Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1040408 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36810 mal
  • Karma: 650
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1815 am: 12. Dezember 2020, 14:34:17 »
In Frankfurt bringen sie jetzt die Wasserwerfer in Stellung und "drohen" jeden ein bisschen zu duschen der den Platz nicht verläßt. Die Demo/Versammlung der Quarkdenker ist nun einmal verboten.

Die Quarkdenker sind ja wirklich einfach zu erkennen: Entweder sie tragen keine Maske, halten keinen Abstand oder laufen mit dem Handy filmend durch die Gegend. Im Bestfall alles gleichzeitig.  ::) ;)
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 14:35:56 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9410
  • Dankeschön: 54039 mal
  • Karma: 830
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1816 am: 12. Dezember 2020, 14:39:01 »
a, und? Demos sind nicht genehmigungsbedürftig. Oder ist das in Dresden derzeit anders

Gemeint ist, dass Spotanversammlungen von der Versammlungsbehörde untersagt sind. Ich weiß nicht wie die das in Dresden gemacht haben. In Bremen gab es eine Allgemeinvergüfung mit der sämtliche Versammlungen im Stadtgebiet für den Samstag verboten wurden, außer es gibt eine Genehmigung der Versammlungsbehörde (für die Gegebkundgebungen). In so einer Konstellation macht die Aussage der Polizei Sinn.

BVerfG Hat jetzt auch "Njet" gesagt

https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Querdenken-in-Dresden-Bundesverfassungsgericht-bestaetigt-Verbot
Spoiler
Zitat
Querdenken in Dresden: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der „Querdenken“-Demonstration in Dresden bestätigt. Damit ist klar, dass es heute keine offizielle Querdenken-Veranstaltung mehr geben wird.

Dresden

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der „Querdenken“-Demonstration am Samstag in Dresden bestätigt. „Der Eilantrag wurde abgelehnt“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und die Veranstaltung sei endgültig untersagt. Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde gegen das zuvor vom Dresdner Verwaltungsgericht und Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte Verbot der Kundgebung gegen die Corona-Politik eingelegt.
[close]

Waren wieder Haintzelmänchen und Däbritz. Ein furchtbarer Antrag. Irgendwelches Gelaber, dass Corona-Schutzmaßnahmen niemals Rechtssätze sondern nur Machtanspruch sein können und dass das BVerfG als Hüterin der Verfassung einschreiten müsse, damit der Wesensgehalt von Art. 8 GG nicht auf Null reduziert wird. :scratch: :dontknow:

Entsprechend abgekanzelt wurden sie auch in dem Urteil.

Haintzelmännchen halst schon
Zitat
Herr Kollege, Herr Präsident, der Rechtsstaat funktioniert in Corona-Zeiten offenkundig nicht mehr. Ihre Ernennung zum höchsten Richter dieses Landes ist einer der Gründe dafür. Treten Sie zurück!

________________________
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/RA_friede/189

Ein Teil des des furchtbaren Gelabes der Klagespaten
https://t.me/RA_Friede/187

Ralf Lügfix droht schon an, dass zukünftig Versammlungen ohne Anmeldung stattfinden werden. Gut, dann kann man Euch Spaten endlich richtig an den Karren fahren. https://t.me/RA_Ludwig/376

Anbei noch Ausschnitte aus der Antragsschrift an den VGH Kassel
Spoiler
Zitat
Heute Abend (11.12.20) habe ich gegen ein Versammlungsverbot für den morgigen Samstag, 12.12.20, eine Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Angemeldet worden sind 40.000 Versammlungsteilnehmer.

