Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1043422 mal)

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Offline Gerichtsreporter

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Re: Querdenken
« Antwort #435 am: 18. Oktober 2020, 18:29:46 »
Was die Nutzung von Nahverkehrsmitteln angeht, so würde ich noch argumentieren, dass das Personenbeförderungsgesetz als speziellere Norm dem AGG vorgeht. In § 22 PersBefG ist die Beförderungspflicht geregelt. Diese entfällt, wenn die Benutzungsordnung des Verkehrsmittels nicht eingehalten wird.

Martin und Anni befanden sich in einem Bus der BVG. Diese hat in § 3 der Nutzungsbedingungen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgeschrieben und verweist für Ausnahmen auf die SARS-CoV-2 Verordnung des Landes Berlin. Weder in der Verordnung noch in den Nutzungsbedingungen ist geregelt, wie der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die vom Maske tragen ausgenommen ist, zu führen ist. In der mir bekannten Praxis wird dazu die Polizei bemüht.

Außen am Bus hängt an der Tür ein Schild was besagt, dass der Zutritt nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet ist.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 18:49:52 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Gutemine

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Re: Querdenken
« Antwort #436 am: 18. Oktober 2020, 18:42:21 »
Aber irgendwie scheint es doch nicht so ganz perfekt zu laufen. Gerade mal 1/3 der erwarteten Covidi.oten hat den Weg zu den Demos gefunden. Aber klar, es waren natürlich Millionen und die Mehrheit des Volkes....oder so ähnlich.  ;)

Spoiler
Querdenken-Demo in Dortmund: Weniger Teilnehmer als erwartet

In Dortmund demonstrieren am Nachmittag nach Polizeiangaben 1.100 Menschen gegen Corona-Schutzmaßnahmen. Angemeldet wurde die Demo von "Querdenken 231".

Die Organisatoren erwarteten 3.000 Teilnehmer. Die Kundgebung begann nicht wie geplant um 14 Uhr, sondern sie wurde um eine Stunde auf 15 Uhr verschoben. Und: Die Teilnehmer treffen sich nicht - wie vorher beantragt - auf dem Hansaplatz, sondern auf dem Friedensplatz. Der Grund: Der größte Weihnachtsbaum der Welt wird auf dem Hansaplatz aufgebaut.
Ohne Maske und mit ärztlichem Attest

Viele Teilnehmer der Initiative "Querdenken" sollen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen oder die Maske abgenommen haben, berichtete die Dortmunder Polizei. Der Veranstalter hatte sich darauf berufen, dass sehr viele Teilnehmer durch ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit seien. Bei Überprüfungen waren am Nachmittag mindestens zwei Fälschungen festgestellt und mit Strafanzeigen belegt worden.

Genehmigung nur mit Maske und Abstand

Vorgeschrieben waren eine Aufteilung in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, Mindestabstände und Mund-Nasen-Bedeckung. Die Polizei hatte angekündigt, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln durchsetzen. Dafür wurde auch eine Drohne eingesetzt, um zu kontrollieren, ob die Abstandsauflagen erfüllt werden. Die Polizei versichert, dass die Bilder nicht aufgezeichnet werden.

Nach der Kundgebung ging ein Demonstrationszug um den Wallring in der Dortmunder Innenstadt. Die Verkehrslage blieb dabei ruhig. Anschließend gab es eine Abschlusskundgebung.
[close]
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/querdenken-demo-dortmund-100.html

In Stuttgart (mit Video). Auf dem Wasen hatten sie ja in den sozialen Netzwerken mindestens 20.000 erwartet.  ;)
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/querdenken-102.html

Spoiler
Demo am Cannstatter Wasen
„Querdenken“-Redner vergleicht Maskenpflicht mit Kindesmisshandlung
Von Christoph Kutzer 17. Oktober 2020 - 20:05 Uhr

Auf dem Cannstatter Wasen fand am Samstag eine Demo gegen Corona-Maßnahmen statt. Zentrales Thema der von Querdenken 711 initiierten Kundgebung: Der Mund-Nasen Schutz als Symbol der Unterdrückung und Maskenpflicht als Kindesmisshandlung.

Stuttgart - 17.15 Uhr. Am Cannstatter Wilhelmsplatz geht nichts mehr. Weder mit dem Auto noch mit der Straßenbahn. Ein langer Zug von Demonstranten blockiert Straße und Schienen. „Maske runter!“ rufen sie Passanten zu und klagen ihre Grundrechte ein. Es ist der Abschluss des „Fests für Frieden und Freiheit“, das ab 13 Uhr auf dem Cannstatter Wasen stattfand, Zentrales Thema der von Querdenken 711 initiierten Kundgebung: Der Mund-Nasen Schutz als Symbol der Unterdrückung. Maskenpflicht als Kindesmisshandlung.

