Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1043424 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #420 am: 18. Oktober 2020, 13:08:11 »
Deswegen nenne ich die Querzänker. Denen geht's nur ums Zanken. Selber könnten sie alle Maske tragen, aber sie zanken lieber.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline takeshi

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Re: Querdenken
« Antwort #421 am: 18. Oktober 2020, 13:31:59 »
Erster Satz des Herrn Ballweg: " Ja, ich kann ja aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen..."

Was sind das für gesundheitliche Gründe?
Gibt es da ein Attest für eine Befreiung? Hat das irgend jemand schon mal zu sehen bekommen?
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Re: Querdenken
« Antwort #422 am: 18. Oktober 2020, 13:32:48 »
Verstehe ich den Ludwig (so ab Minute 3) richtig, dass für eine Organisation, sobald sie öffentliche Gelder erhält, automatisch auch die Regeln der Landesregierung/Bundesregierung gelten? Also kein Hausrecht mehr?

Selbst als Laie halte ich diese Sicht für problematisch, würde doch jeder, der staatliche Hilfe bekommt, neue Regeln ergeben. Bei seiner Auslegung juristischer Inhalte erscheint mir das Mitlaufen auf solchen Abzockerveranstaltungen der für ihn beruflich attraktivere Weg zu sein.
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #423 am: 18. Oktober 2020, 14:09:20 »
Erster Satz des Herrn Ballweg: " Ja, ich kann ja aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen..."

Was sind das für gesundheitliche Gründe?
Gibt es da ein Attest für eine Befreiung? Hat das irgend jemand schon mal zu sehen bekommen?

Ein Attest gibt es sicherlich! Manch' Urologe stellt sie wohl für einige Hundert Euronen Energieausgleich (pro Attest) im Dutzend aus.

Eine Erkrankung, die das Tragen einer Maske UNMÖGLICH macht, GIBT ES NICHT, zumindest nicht nach derzeitiger Studienlage! Man wird auch nicht krank davon! Das ist Unsinn!!

Menschen, die tatsächlich schwer krank sind, tragen im Gegenteil eher freiwillig Eine Maske, um sich NICHT anzustecken, insbesondere, wenn sie zu einer Risikogruppe gehören

Bei unseren internistischen Querdenken-Polytraumata läuft das so.

"Setzen sie bitte Eine Maske auf!"
"Ich habe ein Attest!"
"Zeigen sie mir bitte das Attest!"
"Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage sind sie berechtigt, mein Attest zu sehen?"
"Wir haben hier Hausrecht, und demnach…"
"Sind sie in der Lage, ein Attest zu beurteilen? Sind sie Arzt? Haben sie die Fachkompetenz?"
usw.

Kurz, sie zeigen es nicht! Wenn sie es denn dann letztendlich doch zeigen steht da meistens "aus medizinischen Gründen". Fragt man nach den Gründen, kommt "das geht sie nichts an!"

Ich tippe mal darauf, das etwa 95% aller Atteste Blödsinn sind und entweder für den Empfänger oder den Aussteller ( oder beide) rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, wenn man denn nachhakt.


Deshalb ja auch die Nummer mit der Diskriminierung und dem verängstigen! Ein Bluff! wie beim Poker!

Möchte man sehen, wird es übel für die Cov♥♥♥en!

Nachtrag

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/maskenpflicht-ausnahmen-risiken-asthma-100.html
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 14:35:08 von mork77 »
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Offline echt?

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Re: Querdenken
« Antwort #424 am: 18. Oktober 2020, 14:17:05 »
Zitat
Erster Satz des Herrn Ballweg: " Ja, ich kann ja aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen..."

Stimmt schon. Er hat ja keine Ohren.
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #425 am: 18. Oktober 2020, 14:26:30 »
Ein Attest, das ich akzeptieren würde, könnte etwa lauten wie folgt:

"Herr / Frau ... leidet an zwanghaften und irrationalen Wahnvorstellungen über die Folgen des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes, die im Falle einer erzwungenen Benutzung eines Mund-Nase-Schutzes zu sofortigen Angstzuständen sowie Schreikrämpfen führen, die medikamentös nicht unmittelbar beherrschbar sind. Es wird daher gebeten, von einem Zwang zur Benutzung in Bezug auf meinen Patienten abzusehen.

Dr. A, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie".

Und das wird dann vom Covidi0ten stolz grinsend und feixend vorgezeigt.