Kernpunkte sind neben einem formalen Fehler, der dem Ordnungsamt unterlaufen ist und der vor wenigen Wochen in Baden Württemberg bereits für sich allein dazu geführt hat, dass rechtswidrige Auflagen aufgehoben werden mussten, die Folgenden:

1. Die Hessische Coronaverordnung verletzt die Menschenwürde. Der Coronaverordnung liegt eine verfassungswidrige Lesart des Tatbestandsmerkmals “Ansteckungsverdacht” zu Grunde. Nach dieser ist nämlich jeder ansteckungsverdächtig, qua seines bloßen Menschseins, welches natürlich umfasst, mit anderen in sozialen Kontakt zu treten. Nach dieser Lesart verliert das Merkmal Ansteckungsverdacht jegliche Unterscheidungskraft (weil wir Menschen soziale Wesen sind, geraten wir automatisch, unterschiedslos und ausnahmslos, also Alle unter Ansteckungsverdacht), weshalb eine solche Lesart verfassungswidrig ist; denn sie macht jeden Menschen qua Menschsein zu einer einzuhegenden Gefahr und damit zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns, was die Menschenwürde verletzt.

2. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat das Grundrecht des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzt, indem es auf keines der folgenden Argumente auch nur mit einem Wort eingegangen ist:

a) Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand treten im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Räume, nahezu keine Ansteckungen auf. Von über 7000 beobachteten und dokumentierten Infektionen fand nur eine einzige im Außenbereich statt.

b) Die der Verbotsverfügung zugrunde gelegten "Inzidenzen" sind nicht aussagekräftig, weil sie weder dem, was nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zur Annäherung an tatsächliche Infektionszahlen ermittelt werden könnte, noch der gesetzlichen Legaldefinition von "Infektionen" entsprechen. Die aktuell übermittelten Fallzahlen ohne Korrekturen, wie etwa die Festlegung eines wissenschaftlich nachvollziehbaren Ct- Wertes oder einer zusätzlichen klinischen Diagnostik, die das Ergebnis des PCR- Tests bestätigt oder nicht bestätigt, sind kein rechtlich zulässiger Anknüpfungspunkt. Die aktuelle Anknüpfung an die Anzahl der positiven Testergebnisse ist vielmehr unwissenschaftlich und damit willkürlich.

c) Auch die Zahl der "Corona-Patienten" auf Intensivstationen ist für sich genommen nicht aussagekräftig. Der Grund lässt sich unter b) nachlesen.

d) Die Angabe von mehr als 400 Todesfällen pro Tag in Deutschland, die mit Corona assoziiert werden, ist - gerade unter Berücksichtigung der unter c) und b) nachzulesenden Ausführungen - für sich genommen nicht aussagekräftig und widerspricht damit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Sachlichkeitsgebot.

e) Die dramatisch klingende Einschätzung des Gesundheitsamtes Frankfurt, die intensivmedizinischen Kapazitäten wären am Rande ihrer Kapazitäten, klingt weniger damatisch, wenn man eine plausible Erklärung für die Abnahme der Summe an regulär zur Verfügung stehenden Intensivbetten in Hessen seit dem 20. Oktober bis zum heutigen Tage in Betracht zieht: Fehlanreize im Bevölkerungsschutzgesetz, an denen sich die wirtschaftlich operierenden Krankenhäuser bei der Bettenbelegung zu orientieren haben. Außerdem sind die Intensivstationen im Winter regelmäig am Rande ihrer Kapazitäten.

3. Es ist mindestens tragisch, dass die Ausführungen des Antragstellers hinsichtlich der heilsamen Wirkung von sozialen Kontakten für ein gesundes Immunsystem vom Verwaltungsgericht vollkommen ignoriert wurden. Dies war nicht bloß ein esoterischer Hinweis. Es ist vielmehr so, dass - allgemein bekannt - ein gesundes Immunsystem Viren jeder Art weniger Angriffsfläche bietet und daher vor einer krankmachenden biologischen Reaktion im Wirt schützt. Das den Coronaverordnungen zugrundeliegende Konzept, die sozialen Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren, ist daher schon nicht geeignet, Gesundheitsgefahren durch das SARS-CoV-2 Virus abzuwehren.

