Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1040714 mal)

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Online califix

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Re: Querdenken
« Antwort #1710 am: 9. Dezember 2020, 00:05:11 »
Beate macht Werbung.

Zitat

    Rechtsanwältin Beate Bahner, [08.12.20 19:42]

    Gesucht: Menschen mit positivem PCR-Test und Quarantäne-Anordnung, auch für Vergangenheit.

    Ich möchte gerne zivilrechtlich gegen den PCR-Test vorgehen und die Labore auf Schadensersatz wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Datenschutz und gegen das Infektionsschutzgesetz verklagen. Rechtsschutzversicherung hilft, das finanzielle Risiko zu minimieren! Meldet Euch gerne bei mir unter [email protected]
Da sucht die Frau Bahner nach Deppen, die ihr ein aussichtsloses Mandat geben und am Ende die Rechnung dafür zahlen wollen? Ein seriöser Anwalt sagt Dir, wann Klagen keinen Sinn haben.
Das ist doch Abzocke pur! Dürfen Anwälte in dieser Form um Kunden werden?
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1711 am: 9. Dezember 2020, 00:07:11 »
Beate macht Werbung.

Zitat
Rechtsanwältin Beate Bahner, [08.12.20 19:42]

Gesucht: Menschen mit positivem PCR-Test und Quarantäne-Anordnung, auch für Vergangenheit.

Ich möchte gerne zivilrechtlich gegen den PCR-Test vorgehen und die Labore auf Schadensersatz wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Datenschutz und gegen das Infektionsschutzgesetz verklagen. Rechtsschutzversicherung hilft, das finanzielle Risiko zu minimieren! Meldet Euch gerne bei mir unter [email protected]

bei den Tests, die ich bisher gemacht habe, musste ich immer unterschreiben, dass ich einer Meldung an das Gesundheitsamt zustimme. Das war sozusagen Voraussetzung, dass der Test überhaupt durchgeführt wird.

Wie sich jetzt, auch mit Rechtschutzversicherung, daraus ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Infektionsschutzgesetz konstruieren lassen soll muß die Bahner sich auch noch in ihrem Matschehirn zurechtkonstruieren.

Aber ich bin natürlich kein Jurist und sehe wahrscheinlich das offensichtliche nicht ^^

Edit:
Zitat
Ein seriöser Anwalt sagt Dir, wann Klagen keinen Sinn haben.
Das ist doch Abzocke pur! Dürfen Anwälte in dieser Form um Kunden werden?

@califix trifft es gut. Allein der Hinweis auf die Rechtschutzversicherung ist im Grunde schon ein Hinweis darauf, dass hier Versicherungsbetrug begangen werden soll, da die Klage aus sehr offensichtlichen Gründen aussichtslos ist
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 00:14:13 von Fatzke »
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Offline Luzifer

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Re: Querdenken
« Antwort #1712 am: 9. Dezember 2020, 00:18:04 »
In den "alternativen Medien" hat es einen Aufschrei gegeben. Wenn ich sehe, was in diesen "alternativen Medien" sonst noch so passiert, wundert mich das nicht. Dass der sich traut, so etwas überhaupt von sich zu geben ...

Stimmt, so eine Situation hatten wir nicht nur in Deutschland noch nicht. Aber der Klagefuzzy meint das natürlich anders als ich.

"Wir als Juristen" stammt aus dem gleichen Dunstkreis wie "Wir sind das Volk". Querulanten, die ohne Rücksicht auf Verluste ihr Mütchen kühlen wollen.

Der Däblitz hat es erkannt, will es aber nicht zugeben. Ein grosser Teil der Querhupen ist auf der Strasse, um Rabatz zu machen.

Er weiss eigentlich alles. Man darf in bestimmten Situationen Grundrechte einschränken - sonst könnte man Verbrecher nicht mehr einsperren - will aber selbst bestimmen, wann das der Fall ist.

Ich fühle mich in der Entfaltung meiner Persönlichkeit eingeschränkt, wenn ich dem Typen keine reinhauen darf. Also darf mir das auch niemand verbieten. Die denken nicht viel anders als der Rüde, können es nur besser ausdrücken.