„Man könne nicht ausschließen, dass Kinder infolge des Masketragens gestorben seien“, so ein Vertreter des Vereins Eltern für Aufklärung und Freiheit. Dem Nachwuchs werde „mutwillig geschadet.“ Michael Ballweg verweist auf die Feierlichkeiten zum Ende der Pandemie in China und ruft den rund 2.000 Versammelten zu, diese sei vorbei, wenn die Bevölkerung entscheide, dass sie vorbei sei.

Immer wieder loben Redner den Mut der Querdenker. „Fragt euch doch mal, welche Zustände heute herrschen würde, wenn es uns nicht gäbe“, hebt eine Rednerin die Bedeutung der Bewegung hervor. Ballweg bringt deren Forderungen auf den Punkt: Ein Ende der Corona-Maßnahmen und Rücktritt der Bundes- und sämtlicher Landesregierungen.

7 Bilder - Klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.demo-am-cannstatter-wasen-querdenken-redner-vergleicht-maskenpflicht-mit-kindesmisshandlung.d05c6cff-cae1-4041-93e6-2c2632c5b7d9.html

Last but not least soll einer der "Wahrheitssender" jetzt eine Geldbuße zahlen.  ;)
Aber, da weiß man dann wenigstens wofür die "Spenden" ausgegeben werden.

Spoiler
Werbung für „Querdenken 711“
Coronakritische Demos übertragen – L-TV soll saftige Strafe zahlen
Von red/epd/dpa 13. Oktober 2020 - 14:21 Uhr

Gegen Bezahlung hat L-TV Demonstrationen der coronakritischen Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen. Dafür soll der Sender aus Winnenden nun eine saftiges Bußgeld zahlen.

Stuttgart - Der regionale Fernsehsender L-TV hat gegen Bezahlung Demonstrationen der coronakritischen Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen. Dieser Verdacht habe sich nach „umfangreicher Prüfung des Sachverhalts“ bestätigt, teilte die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) am Dienstag in Stuttgart mit. Der LFK-Vorstand habe daher ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro gegen L-TV mit Sitz in Winnenden festgesetzt. Wegen des Verdachts der politischen Werbung war im August ein Verwaltungs- und Bußgeldverfahren gegen L-TV eingeleitet worden. Der Geschäftsführer von L-TV, Manfred Kusterer, sagte auf dpa-Anfrage: „Nachdem der Vorstand der LFK das Verfahren zum Abschluss gebracht hat, werden wir den Bescheid so akzeptieren.“

Politische Werbung im Rundfunk unzulässig

Gemäß des Landesmediengesetzes in Verbindung mit dem Rundfunkstaatsvertrag sei politische Werbung im Rundfunk unzulässig, betonte die Landesanstalt. Verstöße stellten eine Ordungswidrigkeit dar und könnten mit Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden. Es sei zwar Aufgabe von Rundfunkveranstaltern, auch über abweichende, unbequeme Meinungen zu informieren. Davon zu unterscheiden sei, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen werde.
Protest gegen Corona-Maßnahmen

Die baden-württembergische Initiative „Querdenken 711“ wendet sich seit Monaten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - zum Beispiel das Tragen von Masken oder Kontaktbeschränkungen -, weil sie angeblich die Grundrechte der Menschen massiv beschränken. Zunächst trat die Bewegung, die zahlreiche Verschwörungstheoretiker anzieht, nur in Stuttgart in Erscheinung, breitete sich aber rasch bis nach Berlin aus, wo sie coronakritische Großdemos mitorganisierte.

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. (2560/13.10.2020)
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.werbung-fuer-querdenken-711-coronakritische-demos-uebertragen-l-tv-soll-saftige-strafe-zahlen.a2c08fd5-03ce-44b2-89ca-90f74109488f.html
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2020, 18:45:16 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Leonidas

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Re: Querdenken
« Antwort #437 am: 18. Oktober 2020, 18:48:30 »
Ich selbst habe inzwischen keine Lust, mit den Maskenverweigern zu diskutieren.

In meinem Geschäftsraümen habe ich das Hausrecht, ohne Maske hat niemand Zutritt.