4. Massenpsychologisch und massenmedial sich gegenseitig verstärkende Eindrücke einer allgemein sehr bedrohlich wirkenden Lage durch das SARS-CoV-2 Virus haben bei der rechtlichen Beurteilung einer Maßnahme, die das Versammlungsrecht einschränkt, vorliegend sogar in seinem Wesenskern berührt, außen vor zu bleiben. Ohne auch nur einen Infektionsvorfall durch eine Versammlung aus der Vergangenheit zu benennen, lässt es sich bei nüchterner Betrachtung nicht nachvollziehen, wenn aus diesem “Nichts” ein nahezu sicherer Eintritt eines Schadens für die Zukunft abgeleitet werden soll.

Schließlich habe ich versucht, dem VGH Kassel eine "goldene Brücke" zu bauen: Es wäre davon auszugehen, dass sowohl das OVG Bremen als auch das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Wochenende eine andere (als die ablehnende) Entscheidung getroffen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nur 1 von 7.000 Infektionen im Freien stattfindet.
[close]
https://t.me/RA_Friede/179
https://t.me/RA_Friede/180
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 14:57:38 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Gutemine, Morris, Wildente, Goliath, califix, Observer

Online Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20630
  • Dankeschön: 66564 mal
  • Karma: 639
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1817 am: 12. Dezember 2020, 14:49:50 »
Merkwürdig: Die Polizei weist darauf hin, dass die Versammlungsbehörde keine Demo genehmigt.

Ja, und? Demos sind nicht genehmigungsbedürftig. Oder ist das in Dresden derzeit anders?


Die PM des OVG ist jetzt online:
Zitat
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss das Demonstrationsverbot. Dieses stehe mit dem Sächsischen Versammlungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Übereinstimmung. Nach Auffassung des Senats überwiegt der durch das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Anspruch Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit das durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht auf Ausübung der Versammlungsfreiheit. Die dem angefochtenen Bescheid der Landeshauptstadt Dresden zugrundeliegende Gefahrenprognose sei nicht zu beanstanden. Diese beruhe maßgeblich auf der Einschätzung des RobertKoch-Instituts (RKI) mit dem Hinweis auf einen Höchststand an Neuinfektionen von 29.875 Personen und an mit dem Corona-Virus gestorbenen Personen von 598 im Vergleich zum Vortag. Dabei sei insbesondere Sachsen im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet überdurchschnittlich von CoronavirusInfektionen mit der Folge einer stark ansteigenden Übersterblichkeit betroffen
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_27_2020.pdf


.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 14:52:18 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, WendtWatch, Gutemine, Morris, Goliath

Offline Prahlhans

  • Kommissar Mimimi
  • **
  • Beiträge: 713
  • Dankeschön: 3543 mal
  • Karma: 54
  • Auszeichnungen Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1818 am: 12. Dezember 2020, 14:56:40 »
Gerichtliche Entscheidung im Sinne der Querdenker: „Selbst deutsche Gerichte bestätigen, dass...“

Gerichtliche Entscheidung gegen die Querdenker: „Der Rechtsstaat in Trümmern, jetzt greift der Widerstand!“

Ermüdend, kleinkindhaft,...
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 15:00:12 von Prahlhans »
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36810 mal
  • Karma: 650
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1819 am: 12. Dezember 2020, 15:02:51 »
Ich finde es ja irgendwie komisch. Die Gegendemos sind ja wohl erlaubt worden, allerdings -wie könnte es anders sein- scheinen die jetzt massiv im Visier der Polizei zu sein. Leider ist der Stream gerade mal wieder ohne Ton. Aber das scheint mal wieder typisch zu sein.  ::)

Wäre ich Polizei, dann hätte ich diesen "Friede, Freiheit, keine Masken"- und "Schließt euch an..."_Brüllern schon lange eine Dusche verpasst. Immerhin wird jetzt ja bald seit 2 Stunden gewarnt. Anscheinend wollen die eine kostenlose Hygienemaßnahme, vielleicht haben sie zu Hause ja kein Wasser.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 15:09:08 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Goliath, califix