Wenn eine weltweite Pandemie nicht ausreicht, das Versammlungsverbot einzuschränken, was dann?

Ich bin zwar erst bei Minute 6:30, aber ich ertrage das Geschnösel nicht mehr.

Offline Rechtsfinder

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Re: Querdenken
« Antwort #1713 am: 9. Dezember 2020, 01:53:26 »
Okay, ich habe mir den Unfug jetzt angetan. Die Diskussion zu ihrer Niederlage vor dem BVerfG konzentriert sich auf zwei Behauptungen: Erstens habe niemand bewiesen, dass tatsächlich irgendwo Ansteckungsgefahr bestand und/oder sich die Cov♥♥♥en nicht an Auflagen hielten. Aha. Und zweitens habe das BVerfG damit nun das Versammlungsrecht im Kernbereich betroffen, weil mit der Begründung einer abstrakten Gefahr (Pandemie, keine Einhaltung von Auflagen) damit nun jedwede Cov♥♥♥en-Demo verboten werden könnte. Sie haben also zumindest grob verstanden, wohin die Reise geht, wenn sie sich nicht ändern.

Kurzer Exkurs für die nicht-Jura-Geschädigten unter uns: Das mit dem "Kernbereich" ist eine sehr wichtige Vokabel im Zusammenhang mit Grundrechten. Denn gemäß Art. 19 Abs. 2 GG dürfen Grundrechte niemals in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Dieser Wesensgehalt, ich lasse mal ein paar Feinheiten weg und hoffe, dass insbesondere die Kollegen @Gerichtsreporter @Gelehrsamer und @Tuska mir das verzeihen, wird häufig auch "Kernbereich" genannt. Wenn Däblitz also dem BVerfG attestiert, es habe die Versammlungsfreiheit im Kernbereich betroffen, dann wirft er ihnen offen den Verfassungsbruch vor.

Verlängerung des kurzen Exkurses: Im Seminar müsste man an dieser Stelle die Frage stellen, ob und inwieweit das BVerfG überhaupt die Verfassung brechen kann, da es ja gerade zur authentischen Auslegung der Verfassung berufen ist. Aber ich fürchte, das ließe nur den Schwurbel-o-Meter explodieren.

Und eigentlich wollte ich ja auch nur wissen, was nun mit dem Widerstandsrecht ist. Stellt sich raus: Däblitz möchte nicht derjenige sein, der dafür verantwortlich ist, dass jemand zur Mistgabel greift. Er sieht daher das Widerstandsrecht eher als Prozess und so weit, dass es so weit wäre, seien wir wohl noch nicht. Er glaubt auch, dass das BVerfG, das ja über das Widerstandsrecht entscheiden müsste, in der derzeitigen Besetzung nie auf Anwendbarkeit des Widerstandsrechts entscheiden würde.

Ludwig widerspricht und für einen wirklich sehr, sehr kurzen Moment schien es, als könnte er zumindest diesen Teil des Gesprächs noch retten. Denn Ludwig glaubt, dass das BVerfG nicht über die Anwendbarkeit des Widerstandsrechts entscheiden wird.

Da hat Ludwig überraschenderweise Recht. Das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG ist ein kleiner Scherz, den sich der verfassungsändernde(!) Gesetzgeber mit uns erlaubt hat. Denn es wird wohl nie wirklich vor Gericht kommen. Das Recht zum Widerstand gegen Leute, die die staatliche Ordnung der Bundesrepublik beseitigen wollen, greift nämlich erst dann, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Solange aber noch ein BVerfG entscheiden kann, ist offensichtlich andere Abhilfe möglich. Anders herum, wenn bereits alle Staatsgewalt beseitigt ist und der deutsche Michel die berühmte "last line of defense" ist: Dann wird wohl über dessen Handlungen kein deutsches Gericht, erst Recht kein Bundesverfassungsgericht mehr entscheiden. Deswegen ist man als Jurist grundsätzlich beraten, Art. 20 Abs. 4 GG geflissentlich zu ignorieren. Debatten darüber sind lediglich im Hörsaal mit einer Bande Erst- oder Zweitsemester sinnvoll. Nirgends sonst.

