Wir fordern, dass der 10. Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt wird, weil dieser sich gemäß § 7 Abs. 1 Nummer 10 des Völkerstrafgesetzbuches durch seine Rechtsprechung zu Demonstrationsverboten für eine
unerwünschte politische Gruppierung („Querdenker“), u.a. Demonstration in Stein bei Nürnberg am 17.01.2021, wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit strafbar gemacht hat.
Endlich mal Anlass zu einem Crashkurs internationales und Völkerstrafrecht!
Kurzfassung: Was macht dieser "Rechtsanwalt" eigentlich beruflich? Irgendwas mit Jura kann es ja nicht sein.
Langfassung:Unter dem Eindruck zweier Weltkriege und den nachfolgenden internationalen Militärtribunalen (IMT, Nürnberg und Tokio) sowie den Völkermorden in den 70er bis 90er Jahren (u.a.) im ehemaligen Jugoslawien, Ruanda, Kambodscha und Sierra Leone, hatte man sich entschieden die bis dahin immer in sog. "ad hoc Tribunalen" stattfindende Aufarbeitung schwerster Verbrechen gegen das Völkerrecht dauerhaft in einem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu institutionalisieren. Im sog. "Römischen Statut" sammelte man 1998 daher das bestehende, gewohnheitsrechtliche Völkerstrafrecht (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insb. Völkermord) und goss es in einen völkerrechtlichen Vertrag. 2010 kam dann nach der Konferenz von Kampala der noch offene Straftatbestand des Verbrechens der Aggression (Angriffskrieg) hinzu. Der IStGH sitzt in Den Haag. Dort hat auch der Internationale Gerichtshof (IGH) seinen Sitz, die Gerichte haben aber kaum etwas miteinander zu tun.
Seither können die genannten Verbrechen vor dem IStGH angeklagt und verurteilt werden. Der IStGH hat allerdings keine ausschließliche, sondern im Gegenteil eine sogenannte "komplementäre" Zuständigkeit. Damit ist gemeint, dass der IStGH erst dann zuständig ist, wenn die vorrangig zuständigen Mitgliedsstaaten des Statuts (u.a. Deutschland) nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihrer Verantwortung nachzukommen. In diesem Falle verurteilt es unmittelbar nach Völkerrecht, also dem römischen Statut.
Aus der vorrangigen Zuständigkeit ergibt sich, das klingt mit "nicht willens" bereits an, eine Verpflichtung der Staaten, die genannten Verbrechen eigenständig zu verfolgen. Zu diesem Zweck hat Deutschland die Straftaten aus dem Römischen Statut im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) zusammengefasst. Bei der Gelegenheit hat man das früher im StGB untergebrachte strafrechtliche Verbot des Angriffskrieges (vgl. auch Art. 26 GG) ins VStGB überführt und die Bestimmung im StGB aufgehoben. Reichsbürger glauben seither, Angriffskriege zu führen sei in Deutschland nicht mehr strafbar.
Wenn deutsche Behörden einen Kriegsverbrecher in die Finger bekommen, klagen sie ihn also vor deutschen Gerichten und nach deutschem Recht, eben dem VStGB, an. Erst wenn der IStGH (warum auch immer) einen eigenen Verfahrenskomplex eröffnet und dann ggf. um Auslieferung ersuchen würde, würde Deutschland damit aufhören und die Sache dem IStGH überlassen. Es dürfen übrigens auch Deutsche ausgeliefert werden, Art. 16 Abs. 2 GG.
Wenn dieser "Rechtsanwalt" also "vor dem IStGH" und "gemäß VStGB" anklagen möchte, dann ist das doppelt dumm: Erstens, weil den IStGH das deutsche VStGB nicht interessiert. Der IStGH verfährt und urteilt ausschließlich nach dem Römischen Statut. Hätte dieser Superjurist mal einen Kommentar aufgeschlagen, dann hätte er auch lesen können, welche Artikel im Römischen Statut dem behaupteten Verbrechen nach § 7 Abs. 1 Nr. 10 VStGB entspricht. Zweitens, weil der IStGH unzuständig ist, da Deutschland sowohl willens, als auch in der Lage ist, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Er müsste also zunächst versuchen, vor deutschen Behörden eine Strafverfolgung zu erwirken.
Dass es eigentlich dreifach dumm ist, weil selbstverständlich nicht der leiseste Anfangsverdacht für das genannte Verbrechen vorliegt, ist unnötig zu erwähnen.
Dass Haintz aber ein paar Demo-Verbote mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichsetzt (da soll er sich mal ein paar Dritt-Welt-Länder und/oder Diktaturen anschauen), ist einfach nur widerlich.