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 11099
  • Dankeschön: 35472 mal
  • Karma: 578
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1820 am: 12. Dezember 2020, 15:23:43 »
Wenn das OLG tatsächlich ein Verbot bestätigt hat, dann spricht das eher dafür, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9410
  • Dankeschön: 54039 mal
  • Karma: 830
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1821 am: 12. Dezember 2020, 15:24:12 »
Besonders fies. Um die sächsischen Demotouristen wieder nach Hause zu schicken wird ein extrem berlinernder Bundespolizist vorgeschickt. :rotfl:

https://twitter.com/SchwarzePalmen/status/1337763331260772354

Beste Stelle:

Zitat
Wennse nich freiwillich nacher rauskommen ausm Bus wernwa dit och mit Zwang durchsetzen.

Wenn das OLG tatsächlich ein Verbot bestätigt hat, dann spricht das eher dafür, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Das OVG hat das Verbot der angemeldeten Kundgebung auf der Cockerwiese bestätigt. Die Durchsage der Polizei bezieht sich auf mögliche Spontanversammlungen und Ersatzveranstaltungen. Das Verbot von Ersatzveranstaltungen war Teil des Verbotes der Versammlung auf der Cockerwiese.

In Dresden wünscht man sich seine Pegizei zurück. Die sind heute so unfreundlich zu den Nazis. Das muss daran liegen, dass die Polizisten schon geimpft sind. :facepalm:
https://twitter.com/DennisKBerlin/status/1337764056770473986

Haintzelmännchen springt heute übrigens in FFM rum.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 15:35:50 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Enzo, mork77, Morris, Rechtsfinder, Goliath, KaiserAtilla

Offline Sandmännchen

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 11099
  • Dankeschön: 35472 mal
  • Karma: 578
  • Garstiger Philantrop (m/w/d)
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 10000 Beiträge Autor im Sonnenstaatland-Wiki
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1822 am: 12. Dezember 2020, 15:47:42 »
Bei einem kompletten Verbot aller Art von Spontandemos per Verordnung hätte ich in der Tat Bauchschmerzen. Bayern sieht nichts dergleichen vor.

Wobei die die zwei Tage alte 10. Verordnung schon wieder geändert haben, ohne eine konsolidierte Fassung zu veröffentlichen. Danach darf ich dann nun eine fremde Wohnung nicht mehr verlassen, wenn der einzige Zweck ist, zu meinem eigenen Hausstand zurückzukehren. Eigenartig.

Naja, die Minister der CSU sind ja geübt darin, ungültige Verordnungen zu produzieren.  ;D

Die derzeit gültige Sächsische Verordnung sieht auch keine Genehmigungspflicht für Demos vor.

Die Polizei hat da schlicht etwas durcheinander gebracht. Kann ja bei Grundrechten mal passieren.  :facepalm:
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 15:51:46 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Rechtsfinder, Goliath

Offline Gerichtsreporter

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9410
  • Dankeschön: 54039 mal
  • Karma: 830
  • Solidarität mit Israel
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1823 am: 12. Dezember 2020, 15:52:48 »
Beispiel aus Frankfurt:

https://t.me/Haintz/2560
https://t.me/Haintz/2561

Zitat
Vor dem hessischen Rundfunk in Frankfurt Eckenheim wurde gerade eine genehmigte Eilversammlung aufgelöst,
weil in den Reden typische "Querdenken" Inhalte enthalten waren. Das ist leider kein Scherz.

"Ja. Demo war per Mail und telefonisch angemeldet. Polizei hat uns 1 Stunde machen lassen, bis Inhalte nicht 100% zum Motto der Anmeldung passten."

Anmerkung: Die Polizei glaubt offenbar, dass ein Versammlungsverbot einer Demonstration dazu führt, dass man auf anderen genehmigten Demonstrationen gewisse Inhalte überhaupt nicht mehr ansprechen darf.

