Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1040348 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #1920 am: 16. Dezember 2020, 14:55:15 »
Was soll der Blödsinn? Drosten hat doch Besseres zu tun!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1921 am: 16. Dezember 2020, 14:55:27 »
Dafür hat er die Rechtsabteilung seines Arbeitgebers.

Oder ist schlicht der falsche Klagegegner, falls das ein Fall von Art. 34 i.V.m. § 839 BGB ist. Ein Podcast beim NDR dürfte aber nicht mehr unter "hocheitliches Handeln" fallen und damit ist es der Rechtsabteilung der Charité auch ziemlich schnuppe.
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Re: Querdenken
« Antwort #1922 am: 16. Dezember 2020, 14:55:54 »
Dr. Füllmich haut noch eine Klage Edit: Abmahnung* raus
...

Und wahrscheinlich hängt da noch eine Kostennote dran. Und da die Wahrscheinlichkeit extrem gering ist, dass Herr Dr. Drosten auch nur einen einzigen Cent überweist, zahlt halt dann der GF der enorm systemrelevanten Karaokebar. Der RA Füllmich verdient erhält auf jeden Fall etwas (eher zuviel) Geld für dieses Schreiben.

Ich weiß nicht, kann Dr. Drosten nicht ebenfalls seinen Zeitaufwand für die Bearbeitung eines solch id..tischen Schreibens verlangen? Auf Grund seiner Ausbildung und seiner Qualifikation sollte sein Stundensatz doch etwas höher liegen als der des RA Füllmich.

(Ich weigere mich, RA Füllmich mit Dr. zu betiteln, das mache ich nur bei Personen, die würdig sind, so einen Titel zu führen :grrrr:)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1923 am: 16. Dezember 2020, 15:11:23 »
Die ganze Abmahnung für die Akte.
Also ich lese in den Forderungen zum Schluss irgendwie nur: "Hören Sie sofort auf, die Wahrheit zu sagen und verbreiten Sie ab jetzt den von uns diktierten Blödsinn!"

Klar, das kann man sicher so fordern, aber man sollte doch nicht erwarten, daß ein vernünftiger Mensch darauf eingeht. Jedenfalls nicht, wenn man selbst mit etwas Vernunft gesegnet ist … Oh, ok, ich sehe meinen Fehler.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 15:14:34 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #1924 am: 16. Dezember 2020, 15:17:16 »
Dr. Füllmich haut noch eine Klage Edit: Abmahnung* raus

...

Man beachte Fuellmichs neue Bankverbindung. Vielleicht kann auch deren Direktorium von Fuellmichs Ratschlägen Gebrauch machen? Die werden ja genauso von Drostens "Missetaten" betroffen sein ...

 
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Re: Querdenken
« Antwort #1925 am: 16. Dezember 2020, 15:23:49 »
[…] der enorm systemrelevanten Karaokebar. […]
Wenn man sich die Bewertungen des Ladens so anschaut, könnte man auf die Idee kommen, daß die wirtschaftlichen Probleme nicht an der Pandemie resp. den Maßnahmen liegen  :whistle:
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #1926 am: 16. Dezember 2020, 15:31:56 »
Oh, ok, ich sehe meinen Fehler.

Ich finde, die dem "Fehler" zugrunde liegende Annahme hat Rechtsfolgen. Im Grunde gibt es nämlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat Füllmich nicht mehr alle Latten im Schrank / Tassen am Zaun (oder wie das heißt) und glaubt tatsächlich, was er da schreibt oder er weiß es besser. Im erstgenannten Fall ist er für eine Tätigkeit als Anwalt nicht geeignet, im anderen Falle erst recht nicht, denn die Geltendmachung einer Forderung wider besseres Wissen ist schlicht strafbarer Betrug(sversuch). Also: Entweder bescheuert oder kriminell. Vielleicht auch beides. Jedenfalls sollten die zuständigen Stellen (RAK und StA) da mal tätig werden. Außerdem könnte die Uni, die die Promotion vorgenommen hat, die Frage stellen, ob es an der "Würdigkeit" zum Führen eines Doktortitels fehlt.

Ich fürchte nur: die fassen das alle nicht an.

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Re: Querdenken
« Antwort #1927 am: 16. Dezember 2020, 15:49:38 »
Der hat wirklich BILD und achgut als Quellen genannt?
Da frage ich mich spontan, wie strunzdämlich man sein darf um noch als Organ der Rechtspflege arbeiten zu dürfen.
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Re: Querdenken
« Antwort #1928 am: 16. Dezember 2020, 15:53:57 »
Zitat
Na ja, "achgut" als Quelle finde ich persönlich noch viel, viel besser.

Aber das Twitter-Zitat auf Seite 9 schafft es doch auch in die Top Ten der unwissenschaftlichsten Belege, oder?

Nota bene: Der Autor dieses Schriftsatzes ist promoviert, hat also eine wissenschaftliche Arbeit erstellt, in dem richtiges Zitieren eine wesentliche Aufgabe ist. Ob er da auch zitiert hat, was ihm eine Sandkastenfreundin ins Ohr geflüstert hat?
Ich versuche mal, seine Dissertation zu finden...
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 16:15:44 von Knallfrosch »
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Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #1929 am: 16. Dezember 2020, 16:03:55 »
Ich versuche man, seine Dissertation zu finden...

Das passt ja wie die Faust aufs Auge:

Reiner Füllmich: Der Tod im Krankenhaus und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten - über das Recht des nicht entscheidungsfähigen Patienten, künstlich lebensverlängernde Massnahmen abzulehnen.

