Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1080117 mal)

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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #6450 am: 23. Oktober 2021, 17:14:44 »
Off-Topic:
Nein, denn dieses Verbot richtet sich an Staaten. Das ist er nicht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Grashalm

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Re: Querdenken
« Antwort #6451 am: 23. Oktober 2021, 19:26:20 »
Eine Frage zur NZZ bzw. zur Behauptung aus dem Video von @SchlafSchaf. Ist das wirklich so, dass die NZZ in Richtung rechts-(esoterisch) gewandert ist? Ich kannte die Zeitung bisher als sehr seriöse Zeitung mit herausragender Recherchequalität, allerdings habe ich sie nicht oft gelesen. 
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6452 am: 23. Oktober 2021, 19:31:22 »
Ist das wirklich so, dass die NZZ in Richtung rechts-(esoterisch) gewandert ist?


Nein, sicher nicht.
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Re: Querdenken
« Antwort #6453 am: 23. Oktober 2021, 21:11:51 »
Darmstadt, Schloßplatz, heute Nachmittag:
Unbeachtet von zahlreichen Sonne, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten genießenden Passanten plärrt aus der umgehängten Bluetooth-Box einer Mitvierzigerin, Modell „Nächstwahrscheinliche Inkarnationsstufe: Fridi M.“, ein angebliches Interview mit Kindern zum Thema „Böseböse Killer-Masken, alle werden sterben!“.  Da es sich offensichtlich um eine unangemeldete VeranstaltungPeinlichkeit handelte, habe ich auf ein Foto vom Volk und ihren beiden, mit Bierflasche ausgerüsteten und sich später dazugesellt habenden, Bekannten verzichtet.  :facepalm:
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #6454 am: 23. Oktober 2021, 21:24:47 »
Solche Vorkommnisse sind keine Seltenheit. Die Dorfjugend fährt mit Elektroroller statt Mofa, statt Bier wird Red Bull getrunken und es sind keine Kassettenrekorder mit Modern Talking mehr, sondern Bluetooth-Akkuboxen mit deutschem Gängztah-Räp. Eines bleibt gleich: So wie die Jugendlichen sich Mühe geben, aufzufallen, geben sich die meisten Passanten Mühe, sie zu ignorieren. Bis man merkt, dass hier wieder eine Mutation aufgetreten ist, ist man bereits vorbei und hofft, dass sich nicht zu viele von dem Schwachsinn anstecken lassen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline hair mess

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Re: Querdenken
« Antwort #6455 am: 24. Oktober 2021, 10:00:27 »
Liderlich zusammenfällt,
Von der Etsch bis an den Belt –
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6456 am: 24. Oktober 2021, 10:05:13 »
Bekommt man eigentlich irgendwann ne Abokarte?

 
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Offline Greybeard

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Re: Querdenken
« Antwort #6457 am: 24. Oktober 2021, 10:12:52 »
Bekommt man eigentlich irgendwann ne Abokarte?

Die Antwortet lautet "Ja": Die haben alle so ein geheimes Stempelheftchen (10 Personalienfeststellung = hmhmhm, 5 Platzverweise = lalala).

Cooles Schild übrigens - "Atomkraft ja bitte". Nun, verstrahlt genug ist Cpt. Schlüppi ja eigentlich schon jetzt...
Mein Luftkissenfahrzeug ist voller Aale.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6458 am: 24. Oktober 2021, 18:22:56 »
Welche Qualifikationen hatten Liefers, Schweiger und Wendler noch einmal,


Zumindest Schweiger gehört zu den Blitzmerkern:


Zitat
Nach tödlichem Unfall
Til Schweiger kritisiert scharfe Munition am "Rust"-Filmset
(tae/spot),  24.10.2021 - 16:45 Uhr , aktualisiert am 24.10.2021 - 16:45 Uhr

Til Schweiger hat sich nach dem tödlichen Unfall am "Rust"-Filmset in einem Interview dazu geäußert. Scharfe Munition habe "an einem Filmset überhaupt nichts verloren", kritisiert der Schauspieler.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-toedlichem-unfall-til-schweiger-kritisiert-scharfe-munition-am-rust-filmset.483a0026-0f19-4f88-a952-3b39a64382d8.html

Da wäre jetzt echt keiner draufgekommen!
Warum wird da gleich ermittelt?   :think:


Was uns Schweiger jedoch verschweigt, deckt Maria schonungslos auf:

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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #6459 am: 24. Oktober 2021, 19:59:30 »
Cooles Schild übrigens - "Atomkraft ja bitte".

Ja, aber es steht auf dem Kopf. Meint er das Gegenteil? Hach, ist das alles kompliziert.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6460 am: 24. Oktober 2021, 21:16:39 »
Ralf Ludwig hat schon Plan B, wenn das mit dem Volksbegehren nix wird. Das liegt dann einfach an den "Wasserstandsmeldungen". Die sind bestimmt falsch und ganz doll verboten. Bei Wahlen darf man zwar auch zwischendurch sagen, wie hoch die Wahlbeteiligung war, aber die Ergebnise darf man erst nach dem Ende der Abstimmung mitteilen. Bei den Unterschriften zum Volksbegehren ist aber die Information über das Abstimmungsverhalten mit enthalten. Also alles furchtbar illegal. Dat gibt Bußgeld für die Gemeinden und die Medien, die darüber berichtet haben. Jawoll.

