Der Erfinder des Quatschjura macht selber Quatschjura.
Natürlich gilt das Demonstrationsrecht auch in Innenräumen. Das nennt sich dann Versammlung in geschlossenen Räumen. Das Versammlungsrecht gilt aber nicht in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken.
Zu dem Aluhut-Verfahren ist festzustellen: Anwalt Jun hat seine Klage an einem sachlich und örtlich unzuständigen Gericht erhoben. Das qualifiziert schon fast als AfD-Anwalt oder Mitglied bei den Klagespaten.
Wo wir gerade bei Klagespaten sind. Von der Welt völlig unbeachtet haben sie vor einer Woche mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht demonstriert.
Haintzelmännchen war da was ganz Heißem auf der Spur:
... und ich schäme mich, dass ich das Gleiche studiert habe wie ihr, weil irgendeiner von uns hat es nicht verstanden, entweder ich und meine Kollegen oder ihr ...
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
https://twitter.com/jot_witte/status/1405587902441168897Kaaarrrrlll Hilz war natürlich auch da. Er geht jetzt in den Widerstand.
https://twitter.com/MaliFan1804/status/1405564631033200644Der Reservisten-Oberst war auch wieder da. Das mit dem Reserveoffizier hat sich demnächst erledigt, sagt er selbst.
https://twitter.com/MaliFan1804/status/1405555654438313985Daniel Langhans hat wieder aus dem Paulanergarten und vom Grieht Resät berichtet
https://twitter.com/MaliFan1804/status/1405549890613264387Und wie man sehen kann, werden auch die Klagespaten immer mehr.