Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1080114 mal)

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Offline RANeuber

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Re: Querdenken
« Antwort #6465 am: 25. Oktober 2021, 17:22:47 »
Die andere Koryphäe der Juristerei hat ja auch erst wieder ein Leerstück(!) rechtspflegerischer Glanzleistung abgesondert um seine Klage gegen den Volksverpetzer nochmal so richtig zu untermauern. Seitens des Volksverpetzers gab es einiges an Spaß und Verwunderung.

Nur mit dem Unterschied, dass die Klage gegen den "VOlksverpetzer" erheblich teurer für den Kläger wird.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #6466 am: 25. Oktober 2021, 17:27:33 »
Gewisse Szeneanwälte scheinen ein echtes Problem mit den Begründungen in ihren Anträgen zu haben.

So weit ist der Baurechtsexperte gar nicht gekommen. Er ist schon an der Zulässigkeit bzw. der statthaften Klageart gescheitert.

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes feststellen zu lassen. Einstweiliger Rechtsschutz dient dazu, für die Zukunft eine vorläufige Feststellung zu treffen. Dazu bedarf es eines Anordnungsgrundes. Anordnungsgrund ist regelmäßig, dass die Entscheidung im Hauptsachverfahren nicht abgewartet werden kann, weil sonst Nachteile drohen, die nicht später wieder rückgängig gemacht werden können.

Ein erledigter Verwaltungsakt liegt aber in der Vergangenheit, das schließt einen Anordnungsgrund für die Zukunft aus. Ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren erfordert ein Feststellungsinteresse. Dies kann zum Beispiel durch Wiederholungsgefahr gegeben sein. Aber das reicht noch nicht aus, um daraus einen Anordnungsgrund zu machen.

Eine Feststellungsklage dient der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. "Ich bin Journalist" ist aber kein Rechtsverhältnis. Außerdem ist die Feststellungsklage subsidiär zur Leistungsklage. Zulässig wäre eine Allgemeine Leistungsklage gewesen, dass die Polizei ihn als Journalisten zukünftig durch die Absperrungen lassen soll. Die Leistungsklage ist aber wiederrum subsidiär zur Verpflichtungsklage, mit der der Erlass eines Verwaltungsaktes begehrt werden kann. "Anerkennung als Journalist" scheidet hier aber aus, weil es eine solche Anerkennung nicht gibt und folglich ein entsprechender Verwaltungsakt auch nicht eingeklagt werden kann.
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #6467 am: 25. Oktober 2021, 17:58:02 »
Da ein Journalist wegen der Pressefreiheit keiner staatlichen Anerkennung bedarf, kann er auch keine einklagen. Journalist wird man dadurch, dass man es ist.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #6468 am: 25. Oktober 2021, 18:02:08 »
@Gerichtsreporter

I.) Haintzelmann ist vorläufig nicht in Deutschland anzutreffen

Ii.) Die Quarkstrudler bekommen nicht mehr genug Zahlschafe zusammen, um nennenswerte Hundertschaften
bei Demos zu rechtfertigen.

Iii.) ist die Klageklamotte rein für seine Zahlschafe. Korrekter Inhalt also nur sekundär relevant.

IV.) kann er rumopfern

V.) gehst du mit zuviel Logik an die Sache ran.
 
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Offline DinoVolare

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Re: Querdenken
« Antwort #6469 am: 25. Oktober 2021, 18:40:54 »
Willensbruch gegen "Die Basis"

Zitat
Zur Info: PAYPAL hat all unsere Konten gesperrt und für 180 Tage unsere Gelder eingefroren, Grund laut aussage der Hotline könnte unsere Partei sein.
Laut AGB von PAYPAL können Sie dies einfach so tun.
https://diebasis-shop.de
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Re: Querdenken
« Antwort #6470 am: 25. Oktober 2021, 19:26:01 »
Immerhin bekommt man 50% Nachlass für 10 Aufkleber: "Wähle am 26.09.2021 dieBasis"
https://diebasis-shop.de/collections/aufkleber

Nur hartgesottene Anhänger können so etwas kaufen wollen.
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Re: Querdenken
« Antwort #6471 am: 25. Oktober 2021, 19:30:22 »
Gewisse Szeneanwälte scheinen ein echtes Problem mit den Begründungen in ihren Anträgen zu haben.