:banghead: :facepalm: Es ist völlig unmöglich, dass diese Blizbirne aus eigener Kraft auch nur ein Staatsexamen bestanden hat.

https://twitter.com/HB_Demoticker/status/1452349719058034701
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6461 am: 24. Oktober 2021, 21:27:22 »

:banghead: :facepalm: Es ist völlig unmöglich, dass diese Blizbirne aus eigener Kraft auch nur ein Staatsexamen bestanden hat.

https://twitter.com/HB_Demoticker/status/1452349719058034701

Er plärrt doch nur das raus was seine Zahlschafe hören wollen und was sie in Spendenlaune hält
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #6462 am: 25. Oktober 2021, 15:18:31 »
Läufte heute wieder bei den Bustr0tteln. Nach Rothenburg sind sie gar nicht erst reingekommen mit ihrem Gerümpel.

https://t.me/BusTourBayern/211
Zitat
Rothenburg aufgrund Baustellen gecancelt! Wir sehen uns um 17 Uhr in Ansbach!

Das Mimimi vom Greulich dazu.
https://telesco.pe/BusTourBayern/212



Das Haintzelmännchen hat sich mal wieder vor Gericht blamiert

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1139067.php

Zitat
Unzulässiger Eilantrag auf Anerkennung als Journalist (Nr. 54/2021)

Pressemitteilung vom 25.10.2021

Ein Rechtsanwalt ist mit seinem Begehren, von der Berliner Polizei „als Journalist“ anerkannt zu werden, in einem Eilverfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hatte 2021 an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen. Seinem Vortrag nach hatte die Berliner Polizei ihn anders als ausgewiesene Vertreter der Presse daran gehindert, polizeiliche Absperrungen zu passieren. Er wollte nunmehr im Wege einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen, dass er

1. „als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet“ habe und „seine Berichterstattung in und aus Berlin als Presse und Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG“ durch die Berliner Polizei anzuerkennen sei,
2. ferner „grundsätzlich journalistischen Tätigkeiten“ nachgehe und „die Feststellung der Polizei Berlin, er sei kein Journalist“, rechtswidrig gewesen sei und schließlich
3. „als Journalist anzuerkennen“ sei.

Die 27. Kammer hat diese Anträge zurückgewiesen. Sie seien sämtlich unzulässig. Für Begehren, die in der Hauptsache im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu verfolgen seien, gebe es im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keinen Raum. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit „grundsätzlich“ meine. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig. Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Beschluss der 27. Kammer vom 22. Oktober 2021 (VG 27 L 300/21)
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 15:46:41 von Gerichtsreporter »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Querdenken
« Antwort #6463 am: 25. Oktober 2021, 16:52:24 »
Ja, Frechheit, das!   :o


Zitat
Pressefreiheit

Kritik an Corona-Maßnahmen: Anwalt scheitert vor Berliner Verwaltungsgericht
Die Berliner Polizei erkannte den Presseausweis von Markus Haintz nicht an. Eine endgültige Entscheidung ist das wohl aber nicht.

, 25.10.2021 - 15:08 Uhr
Spoiler
Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Rechtsanwalts abgelehnt, der sich gegen die Corona-Maßnahmen engagiert. Markus Haintz aus Ulm war bei den Demos gegen die Corona-Einschränkungen  am 28. August von der Polizei nicht durchgelassen worden, weil die Beamten seinen Presseausweis nicht anerkannt haben. „Der Antrag ist nicht geeignet, ihn in einem Eilverfahren zu überprüfen“, sagte ein Gerichtssprecher.

Grundlage für den ablehnenden Beschluss waren Formalien. Der Antrag sei zum Teil zu unbestimmt, hieß es zur Begründung. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Polizei nicht zuständig. Deshalb ging das Gericht inhaltlich nicht auf den Antrag ein.

Markus Haintz hatte, , vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, mit dem seine journalistische Tätigkeit festgestellt werden sollte. Haintz ist Aktivist gegen die Corona-Politik, meldet selbst Demonstrationen an und spricht dort. Unter anderem streamte er auf seinem Video-Kanal bei YouTube Videos von den Demonstrationen gegen die Corona-Politik am 28. August in Berlin. Polizisten hielten ihn fest. Den Presseausweis, den er vorzeigte, akzeptierten sie nicht. Seine Arbeit sei keine Pressearbeit, begründeten sie.

Beim Verwaltungsgericht wollte er nun erreichen, dass die Polizei ihren Vermerk, er sei kein Journalist, korrigiert. Er verlangte auch eine Erklärung, dass die Maßnahme gegen ihn wegen des Anfangsverdachts, der Presseausweis sei „falsch“, rechtswidrig gewesen sei.

„Wir sind glücklich darüber, dass zu unseren Gunsten entschieden wurde“, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, am Montag. „Wir gehen aber davon aus, dass Herr Haintz zweitinstanzlich dagegen vorgehen wird, um eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob er als Journalist anerkannt wird oder nicht.“ Denkbar sei auch, dass der Rechtsanwalt die Hindernisse bei den Formalien beseitige und erneut in der Hauptsache vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehe.

Hainz kündigte am Montag an, die Ablehnung zu prüfen. Er sagte: „Die Ablehnung ist nicht nachzuvollziehen. Sie ist abenteuerlich.“


[close]
https://www.berliner-zeitung.de/news/kritik-an-corona-massnahmen-anwalt-scheitert-vor-berliner-verwaltungsgericht-li.190787

Genau: Das muß geprüft werden!  :D
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Re: Querdenken
« Antwort #6464 am: 25. Oktober 2021, 17:09:48 »
Gewisse Szeneanwälte scheinen ein echtes Problem mit den Begründungen in ihren Anträgen zu haben.

Die andere Koryphäe der Juristerei hat ja auch erst wieder ein Leerstück(!) rechtspflegerischer Glanzleistung abgesondert um seine Klage gegen den Volksverpetzer nochmal so richtig zu untermauern. Seitens des Volksverpetzers gab es einiges an Spaß und Verwunderung.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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