Treffe ich im Supermarkt, beim Bäcker oder beim Metzger auf Leute ohne Maske, ohne dass da etwas dagegen unternommen wird, haben die einen Kunden (und seine Familie und seine Mitarbeiter etc.) verloren und das auf Dauer.  Das geht dann auch - höflich natürlich - per Mail oder per SMS an den Ladeninhaber und das wirkt.

Im ÖPNV ist es schwierig, allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es fast immer derselbe Typus ist, der sich nicht an Regeln hält. Okay, suche ich mir halt ein anderes Abteil oder sitze eben ins Auto, auch wenn das eigentlich sein müsste.

Hier auf dem Land geht es halbwegs. Die notorische Querulantenhauptstadt Stuttgart meide ich zurzeit ohnehin. ;D
Es genügt nicht, sich keine Gedanken zu machen. Man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #438 am: 18. Oktober 2020, 18:52:18 »
„Man könne nicht ausschließen, dass Kinder infolge des Masketragens gestorben seien“, so ein Vertreter des Vereins Eltern für Aufklärung und Freiheit. Dem Nachwuchs werde „mutwillig geschadet.“

Das klingt ja jetzt ganz anders: Bislang hat man das als feststehende Tatsache verkauft. Ich kann übrigens nicht ausschließen, dass Russels Teekännchen (Design "Old Amsterdam") um den Mars kreist. Ich glaube es aber nicht.

Michael Ballweg verweist auf die Feierlichkeiten zum Ende der Pandemie in China und ruft den rund 2.000 Versammelten zu, diese sei vorbei, wenn die Bevölkerung entscheide, dass sie vorbei sei.

Ein anständiges demokratisches Virus wird eine solche Merhrheitsentscheidung selbstverständlich akzeptieren.

 

Offline califix

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Re: Querdenken
« Antwort #439 am: 18. Oktober 2020, 19:25:02 »
China wartet bestimmt schon auf die klugen Ratschläge des Hern Ballweg. Man stelle es sich mal vor, er wäre beizeiten in Wuhan gewesen, nicht auszudenken.
Aber was solls, er muss ja noch eine neue Verfassung schreiben, Oberbürgermeister werden und vorher will er auch noch Wahlbeobachter schicken.
Vielleicht kann ihn das inspirieren:

 
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PommesRotWeiß

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Re: Querdenken
« Antwort #440 am: 18. Oktober 2020, 19:26:31 »
Das Vorbild der Covideppen: "Flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl".
Covideppen: "Ich kann beim Einkaufen aus medizinischen Gründen keine 10 Minuten eine Maske tragen".

No comment.
 
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Offline mork77

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Re: Querdenken
« Antwort #441 am: 18. Oktober 2020, 19:32:19 »
Antwort auf Antwort #434

@Rechtsfinder

Danke.

Erinnert so ein bisschen an

"Sie können selbstverständlich jederzeit auf eigene Verantwortung gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen!"
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #442 am: 18. Oktober 2020, 20:25:25 »
Erinnert so ein bisschen an

"Sie können selbstverständlich jederzeit auf eigene Verantwortung gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen!"
Exakt. Insofern sind diese ganzen Cov♥♥♥en auch nicht anders drauf als unsere reguläre Kundschaft hier. Beide Gruppen wollen anderen ihr Weltbild aufdrängen.

Insbesondere übrigens dieses AGG-Gequatsche ist meiner Auffassung nach völliger Bullshit. Gehen wir da doch mal kurz rein:

§ 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schreibt fest, dass das Ziel des Gesetzes darin besteht "Benachteiligungen aus Gründen der RAsse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Einschlägig kann hier eigentlich nur die Behinderung sein. Aber halten wir uns mit solchen Anwendbarkeitsfragen mal nicht auf, immerhin wollen wir noch ein bisschen Spaß mit dem Gesetz haben und nicht sofort nach der Lektüre von § 1 Bullshit callen.

(Trotzdem: I call Bullshit.)

§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG schreibt weiter vor: "Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 8. den Zugang zu un die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (...)." Damit hätten wir einen Großteil des öffentlichen Lebens abgedeckt, zum ÖPNV hat sich der Kollege @Gerichtsreporter schon geäußert (ich bin allerdings nicht sicher, ob ich dem folgen würde). Solche zivilrechtlichen Ansprüche sind in den §§ 19–21 AGG geregelt.

§ 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG sagt uns: "Eine Benachteiligung aus Gründen (...) einer Behinderung (...) bei der Begründung, Durchführung oder Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die 1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zstande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (...) ist unzulässig." Übersetzt heißt das: "Wenn Dir sinnvollerweise egal sein kann, mit wem Du Geschäfte machst, dann hat es Dir egal zu sein." Trifft zum Beispiel auf Supermärkte ganz klassisch zu.

