzes angeklagt, sondern als Gewalttäter. Selbstverharmlosung ist das gute Recht eines jeden Angeklagten.

Verhandelt werden an diesem ersten Prozesstag nur die Ereignisse, die sich im Mauerpark abgespielt haben. Sein Anwalt lässt wissen, dass Lenz sich keiner Straftat schuldig gemacht habe. Vielmehr beruft er sich auf die Kunstfreiheit, denn es habe sich nur um ein „satirisches Spektakel“ gehandelt. Den Vorwurf, zum Mord auf Angela Merkel aufgerufen zu haben, bestreitet er. Lenz habe lediglich künsterlisch auf Christoph Schlingensief angespielt, was durchweg deutlich gemacht worden sei. Insgesamt habe sich Lenz angemessen verhalten, sei aber rabiat und unverhältnismäßig behandelt worden. Der Anwalt von Lenz versucht sich hier an einer Entpolitisierung des Polit-Aktivisten Anselm Lenz, der seit April dadurch auffällt, dass er mit übertriebenen Gleichsetzungen und Superlativen die Grenzen des Sagbaren verschiebt. Antisemitische Verschwörungs- oder Opfererzählungen gehören genauso in sein Repertoire wie schiefe Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit dem Nationalsozialismus, der DDR oder Verhältnissen wie in Belarus, Myanmar und China. Antifaschist*innen verkehrt er zu Faschist*innen, Kritik zu Antisemitismus und insgesamt ist er im Umgang mit politischen Gegner*innen nicht zimperlich. Immer wieder ruft er auf Kundgebungen dazu auf, Politiker*innen an ihren Privatanschriften zu besuchen. Im Frühjahr 2020 gab er bekannt, Asyl in Schweden beantragt zu haben, weil er wegen seines antifaschistischen Engagements politisch verfolgt würde. Gemeint war die Durchsetzung der da geltenden Pandemiebestimmungen. Mittlerweile ist Lenz in extrem rechten Kreisen verankert. Er ist nicht nur Gast bei COMPACT TV oder lässt sich live in das Wohnzimmer-Studio des Schweizer Neonazis Ignaz Bearth hinzuschalten, er tritt auch auf Kundgebungen mit Protagonist*innen der extremen Rechten auf. In der Folge seines politischen Engagements inszeniert er sich als Opfer von Folter und prophezeit neue Nürnberger-Prozesse, die einen propagierten Umsturz besiegeln würden – eine dreiste Relativierung des Nationalsozialismus. Auch sein Anwalt ließ sich vor Gericht darauf ein, den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter über Folter ernannten Nils Melzer zur Beurteilung des hier verhandelten Polizeieinsatzes hinzuziehen. Die Richterin zeigte sich geduldig, aber unbeeindruckt von den Ausführungen. Die Strafprozessordnung gibt einer Gerichtsverhandlung einen strengen Rahmen vor. Nach der Anklageverlessung erfolgt die Beweiserhebung und damit das Ringen um Beweise und der Versuch die Zeugen der Staatsanwaltschaft ins Schwimmen zu bringen.

Die Zeugen, alles drei junge Beamte der Berliner Polizei, die an dem Einsatz im Mauerpark beteiligt waren, widersprechen den Darstellungen des Anwalts. Ihre Ausführungen geben Zeugnis darüber ab, wie sich aus einer banalen Personenüberprüfung ein Tumult ereignete, in dem Lenz “Diktatur” und nach Kameras schrie, um sich dann fallenzulassen und als Opfer von Polizeigewalt aufzuspielen. Videoauszeichnungen stützen diese Darstellung. Sie zeigen eine Personengruppe, die die Polizei umringt, “Faschismus” und “He is a Journalist” schreit und wie die Polizei einen sich auf dem Boden windenden und um sich schlagenden Lenz, mit den Händen auf dem Rücken zum Polizeifahrzeug tragen muss. Einem Polizisten schlug Lenz dabei mit der Faust ins Gesicht, so dass dieser eine blutende Nase davontrug. Anders als behauptet, war die Polizei auch nicht vor Ort, um die Versammlung zu unterbinden, wie es sich in einer Diktatur abspielen würde. Sie war da, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu sichern. Erst die Aufforderung “Tötet Angela Merkel” und “ich setze ein Kopfgeld aus” habe diese aktiv werden lassen und dazu angehalten, diese Ausrufe, die von den Anwesenden bejubelt worden seien, zu unterbinden. Polizeigewalt ist real, aber die Ereignisse hier haben das Format, Polizeigewalt zu verharmlosen und damit berechtigte Kritik lächerlich zu machen.