@Sandmännchen
Ohne die genau Verbotsverfügung aus Dresden zu kennen, können wir hier viel Kaffeesatzleserei betreiben. Aber ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt ist nicht unüblich, weil höhere Verhältnismäßigleit als bei einem Totalverbot.

Das Demoverbot in FFM wurde jetzt wohl auch vom BVerfG bestätigt. Bisher noch kein Mimimi bei den Klagespaten
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-der-querdenken-demo-in-frankfurt,vgh-verbot-querdenken-demo-frankfurt-100.html

Spoiler
Zitat
Frankfurt
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot der "Querdenken"-Demo

Mit dem Bundesverfassungsgericht hat auch die letzte Instanz das Verbot der geplanten "Querdenken"-Demo in Frankfurt für rechtens erklärt. Die Polizei löste erste Spontanversammlungen von Kritikern der Corona-Regeln auf.

Die Polizei hat am Samstagmittag in Frankfurt zwei Spontankundgebungen der "Querdenken"-Bewegung beendet. Auf dem Merianplatz und Friedberger Platz im Nordend hätten sich jeweils wenige Dutzend Menschen versammelt, teilte ein Polizeisprecher mit. Weitere Kritiker der Corona-Regeln unternähmen eine Art Stadtspaziergang.

Gleichzeitig hielten Gegendemonstranten 18 Veranstaltungen ab. Ein Demonstrationszug von "Querdenken"-Gegnern mit rund 450 Personen bewege sich durch die Innenstadt, meldete die Polizei. Nach Angaben des Sprechers waren mehrere tausend Einsatzkräfte in Frankfurt. Auf zentralen Plätzen wie Römerberg und Hauptwache und auf innenstadtnahen Brücken standen sehr viele Polizeiwagen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Kundgebungen von Gegnern soll es unter anderem auf dem Paulsplatz, der Hauptwache und dem Opernplatz geben. Die Polizei kündigte an, dass es immer wieder zu Straßensperrungen und Verkehrsbehinderungen kommen könne. An mehreren Plätzen brachten sich Einsatzkräfte in Stellung, an der Hauptwache waren zwei Wasserwerfer zu sehen.

VGH: "Kein tragfähiges Hygienekonzept"

Nachdem am Samstagvormittag der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel das Verbot der geplanten großen "Querdenken"-Demonstration mit bis zu 40.000 Teilnehmern bestätigt und die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen hatte, scheiterten die "Querdenker" auch in der letzten Instanz. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilte dem hr am Nachmittag mit, dass das oberste deutsche Gericht das Verbot nicht aufheben werde. Eine Begründung dafür lieferte der Sprecher nicht.

Der VGH in Kassel erklärte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Verbot der Demo durch die Stadt für rechtens. Die erstinstanzlichen Richter hatten am Freitag befunden, dass Veranstaltungen in der angemeldeten Größe "ohne hinreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept vor dem Hintergrund der Pandemielage" nicht vertretbar seien.

Auch der VGH begründete seine Entscheidung "mit der bestehenden Gefahr der Infektion mit dem Coronavirus". Angesicht der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Personen sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten. Zudem sei an diesem dritten Adventssamstag mit vielen Weihnachtseinkäufern in der Stadt zu rechnen. Die Organisatoren der "Querdenken"-Demo hätten außerdem "kein tragfähiges Hygienekonzept" vorgelegt - und von der Stadt angebotene großflächige Alternativstandorte abgelehnt.

Straßenbahnen umgeleitet

Wie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) am Samstag meldete, sind aufgrund der Demonstrationen Fahrtausfälle, Umleitungen und Streckenunterbrechungen bei mehreren Straßenbahnlinien zu erwarten. Im Laufe des Tages könne es auch zu Fahrplanabweichungen bei Buslinien kommen. Die VGF empfiehlt, nach Möglichkeit auf die U- und S-Bahnen auszuweichen.
[close]
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 16:03:23 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, califix, Observer

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36810 mal
  • Karma: 650
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1824 am: 12. Dezember 2020, 17:12:14 »
So wie es aussieht hat die AfD zwar ihren ersten Corona-Toten der bei den Demos mit dabei war, es handelt sich aber wohl nicht um den intubierten Veranstalter.