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Diese Feinheiten sollte ein Anwalt wohl kennen, oder? Auch wenn er nur für Bau zuständig ist.
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Re: Querdenken
« Antwort #6472 am: 25. Oktober 2021, 20:20:49 »
Diese Feinheiten sollte ein Anwalt wohl kennen, oder? Auch wenn er nur für Bau zuständig ist.

Ich erlebe regelmäßig, was ein Anwalt wohl kennen sollte, aber nicht kennt. Ich schränke diese Feststellung ein auf Nicht-Fachanwälte, die sich in Randgebieten (Sozialrecht oder wie hier Verwaltungsrecht) Kompetenz zutrauen. Beispiele auf Anfrage.
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Re: Querdenken
« Antwort #6473 am: 25. Oktober 2021, 20:29:29 »
Off-Topic:
:naughty: Aber, aber, Verwaltungsrecht ist doch kein Randgebiet.  :snooty:
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Re: Querdenken
« Antwort #6474 am: 25. Oktober 2021, 20:36:28 »
Off-Topic:
:naughty: Aber, aber, Verwaltungsrecht ist doch kein Randgebiet.  :snooty:

Aus meiner Beobachtung kommen viele Universalanwälte nicht mit den hohen Anforderungen an Darlegungen im Verwaltungsrecht klar. Ich war schon öfter (als Sachverständiger) bei Verhandlungen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten bis zum BayObVerwG (Beamtensachen) und war immer fasziniert, wie akribisch und stundenlang man vergleichsweise einfache Sachverhalte in Bits zerlegen konnte. Schön, dass Sachverständige stundenweise bezahlt werden...
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Offline Fatzke

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Re: Querdenken
« Antwort #6475 am: 26. Oktober 2021, 00:32:28 »
Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt; es sei unklar, was der Antragsteller mit „grundsätzlich“ meine.

Ich hatte neulich eine Schulung, die natürlich nicht juristischen sondern eher technischen Inhalts war. Somit war der Dozent auch nicht Jurist, sondern eher Techniker. Seine Begründung für "grundsätzlich" fand ich aber ganz gut:

"'Grundsätzlich' bedeutet, dass man in bestimmten Ausnahmefällen davon abweichen kann"

Und genau das macht das Haintzelmännchen aber ständig. Massnahmen als "Journalist" filmen und innerhalb eines halben Satzes plötzlich der Anwalt der Person in der Massnahme sein. Da fehlt mir persönlich der bestimmte Ausnahmefall. Und dem Gericht offensichtlich auch :)
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6476 am: 26. Oktober 2021, 00:39:36 »
Seine Begründung für "grundsätzlich" fand ich aber ganz gut:

"'Grundsätzlich' bedeutet, dass man in bestimmten Ausnahmefällen davon abweichen kann"
Die ist völlig korrekt.

Das Begriffspaar lautet: Grundsatz - Spezialsatz.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #6477 am: 26. Oktober 2021, 08:53:23 »
Sieh an, der Hilz kann ein Gesichtsschild tragen, ohne gleich umzufallen. Hier im Gericht wegen Mimimi, weil eine 80jährige Querdeppin wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung vor Gericht steht. Geht gar nicht, findet er. Vor Corona hätte man 80jährige nicht vor Gericht gestellt.

https://t.me/busfahrerthomas/2822

Im weiteren Verlauf soll Hilz dann eine Zeugin und eine Polizistin bedrängt haben.


Quelle: https://twitter.com/KollerRegina/status/1452670538770432003
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Re: Querdenken
« Antwort #6478 am: 26. Oktober 2021, 09:01:56 »
Die ist völlig korrekt.

Das Begriffspaar lautet: Grundsatz - Spezialsatz.

Meintest Du "Die ist grundsätzlich völlig korrekt."?
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
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Re: Querdenken
« Antwort #6479 am: 26. Oktober 2021, 14:53:27 »
...
Im weiteren Verlauf soll Hilz dann eine Zeugin und eine Polizistin bedrängt haben.

...

Zum einen könnte man überlegen, die Zeugin die Angaben zur Person, insbesondere die ladungsfähige Adresse, am Richtertisch zu machen (durch Vorlage des Personalausweises bspw.). Zum anderen könnte die Richterin zwar überlegen, das Störervolk temporär vor die Tür zu setzen. Aber eben nicht die Angeklagte und einen Szeneanwalt.




 
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