Lenz nahm das alles wortlos und unbewegt hin, zeigte sich stolz und unnahbar, bis ein Video aus dem Umfeld des KDW-Aktivisten vorgeführt wurde, das sein theatralisches Umherschlagen, Treten, Boxen gegen Polizeibeamte zeigt. Da fiel er im Gerichtssaal aus seiner Rolle und rief der Richterin zornig entgegen: “Wir vergeben nicht, wir vergessen nicht. Wir sind Millionen”. Auch sein Anwalt geriet hier kurz aus der Fassung und hielt seinen Mandanten an, den Mund zu halten, muss ihm doch bewusst geworden sein, dass die gewählte Strategie einer von der Polizei brutal niedergeschlagenen künstlerischen Darbietung hiermit gebrochen war. Im Saal war keine Reaktion. Es waren auch keine Millionen zur Unterstützung von Lenz gekommen, er saß alleine vor Gericht, ohne Solidarität irgendwelcher Mitstreiter*innen oder Unterstützer*innen. Der Prozess wird im November fortgesetzt. Das Strafmaß, das Lenz im Falle einer Verurteilung zu erwarten hat, umfasst eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Der “Menschenrechtsanwalt” Hans-Eberhard Schultz

Welches konkrete Strafmaß hier am Ende rauskommen wird, wird vom Geschick des Anwalts Hans-Eberhard Schultz abhängen, der durchaus kein Unbekannter ist. Dieser hat eine linke Sozialisierung und gehörte der Studentenbewegung an. Zeitweise war er Teil der Kommune 2, die in der Giesebrechtstraße 20 eine Wohngemeinschaft von vier Männer, drei Frauen und zwei Kleinkindern im Alter von drei und vier bezeichnet. Die hier propagierte Befreiung von der bürgerlichen Gesellschaft, freie Liebe und sexuelle Entfaltung machte auch vor den Kindern nicht halt. Nachzulesen sind diese detailliert beschriebenen Einlassungen im von Hans Magnus Enzensberger 1969 herausgegeben “Kursbuch”.
Heute teilt Schultz eine Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin und BDS-Aktvistin Nadija Samour. Der Sitz ist im Haus für Demokratie und Menschenrechte. Samour verteidigt nicht nur Aktivist*innen, die einen vermeintlichen Apartheidstaat bekämpfen, darunter z.b. die ehemalige PFLP Terroristin Rasmea Odeh, sie ist auch Moderatorin oder Workshop-Leiterin auf Veranstaltungen, die den Staat Israel einseitig verurteilen. Diese Bürogemeinschaft ist kein Zufall. Vielmehr ist hiermit offensichtlich auch Schultz eigene politische Heimat skizziert.

Schultz ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der “Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation” und Vorstandsmitglied des Vereins “Internationale Liga für Menschenrechte”, der seit 1962 die Carl-von-Ossietzky-Medaille vergibt. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist unter anderem Antirassismus und die Frage nach dem Aufenthalts- und Asylrecht. Das ist ehrenvoll, gehört aber spätestens dann kritisch hinterfragt, wenn Antisemit*innen und Islamist*innen verharmlost werden und Kritik zu Rassismus verdreht wird. Das ist hier offenbar der Fall.

Schultz vertritt als Rechtsanwalt diverse antiemanzipatorische Personen, darunter zum Beispiel den extremen Antisemiten, Antizionisten Verschwörungsideologen und Verantwortlichen der israelfeindlichen Quds-Märsche in Berlin Jürgen Grassmann. Daneben streitet er für die Rechte von Hamas-Anhänger*innen, Salafisten, Anhänger*innen der PFLP, die für ihn offensichtlich zu schützende Gruppen sind, deren Aktivitäten als bloße Meinungsäußerung verteidigt werden. Die unmittelbare Gleichsetzung eines Davidsterns mit dem Hakenkreuz auf einem Plakat eines palästinensischen Demonstranten bezeichnet er in einer Presseerklärung 2009 als Protestform, die “eindeutig gegen nationalsozialistisches Unrecht und ähnliche Kriegsverbrechen heute” gerichtet und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Noch 2019 brüstete er sich als Redner einer der Hamas-nahestehenden Veranstaltung in Berlin, den Prozess gewonnen zu haben. Als Rechtsanwalt setzt er sich für die Aussetzung von Versammlungsauflagen ein, die zum Beispiel Fahnen, Symbole oder Solidaritätsbekundungen mit der Hamas zeigen. Auch das Bestreben, die in Frankfurt ansässige salfistische Gruppierung „DawaFFM“ zu verbieten, ließ Schultz aktiv werden. Über den Kopf der Gruppe, den Prediger Abdellatif Rouali, schreibt Schultz:

