Vielleicht kann ja einer der Mitstreiter erklären, warum in der Unibibliothek in Bielefeld seine Dissertation nicht zu finden ist
Meiner Meinung nach kam der Vorwurf gegen Drosten durch einen Denkfehler zustande: Eine Diss muß veröffentlicht werden und das hieß früher: gedruckt.
Alle gedruckten Werke müssen an die Deutsche Bibliothek in zwei Exemplaren abgegeben werden und weil Drostens Diss dort nicht verzeichnet ist, kann sie nicht existieren, weil nicht gedruckt.
Aber: Schon länger gibt es andere Möglichkeiten der Veröffentlichung als nur den Druck.
Meine durfte ich 1994 als Mikrofilm abliefern. Die habe ich dann in der geforderten Anzahl dem Fakultätsbeamten übergeben, habe den Stempel samt Unterschrift bekommen und gut war's für mich. Keine Ahnung, an wen die dann alles verteilt haben, ist mir auch wurscht, die haben die Liste und machen.
Der Passus in der Promotionsordnung lautete:
Promotionsordnung i. d. Fassung vom 1. Mai 1991:
„Druckfassung
§27
(3) In Ausnahmefällen kann der Vorsitzende des Ständigen Promotionsausschusses auf Antrag des Kandidaten zulassen, daß die Arbeit im ganzen oder Teile davon über 150 Kopien in Form von Mikrofiches zusammen mit der Mutterkopie und drei Exemplaren in kopierfähiger Maschinenschrift in der Universitätsbibliothek abgeliefert werden, wenn der Betreuer sein Einverständnis erklärt. Bei ablehnenden entscheiden hat der Kandidat das Recht, den Ständigen Promotionsausschuß anzurufen.“
Inzwischen gibt es Fakultäten, bei denen darf man auch auf USB-Stick abliefern, hört man.
Die Behauptung, Drosten habe gar keine Diss verfaßt, läßt auf mangelnde Sachkompetenz beim Team Bystron schießen, das diese Behauptung verbreitete.
Was eine Fakultät zuläßt, kann unterschiedlich sein.
Deshalb ist letztlich nur das Original der Promotionsurkunde beweiskräftig. Und natürlich das Exemplar der schriftlichen Arbeit im Universitätsarchiv.