In der nächsten Sekunde setzt sich dann aber auch Ludwig mit so richtig Schwung in die Nesseln. Ludwig glaubt nämlich, dass dereinst in Den Haag, beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), über das Widerstandsrecht entschieden würde. Denn die staatliche Ordnung zu beseitigen sei ja ein immenses Verbrechen. Da mag er Recht haben, den IStGH interessiert das nicht. Der interessiert sich nämlich lediglich für drei Dinge: Angriffskriege, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für eine rein innerdeutsche Angelegenheit wie die Ausübung des Widerstandsrechts gegen die eigene Regierung kommen ohnehin nur Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage. Der Angriffskrieg setzt dagegen die Beteiligung von zwei Staaten voraus.

In Bezug auf Kriegsverbrechen (die setzen übrigens einen sog. "bewaffneten Konflikt" voraus und der, Faustregel, liegt erst dann vor, wenn gezielt geschossen wird) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (gemeinsame Voraussetzung hier: ausgedehnter und/oder systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung) interessiert sich der IStGH lediglich für einen bestimmten Katalog von internationalen Verbrechen, also bestimmte Verstöße gegen internationales Recht. Das Widerstandsrecht ist aber nationales, deutsches Recht. Ohnehin wäre dem IStGH der Grund für das Ausbrechen des Konflikts eher gleichgültig. Ihn würde nur interessieren, ob der Konflikt ansich mit dem Mindestmaß an Menschlichkeit geführt wurde, oder nicht.

Aber natürlich klingt Den Haag erstmal mächtig wichtig.

Die beiden sind jedenfalls gespannt, was denn so ihre Kollegen demnächst in Fachzeitschriften aufschreiben. Ich prophezeie: Jedenfalls zum Widerspruchsrecht nichts. Und so bleibt es bei der schon von der geschätzten Kollegin @theodoravontane gemachten Feststellung: Die "unschuldige" Frage steht als Dogwhistleing und Radikalisierung Gewaltbereiter dort, die nach Legitimation ihrer Umsturzphantasien suchen. Verfassungsschutz, übernehmen Sie!
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #1714 am: 9. Dezember 2020, 08:28:54 »
Kommt man langsam auch auf den Trichter??

Spoiler
"Querdenken" wird erstmals von einem Landesverfassungsschutz beobachtet

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet als erstes in Deutschland die "Querdenken"-Bewegung. Das Landesamt stuft "Querdenken 711" als Beobachtungsobjekt ein. Die Gruppe, die seit Monaten gegen die staatlichen Corona-Einschränkungen auf die Straße geht, radikalisiere sich und sei durch Extremisten unterwandert, heißt es in Sicherheitskreisen.

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Quelle: https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Querdenken-wird-erstmals-von-einem-Landesverfassungsschutz-beobachtet-article22223859.html

Spoiler

Baden-Württemberg Verfassungsschutz beobachtet »Querdenker«
»Querdenken 711« aus Stuttgart ist die Keimzelle der Corona-Protestbewegung. Nach SPIEGEL-Informationen wird die Gruppe nun ein Fall für den baden-württembergischen Verfassungsschutz.
Von Matthias Gebauer, Veit Medick und Wolf Wiedmann-Schmidt
09.12.2020, 08.22 Uhr

»Querdenken 711«-Gründer Michael Ballweg

»Querdenken 711«-Gründer Michael Ballweg Foto: Arnulf Hettrich / imago images

Der baden-württembergische Verfassungsschutz nimmt die Corona-Protest-Bewegung ins Visier. Nach SPIEGEL-Informationen beobachtet das Stuttgarter Landesamt von nun an die Gruppe »Querdenken 711« samt ihrer Ableger im Südwesten.

Der Schritt deutete sich an. Bereits im November hatte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) im Innenausschuss des Landtags vor dem zunehmenden Einfluss von Extremisten in den Reihen der »Querdenker« gewarnt.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft eine mögliche Beobachtung der »Querdenker«. Alarmiert sind die Beamten von einer Mobilisierung der Corona-Protestler zu einer Groß-Demo an Silvester in Berlin, für die auch massiv unter Reichsbürgern und Rechtsextremisten geworben werden soll.