 
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 14:46:27 von Gelehrsamer »
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Querdenken
« Antwort #426 am: 18. Oktober 2020, 14:38:51 »
Ein Attest, dass ich akzeptieren würde,

Unabhängig davon, scheint in Sachsen ein beliebig begründeter Schwerbehindertenausweis zu genügen.  :think:

Zitat von: SächsCoronaSchVO
Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 ["(7)   Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen"] genügt die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder ärztlichen Attests.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 14:41:08 von Schrohm Napoleon »
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Re: Querdenken
« Antwort #427 am: 18. Oktober 2020, 15:11:20 »
Ein Attest, das ich akzeptieren würde, könnte etwa lauten wie folgt:

"Herr / Frau ... leidet an zwanghaften und irrationalen Wahnvorstellungen über die Folgen des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes, die im Falle einer erzwungenen Benutzung eines Mund-Nase-Schutzes zu sofortigen Angstzuständen sowie Schreikrämpfen führen, die medikamentös nicht unmittelbar beherrschbar sind. Es wird daher gebeten, von einem Zwang zur Benutzung in Bezug auf meinen Patienten abzusehen.

Dr. A, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie".

Genau so. Und schon bevor ich das las, wollte ich den geschätzten Mithetzer @mork77 fragen:

Eine Erkrankung, die das Tragen einer Maske UNMÖGLICH macht, GIBT ES NICHT, zumindest nicht nach derzeitiger Studienlage! Man wird auch nicht krank davon! Das ist Unsinn!!

Gibt's in Schweden kein F? :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #428 am: 18. Oktober 2020, 16:35:54 »
Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 ["(7)   Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen"] genügt die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder ärztlichen Attests.

Das kann dann aber halt dazu führen, dass man draussen bleiben muss. Zur eigenen Sicherheit natürlich.
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Re: Querdenken
« Antwort #429 am: 18. Oktober 2020, 16:36:45 »
Bei unseren internistischen Querdenken-Polytraumata läuft das so.

"Setzen sie bitte Eine Maske auf!"
"Ich habe ein Attest!"
"Zeigen sie mir bitte das Attest!"
"Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage sind sie berechtigt, mein Attest zu sehen?"
"Wir haben hier Hausrecht, und demnach…"
"Sind sie in der Lage, ein Attest zu beurteilen? Sind sie Arzt? Haben sie die Fachkompetenz?"
usw.

Kurz, sie zeigen es nicht! Wenn sie es denn dann letztendlich doch zeigen steht da meistens "aus medizinischen Gründen". Fragt man nach den Gründen, kommt "das geht sie nichts an!"

Genau diesen Gedankengang habe ich mit meiner Frage intendiert.

Mit dieser Aussage begründet Herr Ballweg, dass er nicht an einer Veranstaltung teilnehmen konnte.
Die nächste Frage jedes Journalisten, der diese Bezeichnung verdient, hätte doch die Frage nach einem Nachweis eben dieser Befreiung sein müssen.
Und dann wäre der Herr Querdenker im Zugzwang gewesen, sich selbst zu demontieren, indem er sich herausredet oder einen Nachweis vorzeigen, den man dann wieder hätte examinieren können.

Aber Journalismus ist auch schon lange nicht mehr das, was er mal war.

Das ist wie bei Schwindel-Bodo: "Ich habe den Obduktionsschein!"
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Offline califix

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Re: Querdenken
« Antwort #430 am: 18. Oktober 2020, 16:59:40 »
Die Taktik der Querdeppen ist nicht neu, die haben sich Haintz und Co. ausgedacht.
Bei dem hier aus einer anderen Schwurbelei bekannten Verein GAIA in Wien findet sich das in einem Beitrag so beschrieben:
Zitat
Wie man das Recht auf Selbstbestimmung einfordert, zeigt www.klagepaten.eu anhand eines Leitfadens von Standardantworten, den ich hier widergebe.

    Ich trage keine Maske.
    Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
    Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
    Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
    Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
    Wenn Sie mich zwingen, eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.


Bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Menschen das Virusgespenst demaskieren helfen und die breite Masse sich der wahren Gründe der Pandemie gewahr wird!
KONTAKT
Peter Andres
Informatiker, Autor, Gesundheitsberater im Bereich Informationsmedizin
CEO der Firma SwissMedtechSolutions AG
Gründer der AC Blue Planet GmbH

SwissMedtechSolutions AG, Gärtnerstr. 18, CH–8400 Winterthur, Tel. +41 52 202 07 71
Das bekannte Strickmuster, wie es z. Bsp auch der Jounalisten-Imitator Lejeune gerade erst nach telefonischer Anleitung durch Haintz in Berlin abgezogen hatte.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #431 am: 18. Oktober 2020, 17:04:30 »
Das kann dann aber halt dazu führen, dass man draussen bleiben muss. Zur eigenen Sicherheit natürlich.