Zitat
Wie am Samstag außerdem bekannt wurde, ist in Böhlen im Landkreis Leipzig der AfD-Stadtat Harald Hänisch verstorben. Der AfD-Stadtrat Hänisch hatte Medienberichten zufolge an Großdemonstrationen gegen die Corona-Politik in Berlin und Leipzig teilgenommen und soll sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben. Entgegen einiger Spekulationen in den sozialen Medien handelt es sich bei dem Verstorbenen jedoch nicht um den an Covid-19 erkrankten Mitorganisatoren der Leipziger "Querdenken"-Demonstration.
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Querdenken-Organisator-muss-wegen-Corona-beatmet-werden-id58718976.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, califix

Online Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20630
  • Dankeschön: 66564 mal
  • Karma: 639
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1825 am: 12. Dezember 2020, 17:43:42 »
Eigentlich gilt bei besorgten Bürgern sonst doch stets die Maxime „Immer feste druff!“?   :scratch:



Zitat
Mitten im Weihnachtsgeschäft
"Querdenker" ziehen trotz Demo-Verbots durch Frankfurt
Aktualisiert am 12.12.20 um 17:32 Uhr

Mit dem Bundesverfassungsgericht hat die letzte Instanz das Verbot der "Querdenken"-Demo in Frankfurt für rechtens erklärt. Trotzdem kam es zu Demonstrationen. Mehrfach trennte die Polizei Kritiker der Corona-Regeln und Gegendemonstranten.

In Frankfurt sind trotz des Verbots einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sowohl Anhänger der "Querdenken"-Initiative als auch Gegendemonstranten auf die Straße gegangen.

Zwischenzeitlich lud sich die Stimmung auf, als beide Gruppen an der Hauptwache in der Innenstadt aufeinander trafen, wie ein Polizeisprecher am Samstag berichtete. Die Beamten drohten mit dem Einsatz eines Wasserwerfers, konnten die Gruppen aber schließlich trennen. Ob oder wie viele Festnahmen es gab, war zunächst unklar. Die Polizei war mit mehreren tausend Beamten aus Hessen und angrenzenden Bundesländern im Einsatz.

Am Merianplatz und am Friedberger Platz in der Innenstadt löste die Polizei zwei kleine Versammlungen mit "einer Handvoll Querdenkern" auf, wie der Sprecher weiter berichtete: "Diese standen im direkten Kontext mit der verbotenen Veranstaltung." Zudem zogen etwa 450 Gegendemonstranten von der Bockenheimer Warte Richtung Alte Oper.
Spoiler
VGH: "Kein tragfähiges Hygienekonzept"
Nachdem am Samstagvormittag der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel das Verbot der geplanten großen "Querdenken"-Demonstration mit bis zu 40.000 Teilnehmern bestätigt und die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen hatte, scheiterten die "Querdenker" auch in der letzten Instanz. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilte dem hr am Nachmittag mit, dass das oberste deutsche Gericht das Verbot nicht aufheben werde. Eine Begründung dafür lieferte der Sprecher nicht.

Der VGH in Kassel erklärte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zum Verbot der Demo durch die Stadt für rechtens. Die erstinstanzlichen Richter hatten am Freitag befunden, dass Veranstaltungen in der angemeldeten Größe "ohne hinreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept vor dem Hintergrund der Pandemielage" nicht vertretbar seien.

Auch der VGH begründete seine Entscheidung "mit der bestehenden Gefahr der Infektion mit dem Coronavirus". Angesicht der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Personen sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten. Zudem sei an diesem dritten Adventssamstag mit vielen Weihnachtseinkäufern in der Stadt zu rechnen. Die Organisatoren der "Querdenken"-Demo hätten außerdem "kein tragfähiges Hygienekonzept" vorgelegt - und von der Stadt angebotene großflächige Alternativstandorte abgelehnt.

