Und daran hapert es bei der Kundschaft. Für ein Konto, egal ob Sparkasse oder PayPal muss eine Bescheinigung her, dass es einen gemeinnützigen Verein gibt, dass dieser im Vereinsregister eingetragen ist und wer als Vorstandsmitglied dort mit welcher Vertretungsbefugnis registriert ist.
Die Kundschaft möchte das Geld einfach so "cash auf Kralle" einsacken und nach Belieben ausgeben. Ein eingetragener Verein ist aber verpflichtet, eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Ansprüche sind zwar nicht so hoch wie bei der Buchhaltung eines Unternehmens, aber ein Kassenbuch mit präzisen Angaben ist Pflicht und eine Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte muss einmal jährlich dem Finanzamt vorgelegt werden. Dabei ist eine Abgrenzung zwischen dem satzungsgemäßen Teil und einem eventuelle Geschäftsbetrieb vorzunehmen. Eine Unterstützung satzungsfremder Zwecke oder Begünstigung einzelner Personen ist unzulässig und führt zum Widerruf der Gemeinnützigkeit sowie anschließender Steuerpflicht, die auch rückwirkend eintritt. Unsere Kunden wollen sich doch vom verhassten Staat nicht in die Kasse schauen lassen.