Nun ja, so sehr ich es ihm gönne, die Frau hat aber vorher ziemlich mies gepöbelt (auch wenn ich ihre Wut verstehen kann) und gedroht, ihm das Smartphone aus der Hand zu schlagen, bevor sie auf ihn zuging.
Was heißt "mies gepöbelt"? Wollte sie von ihm nicht "gestreamt" werden und hatte keinen Bock auf seinen "anwaltlichen Rat" zu der Frage, ob sie vielleicht doch kein "berechtigtes Interesse" (§ 23 Abs. 2 KunstUrhG) habe? Dann wäre das bloße "aus-der-Hand-schlagen des Handys" kein Notwehrexzess. Und wenn er sie deswegen angreift, darf sie sich auch dagegen wehren. 
Als "Baurechtler" muß er das ja nicht wissen ...
Auch der Herr Jun sollte mal abwarten, ob sich die Weimarer Nummer nicht doch noch als grobschlächtige Fälschung herausstellt. Alleweil kann noch niemand wissen, ob das AG Weimar überhaupt einen Beschluß in so einer Sache und wenn ja, des bekanntgewordenen Inhaltes erlassen hat. Denn so, wie das Ding breitgetreten wird, können die Deppen jetzt schon feiern, selbst wenn sie sich das Ding ausgedacht hätten, um die Ellaborate dieser "Gutachter" unters Volk zu bringen.