»Querdenken 711« aus Stuttgart ist die Keimzeile der inzwischen bundesweit aktiven Corona-Protestbewegung. Gegründet wurde sie vom IT-Unternehmer Michael Ballweg, der bereits im April erste Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung organisierte.

Immer wieder wurde ihm und seinen Mitstreitern vorgeworfen, zu wenig Abstand zu Extremisten und Verschwörungstheoretikern zu halten.

Im Sommer rief Ballweg in Berlin eine »verfassunggebende Versammlung« aus, die ein neues Grundgesetz ausarbeiten sollte.
Treffen mit dem »König von Deutschland«

Aufhorchen ließ die Sicherheitsbehörden zuletzt ein Treffen der »Querdenker« mit Peter Fitzek in Thüringen, zu dem knapp hundert Teilnehmer gekommen sein sollen. Die Behörden rechnen Fitzek zur Reichsbürger-Bewegung, vor Jahren hatte er sein eigenes »Königreich Deutschland« ausgerufen.

Der Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer sprach im RBB von einem »Schulterschluss zwischen Querdenkern, Leugnern der Corona-Pandemie und Reichsbürgern«.

In einer Stellungnahme bestätigte »Querdenken 711« das »Arbeitstreffen« mit Fitzek in der »Hacienda Mexicana« in Saalfeld. Extremismusvorwürfe bestritt die Gruppe. »Ob jemand durch Dritte als Reichsbürger bezeichnet wird«, hieß es in der Stellungnahme, sei »für uns unerheblich«.

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Ergänzung: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-will-querdenker-beobachten-a-0f598ca4-5981-4592-8588-3ce1494f6699
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 08:42:09 von Ba_al »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #1715 am: 9. Dezember 2020, 09:26:00 »
@Rechtsfinder
Sehr schöne Ausführung. Zu ergänzen wäre noch, dass es in der Literatur streitig ist, ob der Art. 19 Abs.2 GG die Judikative überhaupt betrifft. In erster Linie gilt diese Norm für die Legislative.

Bei der Wesengehaltsgarantie ist noch zwischen dem individuellen und dem generellen Verständnis zu unterscheiden. Fraglich ist daher, ob der Wesensgehalt eines Grundrechts nur für Einzelne oder für alle angetastet wird. Da das Versammlungsverbot in Bremen nur die Quertreiber und nicht auch den Gegenprotest betraf, wäre nach dem generellen Verständnis der Wesensgehalt des Versammlungsrechts nicht betroffen. Das BVerfG vertritt übrigens das generelle Verständnis der Wesengehaltsgarantie.

Wenn man Anhänger des indivduellen Verständnisses ist, dann ist noch zwischen dem relativen und dem absoluten Verständnis der Wesengehaltsgarantie zu unterscheiden. Bei der relativen Sicht unterfallen auch Eingriffe in den Kernbereich eines Grundrechts einer Interessenabwägung, wie sie das BVerfG vorgenommen hat. Ludwig und Däbritz vertreten somit ein individuelles und absolutes Verständnis der Wesengehaltsgarantie. Kann man so sehen, muss man aber nicht.

Darüber hinaus kann man darüber streiten, ob die Querdenkerdemos nicht bereits als "unfriedlich" angesehen werden könne, da sie sich nicht an die Regeln halten. In diesem Fall wäre der Schutzbereich des Art. 8 GG gar nicht berührt, das Versammlungsgesetz würde aber trotzdem greifen. Allerdings wird Unfriedlichkeit erst angenommen, wenn "Handlungen von einiger Gefährlichkeit" vorgenommen werden. Ob nun die Mißachtung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots Bereich diesen Grad der Gefährlichkeit erreicht haben, mag bezweifelt werden, erscheint mir aber nicht unvertrebar.