Das schon, es schütz aber stabil vor Bußgeldern...

Ich finde es unglücklich, dass die einzelnen Bundesländer ihre C-Verordnungen scheinbar nicht aufeinander abgestimmt haben. Massnahmen, die von einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung abgelehnt werden, sollten doch zumindest stringent sein. Welchen Sinn macht es, dass Begleitpersonen von Gehörlosen und Schwerhörigen nur in Berlin keinen MNS tragen müssen?
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Re: Querdenken
« Antwort #432 am: 18. Oktober 2020, 17:50:04 »
    Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.

Da ist dann was dran, wenn man unter einer Behinderung iSv § 1 AGG nicht nur körperliche Beeinträchtigungen versteht, sondern auch geistige Behinderungen, denn dass Covid0ten nicht mehr ganz knusper sind, liegt auf der Hand. Solange der Schwachsinn aber nicht ärztlich bescheinigt wird (s.o. #425), bliebe der / die Covidi0t*in bei mir trotzdem vor der Tür.

Natürlich müssen die Trottel eine Bescheinigung über den Befreiungstatbestand nicht vorlegen. Ich muss sie dann aber auch nicht reinlassen.

Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #433 am: 18. Oktober 2020, 17:56:47 »
Zitat
1.Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
   2. Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
    3.Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
    4.Wenn Sie mich zwingen, eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

gut, sehe gerade, 1 ist geklärt.
4 ist wahrscheinlich ähnlich. Man kann niemanden zwingen, Eine Maske zu tragen, reinlassen muss man ihn aber auch nicht.
2 halte ich für fragwürdig. Die Idee Eines Attestes ist ja gerade, dass man es zeigt wenn erforderlich.
3. keine ahnung, fällt aber vermutlich unter Schwurbeltaktik. Ich tue so, als ob ich Ahnung habe, und schüchtere den anderen ein.
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Re: Querdenken
« Antwort #434 am: 18. Oktober 2020, 18:27:20 »
Wie man das Recht auf Selbstbestimmung einfordert, zeigt www.klagepaten.eu anhand eines Leitfadens von Standardantworten, den ich hier widergebe.
  • Ich trage keine Maske.
  • Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
  • Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
  • Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
  • Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i.V.m. Art 2 Absatz 2 i.V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie mich zwingen, eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

*seufz* Okay. Mal spontan ein paar Antwortvorschläge.

  • Ich bin nicht blind, Du Nassbirne. Davon unabhängig: Maske auf, oder raus hier.
  • Wenn Du das sagst. Ich muss aber niemanden, der keine Maske trägt, in meinen Laden lassen. Daher: Maske auf, oder raus hier.
  • Fragen darf ich Dich alles. Du verlangst von mir, dass ich Deine individuellen Besonderheiten akzeptieren soll. Dann musst Du sie mir nachweisen. Das tust Du nicht. Daher: Maske auf, oder raus hier.
  • Korrekt. Sie dürfen sich entscheiden, mir Ihr Attest nicht zu zeigen. Ich akzeptiere das. Ich muss Ihnen aber nicht glauben, dass sie eines haben. Das müssen Sie dann akzeptieren. Daher: Maske auf, oder raus hier.
  • Das können Sie gern versuchen. Dann müssen Sie aber jetzt zu Ihrem Anwalt gehen, der ist nicht in meinem Laden. Auf Wiedersehen.
  • Ich zwinge Sie nicht, eine Maske zu tragen. Das bedeutet das Wort "oder" in "Maske auf, oder raus hier.": Sie haben die freie Entscheidung, ob Sie die Maske aufsetzen, oder hier raus gehen. Also: Maske auf, oder raus hier.

Pro-Tip in der Auseinandersetzung mit so retardierten Patienten: Ruhig bleiben und auf Schallplatte machen. Irgendwann einfach auf egal welches Vorbringen entgegnen: "Das können Sie gern so sehen. Setzen Sie bitte trotzdem eine Maske auf oder verlassen Sie das Gebäude." Man braucht natürlich trotzdem eine Engelsgeduld.
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