Frankfurt am Main [u.a.] : Peter Lang, 1990 (Diss. Göttingen 1989), XV, 157 S

ISBN: 3-631-42700-X

_______________

Edith teilt mit, dass das Werk offenbar spurenlos geblieben ist. Rezensionen finden sich keine, was nicht überrascht, weil es sich bei dem Verlag "Peter Lang" um eine bekannte Dissertationsschleuder für Werke handelt, die es nicht in die renommierten rechtswissenschaftlichen Reihen (Duncker & Humblot, Nomos, Mohr Siebeck) schaffen. Außerdem gab es vor 15 Jahren in der (zuständigen) Uni Göttingen mal eine Ringvorlesung über Selbstbestimmung am Lebensende. Da war Füllmich weder beteiligt noch wurde er auch nur erwähnt.

Leider kann das Werk gegenwärtig nicht eingesehen werden. Das hole ich nach.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2020, 16:12:12 von Gelehrsamer »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #1930 am: 16. Dezember 2020, 16:08:51 »
Peter Lang,


Da werden diejenigen Arbeiten gedruckt, die sonst kein Verlag annimmt.

Das ist schon mal ein Indiz ...   :whistle:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Querdenken
« Antwort #1931 am: 16. Dezember 2020, 16:15:12 »
Ok, @Gelehrsamer war schneller.
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Re: Querdenken
« Antwort #1932 am: 16. Dezember 2020, 16:16:39 »
Aha?

Zitat
DRESDEN
16.12.2020 16:00 Uhr

"Querdenken" klagt gegen Demo-Verbot in Dresden
Mit dem selbst vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verbot für die Versammlung in Dresden will es die Bewegung nicht bewenden lassen.
Spoiler
Dresden. Die zum Teil als gefährlich eingestuften Corona-Kritiker von "Querdenken" geben sich auch nach dem Verbot ihrer Versammlung in Dresden nicht zufrieden. Sie halten das Verbot für nichts rechtens, sagte der Anmelder für "Querdenken 351" Marcus Fuchs gegenüber der SZ.


Die Verantwortlichen des Dresdner Ablegers der Bewegung wollen erneut Richter bemühen, um eine weitere Entscheidung zu erstreiten.

Einfach nachholen und erneut eine Versammlung anmelden wolle man zunächst nicht, so Fuchs. "Bevor wir so eine große Versammlung wiederholen, wollen wir eine Hauptsacheentscheidung."

Das bedeutet, Querdenken klagt gegen das Verbot. Fuchs hatte, nachdem Stadt und Polizei die Demo verboten haben, auf allen möglichen Instanzen versucht, das Verbot per Eilentscheidung zu kippen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht und am geplanten Demo-Tag, dem vergangenen Samstag, selbst das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot rechtens ist.

Nun will Fuchs dies in einem Hauptsacheverfahren neu aufrollen. "Um für die Zukunft zu verhindern, dass unsere Demos vorab verboten werden."

Wie lange so ein Verfahren dauert, könne er nicht einschätzen. Deshalb werde es "wahrscheinlich" in den kommenden Wochen keine Anmeldungen von "Querdenken 351" in Dresden geben. "

Die Bewegung hatte bis Samstagnachmittag zu der Versammlung auf der Cockerwiese mobilisiert, obwohl die Stadt diese bereits am Dienstag untersagt hat. Fuchs zog am Freitag dagegen vor das Verwaltungsgericht.

Im Internet war bundesweit und teilweise auch in weiteren europäischen Ländern zur Teilnehme aufgerufen worden - unter anderem auch von gewaltbereiten Rechtsextremisten und Hooligans. Einige kamen trotz des Verbots nach Dresden. Deshalb kam es zu einem Großeinsatz der Polizei mit rund 2.000 Beamten. Potenzielle Gewalttäter wurden in Gewahrsam genommen. Durch diese Strategie blieb es friedlich.
[close]
https://www.saechsische.de/dresden/querdenken-klagt-gegen-dresdner-demo-verbot-5340755-plus.html


Wenn es in der nächsten Zeit keine Versammlungen gibt, dann ist das ja auch ein Erfolg.  ;D
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Re: Querdenken
« Antwort #1933 am: 16. Dezember 2020, 16:45:17 »
Wenn er das Hauptsacheverfahren abwarten will, dann gibt es die nächsten 3 bis 5 Jahre keine weiteren Quarkstrudel-Aufläufe. Aber immerhin liefert er jetzt selbst den Beweis, dass  Art. 20 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist, weil anderweitige Abhilfe doch noch möglich ist. Möglich sein bedeutet aber noch lange nicht erfolgreich.

@Gelehrsamer Dan ist die Situation bei Füllmich doch genauso wie bei Drosten. Bei beiden ist die Dissertationsschrift aktuell nicht einsehbar.  :think: Könnte man dann nicht mit der gleichen Begründung wie bei Drosten behaupten, dass Füllmich gar kein Doktor ist? Ich stelle ja nur Fragen.  ;D

Ich freue mich schon auf die nächste Diskussion mit einem Orthogonaldenker:

"Zeig mir die Doktorarbeit von Drosten."
"Zeig du mir erst die Doktorarbeit von Füllmich."
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Offline regintrud

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Re: Querdenken
« Antwort #1934 am: 16. Dezember 2020, 16:55:21 »
Immerhin attestiert Füllmich auf S. 12: "Sie kennen sich mit Labormedizin bestens aus."
Ist er nicht großzügig?

Das arme Papier, das zur Niederschrift dieser Ansammlung von Schwachfug mißbraucht wurde!

 :facepalm:
 
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