Eine Verletzung des Wesengehalts des Versammlungsrechts durch das Urteil des BVerfG erscheint abwegig.
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 09:30:26 von Gerichtsreporter »
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Re: Querdenken
« Antwort #1716 am: 9. Dezember 2020, 10:53:02 »
Was macht ein um Demokratie und Einhaltung demokratisch legitimierter Spielregeln besorgter wie bemühter Admin einer Querdenker-Gruppe bei Telegram sobald er von der Untersagung einer Querdenker-Demo erfährt?

Er nimmt freudig den ersten aus der Gruppe kommenden Impuls in Richtung Umgehung des Demo-Verbots auf.
Dann signalisiert er der Meute durch einem eigenen post „grünes Licht“ für die dadurch eingeschlagene Richtung. Die Diskussion um Orte, Treffpunkte etc. nimmt ihren Lauf. Jetzt muss er sich nur noch zurücklehnen, den Dingen ihren Lauf lassen sowie gelegentlich als „Störer“ oder „Trolle“ gebrandmarkte Gegenmeinungen löschen.
https://t.me/querdenken69

P.S.: Kommt es nur mir so vor, oder wird der Ton der Kundenwerbung der Quertreiber momentan (noch) aggressiver? Dem bisher vorgegebenen „Licht & Liebe“-Image entspricht das aktuelle Werbevideo für die Frankfurter Veranstaltung nicht gerade.
Es kommt düster, bedrohlich und im "Marschschritt" daher.
(Etwa hier zu betrachten: https://querdenken-69.de/12-12-2020 )

Laufen Michael „1,2% sind vielleicht nicht die Mehrheit aber man kann davon Leben“ Ballweg nach seinem Desaster in Bremen gerade die Zahlschafe davon und er schlägt deswegen härtere Töne auf der Werbetrommel an?
« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 10:56:58 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 

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Re: Querdenken
« Antwort #1717 am: 9. Dezember 2020, 11:53:34 »
Der Ton wird aggressiver, was aber auch kein Wunder ist, da sich die Szene insgesamt immer mehr radikalisiert hat.
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Re: Querdenken
« Antwort #1718 am: 9. Dezember 2020, 12:34:03 »
...
Darüber hinaus kann man darüber streiten, ob die Querdenkerdemos nicht bereits als "unfriedlich" angesehen werden könne, da sie sich nicht an die Regeln halten. In diesem Fall wäre der Schutzbereich des Art. 8 GG gar nicht berührt, das Versammlungsgesetz würde aber trotzdem greifen. Allerdings wird Unfriedlichkeit erst angenommen, wenn "Handlungen von einiger Gefährlichkeit" vorgenommen werden. Ob nun die Mißachtung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots Bereich diesen Grad der Gefährlichkeit erreicht haben, mag bezweifelt werden, erscheint mir aber nicht unvertrebar.

...

Die Friedlichkeit mag schon in Zweifel stehen, wenn die Versammlung nachweislich gewaltbereite Teilnehmer anzieht, die der Versammlungsleiter mit den Ordnern nicht im Zaum halten kann und die Polizei besorgen muß, daß die losschlagen werden, sobald sie die Versammlung für beendet erklärt. Dann sind die (vorhersehbaren) Krawalle zwar nach dem Versammlungsende passiert, aber die Diskussion um plus/minus zehn Minuten kann man auch als spitzfindig empfinden.


 
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Re: Querdenken
« Antwort #1719 am: 9. Dezember 2020, 12:46:51 »
Der Ton wird aggressiver, was aber auch kein Wunder ist, da sich die Szene insgesamt immer mehr radikalisiert hat.

Darauf war mit der ständigen Missachtung der Regeln auch bewusst angelegt.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1720 am: 9. Dezember 2020, 12:56:29 »
Wobei ein Mindestmaß an Radikalisierung aber auch Voraussetzung für nennenswerten SpendenGeschenkezufluß ist ...