Straßenbahnen umgeleitet
Wie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) am Samstag meldete, kam es aufgrund der Demonstrationen zu zahlreichen Verkehrsbehinderungen, insbesondere Fahrtausfällen, Umleitungen und Streckenunterbrechungen bei mehreren Straßenbahnlinien. Im Laufe des Tages könne es auch zu Fahrplanabweichungen bei Buslinien kommen, warnte die VGF. Sie empfahl, nach Möglichkeit auf die U- und S-Bahnen auszuweichen.

Sendung: hr-iNFO, 12.12.2020, 17 Uhr

Veröffentlicht am 12.12.20 um 09:22 Uhr
[close]

Quelle: hessenschau.de/Antje Buchholz/Anikke Fischer, Frank Angermund, dpa/lhe, epd
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/querdenker-ziehen-trotz-demo-verbots-durch-frankfurt,vgh-verbot-querdenken-demo-frankfurt-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: DinoVolare, Goliath, califix

Offline Knallfrosch

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4018
  • Dankeschön: 17008 mal
  • Karma: 204
  • Ich dürfte gar nicht hier sein.
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1826 am: 12. Dezember 2020, 17:50:01 »
Zitat
Ob oder wie viele Festnahmen es gab, war zunächst unklar.

Mal was Prinzipielles.
Formulierungen wie in obigem Zitat findet man häufig in der Presse. Ich bekomme dabei regelmäßig eine hypertensive Krise.

Wenn es "zunächst unklar" war, ist es jetzt, also in der Gegenwart, klar. Dann kann man schreiben: es kam zu x Festnahmen.
Wenn es weiterhin "unklar" ist, schreibt man: Es ist bislang nicht bekannt, ...
Nobody except for Goedel became famous by saying it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Neuschwabenland, Rechtsfinder, -:D-, Goliath

Offline Gelehrsamer

Re: Querdenken
« Antwort #1827 am: 12. Dezember 2020, 17:59:53 »
Waren wieder Haintzelmänchen und Däbritz. Ein furchtbarer Antrag. Irgendwelches Gelaber, dass Corona-Schutzmaßnahmen niemals Rechtssätze sondern nur Machtanspruch sein können und dass das BVerfG als Hüterin der Verfassung einschreiten müsse, damit der Wesensgehalt von Art. 8 GG nicht auf Null reduziert wird. 

Ich würde es mir als Verfassungsrichter verbitten, von so jemandem als "Kollege" angesprochen zu werden, nur weil der auch mal Jura studiert hat (wie auch immer er seine zwei Examina hinbekommen hat). Und außerdem würde ich in diesen Fällen für etwas Gewinnabschöpfung via Missbrauchsgebühr plädieren; auch wenn das max. 2600 Euro sind.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Rechtsfinder, Goliath, califix, Gerichtsreporter

Offline Schrohm Napoleon

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2418
  • Dankeschön: 12635 mal
  • Karma: 265
  • König von Westphalen
  • Auszeichnungen Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 1000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1828 am: 12. Dezember 2020, 18:23:18 »
Ich bin der Meinung, dass wir diese Ärtzin hier schon identifiziert hatten.

Perin Dinekli, Ärztin, Ho­möo­pa­thin, Sängerin, Querdenkerin...  :facepalm:





https://twitter.com/perindinekli?lang=de


"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4649
  • Dankeschön: 21024 mal
  • Karma: 189
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Querdenken
« Antwort #1829 am: 12. Dezember 2020, 18:57:53 »
Was ist denn in Bautzen schief gelaufen?

  ;D   ;D   ;D

Zitat

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen hatte zuvor das Verbot der Stadt Dresden bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer "Querdenken"-Demo in der Leipziger Innenstadt Anfang November wieder umwarf.





Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Nur-wenige-Querdenker-demonstrieren-article22231797.html
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Gerichtsreporter