Wenn also ein durch sein Querdenken behinderter in einen Laden gehen will, dann sagt § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG, dass er nicht anders behandelt werden soll, als ein normal denkender Mensch. Mit anderen Worten: Er darf rein und einkaufen.

Kurzer Exkurs in die juristische Methodik: Immer an die Dunstkreis-Theorie denken! Sie ist eine der allerwichtigsten Regeln im Umgang mit Gesetzen und besagt: "Im Dunstkreis einer hilfreichen Norm befinden sich häufig weitere hilfreiche Normen." Man sollte also weiterlesen. Zum Beispiel den nächsten Paragraphen.

§ 20 AGG ist mit "Zulässige unterschiedliche Behandlung" überschrieben und besagt in Abs. 1 Nr. 1: "Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung 1. der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient". Wenn also der normal denkende Mensch einkaufen darf, der durch sein Querdenken am Maskentragen behinderte Mensch aber nicht, dann dient das im Moment dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. Es sollen nämlich Mitarbeiter und Kunden im z.B. Supermarkt davor geschützt werden, vom durch Querdenken behinderten angesteckt zu werden, gleichzeitig soll auch der durch Querdenken behinderte (und dessen Umfeld) vor der erhöhten Ansteckungsgefahr durch unmaskiertes Betreten des z.B. Supermarktes geschützt werden.

Weil's so schön und heute Sonntag ist, lege ich sogar ein bisschen Fachliteratur oben drauf, die das noch ein bisschen auswalzt und sogar noch etwas zum "Argument" beiträgt, die Wirksamkeit von Masken sei gar nicht erwiesen (hier: Wendtland in Hau/Poseck, BeckOK BGB, AGG § 20, Rn. 6 ff.; Hervorhebungen entfernt):
Zitat
Die Vorschrift soll in erster Linie die uneingeschränkte Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei der Abwicklung von Massengeschäften ermöglichen (...).

Erfasst werden grundsätzlich alle zur Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter jeder Art gebotenen Maßnahmen, und zwar unabhängig davon, ob sie den Schutz der am Vertrag Beteiligten, Dritter oder der Allgemeinheit bzwecken. (...) Weil jede Maßnahme zur vorbeugenden Schadensverhütung auf zwangsläufig unsicheren Prognosen beruht, ist hier zwar ein gewisser Spielraum zulässig, völlig überzogene oder willkürliche Unterscheidungen werden aber nicht erfasst; Maßstab ist die allgemeine Verkehrsanschauung. (...)

(...) Weil Massengeschäfte ohne näheres Ansehen der Person geschlossen werden, ist der Leistende grundsätzlich nicht verpflichtet, die von ihm z.B. zur Vermeidung von Gefahren pauschal getroffenen Zugangsbeschränkungen darauf zu überprüfen, ob sie im Einzelfall sinnvoll ist. (...) Auf einen Rechtfertigungsgrund nach Abs. 1 kann sich deshalb nur derjenige berufen, dem eine Änderung der Vertragsdurchführung zur Vermeidung einer im Einzelfall ausnahmsweisen sinnlosen Unterscheidung nicht zumutbar ist. Wegen der auf eine standardisierte Abwicklung ausgerichteten Natur von Massengeschäften sind hier allerdings hohe Anforderungen an die Zumutbarkeit zu stellen, die regelmäßig nur dann erfüllt sein können, wenn sich die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Ausnahme ohne eingehende Prüfung auf den ersten Blick objektiv aufdrängt und die Abweichung von der üblichen Vertragsdurchführung ohne Weiteres – insbesondere ohne nennenswerten Mehraufwand – sofort möglich ist.

Ich denke, das spricht weitgehend für sich. Das AGG erlaubt Hausordnungen, die in Zeiten von Pandemien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorschreiben. Ausnahmen sind bei nachgewiesener (!) Behinderung (z.B. durch Querdenken, es hilft der Facharzt für Psychiatrie des Vertrauens) durchaus möglich, z.B. wenn gerade niemand im Laden ist. Dann drängt sich auf den ersten Blick objektiv auf, dass es einer Mund-Nase-Bedeckung nicht bedarf und man kann den Masken-Verweigerer auch ohne Weiteres und ohne nennenswerten Mehraufwand direkt ins Geschäft lassen.