Wie wäre es, Thesen an der Realität zu überprüfen, bevor man sie öffentlich breittritt? Wenn man schon eine Reaktion bekäme, würde die doch "Google Deinen Mist selber" lauten ...

https://www.sueddeutsche.de/wissen/coronavirus-hobby-virologen-fussballtrainer-querdenker-1.5138067

 
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Re: Querdenken
« Antwort #1721 am: 9. Dezember 2020, 13:08:58 »
Den Querdenkern läuft die Zeit davon. Die fürchten die Impfung. Jetzt nicht wegen dem Gates-Chip sondern wegen der dann eintretenden schrittweisen Normalisierung des Lebens. Dann ist der Moment für die Revolution vorbei. Das Folg wird ungeduldig, also müssen Michi, Samuel und Bobo jetzt liefern. Ansonsten wenden sich die Zahlschafe doch den Stiefelnazis zu oder kehren in ihre altes bürgerliches Leben zurück, wo höchstens noch am Stammtisch gemotzt wird.

In Berlin fängt die Polizei schon wieder an, über einen Kuschelkurs mit den Querflöten nachzudenken. Wasserwerfer entsprechen nicht der Berliner Linie und Kinder nass machen geht auch nicht. Soll die Politik das doch einfach verbieten. Klar, werden sich auch alle dran halten.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/querdenken-demo-am-brandenburger-tor-in-der-berliner-polizei-gibt-es-zweifel-am-wasserwerfer-einsatz/26694082.html
Spoiler
Zitat
„Querdenken“-Demo am Brandenburger Tor
In der Berliner Polizei gibt es Zweifel am Wasserwerfer-Einsatz

Waren die Wasserwerfer das richtige Mittel? Während Berlins Polizeipräsidentin den Einsatz bei der „Querdenken“-Demo verteidigt, gibt es intern Einwände. Von Alexander Fröhlich

Nach dem Einsatz bei der Corona-Demonstration am 18. November am Brandenburger Tor sind in der Berliner Polizei Zweifel am Einsatz der Wasserwerfer laut geworden. Denn insbesondere aus dem linken und grünen politischen Spektrum teils bejubelte Einsatz widerspricht der Berliner Linie – nämlich der Strategie der Deeskalation. Zudem gibt es in der Behörde Bedenken, ob die von der Polizeiführung angeführte Begründung für den Einsatz tatsächlich trägt.

Mehrere Tausend Corona-Leugner, Rechtsextreme und andere Gegner der Corona-Maßnahmen nahmen an der Demonstration Mitte November in Mitte teil. Weil Maskenpflicht und Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, löste die Polizei die Versammlung am Brandenburger Tor auf – und beregnete mit Wasserwerfern die Demonstranten.

Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte den Einsatz der Wasserwerfer danach verteidigt. „Die hohen Infektionszahlen in Deutschland und die bisherigen Erfahrungen mit dieser Art der Versammlungen machen ein anderes Einschreiten erforderlich als bisher“, sagte sie im Tagesspiegel-Interview. „Wir haben zuvor alles ausgeschöpft, was möglich war. Dazu sind wir rechtsstaatlich verpflichtet. Alles wurde ignoriert, alles missachtet. Ich kann, wenn so viele Menschen sich versammeln ohne Mund-Nase-Schutz, nicht länger warten.“

Polizeiintern wird jedoch von Fachleuten bezweifelt, ob der Einsatz tatsächlich angemessen war. Denn die Verstöße gegen Masken- und Abstandsregeln seien Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungs- und dem Infektionsschutzgesetz – und keine Straftaten. Daher sei der Einsatz der Wasserwerfer als Zwangsmittel nicht angemessen.

Hinzu kommt: Angeblich ist die Menge mit dem Wasserwerfer nur beregnet worden, weil Demonstranten Kinder dabei hatten. Dabei stelle sich die Frage, ob es nicht ebenso eine Gefahr für Kinder sei, wenn ihre Kleidung bei niedrigen Temperaturen durchnässt worden ist.

Wurde die Infektionsgefahr durch die Wasserwerfer überhaupt verringert?

Auch der Infektionsschutz als Begründung für den Einsatz der Wasserwerfer wird in Polizeikreisen angezweifelt. Denn die Demonstranten standen über eine längere Zeit eng und ohne Mund-Nase-Schutz beisammen. Das Coronavirus habe sich also in der Menge übertragen können, das Infektionsgeschehen habe bereits stattgefunden. Durch den Einsatz der Wasserwerfer sei die Infektionsgefahr also nicht verringert worden, wird intern bemängelt. Vielmehr könnten Infizierte unkontrolliert und ungeschützt nach der Demonstration durch Berlin gelaufen sein. Hinzu komme, dass die Mehrzahl der Demonstranten sich unbeeindruckt gezeigt habe vom Beregnen.

