Meines Wissens macht das deutsche Strafrecht immer noch einen Unterschied zwischen pöbeln und schlagen.
Nicht, wenn es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht. Die Mimosen in Uniform haben durchgesetzt, dass man ihnen nicht einmal verbal entgegentreten darf.
Haintz ist armselig. Ein erwachsener Mann, der Frauen schlägt.
Hm. Wäre er noch ein heranwachsender Mann (18–21 Jahre) gewesen, wäre das Schlagen von Frauen nicht armselig gewesen? Und wie ist es, hätte er einen Mann geschlagen? Und wie ist es, hätte eine Frau einen Mann geschlagen? Oder eine Frau eine Frau?
Ich frage das, weil ich gerne wissen möchte, ob die Gebärfähigkeit auf Täterseite, auf Opferseite oder als Unterscheidungskriterium eine Rolle spielt.
Er tritt zuerst, noch bevor die Frau in irgendeiner Form eine aggressive Handbewegung macht.
Sie macht halt eine aggressive Körperbewegung. Ich sag's nur ungern, aber für mich sieht das nach einer Notwehrhandlung aus. Und wenn Haintz Grips für zwei Pfennig hat, dann beruft er sich darauf, dass er bei seinem Nachsetzen eine Zivilfestnahme durchführen wollte. Aber das wird vermutlich scheitern. Den Stress kriegt er, weil er der Frau hinterher ist, nicht, weil er sie zuerst getreten hat.