“Die Vorträge des Imams Rouali dienen der Aufklärung über den Islam und keiner „Missionierung im Sinne des Salafismus“.
Die Kläger lehnen es ab, als „Salafisten“ denunziert zu werden, weil es sich hierbei um ein Konstrukt westlicher Geheimdienste handelt, das wissenschaftlich unhaltbar ist, und sie sich auch nicht als „Fundamental-Islamisten“ sehen oder bezeichnen.” (Quelle: Webseite Schultz)

Erwähnenswert an dieser Stelle ist auch, dass der “Verein Internationale Liga”, in dem Schultz als Vorstand agiert, selbst eng mit Jüdischen Organisationen verstrickt ist, die BDS nahe stehen und Antisemit*innen und Antizionist*innen als Kronzeugen dienen. Da wäre zum Beispiel die “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost”, die zu Boykottaktionen aufruft und sich explizit mit dem BDS-Gründer Omar Barghouti solidarisiert.
[close]
https://www.friedensdemowatch.com/2021/10/22/initiator-der-hygienedemos-vor-gericht-anselm-lenz-wegen-gewalt-gegen-polizisten-angeklagt/

"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6440 am: 22. Oktober 2021, 18:58:16 »
Sinan widmet sich heute speziell den Querschwurblern:  :)


„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6441 am: 22. Oktober 2021, 20:22:32 »
Bäh, wie kann man bloß mit Fakten und belastbaren Zahlen um die Ecke kommen.

Ab Minute 28 etwa kassiert dann noch der Reitschuster ein paar gepfefferte Watschn
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #6442 am: 22. Oktober 2021, 21:23:33 »
Mal meine miesepeterigen 5 Cent dazu: Wenn alles was bei uns als Lobbyismus durchgeht als Korruption gewertet werden würde ständen wir beim Korruptionswahrnehmungsindex bestimmt nicht so gut da....

So und jetzt könnt ihr mich verdreschen!
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Re: Querdenken
« Antwort #6443 am: 22. Oktober 2021, 21:31:10 »
@Grashalm : Hier wird niemand verdroschen, höchstens mit Backfisch beworfen  ;D
Ich habe schon so einige Länder bereist und mich beruflich auch mit anderen Ländern durchaus befasst und kann dir sagen: Deutschland steht wesentlich besser da als viele andere Länder, hier werden deine Anträge an die Verwaltung wenigtens bearbeitet ohne das der Beamte ein Bakschisch verlangt

Hey Wolfi hat sich dieses mal mit Gunnar Kaiser befasst, der war in dieser Pseudo-Ministerrunde von Füllmich sogar ein Minister

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #6444 am: 22. Oktober 2021, 21:59:39 »
Aber bitte nicht so wie der Hutmops, der immer Strafantrag stellt, auch bei Nicht-Antragsdelikten oder wo er gar nicht antragsberechtigt wäre.
Da weiß es der Hutmops wohl ausnahmsweise einmal besser als Du. ;)

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3641.msg129424#msg129424

Merke: "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Frage kommender Delikte." ist ein toller Satz, der in jeder Strafanzeige gut kommt. Amtsanwälte hassen diesen Trick!
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6445 am: 22. Oktober 2021, 23:52:36 »
Wenn alles was bei uns als Lobbyismus durchgeht als Korruption gewertet werden würde ständen wir beim Korruptionswahrnehmungsindex bestimmt nicht so gut da....

Ich habe früher bei Alcoa gearbeitet. Unser Geschäft war, überteuerte Aluminiumteile an die Automobilindustrie zu verkaufen. Wir hatten Vertriebler, die versucht haben, mehr Teile zu verkaufen. Logisch.

Dann hatten wir noch "Business-Developer". Die saßen in Brüssel und haben versucht, Abgaswerte weiter zu reduzieren, damit wir noch mehr Aluminiumteile verkaufen können, weil leichtere Autos nunmal weniger verbrauchen. Auch logisch.

Der eine nennt die Arbeit der Kollegen in Brüssel vielleicht zurecht Lobbyismus. Der andere sagt, das gehört zum Vertrieb, und wieder ein anderer nennt es sogar Umweltschutz, weil die heutigen Autos weniger verbrauchen.

Alles nicht ganz einfach.


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline theodoravontane

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Re: Querdenken
« Antwort #6446 am: 23. Oktober 2021, 02:48:57 »
Alles nicht ganz einfach.

Warnung: Zarte Seelen sollten den folgenden Text nicht lesen, er ist recht emotional!