Zusammenfassend zu AGG & Maske-tragen: I call Bullshit. Ich behaupte: Wer sich in Bezug auf Masken-Mimimi auf das AGG beruft, der hat es nie gelesen.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #443 am: 18. Oktober 2020, 21:23:32 »
Also wieder dieselbe Leier: Der Reichsdepp wie der Querzänker hören mit dem Lesen exakt an dem Wort auf, der ihnen gerade in den Kram passt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Querdenken
« Antwort #444 am: 18. Oktober 2020, 22:10:15 »
Passend zu etlichen der letzten Posts habe ich heute das hier gefunden und mich fürchterlich darüber aufgeregt.
Unter
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

finden sich solch schöne Formulierungen wie:

Zitat
Ich bin Asthmatiker bzw. habe eine andere Erkrankung und kann deshalb oder aus anderen medizinischen Gründen in Geschäften oder im ÖPNV keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bin ich dennoch dazu verpflichtet?
mit der Antwort:
Zitat
Nein. Wenn Sie unter Asthma oder einer anderen Erkrankung leiden, die Ihnen das Tragen einer „Maske“ unzumutbar erschwert, müssen Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Denken Sie daran, möglichst eine (formlose) ärztliche Bestätigung mit sich zu führen, um die für Sie geltende Ausnahme ggf. glaubhaft machen zu können. Da Sie mit Asthma oder anderen Erkrankungen möglicherweise zur Risikogruppe zählen, sollten Sie aber überlegen, ob Sie nicht eine andere Lösung für Ihre täglichen Versorgungsgänge finden (z.B. Lebensmittel liefern oder mitbringen lassen).

Das ist für mich eine Steilvorlage für alle Covid***en.
Es ist ja auch nur eine offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Wenn ich also Covid*** bin, dann gehe ich zum Laden und sage: "Der Innenminister sagt, dass Ihr mich ohne Maske in Euren Laden reinlassen müsst. Und hier habe ich einen (formlosen) Wisch, wo das draufsteht, dass ich keine Maske tragen brauch."
Meine Begeisterung hält sich aktuell sehr in Grenzen.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Querdenken
« Antwort #445 am: 18. Oktober 2020, 22:19:02 »
Aber nur, wenn man nach cem ersten "Nein" mit dem Lesen reichsdeppentypisch aufhört und das "Wenn" ignoriert. Das gilt nur, wenn die Erkrankung das Tragen der Maske unzumutbar erschwert, was auf kaum jemanden zutrifft.

Cov♥♥♥en und Querzänker tragen diese aber aus Zanksucht nicht, und das ist von der Antwort nicht erfasst.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Querdenken
« Antwort #446 am: 18. Oktober 2020, 22:31:58 »
Cov♥♥♥en und Querzänker tragen diese aber aus Zanksucht nicht, und das ist von der Antwort nicht erfasst.
Vor allem steht da nicht, daß man sie in den Laden oder das Verkehrsmittel lassen müsste. Nur, daß sie halt auf die Maske verzichten können. Das können sie ungestört zu Hause, damit ist dem Text Genüge getan.
Der hilfreiche Hinweis, als so schwerkranker Mensch zu Hause zu bleiben, wird wohl untergehen. Weil krank sind sie ja nicht, nur schwer gestört.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #447 am: 19. Oktober 2020, 06:48:38 »
Aber nur, wenn man nach cem ersten "Nein" mit dem Lesen reichsdeppentypisch aufhört und das "Wenn" ignoriert. Das gilt nur, wenn die Erkrankung das Tragen der Maske unzumutbar erschwert, was auf kaum jemanden zutrifft.

Aber ICH (irgendwie muss man das persönliche Ego ja noch etwas hervorheben) finde das Tragen der Maske unzumutbar... blabla... mimimi... usw

Cov♥♥♥en und Querzänker tragen diese aber aus Zanksucht nicht, und das ist von der Antwort nicht erfasst.

Ja, aber man hätte die Antwort auch gleich so formulieren können, dass die Deppen nicht auf falsche Ideen gebracht werden.
Ich sehe da viel Mimimi und viel Geld für Anwälte.
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Offline Lacrosse

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Re: Querdenken
« Antwort #448 am: 19. Oktober 2020, 08:15:23 »
In Kirchheim an der Teck werden nun ganz offen Kinder vor den Karren der Denkverweigerer gespannt.
Könnte lustig werden, denn in Baden-Württemberg hat man eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen eingeführt, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
 
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Offline No_DR

Re: Querdenken
« Antwort #449 am: 19. Oktober 2020, 09:02:41 »
Ich fass es nicht. Kinder für den eigenen Egoismus zu missbrauchen ist so erbärmlich.
Das zeigt doch schon wes Geistes Kind die Querschläger sind.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 
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