Weitaus hilfreicher wäre ein Verbot der Demonstration gewesen, die Ansammlung der Demonstranten am Brandenburger ohne Schutz und Abstand hätte gar nicht erst zugelassen werden dürfen, heißt es polizeiintern. Rechtlich wäre ein Verbot möglich gewesen – trotz der Blamage der Polizei bei den Corona-Demonstrationen Ende August. Die Gerichte hatten das damalige Verbot wegen gravierender rechtlicher Mängel aufgehoben.

Wasserwerfer werden in Berlin äußerst selten eingesetzt, davor zuletzt im Jahr 2013. Die Folgen des Einsatzes bei der Querdenken-Demonstration am 18. November sind nach Einschätzung aus Polizeikreisen gravierend. Die Polizei habe sich machtlos präsentiert, die Demonstranten zeigten sich von den Wasserwerfern weitgehend unbeeindruckt. Die Gefahr bestehe, dass sich Menschen und Teilnehmer der Demonstrationen nun weiter radikalisieren und militarisieren. Die Demonstration gewinne in der Szene dadurch einen gewissen Kultstatus.

Gewerkschaft: Polizei kann Querdenken-Demo an Silvester nicht gebrauchen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) blickt „sorgenvoll“ auf die angekündigte „Querdenken“-Demo an Silvester. Hoffnung besteht durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte das Verbot einer Querdenken-Demo in Bremen bestätigt und damit begründet, dass die Teilnehmer sich bewusst nicht an die Schutz- und Abstandsregeln halten.

GdP-Landeschef Norbert Cioma sagte: „Vor ein paar Wochen haben wir mit Blick auf die Durchsetzbarkeit von Infektionsschutzmaßnahmen eine temporäre Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Versammlungen gefordert. Bei der folgenden Demo konnte sich dann jeder davon überzeugen, dass genau das eintritt, wovor wir gewarnt haben.“

Die Polizei könne eine erneute Querdenken-Demonstration an Silvester nicht gebrauchen. Die Beamten hätten Besseres zu tun, „als stundenlang tausenden Menschen klarzumachen, dass sie – bei allem Verständnis für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – die Gesundheit aller gefährden und gefälligst eine Maske aufzusetzen haben“. Zumindest an Silvester müsse es Einschränkungen von größeren Menschenansammlungen nicht nur für die Corona-Demonstration geben.
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #1722 am: 9. Dezember 2020, 13:37:26 »
Die Berliner Polizei scheint noch zu übersehen, daß es für sie nicht etwa "Freizeit" bedeutet, wenn man eine Querdenker-Versammlung verbietet und damit vor Gericht durchkommt. In Berlin wird sie an Silvester im Gegensatz zum abgelegenen Bremen nicht mit einer Handvoll Leuten zu tun bekommen. Da wird es genug geben, die mangels Party anderweitige Beschäftigung suchen.

Was die Impfungen anbelangt, wenn sie denn mal anfangen, so haben die Querdenker damit kein wirkliches Problem. Schließlich gehört das Impfquerulantentum zu ihren Kernkompetenzen.
Interessant wird sein, wieviel der querdeppischen Mediziner die Impfungen aktiv hintertreiben und ob die Ärztekammern darauf reagieren werden.





« Letzte Änderung: 9. Dezember 2020, 13:43:48 von dtx »
 

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Re: Querdenken
« Antwort #1723 am: 9. Dezember 2020, 14:23:34 »
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Kassenärzte, die Impfungen ablehnen allzu lange ihre Zulassung behalten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #1724 am: 9. Dezember 2020, 14:30:41 »
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§ 43b BRAO: "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist".

Also: Nein, das ist nicht erlaubt.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Morris, Rechtsfinder, Wildente, Goliath, califix, Gerichtsreporter