Oder vielleicht ist es doch relativ einfach: Wenn der Akt des Einflussnehmens nur oder hauptsächlich geschieht, weil man damit seine eigene Position stärken, seine Macht und sein Vermögen mehren will, man aber überhaupt nicht daran denkt, was man der Erde der Zukunft mit all ihren Lebewesen antut, dann ist das Lobbyismus in seiner ekelhaften, verwerflichen Form.

Wenn jetzt jemand tatsächlich darlegen kann, daß ein Fahrzeug, daß morgen leichter ist und deshalb weniger Dreck ausstößt, heute noch die Umwelt versauen muss, daß das aber unterm Strich in Zukunft eine Verbesserung darstellt, dann könnte man ja mal zusammensitzen und gemeinsam nachdenken, ob das vielleicht sogar ein Weg sein könnte für die Zukunft. Das ist vielleicht auch Lobbyismus, aber er wäre positiv besetzt.

Aber so ist es halt nicht. Aber es geht ja nicht um die Welt von morgen, es geht um den Kontostand von morgen. Die Argumente der Autolobbyisten sind seit ich denken kann: Wenn Ihr unseren Kunden verbietet, so schnell wie möglich zu fahren, wenn Ihr irgendwie so einen scheixx Umweltschutzdreck verlangt, wenn der Sprit zu teuer wird … wisst Ihr, was dann passiert? Wenn wir jetzt keinen Motor bringen, der 3 Liter pro Kilometer verbrennt, was denkt Ihr denn? Dann werden Euch mindesten siebzig Prozent der Deutschen nicht mehr wählen, denn wir sind nun mal ein Autofahrerland und wir sind stolz drauf! Und wenn erst mal alle Arbeiter bei VW, Mercedes und BMW, und das sind heute alles Freiwillige, Zwangsarbeiter haben wir schon lange nicht mehr, haha, ja, da guckt Ihr blöd, wenn die erst mal alle EUCH nicht mehr wählen, was denkt Ihr denn, was dann …

Oh, hat sich erledigt. Die Regierung hat angerufen. Alles gut, es geht weiter wie bisher.

Und solange dubiose Konzerne Geld, das sie nicht haben, dafür ausgeben, daß man der Oma ihr Haus wegbaggert, weil darunter Kohle liegt, die man verbrennen kann und die Umwelt kaputt macht … aber nein, sowas wie hochkriminelle Banden gibt's nicht. Die gleichen Konzerne haben übrigens die schrecklich sichere und klimaneutrale Idee mit KKW gehabt. Da sind wir wieder beim Punkt, Geld das sie nicht haben. Die streichen die Kohle für den Strom, egal ob aus Kohle oder Kernkraft ein und haben weder irgendwelche Ambitionen, mit dem Dreck aus der Kohleverstromung umzugehen, die Atmosphäre ist ja so groß, da passt schon noch einiges rein, noch haben sie entsprechende Rücklagen für Millionen von Jahren Wachdienst für den Abfall aus dem KKW noch Ideen, was man überhauot damit machen soll.
Den Strom verkaufen sie, aber für die Folgekosten sehen sie sich nicht zuständig. Da soll doch bitte die Politik für sorgen … vielleicht könnte man ja ein paar Lobbyisten, die das dann regeln …
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 02:54:31 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline emz

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Re: Querdenken
« Antwort #6447 am: 23. Oktober 2021, 08:55:23 »
Dazu müsste er die, wie Rüdi sagen würde, "ladungsfähige Anschrift" des Polizisten haben.
Wenn ich hierzu aus meinem laienhaften Erfahrungsschatz ergänzen darf:

Es war beim Prozess gegen A. Masch und J. Conrad in Wittmund, bei der auch Polizisten als Zeugen aussagten. Die beiden Angeklagten wünschten, bei der Verlesung deren Personalien solle deren Wohnanschrift genannt werden, wie bei den anderen Zeugen auch.

Dies lehnte der Richter ab :naughty: mit dem Hinweis, dass Polizisten immer nur über die Dienststelle zu laden seien :dance: 
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6448 am: 23. Oktober 2021, 09:48:09 »
Kracht es mal wieder im Gebälk? Bekommt man mal wieder nicht genug ab vom großen Geschenkepott?



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Nur warum stellt er dann nen Bus für die WirBerufenDenLandtagAbDeppenTour?

Kommentare gibts beim Haintzelmann

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« Letzte Änderung: 23. Oktober 2021, 09:51:13 von Ba_al »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6449 am: 23. Oktober 2021, 11:03:32 »
Müßte man dem Oberhonk nicht einmal erklären, dass er mit seiner "Einmischung in die inneren Angelegeheiten eines Staates" gegen gültiges Völkerrecht verstößt?
 
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