Die "kritischen Richter und Staatsanwälte" haben ihren Sitz "zufällig" in dem Haus, in dem Janko sein Büro und auch der Däblitz seine Kanzlei hat/hatte (inzwischen ist der nach Hamburg verzogen). Interessant ist die Seite mit den Lebensläufen der Verwirrten:
https://netzwerkkrista.de/ueber-uns/Danach ist der Schleiter zum Kammergericht abgeordnet und der Barisic ist auch kein Staatsanwalt mehr sondern Zivilrichter an einem Amtsgericht.
Lustig ist die Argumentation der beiden Tröten. Für Maskenatteste aus dem ersten Lockdown fehlt es am hinreichenden Tatverdacht, außer die Atteste wurden von Ärzten ausgestellt, die den Patienten nie zu Gesicht bekommen haben. Im zweiten Lockdown dagegen ist das nicht ungewöhnlich, weil nur noch wenige Ärzte sich getraut haben, überhaupt Atteste auszustellen. Da ist es doch verständlich, wenn die Patienten in Internetforen nach testierwilligen Ärzten suchen.
Im ersten Lockdown dienten die Attest zur Vorlage bei Transportunternehmen und Supermärkten, daher kann hier von einem Vorsatz bezüglich der Vorlage bei einer Behörde nicht ausgegangen werden. Zur Sicherheit sollen die Ärzte "Nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung" raufschreiben.
Außerdem wären die Atteste nur strafbar, wenn die Ärzte gewusst hätten, dass sie was Falsches attestieren.
Klar, wenn der Arzt den Patienten nie gesehen hatt, dann kann er nicht wissen, dass der Patient gar keine Beschwerden hat, die das Tragen einer Maske unmöglich machen. 
Natürlich ist es auch unverhältnismäßig, bei Ärzten überhaupt zu durchsuchen. Verhältnismäßig sei das nur bei einer Strafandrohung von über 5 Jahren.